LV004 Klempnerarbeiten. SCHLÜTER GmbH

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1 SCHLÜTER GmbH Telefon / Rudolstädter Straße 34 Telefon / Erfurt bau@schlueter-gruppe.de Erfurt, Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das Leistungsverzeichnis für u.a. Bauvorhaben zur Abgabe eines für uns kostenlosen Angebotes. Sollten Sie kein Interesse an der Ausarbeitung des Angebotes haben, bitten wir um eine kurze Faxnachricht. Leistungsverzeichnis: Bauherr: Bauvorhaben: Ausschreibung: LV004 Klempnerarbeiten ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH Rudolstädter Straße Erfurt Energetische Sanierung eines Sechsfamilienhauses Mozartstraße 21a Gotha SCHLÜTER GmbH Rudolstädter Straße Erfurt Telefon / Telefax / bau@schlueter-gruppe.de Abgabe bis: Ausführung ab: Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Winfried Hüther Anbieter: Angebotssumme (Netto):

2 2 Klempnerarbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) - Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten

3 3 Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 1.4 Der Einheitspreis ist in DM anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen - Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe - Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN ff. (VOB/C). Nicht abgegolten sind: - Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Das Herstellen der Baufreiheit umfaßt unter anderem: -- das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung, jedoch ohne Verbrauchsmeßeinrichtung, -- das Abstecken der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, -- das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und baulichen Anlagen, -- das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und Anschlußgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang, -- das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder Dritter, - Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits bereitgestellten Materials. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.

4 4 1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.b. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehler). 1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN ff. ( VOB/C) Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt Werden unter Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN ff.) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen Sofern nichts anderes festgelegt ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der DIN (VOB/C), abweichende Regelungen in den DIN

5 ff. haben Vorrang Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Für Toleranzen gelten DIN und Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, daß diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 2. BESONDERE HINWEISE 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN Bänder und Bleche aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN Strangpreßprofile aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN Nichtrostende Stähle DIN Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten DIN Klempnerarbeiten DIN Korrosionsschutz; Feuerverzinken von Einzelteilen DIN EN 485 T1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bänder, Bleche und Platten DIN EN Dacheindeckungselemente aus Metallblech DIN EN Kontinuierlich feuerverzinktes Blech und Band aus Baustählen DIN ISO Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern, - Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten ( Fachregeln des Klempner-Handwerks) vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. 2.2 Vorleistungen und Baufreiheit Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, daß der Schutz fremder Arbeiten garantiert ist. 2.3 Baustelleneinrichtung Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte

6 6 sowie für die Einrichtung oder Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluß von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Werden Arbeitsgerüste bauseitig bereitgestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des Arbeitsschutzes als Nebenleistung, sofern die Gerüste im übrigen der DIN 4420 entsprechen. Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 2.4 Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sind Bestandteil der Preise. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmner hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr DIN werden davon nicht berührt. 2.5 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng einzuhalten. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfaßt die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns

7 7 entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen. 2.6 Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke - Dachdeckungsarbeiten - Dachabdichtungsarbeiten - Maurerarbeiten - Zimmer- und Holzbauarbeiten - Putz- und Stuckarbeiten - Tischlerarbeiten - Metallbau- und Schlosserarbeiten - Verglasungsarbeiten - Sanitärinstallation - Raumlufttechnische Anlagen - Blitzschutzarbeiten zu beachten. 2.7 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Aussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u.dgl.). Verwahrungen sind rückstausicher auszuführen. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten. Stöße sind mit Stoßblechen aus gleichem Material zu unterlegen. Bleche und Verbindungsmittel sowie Verbindungen unterschiedlicher Metalle sind so auszuwählen bzw. auszubilden, daß mit Sicherheit keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Die Einzelgrößen von Blechtafeln sind in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, daß Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu konsultieren. Feuerverzinkungen sind erst nach Abkantung der Bleche vorzunehmen. Werden Bohrungen erst nachträglich angebracht, ist eine Kaltverzinkung der Lochleibung und -umgebung unerläßlich. Bei durchlüfteten Dächern dürfen die Lüftungsquerschnitte, bei undurchlüfteten Dächern die Entspannungsöffnungen nicht verschlossen werden.

