Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) Eckpunktepapier

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1 Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) Eckpunktepapier Stand

2 Eckpunkte zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards bei der Freien Hansestadt Bremen: Auf der Grundlage des Staatsvertrages zur Ausführung des Art. 91c GG sowie des Konsenspapiers gemäß Beschluss des IT-Planungsrats zu TOP 4 Arbeitsgrundlagen vom 22. April 2010 (Anlage 1, im Folgenden als Konsenspapier bezeichnet) wird eine Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) bei der Freien Hansestadt Bremen dauerhaft eingerichtet. Die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats erteilt Einzelaufträge an die KoSIT ausschließlich basierend auf den Beschlüssen des IT- Planungsrats. Näheres wird in einer dem IT-Planungsrat zur Kenntnis zu gebenden Vereinbarung zwischen der Geschäftsstelle und der KoSIT geregelt. Für den Aufbau und die Arbeit der KoSIT in den Jahren 2011ff werden daher folgende Eckpunkte festgelegt: 1) Der Aufbau der KoSIT soll stufenweise erfolgen. Die Finanzierung der KoSIT wird für die Aufbauund Übergangsphase 2011ff basierend auf der Finanzierung für das Deutschland-Online Vorhaben Standardisierung und der OSCI-Leitstelle aus den KoopA-Strukturen erfolgen (vgl. Anlage 2). 2) Die KoSIT soll im Auftrag des IT-Planungsrat die folgenden Aufgabenbereiche übernehmen (vgl. Anlage 3 Übersicht über die Aufgaben der Koordinierungsstelle für IT-Standards ): a) Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beschlussfassung durch den IT-Planungsrat für fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards im Sinne des 3 Abs. 1 und 2 des IT-Staatsvertrags. b) Wahrnehmung zentraler Querschnittsaufgaben der Standardisierung im Bereich der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung und Übernahme der aus dem Deutschland- Online Vorhaben Standardisierung und dem Projekt OSCI-Leitstelle resultierenden Aufgaben, soweit notwendig. c) Übernahme von weiteren einstimmig beschlossenen Projekten im Kontext fachunabhängiger oder fachübergreifender IT-Interoperabilitätsstandards, wobei dies eine separate Finanzierung voraussetzt. 3) Die KoSIT kann von Mitgliedern des IT-Planungsrats oder von Stellen der Öffentlichen Verwaltung mit Projekten im Kontext von IT-Interoperabilitätsstandards beauftragt werden. Auch dies setzt eine separate Finanzierung voraus. Die Durchführung dieser Aufträge erfolgt eigenverantwortlich durch die Freie Hansestadt Bremen und darf die Wahrnehmung der Aufgaben der KoSIT gemäß Ziffer 2) nicht beeinträchtigen. Projekte mit langfristiger Personalbindung zeigt die KoSIT der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats an. Seite 2 von 5

3 4) Eine detaillierte Aufgaben- und Arbeitsplanung sowie Leitlinien für die strategische Ausgestaltung der KoSIT werden von der Freien Hansestadt Bremen zusammen mit dem eingesetzten Expertenkreis erarbeitet und zur 4. Sitzung des IT-Planungsrat im Frühjahr 2011 vorgelegt. Die notwendigen Personalkapazitäten und Ressourcen sollen darin bereits skizziert werden. 5) Die KoSIT priorisiert ihre Aufgaben in einem jährlich dem IT-Planungsrat vorzulegenden Arbeitsplan. 6) Die KoSIT legt dem IT-Planungsrat einen Tätigkeitsbericht über das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr vor. 7) Der Bund übernimmt in enger Abstimmung mit der KoSIT während der Aufbau- und Übergangsphase 2011ff weiterhin die folgenden Aufgaben und deren Finanzierung: a) den Betrieb und die Weiterentwicklung des XRepository b) den Betrieb und die Weiterentwicklung des XGenerator c) die Prüfung und Zertifizierung der XÖV-Konformität von IT-Interoperabilitätsstandards 8) Die KoSIT soll durch die Freie Hansestadt Bremen möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals 2011 so aufgebaut sein, dass die bestehenden Strukturen der OSCI-Leitstelle und des Deutschland-Online Vorhaben Standardisierung darin aufgegangen sind. 9) Bis zum Aufbau und der Übernahme der operativen Geschäftstätigkeit der KoSIT werden die bestehenden Aufgaben der OSCI-Leitstelle und des Deutschland-Online Vorhabens Standardisierung durch deren Federführer im bisherigen Rahmen fortgeführt. 10) Die hier getroffenen Festlegungen stehen seitens des Bundes und der Länder unter Haushaltsvorbehalt. Seite 3 von 5

