Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke"

Transkript

1 Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision:

2 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische Anforderungen... 3 III Zuständigkeiten... 3 IV... 4 V Empfehlungen für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen... 6 Stand der Revision: Seite 2 von 6

3 I Zweckbestimmung und Geltungsbereich Diese Leitlinie zur Qualitätssicherung beschreibt die Verfahrensweise bei der Versendung der Arzneimittel aus der Apotheke. Ziel ist die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit, die Sicherstellung der Information und Beratung des Patienten sowie die Optimierung der Arbeitsabläufe vom Eingang der Anforderung bis zur Aushändigung des Arzneimittels an den Patienten oder z. B. eine/n von ihm namentlich benannte/n Person/Personenkreis. Die Anforderungen an die vertraglichen Beziehungen zwischen Apotheke und Patient sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand der Leitlinie. Gleiches gilt für eventuelle sozialrechtliche Anforderungen. II Regulatorische Anforderungen Der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Apothekengesetzes (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs aus den Betriebsräumen einer öffentlichen Apotheke zulässig, sofern die Erlaubnis nach 11a ApoG vorliegt. Dies bedingt u. a., dass der Apothekenleiter die Abläufe beim Versand der Arzneimittel aus der Apotheke in dem Qualitätsmanagementsystem nach 2a und 17 Abs. 2a ApBetrO festlegen und dokumentieren muss. Wenn die Erlaubnis zum Versandhandel nach 11a ApoG erteilt worden ist, besteht nach 17 Abs. 2a Nr. 4 ApBetrO grundsätzlich die Verpflichtung zur Lieferung, d. h. der Apothekenleiter hat sicherzustellen, dass alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind. Voraussetzung für die Arzneimittelbelieferung ist die Angabe einer Telefonnummer durch den Besteller, unter der er durch pharmazeutisches Personal der Apotheke gebührenfrei beraten wird, 17 Abs. 2a Nr. 7 ApBetrO. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beachten, mit denen unionsrechtliche Vorgaben zu Verbraucherrechten im Fernabsatz umgesetzt wurden [3]*. Werden Arzneimittel mittels Internet, Telefon o.ä. bestellt, muss der Apotheker den Kunden vor Vertragsschluss umfassend über seine Rechte insbesondere über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts informieren [4]*. III Zuständigkeiten Wie bei der Abgabe der Arzneimittel in der öffentlichen Apotheke trägt auch beim Versand der Apothekenleiter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versorgung des Patienten. Weiterhin muss er den Transport zum Patienten in einer Weise sichern, die die Unversehrtheit des Arzneimittels und den Erhalt dessen Qualität gewährleistet. Auch die notwendige Information und Beratung des Patienten muss nach 17 Abs. 2a und 20 ApBetrO gesichert sein. * siehe Kapitel 11 Literaturverzeichnis im Kommentar der Leitlinie Stand der Revision: Seite 3 von 6

4 IV Eingang der Bestellung über Arzneimittel bzw. der ärztlichen Verordnung 3.1 Prüfung der Bestellung/ ärztlichen Verordnung Eingang der Bestellung - Telefonisch - Schriftlich - Fax - Internet Eingang der ärztlichen Verordnung - Muss der Apotheke im Original vorliegen 3.1 Prüfung der Bestellung/ärztlichen Verordnung Mindestangaben der Bestellung - Name, Vorname, Anschrift des Patienten - Telefonnummer des Patienten (tagsüber, abends) - Bezeichnung des Arzneimittels - Stärke des Arzneimittels - Darreichungsform - Packungsgröße zusätzlich bei ärztlicher Verordnung - Angaben nach 2 Abs. 1 der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) Angaben vollständig? 3.2 Liegen die Voraussetzungen für den Versand des Arzneimittels vor? Rückfrage beim Patienten bzw. Arzt 3.2 Versand verweigern, Patienten informieren 9 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden 3.2 Voraussetzungen für den Versand der Arzneimittel Versendet werden dürfen: - AM, soweit sie im Geltungsbereich des AMG in Verkehr gebracht werden dürfen Verkehrsfähige AM, die nicht versendet werden dürfen: - Verschreibungspflichtige AM ohne gültige ärztliche Verordnung - Thalidomid-, Pomalidomid-, Lenalidomidhaltige AM sowie für die Notfallkontrazeption zugelassene Levonorgestrel- oder Ulipristalacetathaltige AM - Tierarzneimittel nach 43 Abs. 5 AMG (Ausnahme: Arzneimittel ausschließlich für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen) - AM mit erhöhtem Informations- und Beratungsbedarf Als nicht geeignet für den Versand werden angesehen: - Flüssige Zubereitungen von Zytostatika - Radioaktive Arzneimittel - BtM - Arzneimittel mit sehr kurzer Haltbarkeit - Begründeter oder nicht auszuräumender Verdacht auf Missbrauch Angabe einer Telefonnummer unter der durch pharmazeutisches Personal der Apotheke vor der Belieferung beraten wird 3.3 Maßnahmen bei Bedenken und Unklarheiten - Rückfrage beim Arzt (ggf. erforderliche Einverständniserklärung des Patienten) - Information des Patienten bei nachträglicher Änderung der ärztlichen Verordnung - Dokumentation der Maßnahmen 3.3 Gibt es Bedenken oder Unklarheiten? Rückfrage beim Patienten bzw. Arzt Bedenken/Unklarheiten beseitigt? Versand verweigern, Patienten informieren A 10 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden Stand der Revision: Seite 4 von 6

