1. welche Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll, insbesondere
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- Inken Keller
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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Finanzministeriums Ausgestaltung des geplanten Pensionsfonds Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll, insbesondere wo, wie und mit welcher Rendite der Kapitalstock in Höhe von 500 Mio. und die künftigen Einzahlungen in den Pensionsfonds angelegt werden sollen und ob die Landesregierung eine langfristige Rendite dieser Anlage über dem Zinssatz der Kreditmarktschulden des Landes erwartet; 2. welcher jährliche, kumulierte Einzahlungsbetrag in den Pensionsfonds sich für die Zeit ab 2009 bis 2030 aus heutiger Sicht insgesamt ergeben wird, wenn von einer Einzahlung in Höhe von je neu eingestelltem Beamten ausgegangen wird; 3. welche Kosten würden dem Land jährlich insgesamt und pro Beamten entstehen, wenn das Land für seine neu einzustellenden Beamten Sozialabgaben in selber Höhe wie bei den angestellten Staatsdienern an den Pensionsfonds entrichten müsste; 4. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass durch die vorgesehene Regelung (Einzahlung nur für neue Beamte) für Einstellung von Angestellten in nicht-hoheitlichen Aufgabenbereichen wie etwa Bildung-Schule- Wissenschaft eine neue, künstliche Hürde aufgebaut wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 5. ob die Landesregierung davon ausgeht, dass die jährliche Zuführung von für jeden neu eingestellten Beamten ausreicht, um die künftigen Versorgungslasten auf 12 bis 13 % des Steueraufkommens zu begrenzen und welche Grundlagen für die Berechnung des Betrags in Höhe von herangezogen wurden; 6. weshalb die Landesregierung davon absieht, Einzahlungen in den Pensionsfonds auch für die bereits aktiven Beamten einzuführen, wie dies von den Kommunen des Landes praktiziert wird; 7. weshalb die Landesregierung davon absieht, im Zuge der Dienstrechts - reform neu eingestellte Beamte an der Umlage für den Pensionsfonds zu beteiligen; 8. durch welche rechtlichen Regelungen sichergestellt werden soll, dass der im Pensionsfonds angesammelte Kapitalstock ausschließlich für Zwecke der Finanzierung der Pensionen verwendet werden kann; 9. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, durch eine Anpassung des Versorgungsniveaus der Pensionäre im Bereich der Sonderzahlungen sowie der Regelungen im Bereich der Krankheitskosten (Beihilfe) an die gesetzliche Rentenversicherung die künftigen Aufwendungen des Landes für Pensionen zu entlasten; 10. wie sich bis zum Ende der Zuführungen der Mittel in die Versorgungsrücklage am 31. Dezember 2017 das Kapital in der seit 1999 bestehenden Versorgungsrücklage entwickeln wird, welche Höhe die jährlichen Zuführungen in das Sondervermögen und die jährlichen Renditen betragen werden und um welchen Betrag durch die Auszahlungen aus der Rücklage die jährlichen Pensionsverpflichtungen des Landes nach 2017 entlastet werden Kretschmann, Oelmayer, Metzger, Sckerl und Fraktion Begründung Das Land Baden-Württemberg will künftig für jeden neu eingestellten Staatsdiener einen vierstelligen Betrag in den neuen Pensionsfonds des Landes einzahlen, um Vorsorge für die stark ansteigenden Pensionsausgaben und damit für die größte absehbare finanzpolitische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte zu treffen. Mit dem Antrag soll die Landesregierung u. a. darlegen, welche konkrete Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll und weswegen die Landesregierung von einer Dotierung des Pensionsfonds für aktive Beamte und einem Eigenbeitrag von neu eingestellten Beamten absieht. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. Juni 2007 Nr /31 nimmt das Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Ausgestaltung der geplante Pensionsfonds erhalten soll, insbesondere wo, wie und mit welcher Rendite der Kapitalstock in Höhe von 500 Mio. und die künftigen Einzahlungen in den Pensionsfonds angelegt werden sollen und ob die Landesregierung eine langfristige Rendite dieser Anlage über dem Zinssatz der Kreditmarktschulden des Landes erwartet; Der Ministerrat hat am 21. Mai 2007 erste Eckpunkte einer Konzeption für einen Pensionsfonds beschlossen. Das Finanzministerium hat den Auftrag erhalten, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Ausgestaltung des Fonds regelt. 2. welcher jährliche, kumulierte Einzahlungsbetrag in den Pensionsfonds sich für die Zeit ab 2009 bis 2030 aus heutiger Sicht insgesamt ergeben wird, wenn von einer Einzahlung in Höhe von je neu eingestelltem Beamten ausgegangen wird; Über den langen Zeitraum bis ins Jahr 2030 ist nur eine grobe Näherungsrechnung möglich, da die Zahl der Neueinstellungen stark schwankt und von den jeweiligen Entwicklungen im Personalbereich abhängig ist. Im Zeitraum bis 2030 könnte sich über die Jahre ein Gesamtzuführungsbetrag von 6 bis 6,5 Mrd. ergeben. 