Info-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest 25. und 26. November 2014
|
|
- Silvia Kramer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Info-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest 2014
2 Tagesordnung I 1. Begrüßung, Tagesordnung 2. Verabschiedung Frau Schulz 3. Vorstellung Frau Rustemeyer-Jones 4. Vorstellung der neuen Sachverständigen im HSK (Frau Engeln und Herr Dr. Bannwitz) 5. Aktuelles aus der PTA-Lehranstalt Infoveranstaltung
3 Tagesordnung II 6. Ankündigung der Regelinspektionen in Apotheken nach 64 AMG 7. Projekt ZytoK 8. Projekt KidZ 9. Apotheken-Notdienst und Notfall- Arzneimittel 10.Apothekenbetriebserlaubnis Infoveranstaltung
4 Tagesordnung III 11.Versorgungsverträge nach 12a ApoG 12. Substitution 13.Polizeigewahrsamsordnung 14.Vertraulichkeit der Beratung 15.Großhandel Infoveranstaltung
5 2. Verabschiedung Frau Schulz Vielen Dank für 4,5 Jahre Tätigkeit als Sachverständige im HSK!!! Infoveranstaltung
6 3. Neue Mitarbeiterin im HSK Herzlich willkommen Frau Anja Rustemeyer-Jones im Team HSK der Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung!!! PTA in Elternzeitvertretung Tel Infoveranstaltung
7 4. Neue Sachverständige im HSK Herzlich willkommen Frau Irmgard Engeln als Sachverständige für Inspektionen in Apotheken im HSK!!! Apothekerin in der Sonnen- Apotheke in Rheda- Wiedenbrück Infoveranstaltung
8 4. Neue Sachverständige im HSK Herzlich willkommen Herr Dr. Sven Bannwitz als Sachverständiger für Inspektionen in Apotheken im HSK!!! Apotheker in der Apotheke im Kloster Paradiese in Soest Infoveranstaltung
9 5. PTA-Lehranstalt Aktuelles aus der PTA- Lehranstalt: Förderverein Schülerpraktikum Infoveranstaltung
10 5. PTA-Lehranstalt Aktuelles aus der PTA- Lehranstalt: Infoveranstaltung
11 6. Regelinspektionen nach AMG 64 (3) AMG Die zuständige Behörde hat sich davon zu überzeugen, dass die Vorschriften über Arzneimittel, Wirkstoffe und andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe, über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, des Zweiten Abschnitts des Transfusionsgesetzes, der Abschnitte 2, 3 und 3a des Transplantationsgesetzes und über das Apothekenwesen beachtet werden. Sie hat dafür auf der Grundlage eines Überwachungssystems unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang sowie erforderlichenfalls auch unangemeldet Inspektionen vorzunehmen und wirksame Folgemaßnahmen festzulegen. Sie hat auch Arzneimittelproben amtlich untersuchen zu lassen. Infoveranstaltung
12 6. Regelinspektionen nach AMG Termin-Ankündigung (nahezu) aller Regelinspektionen durch die Sachverständigen per Post bzw. per Fax ca. 1 Monat im Voraus mit exaktem Datum Termin ist bindend Infoveranstaltung
13 6. Regelinspektionen nach AMG In Zukunft z. T. auch Risikobasierte Überwachungsplanung > D.h. im Einzelfall auch unangekündigte Regelinspektion möglich Infoveranstaltung
14 6. Regelinspektionen nach AMG Überwiegende Ankündigung gilt nicht für anlassbezogene Inspektionen bzw. Nach- / Kurz-Inspektionen sowie für Personalkontrollen Infoveranstaltung
15 6. Regelinspektionen nach AMG Inspektionen Amtsapotheker: Ankündigung erfolgt meist per telefonischer Terminabsprache Regelinspektion Nachinspektion Kurzinspektion Anlassbezogen Sowie ggf. unangekündigt Infoveranstaltung
16 6. Regelinspektionen nach AMG Gravierende Abweichungen in 2014: Kein(e) Approbierte(r) bzw. vertretungsberechtigtes Personal PKA gibt AM ab (Wiederholt) AP-AM in der Freiwahl bei ca % Ankündigung aller Besich- tigungen (inkl. Kurz-, Nachbesichtigungen etc), sowie in absoluten Zahlen weniger Besichtigungen als in 2013 Infoveranstaltung
17 6. Regelinspektionen nach AMG Weitere Abweichungen (Auswahl): Notfallarzneimittel fehlen QMS nicht bzw. sehr unvollständig vorhanden Verfallene Ausgangsstoffe Keine Prüfung der Ausgangsstoffe Infoveranstaltung
