Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich"

Transkript

1 Stand: 23. Juni 2016 Stellungnahmen der Anzuhörenden zu dem Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Drucks. 19/3373 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucks. 19/3399 Teil 1 1. Komba Gewerkschaft Hessen, Landesverband Hessen S Berufsverband der Gerichtsvollzieher im Lande Hessen S Hessischer Philologenverband S Hessischer Rechnungshof S VhV Vereinigung hessischer Verwaltungsrichterinnen und -richter S BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Bezirksverband Hessen S BDK Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Hessen S Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Hessen (AGBF) S GdP Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen S Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport S Deutscher Hochschulverband Landesverband Hessen S Hessischer Städtetag S Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen S Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft S Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Hessen S Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis S Landeswohlfahrtsverband Hessen S BSBD Landesverband der Justizvollzugsbediensteten Hessen S Deutscher Richterbund Landesverband Hessen S. 64

2 AV INA 19/36 - Teil 1-1 Komba Gewerkschaft Landesgeschäftsstelle Hessen Braubachstraße Frankfurt am Main Hessischer Landtag Postfach Wiesbaden Hessen Dienstrechtsausschuss Landesgeschäftsstelle Braubachstraße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Mobil : r.rosenberger@komba-hessen.de Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung in Hessen. 2016(HBesVAnpG2016) -Drucks. 19/3373- Sehr geehrte Frau Dr. Lindemann, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom Die komba- gewerkschaft Hessen nimmt wie folgt Stellung: Die komba- gewerkschaft Hessen, hat sich mit dem dbb- hessen zu einer gemeinsamen Stellungnahme verabredet. Die Stellungnahme wird von dem Vorsitzenden des dbb- hessen, Herrn Heini Schmitt am 30. Juni 2016 vorgetragen werden. Mit freundlichen Grüßen (Ralf Rosenberger) Vorsitzender Landesgeschäftsstelle Hessen Telefon: Vorsitzender Ralf Gehrsitz BBBank Braubachstraße 10 Telefax: Telefon: Mobil: BLZ Frankfurt am Main Telefax: ralf.gehrsitz@bad-homburg.de Kto

3 AV INA 19/36 - Teil 1-2 BERUFSVERBAND DER GERICHTSVOLLZIEHER IM LANDE HESSEN E. V. SITZ WIESBADEN Landesverband Hessen im Deutschen Gerichtsvollzieherbund Mitglied der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officers Judicaires (UIHJ) Mitglied des Deutschen Beamtenbundes Landesgeschäftsstelle: Falkenecksweg 4 a, Braunfels Berufsverband der Gerichtsvollzieher in Hessen e.v. Falkenecksweg 4 a, Braunfels Innenausschuss des Hessischen Landtages z. Hd. v. Frau Dr. Ute Lindemann Schlossplatz Wiesbaden Vorsitzender: OGV Michael Peller An der Dreispitz Schöffengrund Tel.: 06445/5668 Fax: 6963 Mobil: michael.peller@t-online.de stv. Vorsitzender OGV Bernd Treder Idsteiner Straße Niedernhausen Tel. und Fax: 06127/ bernd.treder@t-online.de 14. Juni 2016 Geschäftsführer: OGV René Schaaf Falkenecksweg 4 a Braunfels Tel.: 06442/4363 Fax: 06442/ rene.schaaf@t-online.de Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages am 30. Juni 2016 hinsichtlich des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE vom 17. Mai 2016 Sehr geehrte Frau Dr. Lindemann! Bezugnehmend auf den obigen Betreff möchten wir uns zunächst für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bedanken. Der obige Antrag auf Änderung des Art.1, Nr. 2 HBesVAnpG 2016 wird hinsichtlich der Anpassung des Prozentsatzes der Versorgungsbezüge von Seiten unseres hessischen Berufsverbandes vollumfänglich unterstützt. Die durch die Einführung der Reform der Sachaufklärung im Jahre 2013 immens gestiegenen Anforderungen an die hessischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher rechtfertigen die Anhebung der Versorgungsbezüge um 4,4%. Dies gilt um so mehr, da die hessischen Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren eine Anpassung der Versorgungsbezüge an die in vielen Bereichen gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht erfahren haben. Im Ländervergleich innerhalb der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland stehen die Einkommen der hessischen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsstufen A8 A10 der jeweiligen Endstufen der Besoldungstabellen an zweitletzter Stelle.

4 AV INA 19/36 - Teil 1-3 Weiterhin stellt die am in Kraft getretene Änderung der hessischen Beihilfeverordnung eine faktische Reduzierung des Gehaltes der Beamtinnen und Beamten um 18,90 dar. Die hessische Landesregierung trägt aus offensichtlich rein fiskalischen Gründen dazu bei, dass die Schere in der Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten und der allgemeinen Einkommensentwicklung immer weiter aufgeht. Dies kann unsererseits nicht akzeptiert werden. In einer Zeit, in der die Beamten im Außendienst auf besondere Weise gefordert sind, sollte diesem Umstand von Seiten des Dienstherrn Rechnung getragen werden um die Motivation der hessischen Gerichtsvollzieher auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten. Des Weiteren wird eine vollumfängliche Stellungnahme zum im Betreff genannten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seitens des hessischen Beamtenbundes erfolgen. Hochachtungsvoll Michael Peller Vorsitzender

5 AV INA 19/36 - Teil 1-4 Hessischer Philclugenvemand SchlicUerstraße Wiesbaden Hessischer Landtag Schlossplatz Wiesbaden EINGEGANGEN 1 6. Juni 2016 HES818CHER LANDTAG Tgb.-Nr.: (LV) Stellungnahme des HPhV zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Drucksache 19/3373 Der HPhV bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu o. a. Änderungsantrag. Die Änderung ist aus Sicht des HPhV zu begrüßen, da sie damit bei den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes eine deutliche Signalwirkung zu mehr Arbeitszufriedenheit und zur längst überfälligen Anerkennung durch den Dienstherren gibt. Dass eine Abweichung nach oben im Vorfeld zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN erwartet wurde, trägt mit dazu bei, dass die Enttäuschung über die Vorlage nicht nur in unserem Bereich groß ist. Als Fachverband im Deutschen Beamtenbund verweisen wir im Übrigen auf die Stellungnahme des dbb Hessen. Mit freundlichen Grüßen A~-ISCHt{fN~D e. V. en Hartmann Landesvorsitzender Hessiscller Philologenverband e.v. Geschi3ftsste!ie E-Maii: hphv@hphv.de Schlichterstraße 18 Internet: WltiW.hphv.de Wiesbaden Bürozeiten TeL: 0611/ Mo.- Do Uhr Fax: Fr. Geschäftsführer/ Justitiar RA Stephan F. Dietz Sprechzeiten Di. - Do. g c- 15: : Uhr Vorsitzender Jürgen Hartmann Gewerkschaft der Gymnasiallehrer im Deutschen Beamtenbund. Landesbund Hessen (dbb) Landesverband im Deutschen Philologenverband idphv! Mitglied im Deutschen Lehrerverband Hessen {DLH)

6 AV INA 19/36 - Teil 1-5 HESSISCHER RECHNUNGSHOF ZWEITER SENAT Hessischer Rechnungshof Postfach Darmstadt Hessischer Landtag Vorsitzender des Innenausschusses Herrn Horst Klee, MdL Schlossplatz Wiesbaden Aktenzeichen Bearbeiter/in: II Dr. Reinhard Cuny Durchwahl: ( ) Ihr Zeichen: Schreiben vom: Datum: 17. Juni 2016 Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, der Hessische Rechnungshof hat in seinen Bemerkungen 2015 wie auch schon in den Vorjahren die Bedeutung der Personalausgaben und ihrer Entwicklung für den Landeshaushalt herausgestrichen. Mit rund 9,9 Mrd. Euro 1 machen sie rund 44 Prozent der bereinigten Gesamtausgaben des Landes 2 aus und stellen den größten Ausgabenblock dar. Jede Veränderung der Höhe der Personalausgaben wirkt sich deshalb massiv auf die Höhe der Gesamtausgaben aus. Von den Personalausgaben entfallen wiederum mehr als drei Viertel auf Beamten-, Richter- und Versorgungsbezüge. Deren Anhebung um einen Prozentpunkt führt auf ein komplettes Jahr gerechnet- ausweislich Vorblatt des Gesetzentwurfs- zu Mehrausgaben von 70 Mio. Euro. Die bereinigten Gesamtausgaben3 steigen dadurch um rund 0,3 Prozentpunkte. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot, den Landeshaushalt grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen, und das Ziel, die jährliche Nettoneuverschuldung deshalb bis 2020 abzubauen ("Schuldenbremse"}, erscheint es aus Sicht des Rechnungshofs geboten, den Anstieg der Personalausgaben in Relation zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung der Einnahmen des Landes zu begrenzen. 2 3 Einsch ließlich der Personalausgaben ausgelagerter Bereiche wie insbesondere der Hochschulen, Soll2015. Ohne Ausgaben für den Länderfinanzausgleich. Ohne Ausgaben für den Länderfinanzausgleich. Dollvostraße 17 (neu seit ) Darmstadt Telefon: ( ) Telefax: ( ) poststelle@rechnungshof.hessen.de

