Tagesbetreuung für Kinder

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1 Tagesbetreuung für Kinder Kinderkrippen, Altersintegrative Einrichtungen, Kindertagespflege in Familien, Eltern-Kind-Initiativen Kinder brauchen Kinder und Eltern brauchen für ihre Kinder eine gute Tagesbetreuung Seite 1

2 Impressum: Stadtjugendamt Abteilung Kindertagesbetreuung Abteilungsleiterin: Dr. Susanne Herrmann Severinstraße München Tel.: , Fax: Text und Redaktion: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung Kindertagesbetreuung Gestaltung: QS2M, München, Stand: Januar 2010 Nachdruck: Juni 2010 Auflage: Stück

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Kinderkrippen Integrative Kinderkrippen Altersintegrative Einrichtungen KinderTagesZentren Kindertagespflege in Familien Tageskindertreffs Mobile Tagesmutter Die Münchner Großtagespflege Eltern-Kind-Initiativen Die Tagesbetreuungsbörsen für Kinder Kleinkindertagesstätten (KKT) e.v Frühe Hilfen, Frühe Förderung Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) und Firmenkooperation Gründung von Kinderkrippen durch Privatpersonen Angebote des Schul- und Kultusreferats Kosten für Kindertagesbetreuung und Zuschüsse für Eltern Auf einen Blick Adressen, Telefon, Fax, Internet und Veröffentlichungen Die Rechte des Kindes...50

4 1. Vorwort Liebe Eltern, mit dieser Broschüre informieren wir Sie über Kinderkrippen, Altersintegrative Einrichtungen, Eltern-Kind-Initiativen, Kindertagespflege in Familien und Großtagespflege Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen vor allem für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin sehr groß. Die Landeshauptstadt München investiert weiterhin hohe Summen in den Ausbau der Plätze. Dabei kooperieren wir mit den freien und sonstigen Trägern und gewährleisten dabei eine große Vielfalt an Trägern und Betreuungsformen. So konnte die Zahl der Krippenplätze in den vergangenen zehn Jahren fast verdreifacht werden ( : 2728 Krippenplätze : Krippenplätze). Für die unter dreijährigen und die über sechsjährigen Kinder besteht immer noch ein Mangel an Plätzen. Es ist deshalb besonders wichtig, das vorhandene Angebot optimal zu nutzen. Unsere Planungen für den Ausbau und die Qualität orientieren sich am Bedarf und an den Bedürfnissen von Kindern und Eltern. Auftrag und Ziel des Stadtjugendamts ist es, die Qualität und die Vielfalt aller Betreuungsangebote zu erhalten und weiter zu entwickeln. Seite 4

5 Die vorliegende Broschüre soll für Sie eine Orientierungshilfe sein. Hier finden Sie Kurzbeschreibungen, Adressen und Merkmale der genannten Kinderbetreuungsformen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesbetreuung und in den Sozialbürgerhäusern sind Ihnen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten behilflich, für Ihre Kinder die passende Betreuungsform zu finden. Sie unterstützen Sie auch gerne, wenn es gilt Engpässe zu überbrücken und neue Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Bitte nutzen Sie auch unsere Informationen im München-Portal unter Dort finden Sie die Liste der Definitionen zur Kindertagesbetreuung und die Zuständigkeiten für die Kindertageseinrichtungen in München. Mit freundlichen Grüßen Dr. Maria Kurz-Adam Leiterin des Stadtjugendamts Dr. Susanne Herrmann Leiterin Abteilung Kindertagesbetreuung Seite 5