18 7. Projekt ZytoK ZytoK Zytostatika aus Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken mit eigener Zytostatikaherstellung durchgeführt in 2012 Infoveranstaltung
19 7. Projekt ZytoK ZytoK Umfang HSK 4 Proben SO 2 Proben NRW 97 Proben (5-FU) (bei 136 Betrieben in NRW) Infoveranstaltung
20 7. Projekt ZytoK ZytoK Ergebnisse Alle 97 (!) Proben entsprachen hinsichtlich Gehalt, Reinheit und Mikrobiologie den Anforderungen Infoveranstaltung
21 8. Projekt KidZ KidZ Kleinkind-individuell dosierte Zubereitungen durchgeführt in 2014 Infoveranstaltung
22 8. Projekt KidZ KidZ verdeckter Probenzug von je 60 Kapseln HCT 4mg (NRF 26.3) für einen Säugling Herstellungsprotokoll Herstellungsanweisung (Plausibilitätsprüfung) Bedrucktes Privatrezept Infoveranstaltung
23 8. Projekt KidZ KidZ Umfang HSK 2 Proben SO 2 Proben NRW > 50 Proben Infoveranstaltung
24 8. Projekt KidZ KidZ Ergebnisse...Auf der nächsten Infoveranstaltung in einem Jahr... Infoveranstaltung
25 9. Notfallarzneimittel 15 Abs. 1 ApBetrO (1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten: 1. Analgetika, 2. Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung, 3. Glucocorticosteroide zur Injektion, 4. Antihistaminika zur Injektion, 5. Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen, 6. Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen, 7. medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension, 8. Tetanus-Impfstoff, 9. Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E., 10. Epinephrin zur Injektion, 11. 0,9 Prozent Kochsalzlösung zur Injektion, 12. Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung. Infoveranstaltung
26 9. Notfallarzneimittel 15 Abs. 1 ApBetrO Empfehlung KVWL Empfehlung von AKWL / ÄKWL / Palliativverbänden Lokale Absprachen (v.a. mit Kinderärzten) wichtig Infoveranstaltung
27 9. Notfallarzneimittel 15 Abs. 1 ApBetrO Überwachungsschwerpunkt 2015 Mitarbeiter sensibilisieren!! Infoveranstaltung
28 10. Apotheken-Betriebserlaubnis Aktuelle Entwicklung: Ungebrochener Trend zur Filialisierung Generationswechsel Erbschaftssteuerrecht Vermehrte Zahl an neuen Apotheken-Betriebserlaubnissen Infoveranstaltung
29 10. Apotheken-Betriebserlaubnis Ideale Vorgehensweise: erste Kontaktaufnahme zum GA spätestens 3 Monate vor dem geplanten Termin (Unterlagenanforderung) Ca. 6 Wochen vorher sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen Infoveranstaltung
30 10. Apotheken-Betriebserlaubnis Auswahl an geforderten Unterlagen Kauf-, Schenkungsvertrag Pachtvertrag ohg-vertrag Mietvertrag Kooperationsvertrag Gesundheitszeugnis Führungszeugnis Notariell beurkundete Erklärung Pharmaz. Baubeschreibung, Baugenehmigung etc. Staatsangehörigkeitsnachweis Approbationsurkunde Unterlagen für alle Filialleiter Etc...etc Sowie ggf. Großhandel, Versandhandel, Verträge nach 12a, 14 ApoG... Infoveranstaltung
31 11. Versorgungsvertrag 12a ApoG (1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. die öffentliche Apotheke und die zu versorgenden Heime innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen, 2. die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gewährleistet ist, insbesondere Art und Umfang der Versorgung, das Zutrittsrecht zum Heim sowie die Pflichten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen, bewohnerbezogenen Aufbewahrung der von ihm gelieferten Produkte durch pharmazeutisches Personal der Apotheke sowie die Dokumentation dieser Versorgung vertraglich festgelegt sind, 3. die Pflichten des Apothekers zur Information und Beratung von Heimbewohnern und des für die Verabreichung oder Anwendung der gelieferten Produkte Verantwortlichen festgelegt sind, soweit eine Information und Beratung zur Sicherheit der Heimbewohner oder der Beschäftigten des Heimes erforderlich sind, 4. der Vertrag die freie Apothekenwahl von Heimbewohnern nicht einschränkt und 5. der Vertrag keine Ausschließlichkeitsbindung zugunsten einer Apotheke enthält und die Zuständigkeitsbereiche mehrerer an der Versorgung beteiligter Apotheken klar abgrenzt. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Infoveranstaltung