5 Fortsetzung A Arzneimittel in der Apotheke vorhanden? Ist das Arzneimittel kurzfristig beschaffbar? Information des Patienten 4 Beratung des Patienten 5 Vorbereitung zur Versendung 6 Endkontrolle und Freigabe Entspricht das Arzneimittel der Bestellung? 7 Versendung Beschaffung Trotzdem bestellen? 10 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden 4 Beratung des Patienten - Beratung des Patienten gemäß 17 Abs. 2a ApBetrO unter der angegebenen Telefonnummer durch pharm. Personal ohne zusätzliche Gebühren - In deutscher Sprache gemäß 11a Nr. 2 Buchst. d ApoG 5 Vorbereitung der Arzneimittel zur Versendung 5.1 Inhalt der Sendung Die Sendung muss neben dem Arzneimittel enthalten: - Rechnung - Quittiertes Originalrezept und Kopie bei privat versicherten Patienten - Hinweis auf die weitere Möglichkeit der Beratung, Beratungszeiten, Tel. Nr., Fax, -Adresse - Hinweis, dass bei Problemen der AM-Anwendung Kontakt mit dem Arzt aufgenommen werden soll - Hinweis auf Möglichkeit zur Meldung bekannt gewordener Risiken - Information über evtl. nachträgliche Änderungen der Bestellung/Verschreibung - Schriftliche Anwendungshinweise - Ggf. Informationen über die sachgerechte Aufbewahrung und Entsorgung des AM - Fragebogen zur Erfassung von Fehlern oder Komplikationen bei der Lieferung 5.2 Verpackung - Fester, neutraler Umkarton - Ausreichend großer Umkarton für genügend Füllmaterial - Angemessener Schutz gegenüber Druck, Stoss, Vibration, Fall, Licht, Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen - Kennzeichnung bei zerbrechlichem Inhalt und Kühlware, kein Hinweis auf AM - Originalitätsverschluss 6 Endkontrolle und Freigabe zur Versendung - Unter Verantwortung bzw. Aufsicht eines Apothekers - Bei Vorliegen eines Rezeptes Abzeichnung durch Apotheker - Dokumentation 7 Versendung - Innerh. von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung - Erhalt der Qualität und Wirksamkeit beim Transport - Besondere Anforderungen aufgrund der Darreichungsform bzw. Thermolabilität berücksichtigen - Logistikunternehmen mit System zur Sendungsverfolgung und aktivem Kühlsystem - Transportversicherung Abgabe an den Patienten oder eine von ihm benannte Person oder Personenkreis erfolgt? Nicht möglich Kostenlose Zweitzustellung - In begründeten Fällen nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ( 17 Abs. 2a ApBetrO) - Empfänger über gescheiterte Zustellung benachrichtigen Erfolgt Erfolgt Abgabe erfolgt? Nicht möglich Weiteres Verfahren abhängig vom Einzelfall 9 Ggf. ergänzende Beratung 10 Dokumentation 9 Ergänzende Beratung - Patient kann sich bei Fragen zu seinem Arzneimittel an die Apotheke wenden - Beratung durch pharmazeutisches Personal auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation gebührenfrei 10 Dokumentation - Erhebung, Verarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten nur aufgrund Rechtsvorschrift, z. B. 17 Abs. 6a ApBetrO oder entspr. 4 BDSG, oder wenn der Betroffene eingewilligt hat - Dokumentation der ggf. geführten Telefonate und Beratungsgespräche Stand der Revision: Seite 5 von 6