8 8 Wandanschluß- oder Überhangstreifen sind in Sichtbeton oder Sichtmauerwerk mindestens 2 cm einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Fugenmaterial, Kitte und Kleber dürfen gemäß DIN keine aggressiven Bestandteile enthalten und müssen im Temperaturbereich von -30 Grad C bis +70 Grad C beständig sein. Die Entscheidung, ob die Dachrinnen mit oder ohne Gefälle zu befestigen sind, trifft der Auftraggeber. Die Gefälleneigung beträgt i.d.r. 1 bis 3 mm/m. Sofern ein Rinneneinhangblech vorgesehen ist, sind die Rinnenhalter bündig einzulassen und mit Senkschrauben zu befestigen. Der Dehnungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Fallrohre sind so anzubringen, daß die Naht sichtbar ist. Für die Abführung von Regenwasser aus Dachrinnen während der Bauzeit sind, soweit erforderlich, provisorische Bögen, Fallrohre oder Wasserspeier anzubringen und vorzuhalten. Sie sind so anzubringen, daß ein Durchfeuchten von Gerüsten oder der Fassade mit Sicherheit vermieden wird. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf Porenbeton und Mauerwerk mit Dübel und Schraube, auf Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen. Haftnägel sind nur dort zu verwenden, wo ein Lokkern ausgeschlossen ist. Klebeverbindungen mit Kleber auf Bitumenbasis sind als Verbindung von Abdekkungen aus Blech mit glattflächiger Unterkonstruktion für Fensterbank- und Gesimsabdeckungen gestattet. Für alle Abkantungen sind Abkantschienen zu verwenden; das Anreißen mit der Reißnadel ist dabei wegen der Kerbwirkung zu vermeiden. Bei Lötverbindungen ist zu beachten: Die Überlappung der Bleche soll mindestens 10 mm betragen. Die gebundene Lötnahtbreite muß im waagerechten und leicht geneigten Bereich 10 mm, im senkrechten Bereich sowie bei größeren Neigungen 5 mm betragen. Der Lötspalt darf nicht mehr als 0,5 mm weit sein, um eine ausreichende Kapillarwirkung für das Lot zu erreichen. Die ggf. erforderliche zusätzliche Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu

9 9 verlegen sind. Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Dachflächen nach dem Doppelstehfalzsystem ausgeführt. Das gilt auch für Gratausbildung. Oberhalb von Durchdringungen der Dachhaut sind die Querfalze nicht rechtwinkelig, sondern schräg zu den Längsfalzen anzuordnen. Bei flachen Dächern (<12%) sind im Bereich von Durchdringungen die Blechverbindungen (senkrecht zum Gefälle angeordnet) nicht zu falzen, sondern zu löten; gleiches gilt analog für Verwahrungen. Falzarbeiten sind bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius nur mit Vorwärmung durchzuführen. Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln. 2.8 Besondere Angaben zur Bauausführung 2.9 Besondere Angaben zur Baustelle 2.10 Besondere Nutzungsanforderungen 3. ABRECHNUNGSHINWEISE Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar.

10 Zink-Dachdeckungen und -Wandbekleidungen Metalldachdeckung als Banddeckung auf Dachgauben, Neigung 5-10 Grad, Befestigungsuntergrund Holz, als Doppelstehfalzdeckung, Scharenbreite und Länge nach Dachverlegeplan, aus legiertem Zink DIN EN 988, Titanzink, Oberfläche walzblank, Dicke 0,70 mm, Zuschnittbreite/Nenngröße. 10,120 m² Metallwandbekleidung an senkrechten Flächen als Banddeckung von Wänden, an den Dachgauben, Befestigungsuntergrund Holz, als Winkelstehfalzdeckung, Scharenbreite 530 mm, Länge nach Dachverlegeplan, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche walzblank, Dicke 0,70 mm, 21,530 m² Kehle aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche walzblank, Dicke 1,00 mm, Zuschnittbreite/Nenngröße 500 mm, Länge 3,00 m, 3 x gekantet. Befestigungsuntergrund Holz. 6,600 m Anschluss an Wand, aus legiertem Zink DIN EN 988, Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Dicke 0,80 mm, Zuschnittbreite/Nenngröße 167 mm, 4 x gekantet. Befestigungsuntergrund Mauerwerk (WDVS) und Holz. 13,200 m Fensterbankabdeckung aus legiertem Zink DIN EN 988, Titanzink, Oberfläche walzblank, Dicke 1,00 mm, Zuschnittbreite/Nenngröße 300 mm, 4 x gekantet. Befestigungsuntergrund Holz. 5,950 m Zink-Dachdeckungen und -Wandbekleidungen Gesamt =

