Sozialgericht Potsdam Der Direktor. Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan)

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1 1 Sozialgericht Potsdam Der Direktor Az.: E - Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan) Gemäß 6 SGG in Verbindung mit 21 e GVG beschließt das Präsidium nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter folgende Verteilung der Geschäfte auf die Kammern und die Besetzung der Kammern des Sozialgerichts für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 Kammer 1 Arbeitsgebiete: A 1. Angelegenheiten aufgrund der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Vertragszahnärzten (Vertragsarztrecht), einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände - (Angelegenheiten nach 10 Abs. 2 SGG) mit den Eingängen der Endziffern: Gerichtliche Festsetzung der einem ehrenamtlichen Richter, einem Zeugen oder Beteiligten zu gewährenden Entschädigung ( 16 ZSEG; 4 JVEG) und einem Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer zu gewährenden Vergütung/Kostensatz ( 16 ZSEG; 4 JVEG). Gerichtliche Festsetzungen der Pauschgebühr nach 189 Abs. 2 Satz 2 SGG mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Scheiner 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Bröder Kammer 2 Angelegenheiten der Unfallversicherung (außer Unfallversicherung für den Bergbau) mit den Eingängen der Endziffern: 2, 4, 6, 8, 0. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Bröder 1. Vertreter: Richter Hökendorf 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke Kammer 3

2 2 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der Krankenversicherung (ohne Angelegenheiten nach 10 Abs. 2 SGG); 2. Angelegenheiten der Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Beitragspflicht in der Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie Streitigkeiten über den Arbeitgeberanteil (Betriebsprüfungen nach 28 p SGB IV), Beitragsangelegenheiten der Mini-Job- Zentrale, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist; 3. Angelegenheiten zugewiesener Sachgebiete in der Krankenversicherung, die nicht besonders bezeichnet sind; 4. Streitigkeiten nach dem Lohnfortzahlungsgesetz; 5. Streitigkeiten nach 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes mit den Eingängen der Endziffern: 1, 3, 5, 6 ungerade Vorziffern, 7. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Slottke1. Vertreter: Direktor des Sozialgerichts Graf von Pfeil 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Nürnberger Kammer 4 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991; mit den Eingängen der Endziffern: 04, 14, 24, 34, 44, 54, 64, 74, 84, 94, 08, 18, 28, 38.

3 Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Reschke 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Fettien 3 Kammer 5 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden) und des Schwerbehindertenrechts (einschließlich der Angelegenheiten, in denen das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, aufgrund des 1. und 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes und aufgrund des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes) und Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts mit den Eingängen der Endziffern: 1, 3, 5, 8. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Schäfer 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Nürnberger 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Kulessa Kammer 6 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sowie der Angelegenheiten nach den 12, 15 des Entwicklungshelfergesetzes und nach Art Abs. 2 des 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) mit den Eingängen der Endziffern: 2, 6, 9 ungerade Vorziffern. 2. Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter ( 18, 21, 22 SGG) mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Weißleder 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Slottke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Nürnberger Kammer 7 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der Krankenversicherung (ohne Angelegenheiten nach 10 Abs. 2 SGG); 2. Angelegenheiten der Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Beitragspflicht in der Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung der

4 4 Arbeiter und Angestellten sowie Streitigkeiten über den Arbeitgeberanteil (Betriebsprüfungen nach 28 p SGB IV), Beitragsangelegenheiten der Mini-Job- Zentrale, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist; 3. Angelegenheiten zugewiesener Sachgebiete in der Krankenversicherung, die nicht besonders bezeichnet sind; 4. Streitigkeiten nach dem Lohnfortzahlungsgesetz; 5. Streitigkeiten nach 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes mit den Eingängen der Endziffern: 6 gerade Vorziffern, 8, 9, 0. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Scheiner 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Zanetti Kammer 8 mit den Eingängen der Endziffern: 92, 33, 87, 97, 39. Vorsitzende: Richterin Wagner 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weber 2. Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Geithe Kammer 9 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden) und des Schwerbehindertenrechts (einschließlich der Angelegenheiten, in denen das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, aufgrund des 1. und 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes und aufgrund des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes) und Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts mit den Eingängen der Endziffern: 2, 4, 9, 0. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Nürnberger 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Schäfer 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weißleder