6 V Empfehlungen für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Angaben, die auf der Bestellung kontrolliert werden müssen Angaben, die auf dem Rezept kontrolliert werden müssen Verpackung der Arzneimittel für den Transport Ablauf des Versandes Verfahren bei gescheiterter Zustellung Stand der Revision: Seite 6 von 6

Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 28.04.2015 Die Erläuterungen sind eine Zusammenfassung der Anforderungen pharmazeutischer

Mehr

Leitlinie zur Qualitätssicherung

Leitlinie zur Qualitätssicherung Leitlinie zur Qualitätssicherung Datum: 05.11.2003 Seite 1 von 5 Inhaltsübersicht Leitlinie zur Qualitätssicherung I II III IV Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Merkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis

Merkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis Merkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis 1. Formloser Antrag, gerichtet an : Amtsapothekerin des Rheinisch Bergischen Kreises Amt für Gesundheitsdienste Aufsicht/ Apothekenaufsicht Am

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand: 23.11.2011 Inhaltsübersicht I II III

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial Stand der Revision: 25.11.2008 Inhaltsübersicht I II III IV

Mehr

Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz

Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name: Vorname Name und Anschrift der Versandapotheke

Mehr

Stellen der Arzneimittel

Stellen der Arzneimittel Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand: 14.11.2006 Kapitel VII-1.1im Flussdiagramm aktualisiert am 20.09.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich

Mehr

Prüfung der Fertigarzneimittel

Prüfung der Fertigarzneimittel Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung KOMMENTAR ZUR LEITLINIE Stand der Revision: 25.11.2009 Die Erläuterungen sind eine Zusammenfassung der Anforderungen pharmazeutischer Regeln.

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 04.05.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische

Mehr

Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA. Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung

Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA. Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA 10. Juni 2015, Berlin Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt Arzneimittelversandhandel Österreich - Überblick

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Medikationsanalyse. Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Stand der Revision:

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Medikationsanalyse. Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Stand der Revision: Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 29.11.2017 (S. 3 aktualisiert am 12. Juni 2018 wegen des Inkrafttretens der DS-GVO) Leitlinie

Mehr

Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte

Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Stand: 26.11.2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 08.05.2018 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft

Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft Stand: 08.05.2018 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potenzial

Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potenzial Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potenzial Stand der Revision: 25.11.2008 Inhaltsübersicht I

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG) Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name Vorname. Name und Anschrift der Versandapotheke:

Mehr

ARBEITSBOGEN 4: PRÜFUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL UND APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIZIN- PRODUKTE

ARBEITSBOGEN 4: PRÜFUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL UND APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIZIN- PRODUKTE I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Überprüfen Sie ein Fertigarzneimittel (FAM) oder ein apothekenpflichtiges Medizinprodukt (MP) gemäß 12 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Stand der Revision: 13.11.2013

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Kommentar zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Kommentar zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Kommentar zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand: 14.11.2006 (Kapitel VII-1.1 aktualisiert am 20.09.2010) Die Erläuterungen sind eine

Mehr

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN

ARBEITSBOGEN 5: HERSTELLUNG VON REZEPTURARZNEIMITTELN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Stellen Sie ein wirkstoffhaltiges Rezepturarzneimittel her. Verwenden Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Mehr

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Aktueller der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Name des Dokumentes ARZNEIMITTELINFORMATION Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft

Mehr

Wie werde ich Versandapotheker?

