Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

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1 Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch 1

2 Rechtsquellen Bundesurlaubsgesetz igz-manteltarifvertrag Weitere Regelungen: Sozialgesetze Jugendarbeitsschutzgesetz Schwerbehindertenregelungen (SGB IX) 2

3 Bundesurlaubsgesetz Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigte = 24 Tage (6-Tage- Woche) Voraussetzung für den Urlaubsanspruch ist alleine das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses auch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören auch Berufsausbildungs-, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Wartezeit 6 Monate 3

4 6 igz-manteltarifvertrag Mindesturlaub bei Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) = 24 Tage Höhe des Urlaubsanspruchs abhängig von der Beschäftigungsdauer, MTV Bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses, werden diese Zeiten für die Berechnung des ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses nicht mitgezählt (Protokollnotiz Nr. 6 zu igz-mtv) Bei Ausscheiden des Mitarbeiters innerhalb von 6 Monaten werden nur Ansprüche gem. BUrlG erworben ( igz-mtv) 4

5 Urlaub Vollurlaub und Teilurlaub Anspruch auf Vollurlaub erst nach Wartezeit von 6 Monaten, 4 BUrlG Anspruch auf Teilurlaub geregelt in 5 BUrlG und MTV Arbeitsverhältnis beginnt in 2. Jahreshälfte (am oder später) Mitarbeiter scheidet vor erfüllter Wartezeit (6 Monate) aus Mitarbeiter scheidet nach erfüllter Wartezeit (6 Monate) in der 1. Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis aus bei Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der 2. Jahreshälfte: Kein Teilurlaubsanspruch, also mindestens 20 Tage! 5

6 Berechnung Berechnung Höhe des Urlaubsanspruchs abhängig von der Beschäftigungsdauer, MTV Zwischenstufe immer am (Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr) Anzahl der Wochenstunden bei Teilzeitbeschäftigten unbeachtlich für Berechnung der Urlaubsdauer Merkblatt zur Urlaubsberechnung (www-ig-zeitarbeit.de / Mitgliederbereich) 6

7 Urlaubsgewährung Bei Festlegung der Urlaubszeit sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ( 7 Abs. 1 BUrlG) Urlaubsgewährung nur auf schriftlichen Antrag des Mitarbeiters bzw. Festlegung durch Arbeitgeber, wenn keine Urlaubswünsche geäußert werden. (Vielfach von BA beanstandet) Urlaub kann auch bei Betriebsruhe angeordnet werden ( 7.2. igz-mtv) Ablehnung des Urlaubswunsches nur bei dringenden betrieblichen Belangen (Störungen im Betriebsablauf sind hinzunehmen!) 7

8 Abgeltung und Verfall Urlaubsabgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Urlaub muss genommen werden!) Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterfällt Ausschlussfristen gem. 10 MTV Urlaubsansprüche verfallen: grundsätzlich zum des Jahres, in dem sie entstanden sind (Hinweispflicht des Arbeitgebers!) Ausnahmsweise erst zum des Folgejahres, wenn der Urlaubsanspruch nach MTV übertragen wurde 8

9 Urlaub Verfall bei Langzeit-AU Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten verfallen: wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr oder Übertragungszeitraum wieder arbeitsfähig wird und den Urlaubs dennoch nicht nimmt 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, also automatisch zum des übernächsten Jahres Beachte: igz-mtv insoweit unwirksam! 9

10 Praxisfall, Langzeit-AU Arbeitgeber X muss folgenden Urlaubsantrag bearbeiten: Der lange erkrankte Mitarbeiter möchte nach seiner Genesung im Juni 2015 seinen Resturlaub aus 2013 nehmen. Zu Recht? Der Urlaubsanspruch von Langzeiterkrankten verfällt 15 Monate nach Abschluss des Urlaubsjahres. Der Urlaubsanspruch aus 2013 ist somit nicht bereits am , auch nicht am , wohl aber am verfallen. Im Juni besteht der Anspruch aus 2013 nicht mehr. 10

11 Jahressonderzahlungen Aus 8 MTV ergeben sich 2 Voraussetzungen: Beschäftigungsverhältnis besteht mindestens 6 Monate und 1 Tag am jeweiligen Stichtag ( bzw ) + Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt Höhe Jahressonderzahlung abhängig vom Beschäftigungsjahr Anteilige Berechnung bei Teilzeitbeschäftigten möglich Kürzungsmöglichkeiten bei ruhendem Arbeitsverhältnis Nur bei Weihnachtsgeld besteht ggf. Rückzahlungspflicht! 11

12 Jahressonderzahlungen - Praxisfall Der Mitarbeiter erhält für 2015 ein Urlaubsgeld in Höhe von 150 Euro. Das Arbeitsverhältnis wird zum gekündigt. Darf das Urlaubsgeld zurückgefordert werden? Nein, denn ein Rückzahlungsanspruch besteht wenn überhaupt nur beim Weihnachtsgeld. 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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