Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen (Katastrophenfall)
|
|
- Sophie Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen (Katastrophenfall) Aufgabenbeschreibungen für Führungsorgane Die nachfolgenden Aufgabenen stellen mögliche Lösungen dar. Sie sind in jedem Fall den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen. In kleinen Gemeinden sind sie soweit möglich zu straffen und sinngemäss anzuwenden. Je nach personeller Situation und Gemeindeorganisation können Aufgaben verschiedener Bereiche zusammengefasst werden. Generelle Aufgaben Jeder Angehörige einer Gemeindeführung (GemeindeFührungsStab) - vergewissert sich persönlich über die Regelung der Stellvertretung beim Schichtbetrieb - stellt die erforderliche fachspezifische Querinformation zum Stellvertreter sicher; - stellt die Nachführung fachspezifischer Informationen auf Lagekarten, in Lagebeurteilungen sowie in Planungsunterlagen sicher; - beschafft laufend und unaufgefordert alle erforderlichen fachspezifischen Informationen zur Beurteilung der aktuellen und der möglichen künftigen Lageentwicklung; - beurteilt laufend und unaufgefordert die Lageentwicklung; - beurteilt beantragte und geplante Massnahmen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen in anderen Fachbereichen und gibt Erkenntnisse weiter; - stellt sich bei Bedarf im Rahmen des Stabes auch ausserhalb seines fachspezifischen Verantwortungsbereich zur Verfügung; - koordiniert angeordnete Massnahmen mit anderen Fachbereichen; - überwacht den Vollzug der angeordneten Massnahmen im eigenen Fachbereich und beurteilt diese Massnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen. Aufgaben für den Chef des GFSs - koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche; - legt die Organisation des Stabsbetriebes fest und regelt insbesondere die Stabsarbeit im Schichtbetrieb; 1F:\homepage\5-Katastophenschutz\5-02 Gemeindeführung\Aufgaben der Gemeindeführung.DOC
2 - bearbeitet im Normalfall im Auftrag des Gemeinderates mögliche Katastropheneinsatzplanungen; - beantragt dem Gemeinderat die Zusammensetzung und periodische Ergänzung des Führungsstabes; - leitet die Ausbildung des Führungsstabes und beantragt dem Gemeinderat das jährliche Ausbildungs- und Übungsprogramm; - besucht besondere Ausbildungskurse für Chefs von Gemeindeführungsstäben - erstellt, führt und ergänzt die Stabsdokumentation; - führt eine Pendenzenkontrolle - führt den Gemeindeführungsstab gemäss den Weisungen und Aufträgen des Gemeinderates; - berät den Gemeinderat und stellt Anträge für die Katastrophenbewältigung; - trifft im Rahmen der Kompetenzregelung die im Notfall erforderlichen Sofortmassnahmen; - beschafft und beurteilt alle für die Katastrophenbewältigung erforderlichen Informationen; - trifft alle für den Vollzug der vom Gemeinderat angeordneten Massnahmen notwendigen Anforderungen und überwacht deren Durchführung; - koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche; - legt die Organisation des Stabsbetriebes fest und regelt insbesondere die Stabsarbeit im Schichtbetrieb; - regelt die Protokollführung und die Aktenablage im Stab - regelt die Journalführung im Stab Aufgaben für das Ressort Versorgung - erstellt und führt die erforderlichen Fachunterlagen; - organisiert, die Verpflegung von Einsatzformationen bei Katastrophenhilfeinsätzen Bereich der Versorgung; - besucht die fachbezogenen Kurse für wirtschaftliche Landesversorgung; 2
