Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich

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1 Stand: 7. Juli 2016 Stellungnahmen der Anzuhörenden zu dem Ausschussvorlage INA 19/36 öffentlich Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Drucks. 19/3373 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucks. 19/3399 Teil Bund Deutscher Rechtspfleger S Deutscher Lehrerverband Hessen S Verband Bildung und Erziehung (VBE) Landesverband Hessen S ver.di S Hessischer Landkreistag aktualisierte Fassung S. 66

2 AV INA 19/36 - Teil 3-57 Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hessen e. V. Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hessen e. V. c/o Amtsgericht, Frankfurter Straße 9, Kassel Hessischer Landtag Innenausschuss Herrn Vorsitzenden Horst Klee, MdL Schlossplatz Wiesbaden 28. Juni 2016 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Drucksache 19/3373 und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 19/3399 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Klee, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den o. a. Drucksachen. Wir schließen uns vollumfänglich der Stellungnahme des dbb Hessen vom an. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass wir nicht an der mündlichen Anhörung teilnehmen werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lothar Dippel Landesvorsitzender Kontakt Lothar Dippel Vorsitzender lothar.dippel@ag-kassel.justiz.hessen.de Tel.: +49 (0) Fax.: +49 (0) Mitglied im E.U.R. Postanschrift Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hessen e. V. Lothar Dippel c/o Amtsgericht Kassel Postfach , Kassel

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5 AV INA 19/36 - Teil 3-60 Hessischer Landtag Innenausschuss Herrn Vorsitzenden Horst Klee Schlossplatz Wiesbaden Mainhausen, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNlS 90 / DlE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) Drucksache 19 / 3373 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 19 / 3399 hier: Stellungnahme des VBE Hessen Sehr geehrter Herr Vorsitzender Klee, sehr geehrte Frau Dr. Lindemann, sehr geehrte Damen und Herren, der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Hessen bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme und stellt zunächst fest, dass die Anpassung der Besoldung und Versorgung von Landesbediensteten zumindest zwei Dimensionen hat: eine symbolische sowie eine sachliche und auch rechtlich relevante. Der VBE Hessen erlaubt sich als Bildungsgewerkschaft aus dem Schulbereich einige Bemerkungen zur Symbolebene: Allen Landesbeamten in Hessen wird mit der bundesweit höchsten Arbeitsverpflichtung von 42 Wochenstunden seit über 12 Jahren Seite 1 von 3

6 AV INA 19/36 - Teil 3-61 äußerst viel abverlangt. Lehrkräfte in Hessen haben damit bundesweit die höchste Unterrichtsverpflichtung. Die ohnehin stetig wachsenden Aufgaben wurden im letzten Jahr noch übertroffen durch die besondere Herausforderung der großen Zahl an Flüchtlingen, die Hessen aufgenommen hat. Betroffen sind davon letztlich nahezu alle Bereiche der Landesverwaltung. Für den Schulbereich bedeutet dieser rasante Anstieg an Seiteneinsteigern eine weitere große Herausforderung neben der noch völlig unzureichenden Umsetzung der Inklusion, der Experimente mit Ganztagsangeboten, der Umstellung des Unterrichts auf Kompetenzorientierung (inklusive der Entwicklung von Schulcurricula), der Umstellung auf immer mehr Selbständigkeit von Schulen, und ganz normaler Schulentwicklung. Die Rahmenbedingungen hierzu sind ständig veränderte Gesetze, Verordnungen und Erlasse (Beispiel: drei Aufsichtsverordnungen in zwei Jahren). Die Tatsache, dass das Land Hessen innerhalb kürzester Zeit 800 neue Lehrerstellen für die Beschulung von Seiteneinsteigern zur Verfügung gestellt hat, zeigt, wie wichtig der Landesregierung dieses Thema völlig zurecht ist. Es zeigt darüber hinaus auch, dass Geld für wichtige Anliegen da ist. Die sprudelnden Steuereinnahmen des Landes Hessen ermöglichen die Investition in viele wichtige Vorhaben der Landesregierung. Die Landesbeamten sollen trotz sprudelnder Steuereinnahmen nach einer Nullrunde und einer Beihilfenkürzung in 2015 nun im Folgejahr 2016 mit einer Besoldungs- und Versorgungsanpassung von 1,0 % (und das nur für die zweite Jahreshälfte!) abgespeist werden. Bereits in den Jahren zuvor wurden Tarifergebnisse nie zeitgleich auf die Beamten übertragen. Und entgegen der Darstellung der Regierungskoalition waren es auch keine inhaltsgleichen Übertragungen. In den vergangenen Jahren wurden nämlich stets 0,2 % der Besoldungserhöhung als Versorgungsrücklage einbehalten, was nicht nötig gewesen wäre, wenn das Land Hessen in den vergangenen Jahrzehnten für seine Beamten angemessene Rücklagen gebildet hätte. Seite 2 von 3