32 11. Versorgungsvertrag 12a ApoG (2) Die Versorgung ist vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. (3) Soweit Bewohner von Heimen sich selbst mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten aus öffentlichen Apotheken versorgen, bedarf es keines Vertrages nach Absatz 1. Ausnahmen: - Notdienstversorgung - Kurzzeitpflege - Eigenversorgung (3) bzw. Versorgung durch Angehörige Infoveranstaltung
33 11. Versorgungsvertrag 12a ApoG Verträge nach 12a sind Versorgungs-, nicht Lieferverträge! Abgrenzung der Zuständigkeiten Forderung von 24/7-Rufbereitschaften unzulässig (in NRW) Infoveranstaltung
34 12. Substitution Sitzung des AK s Substitution im Kreishaus Soest (2014): Appell der beteiligten Ärzte Retaxationsproblematik Infoveranstaltung
35 13. Polizeigewahrsamsordnung Erlass des MIK in 2011: Gemäß 5 Absatz 2 Satz4 Polizeigewahrsamsordnung ist durch die Polizei eine erforderliche medikamentöse Versorgung Verwahrter sicherzustellen. ln Fällen, in denen eine im Polizeigewahrsam befindliche Person Medikamente benötigt, diese aber nicht von ihr mitgeführt werden, ist eine Versorgung durch das Abholen aus der Wohnung der/des Verwahrten oder durch ähnliche Maßnahmen zu gewährleisten. ln Ausnahmefällen, in denen der Arzt ein Rezept im Polizeigewahrsam ausstellt, sind die Medikamente aus der Apotheke zu besorgen. Führt die/der Verwahrte kein Geld mit, sind die Medikamente zunächst aus dem Haushalt der Polizeibehörde zu bezahlen und im Anschluss geltend zu machen. lch weise ausdrücklich darauf hin, dass eine medikamentöse Behandlung nicht wegen fehlender Geldmittel der/des Verwahrten unterbleiben darf. Verfügung der KPB Soest in 2011: Der Apotheker solle gebeten werden, den entsprechenden Betrag der Kreispolizeibehörde in Rechnung zu stellen. Infoveranstaltung
36 14. Vertraulichkeit der Beratung Was muss ich als Apothekenleiter eigentlich nun konkret verändern?? Was darf bzw. muss die Aufsichtsbehörde fordern?? Gibt es unterschiedliche Szenarien?? Sind alle Apotheken vergleichbar?? Infoveranstaltung
37 14. Vertraulichkeit der Beratung Ausgangslage: 4 Abs. 2a ApBetrO Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird. Infoveranstaltung
38 14. Vertraulichkeit der Beratung Im Wesentlichen gilt es, 3 Szenarien zu unterscheiden: Infoveranstaltung
39 14. Vertraulichkeit der Beratung Vorab: Entscheidung, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, immer unter der Berücksichtigung der 1. Verhältnismäßigkeit und der 2. individuellen räumlichen Situation festlegen!! (gilt für Szenarien 2 und 3) Infoveranstaltung
40 14. Vertraulichkeit der Beratung Szenario 1 v.a. bei Neueröffnung Verlegung Neugestaltung der Offizin (Komplettumbau) Infoveranstaltung
41 14. Vertraulichkeit der Beratung Szenario 2 v.a. bei neuer Betriebserlaubnis für bestehende Betriebsräume (Teil-) Umbau der Offizin Infoveranstaltung
42 14. Vertraulichkeit der Beratung Szenario 3 betrifft jede Apotheke seit Inkrafttreten der neuen ApBetrO Ergebnis einer Inspektion Infoveranstaltung
43 15. Großhandel 4 Abs. 1 ApBetrO: (1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage und Einrichtung geeignet sein, einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb, insbesondere die einwandfreie Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Verpackung sowie eine ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln oder die Abgabe von apothekenpflichtigen Medizinprodukten und die Information und Beratung über Arzneimittel oder Medizinprodukte, auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation, zu gewährleisten. Die Betriebsräume sind durch Wände oder Türen abzutrennen von anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen, auch in Zusammenhang mit Tätigkeiten, für die der Apothekenleiter über eine Erlaubnis nach 52a des Arzneimittelgesetzes verfügt. Notwendigkeit der räumlichen und organisatorischen Trennung!! Infoveranstaltung
