_für die Region. Bezirksregierung Münster. Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleiterinnen und Schulleiter.

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1 _für die Region Bezirksregierung Münster Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleiterinnen und Schulleiter Referenten: Informationsveranstaltung am

2 Ablauf der Veranstaltung Begrüßung Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) Grundsätzliche Ziele / Begriff / Entwicklung im Bezirk Praktische Erfahrungen mit der DVE Bericht von Aufgabenkatalog der neuen DVE Veränderung für Schulen mit DVE Verfahrensbeteiligte Unterstützung durch Dezernat 47 und Schulamt weitere Schritte 2

3 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) Allgemeine Informationsveranstaltung zur DVE Folien-Vortrag wird im Internet veröffentlicht Konkreter Austausch und Behandlung von Einzelfällen in nachfolgenden Dienstbesprechungen FAQ im Internet Beratung und Unterstützung ( Back Office ) durch die Bezirksregierung Münster und das zuständige Schulamt 3

4 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Grundsätzliche Ziele - Ministerin Löhrmann: Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten mehr Zuständigkeiten und werden damit in die Lage versetzt, das Leitbild einer eigenverantwortlichen Schule vor Ort umzusetzen. Die pädagogische Führung und das Management von Schule sind heutzutage Schlüsselaufgaben, auf die künftige Schulleiterinnen und Schulleiter bereits vor ihrer Amtsübernahme vorbereitet werden. 4

5 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Grundsätzliche Ziele - Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaft zum Neue Rahmenbedingungen Neue Zuständigkeiten Neue Rolle Neue Formen der Zusammenarbeit» mit Ansprechpartnerin und Lehrerrat» mit der Bezirksregierung» mit dem Schulamt 5

6 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Begriff - Begriff der Dienstvorgesetzteneigenschaft entstammt dem Beamtenrecht beschreibt das Recht, wer für das Land dienstliche Angelegenheiten entscheiden darf, die den Beamten / die Beamtin in seiner persönlichen Rechtsstellung betreffen ( 2 Abs. 2 LBG) einzelne, konkrete Zuständigkeiten 6

7 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Entwicklung im Bezirk - Modellversuch Selbstständige Schule (2002 bis 2008) Neues Schulgesetz (2006) Änderung der Zuständigkeitsregelung (2008) Neuregelung der DVE ab 2015 auch für Grundschulen (BASS Nr. 44) 7

8 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Aktueller Stand - Schulform Schulen insgesamt Mit DVE Ohne DVE Grundschule Stand. Januar

9 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) - Entwicklung im Bezirk - Bekommen alle Grundschulen die DVE zum ? 14 Grundschulen haben bereits die DVE 394 Grundschulen zum in Auflösung befindliche Grundschulen auf Antrag alle anderen Schulformen seit

10 Dienstvorgesetzteneigenschaft (DVE) Praktische Erfahrungen mit der Dienstvorgesetzteneigenschaft Bericht einer mit der DVE vertrauten und erfahrenen Schulleitung 10

11 Aufgabenkatalog der neuen DVE Im Beamtenbereich : Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe Entlassung auf eigenen Antrag Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen im Inland sowie angrenzenden Ausland Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen über die Tätigkeit an den Schule Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub 11

12 Aufgabenkatalog der neuen DVE Im Tarifbereich: Auswahl für die Übernahme in befristete oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Auflösungsvertrag ( 33 I TV-L) oder eigene Kündigung durch die Tarifbeschäftigten Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen im Inland sowie angrenzenden Ausland Erteilung eines Dienstzeugnisses ( 35 TV-L) Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung ( 28 und 29 TV-L) 12

13 Aufgabenkatalog der neuen DVE Auswahl ist die Entscheidungsmöglichkeit unter mehreren Bewerben den geeignetsten zu bestimmen (Bestenauslese). Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 1 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Auswahl für Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (Auswahl) 7 ff BeamtStG Auswahl für Übernahme in befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (ohne Eingruppierung und Stufen) LR wird nur dann beteiligt, wenn die DVE für die Einstellung übertragen worden ist. Sonst: Beteiligung des Personalrats 13