4 Beschlussvorschlag zu den Eckpunkten zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT- Standards bei der Freien Hansestadt Bremen: 1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Bundes zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT- Standards des IT-Planungsrats zur Kenntnis. 2. Der IT-Planungsrat beschließt die Eckpunkte zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT- Standards bei der Freien Hansestadt Bremen sowie die Übersicht über die Aufgaben der Koordinierungsstelle für IT-Standards (Anlage 3 der Eckpunkte) und bittet die Freie Hansestadt Bremen um deren Umsetzung. Der IT-Planungsrat beauftragt seine Geschäftsstelle in Abstimmung mit der Freien Hansestadt Bremen, die entsprechenden Vereinbarungsgrundlagen zu entwerfen. 3. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, in der Aufbau- und Übergangsphase weiterhin die Aufgaben gemäß Ziffer 7) des Eckpunktepapiers zu übernehmen. Seite 4 von 5

5 Anlagen zu den Eckpunkten zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards bei der Freien Hansestadt Bremen: 1. Konsenspapier zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards gemäß Beschluss der 1. Sitzung des IT-Planungsrats vom 22. April Auszug aus dem Finanzplan des IT-Planungsrats 2011 gemäß Beschluss der 1. Sitzung des IT-Planungsrats vom 22. April Übersicht über die Aufgaben der Koordinierungsstelle für IT-Standards Seite 5 von 5

6 Koordinierungsstelle für IT-Standards Konsenspapier gemäß Beschluss des IT-Planungsrats vom 22. April 2010 Seite 1 von 3

7 Koordinierungsstelle für IT-Standards Gemeinsamer Vorschlag des Bundesministerium des Innern und der Freien Hansestadt Bremen zur Errichtung der Koordinierungsstelle für IT-Standards Der Arbeitskreis der E-Government-Staatssekretäre hat am beschlossen, eine Koordinierungsstelle für IT-Standards einzurichten. Diese wird bei der Freien Hansestadt Bremen errichtet. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards soll bei der Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT- Sicherheitsstandards gemäß 3 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG die Rolle einer verwaltungsinternen Koordinierungs- und Beratungsstelle wahrnehmen. Sie soll die öffentliche Verwaltung dabei unterstützen, durch gemeinsame IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards ebenenübergreifend die Interoperabilität und die Sicherheit ihrer informationstechnischen Systeme zu erhöhen. Die Geschäftsstelle des IT-Planungsrates beauftragt die Koordinierungsstelle für IT-Standards basierend auf den Beschlüssen des IT-Planungsrates. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards übernimmt die zentralen Koordinations- und Querschnittsaufgaben der Standardisierung im Bereich der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Sie ist im Kontext der ebenenübergreifenden IT-Standardisierung der zentrale Knotenpunkt, stellt Informationsflüsse sicher und bereitet Informationen adressatengerecht auf. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards übernimmt insbesondere die aus den Projekten OSCI- Leitstelle und Deutschland-Online Vorhaben Standardisierung resultierenden Daueraufgaben. Beide Projekte werden in die Koordinierungsstelle für IT-Standards überführt. Sie publiziert eine Sammlung der vom IT-Planungsrat festgelegten IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards und koordiniert die Entwicklung und Weiterentwicklung sowie die unabhängige Prüfung von gemeinsamen IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards im Auftrag des IT-Planungsrats. Sie stellt die zentralen Bestandteile der XÖV-Standardisierung zur Verfügung. Im Bereich der IT-Sicherheitsstandards arbeitet die Koordinierungsstelle für IT-Standards mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. Das BSI ist für die Entwicklung von IT-Sicherheitsstandards für die Bundesverwaltung zuständig und kann IT-Sicherheitsprodukte bereitstellen, die den festgelegten IT-Sicherheitsstandards genügen. Seite 2 von 3

8 Darüber hinaus führt die Koordinierungsstelle für IT-Standards mit Zustimmung des IT-Planungsrats Projekte zur Konzeption und Entwicklung von IT-Interoperabilitätsstandards durch. Die Finanzierung solcher Projekte soll grundsätzlich durch die Stelle erfolgen, in deren Auftrag der Standard entwickelt wird. Sowohl die Koordinierungsstelle für IT-Standards als auch das BSI müssen Personal vorhalten, das über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um Projekte zur Konzeption und Entwicklung von IT-Standards durchführen zu können, sofern keine geeigneten Marktstandards verfügbar sind. Das BMI beauftragt eine externe Stelle damit, eine Bedarfs- und Aufgabenanalyse, Arbeitsplanung, Ressourcenplanung und Abstimmungsverfahren für die Koordinierungsstelle für IT-Standards zu erarbeiten. Hierbei soll die langfristige Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung im Mittelpunkt stehen. Die bereits im Rahmen der Projekte OSCI-Leitstelle und Deutschland-Online Vorhaben Standardisierung beauftragten Arbeiten werden von der Koordinierungsstelle für IT-Standards bis auf Weiteres fortgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der externen Untersuchung beschließt der IT-Planungsrat das weitere Vorgehen. Seite 3 von 3

