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1 Dokumentation der Beratung vom Daten des Versicherungsnehmers Anrede Herr Max Mustermann Geburtsdatum Adresse Mustergasse 3, , Deutschland Telefon Büro Telefon Privat 0 Fax Mobil Das Protokoll wurde während der Beratung erstellt. Die Beratung erfolgte in Anwesenheit des Versicherungsnehmers und des Vermittlers beim Versicherungsnehmer (Adresse wie oben). Risikoland Die zu versichernden Objekte befinden sich in Deutschland. Das Risikoland dieses Protokolls ist Deutschland. Kundeninformation gemäß 11 Versicherungsvermittlungsverordnung Kommunikationsdaten des Vermittlers Berater Vohs, Monika Firma Vohs Monika Adresse Vogelsbergstr. 11, Stockstadt/M., Deutschland Telefon Fax versicherungsmakler@vohs.org Vertretungsberechtigte Personen / IHK-Erlaubnis und Registrierung bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaftern Vohs, Monika (Versicherungsmakler) : Erlaubnis der IHK Aschaffenburg als "Versicherungsmakler: [bisher: 93ff. HGB] Vermittlung und Beratung von privaten und gewerblichen Produkten / Tarifen des deutschen Versicherungsmarktes (Erlaubnis nach 34d (1) GewO)" mit der Registrierungsnummer D-IPRH-BVB Zuständiges Gewerbeamt Hauptstr in Stockstadt. Eintragung des Unternehmens Erlaubnis der IHK Aschaffenburg als "Versicherungsmakler: [bisher: 93ff. HGB] Vermittlung und Beratung von privaten und gewerblichen Produkten / Tarifen des deutschen Versicherungsmarktes (Erlaubnis nach 34d (1) GewO)" mit der Registrierungsnummer D-IPRH-BVB Es werden Produkte der folgenden Versicherer angeboten: In den Bereichen Sach, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz und Kfz: Alte Leipziger Vers., AXA Vers,, Barmenia Vers., Basler Vers., Concordia Vers., Continentale Vers., Deurag Vers., HDI Vers.,Helvetia Vers., Kravag Vers., Roland RS, Signal Iduna Vers., Volkswohlbund Vers., VHV Vers., WWK Vers., In den Bereichen Leben, BU und betriebliche Altersvorsorge: Alte Leipiziger Lebensvers., Basler Lebensvers., Concordia Oeco Lebensvers., Continentale Lebensvers., HDI Lebensvers., Helvetia Lebensvers., Signal Iduna Lebensvers., Volkswohl Bund Lebensvers., WWK Lebensvers., In den Bereichen PKV, Auslands-KV und andere: Concordia Krankenvers., Barmenia Krankenvers., Continentale Krankenvers., DKV Vers., Dt. Ring Krankenvers., Hallesche Krankenvers., Signal Iduna Krankenvers., Gemeinsame Registerstelle nach 11 a Abs. 1 GewO Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon: , Fax: , infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: Abhängigkeiten über Beteiligungen Der Vermittler hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein VU oder Mutterunternehmen eines VU hält direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers. Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung Deutschland: (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 1

2 Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin (weitere Informationen unter Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin (weitere Informationen unter Beratung / Information / Beratungsverzicht Anlass der Beratung Auf Wunsch des Versicherungsnehmers Neufestlegung des Maklerauftrages Allgemeine Fragen Der Versicherungsnehmer verfügt über die folgenden Kenntnisse in Versicherungen: normale. Der Familienstand des Versicherungsnehmers ist: verheiratet. Es wurden keine Angaben zu eigenen oder angemieteten (Hinweis: gemeint ist nicht die selbstgenutzte Wohneinheit) Gebäuden, Wohnungen oder Grundstücken gemacht. Es wurden keine Angaben zu Luxusgütern gemacht. Informations- und Beratungsverzicht Der Versicherungsnehmer verzichtet vor Vertragsabschluss nicht auf Information und Beratung. Beratung des Versicherungsnehmers durch den Vermittler Wunsch des Versicherungsnehmers Der Versicherungsnehmer wünscht vor Vertragsschluss Information und Beratung in nachfolgenden Versicherungsbereichen. Existenzwichtige Versicherungen Es soll keine Beratung in existenzwichtigen Versicherungen durchgeführt werden. Risiken, die unbedingt abgesichert werden sollten: Alle Haftpflichtpolicen, gesetzliche/private Krankenversicherung, Reisekrankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung, Feuer sowie weitere existenzwichtige Versicherungen je nach Situation im Einzelfall. Beratung erwünscht Für den privaten Bereich: Eine Beratung in der Produktgruppe/ den Produktgruppen Kfz ist erwünscht. In der Produktgruppe/den Produktgruppen Haftpflicht, Hausrat / Gebäude, Sachversicherungen, Handel/Handwerk/Freie Berufe/Gewerbe/Industrie/Sonstige, Kranken, Unfall / BU, Risiko LV / Ausbildung / Kreditversicherung, Altersvorsorge / bav ist eine Beratung ausdrücklich nicht erwünscht. Erklärung des Versicherungsnehmers, warum er sich auf die ausgewählte(n) Produktgruppe(n) beschränken will Ich möchte mir ein KFZ zulegen Hinweis / Belehrung / Kommentierung des Vermittlers Ich benötige diverse Daten um eine Berechnung durchführen zu können. Bedarf / Persönliche Situation / Finanzielle Situation / Berufliche Situation des Versicherungsnehmers Opel Omega, 9000 KM 1/1 (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 2