44 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Ihnen allen eine gute Heimfahrt!!! Infoveranstaltung
Info-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest 23. und 26. November 2015
Info-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest 2015 Tagesordnung I 1. Begrüßung, Tagesordnung 2. Personelles: Begrüßung Frau Gronwald-Macedo 3. Aktuelles aus
MehrCheckliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz - Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke (ohne Versandhandel, Stellen/Verblistern, Krankenhaus-und Heimbelieferung,
MehrVersand der Arzneimittel aus der Apotheke
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrDr. Simone Schmidt. Dr. Simone Schmidt. Folie 3. Folie 4
Apothekenbetriebsordnung 5 Jahre Novelle der Apothekenbetriebsordnung sowie weitere aktuelle gesetzliche Vorgaben für die Apotheke Fortbildung der Apotheken-Akademie Nordrhein Köln, 26.02.2018 1 Anwendungsbereich
MehrMERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach deren Verlegung
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach deren Verlegung Für die Erteilung einer Erlaubnis
MehrNiederschrift über die Apothekenbesichtigung gemäß 64 ff. des Arzneimittelgesetzes
Landesamt für Gesundheit und Soziales 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Postfach 31 09 29, 10639 Berlin (Postanschrift) Tel.: 90229 2330, 2331 Fax: 90229 2097 Niederschrift über die Apothekenbesichtigung
MehrSommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Teil VIII Mittwoch, 2. Juni 2010
Ministerium für,,, und Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Teil VIII Mittwoch, 2. Juni 2010 Folie 1 Ministerium für,,, und 4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Versand der Arzneimittel aus der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 28.04.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische
MehrWenn der Pharmazierat kommt
Wenn der Pharmazierat kommt Überwachung der öffentlichen Apotheken in Hessen durch das Regierungspräsidium Darmstadt 1 Besichtigung erfolgt in der Regel alle 3 Jahre Besichtigungen werden nicht angemeldet
MehrVertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz. (Anschrift) schließen folgenden Versorgungsvertrag für die Bewohner der Einrichtung:
Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz (Anschrift) Träger/Betreiber des Heimes/der Betreuungseinrichtung nachfolgend Einrichtung genannt und Apotheker/in 1) Inhaber der Erlaubnis zum Betrieb
MehrBeschlussempfehlung *)
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8875 14. Wahlperiode 24. 04. 2002 Beschlussempfehlung *) des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 14/756 Entwurf
MehrEinführung 9. 1 Die amtliche Besichtigung der Apotheke l.i
3 Inhaltsverzeichnis Einführung 9 1 Die amtliche Besichtigung der Apotheke l.i 1.1 Die verschiedenen Besichtigungsarten 1.1 1.1.1 Die Abnahmebesichtigung 1.2 1.1.2 Die routinemäßige Überwachung (Regelbesichtigung)
MehrPrüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrMerkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Merkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis Antragsteller: 1. Schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift der Apotheke, vom Antragsteller unterschrieben 2. Kopie des Personalausweises 3. Unterschriebener
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) Erforderliche Antragsunterlagen Für die Erteilung einer
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) Erforderliche Antragsunterlagen Für die Erteilung einer
MehrApothekerkammer des Saarlandes