Wie werde ich Versandapotheker? Wie werde ich Versandapotheker? Zunächst einmal muss ein Versandapotheker überhaupt approbierter Apotheker sein: Das vom Europäischen Gerichtshof für zulässig gehaltene deutsche Fremdbesitzverbot gilt

Mehr

Zustellung durch Boten

Zustellung durch Boten Zustellung durch Boten Qualitätsmanagement Handbuch Referenz-Apotheke Nord Zustellung durch Boten Version 31.10.12 (Beispielprozess) 4.4.4 Seite 1 WAS? Zustellung durch Boten WARUM? Ermöglichung einer

Mehr

Merkblatt. für die Beantragung einer Versandhandelserlaubnis nach 11a ApoG

Merkblatt. für die Beantragung einer Versandhandelserlaubnis nach 11a ApoG Merkblatt für die Beantragung einer Versandhandelserlaubnis nach 11a ApoG Die Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln richtet sich nach 11a Apothekengesetz. Demnach müssen Sie schriftlich versichern, dass

Mehr

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer

Aktueller Stand der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Aktueller der Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer Name des Dokumentes ARZNEIMITTELINFORMATION Arzneimittelinformation in der Apotheke (Leitlinie und Kommentar ) Dokumentationsbogen

Mehr

Vom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen

Vom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen Der Präsident Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen Detlef Wendt Durchwahl Telefon

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Bundesrat Drucksache 768/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar

Mehr

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober 2016 Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V. erstellt durch den Geschäftsbereich Arzneimittel Stand: 29.06

Mehr

Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken

Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken Aktenzeichen:

Mehr

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum:

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum: I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Für einige Arzneimittel gilt in der Apotheke eine Dokumentations- bzw. Anzeigepflicht. Bearbeiten Sie den Arbeitsbogen für dokumentations- bzw. anzeigepflichtige

Mehr

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon www.blaek.de Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon Fachtag Drogennotfallprophylaxe und Naloxon - 20.06.2017 München Zur Person: Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen

Mehr

BerlindaVA.de mit dem Hauptstadtbonus

BerlindaVA.de mit dem Hauptstadtbonus Einwilligungserklärung zur Speicherung arzneimittelbezogener Daten für die Teilnahme am Versandhandel mit Arzneimitteln 1 Ich bin darüber informiert worden, dass die unten genannte Apotheke Leistungen

Mehr

VERSANDHANDEL IN ÖSTERREICH. Dr. Robert Semp (BMG) Mag. Andreas Krassnigg (AGES)

VERSANDHANDEL IN ÖSTERREICH. Dr. Robert Semp (BMG) Mag. Andreas Krassnigg (AGES) VERSANDHANDEL IN ÖSTERREICH Dr. Robert Semp (BMG) Mag. Andreas Krassnigg (AGES) Richtlinie gefälschte Arzneimittel RICHTLINIE 2011/62/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 zur Änderung

Mehr

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar rbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Herstellung und bgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand der Revision: 26.11.2014 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung

Mehr

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Teil VIII Mittwoch, 2. Juni 2010

Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Teil VIII Mittwoch, 2. Juni 2010 Ministerium für,,, und Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Teil VIII Mittwoch, 2. Juni 2010 Folie 1 Ministerium für,,, und 4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume

Mehr

Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke

Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz - Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke (ohne Versandhandel, Stellen/Verblistern, Krankenhaus-und Heimbelieferung,

Mehr

Plausibilitätsprüfung Wurde für das vorliegende Rezepturarzneimittel bereits die Plausibilitätsprüfung vorgenommen?

Plausibilitätsprüfung Wurde für das vorliegende Rezepturarzneimittel bereits die Plausibilitätsprüfung vorgenommen? I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Erstellen Sie die Herstellungsanweisung für ein Rezepturarzneimittel. Verwenden Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Leitlinie der Bundesapothekerkammer

Mehr

Apothekenbetriebsordnung. RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen

Apothekenbetriebsordnung. RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen Apothekenbetriebsordnung RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen 1 Apothekenbetriebsordnung - Übersicht Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmung Zweiter Abschnitt: Der Betrieb von

Mehr

Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen. Ausbildungsplan

Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen. Ausbildungsplan 4.2 Ausbildungsplan Ausbildungsplan Pharmazeut/in im Praktikum Ausbilder/in Name: Vorname: Name: Vorname: : Ausbildungszeitraum: Einführungsgespräch (Monat 1) Betriebsablauf (Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub,

Mehr

ARBEITSBOGEN 6: ARZNEIMITTELBERATUNG SELBSTMEDIKATION

ARBEITSBOGEN 6: ARZNEIMITTELBERATUNG SELBSTMEDIKATION I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten im Rahmen der Selbstmedikation. Grundlage des Arbeitsbogens ist die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

