Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern. Ausgabe Mai 2016

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1 Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern Ausgabe Mai 2016

2 Art. 3 Selbstverantwortung. Die Überwachung der Benützer muss sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten, insbesondere an gefährlichsten Stellen (z.b. Schwimmbecken oder Sprungturm), konzentrieren..

3 Art. 4 Aufsicht über Kinder. Der jeweilige Betrieb legt die Altersgrenze fest, ab der Kinder ohne Begleitung Erwachsener Eintritt in die Badeanlage erhalten. Der Verband Hallen- und Freibäder empfiehlt, die Altersgrenze nicht unter acht Jahren anzusetzen.

4 Art. 19 Qualifikation des Aufsichtspersonals Die Bäderbranche unterscheidet zwischen zwei Kompetenzkategorien der Wasseraufsicht in einer Anlage. a. Wasseraufsicht - Brevet igba PRO (BiP) - Brevet Pro Pool SLRG, (inkl. BLS-AED nach SRC) b. Wasseraufsicht-Assistenz - Brevet Plus Pool SLRG (inkl. BLS-AED nach SRC) oder höher - Brevet igba PRO (BiP) - Brevet Pro Pool SLRG (inkl. BLS-AED nach SRC)

5 Art. 19 Qualifikation des Aufsichtspersonals Während der gesamten Öffnungszeiten muss mind. eine Person mit einem Brevet igba PRO (BiP) oder Brevet Pro Pool SLRG in der Wasseraufsicht eingesetzt sein. Jede weitere in der Wasseraufsicht eingeteilte Person muss mind. über die Kompetenzen des Brevet Plus Pool SLRG verfügen. Sämtliche oben aufgeführten Brevets müssen alle zwei Jahre in einem Wiederholungskurs nachgewiesen werden.

6 Ergänzende Erläuterungen zur Norm Mai Art. 19: Qualifikation Übergangsfrist In der bisherigen Norm Mai 2015 galt das Brevet igba PRO (BiP) sowie mittels Übergangsfrist (Art. 20) das SLRG Brevet Plus Pool (inkl. BLS-AED). Neu wird für die Wasseraufsicht das Brevet igba PRO (BiP) oder das SLRG Brevet Pro Pool (inkl. BLS-AED) verlangt; die beiden Brevets sind in der heutigen Form gleichwertig. Die Gültigkeit der neuen Norm ist auf den 1. Januar 2017 festgelegt.

7 Ergänzende Erläuterungen zur Norm Mai Art. 19: Qualifikation Brevet-Niveau Ursprünglich war die Idee, in der Norm von einem gültigen Brevet zu sprechen und in einem Anhang die Anforderungen an das/die gültigen Brevets zu formulieren. Da die Inhalte der beiden Brevets - Brevet igba PRO (BiP) - SLRG Brevet Pro Pool (inkl. BLS-AED) neu in der für uns relevanten Punkte vergleichbar sind, wird auf einen Anhang verzichtet. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern igba, SLRG, SBV und VHF stellt sicher, dass das Brevet-Niveau auch in Zukunft übereinstimmt.

8 Art. 20 Betriebsinterne Schulung des Wasseraufsichtspersonals Das Aufsichtspersonal muss eine auf die Art und Eigenheiten des Bads, insbesondere bei Fluss- und Seebädern, ausgerichtete Schulung für Notfälle erhalten. Die erforderlichen Massnahmen sind im Rahmen einer praxisgerechten, betriebsinternen Übung zu schulen. Die Schulung der lebensrettenden Massnahmen und die praktischen Übungen sind betriebsintern mind. einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

9 Ergänzende Erläuterungen zur Norm Mai Ausbildungsweg zum BiP Da wir im Art. 19 nun beide erwähnten Brevets gleichwertig stellen, soll auch noch kurz auf den Ausbildungsweg hingewiesen werden: Ohne Vorkenntnisse oder mit SLRG Brevet Basis Pool: Direkt in vier Ausbildungstagen zum BiP.

10 Ergänzende Erläuterungen zur Norm Mai 2016 Mit Vorkenntnissen, dh. mit SLRG Brevet Plus Pool: Via Passarelle - ohne BLS-AED in 2 ½ Tagen zum BiP. - mit BLS-AED in 2 Tagen zum BiP.

11 Ergänzende Erläuterungen zur Norm Mai 2016 Mit Vorkenntnissen, dh. mit SLRG Brevet Pro Pool (inkl. BLS-AED) oder als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (3-jährige Lehre Deutschland): Ist gleichwertig und nach einem BiP-WK (1 Tag) erhält man das BiP.

12 In diesem Sinne war dies alles Neue zur Norm des VHF (gültig ab ) und nun folgt Weiteres zum BiP und Aktuellem aus der igba durch den igba Geschäftsführer Norbert Hüsken.

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