6 2. Kinderkrippen Wie wird mein Kind betreut? Wie ist die Qualität der Betreuung? Die städtischen Kinderkrippen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter ab neun Wochen bis zu drei Jahren. Dies erfolgt in altersgemisch ten Gruppen bis zu zwölf Plätzen durch zwei ausgebildete Kräfte je Gruppe. Vier städtische Kinderkrippen nehmen in jeweils einer Integrationsgruppe drei behinderte Kinder auf (Ebenböckstraße in Pasing, Hugo-Wolf-Straße in Milbertshofen-Am Hart, Thor wald senstraße in Maxvorstadt, Mondstraße in Untergiesing). In diesen Gruppen sind zusätzliche Fachkräfte eingesetzt. Fachdienste beraten die Erziehungskräfte in den Integrationsgruppen. Jedes Kind erfährt in der Kinderkrippe individuelle Zuwendung und Förderung. Die für alle städtischen Kinderkrippen verbindlichen Grundsätze zur pädagogischen Arbeit sind in der pädagogischen Rahmenkonzeption beschrieben. Die Rahmenkonzep tion und die jeweilige Hauskonzeption sind in jeder Kinderkrippe vorhanden. Sie sind dort einsehbar bzw. werden auch im Internet veröffentlicht. Die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns ein großes Anliegen. Kinder und Eltern können sich in einer individuell gestalteten mehrwöchigen Eingewöhnungszeit behutsam in der Kinderkrippe einleben. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Trennung. Hauswirtschaftliche Fachkräfte sorgen für eine ausgewogene und bedarfsorientierte Ernährung der Kinder. Sie bereiten Frühstück, Mittagessen und die Nachmittagsbrotzeit zu. Die Lebensmittel stammen überwiegend aus ökologischem Anbau und werden nach saisonalen und regionalen Gesichtspunkten ausgewählt. Besondere gesundheitliche und kulturelle Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen wir soweit als möglich. Fachbereichsleiterinnen für Pädagogik und Hauswirtschaft/Ernährung, psychologische Fachkräfte der Münchner Erziehungsberatungsstellen sowie Kinderärzte bzw. Kinderärztinnen beraten und begleiten die Teams der Kinderkrippen. Seite 6

7 Zu welchen Zeiten kann ich mein Kind betreuen lassen? Öffnungszeiten der städtischen Kinderkrippen Die städtischen Kinderkrippen sind von Montag bis Freitag geöffnet (außer an Feiertagen): Langzeitgruppen in der Regel von 6.30 bis Uhr Innerhalb der Langzeitgruppen gibt es Buchungszeiten zwischen sechs und sieben Stunden täglich zwischen sieben und acht Stunden täglich zwischen acht und neun Stunden täglich über neun Stunden täglich Kurzzeitgruppen in der Regel von 7.30 bis Uhr Innerhalb der Kurzzeitgruppen gibt es Buchungszeiten zwischen vier und fünf Stunden täglich bis zu sechs Stunden täglich Kinderkrippen mit Kurzzeitgruppen finden Sie unter: Die Bring- und Abholzeiten innerhalb der Buchungszeiten werden individuell mit der Leiterin/dem Leiter der Kinderkrippe vereinbart. Die jährliche Schließungszeit beträgt 15 Tage. Die Adressen finden Sie unter: Seite 7

8 Was kostet es? Die Gebühren für die städtischen Kinderkrippen Die Gebühren errechnen sich nach der Buchungszeit und dem Einkommen der Personensorgeberechtigten. Zudem gibt es eine Geschwisterermäßigung. Besuchsgebühr (jew. Höchstsatz) Verpflegungsgeld Buchung 4 bis 5 Stunden: 234, Tagesverpflegung: 2,70 Buchung 5 bis 6 Stunden: 281, Tagesverpflegung: 2,70 Buchung 6 bis 7 Stunden: 328, Tagesverpflegung: 3, Buchung 7 bis 8 Stunden: 370, Tagesverpflegung: 3, Buchung 8 bis 9 Stunden: 397, Tagesverpflegung: 3, Buchung über 9 Stunden: 421, Tagesverpflegung: 3, Die Besuchsgebühr ist durchgehend für jeden Monat auch im August zu bezahlen. Das Verpflegungsgeld wird pauschal pro Monat für 20 Besuchstage abgerechnet. Auch hier gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Ermäßigung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Leitung jeder Kinderkrippe. Die Gebührensatzung können Sie in jeder Kinderkrippe einsehen bzw. im Internet unter: abrufen. Wie erhalte ich einen Krippenplatz für mein Kind? Die Vormerkung Jeden Montag zwischen Uhr und Uhr können Sie Ihr Kind in einer oder mehreren Kinderkrippen vormerken lassen und gleichzeitig bis zu sechs weitere Vormerkungen vornehmen. Dabei können Sie die Einrichtung persönlich kennen lernen und können sich dadurch einen ersten Eindruck verschaffen, wie die Betreuung in einer Kinderkrippe oder einem KiTZ gestaltet ist. Diese Einrichtung wird in allen folgenden Abläufen ihre federführende Seite 8

