RÜTLI-STIFTUNG «DIE DACHSTIFTUNG»

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1 RÜTLI-STIFTUNG «DIE DACHSTIFTUNG»

2 «Die Rütli-Stiftung stärkt Ihr gemein nütziges Engagement.» copyright RÜTLI-STIFTUNG 2016 alle Rechte vorbehalten

3 DAS ENGAGEMENT Ungefähr 70 % der Schweizerinnen und Schweizer spenden Geld für gemeinnützige Zwecke. Darüber hinaus hat die Schweiz die höchste Dichte an gemeinnützigen Stiftungen. Das sind europäische Spitzenwerte. Diese Möglichkeit verdankt sie dem philanthropischen Engagement der Reichmuth & Co Privatbankiers, Luzern. Damit ist sicher gestellt, dass 100 % Ihrer Donation den Begünstigten zugute kommen. Eine eigene Stiftung ist zeit- und arbeitsintensiv. Zudem fallen Gründungs- und Aufwandskosten an. Diese verschlingen häufig die erwirtschafteten Erträge des Stiftungskapitals vollends oder zumindest teilweise. Trotz dieser Hürden möchten Sie im In- oder Ausland gemeinnützig tätig sein. Denn es gibt sehr viele gesellschaftliche Aufgaben, die weder der Staat noch die Privatwirtschaft ohne die Hilfe von privater Seite effizient wahrnehmen können. Die vorliegende Broschüre zeigt auf, wie Sie Ihre gemeinnützigen Ziele individuell realisieren können. Bei allen Lösungs - varianten bestimmen Sie über die Mittelverwendung. So kann Ihr Geld längerfristig einem guten Zweck zukommen und schafft auf effi ziente Weise etwas Bleibendes. Es gibt nichts Gutes ausser man tut es. Damit Sie Ihre gemeinnützigen Ziele auf möglichst direktem Weg erreichen, bietet Ihnen die Rütli-Stiftung drei massgeschneiderte Lösungen an. Zudem stellt Sie Ihnen das Knowhow und die Organisation kostenlos zur Verfügung. Urs Düggelin Präsident des Stiftungsrats

4 «Die Rütli-Stiftung hält für Sie die richtige Lösung bereit.»

5 DIE RÜTLI-STIFTUNG Die Rütli-Stiftung ist eine Dachstiftung schweizerischen Rechts. Sie bietet Personen, die sich gemeinnützig engagieren wollen, die rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Dienstleistungen an, um diese ideellen Ziele effizient und kostengünstig zu erreichen. Donatorinnen und Donatoren können zu Lebzeiten oder mittels Testament Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke ihrer Wahl spenden. Die Rütli-Stiftung öffnet drei Wege, die es den Donatorinnen und Donatoren ermöglichen, die Gemeinnützigkeit ihren individuellen Absichten und Bedürfnissen entsprechend einzurichten: UNTERSTIFTUNG Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe diskret, individuell und effi zient erreichen wollen. RENDITE FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, noch nicht aber das Vermögen selber. EIGENE STIFTUNG Der Weg über die eigene Stiftung eignet sich für Personen, die mit einer bedeutenden Kapitalvergabe gemeinnützige Zielsetzungen mit Ausstrahlung in die Öffentlichkeit anstreben.

6 DIE DIENSTLEISTUNGEN DER RÜTLI-STIFTUNG UNTERSTIFTUNG Ihre Donation wird unter der Rütli- Stiftung in einer Unterstiftung als separates Vermögen verwaltet. RENDITE FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT Mittels Nutzniessungsvertrag bleiben Sie Eigentümer des zur Verfügung gestellten Vermögens. Alle Erträge fliessen der Gemeinnützigkeit zu. EIGENE STIFTUNG Die Rütli-Stiftung berät Sie umfassend bei der Gründung und Administration Ihrer eigenen Stiftung. Sie bestimmen mittels Donationsvertrag über die gemeinnützigen Zuwendungen wie bei der eigenen Stiftung. Sie bestimmen mittels Nutzniessungsvertrag über die gemeinnützigen Zuwendungen wie bei der eigenen Stiftung. Mit Ihrer Stiftung wollen Sie eine bestimmte Ausstrahlung und Einfluss in der Öffentlichkeit erzielen. Ihre Vergabungen sind auf Wunsch diskret und individuell. Ihre Vergabungen sind auf Wunsch diskret und individuell. Sie legen die Zweckbestimmung der Stiftung fest und bestellen einen Stiftungsrat. Die Rütli-Stiftung erarbeitet mit Ihnen das rechtliche und steuerliche Konzept verbunden mit der professionellen Vermögensverwaltung durch Reichmuth & Co Privatbankiers.