7 AV INA 19/36 - Teil Dabei ist zu beachten, dass die Personalausgaben das Produkt aus.. Menge und Preis" sind und dass mithin sowohl die Stellenzahl als auch das Besoldungs- und Vergütungsniveau die Steuerungsgrößen für die Entwicklung der Personalausgaben sind. Mit Rücksicht auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei der Rekrutierung des Personalnachwuchses sollte aus Rechnungshofsicht die Begrenzung der Personalausgabenentwicl<ung auch über eine Reduzierung der Stellenzahl auf Basis einer fortlaufenden Aufgabenkritik erreicht werden. ln kaufmännischer (.. doppischer") Betrachtung beziffert der Gesetzentwurf den auf ein volles Jahr gerechneten Mehraufwand infolge der Besoldungserhöhung um einen Prozentpunkt auf 46 Mio. Euro. Die Versorgungsleistungen bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt, da die Versorgungslasten bilanziell über entsprechende Rückstellungen abgebildet werden und sich die Zuführungen und Entnahmen aus den Rückstellungen weitgehend aufheben. Da bei der Bilanzierung der Versorgungsrückstellungen bislang ein Anstieg um 1,5 Prozent per annum unterstellt worden war, ergibt sich bei dem mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Anstieg der Bezüge um nun nur 1,0 Prozent rechnerisch ein einmaliger Ertrag von 350 Mio. Euro. Wäre bei der Bilanzierung der Versorgungsrückstellungen bislang noch keine Steigerung unterstellt worden, hätte sich infolge der Erhöhung um 1,0 Prozent rechnerisch ein erheblicher einmaliger Rückstellungsaufwand von 700 Mio. Euro ergeben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhard Cuny Martin Doetschmann

8 AV INA 19/36 - Teil 1-7 Vereinigung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses Horst Klee, MdL Postfach Wiesbaden Vereinigung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Vorsitzender: Werner Bodenbender c/o Verwaltungsgericht Gießen Marburger Straße Gießen Tel: 0641/ Homepage: Gießen, den 15. Juni 2016 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen HBesVAnpG 2016, LT-Drs. 19/ Durchführung einer öffentlichen mündlichen Anhörung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, der INA hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 eine öffentliche Anhörung über den genannten Gesetzentwurf beschlossen. Leider ist unsere Vereinigung, als der Materie vielleicht sachnächster Verband, bislang nicht angehört oder eingeladen worden. Gleichwohl möchten wir Ihnen unsere Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 zukommen lassen. Wir würden uns darüber hinaus freuen, zu der für den 30. Juni 2016 vorgesehen Anhörung eingeladen zu werden. Zu dem Gesetzentwurf ist folgendes zu bemerken: Zunächst erstaunt, dass ganz offensichtlich der Hessische Minister des Innern und für Sport und sein Haus den Entwurf zwar gefertigt, der Hessische Minister des Innern - wie auch der Minister der Finanzen - zu diesem verfassungsrechtlich heiklen Entwurf aber offiziell nicht stehen will. Ebenso agiert die Landesregierung, die den

9 AV INA 19/36 - Teil 1-8 Gesetzentwurf nicht beschlossen und in den Landtag eingebracht, sondern den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes überlassen hat. Die Bedenken des zuständigen Ministers und der Landesregierung sind berechtigt. Der Entwurf wird nämlich, sofern er vom Landesgesetzgeber umgesetzt werden sollte, wegen der unterschiedlichen Besoldungs- und Vergütungsentwicklung zu erheblichen Verwerfungen zwischen Beamten/Richtern und den tarifbeschäftigten Beschäftigten des Landes führen. Durch die im Gegensatz zu der allgemeinen Lohnentwicklung deutlich zu geringe Anhebung wird die Richter- und Beamtenbesoldung bereits heute von der allgemeinen Verbesserung nachhaltig abgehängt. Hinzu kommt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Gefüge des öffentlichen Dienstes. Der Landesgesetzgeber würde bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs in seiner derzeitigen Gestalt aber vor allem seiner Verantwortung nicht mehr nachkommen, für eine angemessene Besoldung seiner Richterinnen und Richter zu sorgen. Dies hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 indes nicht nur Bedeutung für die von der realen Gehaltskürzung Betroffenen, sondern für die Leistungsfähigkeit der gesamten Justiz und die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz als Dritte Gewalt. Das Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. 2 BvL 17/09 u.a., BVerfGE 139, 64) diese Grundsätze hervorgehoben und dabei eine von Verfassungs wegen nicht mehr hinnehmbare Untergrenze definiert. Wenn auch die Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers in dem genannten Urteil deutlich wird, so darf doch nicht unbeachtet bleiben, dass das Verfassungsgericht erkennbar von einer Anpassung der Besoldung im Regelbereich und nicht einer solchen am untersten noch möglichen Rand ausgeht. So hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2014 (Az. 2 C 1.13, BVerwGE 149, 117) bereits festgestellt, dass die nach Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Amtsangemessenheit der Alimentation... sich vor allem aufgrund eines Vergleichs mit den Nettoeinkommen der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bemisst (Rn. 67). Die Argumentation des Gesetzentwurfs der LT-Drs. 19/3373 überzeugt deshalb trotz der vielen Berechnungen nicht. Denn der Gesetzentwurf stellt auf die vom Bundesverfassungsgericht definierte Untergrenze als Standardfall ab, was nicht zutreffend ist und letztendlich in einer Verfassungswidrigkeit der Besoldung münden wird. Nach dem in Art. 33 Abs. 4 und 5 Grundgesetz verankerten Alimentationsgrundsatz, dem auch der Landesgesetzgeber als Besoldungsgesetzgeber unterliegt, besteht ein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst und der Beamten-/Richterbesoldung (Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2014, Az. 1 A 2303/11, Rdnr. 33 nach Juris, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 2014). Dieser rechtliche Zusammenhang wird vorliegend mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr gewahrt. Wegen der Nullrunde im vergangenen Jahr stellt eine Erhöhung um ein Prozent ab Jahresmitte zudem real nur eine Erhöhung von 0,5 Prozent für das laufende Jahr

10 AV INA 19/36 - Teil 1-9 dar. Deshalb beachtet die geplante Erhöhung von einem Prozent ab Juli 2016 nicht die vom Bundesverfassungsgericht genannten Bedingungen für eine verfassungsgemäße Richterbesoldung, die sich u.a. an der allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten wie der Lohnentwicklung im gesamten Land zu orientieren hat. Verweigert das Land Hessen eine notwendige und angemessene Erhöhung der Besoldung, so verlangt es von seinen Beamten und Richtern ein durch nichts gerechtfertigtes Sonderopfer. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass durch die im letzten Jahr erfolgte Änderung im Beihilferecht (Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus) bereits ein monatlicher Abzug in Höhe von 18,90 Euro erfolgt und damit das Gehalt durch Verkürzung der Fürsorge im Beihilferecht schon real gemindert worden ist. Darüber hinaus bestünde bei einer Verweigerung der entsprechenden zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für die hessischen Beamten und Richter aufgrund ihrer deutschlandweit längsten Wochenarbeitszeit von 42 Stunden eine noch stärkere Ungleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten, wenn der Landesgesetzgeber dem vorliegenden Entwurf folgen würde. Das Land Hessen entfernt sich mit der vorgesehenen Erhöhung weit von seiner Verpflichtung, die Besoldung von Beamten und Richtern in einen angemessen Bereich zu heben. Es reicht deshalb bereits aus Gründen der Gleichbehandlung nicht aus, die Besoldung nur bis knapp oberhalb der Grenze der Verfassungswidrigkeit zu erhöhen. Da internationale Untersuchungen zeigen, dass eine unabhängige, funktionsfähige und leistungsstarke Justiz der Garant einer bürgernahen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft ist, muss sie vielmehr gestärkt werden. Wirtschaft und Verbraucher wie auch die öffentliche Infrastruktur profitieren von sachkundigen, erfahrenen und engagierten Richterinnen und Richtern. Gerade die Bewältigung der aktuellen Probleme durch den Zustrom von hilfesuchenden Menschen aus aller Welt in unser Land zeigt, dass ein funktions- und leistungsfähiger öffentlicher Dienst unabdingbar für das Gemeinwohl ist. Richterinnen und Richter dürfen aber auch deshalb nicht gegenüber anderen juristischen Berufsgruppen außerhalb der Justiz derart stark benachteiligt werden, dass die Gewinnung qualifizierter Kräfte problematisch wird. Weitere Sonderopfer - zur Haushaltskonsolidierung und mit Hinweis auf die Schuldenbremse - von ihnen zu verlangen, führt letztendlich nämlich nicht nur zu einem Verstoß gegen den Alimentationsgrundsatz, sondern trifft langfristig auch die Leistungsfähigkeit der gesamten Justiz, wenn die Gehaltsanreize für Bewerberinnen und Bewerber in der Rechtsanwaltschaft oder in Unternehmen immer stärker die Besoldung im öffentlichen Dienst übertreffen. Die auch im Bereich der Justiz deutlich gestiegenen Anforderungen und Arbeitsbelastungen erfordern vielmehr eine Anpassung an die Einkommen von vergleichbaren Berufsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes. Dies umso mehr um auch langfristig qualifizierten Nachwuchs zu bekommen. Die Vereinigung der hessischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter fordert daher den Hessischen Landtag und den für die Achtung der Verfassung zuständigen Minister des Innern und für Sport auf, durch eine angemessene Anpassung der Bezüge den Wertungen des Grundgesetzes nachzukommen. Zumindest muss das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst wieder wie bis 2014 üblich auch auf Beamte und Richter, die kein Streikrecht haben, übertragen werden. Für die Tarifbeschäftig-

