Freie Wohlfahrtspflege NRW
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- Richard Hermann
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1 Freie Wohlfahrtspflege NRW LANDTAG " LAG FW NRW 0 Sperlichstraße Münster " NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Platz des Landtags Düsseldorf STELLUNGNAHME 16/2697 A15, A04 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Der Vorsitzende Sperlichstraße 25, MOnster Telefon: 0251/ Telefax: 0251/ lagfw@drk-westfalen.de Per an: anhoerung@landtag.nrw.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 1.1/A15-V Datum "Pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschule stärken und Angebote bedarfsgerecht ausbauen" Antrag der PIRATEN-Fraktion, Drucksache 16/7408 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2015 Sehr geehrte Frau Gödecke, in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Antrag der PIRATEN-Fraktion, Drucksache 16/7406 zum Thema "Pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschule stärken und Angebote bedarfsgerecht ausbauen", mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Anhörungsverfahren.. Für Rückfragen oder weitergehende Beratungen steht Ihnen die Freie Wohlfahrtspflege gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Seite 1 von 1 Gemeinsam für ein soziales Nordrhein-Westfalen + Deutsches Rotes Kreuz Diakonie r;~ =~ JOdIsche J!ldlsche Gemeinden
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3 Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/7408 mit dem Titel Pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschulen stärken und Angebote bedarfsgerecht ausbauen Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtages NRW am Münster, Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Fraktion PIRATEN, Drucksache 16/7408, Stellung beziehen zu können. So stellen Träger mit Anschluss an die freie Wohlfahrtspflege mit ca. 80 % den weitaus größten Anteil an Organisationen und Institutionen, die sich für die Umsetzung und Gestaltung der außerunterrichtlichen Bereiche im Offenen Ganztag in NRW verantwortlich zeichnen. Bereits in der Einleitung weisen die Antragsteller darauf hin, dass mit der Einführung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen neben der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten gleichermaßen zusätzliche Bildungs- und Förderangebote geschaffen werden sollten. Von Beginn an wurden mit der Einrichtung der OGS wesentliche Ziele verfolgt, wie: - der Aufbau eines ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Förderangebots, - die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie - die Verbesserung der Bildungsqualität und Chancengleichheit für alle Kinder angestrebt (vgl. u. a. den RdErl. zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom ). Seite 1 von 3
4 Nach einem flächendeckenden (noch nicht abgeschlossenen) quantitativen Ausbau an Ganztagsplätzen ist es dem Land NRW aus unserer Sicht bisher nicht gelungen, einen den Zielen der OGS angemessenen qualitativen Standard zu sichern. Verbindliche und vergleichbare Qualitätskriterien auf Landesebene sind erforderlich, um ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot zu ermöglichen und die Chancengleichheit aller Kinder sicherzustellen. Hierzu bedarf es gut qualifizierten Personals sowie einer angemessenen personellen und finanziellen Ausstattung. Stattdessen erleben wir die Entwicklung, dass fachlich qualifiziertes und tariflich entlohntes Personal mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kaum finanziert und in vielen Fällen nicht langfristig gehalten werden kann. Verbunden mit einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden lässt sich eine überdurchschnittliche Personalfluktuation beobachten. Qualität wird an dieser Stelle nicht auf-, sondern deutlich abgebaut. Über zehn Jahre nach Einführung der OGS lässt sich nach wie vor feststellen, dass notwendige verlässliche und auskömmliche Rahmenbedingungen durch die vom Land NRW vorgesehene Finanzierung bei Weitem nicht vorliegen. So sind die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Pauschalen zzgl. des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils insgesamt völlig unzureichend, um ein qualitativ und fachlich angemessenes Angebot vorzuhalten. Die Qualität der Angebote in Ganztagsschulen hängt vielmehr in hohem Maße von den finanziellen Möglichkeiten der Kreise und Kommunen ab. Große regionale Ungleichheiten bzgl. finanzieller Ausstattung, Personaleinsatz und -qualifikation sowie der strukturellen Gegebenheiten (Räumlichkeiten, Angebotsstruktur und Ferienbetreuung) sind die Folge. Auch die aktuelle Änderung des sog. Grundlagenerlass Ganztag vom ändert nichts an dieser Einschätzung. Die aktuelle Erhöhung der Pauschalen fängt weder die Tarifsteigerungen seit der letzten Erhöhung im Jahr 2011 auf, noch ist sie dazu geeignet, die stetig gewachsene strukturelle Unterfinanzierung der OGS auszugleichen. Auch die dynamische Anhebung der Festbeträge um 1,5 % ab dem ist nicht hinreichend, um fachlich qualifiziertes und tariflich entlohntes Personal zu finanzieren und langfristig zu halten. Betrachtet man als Referenzgröße den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), zeigt sich allein in den letzten drei Jahren eine Tariferhöhung von jährlich zwischen 2,4 % und 3,5 %. Zu beachten ist überdies, dass der Übergang langjähriger Mitarbeiter/innen in eine neue Erfahrungsstufe eine Entgelterhöhung zwischen 6 % und 11 % nach sich zieht. Die sich seit mehreren Jahren abzeichnenden Problemlagen in den Offenen Ganztagsschulen werden auch mit der aktuellen Erlassänderung in keiner Weise bearbeitet. Insgesamt ist zu konstatieren, dass das Land NRW eine als zunehmend problematisch zu bezeichnende Situation im Offenen Ganztag zu verantworten hat. Neben einem bedarfsgerechten Ausbau muss die Qualität der OGS nun endlich stärkere Beachtung finden. Bislang hat das Land NRW wesentlich die Bedarfe der Eltern nach Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder in den Mittelpunkt der Seite 2 von 3
5 Bemühungen um einen Ausbau an Ganztagsangeboten gestellt. Jetzt muss der Anspruch eines jeden Kindes auf individuelle Förderung und Unterstützung, insbesondere im Zusammenhang mit der Forderung nach Inklusion, sehr viel stärker in den Blick rücken. Vor diesem Hintergrund stimmt die Freie Wohlfahrtspflege NRW der Einschätzung der Fraktion der PIRATEN in vollem Umfang zu, dass die Landesregierung aufgefordert ist, geeignete Maßnahmen zu treffen um: - die pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschulen zu stärken und dabei die Herausforderungen im Bereich Inklusion und Integration zu berücksichtigen, - Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Trägern des Offenen Ganztags die Beschäftigung angemessen qualifizierten Personals ermöglicht, - landesweit eine bedarfsgerechte Versorgung mit OGS-Plätzen sicherzustellen, - landesweit vergleichbare Ausstattungen und Angebote der Offenen Ganztagsschulen dauerhaft zu gewährleisten (Drucksache 16/7408, S. 2 f.). Mit Nachdruck setzt sich die Freie Wohlfahrtspflege NRW dafür ein, dass die Landesregierung, auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung verbindlicher Personal-, Raum- und Ausstattungsstandards, ein neues Finanzierungskonzept für die Offenen Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen erarbeitet und vorlegt. Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW sind überdies gemeinsame Anstrengungen aller beteiligten Akteure dringend notwendig, um die aktuelle prekäre Situation an vielen Standorten möglichst rasch zu entspannen. Die LAG FW NRW schlägt daher zeitnahe Gespräche zwischen dem MSW NRW, dem MFKJKS NRW, den kommunalen Spitzenverbänden in NRW, der LAG FW NRW und ggf. weiteren zu beteiligenden Akteuren vor. Münster, Seite 3 von 3
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