7 DAS LEISTUNGSANGEBOT DER RÜTLI-STIFTUNG UNTERSTIFTUNG RENDITE FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT EIGENE STIFTUNG ERTRAGSSTEUER keine keine keine VERMÖGENSSTEUER keine keine keine VERMÖGENS VERWALTUNG Reichmuth & Co Fonds- Reichmuth & Co Fonds- Reichmuth & Co Fonds- Lösungen sind kostenlos Lösungen sind kostenlos Lösungen sind kostenlos MINDESTKAPITAL CHF CHF CHF 5 Mio. Individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungs- Mandat bei Reichmuth & Co Privatbankiers möglich Individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungs- Mandat bei Reichmuth & Co Privatbankiers möglich Individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungs- Mandat bei Reichmuth & Co Privatbankiers möglich STIFTUNGS MANAGEMENT kostenlos: kostenlos: einmalige Kosten: weder einmalige Gründungs- weder einmalige Gründungs- Gründungs-, Notariats- und kosten noch laufende Kosten kosten noch laufende Kosten evtl. Auflösungs kosten laufende Kosten: Stiftungsaufsichtskosten und Revision. Administration und Buchhaltung werden nach Aufwand verrechnet.

8 «Diskret und effizient das gemeinnützige Ziel erreichen.» UNTERSTIFTUNG Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe diskret, individuell und effizient erreichen wollen. Die Rütli-Stiftung ist eine Dachstiftung, die ihre Infrastruktur und das Knowhow für die Verwaltung von Unterstiftungen bereitstellt. Die Donatorinnen oder Donatoren verwirklichen ihre Ziele durch Gründung einer eigenen Unterstiftung und legen zusammen mit der Geschäftsleitung der Rütli-Stiftung die Ziele und Tätigkeiten mittels Donationsvertrag ihrer Unterstiftung fest. Die Unterstiftung wird nach aussen durch den Stiftungsrat der Rütli-Stiftung vertreten. Die Buchführung der Unterstiftung erfolgt innerhalb der Dachstiftung. Die Mittel werden im Rahmen des Gesamtvermögens in der Rütli- Stiftung verwaltet, jedoch stets separat ausgewiesen. Bei dieser Lösung wird ein Mindestkapital von CHF empfohlen.

9 VORTEILE Diese Struktur erlaubt eine sehr effiziente und kostengünstige Administration der Mittel. Diskretion und Anonymität: Die Donation wird, falls gewünscht, nach aussen durch die Rütli-Stiftung vertreten. Über den Donationsvertrag wird die individuelle Zweckbestimmung geregelt, die aber auch später angepasst werden kann. Bedingung ist die Gemeinnützigkeit. Es entstehen keine Gründungskosten. Für das Stiftungsmanagement, die Abwicklung von Gesuchen und Vergabungen fallen keine Kosten an. Für Fondsverwaltung und Cashmanagement fallen keine Kosten an. Auf Wunsch kann eine individuelle Vermögensverwaltung durch Reichmuth & Co Privatbankiers übernommen werden. Die Donationseinlage ist steuerlich abzugsfähig, soweit diese innerhalb der kantonalen Abzugsquote liegt. Laufende Erträge und das Vermögen der Unterstiftung sind steuerbefreit. Sie erhalten eine kompetente Abwicklung der Gesuche und Vergabungen. Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht. Bei Ableben der Donatorinnen oder Donatoren handelt der Stiftungsrat nach deren Willen.

10 «Diese Innovation öffnet neue Wege.» RENDITE FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, noch nicht aber das Vermögen selber. Die Donatorinnen oder Donatoren schliessen mit der Rütli-Stiftung einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag über einen Ver mögensteil ab. Das Vermögen bleibt in deren Eigentum. Der jeweilige Ertrag fliesst dem gewünschten gemein nützigen Zweck gemäss Nutznies sungsvertrag zu. Das der Rütli-Stiftung zur Nutzniessung übergebene Vermögen sowie die daraus entstehenden Erträge sind steuerbefreit. Zudem können die Erträge, welche der Gemeinnützigkeit zufliessen, die kantonal festgelegten abzugsfähigen Spendenquoten übersteigen. Auf Wunsch kann das Vermögen in Reichmuth & Co Fonds angelegt werden. In diesem Fall werden keine Depotund Verwaltungsgebühren belastet. Bei individueller Vermögensverwaltung durch Reichmuth & Co Privatbankiers kommt die entsprechende Honorarordnung zur Anwendung. Bei Abschluss eines Nutzniessungsvertrages wird ein Mindestkapital von CHF 0.5 Mio. empfohlen. Der Nutzniessungsvertrag sollte für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Bei Rückruf des Vertrags fliesst das Nutz niessungskapital, maximal die ein gelegte Nominalbetragssumme, zurück ins Privatvermögen. Bei Ableben der Donatorinnen oder Donatoren wird nach Testament bzw. nach Gesetz vorgegangen.