11 AV INA 19/36 - Teil 1-10 ten gelten schließlich bereits ab dem 1. März 2015 Gehaltserhöhungen von 2 % und ab dem 1. April 2016 von weiteren 2,4 %. Eine Regelung wie in dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf vom 17. Mai 2016 vorgeschlagen (LT-Drs. 19/3399), würde die Vereinigung begrüßen, geht sie doch in die richtige Richtung. Mit freundlichen Grüßen (Werner Boden - Vorsitzender -

12 AV INA 19/36 - Teil 1-11 Von: Kai Ahlheim [mailto:ahlheim@bdzhessen.de] Gesendet: Freitag, 17. Juni :33 An: Lindemann, Dr. Ute (HLT) Betreff: AZ I A 2.1 Anhörung am Sehr geehrte Frau Dr. Lindemann, der BDZ Bezirksverband Hessen, vertritt ausschließlich Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes. In Besoldungsfragen der Landesbeamten Hessen wird unser Dachverband der DBB Hessen tätig. Wir werden daher an der Anhörung im Landtag am nicht teilnehmen. Vielen Dank für Ihre Einladung Mit freundlichen Grüßen Kai Ahlheim Vorsitzender Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Postfach Bensheim Telefon: Telefon Dienst: Fax: ahlheim@bdzhessen.de Internet: Facebook: ACHTUNG: Der Inhalt dieser und alle enthaltenen Anhaenge sind vertraulich. Die Informationen sind nur fuer den/die genannten Empfaenger bestimmt. Sollten Sie diese Mail faelschlicherweise erhalten haben, so teilen Sie dies bitte dem System Manager oder dem Absender sofort mit. Geben Sie in diesem Fall die Inhalte nicht an Personen weiter bzw. erstellen keine Kopien von den Daten.

13 AV INA 19/36 - Teil 1-12 BDK LV Hessen Alt Langenhain 35 D Hofheim/Ts. Hessischer Landtag Innenausschuss Postfach Wiesbaden Ihr/e Zeichen/Nachricht vom Az. I A 2.1 Ihr Ansprechpartner Günter Brandt Funktion Landesvorsitzender Guenter.Brandt@bdk.de Telefon (temp) Telefax mobil Hofheim/Ts., 17. Juni 2016 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG Drucks. 19/3373) und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucks. 19/3399) Sehr geehrter Herr Klee, sehr geehrte Frau Dr. Lindemann, sehr geehrte Damen und Herren, der BDK LV Hessen bedankt sich für die Beteiligung und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir sehen ja grundsätzlich eine Erhöhung von Besoldung und Versorgung positiv. Hier müssen wir allerdings darstellen, dass schon im Gesetzentwurf die einprozentige Erhöhung nicht den Tatsachen entspricht. Da die Erhöhung nach der Nullrunde 2015 nun mit Wirkung ab 1. Juli 2016 geplant ist, handelt es sich um eine Anpassung von Besoldung und Versorgung um 0,5% im Jahr Die Situation der Hessischen Polizei ist weiterhin angespannt und Belastungsspitzen führen auch zu gesundheitlichen Nachteilen bei den Beschäftigten. Aus diesem Grund können wir natürlich nachvollziehen, dass der Gesetzgeber mit einer Regelung über einen Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ( 54a des neuen Gesetzentwurfs) versucht, die fatale Situation zu beheben. Allerdings prognostizieren wir, dass sich durch die mögliche Dienstzeitverlängerung die Belastungssituation kaum entspannen wird, weil vordringlich nicht die sachbearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Dienstzeit verlängern, sondern dies vorwiegend bei Führungskräften der Fall sein wird. Systembedingt sind gerade die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Führungsfunktion. Also werden uns nach wie vor die tatsächlichen produktiven Kräfte fehlen.

14 AV INA 19/36 - Teil 1-13 In den Ausführungen und mit den Vergleichen stellen Sie in ihrem Entwurf "für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesAnpG2016)" dar, dass die "hessischen Staatsdiener" erneut mit einem Sonderopfer belegt werden. Die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen haben mit dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2015 auch zum 1. April 2016 eine 2,4%-ige Tariferhöhung bekommen. Das haben sie verdient! Nun nehmen wir das zum Anlass, für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen ebenfalls eine Besoldungserhöhung zu fordern. Die hochbelastete Polizei, und gerade auch die mit extremen Arbeitszuwachs kämpfende Kriminalpolizei, wird weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt. Hessens Beamtinnen und Beamten sind nun in der Riege der Besoldung zu Berlin nach hinten gerutscht. Das reiche Bundesland Hessen hat offenbar wenig für seine beamteten Beschäftigten übrig, fordert aber ständig mehr von ihnen, u. a. als einziges Land eine faktische 42-Stundenwoche. Diesen Gesetzentwurf können wir nicht als akzeptabel bezeichnen. Die Erhöhung sollte eigentlich bei 3% liegen, das wäre vertretbar und für die Beschäftigten ein kleiner Ausgleich für die vorangegangenen Einbußen. Die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte einprozentige Erhöhung (eigentlich ja 0,5%) sehen wir als verfassungswidrigen Schritt in die falsche Richtung. Am 22. Mai 2016 vereidigte Innenminister Peter Beuth beim Tag der Polizei auf dem Hessentag in Herborn 720 Anwärterinnen und Anwärter der Polizei Hessen. Der Innenminister und auch Ministerpräsident Volker Bouffier hoben in ihren Ansprachen die guten Leistungen der hessischen Polizei hervor und lobten ihre Arbeit. Sie hoben daneben auch das hohe Engagement, die starke Belastung und die im Polizeiberuf immanenten Gefahren hervor, und sie würdigten den Einsatz zum Erhalt der Inneren Sicherheit und zur Durchsetzung des Anspruchs auf das Gewaltmonopol für die Bürgerinnen und Bürger. Die guten und ständig hohen Leistungen der hessischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bei einer viel zu schwachen Personaldecke mit einer stetig ansteigenden Aufgabenverdichtung darf der Dienstherr nicht einfach so abtun! Eine Nachbesserung im aktuellen Gesetzesentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungserhöhung ist geboten! Es droht bei vielen hoch belasteten Kolleginnen und Kollegen ein Motivationsabriss! Dies kann und darf nicht im Interesse des obersten Dienstherrn und der politisch Verantwortlichen liegen. Eine Übernahme vom Tarifabschlusses in Hessen hätte ausgereicht. Mit dem aktuell erhaltenen Besoldungsgesetzentwurf spüren die Kolleginnen und Kollegen trotz guter Leistungen wieder einen Griff in ihre Geldbörse. Die Kommunen in Hessen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben konsolidieren, sie erhöhen Grundsteuer B und Kindergartengebühren. Die Lasten fürs Wohnen (Steigerung für Wohnungsbaukosten bei 36%), wie Mieten und Abgaben, werden stetig teurer, die Kinderbetreuung erreicht grenzwertige Beiträge. Alle Menschen in Hessen profitieren von der guten Wirtschaftslage, nur die hessischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten nehmen daran nicht teil. Nach der Nullrunde in 2015 bedeutet nun die geplante einprozentige Besoldungs- und Versorgungserhöhung (0,5% für 2016) einen herben Einschnitt. Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in den Ballungsräumen, die mit großen Ankündigungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sich auf eine angemessene, gerechte und zuverlässige Besoldung verlassen haben, werden nun im Stich gelassen. Gerade junge Familien trifft dies extrem hart. Anerkennung und Fürsorge im Land Hessen sollten ernst genommen werden. Gleichzeitig stehen weitere erhebliche Anstrengungen bevor. In allen Behörden leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst am Rande des Möglichen ab. Wenn wir einen Schwerpunkt setzen, entblößen wir andere Bereiche im hohen Maß bis zu strukturellen

