Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

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1 Stellungnahme des DGB- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in 2015/16 (BVAnpGBW 2015/16) Az.: /38 Stuttgart im Mai 2015

2 Der DGB- nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Ausganglage: Die Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben sich am 28. März 2015 auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Demnach erhöhen sich die Entgelte ab dem 1. März 2015 um 2,1 % und ab 1. März 2016 um weitere 2,3 %, mindestens aber 75 Euro. Der DGB begrüßt, dass die Landesregierung die Erhöhung für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sowie für die Anwärter/innen zeitgleich übertragen wird. Der DGB fordert diese zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf ausnahmslos alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Anwärterinnen und Anwärter im Land und in den Kommunen ein. Die Regierungsfraktionen beabsichtigen für die Besoldungsgruppen ab A 10 erneut eine zeitlich verzögerte Übertragung. Die DGB-Gewerkschaften lehnen diese Zeitverzögerung ab. Sie ist mit Blick auf andere Bundesländer und die positive wirtschaftliche Entwicklung speziell in keineswegs vermittelbar. Verhandeln statt Verordnen Bereits in den Tarifverhandlungen haben die Verhandlungspartner die Beamtenbesoldung und die Haushaltslage der Länder im Blick gehabt mit dem Ziel einer gleichwertigen Einkommensentwicklung für Tarifbeschäftigte wie auch für Beamtinnen und Beamte. Das Verhandlungsergebnis wurde sowohl von den Mitgliedern der TdL als auch von den DGB-Gewerkschaften tarifiert und akzeptiert. Dass nunmehr die Haushaltssituation als Argument herhalten soll, um den Beschäftigten und Pensionären im Beamtenstatus ab der Besoldungsgruppe A 10 die Gehaltserhöhung erst zu späteren Zeitpunkten zu gewähren, stellt unseres Erachtens einen Missbrauch der diesem Personenkreis vorenthaltenen Verhandlungs- und Durchsetzungsmöglichkeit dar. Finanzpolitische Zwänge Zudem liegen die Tarifabschlüsse kaum über den Haushaltsansatz. Dort sind bereits für den Zeitraum ab Januar Mittel in Höhe von 1,5% vorgesehen worden. Da die tariflichen Erhöhungen erst jeweils zum 1. März greifen, und im Beamtenbereich 0,2% für die Versorgungsrücklage den Staatshaushalt zugehen, ergibt sich 2015 eine monatliche Erhöhung von 1,5833%. Seite 2

3 Wirtschaftliche Teilhabe Für die Betroffenen in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 bedeutet die Verschiebung, dass sie keine Gehaltserhöhung von 2,1 % für das Jahr 2015 erhalten. Dieses ausgehandelte Ergebnis wird mit der beabsichtigten Verschiebung unterm Strich lediglich 0,875 Prozent im Jahr 2015 ausmachen. Für die Laufbahngruppen ab A12 sind es sogar nur noch 0,35 Prozent in Bereits die Sparmaßnahmen der Vergangenheit haben die Folge, dass der Einkommenszuwachs der Beamtinnen und Beamten in A 13 um 7 Prozentpunkte hinter dem Zuwachs in A 5 zurückbleibt. Der DGB erwartet, dass das Land diesen Trend bremst und seinen Beamtinnen und Beamten deren Recht auf angemessene Teilhabe an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung gibt. Sozial (un-)gerechte Besoldungspolitik -Abgesenkte Eingangsbesoldung Die Landesregierung rechtfertigt die gestaffelte Verschiebung der Besoldungserhöhung mit sozialen Erwägungen. Folgt man dieser Argumentation, dann müssten wenigstens die von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffenen Kolleginnen und Kollegen von der Verschiebung ausgenommen werden, da ihr Gehalt betragsmäßig oft unterhalb der niedrigeren Besoldungsgruppe liegt. Neben der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für alle Beamt/innen fordert der DGB die Landesregierung dazu auf, die Absenkung der Eingangsbesoldung endlich zurückzunehmen. Wertschätzung: Gute Arbeit Gutes Geld Gewiss hat das Land trotz sprudelnder Steuereinnahmen und der positiven Zukunftsprognosen finanzpolitischen Herausforderungen zu begegnen. Die benötigten Finanzen für die öffentlichen Aufgaben sind jedoch gesamtgesellschaftlicher Art. Diese teilweise durch eine zeitlich verzögerte Anhebung der Besoldung zu finanzieren, ist nicht nachvollziehbar. Auch sollte nicht die frühestmögliche Erreichung der schwarze Null das Handeln der grünroten Landesregierung bestimmen, sondern das Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung und den Kommunen haben in unserem Gemeinwesen eine wichtige Funktion. Sie sind nicht nur Kostenfaktor sondern auch Leistungsträger. Sie tragen durch ihre Arbeit zum sozialen Ausgleich und dem wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei. Sie erfüllen den Gesetzesauftrag engagiert und gerne. Dafür erwarten sie bei der Einkommensentwicklung nicht mehr als tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, aber auch nicht - in traditioneller Wiederholung - weniger. Seite 3