3 - führt eine Pendenzenkontrolle. - vollzieht und überwacht die von der kantonalen Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung angeordneten Massnahmen in der Gemeinde; - trifft in Zusammenarbeit mit dem zugewiesenen Verwaltungspersonal die Vorbereitungsarbeiten in organisatorischer, personeller und räumlicher Hinsicht; - vollzieht und überwacht die angeordneten Bewirtschaftungsmassnahmen gemäss den Weisungen des Landes - hilft mit bei der Koordination der Selbstsorge in der Gemeinde; - hält Verbindung zu den Versorgungsorganen der Nachbargemeinden; - hält Verbindung zu den Fachorganen der Wirtschaftlichen Landesversorgung des Landes; - hilft mit bei der Information der Bevölkerung über die Belange der Landesversorgung; - organisiert, die Verpflegung von Einsatzformationen bei Katastrophenhilfeeinsätzen Bereich der Versorgung. Aufgaben für das Ressort Gesundheitswesen - erstellt und führt Uebersichten über die Einrichtungen und Mittel des Gesundheitsdienste in der Gemeinde; - koordiniert die gesundheitsdienstlichen Massnahmen mit den praktizierenden Aerzten, Zahnärzten und Tierärzten, den Apotheken - hält Verbindung zum Gesundheitsdienst des Landes sowie zu den Nachbargemeinden; - plant und organisiert, die sanitätsdienstliche Versorgung von Patienten im Katastrophenfall - für eine Pendenzenliste - koordiniert die gesundheitsdienstlichen Massnahmen mit den praktizierenden Aerzten, Zahnärzten und Tierärzten, den Apotheken 3
4 - prüft und koordiniert Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen; - hält Verbindung zum Gesundheitsdienst des Landes sowie zu den Nachbargemeinden; - stellt die gesundheitspolizeilichen Massnahmen, insbesondere im Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygiene, sicher; - vollzieht und überwacht die im Bereich des Gesundheitswesens angeordneten Massnahmen; - hilft bei der Information der Bevölkerung; Bereich des Gesundheitswesens. Aufgaben für das Ressort Fürsorge und Betreuung - erstellt und führt Uebersichten über die Einrichtung und Mittel der Fürsorge in der Gemeinde; - plant und koordiniert die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen; - erstellt und führt eine Uebersicht über mögliche Unterkünfte und Notunterkünfte in der Gemeinde; - führt eine Pendenzenliste; - hält Verbindung zu den Seelsorgern der Gemeinde. - leitet, organisiert und koordiniert das Fürsorgewesen in der Gemeinde; Bereich der Fürsorge und Betreuung; - hält Verbindung zu den Seelsorgern der Gemeinde Aufgaben für das Ressort technischen Betrieb (Strassenunterhalt, Wasser- und Energieversorgung, Entsorgung ) 4
5 - führt die entsprechenden Mittel- und Personalübersichten; - hält die erforderlichen und nachgeführten Werkpläne ( z.b. Notwasserversorgung, Karte der Gewässerschutzbereiche usw. ) bereit; - hält Verbindung zu den Organen der Katastrophenorganisation des zuständigen Elektrizitätswerkes; - erstellt und führt eine Mittelübersicht über Arbeits- und Transportkapazitäten ortsansässiger Tiefbau- und Transportkapazitäten sowie über: * Standorte und Besitzer von Bau- und Räummaschinen, * Bau- und Betriebsmaterialien bei Baugeschäften, Zimmereien, Sägereien, * Standort von mobilen Hebegeräten (Pneukran, Seilwagen) * Standort von Absaug- und Tankfahrzeugen sowie Kanalreinigungsgeräten, * Standort von mobilen Starkstromgeneratoren; - stellt den periodischen fachdienstlichen Informationsaustausch mit dem verantwortlichen Dienstchef des Zivilschutzes sowie mit zuständigen Organen der Notorganisation im Bereich Elektrizitäts- und Gasversorgung sicher; - führt eine Pendenzenkontrolle - leitet, organisiert und koordiniert die Arbeiten der technischen Betriebe der Gemeinde bezüglich Strassenunterhalt, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung; - vollzieht und überwacht die im Bereich der Energieversorgung ( Gas und Elektrizität ) angeordneten Massnahmen in der Gemeinde; - vollzieht und überwacht die im Bereich des Strassenunterhalts angeordneten Massnahmen den Weisungen des Landes; - hält Verbindung zu den Organen der Notorganisation des LKW und der LGV sowie zu den entsprechenden Fachorganen der Nachbargemeinden; Bereich der Versorgung. Aufgaben für das Ressort Polizeiwesen 5