5 5 Kammer 10 Arbeitsgebiete: a. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; b. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 02, 12, 22, 32, 42, 52, 62, 72, 82, 92. Vorsitzende: Richterin Wagner 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Werner 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber Kammer Angelegenheiten der Pflegeversicherung mit den Eingängen der Endziffern: Angelegenheiten, für die unter keinem anderen Gesichtspunkt die Zuständigkeit einer Kammer begründet ist mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Fettien 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weißleder 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Slottke

6 6 Kammer 12 Angelegenheiten der Unfallversicherung (außer Unfallversicherung für den Bergbau) mit den Eingängen der Endziffern: 1, 3, 5, 7, 9. Vorsitzender: Richter Hökendorf 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Bröder 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke Kammer 13 mit den Eingängen der Endziffern: 46, 66. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Scheiner 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Bröder 2. Vertreter: Richter Hökendorf Kammer 14 mit den Eingängen der Endziffern: 47, 57, 67, 77 gerade Vorziffern. Vorsitzende: Richterin am Arbeitsgericht Geithe 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Gürtler 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Scheiner Kammer 15 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der Krankenversicherung (ohne Angelegenheiten nach 10 Abs. 2 SGG); 2. Angelegenheiten der Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Beitragspflicht in der Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie Streitigkeiten über den Arbeitgeberanteil (Betriebsprüfungen nach 28 p SGB IV), Beitragsangelegenheiten der Mini-Job- Zentrale, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist;

7 7 3. Angelegenheiten zugewiesener Sachgebiete in der Krankenversicherung, die nicht besonders bezeichnet sind; 4. Streitigkeiten nach dem Lohnfortzahlungsgesetz; 5. Streitigkeiten nach 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes mit den Eingängen der Endziffern: 2, 4, 7. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Scheiner 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Bröder Kammer 16 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 75, 85, 95, 09, 19, 29, 39, 49, 59, 69, 79, 89, Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und Angelegenheiten der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dr. Werner 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber 2. Vertreterin: Richterin Wagner

8 8 Kammer 17 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 00, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 01, 11, 21, 31, 41, 51, 07, 17, 27, 37, 47, 57, 67. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Neunaber 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Gürtler 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Henze Kammer 18 Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sowie der Angelegenheiten nach den 12, 15 des Entwicklungshelfergesetzes und nach Art Abs. 2 des 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) mit den Eingängen der Endziffern: 1, 4, 5, 9 gerade Vorziffern, 0. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Slottke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Fettien Kammer 19

9 mit den Eingängen der Endziffern: 00, 10, 20, 30, 40, 89. Vorsitzender: Direktor des Sozialgerichts Graf von Pfeil 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weißleder 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Schäfer 9 Kammer 20 Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Henze 1. Vertreterin: Richterin Tichy 2. Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel Kammer 21 mit den Eingängen der Endziffern: 01, 05, 06, 09. Vorsitzende: Richterin Tichy 1. Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Geithe 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Werner Kammer 22 Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sowie der Angelegenheiten nach den 12, 15 des Entwicklungshelfergesetzes und nach Art Abs. 2 des 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) mit den Eingängen der Endziffern: 3, 7, 8. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Slottke 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Kulessa

10 10 Kammer 23 mit den Eingängen der Endziffern: 21, 41, 61, 81. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Reschke 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Fettien 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weißleder Kammer 24 mit den Eingängen der Endziffern: 17 ungerade Vorziffern, 18, 28, 29. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Nürnberger 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Kulessa 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dauns Kammer 25 mit den Eingängen der Endziffern: 02, 42, 62, ungerade Vorziffern, 70. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Weber 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Zanetti 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Scheiner Kammer 26 mit den Eingängen der Endziffern: 36, 56, 76, 86, 96.