3 Auftragsliste Keine existenzwichtigen Versicherungen ausgewählt Ausgewählte Hauptsparten Name Bearbeiten Wann / Datum Wie bearbeiten Kfz Später in 1 Woche: , 00:00 Externe Analyse Schlusshinweis Allgemeines Bemerkungen, Wünsche Dem Versicherungsnehmer wurden die folgenden weiteren Dokumente ausgehändigt: keine Teilnehmer außer Versicherungsnehmer Außer dem Versicherungsnehmer und dem Vermittler hat niemand teilgenommen. Ort, Datum, Zeitraum der Beratung Ort: Musterstadt Datum: , von 20:42 bis 20:47 Uhr. Musterstadt Ort Datum Unterschrift (Versicherungsnehmer) Musterstadt Ort Datum Unterschrift (Vermittler) (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 3

4 Maklerauftrag (Hinweis: Eventuell bestehende länderspezifische Vertragseigenheiten wurden in diesem auf deutschem Recht basierenden Maklerauftrag nicht berücksichtigt und sollten daher - soweit erforderlich - durch den Makler per Hand ergänzt werden. Dieser Maklerauftrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung kann eine Haftung der RTV Maklerregister GmbH für den Inhalt nicht übernommen werden.) Präambel Der Versicherungsmakler wird nicht aufgrund ständiger Beauftragung, sondern im Einzelfall objektbezogen als Vermittler tätig, ohne dass er an Weisungen eines Versicherers gebunden ist. Der Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter des Auftraggebers. Das Arbeitsfeld des Maklers ist geografisch auf das/die angegebene/n Risikoland/Risikoländer begrenzt. Der Maklerauftrag wird durch die vorstehende Dokumentation konkret definiert und sachlich begrenzt. Soweit einzelne Wünsche, Bedürfnisse, Hinweise oder Erklärungen in der vorstehenden Dokumentation nicht aufgeführt sind, gelten sie auch nicht für den Maklerauftrag. Die Haftung des Maklers beschränkt sich damit auf die in voranstehender Dokumentation beratenen Versicherungen. Der Maklerauftrag begründet kein Dauerschuldverhältnis mit permanenter Betreuungspflicht, soweit diese nicht einzelvertraglich vereinbart wurde. 1. Maklerauftrag Max Mustermann, Mustergasse 3 in (im Folgenden Auftraggeber) beauftragt den Makler Vohs Monika, Vogelsbergstr. 11 in Stockstadt/M. mit der Vermittlung und Verwaltung der durch die vorstehende Beratungsdokumentation definierten Versicherungen. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss der zu vermittelnden Versicherungsverträge sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erstreckt sich die Tätigkeit des Maklers nur auf die von ihm selbst vermittelten Verträge. Versicherungsverträge, die der Versicherungsmakler nicht für den Auftraggeber vermittelt hat, werden nicht durch den Makler verwaltet. Bezüglich dieser Versicherungsverträge schuldet der Makler keine Überprüfung und Beratung und keine Unterstützung im Schadenfall. 2. Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus den vom Auftraggeber erteilten Vollmachten. Die Vollmachten erstrecken sich insbesondere darauf, Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vollmacht und die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Leistungen gemäß 12 Abs. 6 VersVermV, 64 VVG werden in gesonderten Urkunden erteilt. 3. Aufgaben des Maklers Der Makler befragt den Auftraggeber im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden sowohl der Schwierigkeitsgrad der angebotenen Versicherungen als auch die jeweilige Situation des Auftraggebers berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Der Makler stützt seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung von Produkten inländischer Anbieter (bezogen auf das der voran stehenden Dokumentation zugrunde liegende Risikoland), soweit sich nicht etwas anderes ergibt. Der Makler wirkt insbesondere bei der Vermittlung und nach entsprechender expliziter Beauftragung bei der Anpassung des gewünschten Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an geänderte Markt-/Risikoverhältnisse mit. Der Makler übernimmt die Verwaltung der von dem Auftraggeber gewünschten Versicherungsverträge. Der Makler erteilt Auskünfte zu den vermittelten Verträgen nach Anfrage des Auftraggebers. Um eine möglichst umfangreiche Risikoanalyse, ausgewogene Vergleiche und einen hinreichenden Marktzugang zu ermöglichen, ist der Makler berechtigt, sich Dritter zu bedienen. Darüber hinaus unterstützt der Makler den Auftraggeber im Rahmen der Vollmacht im Schadensfall einschließlich der Regulierungsverhandlungen mit dem Versicherer. 4. Maklervergütung Die Leistungen des Maklers werden soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Die Courtage ist Bestandteil der von dem Auftraggeber zu zahlenden Versicherungsprämie und somit für den Auftraggeber abgegolten. Dies gilt nicht bei einer Nettopolice, bei der die Versicherungsprämie keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Vertrags enthält. Kaufmännische Dienstleistungen und solche Arbeiten, die ihrem Wesen nach nicht der Versicherungsvermittlung zuzurechnen sind und die somit nicht durch die Courtage bei erfolgreicher Vermittlung bereits abgegolten sind, können Gegenstand einer eigenen Honorierung sein. 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben und zur unaufgeforderten Mitteilung etwaiger Änderungen verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Hierzu gehören u.a. alle persönlichen und finanziellen Veränderungen und sonstige Risikoveränderungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können. Unterbleiben solche Mitteilungen, ist der Makler insoweit von seiner Haftung nach Maßgabe der Ziff. 6 befreit. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber unmittelbar mit dem Versicherer korrespondiert oder verhandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Korrespondenz mit dem Versicherer über den Makler zu führen. (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 4