11 VORTEILE Das Vermögen wird mit Nutzniessung der Rütli-Stiftung auf Zeit, das heisst mit Rückrufmöglichkeit, zur Verfügung gestellt. Diese Lösung eignet sich für nachhaltige Projekte mit wiederholten Zuwendungen. Über den Nutzniessungsvertrag wird die individuelle Zweckbestimmung geregelt, Bedingung ist die Gemeinnützigkeit. Die Erträge aus der Nutzniessung werden gemäss Nutzniessungsvertrag den individuellen gemeinnützigen Zweckbestimmungen zugewiesen. Diskretion und Anonymität: Die Donation wird, falls gewünscht, nach aussen durch die Rütli-Stiftung vertreten. Das der Rütli-Stiftung übergebene Nutzniessungsvermögen sowie die daraus entstehenden Erträge sind steuerbefreit. Es entstehen keine Gründungskosten. Für das Stiftungsmanagement, die kompetente Abwicklung von Gesuchen und Vergabungen fallen keine Kosten an. Für Fondsverwaltung und Cashmanagement fallen keine Kosten an. Auf Wunsch kann eine individuelle Vermögensverwaltung durch Reichmuth & Co Privatbankiers übernommen werden. Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht.

12 «Ihre persönliche Ausstrahlung.» EIGENE STIFTUNG Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, die mit einer bedeutenden Kapitalvergabe gemeinnützige Zielsetzungen mit Ausstrahlung in die Öffentlichkeit anstreben. Die Donatorinnen oder Donatoren gründen für die Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Ziele eine eigene Stiftung mit eigenem Stiftungsrat. Das Vermögen wird separat verwaltet. Dieses kann individuell oder in Reichmuth & Co Fonds investiert werden. Bei Anlagen in Fonds der Reichmuth & Co Privatbankiers werden keine Depotgebühren und Verwaltungsgebühren belastet. Bei individueller Vermögensverwaltung durch Reichmuth & Co Privatbankiers kommt die entsprechende Honorarordnung zur Anwendung. Die Rütli-Stiftung berät sie mit ihrem Know-how umfassend bei der Gründung und der Administration der eigenen Stiftung. Aus Kostenüberlegungen eignet sich eine eigene Stiftung ab einer Kapitalvergabe von CHF 5 Mio.

13 VORTEILE Dauerhafter Erhalt des eigenen Namens im Stiftungsnamen über sehr lange Zeit. Das dient zur öffentlichen Wahrnehmung und Imagepflege. Aktiver Beitrag im Stiftungsrat als sinnvolle Aufgabe und als Lebensbereicherung. Wahl des eigenen Stiftungsrates, insbesondere wichtig, wenn spezielle Kenntnisse zur Erfüllung des Stiftungszwecks notwendig und sinnvoll sind. Die Sicherung von speziellen Vermögenswerten wie Kunst, Bilder, Münzen etc., welche über Jahrzehnte aufgebaut wurden und so nach dem Ableben weiter gehalten werden können (Lebenswerk vermachen). Möglichkeit des Ausdruckes von Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben, um so der Gesellschaft etwas zurückgeben zu können.

14 «Wir beraten Sie gerne» DIE RÜTLI-STIFTUNG BERÄT SIE Die Rütli-Stiftung und Reichmuth & Co Privatbankiers erarbeiten mit Ihnen ein optimales, individuelles Konzept, das folgende Aspekte umfasst: Mit unserer Philanthropie Beratung unterstützen wir Sie auch gerne bei der Definition des Stiftungszwecks, zum Beispiel in den Bereichen: Stiftungs- und Steuerrecht Stiftungsmanagement Vermögensverwaltung Kultur, Bildung, Forschung, Gesundheit, Soziales, Umwelt oder Nothilfe Förder- vs. Verbrauchsstiftung Neue Formen, wie z.b. Venture Philanthropie

15 «und freuen uns auf Sie.» IHRE ANSPRECHPARTNER RÜTLI-STIFTUNG Rütligasse Luzern 7 Schweiz GESCHÄFTSFÜHRERIN Claudia Ineichen Tel claudia.ineichen@ruetli-stiftung.ch STIFTUNGSRAT Daniel Bühlmann Pia Kummer-Tschümperlin Karl Reichmuth Dr. Max Rössler PRÄSIDENT Urs Düggelin Tel urs.dueggelin@ruetli-stiftung.ch Reuss 2 Bruchstrasse Rütligasse 1 Hirschengraben 9 Bahnhof Luzern B

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