11 Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Fettien 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Reschke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke 11 Kammer 27 mit den Eingängen der Endziffern: 24, 34, 44, 64 gerade Vorziffern. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Schäfer 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dauns 2. Vertreter: Direktor des Sozialgerichts Graf von Pfeil Kammer 28 mit den Eingängen der Endziffern: 07, 27. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Scheiner 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weber Kammer 29 Angelegenheiten des Kindergeldrechts mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin Dr. Matusch 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Henze Kammer 30 mit den Eingängen der Endziffern: 43, 53 gerade Vorziffern, 73, 83, 93.

12 12 Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Weißleder 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Kulessa 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Slottke Kammer 31 mit den Eingängen der Endziffern: 31, 71, 32, 52. Vorsitzende: Richterin am Arbeitsgericht Geithe 1. Vertreterin: Richterin Wagner 2. Vertreter: Richter Hökendorf Kammer 32 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 36, 56. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Henze 1. Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber

13 13 Kammer 33 mit den Eingängen der Endziffern: 63, 94 gerade Vorziffern, 85, 50, 60. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Bröder 1. Vertreterin: Richterin Tichy 2. Vertreterin: Richterin Dr. Matusch Kammer 34 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden) und des Schwerbehindertenrechts (einschließlich der Angelegenheiten, in denen das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, aufgrund des 1. und 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes und aufgrund des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes) und Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts mit den Eingängen der Endziffern: 6, 7. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Kulessa 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Nürnberger 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Schäfer Kammer 35 mit den Eingängen der Endziffern: 75, 95, 26, 77 ungerade Vorziffern, zuzüglich der, aus der Anlage 1 ersichtlichen, aus der Kammer 39 übergehenden Bestandsverfahren. Vorsitzende: Richterin Tichy 1. Vertreterin: Richterin Dr. Matusch 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Gürtler

14 14 Kammer 36 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 61, 71, 81, 91, 03, 13, 23, 33, 43, 53, 63, 73, 83, 93. Vorsitzende: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Henze 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Gürtler Kammer 37 Angelegenheiten des Erziehungsgeldrechts und des Elterngeldrechts mit den Eingängen der Endziffern: 0 9. Vorsitzende: Richterin Tichy 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Kuhnke 2. Vertreterin: Richterin Dr. Matusch Kammer 38 mit den Eingängen der Endziffern: 03, 04, 17 gerade Vorziffern, 08, 58, 68.

15 15 Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Kulessa 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Reschke 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dauns Kammer 39 mit den Eingängen der Endziffern: 22, 23, abzüglich der, aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen, auf die Kammern 35 und 45 übergehenden Bestandsverfahren. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dauns 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Reschke Kammer 40 mit den Eingängen der Endziffern: 25, 88, 98, 80, 90. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Zanetti 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Henze 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Dr. Werner Kammer 41 mit den Eingängen der Endziffern: 11, 12, 13, 14, 15 gerade Vorziffern.

16 16 Vorsitzender: Richter Hökendorf 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Scheiner 2. Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Geithe Kammer 42 mit den Eingängen der Endziffern: 54, 64 ungerade Vorziffern, 74, 45. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dauns 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Fettien 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Reschke Kammer 43 mit den Eingängen der Endziffern: 53 ungerade Vorziffern, 84, 94 ungerade Vorziffern, 78. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dauns 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Schäfer 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Grützmann-Nitschke Kammer 44 Gerichtliche Festsetzung der einem Beteiligten oder dessen Bevollmächtigten zu erstattenden Kosten ( 197 SGG) sowie Erinnerungen nach 178 SGG, soweit keine Zuweisung in eine andere Kammer erfolgt, mit den Eingängen der Endziffern: 7, 8, 9, 0, abzüglich der, aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlichen, auf die Kammern 51 und 52 übergehenden Bestandsverfahren. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Neunaber 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Zanetti 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weber