11 Zink-Dachrinnen und Zubehör Außendachrinne, an Traufe von Steildach, als Hängedachrinne,DIN EN 612, halbrund, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Nenngröße 333, Materialdicke 0,70 mm, Nahtausbildung, weichgelötet, mit Dilatationsstück, Rinne im Gefälle, Befestigen mit Rinnenhaltern, auf Holz. 63,300 m Rinnenendstück aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, halbrund, Nenngröße 333. Ausführung flach. 10,000 St Rinnenablaufstutzen mit geradem, trichterförmigen Einlauf, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, kreisförmig, Nenngröße 100 mm. 3,000 St Rinnenkessel für vorbeschriebene Dachrinne, Nenngröße ,000 St Rinnenwinkel als Außenwinkel, halbrund, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Nenngröße 333, Materialdicke 0,70 mm, 90 Grad, Ausführung gelötet, Schenkellänge 500 mm. 3,000 St Rinnenwinkel als Außenwinkel, halbrund, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Nenngröße 333, Materialdicke 0,70 mm, 135 Grad, Ausführung gelötet,schenkellänge 500 mm, 4,000 St Zink-Dachrinnen und Zubehör Gesamt =

12 Zink-Regenfallrohre und Zubehör Kreisförmiges Regenfallrohr DIN EN 612, Nenngröße 100, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche ` vorbewittert, Dicke 0,65 mm, Längsnahtausbildung, weichgelötet, Befestigen mit Rohrschellen und mit verzinktem, gelbchromatisiertem Stahlstift, 41,900 m Rohrbogen, kreisförmig, bis 60 Grad, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Materialdicke 0,70 mm, Nenngröße 100 mm. 17,000 St Zink-Regenfallrohre und Zubehör Gesamt =

13 Abwasserleitungen aus Stahl-/Edelstahlro Regenstandrohr mit Reinigungsöffnung und Sicherheitsüberlauf, aus Stahl, verzinkt, innen zusätzlich kunststoff beschichtet, runder Querschnitt, mit Standardmuffe, DN 100, Baulänge 1000 mm. 4,000 St Abwasserleitungen aus Stahl-/Edelstahlro Gesamt =

14 Zink-Einfassungen und -Wandanschlüsse Schornstein einfassen, mit Winkelblechen (Nocken), Brustblech und Sattel, auf Steildach, mit Deckung aus Dachsteinen und Ziegeln, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Dicke 0,80 mm, Zuschnittbreite 333 mm, 3 x gekantet. Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 8,400 m Dachgaube einfassen, mit Winkelblechen (Nocken), Brustblech und Sattel, auf Steildach, mit Deckung aus Dachsteinen und Ziegeln, aus legiertem Zink DIN EN 988,Titanzink, Oberfläche vorbewittert, Dicke 0,80 mm, Zuschnittbreite 333 mm, 3 x gekantet. Befestigungsuntergrund Holz. 30,800 m Zink-Einfassungen und -Wandanschlüsse Gesamt =

15 Stundenlohnarbeiten Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Fachbauleiterstunden. 0,000 h...,.. Nur EP Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung d es AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Fachvorarbeiterstunden. 0,000 h...,.. Nur EP Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden. 0,000 h...,.. Nur EP Übertrag =

16 16 Übertrag = Eventual-Position 0,000 h...,.. Nur EP Stundenlohnarbeiten Gesamt =

17 17 ZUSAMMENSTELLUNG POS.NR BEZEICHNUNG Zink-Dachdeckungen und -Wandbekleidungen = Zink-Dachrinnen und Zubehör = Zink-Regenfallrohre und Zubehör = Abwasserleitungen aus Stahl-/Edelstahlro = Zink-Einfassungen und -Wandanschlüsse = Stundenlohnarbeiten = Summe Klempnerarbeiten Klempnerarbeiten = Netto-Summe = 19,0 % MwSt. = Brutto-Summe = Wir erkennen den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an Ort Datum Rechtsgültige Unterschrift

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