6 - koordiniert und leitet die gemeindepolizeilichen Aufgaben; - erstellen und führt Uebersichten über möglicherweise gefährdete aber lebenswichtige Objekte und Infrastrukturanlagen in der Gemeinde. - koordiniert und leitet die gemeindepolizeilichen Aufgaben; - arbeitet eng mit den zuständigen Organen der Landespolizei zusammen; - stellt Anträge für Massnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und zum Schutz lebenswichtiger Anlagen und Einrichtungen in der Gemeinde; - plant und koordiniert im Katastrophenfall verkehrspolizeiliche Massnahmen mit den Organen der Landespolizei, dem Feuerwehrkommando; - stellt die Zutrittskontrolle zu den Arbeitsräumen des GFS gemäss den Weisungen des Stabschefs sicher; Bereich des Polizeiwesens. Aufgaben für die Bereiche Nachrichten und Übermittlung Nachrichtendienst im Einsatz - beschafft die erforderlichen Nachrichten und Informationen in der Gemeinde sowie bei benachbarten kommunalen und/oder staatlichen Stellen; - erstellt und führt die Lage Übersichten (Karten /Grafiken /Tabellen); - stellt den Nachrichten Austausch mit Landes und benachbarten kommunalen sowie mit allen interessierten gemeindeinternen Stellen sicher; - stellt die Informationen innerhalb des Führungsstabes sicher; - führt das Nachrichtenjournal; - führt eine Pendenzenliste; Übermittlungsdienst - plant und organisiert die Einrichtungen und den Betrieb der erforderlichen Uebermittlungsmittel für den Führungsstab; 6
7 - organisiert und koordiniert den Einsatz der Uebermittlungsmittel zugunsten des Führungsstabes (PTT, Feuerwehr, Gemeindewerke, u.a.) - koordiniert und überwacht die Festlegung und Meldung der kriegs- und katastrophenwichtigen Telefonanschlüsse (KWT) in der Gemeinde; - erstellt und führt die erforderlichen Einsatzunterlagen; - führt eine Pendenzenliste - plant und organisiert gemäss den Weisungen die Einrichtung und den Betrieb der Erforderlichen Uebermittlungsmittel für den Führungsstab; - stellt den Betrieb der Übermittlungsmittel des Führungsstabes (Telefon, Telefax, Funk, Radio und TV) sowie die Entgegennahme eingehender Meldungen sicher; - organisiert und koordiniert den Einsatz der Übermittlungsmittel zugunsten des Führungsstabes (PTT, Feuerwehr, Gemeindewerke, u.a.) und stellt die rasche Übermittlung sicher; - organisiert und leitet bei Ausfall der technischen Uebermittlungsmittel einen Kurierdienst gemäss den Weisungen des Stabschefs; Bereich des Uebermittlungsdienstes. Aufgaben für das Ressort Schutz und Rettung - besuchte Fachkurse - erstellt und führt Fachunterlagen im Feuerwehrbereich: * Mittelverzeichnis der Gemeinde- und Betriebsfeuerwehr(en), * Organisationsplan, * Feuerwehralarmierung, * Hydrantenplan; - erstellt und führt einen Evakuationsplan im Bereich von Talsperren / Wasseralarm; * Personalverzeichnis ( Kader- und Spezialistenliste), * Alamierungspläne, 7
8 * Sirenenvorbereitung/Pläne, * Kulturgüterschutz; - arbeitet eng mit dem Feuerwehrkommandanten und der Leitung des SV zusammen - hält den Informationsaustausch zu folgenden Organisationen aufrecht: * Gemeinde- und Betriebsfeuerwehr(en), * Chemiewehrstützpunkt, * Evakuationschef ( Talsperren/Wasseralarm ); - erstellt und führt eine Liste weiterer Schutz- und Rettungsorganen ( z.b. SLRG, SAC usw. ); - erstellt einen Sofortmassnahmenkatalog; - führt eine Pendenzenliste. - arbeitet nach dem Sofortmassnahmenkatalog; - erstellt und hält die Verbindung zur Feuerwehr, sowie weiterer im Einsatz stehenden Rettungsorganen; - stellt die Koordination der einzelnen Rettungsorganen sicher; - führt ein Einsatzjournal. Aufgaben für Notorganisationen der Verwaltung (gehört nicht zum Gemeindeführungsstab, stellt jedoch die notwendige Infrastruktur für den Führungsstab sicher ) - bezeichnet und richtet gemäss den Weisungen des Gemeinderates eine Pressbzw. Informationszentrum ein; - plant und hält ein Sicherheitskonzept für die Gemeindeverwaltung bereit; - plant und organisiert die reduzierte Weiterführung der Gemeindeverwaltung bei Ausfall der EDV-Anlage; - führt Uebersichten über reaktivierbares ehemaliges Verwaltungspersonal der Gemeinde; - erstellt und führt eine Fachdokumentation; 8