9 Einrichtung und ist auch künftig Ansprechpartnerin. Vormerkungen außerhalb dieser Zeit sind mit vorheriger Terminabsprache möglich. Eine zentrale Stelle für die Vormerkung und Platzvergabe gibt es nicht. Die Leiterinnen bzw. Leiter der städtischen Kinderkrippen entscheiden über die Vergabe der Plätze nach den Dringlichkeitsstufen der Kinderkrippensatzung. Diese Satzung ist in den Kinderkrippen erhältlich und im Internet abrufbar unter: Plätze werden nur an Kinder vergeben, deren Eltern den ersten Wohnsitz in München haben. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist in München sehr hoch. Lassen Sie Ihr Kind darum möglichst frühzeitig vormerken. Welche Kinderkrippen gibt es? Neben den derzeit 52 städtischen Kinderkrippen gibt es auch Krippenplätze in Kinderkrippen freigemeinnütziger Träger, in Koope ra tionseinrichtungen sowie in KinderTagesZentren (KiTZ) in städtischer und freigemeinnütziger Trägerschaft. Kinderkrippen freigemeinnütziger Träger mit Betriebserlaubnis sind verpflichtet, die städtischen Vorgaben anzuwenden. Wo erhalte ich Auskunft? Sozialreferat/Stadtjugendamt Abteilung Kindertagesbetreuung Bereich Kinderkrippen Severinstraße München Bereichsleiterin Kinderkrippen: Angelika Berchtold Telefon Fax kindertagesbetreuung.soz@muenchen.de Internet sowie bei allen städtischen Kinderkrippen und den Kinderkrippen freier Träger. Seite 9

10 3. Altersintegrative Einrichtungen Wie wird mein Kind betreut? Wie ist die Qualität der Betreuung? Mit den KinderTagesZentren (KiTZ) bietet das Stadtjugendamt ein regional orientiertes Dienstleistungsangebot für Kinder und Familien an. Im Sinne eines intensiven Netzwerkes von Familienhilfen, Familienbildung und -beratung sowie Kindertagesbetreuung finden integrierte Angebote unter einem Dach statt. Das Konzept orientiert sich dabei stadtteilbezogen am Bedarf und den Bedürfnissen der dort lebenden Kinder, Mütter und Väter. Das KiTZ bringt als wohnortnahes Zentrum für Familien Entlastung und Unterstützung und eröffnet Kindern im Hinblick auf eine Erhöhung der Chancengleichheit frühzeitig vielfältige Bildungsmöglichkeiten. KinderTagesZentren werden deshalb insbesondere in Gebieten mit hohem sozialen Handlungsbedarf benötigt. In München gibt es derzeit neun KinderTagesZentren in städtischer und freigemeinnütziger Trägerschaft. In KinderTagesZentren wird grundsätzlich gruppen- und altersübergreifend gearbeitet. Grundlage der Arbeit ist eine pädagogische Rahmenkonzeption, die durch die Hauskonzeption der jeweiligen Einrichtung konkretisiert wird. KinderTagesZentren (KiTZ) führen verschiedene Aufgabenberei che der Kinder- und Jugendhilfe zusammen: Sie bieten eine feste, kontinuierliche bis zu zwölf Jahren und unterstützen damit die Eltern bei der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder. KiTZ beziehen die Eltern aktiv mit ein. Sie geben Raum sowie personelle, fachlich-inhaltliche und organisatorische Unterstützung bei der Entwicklung von Familienselbsthilfe. Sie stellen ihre Räume für wohnumfeldorientierte Eigenaktivitäten auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung und unterstützen so verschiedenste Initiativen. Eine mehrwöchige, begleitete Eingewöhnungszeit ist fester Bestandteil des Konzepts und erleichtert Ihrem Kind und Ihnen den Einstieg. Sie ist auch die Basis für eine durch Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehungskräften. Seite 10