15 AV INA 19/36 - Teil 1-14 Defiziten. Hinzu kommen akute Einsätze und Aufgaben zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität mit kräftezehrenden Personalanforderungen. Zunehmende Aufgaben, steigender Arbeitsdruck, vielfache Mehrarbeitsstunden sind der Alltag in der Polizei. In einem sich zunehmend verschärfenden Ringen um qualifizierten Nachwuchs würde die Polizei mit diesem Besoldungsgesetz noch mehr ins Hintertreffen geraten. Alle Sicherheitsbehörden bemühen sich derzeit um Steigerung ihrer Einstellungszahlen und der Markt ist für uns alle der gleiche. Die Entscheidung wird auch pekuniär getroffen, davon kann man sicher ausgehen! Klagen gegen den Besoldungsgesetzentwurf wurden bereits angekündigt. Die Beamtenbesoldung in Hessen hält den Vergleich mit der Entwicklung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht stand. Der Gesetzgeber darf eine Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Diese Gründe müssen im Bereich des Systems der Besoldung liegen; das Bemühen Ausgaben zu sparen, ist hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung geeignet. Auch andere Parteien und Organisationen gehen davon aus, dass die Landesregierung mit diesem Besoldungsgesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinen Leitentscheidungen zur B-, R- und A-Besoldung ignoriert. Eine Übernahme der Ergebnisse der Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen wäre eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung. Die Umsetzung des Änderungsgesetzentwurfs der Partei DIE LINKE wäre natürlich für hessische Beamtinnen und Beamte optimal, aber auch wir sehen die Verpflichtung für eine Generationsverantwortung und fordern lediglich eine angemessene Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG). Mit freundlichen Grüßen Günter Brandt Landesvorsitzender

16 AV INA 19/36 - Teil 1-15 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN IN HESSEN AGBF -Hessen- Der Vorsitzende AGBF-Hessen, c/o BF Offenbach, Rhönstraße 10, Offenbach a.m. Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Innenausschusses Schlossplatz Wiesbaden Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom I A Datum, Unser Zeichen 1 6. JUMl 2016, AGBF Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtags hier: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/0ie Grünen über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 {HBesAnpG 2016) - Drucks. 19/ hierzu Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucks Sehr geehrte Damen und Herren, durch die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Besoldungserhöhung um 1% erfährt e. Beamtin/Beamter im Eingangsamt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (BesGr. A7 BesO, Stufe 1) einen Gehaltszuwachs von 20,52 Euro brutto. Allein durch die zum in Kraft getretenen Änderungen im hessischen Beihilferecht muss e. Beamtin/Beamter, d. sich für den Erhalt der Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten - bis dahin in der Grundabsicherung enthalten - entschieden hat, 18,90 Euro je Monat zusätzlich bezahlen. Stellt man diese beiden Sachverhalte nebeneinander, hat e. hiesige/r Beamtin/Beamter der genannten Besoldungsgruppe trotz Besoldungserhöhung de facto netto weniger Geld zur Verfügung. Es ist festzustellen, dass den hessischen Beamtinnen und Beamten durch die in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Gebrauch genommenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen wie. Besoldungsnullrunden, Kürzungen bzw. Wegfall des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, unverhältnismäßige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden im Bürodienst, Herausnahme der Feuerwehrzulage aus den ruhegehaltsfähigen Zulagen sowie Einschnitte bei den Versorgungsleistungen hohe Belastungen hinsichtlich ihrer AGBF-Hessen, Ltd. Branddirektor Dlpl.-lng. Uwe Sauer clo Berufsfeuerwehr Offenbach a.m. Rhönstraße 10, Offenbach am Main Tel.: 069/ , Fax 069/ , uwe.sauer@offenbach.de 1

17 AV INA 19/36 - Teil 1-16 amtsangemessenen Alimentation zugemutet worden sind. Nicht ohne Grund setzt sich die Gesetzesbegründung daher intensiv mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Parametern zu den Untergrenzen der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung auseinander. Die hessischen Feuerwehren fragen sich, ob dies der zutreffende Betrachtungshorizont ist, um die Leistung der hessischen Beamtinnen und Beamten angemessen zu honorieren. Im gesamten Jahr 2015 haben beispielsweise im Bereich der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Versetzung zu anderen Dienstherren beantragt. Auch wenn 5 dann faktisch erst in 2016 versetzt wurden, ist hier insbesondere die hohe Anzahl der Versetzungen im Eingangsamt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes A 7 BesO, nämlich insgesamt 13 Beamte, auffallend. ln telefonischen Interviews nach ihren subjektiven Gründen befragt, gaben nahezu alle Beamten anderweitige bessere Verdienstmöglichkeiten für den Wechsel an. Die mittlerweile kaum noch konkurrenzfähige hessische Besoldungsstruktur führt auch bei der Personalgewinnung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bereits aktuell zu enormen Problemen. Im Wettbewerb mit Arbeitgebern der Privatwirtschaft um gute Bewerberinnen und Bewerber mit Abschluss eines Bachelor-Studiengangs für diesen technischen Dienst muss der Öffentliche Dienst zurückstehen, da anderweitig deutlich bessere Verdienstmöglichkeiten geboten werden. Das an dieser Stelle gern gebrauchte Argument der Lebenszeitverbeamtung ist zwar grundsätzlich zutreffend, kann bei der aktuellen und sich zunehmend verschärfenden Lage auf dem Arbeitsmarkt, auf dem um fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewetteifert wird, jedoch kaum Geltung für die Praxis beanspruchen. Der in Art. 33 Grundgesetz verankerte Grundsatz der Bestenauslese für die Auswahl von Beamtinnen und Beamten wird mit den Auswirkungen der beschriebenen Situation faktisch außer Kraft gesetzt. Die im Vergleich zu anderen Bundesländern zunehmend schlechter werdenden Besoldungs- und Beschäftigungsbedingungen - bedingt durch den Austritt Hessens aus der Tarifgemeinschaft der Länder im Jahr 2004 und die damit verbundene Politik - werden auch perspektivisch weiter dazu führen, dass Beamtinnen und Beamte Hessen den Rücken kehren. Sich weiterhin allein auf den Idealismus der Bewerberinnen und Bewerber zu verlassen, erscheint uns riskant. Neben dem Blick auf Haushaltskonsolidierung und Schuldengrenze sollte die Gewinnung und Bindung leistungsfähiger Beamtinnen und Beamten und damit der Erhalt eines leistungsfähigen und strukturell gut aufgestellten öffentlichen Dienstes gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht allein als Kostenfaktor, sondern müssen als wertzuschätzende Leistungsträger wahrgenommen werden. Dies gilt für den öffentlichen Dienst in Hessen allgemein und verschärft natürlich für die stark technikgeprägten Dienste der Feuerwehren, die mit der Industrie in direkter Konkurrenz um Bewerber stehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestünde nun die Möglichkeit, eine Besoldungserhöhung zu beschließen, die dem beschriebenen negativen Trend der letzten Jahrzehnte sowie der entstandenen strukturellen Schieflage entgegenwirkt und das Zeichen setzt, dass auch im öffentlichen Dienst in Hessen für gute Leistung gutes Geld gezahlt wird. 2

18 AV INA 19/36 - Teil 1-17 Für die hessischen Feuerwehren heißt das: Besoldungserhöhung in Anlehnung an den Tarifabschluss der Beschäftigten, strukturelle Verbesserungen im Besoldungssystem insgesamt sowie eine deutliche Erhöhung und die erneute Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage im Besonderen. Mit freundlichen Grüßen Ltd. BD Dipl.-lng. Uwe Sauer 3

19 AV INA 19/36 - Teil 1-18 Gewerkschaft der Polizei Wilhelmstr. 60a Wiesbaden Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Innenausschusses Postfach Wiesbaden U.Lindemann@ltg.hessen.de Wilhelmstr. 60a Wiesbaden Andreas Grün Landesvorsitzender Tel.: 06 11/ Fax: 06 11/ andreas.gruen@gdp.de Zeichen: AG-rb Anhörung Hessischer Landtag zur Beamtenbesoldung, Der von den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf für ein Besoldungsanpassungsgesetz zur Regelung der hessischen Beamtenbezüge ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend. Der Entwurf geht an der Lebenswirklichkeit und der hoch belastenden Situation der hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten vorbei. Er berücksichtigt in keiner Weise die gestiegenen Belastungen der letzten Jahre und ist im Vergleich mit anderen Bundesländern, auch und mit Blick auf deren Haushaltslagen, sachlich nicht vermittelbar. Laut aktueller Steuerschätzung werden in Hessen über 260 Mio. Euro Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr 2016 und laut Prognose über 338 Mio. Euro 2017 erwartet. Außerdem ist nach Angaben von Finanzminister Schäfer auch in den Folgejahren mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen. Gleichzeitig wird aber gebetsmühlenartig wiederholt, es sei kein Geld für eine angemessene Besoldungsanpassung da. Es ist sachlich niemandem zu vermitteln, warum die Landesregierung in Hessen diesen knallharten Alleingang unter Inkaufnahme der bereits beschriebenen Belastungen so unbeirrt weitergeht. Die große Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten sind wahrlich keine Großverdiener. Rund 75 % der hessischen Polizistinnen und Polizisten befinden sich im Eingangsamt A9 oder im ersten Beförderungsamt A10. Junge Kolleginnen und Kollegen, besonders aus dem Rhein Main Gebiet berichten uns, dass sie mit ihrem Gehalt nach Abzug von Miete, der Energiekosten und dem, was man zum täglichen Leben braucht, kaum über die Runden kommen.