3. welche Kosten würden dem Land jährlich insgesamt und pro Beamten entstehen, wenn das Land für seine neu einzustellenden Beamten Sozialabgaben in selber Höhe wie bei den angestellten Staatsdienern an den Pensionsfonds entrichten müsste; Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme. Für einen aussagekräftigen und tragfähigen Vergleich wären eine Reihe von Vorfragen und Folgewirkungen z. B. im steuerlichen Bereich zu bedenken. Von einer pauschalierten Berechnung wird daher abgesehen. 4. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass durch die vorgesehene Regelung (Einzahlung nur für neue Beamte) für Einstellung von Angestellten in nicht-hoheitlichen Aufgabenbereichen wie etwa Bildung-Schule-Wissenschaft eine neue, künstliche Hürde aufgebaut wird; Nein. 5. ob die Landesregierung davon ausgeht, dass die jährliche Zuführung von für jeden neu eingestellten Beamten ausreicht, um die künftigen Versorgungslasten auf 12 bis 13 % des Steueraufkommens zu begrenzen und welche Grundlagen für die Berechnung des Betrags in Höhe von herangezogen wurden; 3
4 Der Bezug auf 12 bis 13 % des Steueraufkommens war bei den bisherigen Überlegungen zum Pensionsfonds nicht maßgeblich. Wie schon bei der Beantwortung des Antrags vom 6. Dezember 2006 (Drs. 14/687) ausgeführt, ist die Betrachtung einer solchen Quote über einen längeren Zeitraum mit erheblichen Unsicherheiten belastet. 6. weshalb die Landesregierung davon absieht, Einzahlungen in den Pensionsfonds auch für die bereits aktiven Beamten einzuführen, wie dies von den Kommunen des Landes praktiziert wird; Die Landesregierung hält Einzahlungen in einen Pensionsfonds für alle aktiven Beamten nicht für finanzierbar. Das System des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg beruht im Übrigen auf einem Umlage- und nicht auf einem Kapitaldeckungsverfahren. 7. weshalb die Landesregierung davon absieht, im Zuge der Dienstrechtsreform neu eingestellte Beamte an der Umlage für den Pensionsfonds zu beteiligen; Die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung sind zwei historisch gewachsene, sehr unterschiedliche Versorgungssysteme. Die Beamtenversorgung sieht einen eigenen Beitrag der Beamten nicht vor. Dieses Strukturprinzip ist Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG auch in der neuen Fassung und daher für den Landesgesetzgeber nicht disponibel. 8. durch welche rechtlichen Regelungen sichergestellt werden soll, dass der im Pensionsfonds angesammelte Kapitalstock ausschließlich für Zwecke der Finanzierung der Pensionen verwendet werden kann; Es ist beabsichtigt, die ausschließliche Verwendung des angesammelten Kapitals für Versorgungsaufwendungen wie auch beim Versorgungsrücklagegesetz gesetzlich zu regeln. 9. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, durch eine Anpassung des Versorgungsniveaus der Pensionäre im Bereich der Sonderzahlungen sowie der Regelungen im Bereich der Krankheitskosten (Beihilfe) an die gesetzliche Rentenversicherung die künftigen Aufwendungen des Landes für Pensionen zu entlasten; Durch das Gesetz zur Regelung der Sonderzahlung von 2003 und das Haushaltsstrukturgesetz 2007 wurde die Sonderzahlung bei den Versorgungsempfängern reduziert. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. 10. wie sich bis zum Ende der Zuführungen der Mittel in die Versorgungs - rücklage am 31. Dezember 2017 das Kapital in der seit 1999 bestehenden Versorgungsrücklage entwickeln wird, welche Höhe die jährlichen Zuführungen in das Sondervermögen und die jährlichen Renditen betragen werden und um welchen Betrag durch die Auszahlungen aus der Rücklage die jährlichen Pensionsverpflichtungen des Landes nach 2017 entlas tet werden. Unter Berücksichtigung aller Zuführungen und einer nach historischen Erfahrungswerten angenommenen Anlagerendite ist nach derzeitigem Stand mit einem Volumen von ca. 3,5 bis 4 Mrd. am Ende des Jahres 2017 zu rechnen. 4
5 Die jährlichen Zuführungen aus dem Landeshaushalt betragen derzeit ca. 100 Mio. p. a. Eine abschließende Aussage über die künftigen Zuführungsbeträge ist nicht möglich, da die Berechnung von derzeit nicht feststehenden Faktoren wie der künftigen Entwicklung der Dienstbezüge und des Personalbestands abhängig ist. Dem Sondervermögen werden außerdem die jährlich schwankenden Zinsund Dividendenerträge sowie Kursgewinne zugeführt. Die durchschnittliche Rendite liegt seit 2001 bei ca. 3,8 %, bei einer Betrachtung seit 2003 bei 6,1 %. Die Entnahme der Mittel aus der Versorgungsrücklage hat gemäß 7 VersRück lg vom 15. Dezember 1998 durch Gesetz zu erfolgen. Über die jährliche Entlas tung nach 2017 ist daher zurzeit keine Aussage möglich. Stratthaus Finanzminister 5
3. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die Rücklagen im Sondervermögen Pensionsfonds des Landes Baden-Württemberg zum Stichtag 31. Dezember 2016?
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