11 Die Kinder erhalten dreimal am Tag alters- und bedürfnisgerechte Mahlzeiten. Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsbrotzeit werden in einem KiTZ von hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zubereitet. Die Auswahl der Lebensmittel erfolgt dabei vorwiegend nach saisonalen, regionalen und ökologischen Gesichtspunkten. Zu welchen Zeiten kann ich mein Kind betreuen lassen? Öffnungszeiten der städtischen KinderTagesZentren Montag bis Donnerstag Freitag 7.30 bis Uhr 7.30 bis Uhr Bei entsprechendem Bedarf können die Gruppen ab Uhr und von Montag bis Donnerstag bis Uhr, Freitag bis Uhr geöffnet werden. KinderTagesZentren schließen insgesamt bis zu vier Wochen im Jahr. Was kostet es? Die Gebühren für städtische KinderTagesZentren. Für Kinder in der Altersgruppe neun Wochen bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten Lebensjahres Besuchsgebühr (jew. Höchstsatz) Verpflegungsgeld Buchung 4 bis 5 Stunden: 234, Tagesverpflegung: 2,70 Buchung 5 bis 6 Stunden: 281, Tagesverpflegung: 2,70 Buchung 6 bis 7 Stunden: 328, Tagesverpflegung: 3, Buchung 7 bis 8 Stunden: 370, Tagesverpflegung: 3, Buchung 8 bis 9 Stunden: 397, Tagesverpflegung: 3, Buchung über 9 Stunden: 421, Tagesverpflegung: 3, Seite 11

12 Für Kinder von drei bis sechs Jahren: Besuchsgebühr (jew. Höchstsatz) Verpflegungsgeld Buchung 4 bis 5 Stunden: 97, Tagesverpflegung: 3,40 Buchung 5 bis 6 Stunden: 118, Tagesverpflegung: 3,40 Buchung 6 bis 7 Stunden: 139, Tagesverpflegung: 3,40 Buchung 7 bis 8 Stunden: 160, Tagesverpflegung: 3,40 Buchung 8 bis 9 Stunden: 181, Tagesverpflegung: 3,40 Buchung über 9 Stunden: 292, Tagesverpflegung: 3,40 Für Kinder von sechs bis zwölf Jahren: Besuchsgebühr (jew. Höchstsatz) Verpflegungsgeld Buchung bis 4 Stunden: 135, Tagesverpflegung: 3,60 Buchung 4 bis 5 Stunden: 140, Tagesverpflegung: 3,60 Buchung 5 bis 6 Stunden: 145, Tagesverpflegung: 3,60 Die Gebühren errechnen sich nach dem Einkommen der Personensorgeberechtigten. Zudem gibt es eine Geschwisterermäßigung. Die Besuchsgebühr ist durchgehend für jeden Monat auch im August zu bezahlen. Das Verpflegungsgeld wird pauschal pro Monat für 20 Besuchstage abgerechnet. Auch hier gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Ermäßigung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Leitung jedes KinderTagesZentrums. Wie erhalte ich einen Platz für mein Kind? Die Vormerkung Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr (außer in den Schulferien) können Sie Ihr Kind in einer oder mehreren KinderTages- Zentren bzw. einer Kinderkrippe vormerken lassen und gleichzeitig bis zu sechs weitere Vormerkungen vornehmen. Dabei können Sie die Einrichtung persönlich kennen lernen und können sich dadurch einen ersten Eindruck verschaffen, wie die Betreuung in einem KiTZ oder einer Kinderkrippe gestaltet ist. Diese Einrichtung wird in allen folgenden Abläufen ihre federführende Einrichtung und ist auch künftig Ansprechpartnerin. Seite 12

13 Die Vergabe der Plätze erfolgt dann nach der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenen Satzung. Eine Zu- bzw. Absage wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Welche KinderTagesZentren gibt es? Neben den drei städtischen KinderTagesZentren gibt es noch sechs KinderTagesZentren in freigemeinnütziger Trägerschaft. Die Kinder- TagesZentren in freigemeinnütziger Trägerschaft werden von der Landeshauptstadt München bezuschusst und orientieren sich an städtischen Vorgaben (z. B. Gebührenberechnung, Platzvergabe). Wo erhalte ich Auskunft? Sozialreferat / Stadtjugendamt Abteilung Kindertagesbetreuung Severinstraße München Bereichsleiterin Altersintegrative Einrichtungen: Frau Susann Vogel Telefon Fax kindertagesbetreuung.soz@muenchen.de Internet sowie bei allen städtischen KinderTagesZentren und den Kinder- TagesZentren freier Träger. Seite 13