7 AV INA 19/36 - Teil 3-62 Zusammengefasst: 1. Für die besonderen Leistungen des öffentlichen Dienstes in Hessen hat der Dienstherr außer freundlicher Worte in Sonntagsreden im wahrsten Sinne des Wortes nichts übrig, obwohl etwas da wäre. 2. Das sture Abarbeiten des Koalitionsvertrages durch CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, sowie das gebetsmühlenartige Bemühen der sogenannten Schuldenbremse wird von den Landesbeamten als fehlende Wertschätzung, ja sogar als Geringschätzung ihres Dienstes wahrgenommen und entsprechend abgelehnt. 3. Unter den oben beschriebenen Arbeitsbedingungen und der fehlenden Wertschätzung wird es kaum gelingen, die Besten eines Jahrgangs für den Lehrerberuf zu gewinnen, wie es für ein Bildungsland vonnöten wäre. 4. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE drückt die aus Sicht des VBE Hessen angebrachte Wertschätzung für die Hessischen Beamten aus und wird in seiner Richtung begrüßt. In der inhaltlichen und rechtlich relevanten Frage, ob die Alimentation der Beamten inzwischen, und besonders nach einem möglichen Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN noch verfassungsgemäß ist, verweist der VBE Hessen auf die Stellungnahme seines Dachverbandes dbb Hessen und die des Rechtsanwaltes Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis. Mit freundlichen Grüßen Wesselmann, Landesvorsitzender Seite 3 von 3

8 AV INA 19/36 - Teil 3-63 ver,dt Postf.x.h G606 ヲ L セ Z Z ヲャ N tla'n Ressort 3 Bereich Beamtinnen und Beamte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Hessen Wilh.-Leuschner-Straße Frankfurt am Maln Telefon: (069) Durchwahl: (069) Telefax: (069) Rebecca Lleblg ver.di Hessen - Ressort 3 Bereich Beamtinnen und Beamte rebecca.lieblg@verdl.de Datum Ihre Zeichen Unsere Zeichen 29. Junl 2016 IVCS Stellungnahme ver.di Hessen zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVanpG 20 16) Landtagsdrucksache 19/3373 Frankfurt, 29. Juni 2016 IBAN DE S BIC-Code HELADEFFXXX

9 AV INA 19/36 - Teil 3-64 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Hessischen Landesbezirk ver.di möchte ich mich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum o. a. Gesetzesentwurf bedanken. ln Vorbereitung auf die Anhörung am 30. Juni 2016 wird wie folgt Stellung genommen: ver.di fordert die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte als auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. D. h. die Anpassungen sind rückwirkend zum um 2 % und ab dem um weitere 2,4 % mindestens jedoch um 80 Euro vorzunehmen. Wir fordern weiter das Tarifergebnis auf Anwärterinnen und Anwärter zeit- und inhaltsgleich zu übertragen. Für Auszubildende zu den jeweiligen Stichtagen 30 Euro mehr Gehalt. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen drastischen Kürzungen gegenüber dem Tarifergebnis stellen eine willkürliche und nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten dar. Gleichzeitig werden Beamtinnen und Beamte abgekoppelt von der allgemeinen Einkommensentwicklung. Unter Berücksichtigung einer Nullrunde im Jahr 2015 und dem vorliegenden Vorschlag für eine Besoldungsanpassung um nur 1 % für 2016 wird die Abkoppelung besonders deutlich. Der Einwand, die Haushaltslage gebe es nicht her, den Beamtinnen und Beamten als auch den Versorgungsempfängern eine vernünftige Besoldungsanpassung zu zahlen, ist nicht nachvollziehbar. Es kann nicht behauptet werden, das Hessen finanziell dazu nicht in der Lage sei. Tatsache ist, dass eine Rekordeinnahme mit einem PLUS von 32 Millionen Euro im Haushalt verbucht wurde. Eine Einnahme, die für den hessischen Finanzminister Themas Schäfer so nicht vorausseilbar war. Hessen gehört beim Länderfinanzausgleich zu den drei wirtschaftsstarken Bundesländ ern, neben Bayern und Baden Württemberg. Hessen zahlte beim Länd erfinanzausgleich für ,7 Miliarden Euro mehr ein als es erhielt. Hessen gehört damit zu den sogenannten "Geberländern". Das "Geberland" Bayern hat das Tarifergebn is zeit- und inhaltsgleich übertragen. Baden Württem berg hat zeitverzögert ebenfalls eine Besoldungserhöhung umgesetzt. Hessen nicht. Besonders bitter stößt auf, dass die sogenannten "Empfängerländer", d. h. Bundesländer die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation einen Ausgleich erhalten, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, ebenfalls die Besoldung positiv angepasst haben. Größtes Em pfängerland war Berlin. Berlin erhielt ,6 Milliarden Euro über den Länderfinanzausgleich. Trotzdem hat Berlin folgende Besoldungsanpassung vorgenommen:

