Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen (Katastrophenfall)

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1 Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen (Katastrophenfall) Aufgabenbeschreibungen für Führungsorgane Die nachfolgenden Aufgabenen stellen mögliche Lösungen dar. Sie sind in jedem Fall den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen. In kleinen Gemeinden sind sie soweit möglich zu straffen und sinngemäss anzuwenden. Je nach personeller Situation und Gemeindeorganisation können Aufgaben verschiedener Bereiche zusammengefasst werden. Generelle Aufgaben Jeder Angehörige einer Gemeindeführung (GemeindeFührungsStab) - vergewissert sich persönlich über die Regelung der Stellvertretung beim Schichtbetrieb - stellt die erforderliche fachspezifische Querinformation zum Stellvertreter sicher; - stellt die Nachführung fachspezifischer Informationen auf Lagekarten, in Lagebeurteilungen sowie in Planungsunterlagen sicher; - beschafft laufend und unaufgefordert alle erforderlichen fachspezifischen Informationen zur Beurteilung der aktuellen und der möglichen künftigen Lageentwicklung; - beurteilt laufend und unaufgefordert die Lageentwicklung; - beurteilt beantragte und geplante Massnahmen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen in anderen Fachbereichen und gibt Erkenntnisse weiter; - stellt sich bei Bedarf im Rahmen des Stabes auch ausserhalb seines fachspezifischen Verantwortungsbereich zur Verfügung; - koordiniert angeordnete Massnahmen mit anderen Fachbereichen; - überwacht den Vollzug der angeordneten Massnahmen im eigenen Fachbereich und beurteilt diese Massnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen. Aufgaben für den Chef des GFSs - koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche; - legt die Organisation des Stabsbetriebes fest und regelt insbesondere die Stabsarbeit im Schichtbetrieb; 1F:\homepage\5-Katastophenschutz\5-02 Gemeindeführung\Aufgaben der Gemeindeführung.DOC

2 - bearbeitet im Normalfall im Auftrag des Gemeinderates mögliche Katastropheneinsatzplanungen; - beantragt dem Gemeinderat die Zusammensetzung und periodische Ergänzung des Führungsstabes; - leitet die Ausbildung des Führungsstabes und beantragt dem Gemeinderat das jährliche Ausbildungs- und Übungsprogramm; - besucht besondere Ausbildungskurse für Chefs von Gemeindeführungsstäben - erstellt, führt und ergänzt die Stabsdokumentation; - führt eine Pendenzenkontrolle - führt den Gemeindeführungsstab gemäss den Weisungen und Aufträgen des Gemeinderates; - berät den Gemeinderat und stellt Anträge für die Katastrophenbewältigung; - trifft im Rahmen der Kompetenzregelung die im Notfall erforderlichen Sofortmassnahmen; - beschafft und beurteilt alle für die Katastrophenbewältigung erforderlichen Informationen; - trifft alle für den Vollzug der vom Gemeinderat angeordneten Massnahmen notwendigen Anforderungen und überwacht deren Durchführung; - koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche; - legt die Organisation des Stabsbetriebes fest und regelt insbesondere die Stabsarbeit im Schichtbetrieb; - regelt die Protokollführung und die Aktenablage im Stab - regelt die Journalführung im Stab Aufgaben für das Ressort Versorgung - erstellt und führt die erforderlichen Fachunterlagen; - organisiert, die Verpflegung von Einsatzformationen bei Katastrophenhilfeinsätzen Bereich der Versorgung; - besucht die fachbezogenen Kurse für wirtschaftliche Landesversorgung; 2

3 - führt eine Pendenzenkontrolle. - vollzieht und überwacht die von der kantonalen Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung angeordneten Massnahmen in der Gemeinde; - trifft in Zusammenarbeit mit dem zugewiesenen Verwaltungspersonal die Vorbereitungsarbeiten in organisatorischer, personeller und räumlicher Hinsicht; - vollzieht und überwacht die angeordneten Bewirtschaftungsmassnahmen gemäss den Weisungen des Landes - hilft mit bei der Koordination der Selbstsorge in der Gemeinde; - hält Verbindung zu den Versorgungsorganen der Nachbargemeinden; - hält Verbindung zu den Fachorganen der Wirtschaftlichen Landesversorgung des Landes; - hilft mit bei der Information der Bevölkerung über die Belange der Landesversorgung; - organisiert, die Verpflegung von Einsatzformationen bei Katastrophenhilfeeinsätzen Bereich der Versorgung. Aufgaben für das Ressort Gesundheitswesen - erstellt und führt Uebersichten über die Einrichtungen und Mittel des Gesundheitsdienste in der Gemeinde; - koordiniert die gesundheitsdienstlichen Massnahmen mit den praktizierenden Aerzten, Zahnärzten und Tierärzten, den Apotheken - hält Verbindung zum Gesundheitsdienst des Landes sowie zu den Nachbargemeinden; - plant und organisiert, die sanitätsdienstliche Versorgung von Patienten im Katastrophenfall - für eine Pendenzenliste - koordiniert die gesundheitsdienstlichen Massnahmen mit den praktizierenden Aerzten, Zahnärzten und Tierärzten, den Apotheken 3