14 4. Kindertagespflege in Familien Was beinhaltet das Angebot? Kindertagespflege in Familien ist ein Angebot für Eltern, die ihre Kinder zu individuellen Zeiten mit einem individuellen Stundenkontingent jedoch mindestens im Umfang von zehn Wochenstunden in familiärer Umgebung betreuen lassen möchten. Tagesmütter und Tagesväter sind zusätzliche Bezugspersonen für Ihr Kind, die Freude am Umgang mit Kindern haben und gerne Verantwortung übernehmen. Sie sind für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater qualifiziert, an pädagogischen Aufgaben interessiert und besitzen Einfühlungsvermögen für die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder. Die Zusammenarbeit der Tagesbetreuungspersonen mit dem Stadtjugendamt München dient der fachlichen Begleitung, Beratung und Qualitätssicherung. Das Angebot umfasst Betreuungsplätze für Kinder im Alter ab der neunten Lebenswoche bis zu 14 Jahren. Derzeit bieten 442 Tagesbetreuungspersonen maximal bis zu Betreuungsplätze, für die sie nach Überprüfung der Eignung eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Stadtjugendamt München erhalten haben. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Haushalt der Tagesbetreuungspersonen, sie ist aber auch im Haushalt der Personensor geberechtigten möglich (Kinderfrau). Tagesmütter bzw. Tagesväter legen ihre Betreuungszeiten selbst fest, derzeit in einem Rahmen von etwa Uhr bis Uhr. Teilweise werden auch Übernachtungen angeboten. Das Betreuungsangebot liegt zwischen einem und sechs Tagen wöchentlich. In der Regel werden von den Tageseltern entsprechend dem Alter der Kinder und den räumlichen Verhältnissen ein bis drei Tageskinder betreut. Wichtiger Hinweis zur Pflicht einer Erlaubnis für die Betreuung als Tagesmutter, -vater Seit brauchen Tagesbetreuungspersonen, die Kinder mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen möchten, eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, die ausschließlich vom Stadtjugendamt ausgestellt wird. Diese Erlaubnis wird dann erteilt, wenn die Tagesbetreuungsperson für die Tätigkeit geeignet ist. Die Überprüfung der Eignung erfolgt durch die regional zuständige sozialpädagogische Fachkraft Seite 14

15 des Stadtjugendamtes / Sozialbürgerhaus prozesshaft in verschiedenen verpflichtenden Schritten. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Betreuung erteilt sein, sie befugt zur Betreuung von maximal bis zu fünf Kindern. Alle im Rahmen der Erlaubnis zur Kindertagespflege erfassten Tageskinder stehen während der Betreuung durch die Tagesbetreuungsperson bei dieser unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kindertagespflege mit Ersatzbetreuung Zug um Zug wird die Kindertagespflege in Familien zur Kindertagespflege mit Ersatzbetreuung umgebaut. Das Betreuungsangebot durch Tagesmütter und -väter kann Eltern dadurch qualitativ verbessert und vor allem noch zuverlässiger angeboten werden. Die Ersatzbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Tagesbetreuungsperson erkrankt ist, aus einem anderen wichtigen Grund kurzfristig verhindert ist oder für einzelne Urlaubstage, die nach intensiver Absprache mit den Eltern nicht abgedeckt werden können. Nachfolgend werden die verschiedenen Formen der Ersatzbetreuung kurz beschrieben: Tageskindertreff Tagesmutter oder Eltern bringen nach vorheriger Anmeldung die Tagespflegekinder in den Tageskindertreff (TKT). Dort übernimmt eine der Erzieherinnen die Betreuung. Die Zusammensetzung der Kindergruppe im TKT kann täglich wechseln und ist sowohl für die Kinder als auch für die Mitarbeiterinnen eine große Herausforderung. Geöffnet ist der TKT Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr. Inzwischen gibt es je einen Tageskindertreff befindet in der Landsberger Straße, in der Implerstraße, in der Severinstraße und am Christoph-Rapparini-Bogen. Sie bieten bei Bedarf 425 Tageskindern die Möglichkeit der Ersatzbetreuung. Seite 15