20 AV INA 19/36 - Teil 1-19 Gewerkschaft der Polizei Hessen Seite 2 Es bleibt kein Geld, um Rücklagen bilden zu können. Eine Gehaltsanpassung von 4,4 %, wie sie die Tarifbeschäftigen in Hessen und auch die Polizistinnen und Polizisten in ganz Deutschland erhalten haben, bedeuten für diese jungen Kollegen im Rhein Main Gebiet ein Plus von rund 120 brutto. Damit könnten sie etwas anfangen. Es würde die belastende Situation gerade dieser Kolleginnen und Kollegen etwas verbessern. An der Stelle erlaube ich mir noch darauf hinzuweisen, dass der neue Tarifabschluss für die Bundesbediensteten auch für die Beamten des Bundes übernommen wird und so den Abstand zu den hessischen Beamten um weitere 4,75% vergrößert! In Kenntnis dessen hat die Landesregierung aber vor, lediglich 1% Gehaltsanpassung zu beschließen. Das sind dann etwa 30 Euro brutto. Was dabei am Ende im Portemonnaie der Kollegen ankommt, hat mit der viel beschworenen und immer wieder zitierten Wertschätzung der schweren Arbeit der Polizei nichts zu tun. Es ist in Zeiten wie diesen geradezu eine Provokation. Die hessische Polizei arbeitet seit geraumer Zeit personell am Limit. In fast allen Organisationseinheiten fehlt es an Personal. Der aktuelle Stand der Mehrarbeit bei der hessischen Polizei beläuft sich auf derzeit 3.02 Mio. Überstunden. Wir haben eine aktuelle Krankenrate von 30 und zum Teil über 33 Tagen pro Beschäftigter bei der hessischen Polizei. Hinzu kommen die ständigen Vertretungsdienste in anderen Organisationseinheiten, um die Mindeststärken und den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können. Dadurch werden die dringend benötigten Regenerationszeiten immer kürzer und im gleichen Maße nehmen die gesundheitlichen Belastungen und Ausfälle zu. Die hessische Polizei hat ein unübersehbares Personalproblem und die negativen Auswirkungen nehmen ständig zu. Die Beamtinnen und Beamten der hessischen Polizei geben schon lange alles, um diesen Rechtsstaat und die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Sie tun dies unter Zurückstellung privater und familiärer Interessen. Sie tun dies z. T. auch unter Inkaufnahme von Gesundheitsrisiken, weil sie mitunter mit Fieber, Halsschmerzen und Erkältungssymptomen die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes über ihre tatsächliche Arbeitsfähigkeit stellen. Sie tun dies aus einer hohen Motivation heraus, weil sie darauf vertrauen, dass im gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis noch immer Vertrauen gegen Vertrauen gilt. Sie erwarten aber für diese Einstellung und Hingabe für den Dienstherrn auch eine angemessene Wertschätzung ihrer immer schwierigeren Arbeit. Sie erwarten zumindest eine Gleichbehandlung im Konzert der anderen 15 Länderpolizeien und der Bundespolizei. Sie wollen eine gerechte Behandlung und die Anerkennung dafür, dass sie trotz widriger Umstände mit einem Höchstmaß an persönlichem Einsatz jeden Tag dafür sorgen, dass sich die Menschen in diesem Land keine Sorgen machen müssen. Sie erwarten aber auch, dass ihr hohes Engagement honoriert und ausreichend wertgeschätzt wird. Dies ist in Hessen zurzeit nicht der Fall. Im Vergleich mit den anderen Polizeien der 15 Bundesländer und des Bundes ist die hessische Landespolizei die einzige, der man die Übertragung des Tarifergebnisses verweigert. Wir sind zudem die einzige Polizei in Deutschland, die noch selbst im hochbelastenden Wechselschichtdienst in einer 42 Stundenwoche arbeitet. Wir sind nachweislich, was die Überstundenbelastung und die Krankentage angeht, eine der am ärgsten betroffenen Polizeien in dieser Republik. Die neue Fehlzeitenstatistik des hessischen Innenministers vom 18. Mai dieses Jahres belegt dies schwarz auf weiß.

21 AV INA 19/36 - Teil 1-20 Gewerkschaft der Polizei Hessen Seite 3 Die Ausrichtung der Besoldung folgt nicht mehr dem Grundsatz Beamtenrecht folgt Tarifrecht, sondern sie wird, wie im Gesetzentwurf haarfein dokumentiert, alleine an den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen fünf Parametern abgearbeitet und zwar in der Form, dass peinlich genau darauf geachtet wird, nicht unter die vorgegebenen Indizes und Prozentwerte zu geraten, um nicht die Grenze zur definierten Verfassungswidrigkeit zu unterschreiten. Damit verlässt die Landesregierung den Weg einer an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichteten Politik, die in Hessen nicht einmal mit dem Landeshaushalt kollidieren würde. Alle anderen Landesregierungen in Deutschland setzen andere Maßstäbe, wie sie mit ihren Beschäftigten umgehen. Sie verantworten dies, obwohl sie keine Geberländer im Länderfinanzausgleich sind und zum Teil weitaus schlechtere Haushaltsvoraussetzungen und Prognosen wie Hessen haben. Die Lage bei der Polizei ist zum Zerreißen gespannt. Alle unsere Beratungen an die Politik werden mit dem Hinweis auf die Schuldenbremse beiseitegeschoben. Der Frust über das ausgrenzende Verhalten der Landesregierung greift immer mehr um sich. Gleichzeitig wird der Beruf immer gefährlicher Angriffe gegen die Polizei im letzten Jahr in Deutschland. Über 3000 Angriffe auf die Polizei alleine in Hessen. Die Respektlosigkeit gegenüber denen, die den Staat vertreten, nimmt ständig zu. Steigende Einsatzzahlen bei Großeinsätzen wie Blockupy, Demonstrationen von Pegida und all deren Ablegern, immer mehr kräftezehrende Einsätze mit gewalttätigem Verlauf rund um die Fußballstadien und der ganz normale tägliche Dienst in einer sich wandelnden Gesellschaft verlangen den Polizistinnen und Polizisten alles ab. Viele kommen sich als Staatsvertreter vor wie der Fußabstreifer einer der Politik überdrüssig gewordenen Gesellschaft. Was die Polizei in dieser wirklich schwierigen Situation braucht, ist uneingeschränkter Rückhalt durch die Politik. Wir brauchen Anerkennung und Wertschätzung für die harte Arbeit für die kein Ende in Sicht ist. Was wir nicht brauchen, ist eine Politik der Ausgrenzung. Es ist nicht weit hergeholt, wenn ich sage, die Sicherheitslage könnte sich angesichts der immer konkreter werdenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und der nicht kalkulierbaren Verlässlichkeit des türkischen Präsidenten Erdogan binnen kurzer Zeit dramatisch zuspitzen. Dann braucht das Land eine motivierte, sich selbst wertgeschätzt fühlende Polizei, die möglicherweise über alle bisher gekannten Belastungsgrenzen hinweg, loyal und entschlossen den Rechtsstaat schützt und aufrechterhält. Was wir uns auf keinen Fall leisten können, sind ausgebrannte, demotivierte und enttäuschte Kolleginnen und Kollegen, die das wechselseitige Dienst- und Treueverhältnis infrage stellen und sich von der Politik abwenden. Dieser wirklich besorgniserregende Trend ist zunehmend in der hessischen Polizei zu beobachten. Die Gewerkschaft der Polizei appelliert an alle Abgeordneten des Hessischen Landtages, dem Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Wir fordern die lange überfällige und dringend von allen Polizisten erwartete Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen. In den beiden folgenden Grafiken aus dem DGB Besoldungsreport Mai 2016 wird die Situation Hessens im Besoldungsranking mit den anderen Bundesländern deutlich.