17 17 Kammer 45 mit den Eingängen der Endziffern: 35, 55, 16, 37. zuzüglich der, aus der Anlage 2 ersichtlichen, aus der Kammer 39 übergehenden Bestandsverfahren. Vorsitzende: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel 1. Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Geithe 2. Vertreterin: Richterin Tichy Kammer 46 mit den Eingängen der Endziffern: 72 gerade Vorziffern, 59, 69, 79, 89, Vorsitzende: Richterin Dr. Matusch 1. Vertreter: Richter Hökendorf 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weber Kammer 47 mit den Eingängen der Endziffern: 91, 72 ungerade Vorziffern, 38, 48, 49. Vorsitzende: Richterin Dr. Matusch 1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Weber 2. Vertreterin: Richterin Wagner

18 18 Kammer Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse; Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 05, 15, 25, 35, 06, 16, 26, 46, 66, 86. Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Dr. Werner 1. Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber Kammer 49 mit den Eingängen der Endziffern: 51, 65, 19, 99. Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Gürtler 1. Vertreterin: Richterin Dr. Matusch 2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht Zanetti Kammer 50 Arbeitsgebiete: 1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung; Streitsachen, für die nach 17 AAÜG die Sozialgerichte zuständig sind, sowie solche für die nach Art Abs. 2 des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) die Träger der Rentenversicherung zuständig sind; Streitsachen zu Entscheidungen der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse;

19 19 Streitsachen, die Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner betreffen; 2. Angelegenheiten, die ausschließlich die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung oder Beitragseinziehung in der Rentenversicherung betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, und Streitsachen der Künstlersozialversicherung; Streitsachen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen vom 20. Dezember 1991 mit den Eingängen der Endziffern: 45, 55, 65, 76, 96, 77, 87, 97, 48, 58, 68, 78, 88, 98. Vorsitzender: Richterin am Sozialgericht Gürtler 1. Vertreterin: Richterin Wagner 2. Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Hentschel Kammer 51 Gerichtliche Festsetzung der einem Beteiligten oder dessen Bevollmächtigten zu erstattenden Kosten ( 197 SGG) sowie Erinnerungen nach 178 SGG, soweit keine Zuweisung in eine andere Kammer erfolgt, mit den Eingängen der Endziffern: 1, 2, 3, zuzüglich der, aus der Anlage 3 ersichtlichen, aus der Kammer 44 übergehenden Bestandsverfahren. Vorsitzende: Richterin Dr. Matusch 1. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber 2. Vertreter: Richter Hökendorf Kammer 52 Gerichtliche Festsetzung der einem Beteiligten oder dessen Bevollmächtigten zu erstattenden Kosten ( 197 SGG) sowie Erinnerungen nach 178 SGG, soweit keine Zuweisung in eine andere Kammer erfolgt, mit den Eingängen der Endziffern: 4, 5, 6, zuzüglich der, aus der Anlage 4 ersichtlichen, aus der Kammer 44 übergehenden Bestandsverfahren.

20 20 Vorsitzender: Richter Hökendorf 1. Vertreterin: Richterin Dr. Matusch 2. Vertreter: Richter am Sozialgericht Neunaber