4 - prüft und koordiniert Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen; - hält Verbindung zum Gesundheitsdienst des Landes sowie zu den Nachbargemeinden; - stellt die gesundheitspolizeilichen Massnahmen, insbesondere im Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygiene, sicher; - vollzieht und überwacht die im Bereich des Gesundheitswesens angeordneten Massnahmen; - hilft bei der Information der Bevölkerung; Bereich des Gesundheitswesens. Aufgaben für das Ressort Fürsorge und Betreuung - erstellt und führt Uebersichten über die Einrichtung und Mittel der Fürsorge in der Gemeinde; - plant und koordiniert die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen; - erstellt und führt eine Uebersicht über mögliche Unterkünfte und Notunterkünfte in der Gemeinde; - führt eine Pendenzenliste; - hält Verbindung zu den Seelsorgern der Gemeinde. - leitet, organisiert und koordiniert das Fürsorgewesen in der Gemeinde; Bereich der Fürsorge und Betreuung; - hält Verbindung zu den Seelsorgern der Gemeinde Aufgaben für das Ressort technischen Betrieb (Strassenunterhalt, Wasser- und Energieversorgung, Entsorgung ) 4

5 - führt die entsprechenden Mittel- und Personalübersichten; - hält die erforderlichen und nachgeführten Werkpläne ( z.b. Notwasserversorgung, Karte der Gewässerschutzbereiche usw. ) bereit; - hält Verbindung zu den Organen der Katastrophenorganisation des zuständigen Elektrizitätswerkes; - erstellt und führt eine Mittelübersicht über Arbeits- und Transportkapazitäten ortsansässiger Tiefbau- und Transportkapazitäten sowie über: * Standorte und Besitzer von Bau- und Räummaschinen, * Bau- und Betriebsmaterialien bei Baugeschäften, Zimmereien, Sägereien, * Standort von mobilen Hebegeräten (Pneukran, Seilwagen) * Standort von Absaug- und Tankfahrzeugen sowie Kanalreinigungsgeräten, * Standort von mobilen Starkstromgeneratoren; - stellt den periodischen fachdienstlichen Informationsaustausch mit dem verantwortlichen Dienstchef des Zivilschutzes sowie mit zuständigen Organen der Notorganisation im Bereich Elektrizitäts- und Gasversorgung sicher; - führt eine Pendenzenkontrolle - leitet, organisiert und koordiniert die Arbeiten der technischen Betriebe der Gemeinde bezüglich Strassenunterhalt, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung; - vollzieht und überwacht die im Bereich der Energieversorgung ( Gas und Elektrizität ) angeordneten Massnahmen in der Gemeinde; - vollzieht und überwacht die im Bereich des Strassenunterhalts angeordneten Massnahmen den Weisungen des Landes; - hält Verbindung zu den Organen der Notorganisation des LKW und der LGV sowie zu den entsprechenden Fachorganen der Nachbargemeinden; Bereich der Versorgung. Aufgaben für das Ressort Polizeiwesen 5

6 - koordiniert und leitet die gemeindepolizeilichen Aufgaben; - erstellen und führt Uebersichten über möglicherweise gefährdete aber lebenswichtige Objekte und Infrastrukturanlagen in der Gemeinde. - koordiniert und leitet die gemeindepolizeilichen Aufgaben; - arbeitet eng mit den zuständigen Organen der Landespolizei zusammen; - stellt Anträge für Massnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und zum Schutz lebenswichtiger Anlagen und Einrichtungen in der Gemeinde; - plant und koordiniert im Katastrophenfall verkehrspolizeiliche Massnahmen mit den Organen der Landespolizei, dem Feuerwehrkommando; - stellt die Zutrittskontrolle zu den Arbeitsräumen des GFS gemäss den Weisungen des Stabschefs sicher; Bereich des Polizeiwesens. Aufgaben für die Bereiche Nachrichten und Übermittlung Nachrichtendienst im Einsatz - beschafft die erforderlichen Nachrichten und Informationen in der Gemeinde sowie bei benachbarten kommunalen und/oder staatlichen Stellen; - erstellt und führt die Lage Übersichten (Karten /Grafiken /Tabellen); - stellt den Nachrichten Austausch mit Landes und benachbarten kommunalen sowie mit allen interessierten gemeindeinternen Stellen sicher; - stellt die Informationen innerhalb des Führungsstabes sicher; - führt das Nachrichtenjournal; - führt eine Pendenzenliste; Übermittlungsdienst - plant und organisiert die Einrichtungen und den Betrieb der erforderlichen Uebermittlungsmittel für den Führungsstab; 6