5 6. Haftung 6.1 Der Makler erfüllt seine Verpflichtung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 6.2 Der Makler haftet für die dem Auftraggeber aus der Erfüllung dieses Auftrages entstandenen Schäden (mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach 60, 61, 63 VVG) begrenzt auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültigen Mindestversicherungssummen je Schadensfall nach 9 VersVermV. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. 6.3 Weiterhin haftet der Makler für Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach 60, 61, 63 VVG begrenzt auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach 9 VersVermV. 6.4 Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht. 6.5 Die in Nummern 6.2 bis 6.4 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen. 7. Vertragsdauer/Kündigung Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8. Rechtsnachfolge Der Auftraggeber willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Mandanten das Recht zu sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Mandant Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er vom Makler oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde. 9. Verjährung Ansprüche auf Schadensersatz verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Etwaige bei oben genanntem Makler bestehende mündliche und/oder konkludent (d.h. durch schlüssiges Handeln) geschlossene Makleraufträge werden hiermit einvernehmlich aufgehoben. Ausgenommen sind Makleraufträge, soweit sie sich auf einen von dem oben genannten Makler vermittelten oder verwalteten Vertrag beziehen. Unterschrift (Auftraggeber) Unterschrift (Makler) Zusatzerklärung zu eventuell bei oben genanntem Makler schriftlich bestehenden Makleraufträgen: Bereits bestehende schriftliche Makleraufträge können hiermit durch beide Parteien einvernehmlich aufgehoben werden. Insbesondere werden schriftlich bestehende Makleraufträge mit folgendem Datum aufgehoben (bitte b.a.w. handschriftlich einfügen): Unterschrift (Auftraggeber) Unterschrift (Makler) (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 5