4 Demotivierende Personal- und Besoldungspolitik Die derzeitige Personal- und Besoldungspolitik ist höchst demotivierend. Der DGB kritisiert, dass regelmäßig den Beamtinnen und Beamten, sowie Pensionären Sonderopfer zur Konsolidierung des Haushalts abverlangt werden. Neben den regelmäßig verzögerten Übernahmen von Tarifergebnissen wurde das Stellenprogramm fortgeführt und Wiederbesetzungsperren beschlossen. Die Folge davon ist eine ständig steigende Arbeitsverdichtung im Öffentlichen Dienst, die verkennt, dass öffentliche Dienstleistungen personalintensiv im Vergleich zu maschinenproduzierten Produkten sind. Die Beschäftigten sind schlecht durch Maschinenparks zu ersetzen, wenn man gute Dienstleistungen den Bürgern schuldig sein will. Von der Verschiebung der Übertragung des Tarifabschlusses für die Besoldungsgruppen ab A 10 sind neben den gesuchten Fachkräften ganz überwiegend Lehrerkräfte betroffen. Auch für diese Beschäftigtengruppe haben sich in den letzten Jahren die Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtert. Dazu beigetragen haben die Kürzung des Allgemeinen Entlastungskontingents, die Kürzung der Altersermäßigung sowie die Streichung der Lehrerstunden für die Hausaufgabenbetreuung an den Gymnasien. Auch ging die Streichung der Beförderungsmöglichkeit für Hauptschullehrer/innen und die Rücknahme der Besoldungsanhebung und Zulagen für Funktionsstelleninhaber/innen Haupt- und Werkrealschulen im Jahr 2013 zu Lasten der Lehrkräfte. Außerdem wurde die Zulagen für die Fachberater/innen Schulentwicklung im gehobenen Dienst und die Zulagen für die Fremdevaluator/innen gestrichen. Gleichzeitig mussten die Lehrkräfte durch die notwendigen Bildungsreformen massive Herausforderungen ohne angemessene Unterstützung schultern. Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte Die Landesregierung beabsichtigt neben der Besoldungsanpassung weitere zu begrüßende Komponenten, die den Beamtinnen und Beamten des Landes zu Gute kommen sollen: Jobticket und Stellenhebungen. All dies erhalten aber Kommunalbeamtinnen und -beamte nicht. Dabei gibt es großen Nachholbedarf; auf die fehlende Anerkennung des gehobenen Forstdienstes als technischen Dienst sei nur beispielsweise hingewiesen. Wir erwarten von allen Landtagsfraktionen, dass sie den DGB in der Forderung gegenüber den Bürgermeistern, Landräten, den Gemeinderats-sowie Kreistagsfraktionen unterstützen, sich der Verantwortung und Wertschätzung für ihre kommunalen Beamtinnen und Beamten bewusst zu werden und dem Landesbeispiel in Sachen Beförderungen und Jobtickets zu folgen. Seite 4

5 Zulagenerhöhung Der DGB fordert die Erhöhung der Feuerwehrzulage nach 49 LBesGBW und die Erhöhung der Beträge in Anlage 14 um 25 Euro - wie in den Ländern Schleswig-Holstein und im Saarland bereits erfolgt. Für 2015 und künftige Jahre sind diese Beträge entsprechend zu dynamisieren. Mit der Feuerwehrzulage werden die Besonderheiten des Feuerwehreinsatzdienstes pauschal abgegolten. Erschwerniszuschläge für Hitze, Kälte, Nässe, Staub, Schmutz, Belastungen durch Rauchgas, Giftstoffe, Arbeiten in großen Höhen etc. werden nicht gesondert bezahlt. Sie wurden seit Jahren nicht mehr angepasst, während gleichzeitig die Aufgaben zunehmen. So müssen die Berufsfeuerwehren zunehmend Aufgaben erfüllen, die bislang durch ehrenamtliche freiwillige Feuerwehren erfüllt wurden. Auch soll die seit 1999 bei 79,89 Euro eingefrorene Zulage für geschäftsführende Schulleiter/innen wieder in den Katalog der dynamisierungsfähigen Zulagen aufgenommen werden. Zu den Regelungen im Einzelnen: Zu Artikel 1 2 und 3 (Besoldungsanpassung 2015/2016) In 2 und 3 jeweils in den Absätzen 1 und 5 wird die Anpassung der Stellenzulagen vermisst. Der DGB fordert diese ein. Seit mehr als 10 Jahren wurden diese Zulagen nicht mehr dynamisiert. Es erschließt sich nicht, warum die Landesregierung sogar darauf verzichtet, dies gegenüber den Betroffenen zu begründen. Die Anforderungen an die Stelleninhaberinnen und Inhaber stiegen kontinuierlich, die Honorierung mittels der Stellenzulage aber nicht. Der DGB lehnt die in 2 Abs. 4 beabsichtigte zeitlich gestaffelte Besoldungsanpassung ab. Zu Artikel 1 4 und 5 (Versorgungsanpassung 2015/2016) Der DGB lehnt die zeitlich verzögerte Erhöhung der Versorgung für die Besoldungsgruppen ab A 10 ab. Zu Artikel 2 Der DGB fordert die in Anlage 14 zu 47 LBesGW aufgeführte Stellenzulage zu 49 LBesGBW jeweils um 25 Euro zu erhöhen. Zu Artikel 3 bis 9 Keine Anmerkungen. Seite 5

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