Stellungnahme des DGB-Bezirkes Hessen-Thüringen zum

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1 Stellungnahme des es zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes Landtagsdrucksache 18/4125 Frankfurt am Main, 22. August 2011

2 Mit Einbringung des Gesetzentwurfes für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes über die Regierungsfraktionen in den Landtag wird wiederholt von den Regierungsfraktionen bewusst das Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen nach 110 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) umgangen. Nach 110 HBG ist die Landesregierung verpflichtet, die Spitzenorganisationen der schaften bei der Vorbereitung von Gesetzen, die das Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten betreffen, zu beteiligen. Das Beamtengesetz verpflichtet die Landesregierung, nicht die Landtagsfraktionen. Es ist aber offensichtlich, dass die Regierungsfraktionen hier stellvertretend für die Landesregierung den Gesetzentwurf eingebracht haben, um den Gesetzentwurf durch den Landtag beschließen zu lassen, ohne den Betroffenen über ihre schaften die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. Dies widerspricht demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Wir bedanken uns bei den Oppositionsfraktionen, durch deren Antrag es möglich wurde, im Innenausschuss des Landtages eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und uns die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zu dem Gesetzentwurf nehmen wir wie folgt Stellung: Zu Artikel 1 1: Anpassung der Besoldung im Jahr 2011 Der fordert die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten. D.h. die Anpassungen sind rückwirkend zum 1. April 2011 um 1,5 % und ab 1. März 2012 um weitere 2,6 % vorzunehmen. Darüber hinaus sind rückwirkend zum 1. April 2011 die tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen vorzunehmen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Regelungen in Artikel 1 des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes entsprechend anzupassen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen drastischen Kürzungen gegenüber dem Tarifergebnis stellen eine willkürliche Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten dar. Gleichzeitig werden die Beamtinnen und Beamten abgekoppelt von der allgemeinen Einkommensentwicklung. Angesichts der aktuellen Preissteigerungsraten von 2,3 % findet nicht einmal ein Inflationsausgleich statt. Letzteres ist auch deshalb ein Skandal, weil bereits in den vergangenen Jahren die realen Jahreseinkommen der Beamtinnen und Beamten in Hessen spürbar zurückgegangen sind. Zwischen

3 Juli 2003 und Juni 2011 schrumpften sie um über 6 Prozent. Diese Quote erhöht sich noch deutlich, wenn die Arbeitszeitverlängerung 2004 in die Betrachtung mit einbezogen wird (siehe unten). Der drastische Rückgang der Realeinkommen in der Vergangenheit soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fortgesetzt werden. Es kann auch nicht behauptet werden, dass das Land kein Geld habe und deshalb das Tarifergebnis nicht in seinem Gesamtvolumen auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden könne. Laut aktueller Steuerschätzung steigen die Einnahmen des Landes in diesem Jahr und in den kommenden Jahren um mehrere 100 Millionen Euro jährlich an. Die Steuereinnahmen des Landes Hessen (abzüglich des Länderfinanzausgleichs) lagen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im ersten Halbjahr 2011 um 15 Prozent über dem Niveau im Vergleichszeitraum Auch mittelfristig betrachtet wuchsen trotz Krise die Steuereinnahmen (abzüglich des Länderfinanzausgleichs) an: zwischen 2003 und 2010, dem Zeitraum, in dem die hessischen Beamtinnen und Beamten herbe Verluste bei den Realeinkommen hinnehmen mussten, um knapp 15 Prozent, was einem preisbereinigten Wachstum von rund 3 Prozent entspricht. Angesichts dieser Zahlen sah die Landtagsmehrheit auch offensichtlich keinen Grund, auf die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2011 zu verzichten. Diese wurden um rund 200 Euro auf Euro monatlich erhöht, was einer Steigerung von 2,8 % entspricht. Die Bezüge der hessischen Beamtinnen und Beamten sollen demgegenüber nur um 1,5 % steigen und dies erst ab 1. Oktober Wer so Politik macht, missachtet die für den Staat unverzichtbare Arbeit seiner Beamtinnen und Beamten, ohne die, die Steigerung der Steuereinnahmen gar nicht möglich gewesen wäre. Zu Artikel 1 2: Anpassung der Besoldung im Jahr 2012 Siehe hierzu die Ausführungen zu Artikel 1 1 Zu Artikel 1 3: Anpassung der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auch auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Siehe hierzu die Ausführung zu Artikel 1 1.