9 - führt eine Pendenzenliste. - stellt den Verwaltungsbetrieb gemäss den Weisungen des Gemeinderates sicher und gewährleistet die laufende Information des Verwaltungspersonals; - stellt die für die Arbeit des Führungsstabes erforderliche Infrastruktur sowie das notwendige Kanzleipersonal zur Verfügung; - führt die verwaltungsinterne Umstellung der Gemeindeverwaltung bei Katastrophensituation gemäss den Weisungen des Gemeinderates durch; - stellt die Verbindung zur Kanzlei des Führungsstabes sicher und organisiert, wo erforderlich, einen Kurierdienst; - bezeichnet und richtet gemäss den Weisungen des Gemeinderates eine Pressebzw. Informationszentrum ein. Vaduz, 12. November 1993/cs/AZS SG 9
Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement
Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Reglement Gemeindeführungsstab Baltschieder Seite - 1 von - 7 - Reglement über die Organisation im Falle von Katastrophen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlung
MehrGemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS
Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Reglement für den Gemeindeführungsstab Die Urversammlung der Gemeinde Grengiols Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die
MehrREGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN
G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991
MehrGemeindeführungsstab Reglement
Gemeindeführungsstab Reglement Gemeinde Visperterminen, CH-3932 Visperterminen Tel. +41(0)27 946 20 76, Fax +41(0)27 946 54 01, gemeinde@visperterminen.ch, www.heidadorf.ch Die Urversammlung von der Munizipalgemeinde
MehrVerordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)
DIE RICKENBACHER Einwohnergemeinde Sicherheit Bevölkerungsschutz Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS) vom 11. Juni 008 \\srv01-076\home$\sthub\reglemente, Verordnungen, Gdeverträge, Regelungen,
MehrInterkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen
Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch 1 Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Gemeinde Steg-Hohtenn
MehrKanton Zug 541.1. Gesetz betreffend Massnahmen für Notlagen (Notorganisationsgesetz) 1. Kantonale Notorganisation. Der Kantonsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 54. Gesetz betreffend Massnahmen für Notlagen (Notorganisationsgesetz) Vom. Dezember 98 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:.
MehrReglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen
Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlungen von Ried-Brig und Termen Eingesehen Artikel 79 der Kantonsverfassung Eingesehen das Gesetz vom 15.
MehrVerordnung über die Dispensation und die Beurlaubung vom Assistenz- und vom Aktivdienst
Verordnung über die Dispensation und die Beurlaubung vom Assistenz- und vom Aktivdienst (VDBA) 519.2 vom 18. Oktober 1995 (Stand am 22. Dezember 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrNokia Karten für S40 Bedienungsanleitung
Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Ausgabe 1.0 2 Informationen zu Karten Informationen zu Karten Das Programm Karten zeigt Ihnen die Umgebung und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Route kostenlos.
MehrGEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros
GEMEINDE BOTTMINGEN Pflichtenheft des Wahlbüros I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 3 Zusammensetzung, Aufsicht 3 3 Allgemeine Aufgaben des Wahlbüros 3 4 Pflichten
MehrAtmosphäre in der Schule 6 %
Auswertung der Feedbackbögen zur Elternbefragung im Mai 2015 Im Mai 2015 wurden insgesamt 193 Fragebögen zum Themenfeld Ganztagsschulleben an die Eltern/Erziehungsberechtigten der GGS Volberger Weg ausgegeben.
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)
Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,
MehrEinwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fachkommission Lawinenschutz
Einwohnergemeinde Wimmis Verordnung Fachkommission Lawinenschutz 12. Dezember 2008 Die Verordnung beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sie gilt sinngemäss auch für das weibliche Geschlecht.
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrVerordnung über die Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung
Verordnung über die Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung 531.12 vom 2. Juli 2003 (Stand am 22. Juli 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, 4 Absätze
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrEinrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE:
Einrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE: Ein E-Mail-Konto können Sie am einfachsten über den integrierten Assistenten einrichten. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch alle Einstellungsmöglichkeiten
MehrFORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013)
FORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013) Seite 2, Forum Inhalt Ein Forum anlegen... 3 Forumstypen... 4 Beiträge im Forum schreiben... 5 Beiträge im Forum beantworten... 6 Besondere Rechte der Leitung...
MehrAntrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung. im Schuljahr 2015/2016
Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2015/2016 Hinweis: Bei Schulen mit Mittagsbetreuungsangeboten von mehreren Trägern ist von jedem Träger gesondert ein Antrag
MehrAlles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V.
Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V. KAT 12 15.09.2011 Berlin-Adlershof 15. September 2011 KKI e.v. 15.September 2011 Seite 2 Übersicht Kritische Infrastrukturen
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrAgentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail
Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration
MehrEINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER
EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER UND SALZREDUZIERTE PRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Betroffene Warengruppen...3 3. Gestaltung des Eigenmarkensortiments...4 4. Verantwortlichkeiten...5
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrJährliches Dokument 2011
Seite 1 von 6 Jährliches Dokument 2011 gemäß 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) Nachfolgend finden sich die nach 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) anzugebenden Informationen für den Zeitraum vom
MehrGemeinde Obersiggenthal. Feuerwehrreglement
Gemeinde Obersiggenthal Feuerwehrreglement Ausgabe 998 Feuerwehrreglement - - Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen Seite Verhältnis Feuerwehr / Gemeinderat Rekrutierung und Einteilung Rekrutierung
MehrLeitfaden zur Nutzung von binder CryptShare
Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG Rötelstraße 27 74172 Neckarsulm Telefon +49 (0) 71 32-325-0 Telefax +49 (0) 71 32-325-150 Email info@binder-connector
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrFührungsgruppen Vordruck Aufgabenübersichten Version: 2.1 Alb-Donau-Kreis. Einsatzleiter
Einsatzleiter Beurteilen der Lage Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, z. B. festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte und Einsatzmittel. Bestimmen und
MehrFeuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
MehrMobile-Szenario in der Integrationskomponente einrichten
SAP Business One Konfigurationsleitfaden PUBLIC Mobile-Szenario in der Integrationskomponente einrichten Zutreffendes Release: SAP Business One 8.81 Alle Länder Deutsch November 2010 Inhalt Einleitung...