Niederschrift über die Besichtigung gemäß 64 AMG und der ApBetrO über die: Stempel Regel- Abnahme- Nach- Schwerpunktbesichtigung am: Dauer: Std. letzte Besichtigung am: bei der Besichtigung anwesend: E-Mail:
MehrNiederschrift über die Apothekenbesichtigung vom... von... bis... Uhr. Abnahme-, Regel-, Kurz-, Nachbesichtigung
Niederschrift über die Apothekenbesichtigung vom... von... bis... Uhr Apothekenanschrift mit Telefon (Stempel): Abnahme-, Regel-, Kurz-, Nachbesichtigung Teilnehmer:......... Datum der letzten Besichtigung:...
MehrMERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach Pacht
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach Pacht Für die Erteilung einer Erlaubnis
MehrMERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen
LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Anzeige des Inverkehrbringens von Arzneimitteln durch einen Pharmazeutischen Unternehmer
MehrMerkblatt. für die Beantragung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach 13 Abs. 1 ApoG
Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach 13 Abs. 1 ApoG Für die Erteilung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach 13 Abs. 1 ApoG muss spätestens am
MehrErgänzendes Merkblatt zur Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen mit Arzneimitteln - Verblisterung
Ergänzendes Merkblatt zur Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen mit Arzneimitteln - Verblisterung 1. Qualitätsmanagementsystem gem. 2a und 34 ApBetrO: Nach der
Mehr6. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung zur Erteilung einer Großhandelserlaubnis gem. 52 a Arzneimittelgesetz (AMG) im Rahmen einer Apothekenbetriebserlaubnis Dieses Merkblatt bezieht sich auf
MehrPrüfung der Fertigarzneimittel
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrVertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz
DES LANDKREISES GÜNZBURG Seite 1 von 8 Vertrag für die Versorgung nach 12 a Apothekengesetz Der Eigenbetrieb Seniorenheim des Landkreises Günzburg Krankenhausstr. 42, 89312 Günzburg nachfolgend Einrichtung
MehrApothekenbetriebsordnung. RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen
Apothekenbetriebsordnung RAin Daniela Pach Justitiarin der Landesapothekerkammer Hessen 1 Apothekenbetriebsordnung - Übersicht Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmung Zweiter Abschnitt: Der Betrieb von
MehrVerordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Altenund Pflegeheimen
Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Altenund Pflegeheimen Zum 29.12.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle
MehrMerkblatt. für die Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Merkblatt für die Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis Gemäß 1 Abs. 2 ApoG bedarf, wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit
MehrInfo-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis 14. und 16. November 2016
Info-Veranstaltung für Apothekerinnen und Apotheker im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis 2016 Tagesordnung I 1. Begrüßung, Tagesordnung 2. Lebensmittelüberwachung in Apotheken 3. Personelles 4. Aktuelles
MehrM e r k b l a t t für die Beantragung der Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis zum Betreiben mehrerer Apotheken
M e r k b l a t t für die Beantragung der Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis zum Betreiben mehrerer Apotheken Nach 1 Abs. 2 ApoG kann einer/einem Apotheker/in die Erlaubnis für eine Hauptapotheke
MehrSelbstinspektionsprotokoll gemäß 2a ApBetrO
Mielke / Paul Selbstinspektionsprotokoll gemäß 2a ApBetrO Mitra Mielke, Köln Monika Paul, Köln Für die Durchführung der Selbstinspektion im Zeitraum (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr) Allgemeine Angaben zur
MehrLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte MERKBLATT für die Erteilung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach 13 Abs.
MehrMerkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrMerkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel
LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrHerstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand: 23.11.2011 Inhaltsübersicht I II III
MehrBeantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis Gemäß 1 Abs. 2 ApoG bedarf, wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit für die
MehrLAND BRANDENBURG. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke mit Filialapotheke(n) Antragsteller ist
MehrAntrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name: Vorname Name und Anschrift der Versandapotheke
MehrBenennung einer Filialleitung
Benennung einer Filialleitung Nach 2 Absatz 5 Nr. 2 ApoG hat ein Betreiber mehrerer öffentlicher Apotheken für jede Filialapotheke schriftlich einen Apotheker als Verantwortlichen zu benennen, der die
MehrInformationsabend für Apotheker(innen) und ihre Mitarbeiter(innen) Soest, den 14. November 2013 Meschede, den 18. November 2013
Informationsabend für Apotheker(innen) und ihre Mitarbeiter(innen) Soest, den Meschede, den 18. November 2013 Tagessordnung Gesundheitsamt / Arzneimittelüberwachung - Raimund Stahl 2 TOP 2: Herr Christian
MehrMerkblatt (Stand: Juni 2017)
Merkblatt (Stand: Juni 2017) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke und / oder Filialapotheke/n Grundlage: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) i.v.m. der Verordnung
MehrInformationsabend für Apotheker(innen) und ihre Mitarbeiter(innen) Soest, den 14. November 2013 Meschede, den 18. November 2013
Informationsabend für Apotheker(innen) und ihre Mitarbeiter(innen) Soest, den 14. November 2013 Meschede, den 18. November 2013 Tagessordnung 14. November 2013 Gesundheitsamt / Arzneimittelüberwachung
MehrGebührenordnung der Apothekerkammer des Saarlandes
Gebührenordnung der Apothekerkammer des Saarlandes vom 29.10.2014, genehmigt durch Erlass des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 25.11.2014 1 Gebührenerhebung
MehrLeitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung
MehrMERKBLATT für die Erteilung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Zweigapotheke
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Erteilung einer Genehmigung zur Verwaltung einer Zweigapotheke Für die Erteilung einer Genehmigung
MehrMERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke Für die Erteilung
MehrHygiene und Lagerung. 11. Juli Neue Apothekenbetriebsordnung Informationsveranstaltung von LAK und LAV
Hygiene und Lagerung 11. Juli 2012 1 HYGIENEMAßNAHMEN 11. Juli 2012 2 Hygienemaßnahmen Neu aufgenommen in 4a ApoBetrO Der Apothekenleiter muss für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung
MehrInitialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz
Initialvorlesung WS 2011 / 2012 Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung in Mainz Folie 1 Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert traditionelle Arzneimittelherstellung
MehrMerkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis
Merkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis 1. Formloser Antrag, gerichtet an : Amtsapothekerin des Rheinisch Bergischen Kreises Amt für Gesundheitsdienste Aufsicht/ Apothekenaufsicht Am
MehrÄnderung der Apothekenbetriebsordnung Synopse, Stand Geltende Fassung Referentenentwurf BVKA-Stellungnahme Kabinettsvorlage
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmung Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmung 1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf den Betrieb und die Einrichtung von öffentlichen
MehrZu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)
Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder
MehrMERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke (Neueröffnung/ Kauf)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz Und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke (Neueröffnung/
MehrMERKBLATT Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis einer Apotheke
MERKBLATT Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis einer Apotheke Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis (Betriebserlaubnis)
MehrEckpunkte 1 für die Dokumentation der Apothekenbesichtigung im Sinn der Grundsätze für die Apothekenüberwachung
Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) Stand 14. Februar 2013 Eckpunkte 1 für die Dokumentation der Apothekenbesichtigung im Sinn der Grundsätze für die