ARBEITSBOGEN 1: HALTBARKEIT, LAGERUNG UND ENTSORGUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL, MEDI- ZINPRODUKTE, APOTHEKENÜBLICHEN WAREN UND AUSGANGSSTOFFE

ARBEITSBOGEN 1: HALTBARKEIT, LAGERUNG UND ENTSORGUNG DER FERTIGARZNEIMITTEL, MEDI- ZINPRODUKTE, APOTHEKENÜBLICHEN WAREN UND AUSGANGSSTOFFE I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren Sie sich über die Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel (FAM), Medizinprodukte (MP), apothekenüblichen Ware und Ausgangsstoffe

Mehr

Ergänzendes Merkblatt zur Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen mit Arzneimitteln - Verblisterung

Ergänzendes Merkblatt zur Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen mit Arzneimitteln - Verblisterung Ergänzendes Merkblatt zur Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen mit Arzneimitteln - Verblisterung 1. Qualitätsmanagementsystem gem. 2a und 34 ApBetrO: Nach der

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz (Fernabsatz-Verordnung)

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz (Fernabsatz-Verordnung) 1 von 5 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz (Fernabsatz-Verordnung) Auf Grund der 59a Abs. 7, 62a und 94i Abs. 3 des

Mehr

Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen

Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen Stand der Revision: 15.05.2014 Inhaltsübersicht

Mehr

Heimversorgung und Apotheke

Heimversorgung und Apotheke Heimversorgung und Apotheke Bearbeitet von Ulrich Räth, Reinhard Herzog, Prof. Dr. Martin Rehborn 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2012. Buch. XIV, 162 S. Inkl. Online-Plus Angebot. Kartoniert

Mehr

Patientenindividuelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen

Patientenindividuelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen 2003 ADG mbh Patientenindividuelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen Patienteninduviduelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen Patienteninduviduelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen

Mehr

Die Abschnitte II IV müssen bearbeitet werden, bevor ein Patient für die Medikationsanalyse gewonnen wird.

Die Abschnitte II IV müssen bearbeitet werden, bevor ein Patient für die Medikationsanalyse gewonnen wird. I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Gemäß 3 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist die Bewertung der Analyse und Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements und damit auch der Medikationsanalyse

Mehr

Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz. (Anschrift) schließen folgenden Versorgungsvertrag für die Bewohner der Einrichtung:

Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz. (Anschrift) schließen folgenden Versorgungsvertrag für die Bewohner der Einrichtung: Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz (Anschrift) Träger/Betreiber des Heimes/der Betreuungseinrichtung nachfolgend Einrichtung genannt und Apotheker/in 1) Inhaber der Erlaubnis zum Betrieb

Mehr

Patienteninformation Ist eine Patientendatei vorhanden? Ja Nein Alter des Anwenders: Säugling/ Kleinkind

Patienteninformation Ist eine Patientendatei vorhanden? Ja Nein Alter des Anwenders: Säugling/ Kleinkind I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln. Nutzen Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer.

Mehr

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.

Mehr

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht,

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht, Auf der Grundlage von 129 Abs. 7, 8 SGB V setzt die Schiedsstelle aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23.05.2016 die folgende Fassung von 3 Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V fest: Beschluss: 3 Rahmenvertrag

Mehr

Niederschrift über die Apothekenbesichtigung gemäß 64 ff. des Arzneimittelgesetzes

Niederschrift über die Apothekenbesichtigung gemäß 64 ff. des Arzneimittelgesetzes Landesamt für Gesundheit und Soziales 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Postfach 31 09 29, 10639 Berlin (Postanschrift) Tel.: 90229 2330, 2331 Fax: 90229 2097 Niederschrift über die Apothekenbesichtigung

Mehr

Ja, welche: Wie soll das abzugebende Arzneimittel angewendet werden? Bronchopulmonale Anwendung

Ja, welche: Wie soll das abzugebende Arzneimittel angewendet werden? Bronchopulmonale Anwendung I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über die richtige Anwendung einer Darreichungsform. Grundlage des Arbeitsbogens ist die Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer

Mehr

Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Antragsteller: 1. Schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift der Apotheke, vom Antragsteller unterschrieben 2. Kopie des Personalausweises 3. Unterschriebener