22 AV INA 19/36 - Teil 1-21 Gewerkschaft der Polizei Hessen Seite 4 Erheben Sie Ihre Stimme. Setzen Sie sich mit all Ihrer Kraft dafür ein, dass der vorliegende Gesetzentwurf geändert wird. Das Lohndiktat von 1% ist ein Schlag ins Gesicht für die hochbelastete Polizei in Hessen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wer schützt eigentlich die, die den Staat schützen? Stellen Sie sich Seite an Seite mit den Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei. Sie haben es mehr als verdient. Andreas Grün Landesvorsitzender GdP Hessen

23 AV INA 19/36 - Teil 1-22 HAUPTPERSONALRAT DER LEHRERINNEN UND LEHRER DIE VORSITZENDE BEIM HESSISCHEN KULTUSMINISTERIUM An den Hessischen Landtag z. Hd. des Vorsitzenden des Innenausschusses Postfach Wiesbaden Aktenzeichen IVI3 Datum 20. Juni per Mail- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016)- Drucks Schreiben des Vorsitzenden des Innenausschusses im Hessischen Landtag vom Aktenzeichen: I A 2.1 Sehr geehrter Herr Klee, der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o.g. Gesetzentwurf und nimmt wie folgt Stellung Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer lehnt den von CDU und Bündnis 90 I Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf ab und fordert ohne Abstriche die Übertragung des Tarifergebnisses von 2015 auf die Beamtinnen und Beamten. Der von den Fraktionen der CDU und Bündnis 90 I Die Grünen vorgelegte Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 beinhaltet im Grunde zwei Maßnahmen; zum einen die Erhöhung der Besoldung und Versorgungsbezüge um jeweils 1 Prozent zum 1. Juli 2016 und zum anderen eine Regelung zur Einführung eines nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlags, den Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst erhalten, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen und ihr aktives Dienstverhältnis im besonderen öffentlichen Interesse verlängern wollen. Diese beiden Maßnahmen stehen inhaltlich in keinem Zusammenhang, weshalb in der Stellungnahme des HPRLL auf jedes einzelne Vorhaben gesondert eingegangen werden soll. Luisenplatz Wiesbaden- Telefon 0611/ Telefax hauptpersonalratll@hprll.hessen.de

24 AV INA 19/36 - Teil IV/3 1. Zur geplanten Erhöhung der Besoldung und Versorgungsbezüge ab dem 1.7. Der HPRLL ist zunächst einmal sehr irritiert über das Vorhaben der Regierungsfraktionen, die Besoldung und die Versorgungsbezüge zum 1.7. lediglich um das im Koalitionsvertrag bereits angekündigte eine Prozent zu erhöhen, obwohl bereits im Vorfeld der Presse zu entnehmen war, dass die Landesregierung angesichts der zu erwartenden Steuermehreinnahmen im laufenden und nächsten Jahr öffentlich und öffentlichkeitswirksam über einen höheren Besoldungsanstieg nachdachte. Umso überraschender fällt nun der Wortlaut des vorliegenden Gesetzentwurfes aus, der an der bereits bekannten Planung festhalten möchte, nach der Nullrunde für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfängerlinnen im Jahr 2015 bis zu den nächsten Landtagswahlen die Besoldungs- und Versorgungszuwächse auf ein Prozent jährlich zu begrenzen, und dies unabhängig von den Ergebnissen der jeweiligen Tarifverhandlungen für die angestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Die Regierungsfraktionen begründen diese Maßnahme mit einem Verweis auf die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai und November 2015, die dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Alimentationsprinzips einen Gestaltungsspielraum zubilligen, der auch die Finanzlage der öffentlichen Haushalte berücksichtige. Letztlich nennen sie die hessische Schuldenbremse als Grund für die notwendige "Wachstumsbegrenzung" auch bei den Personalausgaben. Dies soll nun nicht nur durch die bereits größtenteils vollzogene Streichung von 1800 Stellen in der Landesverwaltung geschehen, sondern auch durch die fortgesetzte Abkopplung der hessischen Beamtinnen, Beamten und Versorgungsemfänger/innen von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Dies lehnt der HPRLL mit aller Entschiedenheit ab und erinnert die Regierungsfraktionen an dieser Stelle an die ebenfalls in die hessische Verfassung implementierte Einnahmeverantwortung, die mit der auch in der Gesetzesbegründung erwähnten, bereits 2014 vorgenommenen Anhebung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer keinesfalls erschöpfend berücksichtigt ist, wenn trotz steigender Steuereinnahmen die verbeamteten Landesbediensteten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten erneut Sonderopfer bringen sollen. Diese sind nach der Rechtsauffassung von Prof. Battis in seinem Gutachten zur amtsangemessenen Besoldung in Berlin und Rheinland-Pfalz im Übrigen auch vor dem Hintergrund einer "Schuldenbremse" nicht legitim, wenn die Einsparung von Kosten das alleinige Ziel ist und sich die allgemeine wirtschaftliche Lage und Einkommenssituation nicht gleichzeitig verschlechtert haben. 1 Vor diesem Hintergrund wirken die Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfes hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geradezu zynisch, wenn die Regierungsfraktionen den eigentlich nicht erwarteten "Ertrag" von 350 Mio. bei den Pensionsrückstellungen besonders herausstellen, weil die einprozentige Besoldungserhöhung unterhalb "des bilanziell bereits berücksichtigten Gehaltstrends von 1,5 p.a." liege. Selbstverständlich sind auch dem HPRLL die in den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes formulierten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer amtsangemessenen Besoldung nicht entgangen, welche die Regierungsfraktionen des Weiteren heranziehen, um die Verfassungsmäßigkeit ihrer Besoldungspläne zu demonstrieren. Die von den Regierungsfraktionen vorgenommene Überprüfung der fünf vom Bundesverfassungsgericht genannten Parameter soll an dieser Stelle nicht im 1 Vgi.Prof. em. Ulrich Battis. Rechtsgutachten zuramtsangemessenen Besoldung insbesondere in den Ländern Berlin und Rheinland Pfalz. Hrsg. Vom GEW-Hauptvorstand. Frankfurt (2013),

Der Vorsitzende des Innenausschusses Wiesbaden, 31. Mai 2017 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) Bearbeiterin: Martina Eisert

Der Vorsitzende des Innenausschusses Wiesbaden, 31. Mai 2017 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) Bearbeiterin: Martina Eisert 19. Wahlperiode Der Vorsitzende des Innenausschusses Wiesbaden, 31. Mai 2017 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) 350-351 350-344 Bearbeiterin: Martina Eisert An die Abgeordneten des Hessischen Landtags den

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode 18.11.14 Bericht und Dringlichkeitsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der

Mehr

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18. HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main

Mehr

Keine amtsangemessene Besoldung für Richter in Brandenburg

Keine amtsangemessene Besoldung für Richter in Brandenburg Keine amtsangemessene Besoldung für Richter in Brandenburg Stellungnahme im Verfahren 2 BvL 8/16 über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 02. Juni

Mehr

Die Einladung ergeht nachrichtlich an Haushalts- und Finanzausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Einladung ergeht nachrichtlich an Haushalts- und Finanzausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode E 16/351 10. Juni 2013 Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Uli Hahnen MdL Ausschuss für Kommunalpolitik Christian Dahm MdL Einladung

Mehr

VORLAGE 16/2353 A07, A07/1, A11

VORLAGE 16/2353 A07, A07/1, A11 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 21$ 2$.10.2014 Seite 1 von 5 VORLAGE 16/2353 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben A07, A07/1,

Mehr

Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich

Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich Stand: 7. Juli 2016 Stellungnahmen der Anzuhörenden zu dem Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung

Mehr

Sonderausgabe Besoldungsdiktat verfassungswidrig!

Sonderausgabe Besoldungsdiktat verfassungswidrig! Sonderausgabe Besoldungsdiktat verfassungswidrig! Am 14. März fand eine Landespressekonferenz des dbb Hessen statt. Dabei stellten wir zunächst gegenüber den Vertretern der Medien und der Politik die bisherige

Mehr

Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/36 Teil 1 Stand: Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen (BDR) S.

Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/36 Teil 1 Stand: Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen (BDR) S. Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/36 Teil 1 Stand: 16.11.10 Ausschussvorlage Ausschuss: INA, Sitzung am 25.11.10 Stellungnahmen zu: Drucks. 18/2755 Verwaltungshochschulgesetz Bund Deutscher

Mehr

Besoldung und Versorgung im Überblick

Besoldung und Versorgung im Überblick Besoldung und Versorgung im Überblick Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin Geschäftsbereich 2 Besoldung und Versorgung Stand: Mai 2013 Auswirkungen der Föderalismusreform I Wesentliche besoldungs- und

Mehr

zum o. a. Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zum o. a. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nehmen wir wie folgt Stellung:

zum o. a. Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zum o. a. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nehmen wir wie folgt Stellung: dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. Hessischer Landtag Innenausschuss Herrn Vorsitzenden Horst Klee, MdL Schloßplatz 1-3 65183 Wiesbaden 22.6.2016 Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Mehr

Plenum am Mittwoch, den 25.Oktober 2017 TOP 2

Plenum am Mittwoch, den 25.Oktober 2017 TOP 2 Tobias Wald MdL Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Plenum am Mittwoch, den 25.Oktober 2017 TOP 2 1 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute werden wir den Gesetzentwurf

Mehr

Stellungnahme des DGB Bezirks NRW

Stellungnahme des DGB Bezirks NRW Teil I: Allgemeiner Teil Stellungnahme des DGB Bezirks NRW zum Entwurf der Kerngesetze eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (DRModG NRW) Düsseldorf, den 21.08.2015 DGB Bezirk NRW I Abt. Öffentlicher

Mehr

An den Landeshauptvorstand des dbb Hessen

An den Landeshauptvorstand des dbb Hessen An den Landeshauptvorstand des dbb Hessen Frankfurt/Main, den 06.Mai 2015 dbb Hessen-Info 35/2015 (vgl. Info 16/2015 dbb Bund) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der