14 Aufgabenkatalog der neuen DVE Entlassung auf eigenen Antrag bzw. Auflösungsvertrag oder eigene Kündigung Beendigung der Arbeitsgrundlage auf Wunsch des Beamten bzw. Angestellten Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 2 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Entlassung auf eigenen Antrag ( 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, 27 Abs. 3 LBG) Beendigung durch Auflösungsvertrag oder eigene Kündigung ( 34 TV-L) Bei Auflösungsvertrag Anhörung 14

15 Aufgabenkatalog der neuen DVE Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen Information / Abrechnung der Dienstreisen erfolgen bei dem für die Grundschule zuständigen Schulamt Neufassung der Richtlinie für Schulfahrten (früher "Wanderfahrten"; BASS Nr. 2) Informationen an Schulen: ettbewerbe/schulwanderfahrten_reisekosten/index.html Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 3 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen 62 LBG, 2 LRKG Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen 44 Nr. 2 TV-L nein 15

16 Aufgabenkatalog der neuen DVE Erteilung eines (einfachen) Dienstzeugnisses Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat AN / Beamte Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 4 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen gem. 93 Abs. 2 LBG Erteilung eines Zeugnisses nach 35 TV-L nein 16

17 Aufgabenkatalog der neuen DVE Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit Nach 61 LBG und 13 Abs. 5 ADO sind Lehrkräfte verpflichtet, über ihre individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern. Die Verpflichtung erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche (ad-hoc) Mehrarbeit im Schuldienst. Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 5 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit gem. 61 LBG, 1 ff MVergV Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit gem. 44 Nr. 2 TV-L ja, soweit Mehrarbeit vorauszusehen ist; sonst nein 17

18 Aufgabenkatalog der neuen DVE Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub Urlaub für Wahrnehmung u.a.: persönlicher Anlässe staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten gewerkschaftlicher Aufgaben Mitarbeit in der Jugendhilfe etc. Zuständigkeiten Beamte Tarifbeschäftigte Zustimmung LR 1 Abs. 5 Nr. 6 VO (Beamte) Zif RdErl. (Tarifbeschäftigte) Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub gemäß 25,26,28,29 und 33 Abs. 1 FrUrlV NRW Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub und Gewährung von Arbeitsbefreiung ( 28 und 29 TV-L) nein 18

19 Aufgabenkatalog (fakultativ) der neuen DVE Auf Antrag der Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz kann die Befugnis zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe Befugnis zur Einstellung in unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse (nicht: Eingruppierung und Stufenzuordnung) Befugnis zur Unterzeichnung der entsprechenden Urkunde und des Arbeitsvertrags Befugnis zur Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin oder Beamten auf Lebenszeit übertragen werden. 19

20 Arbeitsrechtlicher Exkurs: Vorsicht Falle! Ändern Sie nie eigenmächtig Inhalte in den Arbeitsvertragsvorlagen. Die Gefahr, unwirksame Änderungen zu vereinbaren und damit auch weitere, wichtige und an sich wirksame Regelungen mit unwirksam werden zu lassen, ist groß! Seien Sie aufmerksam bei der Auswahl von Vertretungslehrkräften. Bedenken Sie, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen immer das Risiko von Entfristung besteht und damit unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen könnten. Lassen Sie niemals eine Lehrkraft arbeiten auch nicht an vorbereitenden Konferenzen teilnehmen die noch keinen verbindlich geschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag vorweisen kann. Bei Vertretungslehrkräften entsteht so ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Land NRW. Schließen Sie keine befristeten Verträge ohne Durchführung des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens (Beteiligung Lehrerrat). In diesen Fällen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. 20

21 SL mit bereits übertragener DVE Veränderungen Weggefallen ist die generelle Zuständigkeit im Beamtenbereich für die Befugnis zur Verlängerung, Verkürzung, Beendigung der Probezeit im Tarifbereich für die Feststellung der erfolgreichen Bewährung in der Probezeit Schulen, die die DVE bereits übertragen bekommen haben, haben diese Zuständigkeiten verloren. 21