10 AV INA 19/36 - Teil 3-65 Berlin 3% zum ,2% zum (abzgl. 0,2% für Versorgungsrücklage) Die Antwort auf die Frage, warum finanzschwache Länder eine positive Besoldungsanpassung durchführen und das reiche Bundesland Hessen nicht, bleibt der Gesetzesentwurf schuldig. Geld ist in Hessen genug vorhanden um unsere Forderungen umzusetzen. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten als auch Versorgungsempfänger bleibt hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück. Eine Besoldungserhöhung um nur ein Prozent würde die Schere zur allgemeinen Einkommensentwicklung insoweit vergrößern, als die Erhöhung erst zum 01. Juli 2016 gelten soll. Das bedeutet, real würde die Erhöhung nur um 0,5 Prozent steigen, da die erste Hälfte des Jahres nicht berücksichtigt würde. Zu dieser minimalen Besoldungsanpassung kommt erschwerend hinzu, dass aufgrund der Veränderung in der hessischen Beihilfeverordnung ein Anspruch auf stationäre Wahlleistungen gestrichen wurde. Diese Leistungen können nur durch Zahlung in Höhe von 18,90 monatlich gesichert werden. Dies stellt eine weitere indirekte Besoldungskürzung von Beamtinnen und Beamten dar. Allein die Höhe der Kürzung von 18,90, stellt im mittleren Dienst je nach Erfahrungsstufe mehr als 0,5 % der Bruttobezüge dar. Gerade im mittleren Dienst der A-Besoldung wird es sehr schnell deutlich, dass eine Besoldungsanpassung um real 0,5 % eine tatsächliche Besoldungskürzung zu Folge hat. Ein weiterer Aspekt, der im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wird, ist die Arbeitszeit. Hessen ist das einzige Bundesland in dem Beamtinnen und Beamte noch 42 Wochenstunden Dienst leisten müssen. Trotz dieser Ungerechtigkeit, waren Beamtinnen und Beamte gerade in besonders schwierigen Zeiten der Flüchtlingswelle hochmotiviert Hier zeigten Feuerwehr, Polizei, Verwaltung und viele andere Bereiche, dass sie Willens waren und sind, ihren Dienst couragiert durchzuführen. Dieser Wille und dieses Engagement wurde durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zutiefst erschüttert. Dah er fordern wir die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte als auch auf die Versorg ungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. F セH cp Rebecca Liebig LBZ ver.di Hessen