MehrWir halten deshalb folgende ergänzenden Regelungen für erforderlich:
Stellungnahme des BVKA zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz GKV-VStG) Vorbemerkung Der Bundesverband
MehrM e r k b l a t t. für die Beantragung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke
Landesverwaltungsamt Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen Dienstgebäude: Tel. 0345 / 69 12 379 Neustädter Passage 15 Fax 0345 / 69 12 302 06122 Halle Neustadt M e r k b l a t t für die Beantragung
Mehr10. Qualitätssicherungskonferenz Des Gemeinsamen Bundesausschusses
10. Qualitätssicherungskonferenz Des Gemeinsamen Bundesausschusses Aktuelle Gesetzgebung in Niedersachsen Dr. Boris Robbers Referatsleiter Krankenhäuser Niedersächsisches Sozialministerium Niedersachsen
MehrMerkblatt Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Der Senator für Gesundheit Freie Hansestadt Bremen Merkblatt Erteilung eer Apothekenbetriebserlaubnis Antragsteller: 1. Schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift der Apotheke, vom Antragsteller unterschrieben
MehrRICHTLINIEN DES DEPARTEMENTES FÜR GESUNDHEIT, SOZIALWESEN UND ENERGIE BETREFFEND DIE ARZNEIMITTELVERSORGUNG IN DEN PFLEGEHEIMEN FÜR BETAGTE
DER VORSTEHER DES DEPARTEMENTES FÜR, GESUNDHEIT, SOZIALWESEN UND ENERGIE RICHTLINIEN DES DEPARTEMENTES FÜR GESUNDHEIT, SOZIALWESEN UND ENERGIE BETREFFEND DIE ARZNEIMITTELVERSORGUNG IN DEN PFLEGEHEIMEN
MehrKrankenhausversorgungsvertrag. ( 14 Apothekengesetz ApoG) Muster
Krankenhausversorgungsvertrag ( 14 Apothekengesetz ApoG) 2013 Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH Eschborn Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlags ist es nicht gestattet,
MehrVerordnung über den Betrieb von Apotheken
Verordnung über den Betrieb von Apotheken Hochsauerlandkreis Der Landrat Arzneimittelüberwachung Meschede, den Apothekenbetriebsordnung vom 09. Februar 1987, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September
MehrHeimversorgung und Apotheke
Heimversorgung und Apotheke Bearbeitet von Ulrich Räth, Reinhard Herzog, Prof. Dr. Martin Rehborn 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2012. Buch. XIV, 162 S. Inkl. Online-Plus Angebot. Kartoniert
MehrVom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen
Der Präsident Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen Detlef Wendt Durchwahl Telefon
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision:
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 04.05.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische
MehrPatientenindividuelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen
2003 ADG mbh Patientenindividuelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen Patienteninduviduelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen Patienteninduviduelle Arzneimittel-Versorgung von Einrichtungen
MehrPharmazeutische Betreuung Geriatrischer Patienten
Pharmazeutische Betreuung Geriatrischer Patienten Silke Leuchte Apothekerin Central-Apotheke Steinbach Inhalt Geriatrie Definition und Fakten Heimversorgung allgemein Heimversorgung am Beispiel einer verblisternden
MehrMerkblatt. zum Wechsel der Apothekenfilialleitung
Merkblatt zum Wechsel der Apothekenfilialleitung Nach 2 Absatz 5 Satz 4 des Apothekengesetzes (ApoG) ist im Falle eines Filialleiterwechsels dieses vom Betreiber der Apotheken (Betriebserlaubnisinhaberin
MehrApothekenbetriebsordnung 2012
Apothekenbetriebsordnung 2012 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf den Betrieb und die Einrichtung von öffentlichen Apotheken einschließlich der krankenhausversorgenden Apotheken,
MehrProtokoll über eine Apothekenbesichtigung
Anlage 2 Protokoll über eine Apothekenbesichtigung Landesamt für Soziales und Versorgung Abt. Landesgesundheitsamt Dezernat Arzneimittel- und Apothekenwesen Wünsdorfer Platz 3 15383 Wünsdorf Besichtigungsniederschrift
MehrLeitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial Stand der Revision: 25.11.2008 Inhaltsübersicht I II III IV
MehrArzneimittelpreisverordnung (AMPreis V) Vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) 1 Anwendungsbereich der Verordnung
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! E 1. 2.18 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreis V) Vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) zuletzt geändert durch: Artikel 24 des Gesetzes vom 14. November
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrMerkblatt zur Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine Filialapotheke