16 Mobile Tagesmutter Diese Form der Ersatzbetreuung wird in Kooperation mit freien Trägern durchgeführt. Hier übernimmt die Mobile Tagesmutter von Beruf ebenfalls Erzieherin die Ersatzbetreuung am jeweils passenden Einsatzort: in den Räumen des Trägers, im Haushalt der Tagesmutter, in den Räumen der Mobilen Tagesmutter oder im Einzelfall auch in der Wohnung der Eltern. Tageselternteam Diese Form der Ersatzbetreuung kann von zwei Tagesbetreuungspersonen, die sich bei Bedarf gegenseitig vertreten, im Team durchgeführt werden. Zusammen dürfen die beiden Tagesmütter bzw. -väter nicht mehr als insgesamt fünf Kinder betreuen. Eingewöhnung der Tagespflegekinder und kontinuierlicher Kontakt Bei allen Formen der Ersatzbetreuung ist die sorgfältige Eingewöhnung des Kindes durch Zusammenarbeit von Tagesmutter, Eltern und Ersatzbetreuungsperson unbedingte Voraussetzung. Mindestens einmal im Monat sollten die Tagespflegekinder Kontakt zu der Personen haben, die im Bedarfsfall die Betreuung übernimmt. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass in der Regel sowohl die Kinder als auch die Tagesmütter und -väter diese zusätzliche Begegnung schätzen. Betreuungsvereinbarung Rechtliche Grundlage für die drei Vertragsparteien Eltern, Tagesmutter und Stadtjugendamt / Sozialbürgerhaus ist die gemeinsam unterzeichnete Betreuungsvereinbarung. Sie legt verbindlich Voraussetzungen und Rahmenbedingungen fest und bietet Eltern und Tagesmüttern /-vätern damit die Kontinuität der Betreuung bzw. Entlastung im Krankheitsfall sowie verschiedene zusätzliche auch finanzielle Vorteile. Das Angebot der Ersatzbetreuung kann derzeit noch nicht die hohe Nachfrage abdecken. Der Ausbau wird jedoch zügig fortgesetzt. Bitte informieren Sie sich im Sozialbürgerhaus bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin, siehe Seite 20 oder bei Frau Stolz-Przybilla, Tel Seite 16

17 Welche Qualitätsmerkmale und Serviceleistungen gibt es? Sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialbürgerhäusern bieten bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses für Eltern und Tagesbetreuungspersonen fachliche Begleitung und Beratung. Tagesbetreuungspersonen, die sich über die Tagesbetreuungsbörse für Kinder in den Sozialbürgerhäusern vermitteln lassen sind für die Kindertagesbetreuung geeignet und qualifiziert. Ihnen wurde die Erlaubnis zur Kindertagespflege schriftlich erteilt. In diesem Zusammenhang wurde von der regional zuständigen Sozialpädagogin u.a. ein Hausbesuch in den für die Kindertagesbetreuung vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt und die Tagesbetreuungsperson hat erfolgreich die tätigkeitsvorberei tende Grundqualifizierung im Umfang von 60 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) abgeschlossen. Während ihrer Tätigkeit besucht die Tagesbetreuungsperson eine Aufbauqualifizierung. Nach insgesamt 160 Unterrichtseinheiten und einer Abschlussprüfung erhält sie das Bundeszertifikat Qualifizierte Tagespflegeperson. Seit besuchen alle Tagesbetreuungspersonen zudem fachbezogene Weiterbildungsveranstaltungen im Umfang von jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Seite 17

18 Serviceleistungen zur Vorbereitung auf die Kindertagesbetreuung: regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen zur Kindertagespflege und die Möglichkeit Videofilme zum Thema Eingewöhnung von Kindern in der Tagespflege auszuleihen. Schriftliche Materialien zu Themen wie Vertragsgestaltung, Eingewöhnung, Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tageseltern Schriftliche Handreichungen zu allen gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für die selbstständige Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson und die der Kinderfrau laufendes Angebot von regelmäßigen tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierungen für angehende Tagesmütter und -väter Individuelle Betreuung und Beratung bei der Suche nach dem geeigneten Betreuungsplatz bzw. dem geeigneten Tageskind Serviceleistungen während des Betreuungsverhältnisses: Regelmäßige Weiterbildungsangebote für Tagesbetreuungspersonen in Form von Fachvorträgen sowie Praxisberatung zu relevanten pädagogischen Themen. Regionale Gruppenangebote zum Erfahrungsaustausch zwischen den Tagesbetreuungspersonen, angeleitet von sozialpädagogischen Fachkräften. Fachliche Beratung und Begleitung durch eine regional zuständige sozialpädagogische Fachkraft. Seite 18