6 Datenschutzerklärung zum Maklerauftrag (Hinweis: Eventuell bestehende länderspezifische Eigenheiten wurden in dieser auf deutschem Recht basierenden Datenschutzerklärung nicht berücksichtigt und sollten daher - soweit erforderlich - durch den Makler per Hand ergänzt werden.) 1.) Der Auftraggeber willigt ein, dass alle personenbezogene Daten (wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Person) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (insbesondere BDSG) für Versicherer, Rückversicherer, Finanzdienstleister und andere Produktgeber, deren Fachverbände, Kooperations- und Verbundpartner erhoben, gespeichert und an diese weitergegeben werden dürfen, sofern dies für die Erfüllung des Maklerauftrages erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die gesamte Antragsbearbeitung, die Besorgung des Versicherungsschutzes, die Durchführung des Maklerauftrages und die Bearbeitung von Versicherungsfällen. Gesundheitsdaten und Arztberichte der zu versichernden Person dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. 2.) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Daten in dem oben genannten Sinne auch an Sozialversicherungsträger, Untervermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsombudsmänner und deren jeweilige Rechtsnachfolger übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung des Maklerauftrages erforderlich ist. 3.) Der Auftraggeber willigt ein, dass die jeweiligen Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Maklerauftrag erforderlich ist. 4.) Überdies willigt der Auftraggeber ein, dass seine Personalien und Kontoverbindungen vom Makler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden können. Der Makler darf die so gewonnenen Daten verwenden, um den Auftraggeber weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, zu kontaktieren und um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. 5.) Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten kann durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Maklers gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma. 6.) Der Auftraggeber ist ferner damit einverstanden, dass die von dem Makler erhobenen und gespeicherten Daten auch nach Beendigung des Auftrags beim Makler gespeichert bleiben, sofern dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. 7.) Der Auftraggeber willigt ein, dass die von dem Makler aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Vertrags- und Leistungsdaten aus den Versicherungsverträgen, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des Maklers bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Maklers erfüllen kann. Dies gilt nur dann, wenn das folgende Verfahren eingehalten wird: die Übertragung wird dem Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt, dass er die Möglichkeit habe innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der bevorstehenden Übertragung in Textform zu widersprechen. 8.) Der Auftraggeber unterrichtet den Makler von sich aus über eine Veränderung seiner personenbezogenen Daten. 9.) Diese Datenschutzerklärung gilt unabhängig von dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags oder sonstigen vom Makler zu vermittelnden Verträgen auch für entsprechende Prüfungen der Produktanbieter bei Vertragsänderungen. Sie gilt ferner auch zugunsten eines vom Makler zur Erfüllung des Maklerauftrages eingesetzten Untervermittlers, soweit dies erforderlich ist. Musterstadt, Ort, Datum Name und Unterschrift des Auftraggebers (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 6

7 Maklervollmacht (Hinweis: Eventuell bestehende länderspezifische Eigenheiten wurden in dieser auf deutschem Recht basierenden Maklervollmacht nicht berücksichtigt und sollten daher - soweit erforderlich - durch den Makler per Hand ergänzt werden.) zum Maklerauftrag vom Hiermit erteile ich, Max Mustermann, Mustergasse 3 in (Vollmachtgeber) dem Versicherungsmakler Vohs Monika, Vogelsbergstr. 11 in Stockstadt/M. oder einem eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung meiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung meiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes die Vollmacht, in meinem Namen Versicherungsverträge jeglicher Art abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen (z.b. Vertragsbestimmungen, Produktinformationen sowie Versicherungs- und Verbraucherinformationen) von Versicherern gemäß 7 VVG entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, insbesondere Versicherungsleistungen geltend zu machen, Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen, Eingaben an die Aufsichtsbehörden im Namen des Vollmachtgebers einzureichen und Untervollmachten auszustellen. Soweit nichts anderes geregelt ist, führt der Versicherer die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie. Der Makler verpflichtet sich, Originale an den Versicherungsnehmer weiterzuleiten. Die Entgegennahme von Leistungen des Versicherers an den Auftraggeber durch den Makler gem. 12 Abs. 6 VersVermV ist in einer gesonderten schriftlichen Erklärung geregelt. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Hinweis: Sofern der Versicherer auf Einsicht in die Original-Maklervollmacht besteht und einen Ausweis als Bevollmächtigter des Vollmachtgebers durch eine Kopie dieser Urkunde nicht akzeptiert, ist dies dem Versicherungsmakler sofort mitzuteilen. Bei Vorlage der Originalurkunde hat der Versicherungsmakler einen Anspruch auf sofortige Rückgabe durch den Versicherer. Musterstadt Ort, Datum Unterschrift (Vollmachtgeber) (c) RTV Maklerregister GmbH, , 20:47 Uhr, Lfd. Nr. 109, EU-Protokoll Version Seite 7

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