Merkblatt zur Beantragung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine Filialapotheke Für die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine oder bis zu drei Filialapotheken sind folgende Unterlagen
MehrApothekerkammer des Saarlandes
Niederschrift über die Besichtigung gemäß 64 AMG und der ApBetrO über die: Stempel Regel- Abnahme- Nach- Schwerpunktbesichtigung am: Dauer: Std. letzte Besichtigung am: bei der Besichtigung anwesend: E-Mail:
MehrZur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken
Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken Aktenzeichen:
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 08.05.2018 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische
MehrRezepturarzneimittel und Defekturarzneimittel. (Dr. Andreas Kiefer)
Rezepturarzneimittel und Defekturarzneimittel (Dr. Andreas Kiefer) 1 Arzneimittelherstellung im europäischen Kontext Aus der Resolution des Ministerrates des Europarates: Fertigarzneimittel genügen nicht
MehrAntrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer öffentlicher Apotheken oder Genehmigung zur Verwaltung zum...
Zur Vorlage beim: Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, - Arzneimittelüberwachung -, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel Name und Anschrift Antragsteller/in. Ort, Datum, Tel.-Nr... Antrag auf
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
- 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung Auf Grund des Vom... 21 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 des Apothekengesetzes, dessen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 34 der Verordnung
MehrSelbstinspektion in Apotheken
Reinhard Diedrich E-BOOK Selbstinspektion in Apotheken Fragebogen zur Eigenrevision 8., überarbeitete Auflage Govi-Verlag Reinhard Diedrich Selbstinspektion in Apotheken Fragebogen zur Eigenrevision 8.,
MehrAkkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen. Ausbildungsplan
4.2 Ausbildungsplan Ausbildungsplan Pharmazeut/in im Praktikum Ausbilder/in Name: Vorname: Name: Vorname: : Ausbildungszeitraum: Einführungsgespräch (Monat 1) Betriebsablauf (Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub,
MehrVerordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) - Auszug - 1 Grundsätze (1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes
MehrRechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon
www.blaek.de Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon Fachtag Drogennotfallprophylaxe und Naloxon - 20.06.2017 München Zur Person: Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen
MehrGrundsätze der Apothekenüberwachung
Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) Stand 14. Februar 2013 Grundsätze der Apothekenüberwachung Rechtsgrundlage: Gemäß 64 Absatz 3 Arzneimittelgesetz
Mehr226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)
226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle
MehrRetaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München
Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München Begriff Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs des Apothekers 69
MehrARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens
MehrLAND BRANDENBURG. Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Abteilung Gesundheit
Checkliste (Stand 11/2015) zur Bearbeitung eines Antrags auf Einfuhrerlaubnis nach 72 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche Unterlagen bzw. Angaben für Blut und Blutprodukte (vergleiche auch 14,
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Richtlinie für die Überwachung von Apotheken
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Vorschrift Quelle: Normgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Aktenzeichen: VIII 413-403.17-001 Erlassdatum: 02.12.2013 Fassung
MehrLandesamt Für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Landesamt Für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel innerhalb der Apotheke Betriebe und Einrichtungen,
MehrLandesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel innerhalb der Apotheke Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrArzneimittel-Lieferengpässe Ursachen und Maßnahmen aus Sicht des BMG
Arzneimittel-Lieferengpässe Ursachen und Maßnahmen aus Sicht des BMG 38. Wiss. Kongress ADKA Dresden 30. Mai 2. Juni 2013 Dr. Dagmar Krüger Bundesministerium für Gesundheit AM / Wirkstoff-Lieferengpässe
Mehr