22 SL mit bereits übertragener DVE Veränderungen Auf Antrag können die SL mit bereits übertragener DVE von der fakultativen Aufgabe Einstellungen von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten Verleihung der Eigenschaft eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit entbunden werden. 22

23 Verfahrensbeteiligte Grundsätzliches Bei allen übertragenen Tatbeständen der DVE übernimmt die Ansprechpartnerin für Gleichstellung an der konkreten Schule diese Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, werden die betreffenden Mitbestimmungsaufgaben nach dem LPVG durch den jeweiligen Lehrerrat (anstelle des Personalrats) wahrgenommen. 23

24 Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen wirken mit, d.h. unterstützen, beraten, kontrollieren, regen Maßnahmen der Schulleitung an; ihre Beteiligung ist für die Schulleitung verpflichtend bei den konkret bestimmten Personalmaßnahmen ( 17 LGG): soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen; Funktion: Angehörige der Verwaltung der Dienststelle ( 16 LGG); berät und wirkt (frühzeitig) mit, nimmt Beteiligungsaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahr ( 59 Abs. 5 Satz 2 SchulG). 24

25 Personalvertretungsrechtliche Aufgaben des Lehrerrats Lehrerrat ist (weiterhin) originär ein Schulmitwirkungsgremium mit Übertragung von DVE auf die SL nimmt der Lehrerrat auch einige personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr Obligatorischer Aufgabenkatalog der DVE: Anhörung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ( 74 Abs. 2 LPVG) Mitbestimmung bei Anordnung von (vorhersehbarer) Mehrarbeit ( 72 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LPVG) Fakultativer Aufgabenkatalog (Einstellungen) der DVE: Teilnahme an Auswahlgesprächen ohne Stimmrecht ( 65 Abs. 2 LPVG) Mitbestimmung bei der Einstellung von Lehrkräften ( 72 Abs. 1 S 1 Nr. 1 LPVG) Mitbestimmung bei der Befristung von Arbeitsverträgen ( 72 Abs. 1 S Nr. 1 LPVG) 25

26 Schwerbehindertenvertretung die bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde gebildete Schwerbehindertenvertretung bleibt auch nach Übertragung der DVE bestehen bzw. zuständig eine zusätzliche Schwerbehindertenvertretung an den Schulen wird nicht gewählt Die Schulleitung hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Lehrkräfte als Einzelne oder als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. 26

27 Weitere personalvertretungsrechtliche Zuständigkeiten Personalräte beim Schulamt und der Bezirksregierung sind weiterhin bei beteiligungspflichtigen Maßnahmen der unteren oder der oberen Schulaufsicht und in den Fällen, bei denen auf Schulebene keine Einigung erzielt wird, zuständig Teilnahme an Auswahlgesprächen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, sofern SL nicht den fakultativen Aufgabenkatalog beantragt hat bzw. besitzt 27

28 Unterstützung durch die Schulaufsicht Bisherige Ansprechpartner im Dez.47 und im Schulamt bleiben erhalten Zuständigkeitsübersichten auf den Internetseiten der Schulaufsicht Unterstützung und Beratung erfolgen im Rahmen des Back Office insbesondere bei der Vorbereitung von Dokumenten (Urkunden) Prozessvertretung in personalrechtlichen Streitigkeiten 28

29 Arbeitshilfe Online Arbeitshilfe des MSW 29

30 Arbeitshilfe 30

31 Exemplarischer Ablauf einer Maßnahme 31

32 Exemplarischer Ablauf einer Maßnahme 32

33 Exemplarischer Ablauf einer Maßnahme 33

34 Exemplarischer Ablauf einer Maßnahme 34

35 Nächste Schritte Internetseite der BR Münster Präsentation wird eingestellt Erstellung einer FAQ-Liste Fragen und Anregungen können via an Postfach: gesendet werden weitere Besprechungen Fortbildungsangebot an der Akademie Mont-Cenis in Herne 35

36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse! 36

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