9 Koordinierungsstelle IT-Standards Sofern der Aufbau der Koordinierungsstelle IT-Standards zu 2011 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Mittel entsprechend ihrer herkömmlichen Verteilung übergangsweise weiter für die OSCI-Leitstelle sowie dem Aktionsplanvorhaben Deutschland-Online Standardisierung bis zum abgeschlossenen Aufbau der Koordinierungsstelle IT-Standards verwendet. Nam e Koordinierungsstelle IT- Standards Aufgaben Erarbeitung und Koordination von ebenenübergreifenden Standards zur Erhöhung der Interoperabilität der IT-Systeme. Vorbereitung von Fragen in Bezug auf gemeinsame IT-Interoperabilitätsstandards und IT- Sicherheitsstandards. Übernahme der Daueraufgaben aus den Projekten OSCI-Leitstelle und Deutschland- Online". Finanzmittel ,20 Zw ischensumme Bund (17,79%) ,65 Zw ischensumme Länder (82,21%) ,55 Summe ,20 Aufteilung der Kosten nach Mitgliedern Mitglieder Prozentsatz (%) Anteil (EUR) Bund 17, ,65 Baden-Württemberg 12, ,73 Bayern 15, ,42 Berlin 5, ,66 Brandenburg 3, ,48 Bremen 0, ,44 Hamburg 2, ,66 Hessen 7, ,82 Mecklenburg-Vorpommern 2, ,51 Niedersachsen 9, ,23 Nordrhein-Westfalen 21, ,20 Rheinland-Pfalz 4, ,79 Saarland 1, ,50 Sachsen 5, ,02 Sachsen-Anhalt 2, ,86 Schlesw ig-holstein 3, ,45 Thüringen 2, ,79 Gesam t ,20

10 Aufgabenübersicht für die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) Anlage 3 zum Eckpunktepapier Stand

11 Vorbemerkung: Die vorliegende Aufgabenübersicht baut auf dem Konsenspapier zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards gemäß Beschluss der 1. Sitzung des IT- Planungsrats vom 22. April 2010 auf und ist das Ergebnis der Diskussionen des Expertenkreises zum Aufbau der KoSIT. (Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) -. Eckpunktepapier Stand ) Aufgabenübersicht Grundlage und rechtlicher Rahmen für die Errichtung einer Koordinierungsstelle für IT- Standards sind die Ergänzung des Grundgesetzes um den Artikel 91c sowie der Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 1. April Der IT-Planungsrat soll gemäß 1 des Staatsvertrages unter anderem fachunabhängige und fachübergreifende IT- Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards beschließen und Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern. Die grundsätzlichen Ziele und Verfahren zur Festlegung von gemeinsamen IT- Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards regelt 3 des Staatsvertrages. Gemäß Abs. 1 kann der IT-Planungsrat für den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Austausch von Daten zwischen dem Bund und den Ländern [ ] gemeinsame Standards für die auszutauschenden Datenobjekte, Datenformate und Standards für Verfahren, die zur Datenübertragung erforderlich sind, sowie IT-Sicherheitsstandards festlegen. Bei diesen Festlegungen ist vorrangig auf bestehende Marktstandards abzustellen. Beschlüsse über Standards im Sinne des Absatz 1 sollen dabei gemäß 3 Abs. 2 vom IT-Planungsrat [...] gefasst werden, soweit dies zum bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder zur Vereinheitlichung des Datenaustauschs der öffentlichen Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft notwendig ist. Der Arbeitskreis der E-Government-Staatssekretäre hat am beschlossen, eine Koordinierungsstelle für IT-Standards (im Folgenden nur als KoSIT bezeichnet) bei der Freien Hansestadt Bremen einzurichten, die basierend auf den Beschlüssen des IT- Planungsrates im Auftrag der Geschäftsstelle des IT-Planungsrates tätig wird. Das dem Beschluss des IT-Planungsrats vom 22. April 2010 zugrunde liegende Konsenspapier der E- Government-Staatssekretäre beschreibt den Umfang und die grundsätzlichen Aufgaben der geplanten KoSIT. 1. Leitung Die soll mit einer Leitungsfunktion besetzt sein, welche die Planung und Steuerung der in den folgenden Abschnitten dargestellten Aufgaben übernimmt. Sie trägt gegenüber der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats die Verantwortung für die Durchführung der Aufgaben. Leitung Seite 2 von 4