Mehr

Ausschussvorlage INA 19/68 öffentlich. Ausschussvorlage KPA 19/52 öffentlich. 10. VDL Hessen S VBE Hessen S. 33

Ausschussvorlage INA 19/68 öffentlich. Ausschussvorlage KPA 19/52 öffentlich. 10. VDL Hessen S VBE Hessen S. 33 Stand: 8. Mai 2018 Ausschussvorlage INA 19/68 öffentlich Ausschussvorlage KPA 19/52 öffentlich Teil 2 Stellungnahmen der Anzuhörenden zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr

Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen

Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4603 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Titel: Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten,

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord Bezirk Nord Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Schleswig-Holsteinischer Landtag Finanzausschuss Herrn Vorsitzenden Thomas Rother, MdL Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel

Mehr

Stellungnahme des DGB-Bezirkes Hessen-Thüringen zum

Stellungnahme des DGB-Bezirkes Hessen-Thüringen zum Stellungnahme des es zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes

Mehr

!""#$!"%" & ' ( ) * +,-. / %01!""#

!#$!% & ' ( ) * +,-. / %01!# !""#$!"%" & ' ( ) * +,-. / %01!""# Düsseldorf, 08. September 2009 Der DGB Bezirk NRW lehnt den Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in NRW in dieser Form als

Mehr

zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes u.a.

zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes u.a. position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes u.a. (Artikel 3 bis 8 des Gesetzesentwurfs Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

Geändertes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen

Geändertes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen Geändertes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen Seit dem 10. Mai 2016 lag uns der Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung

Mehr

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Wiesbaden, 8. August 2018 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) Bearbeiterin: Daniela Erdmann

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Wiesbaden, 8. August 2018 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) Bearbeiterin: Daniela Erdmann 19. Wahlperiode Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Wiesbaden, 8. August 2018 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) 350-336 346 Bearbeiterin: Daniela Erdmann An die Abgeordneten des Hessischen Landtags

Mehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation Wir halten in NRW Kurs: Es bleibt beim Dreiklang aus Sparen, Investitionen und Einnahmeverbesserungen Die Staatskanzlei teilt mit: 18.03.2013 Seite

Mehr

Stand der Übertragung des Tarifergebnisses 2011 auf die Beamtinnen und Beamten der Länder. Stand: 18. Juli 2011

Stand der Übertragung des Tarifergebnisses 2011 auf die Beamtinnen und Beamten der Länder. Stand: 18. Juli 2011 Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Bremen Stand der Übertragung des Tarifergebnisses 2011 auf die Beamtinnen und Beamten der Länder Stand: 18. Juli 2011 Der baden-württembergische Landtag beschloss am

Mehr

Stand: Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4

Stand: Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4 Stand: 04.07.2014 Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zu Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE

Mehr

Ausschussvorlagen. Ausschuss: INA, 5. Sitzung

Ausschussvorlagen. Ausschuss: INA, 5. Sitzung Ausschussvorlage INA/18/3 - Teil 1 - Ausschussvorlagen Ausschuss: INA, 5. Sitzung Ausschussvorlagen zu Drucksache 18/401: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2009/2010

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3592 12. 07. 2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg Stellungnahme des DGB- zum Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in 2017/2018 (BVanpGBW 2017/18) Stuttgart im Mai 2017 Der DGB- nimmt zum vorliegenden Gesetzentwurf wie folgt

Mehr

Widerspruch (aktive Beamte)

Widerspruch (aktive Beamte) Absender: Name Datum Personalnummer Dienststelle An den Hessischen Innenminister Herrn Peter Beuth -persönlich- Friedrich Ebert Allee 12 65185 Wiesbaden Widerspruch gegen monatlichen Einzug - beginnend

Mehr

N A C H R I C H T E N

N A C H R I C H T E N N A C H R I C H T E N Sonderausgabe - März 2013 Warnstreik in Hessen am 6. März 2013 in Wiesbaden Einen langfristig leistungsfähigen öffentlichen Dienst kann man nicht herbei kürzen! Über 1000 Beschäftigte

Mehr

Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg 16 97070 Würzburg Domerschulstraße 16 Telefon:

Mehr

Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden

Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden 13.07.2016 Kabinett beschließt Übertragung auf Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes Die Bundesregierung hat in ihrer

Mehr

Stellungnahme des DGB. zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011

Stellungnahme des DGB. zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 position Stellungnahme des DGB zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 anlässlich der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages, am 27. September 2010 DGB Bundesvorstand

Mehr

Bundesweit überwältigende DSTG Beteiligung bei Protestkundgebungen am Vortag der Verhandlungsrunde

Bundesweit überwältigende DSTG Beteiligung bei Protestkundgebungen am Vortag der Verhandlungsrunde Bundesweit überwältigende DSTG Beteiligung bei Protestkundgebungen am Vortag der Verhandlungsrunde Die überwältigende Beteiligung der DSTG-Mitglieder an Protestkundgebungen in zahlreichen Städten der Republik

Mehr

ich danke für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der o. g. Thematik.

ich danke für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der o. g. Thematik. FAKULTÄT RECHTSWISSENSCHAFT Schleswig-Holsteinischer Landtag - Finanzausschuss - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel 28. Februar 2019 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1820 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den

Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/204 Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den 23.05.2013 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung

Mehr

INFORMATION 16/.?;.~.2.:~

INFORMATION 16/.?;.~.2.:~ BUNDESVERFASSUNGSGER~HT Zweiter Senat - Der Vorsitzende und Berichterstatter - 2 Bvl17/09 Karlsruhe, den 07. 0.2014 Durchwahl 9101.. 408 1. Bundeskanzleramt 11012 BerJin 2. Deutscher Bundestag 11011 Berlin

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent

Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent Bundesrat Drucksache 64/12 03.02.12 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei

Mehr

für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns und nehmen diese gerne wahr:

für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns und nehmen diese gerne wahr: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Herrn Ministerialdirigent Dr. Kohler Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart vorab per E-Mail Tettnang, am 25. Januar 2013

Mehr

Ausschussdrucksache 18(18)44 d

Ausschussdrucksache 18(18)44 d Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)44 d 10.10.2014 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum

Mehr

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. An Landesvorstand Unmittelbare Mitgliedsgewerkschaften Mittelbare Mitgliedsgewerkschaften

Mehr

Die Beamtenbesoldung in Hessen seit dem

Die Beamtenbesoldung in Hessen seit dem 1 Die Beamtenbesoldung in Hessen seit dem 1.1.2014 Beamtenbesoldung Hessen 2 Ausgangslage: Letzte Anpassung am 1.7.2014 um 2,6 bzw. 2,4 % (Entscheidung der Vorgängerregierung von CDU und FDP) Januar 2014:

Mehr

Verband des höheren Verwaltungsdienstes in Schleswig-Holstein e.v.

Verband des höheren Verwaltungsdienstes in Schleswig-Holstein e.v. Verband des höheren Verwaltungsdienstes in Schleswig-Holstein e.v. Mitglied im Deutschen Beamtenbund Verband des höheren Verwaltungsdienstes in S-H e.v. 24105 Kiel, Düsternbrooker Weg 92 An den Vorsitzenden

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten Die wichtigsten Fragen und Antworten WAS HAT DIE BESOLDUNGSANPASSUNG MIT DER HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG ZU TUN? Die Landesregierung stellt ihr Vorgehen bei der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen

Mehr

Die R-Besoldung im bundesweiten Mehrjahresvergleich

Die R-Besoldung im bundesweiten Mehrjahresvergleich Die R-Besoldung im bundesweiten Mehrjahresvergleich Die Mehrheit der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist zufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen. 1 Die Mehrheit hält

Mehr

lnformat10n 16/,:~:?~:ß.

lnformat10n 16/,:~:?~:ß. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Zweiter Senat - Der Vorsitzende und Berichterstatter- 2 BvL 18/09 Karlsruhe, den 07.10.2014 Durchwahl 9101-408 1. Bundeskanzleramt 11012 Berlin 2. Deutscher Bundestag 11011 Berlin

Mehr

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher 1. Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher 1. Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Einladung 6/FIN/82 04.03.2015 82. Sitzung Mittwoch, 11.03.2015, 10:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude, Domplatz 6-9. Raum B0 05 Tagesordnung: in öffentlicher

Mehr

Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform

Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform DGB-Beamtenforum 2012 Inhalt Ursachen/Föderalismusreform I Entwicklung und Wirkungen Konsequenzen Föderalismusreform I Besoldung und Versorgung

Mehr

Sonderausgabe Einkommensrunde 2015 für Hessen Historie Veranstaltungen - Ergebnis Sachstand Übernahme auf Beamtenbereich

Sonderausgabe Einkommensrunde 2015 für Hessen Historie Veranstaltungen - Ergebnis Sachstand Übernahme auf Beamtenbereich Sonderausgabe Einkommensrunde 2015 für Hessen Historie Veranstaltungen - Ergebnis Sachstand Übernahme auf Beamtenbereich Herzlichen Dank! Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, welche den dbb