4 Zu Artikel 2: Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes Die Änderung sieht vor, die Sonderzahlung für Versorgungsberechtigte um 1,51 % abzusenken. Sie soll sich von derzeit 4,17 % der Versorgungsbezüge ab Oktober 2012 auf 2,66 % reduzieren. Als Grund für die drastische Kürzung wird in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angegeben, dass hiermit die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich des Beitrags der Rentnerinnen und Rentner zur Pflegeversicherung auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden sollen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Beamtenversorgungsrecht handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme, weshalb die angeführten rentenrechtlichen Änderungen nicht in dieser Form auf das Versorgungsrecht übertragen werden können. Offensichtlich ist der letzte Satz in der Gesetzesbegründung zu Artikel 2 der ausschlaggebende. Dort heißt es Daneben soll neben der Absenkung ein weiterer Beitrag geleistet werden, um den zukünftig steigenden Versorgungskosten zu begegnen. Es handelt sich also schlicht und ergreifend um eine Kürzung der Versorgungsbezüge als Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Die Beamtinnen und Beamten bzw. die Versorgungsempfängerinnen und empfänger werden auf diese Art und Weise einmal mehr zu Sparschweinen und Beschäftigten zweiter Klasse des Landes degradiert. Dies ist schon rechtlich nicht zulässig. Wir verweisen diesbezüglich auf die Äußerung des Vizepräsidenten des Hessischen Rechnungshofes, Herrn Freiherr von Gall, in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Landtags am 26. August 2010 zum Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechtes in Hessen. Der fordert die Landtagsabgeordneten auf, dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form nicht zuzustimmen. In Anlage senden wir Ihnen einen Änderungsantrag der schaft ver.di mit dessen Umsetzung, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Es hat unseres Erachtens mehr als nur ein Geschmäckle, wenn sich diejenigen, die sich selber eine großzügige Gehaltssteigerung um 2,8 % Diätenerhöhung bewilligen, den eigenen Bediensteten des Landes nicht einmal den Inflationsausgleich zugestehen, weil das Land trotz stark steigender Steuereinnahmen angeblich diese Mittel nicht aufbringen kann. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass diese Argumentation von den Beschäftigten nicht nachvollzogen werden kann und sie die Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten einfordern. Hierzu zählt neben der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auch die Reduzierung der wö-

5 chentlichen Arbeitzeit von jetzt 42 Stunden auf 40 Stunden. Hessen ist mittlerweile das einzige Bundesland, in dem noch die 42-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten gilt. In einem offenen Brief hat die schaft der Polizei (GdP) vor wenigen Tagen darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit, den Wegfall des Urlaubsgeldes, die Abschmelzung der Sonderzuwendung und die inflationäre Preisentwicklung die Beamtinnen und Beamten in Hessen in den letzten acht Jahren reale Einkommensverluste in Höhe von 17 % hinnehmen mussten. Diese Behandlung auch der Landesbediensteten durch den Dienstherrn steht im krassen Widerspruch zu öffentlichen Äußerungen der Hessischen Landesregierung, aber auch von Abgeordneten aller Fraktionen, die beispielsweise die Bedeutung und den Stellenwert der Polizei für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes betonen. Dieser angeblichen Wertschätzung der Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst und in anderen Teilen der Landesverwaltung und in den Kommunen stehen die faktische Nichtübernahme des aktuellen Tarifergebnisses und die oben genannten Einkommensverluste gegenüber. Somit erscheinen die Sonntagsreden der Politikerinnen und Politiker nicht nur in einem fragwürdigen Licht, sondern sie sind schlicht und ergreifend zynisch. Der eklatante Widerspruch zwischen wertschätzenden Sonntagsreden einerseits und der Entwicklung der Besoldungs- und Arbeitsbedingungen auf der anderen Seite, ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen kaum noch zu ertragen. Ein wichtiger Aspekt der sich kontinuierlich verschlechternden Arbeitsbedingungen ist die zu konstatierende enorme Arbeitsverdichtung in verschiedenen Arbeitsfeldern. So wird sich etwa im Bereich der Polizeiverwaltung der bestehende millionenschwere Überstundenberg nach Einschätzung der schaft der Polizei weiter vergrößern. Die Anzahl von Großlagen (z. B. Atomkraftdiskussionen und bevorstehende Castortransporte, Fußballweltmeisterschaft, Papstbesuch usw.) fordert die Kolleginnen und Kollegen über alle Maßen. Die berufliche Belastung ist für Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte sowie für Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehren außerordentlich groß und führt bei vielen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen. So liegt z.b. im Bereich der Polizei die Krankenrate deutlich über dem Durchschnitt und darüber hinaus können derzeit weit über Kolleginnen und Kollegen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nur noch sehr begrenzt eingesetzt werden. Im hessischen Schuldienst sieht die Situation nicht besser aus. Eine Vielzahl von schulischen Aufgaben, die den Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren zusätzlich aufgebürdet wurden (u. a. Zunahme des Integrationsaufwandes auffälliger oder lernschwacher Schüler/-innen, vermehrte und aus-

6 geweitete Tests und Prüfungen, Erstellung von Förderplänen), führten zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung. Marode Schulbauten, vielfach festzustellende Schadstoffbelastungen und anderes mehr gefährden die Gesundheit auch der hessischen Lehrkräfte in erheblichem Maße. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen jener Kolleginnen und Kollegen, deren Belastungen in den vergangenen Jahren besonders stark zugenommen haben, ist nicht in Sicht. Angesichts der genannten Fakten ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Beamtinnen und Beamten. Wir fordern Sie auf, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich zu übertragen und die Kürzung der Sonderzahlungen für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nicht vorzunehmen.

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