19 Was kostet es? Die Betreuungskosten werden von den Eltern direkt mit der Tagesbetreuungsperson vereinbart und liegen derzeit zwischen 2,50 und 6, pro Stunde. Bei einem hohen Stundenkontingent wird häufig eine Wochen- oder Monatspauschale vereinbart. Im Rahmen der Kindertagespflege mit Ersartbetreuung beteiligen sich die Eltern an den Kosten maximal bis zu 3,50 / Stunde. Der Kostenanteil der Eltern wird individuell berechnet und ist als Monatspauschale zu entrichten. Darüber hinaus gehende Zuschüsse an die Tagesbetreuungspersonen finanziert die Stadt München. Hilfe zur Erziehung durch die Tagespflege Hilfe zur Erziehung ist ein spezielles Angebot innerhalb der Kindertagespflege in Familien. Sie bietet Eltern, die Hilfe oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen, die Betreuung und pädagogische Förderung ihres Kindes bei fachlich ausgebildeten Tagesbetreuungspersonen. Weitere Informationen erhalten sie von den zuständigen sozialpädagogischen Fachkräften in den Sozialbürgerhäusern. Seite 19

20 Wie finde ich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater? Zum Beispiel über die Tagesbetreuungsbörse für Kinder des Stadtjugendamtes in den Sozialbürgerhäusern (siehe unten) Wo finden Sie die Tagesbetreuungsbörse für Kinder? In den Sozialbürgerhäusern Sozialbürgerhaus Neuhausen / Moosach Ehrenbreitsteiner Straße München Für die Stadtbezirke 9, 10, 11, und 24 Tel Sozialbürgerhaus Pasing Landsberger Straße München Für die Stadtbezirke 8, 21, 22, 23 und 25 Tel Sozialbürgerhaus Mitte Schwanthalerstraße München Für die Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, 12 Tel Für die Stadtbezirke 6, 7, 19, 20 Tel Sozialbürgerhaus Orleansplatz Orleansplatz München Für die Stadtbezirke 5, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 Tel Seite 20

21 Öffnungszeiten der Tagesbetreuungsbörse für Kinder Montag und Mittwoch 9.00 Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Weitere Informationen zur Kindertagespflege in Familien erhalten Sie in der Abteilung Kindertagesbetreuung Bereich Kindertagespflege in Familien Bereichsleiterin: Frau Braun Tel Fax Internet und in den Tagesbetreuungsbörsen für Kinder (siehe Seite 20). Seite 21

22 5. Die Münchner Großtagespflege Seit gibt es Kindertagespflege nicht ausschließlich als Betreuung im Haushalt der Tagesmutter, des Tagesvaters oder der Eltern, sondern auch als Betreuungsangebot in extra dafür angemieteten kindgerechten Räumlichkeiten. Die Betreuung in Großtagespflege ist möglich in angemieteten Gewerberäumen mit einer Nutzungsänderungsgenehmigung oder in angemietetem Wohnraum bzw. nicht privat genutztem Eigentum mit einer Zweckentfremdungsgenehmigung. Die Räumlichkeiten werden vom Stadtjugendamt im Hinblick auf die ausreichende Größe und alle erforderlichen Sicherheitsstandards vor Beginn der Betreuung und auch während der Betreuung in regelmäßigen Abständen überprüft. Jede Großtagespflege bietet Betreuungsplätze für eine kleine Kindergruppe von sechs bis maximal zehn Kindern und wird von zwei qualifizierten und langjährig erfahrenen Tagesbetreu ungspersonen bzw. einer qualifizierten Betreuungsperson geführt. Alle Betreuungspersonen, die eine Großtagespflege führen, stehen in regelmäßigem fachlichen Austausch mit dem Stadtju gendamt und nehmen an laufenden Weiterbildungsangeboten teil. Ähnlich wie in der Tagespflege bietet auch eine Großtagespflege hinsichtlich des Betreuungsumfanges Flexibilität. So kann der zeitliche Rahmen der täglichen Betreuung eines Kindes zwischen mindestens drei bis maximal zehn Stunden liegen. Der zeitliche Umfang der wöchentlichen Betreuung muss mindestens drei, kann aber auch fünf Wochentage umfassen. Die Kosten der Betreuung in Großtagespflege werden für die Eltern quasi als Vorleistung vom Stadtjugendamt München übernommen und als Aufwendungsersatz direkt an die Betreuungspersonen ausbezahlt. Einkommensabhängig fordert das Stadtjugendamt München dann die Ausgaben für den Aufwendungsersatz von den Eltern zurück. Neben diesem Aufwendungsersatz für die Betreuung erhalten alle Betreuungspersonen, die eine Großtagespflege führen, zusätzlich verschiedene Leistungen vom Stadtjugendamt, wie einen jährlichen Zuschuss zu Fort- und Weiterbildung, zu Haftpflicht- und Seite 22