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrDeutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Akademischer Austauschdienst R i c h t l i n i e n für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amtes zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen -gültig ab 01.01.2003- I. Allgemeine
Mehrs Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband
s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Pressemitteilung 1/2010 Einschränkungen im Zahlungsverkehr mit Karten Empfehlungen für die Kunden Berlin, 5. Januar 2010 Seit dem Jahreswechsel kommt
MehrSchulordnung der Stadt Rheineck
Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in
MehrRegionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
MehrF R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen
Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrAutomatisches Beantworten von E-Mail- Nachrichten mit einem Exchange Server-Konto
Automatisches Beantworten von E-Mail- Nachrichten mit einem Exchange Server-Konto Sie können Microsoft Outlook 2010 / Outlook Web App so einrichten, dass Personen, die Ihnen eine E- Mail-Nachricht gesendet
MehrReglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach
Reglement Elternrat Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach_2011.doc 1 Erstelldatum 22.3.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Ziel... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Elterndelegierte... 3 5 Organisation...
MehrResilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting
Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting
MehrAusbildung richtig gemacht --- In 4 Schritten zum Ziel ---
«Nicht im Wissen liegt das Glück, sondern im Erwerben von Wissen.» Edgar Allan Poe, 1809 1849; US Schriftsteller «Das Lernen ist wie ein Meer ohne Ufer.» «Die Liebe zum Lernen ist der Weisheit verwandt.»
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
Mehrüber die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden
.90. Beschluss vom 0. Juli 00 über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel
MehrRegierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
MehrBegriffe der Informationsverwaltung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe
Mehr13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)
Nationalrat Frühjahrssession 04 e-parl 8.0.04 - - 5:6.08 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates Beschluss des
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
MehrKanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),
Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung
MehrPflichtenhefte für Gemeinderat und Gemeindeführungsstab
Pflichtenhefte für Gemeinderat und Gemeindeführungsstab Anhang 4 zu den Richtlinien über die Notorganisation der Gemeinde Die Pflichtenhefte zeigen die grundsätzlichen Aufgaben und gelten als Rahmenpflichtenhefte
MehrReglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
MehrKulturobjekte der Donau Das ContentManagementSystem (CMS)
Kulturobjekte der Donau Das ContentManagementSystem (CMS) Kurzanleitung Inhalt: LogIn 1 Objektverwaltung - Übersicht 2 - Neue Objekte 3 - Eigenschaften ändern 4 - Objekte löschen 5 Benutzerverwaltung -
MehrAmt für Feuerschutz des Kanton St. Gallen
1 von 6 Kdt 3.13 Reglement über Betriebsfeuerwehren vom 15. September 1992 1 Das kantonale Amt für Feuerschutz erlässt in Ausführung von Art. 56b der Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
MehrDas Projekt wird durchgeführt von den Bezirksregierungen in Nordrhein- Westfalen in ihrer Funktion als Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken
1 Das Projekt wird durchgeführt von den Bezirksregierungen in Nordrhein- Westfalen in ihrer Funktion als Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken welche die öffentlichen Bibliotheken im Bundesland
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrFlexible Vorsorgelösungen mit exklusiven Vorteilen für ver.di-mitglieder bei den Verwaltungen und Einrichtungen des Saarlandes
Flexible Vorsorgelösungen mit exklusiven Vorteilen für ver.di-mitglieder bei den Verwaltungen und Einrichtungen des Saarlandes SAAR Saar Vorsorgen maßgeschneidert mit dem ver.di Mitgliederservice Der ver.di
MehrPing Erfahrungsaustausch
Corporate Technology Ping Erfahrungsaustausch 14. Mai 2012 München Perlach Selbstverständnis und Organisation der PINGler / Copyright Copyright Siemens Siemens AG 2006. AG
MehrDie Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation
MehrEntwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder
Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrFrühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder
- 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrREGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE
EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE (IN KRAFT SEIT. MÄRZ 00) Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Gemeindeversammlung
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
Mehr1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines
Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige
MehrSportförderungsgesetz
Vorlage des Regierungsrats.0.08 vom 7. September 00 Sportförderungsgesetz vom Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Sportförderung, gestützt auf Artikel 6,
MehrTOPdesk 5 ist da! Die nächste Generation IT-Servicemanagement
TOPdesk 5 ist da! Die nächste Generation IT-Servicemanagement Das Softwareunternehmen TOPdesk setzt mit seiner neuesten Version TOPdesk 5 Maßstäbe im Bereich IT-Servicemanagement. Die Highlights sind der
MehrFeuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010
Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Organisation... 3 3 Gemeinderat... 4 4 Feuerschutzkommission... 4 5 Aufgaben der Feuerschutzkommission... 4 6 Feuerwehrkommando...
MehrAnleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos
des jobup.ch Stellensuchendekontos Willkommen auf jobup.ch! Erstellen Sie ein Konto, stellen Sie Ihren Lebenslauf online, bewerben Sie sich und verwalten Sie Ihre Bewerbungen mit unseren Lösungen, die
MehrNAS 251 Einführung in RAID
NAS 251 Einführung in RAID Ein Speicher-Volume mit RAID einrichten A S U S T O R - K o l l e g Kursziele Nach Abschluss dieses Kurses sollten Sie: 1. Ü ber ein grundlegendes Verständnis von RAID und seinen
MehrInternationale Kunden haben IVM weltweit als ihren strategischen Partner gewählt, daher vergrößern wir unser Team in Ost-Österreich.
daher vergrößern wir unser Team in Ost-Österreich. HKLS PlanungsingenieurIn 3339.17 Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Wollen Sie Teil eines Teams werden, das in seinem Bereich richtungsweisend
MehrWillkommen in Ludwigsburg (WiL) FACHBEREICH BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Büro für Integration und Migration Kulturzentrum, Kleiner Saal 15.07.
Willkommen in Ludwigsburg (WiL) FACHBEREICH BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Büro für Integration und Migration Kulturzentrum, Kleiner Saal 15.07.2015 Patenschaf(f)t Verbindung Begegnung auf Augenhöhe Infoveranstaltung
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrWohncontainer als Notunterkünfte für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose.
Wohncontainer als Notunterkünfte für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose. Mangelnder Wohnraum und die steigende Zahl benötigter Sozialunterkünfte sind für die Kommunen nur schwer zu bewältigen. Schnelle
Mehr1 Phase «Initialisierung»
1.1 Übersicht Projektanmeldung Projektportfolio Projektrandbedingungen Projekt vorbereiten Projektantrag Projekthandbuch Projektplan Zurückweisung Projektauftrag Projektportfolio Status Abbruch Phase Voranalyse
MehrGEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL Ausgabe 2001 Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung 1 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 1 3 Vertrauensarzt 1 B. Organisation der Feuerwehr
MehrSupport-Ticket-System. - Anleitung zur Benutzung -
Support-Ticket-System - Anleitung zur Benutzung - Anschrift Netzwerkservice Schmidt Münsterstr. 170 44534 Lünen-Wethmar Telefon (02306) 308380-99 Telefax (02306) 308380-44 Mobil (0178) 71 88 344 ICQ 173452919
MehrStudienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner
MehrSchnittstelle Drittmeldepflicht Ab ImmoTop 4.60.06
Schnittstelle Drittmeldepflicht Ab ImmoTop 4.60.06 Schnittstelle Drittmeldepflicht (ech-0112) 1 1 Schnittstelle Drittmeldepflicht (ech-0112) Die Ein- und Auszüge, die im Zusammenhang mit Mieterwechseln
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrInhaltsverzeichnis Kapitel 18
Inhaltsverzeichnis Kapitel 18 18 Internes Kontrollsystem (IKS) 18.1 Allgemein...1 18.2 IKS Praxishilfe der KKAG...2 Stand: 1.2.2013 Kapitel 18 Internes Kontrollsystem (IKS) 18 Internes Kontrollsystem
MehrZuverlässiger IT-Service und Support Wir haben Ihr EDV-System im Griff.
Zuverlässiger IT-Service und Support Wir haben Ihr EDV-System im Griff. Überblick über unser Leistungsspektrum Wir kümmern uns um Ihre EDV-Anlage. Die IT muss laufen, zu jeder Zeit. Das ist die Anforderung
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
Mehr