Mehr

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte

Mehr

ARBEITSBOGEN 16: ARZNEIMITTELABHÄNGIGKEIT, -MISSBRAUCH UND DOPING

ARBEITSBOGEN 16: ARZNEIMITTELABHÄNGIGKEIT, -MISSBRAUCH UND DOPING I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Apotheker nehmen wichtige Aufgaben im Rahmen der Suchtprävention wahr und beraten über Arzneimittelabhängigkeit und -missbrauch auch unter Berücksichtigung der

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 16.06.2016 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum

Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 12. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 12. Mai 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 12. Mai 2015 Teil II 105. Verordnung: Fernabsatz-Verordnung 105. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die

Mehr

Kräuter, Wickel & Pillen- Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbehandlung. Kommunale Gesundheitskonferenz

Kräuter, Wickel & Pillen- Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbehandlung. Kommunale Gesundheitskonferenz Kräuter, Wickel & Pillen- Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbehandlung Kommunale Gesundheitskonferenz 8.10.2018 Apothekergestützte Selbstmedikation - Kernkompetenz der Öffentlichen Apotheke Selbstmedikation

Mehr

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel.

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. Beachten Sie, dass dieser Arbeitsbogen aus datenschutzrechtlichen

Mehr

Selbstinspektionsprotokoll gemäß 2a ApBetrO

Selbstinspektionsprotokoll gemäß 2a ApBetrO Mielke / Paul Selbstinspektionsprotokoll gemäß 2a ApBetrO Mitra Mielke, Köln Monika Paul, Köln Für die Durchführung der Selbstinspektion im Zeitraum (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr) Allgemeine Angaben zur

Mehr

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der

Mehr

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Prof. Dr. H.D. Tröger Vorsitzender der Ethikkommission Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/deklhelsinki2013.pdf

Mehr

Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel

Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- Stand der Revision: 25.11.2008 Inhaltsübersicht

Mehr

Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung FORMBLATT Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug)

Mehr

Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz

Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz DES LANDKREISES GÜNZBURG Seite 1 von 8 Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz Der Eigenbetrieb Seniorenheim des Landkreises Günzburg Krankenhausstr. 42, 89312 Günzburg nachfolgend Einrichtung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 15.15 OVG 5 B 2.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. März 2016 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln. Selbstmedikation

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln. Selbstmedikation Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung KOMMENTAR ZUR LEITLINIE Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Selbstmedikation Stand der Revision: 06.05.2008

Mehr

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln

Mehr

Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München

Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München Begriff Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs des Apothekers 69

Mehr

Apothekenbetriebsordnung Kommentar

Apothekenbetriebsordnung Kommentar Apothekenbetriebsordnung Kommentar Bearbeitet von Begründet von Walter Cyran, herausgegeben von Christian Rotta, bearbeitet von Sabine Wesser, Dr. Heinz-Uwe Dettling, Timo Kieser, Valentin Saalfrank, und

Mehr

Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen

Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen Stand der Revision: 29.11.2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel

Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel Stand der Revision: 25.11.2008 Inhaltsübersicht I II III

Mehr

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung FORMBLATT Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im

Mehr

6. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume

6. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung zur Erteilung einer Großhandelserlaubnis gem. 52 a Arzneimittelgesetz (AMG) im Rahmen einer Apothekenbetriebserlaubnis Dieses Merkblatt bezieht sich auf

Mehr

Einführung 9. 1 Die amtliche Besichtigung der Apotheke l.i

Einführung 9. 1 Die amtliche Besichtigung der Apotheke l.i 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 9 1 Die amtliche Besichtigung der Apotheke l.i 1.1 Die verschiedenen Besichtigungsarten 1.1 1.1.1 Die Abnahmebesichtigung 1.2 1.1.2 Die routinemäßige Überwachung (Regelbesichtigung)

Mehr

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe 02. Juli 2014 Motivation Hilfestellung im Umgang mit BtM

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV)

Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV) Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV) Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632) 1 Arzneimittel, 1. die in der Anlage

Mehr

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln. Erst- und Wiederholungsverordnung

KOMMENTAR ZUR LEITLINIE. Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln. Erst- und Wiederholungsverordnung Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung KOMMENTAR ZUR LEITLINIE Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung Stand der Revision:

Mehr

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 6. Januar 2010 Pandemie - Teil IX -Dr. Michael Cramer-2010-01-06 Folie 1 Ministerium für,,, und Gesegnetes und Gesundes

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt MERKBLATT zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß 52a Arzneimittelgesetz (AMG) Dem formlosen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis

Mehr