Mehr

Anlagen: Pressemitteilung des VerfGH "Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg"

Anlagen: Pressemitteilung des VerfGH Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg Beamten-Info 5/2014 Verfassungsgerichtshof: Nullrunde verfassungswidrig Mit einem eindeutigen Urteil hat heute der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) die Rechtsauffassung der komba gewerkschaft nrw bestätigt,

Mehr

MiI/::JiClf Grüßen. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil Md L Düsseldorf

MiI/::JiClf Grüßen. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil Md L Düsseldorf Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes Bundesrat Drucksache 192/13 12.03.13 Gesetzesantrag des Landes Brandenburg A. Zielsetzung Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Verbesserung der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und zur dauerhaften Stabilisierung

Mehr

STELLUNGNAHME 16/3522. Alle Abg. Hohe Krankenstände in der Landesverwaltung durch Einführung eines proaktiven Gesundheitsmanagements senken

STELLUNGNAHME 16/3522. Alle Abg. Hohe Krankenstände in der Landesverwaltung durch Einführung eines proaktiven Gesundheitsmanagements senken DPolG Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 12 47228 Duisburg Präsidentin des Landtags Nordrhein - Westfalen Postfach 101143 40002 Düsseldorf 16 STELLUNGNAHME 16/3522 Landesverband NRW Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee

Mehr

ver.di - Fachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement

ver.di - Fachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement ver.di - Fachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Tarif- und Besoldungsrunden sind nicht die Fleischtheke, wo es heißt: Darf es noch ein Bisschen mehr sein? Fachbereich Bund/ Länder NRW Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienst- Zulassungsgesetzes

Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienst- Zulassungsgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1626 Landtag 19. Wahlperiode 18.04.18 Mitteilung des Senats vom 17. April 2018 Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienst- Zulassungsgesetzes Mitteilung des Senats an

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 12.12.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen Der Landtag

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LRH NRW ' Postfach 103417. 40025 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 40210 Düsseldorf

Mehr

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Entwicklungen und Perspektiven des öffentlichen Dienstes Vortrag am 22. März 2018 in Speyer Prof. Dr. Monika Böhm Vortragsgliederung Einleitung

Mehr

der dbb Hessen bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf.

der dbb Hessen bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf. dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. Hessischer Landtag Innenausschuss Herrn Vorsitzenden Horst Klee, MdL Schloßplatz 1-3 65183 Wiesbaden Frankfurt a. M., 30.5.2016 Öffentliche Anhörung

Mehr

TOP 10. Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung

TOP 10. Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung 15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 111. Sitzung Mittwoch, 12. November 2014 TOP 10 Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode zu Drs 6/9487 DRUCKSACHE 6/9722 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu Drs 6 / 9487 Thema: Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und

Mehr

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung

Mehr

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der

Mehr

Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard)

Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) Goethe-Universität Frankfurt am Main Postfach 11 19 32, D-60054 Frankfurt am Main Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) Fachbereich Rechtswissenschaft Institut für öffentliches Recht Telefon +49 (0

Mehr

LANDTAGSEINGABEN VNSB VERBANDES NIEDERSÄCHSISCHER STRAFVOLLZUGSBEDIENSTETER DES. (Stand: Februar 2018)

LANDTAGSEINGABEN VNSB VERBANDES NIEDERSÄCHSISCHER STRAFVOLLZUGSBEDIENSTETER DES. (Stand: Februar 2018) LANDTAGSEINGABEN DES VERBANDES NIEDERSÄCHSISCHER STRAFVOLLZUGSBEDIENSTETER VNSB (Stand: Februar 2018) Landesvorsitzender Tel.: 05551-61523 Mobil: 0176 11446666 E-mail: Uwe.Oelkers@vnsb.de www.vnsb.de Uwe

Mehr

Anpassung von Besoldung und Versorgung ab 2013

Anpassung von Besoldung und Versorgung ab 2013 Anpassung von Besoldung und Versorgung ab 2013 Resolution des BBW-Landeshauptvorstands vom 17.04.2013 Die Welle der Empörung ebbt nicht ab. Auch noch Wochen nach der Bekanntgabe reagiert die Beamtenschaft

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 21.11.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 16/3800

Mehr

Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses;

Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses; Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses; hiermit beantrage ich gem. 4 AbstG die Behandlung der vorliegenden Volksinitiative im Abgeordnetenhaus. Die Namen und Anschriften des Trägers

Mehr

23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 "Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP"

23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP _Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR. WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft,

Mehr

Umdruck 15/3901 (neu)

Umdruck 15/3901 (neu) Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 15/3901 (neu) Verband Hochschule und Wissenschaft in dbb beamtenbund und tarifunion Landesverband Schleswig-Holstein Dr. Udo Rempe (Landesvorsitzender) Kopperpahler

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 497 13. 09. 2011 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer A. Zielsetzung Um

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

HESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses 18. Wahlperiode Drucksache 18/4006 HESSISCHER LANDTAG 06. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes

Mehr

Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Einbringungsrede von Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon. am 04. Februar vor dem Bayerischen Landtag

Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Einbringungsrede von Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon. am 04. Februar vor dem Bayerischen Landtag Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern Einbringungsrede von Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon am 04. Februar 2010 vor dem Bayerischen Landtag - 2 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 16/8018 05. 11. 2007 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Mehr

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007 602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge

Mehr

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9578 25.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Mehr

Hessen wird durch den Haushalt 2017 noch schlauer, sicherer und gerechter.

Hessen wird durch den Haushalt 2017 noch schlauer, sicherer und gerechter. Nr. 102 Wiesbaden, 19. Juli 2016 Hessen wird durch den Haushalt 2017 noch schlauer, sicherer und gerechter. Finanzminister Dr. Schäfer stellt Haushaltsentwurf 2017 vor Hessen wird durch den Haushalt 2017

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011

Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7690 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/7443

Mehr

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt;

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 935 08. 11. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Wie sich die Landesregierung mit kreativer Buchführung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7147 28.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung

Mehr

STELLUNGNAHME 16/864. Alle Abg

STELLUNGNAHME 16/864. Alle Abg 16 komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf STELLUNGNAHME 16/864 Alle Abg Per E-Mail: gutachterdienst@landtag.nrw.de Norbertstraße 3 D-50670

Mehr

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4575 10.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer

Mehr

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1684 05.04.2011 Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer A Problem Der Haushalt

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nord Bezirk Nord Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss Frau Vorsitzende Barbara Ostmeier, MdL Düsternbrooker Weg

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/942 7. Wahlperiode 11.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Krankenversicherung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern und

Mehr

A. Klagemuster Bund. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum. K l a g e

A. Klagemuster Bund. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum. K l a g e A. Klagemuster Bund Verwaltungsgericht (zuständiges Verwaltungsgericht siehe Rechtsbehelfsbelehrung zum Widerspruchsbescheid).... Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon,

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2574 03.05.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1981 Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Dienstrechtreform in Hessen steht kurz bevor Überleitung erfolgt zum 1. März 2014 für Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen

Dienstrechtreform in Hessen steht kurz bevor Überleitung erfolgt zum 1. März 2014 für Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. An die unmittelbaren Mitgliedsgewerkschaften/-verbände mittelbaren Mitgliedsgewerkschaften/-verbände Bezirks- und Kreisverbände Landesvorstand

Mehr

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Mehr

Öffentlich Ausschussvorlage INA/18/17 Teil 1 Stand: Verwaltungsgericht Darmstadt, Präsidentin Dagmar Rechenbach S.

Öffentlich Ausschussvorlage INA/18/17 Teil 1 Stand: Verwaltungsgericht Darmstadt, Präsidentin Dagmar Rechenbach S. Öffentlich Ausschussvorlage INA/18/17 Teil 1 Stand: 05.12.10 Ausschussvorlage Ausschuss: INA, 20. Sitzung Stellungnahmen zu: Drucks. 18/1403 Disziplinargesetz Verwaltungsgericht Darmstadt, Präsidentin

Mehr

Sitzung des Landeshauptvorstandes des dbb Hessen

Sitzung des Landeshauptvorstandes des dbb Hessen Sitzung des Landeshauptvorstandes des dbb Hessen dbb Hessen trauert um Landesleitungsmitglied Klaus-Dieter Nolte dbb Hessen trauert um langjähriges Ehrenmitglied Hans Beckmann Sitzung des Landeshauptvorstandes

Mehr

Ausgabe 4/2019. Sachstand Besoldungsklagen

Ausgabe 4/2019. Sachstand Besoldungsklagen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Ausgabe lesen Sie: - Sachstand Besoldungsklagen - Staatssekretär Werner Koch im Ruhestand - Nachruf Werner Hagedorn Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende

Mehr

1. welche Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll, insbesondere

1. welche Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll, insbesondere 14. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Finanzministeriums Ausgestaltung des geplanten Pensionsfonds Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten

Mehr

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Am 23. Mai 2017, um 09:30 h, werden wir in Frankfurt, im Saalbau Gallus, ein Symposium zum Thema Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst durchführen.

Mehr