7 - organisiert und koordiniert den Einsatz der Uebermittlungsmittel zugunsten des Führungsstabes (PTT, Feuerwehr, Gemeindewerke, u.a.) - koordiniert und überwacht die Festlegung und Meldung der kriegs- und katastrophenwichtigen Telefonanschlüsse (KWT) in der Gemeinde; - erstellt und führt die erforderlichen Einsatzunterlagen; - führt eine Pendenzenliste - plant und organisiert gemäss den Weisungen die Einrichtung und den Betrieb der Erforderlichen Uebermittlungsmittel für den Führungsstab; - stellt den Betrieb der Übermittlungsmittel des Führungsstabes (Telefon, Telefax, Funk, Radio und TV) sowie die Entgegennahme eingehender Meldungen sicher; - organisiert und koordiniert den Einsatz der Übermittlungsmittel zugunsten des Führungsstabes (PTT, Feuerwehr, Gemeindewerke, u.a.) und stellt die rasche Übermittlung sicher; - organisiert und leitet bei Ausfall der technischen Uebermittlungsmittel einen Kurierdienst gemäss den Weisungen des Stabschefs; Bereich des Uebermittlungsdienstes. Aufgaben für das Ressort Schutz und Rettung - besuchte Fachkurse - erstellt und führt Fachunterlagen im Feuerwehrbereich: * Mittelverzeichnis der Gemeinde- und Betriebsfeuerwehr(en), * Organisationsplan, * Feuerwehralarmierung, * Hydrantenplan; - erstellt und führt einen Evakuationsplan im Bereich von Talsperren / Wasseralarm; * Personalverzeichnis ( Kader- und Spezialistenliste), * Alamierungspläne, 7

8 * Sirenenvorbereitung/Pläne, * Kulturgüterschutz; - arbeitet eng mit dem Feuerwehrkommandanten und der Leitung des SV zusammen - hält den Informationsaustausch zu folgenden Organisationen aufrecht: * Gemeinde- und Betriebsfeuerwehr(en), * Chemiewehrstützpunkt, * Evakuationschef ( Talsperren/Wasseralarm ); - erstellt und führt eine Liste weiterer Schutz- und Rettungsorganen ( z.b. SLRG, SAC usw. ); - erstellt einen Sofortmassnahmenkatalog; - führt eine Pendenzenliste. - arbeitet nach dem Sofortmassnahmenkatalog; - erstellt und hält die Verbindung zur Feuerwehr, sowie weiterer im Einsatz stehenden Rettungsorganen; - stellt die Koordination der einzelnen Rettungsorganen sicher; - führt ein Einsatzjournal. Aufgaben für Notorganisationen der Verwaltung (gehört nicht zum Gemeindeführungsstab, stellt jedoch die notwendige Infrastruktur für den Führungsstab sicher ) - bezeichnet und richtet gemäss den Weisungen des Gemeinderates eine Pressbzw. Informationszentrum ein; - plant und hält ein Sicherheitskonzept für die Gemeindeverwaltung bereit; - plant und organisiert die reduzierte Weiterführung der Gemeindeverwaltung bei Ausfall der EDV-Anlage; - führt Uebersichten über reaktivierbares ehemaliges Verwaltungspersonal der Gemeinde; - erstellt und führt eine Fachdokumentation; 8

9 - führt eine Pendenzenliste. - stellt den Verwaltungsbetrieb gemäss den Weisungen des Gemeinderates sicher und gewährleistet die laufende Information des Verwaltungspersonals; - stellt die für die Arbeit des Führungsstabes erforderliche Infrastruktur sowie das notwendige Kanzleipersonal zur Verfügung; - führt die verwaltungsinterne Umstellung der Gemeindeverwaltung bei Katastrophensituation gemäss den Weisungen des Gemeinderates durch; - stellt die Verbindung zur Kanzlei des Führungsstabes sicher und organisiert, wo erforderlich, einen Kurierdienst; - bezeichnet und richtet gemäss den Weisungen des Gemeinderates eine Pressebzw. Informationszentrum ein. Vaduz, 12. November 1993/cs/AZS SG 9

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