12 Aufgabe a) Leitung, Steuerung und Aufsicht der Arbeiten der KoSIT b) Berichterstattung gegenüber dem IT-Planungsrat c) Weiterentwicklung und strategische Ausrichtung der KoSIT d) Vertragsmanagement 2. Querschnittsaufgaben Die Querschnittsaufgaben der KoSIT für die Koordination der Entwicklung, Weiterentwicklung und Prüfung fachunabhängiger und fachübergreifender IT- Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards sind: die Bereitstellung zentraler Bestandteile der XÖV-Standardisierung die Übernahme der aus dem Projekt OSCI-Leitstelle und dem Deutschland-Online Vorhaben Standardisierung resultierenden Daueraufgaben die Zusammenarbeit mit dem BSI und die Kommunikation und der Wissenstransfer auf nationaler und internationaler Ebene Querschnittsaufgaben Aufgabe a) Pflege, Weiterentwicklung und Anwenderunterstützung OSCI-Transport inkl. OSCI- Transport-Bibliothek b) Pflege und Weiterentwicklung methodischer Grundlagen, wiederverwendbarer Konstrukte und Komponenten c) Pflege und Weiterentwicklung des XÖV-Handbuches d) Pflege, Weiterentwicklung sowie Anwenderunterstützung des XÖV-UML-Profils e) Betrieb, Pflege, Weiterentwicklung sowie Anwenderunterstützung der Software XGenerator f) Kontinuierlicher Austausch mit dem BSI zu Sicherheitsstandards und Trends g) Publikation einer Sammlung der vom IT-PLR festgelegten Sicherheitsstandards in Abstimmung mit dem BSI h) Betrieb und Redaktion Publikation von Standards i) Betrieb der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Infrastruktur j) Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des XRepository k) Organisation XÖV-Anwenderkonferenz l) Mitarbeit in Standardisierungsgremien und institutionen m) Prüfung und Zertifizierung der XÖV-Konformität Unter Bezug auf das Eckpunktepapier zum Aufbau der Koordinierungsstelle für IT-Standards (Fassung vom ), dort Ziffer 7) werden während der Aufbau- und Übergangsphase 2011ff die Aufgaben Seite 3 von 4

13 a) Betrieb, Pflege, Weiterentwicklung sowie Anwenderunterstützung der Software XGenerator, b) Betrieb und Weiterentwicklung des XRepository sowie c) Prüfung und Zertifizierung der XÖV-Konformität weiterhin durch den Bund übernommen und finanziert. 3. Koordinierung und Beratung Die Koordinierungsstelle für IT-Standards soll bei der Festlegung von IT-Interoperabilitätsund IT-Sicherheitsstandards gemäß 3 des Staatsvertrags die Rolle einer verwaltungsinternen Koordinierungs- und Beratungsstelle wahrnehmen. Sie soll die öffentliche Verwaltung dabei unterstützen, durch gemeinsame IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards ebenenübergreifend die Interoperabilität und die Sicherheit ihrer informationstechnischen Systeme zu erhöhen. Sie ist im Kontext der ebenenübergreifenden IT-Standardisierung der zentrale Knotenpunkt, stellt Informationsflüsse sicher und bereitet Informationen adressatengerecht auf. Koordinierung und Beratung Aufgabe a) Konzeption und Koordination der Entwicklung und Weiterentwicklung fachunabhängiger oder fachübergreifender IT-Standards b) Fachliche Abstimmung von IT-Interoperabilitätsstandards mit den Beteiligten c) Monitoring nationaler und internationaler Entwicklungen d) Austausch mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft e) Prüfung und Bewertung geeigneter Marktstandards für den IT-Planungsrat f) Erstellung von Expertisen/Orientierungshilfen für den IT-Planungsrat g) Fachübergreifende Beratung von Bund, Ländern, Kommunen zum Einsatz/Einführung/Entwicklung von IT-Interoperabilitätsstandards 4. Durchführung von Projekten Die KoSIT übernimmt im Auftrag des IT-Planungsrats Projekte zur Konzeption und Entwicklung von fachübergreifenden oder fachunabhängigen IT-Interoperabilitätsstandards. Durchführung von Projekten Aufgabe Planung, Steuerung, Durchführung und Controlling von Projekten der KoSIT Seite 4 von 4

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