11 AV INA 19/36 - Teil 3-66 Hessischer Landkreistag. Frankfurter Str Wiesbaden Hessischer Landkreistag Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Innenausschusses Herrn Horst Klee Postfach Wiesbaden Frankfurter Str Wiesbaden Telefon (0611) Durchwahl (0611) Telefax-Zentrale (0611) PC-Fax-Zentrale (0611) PC-Fax-direkt (0611) zentrale: info@hlt.de -direkt: ruder@hlt.de Datum: Az. : Ru/re/ Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016)- Drucks. 19/3373 Ihr Schreiben vom , Az.: I A 2.1 Sehr geehrter Herr Klee, gerne nimmt der Hessische Landkreistag die ihm eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme, für die wir uns nochmals ausdrücklich bedanken möchten, im Folgenden wahr. Vorab möchten wir betonen, dass wir die zu beratenden Gesetzesentwürfe allen hessischen Landkreisen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme haben zukommen lassen. Nach Auswertung der Rückmeldungen hat der zuständige Fachausschuss unseres Verbandes, der Rechts- und Europaausschuss, in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 die Thematik eingehend erörtert und einen einstimmigen Beschluss gefasst. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages, das letztlich abschließend die Verbandsauffassung zu den vorgelegten Gesetzesentwürfen artikulieren wird, tagt zeitgleich mit der mündlichen Anhörung des lnnenausschusses, wir gehen jedoch davon aus, dass das Präsidium die Beschlussfassung des Fachausschusses bestätigen wird und werden hierzu gegebenenfalls ergänzend mündlich vortragen. Dies vorangestellt, weisen wir die Anhebung der Beamtenbesoldung um lediglich 1 %zum 1. Juli 2016 als unzureichend zurück. Wir sprechen uns stattdessen für eine Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auch auf die hessischen Beamtinnen und Beamten aus. Nach der alltäglichen Wahrnehmung der Repräsentantinnen und Repräsentanten der 21 hessischen Landkreise bestehen bereits gegenwärtig aufgrund des Auseinanderklaffens bei der Besoldung zwischen den hessischen Beamtinnen und Beamten einerseits und den Kolleginnen und Kollegen aus

12 AV INA 19/36 - Teil 3-67 den Nachbarbundesländern und dem Bund andererseits deutlich Tendenzen zu einem Abwandern von kommunalen Beamten zu Behörden der genannten Einrichtungen. Insbesondere in Regionen in denen Bundesbehörden ihren Sitz haben und bei denen nicht einmal ein angrenzendes Bundesland aufgesucht werden muss, verspüren hier deutlich eine Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten. Für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist eine angemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten immanent wichtiger Bestandteil und darf deshalb bei dem Wettbewerb insbesondere um Nachwuchskräfte nicht unterschätzt werden. Auch spielt die angemessene Besoldung für die Personalentwicklung in den Landkreisverwaltungen eine wichtige Rolle. Aus diesen Gründen und um die hessischen Landkreisverwaltungen auch zukünftig im Wettbewerb um Fachkräfte im Bereich der Beamtinnen und Beamten gut aufgestellt zu wissen, wird eine Übernahme der Tarifergebnisse und damit eine deutlich höhere Anhebung als die im Entwurf der Regierungsfraktionen vorgesehene 1 %-Regelung für zwingend erforderlich gehalten. ln diesem Zusammenhang möchten wir die auf Seite 9 der Drucksache der Regierungsfraktionen enthaltene Tabelle der Besoldungs- und Tarifanpassungen 2001 bis 2015 gerne dahingehend ergänzt wissen, als die für 2016 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Tariferhöhungen im Bereich des TVöD fehlen. So wurde zum 1. März 2016 eine Erhöhung um 2,4% und ab 1. Februar 2017 eine Erhöhung um weitere 2,35 % festgeschrieben. Dies entspricht in den beiden Jahren einer Anhebung um 4,75 %. Dem steht bei der Beamtenschaft lediglich eine Erhöhung um einmalig 1 % zum 1. Juli 2016 gegenüber. Dadurch geht die beschriebene Schere zwischen den Beschäftigten einerseits und den Beamtinnen und Beamten andererseits klar und deutlich weiter auseinander. Zu den weiteren im Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehenen Änderungen - der Überleitung lebensjüngerer Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen, dem Zuschlag bei Hinausschieben des Pensionseintritts sowie der Regelung, dass Leistungsbesoldung nicht auf etwaige parallel bestehende Ansprüche auf Versorgungsbezüge angerechnet werden - können wir hingegen unser Einverständnis erklären. Wir hoffen und appellieren an die Damen und Herren Landtagsabgeordnete, dass unsere Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen I i. \,. l,,_ A :- Hilligardt chäftsführender Direktor

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