23 Unfallversicherung, sowie eine monatliche Qualifizierungspauschale in Höhe von 105, einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich maximal 120, und einen monatlichen Beitrag zur Altersvorsorge. Die Kosten für die Betreuung eines Kindes in Großtagespflege liegen einkommensabhängig bei maximal 3,50 in der Betreuungsstunde d.h. bei einem durchschnittlich angesetzten täglichen Betreuungsbedarf von sechs Stunden fallen bei voller Rückerstattung an das Stadtjugendamt für die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Großtagespflege monatlich maximal 454,99 Ausgaben für die Betreuung an. Zu dem vom Stadtjugendamt gewährten Aufwendungsersatz erfolgt keine weitere private Zuzahlung durch Eltern an die Tagesbetreuungspersonen. Bitte beachten Sie, dass die Plätze in der Münchner Großtagespflege ausschließlich für die Kinder und deren Eltern zur Verfügung stehen, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Stadtgebiet München haben. Fällt eine der beiden Betreuungspersonen wegen eigener Erkrankung, Erkrankung der eigenen Kinder, Betreuung naher Familienangehöriger oder Fortbildung bzw. Behördengängen aus, können die Eltern eine kostenlose Ersatzbetreuung durch die Ersatzbetreuerinnen (pädagogische Fachkräfte) der pme Familienservice GmbH in Anspruch nehmen. Das Stadtjugendamt München begleitet jede Großtagespflege intensiv und steht Eltern und Tagesbetreuungspersonen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Wenn Sie sich dafür interessieren, selbst eine Großtagespflege zu eröffnen, erhalten Sie nähere Informationen zum Konzept der Münchner Großtagespflege bei der Fachstelle für Großtagespflege unter der Telefonnummer Haben Sie als Eltern weitere Fragen zu diesem Betreuungsangebot oder suchen Sie für Ihr Kind einen Platz in einer Großtagespflege ist Frau Emmert, Tel Ihre Ansprechpartnerin. Seite 23

24 6. Eltern-Kind-Initiativen Eltern-Kind-Initiativen organisieren Eltern selbst. Die gesamte Elterngruppe gründet einen Verein und bietet als Träger Kindertagesbetreuung an. Die Motive der Eltern sind vielfältig. Manche suchen von Anfang an einen Platz für ihr Kind in einer Eltern-Kind-Initiative, weil sie von dieser Konzeption überzeugt sind. Andere finden in ihrer direkten Umgebung keine geeignete Kin derbetreuung vor oder haben bereits mehrere Absagen von bestehenden Einrichtungen erhalten. Sie wollen oder können nicht länger auf einen Platz für ihr Kind warten und sehen auch die Vorteile einer Initiative: sie sind an der pädagogischen Konzeption beteiligt und bringen ihre Vorstellungen bei der Ausgestaltung der Kindergruppe mit ein. Jedoch müssen sie, beson ders in der Startphase, viel ehrenamtliche Arbeit bei der Organisation und Elterndienste leisten. Eltern-Kind-Initiativen reagieren flexibel und zeitnah auf den Bedarf vor Ort, z.b. Altersstruktur und Öffnungszeiten. Es gibt rund 200 Eltern-Kind-Initiativen in München in denen über Plätze angeboten werden. Welche Möglichkeiten der Betreuung in Eltern-Kind-Initiativen gibt es bisher? Der größte Teil der Gruppen sind altersgemischte Gruppen mit unterschiedlichem Altersspektrum von unter einem Jahr bis zu 14 Jahren, verschiedenen Gruppengrößen und pädagogischen Konzepten. Werden mindestens zwölf Betreuungsplätze für mindestens 25 Stunden Betreuungszeit in der Woche angeboten, können bis zu 80 % der Personal- und Personalnebenkosten und bis zu 80 % der Miet- und Mietnebenkosten vom Stadtjugend amt übernommen werden. Die Palette der unterschiedlichen Betreuungsangebote in Initiativen ist in den letzten Jahren größer geworden. Aktuell gibt es folgende Angebotsformen: Spielgruppen Manchmal suchen Eltern für ihr Kleinkind ein Betreuungsange bot nur an einzelnen Tagen pro Woche für jeweils wenige Stunden. Die Seite 24

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