21 21 B 1) 1 Für die Bestimmung des Sachgebiets nach Abschnitt A ist zunächst der bezeichnete Leistungsträger maßgebend. 2 Im Übrigen wird das Sachgebiet durch den vom Kläger erhobenen Anspruch bestimmt. Dies gilt auch für Schadensersatz-, Folgenbeseitigungs- und Herstellungsansprüche. 2) Bei Erstattungs- oder Ersatzansprüchen von Leistungsträgern untereinander oder gegen Dritte bestimmt sich das Sachgebiet nach dem Rechtsgebiet, welches für den geltend gemachten Anspruch maßgeblich ist. 3) 1 In den Sachgebieten, in denen sich die Kammerzuständigkeit nach den Endziffern richtet, sind die Klageeingänge eines Tages in der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen der Kläger in die Prozessregister einzutragen. 2 Dabei sind Umlaute als zwei Buchstaben anzusehen. 3 Haben mehrere Kläger denselben Nachnamen, erfolgt die Eintragung unter Berücksichtigung des Vornamens. 4 Bei gleichen Vornamen ist der Anfangsbuchstabe des Wohnorts maßgebend. 5 Bei Streitigkeiten eines Rechtsverhältnisses mehrerer Kläger ungleichen Namens ist der zuerst genannte Name maßgebend. 4) 1 Ein Antrag, der keinem Sachgebiet nach Abschnitt A zugeordnet werden kann, wird bis zu dessen Feststellung in die Allgemeine Liste (SF) eingetragen. 2 Ein Antrag, der einem Sachgebiet nach Abschnitt A, aber keinem Beklagten zugeordnet, werden kann, wird bis zu dessen Feststellung in das Allgemeine Register (AR) eingetragen. 3 Er ist hinsichtlich der Zuweisung zu einer Kammer wie ein Hauptsacheverfahren zu behandeln. 5) 1 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, auf Prozesskostenhilfe vor Anhängigkeit, auf Beweissicherung und Rechtshilfeersuchen werden hinsichtlich der Zuweisung zu einer Kammer wie Hauptsacheverfahren erfasst und behandelt. 2 Die Zuordnung zum jeweiligen Register bleibt hiervon unberührt. 6) 1 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sind entgegen der Regelungen des Absatzes 3) sofort einzutragen. 2 Gehen mehrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zur gleichen Zeit ein, gelten die Regelungen des Absatzes 3) entsprechend. 7) 1 Streitigkeiten von natürlichen Personen, von denen bereits Streitigkeiten in dem selben Sachgebiet anhängig und nach 16 Abs. 1 Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der Sozialgerichte des Landes Brandenburg in der Fassung vom 28. November 2008 (AktO-SG 2009) in Verbindung mit 6 Abs. 2, 3 a, b, e oder f der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der in der Fassung vom 28. November 2008 Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik 2009) noch nicht erledigt sind, werden ungeachtet der Endziffer der Kammer zugeordnet, der die Streitigkeit mit dem ältesten Aktenzeichen zugehört. 2 Gelangt die Streitigkeit mit dem ältesten Aktenzeichen aufgrund der Übertragung in die Zuständigkeit einer anderen Kammer, folgen alle weiteren Verfahren derselben natürlichen Person. 8) Die Regelungen des Absatzes 7) finden in Streitigkeiten nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bei Verfahren mehrerer natürlicher Personen einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft im Sinne des 9 Abs. 5 SGB II Anwendung, auch wenn diese bestritten wird.

22 22 9) Folgt einem Antrag auf Gewährung von PKH nach Absatz 5) das Verfahren in der Hauptsache, wird ungeachtet der Endziffer die zuvor befasste Kammer zuständig. 10) 1 Bei Wiederaufnahmeverfahren, Anfechtungen von Klagerücknahmen, Anhörungsrügen nach 178 a SGG, Streitigkeiten über gerichtliche Vergleiche und Vollstreckungsangelegenheiten bleibt die zuvor befasste Kammer zuständig. 2 Dies gilt auch bei Zurückverweisungen. 3 Ist die Kammer im Zeitpunkt des Wiedereinganges des Verfahrens aufgelöst oder fachlich unzuständig geworden, wird es als Neueingang behandelt. 4 Ergänzungsverfahren nach 140 Sozialgerichtsgesetz (SGG)gelten nicht als Neueingang. 11) 1 Für nachgehende Entscheidungen in nach 16 Abs. 1 AktO-SG 2009 in Verbindung mit 6 Abs. 2, 3 a), b), e) oder f) SG-Statistik 2009 abgeschlossenen Verfahren bleibt der im Zeitpunkt der Erledigung in der Streitigkeit zuständige Richter auch dann zuständig, wenn ihm nach Erledigung der Vorsitz einer anderen Kammer oder eines anderen Sachgebietes zugeteilt worden ist. 2 Gehört der Richter dem Gericht nicht mehr an, geht die Zuständigkeit entsprechend der Bestimmungen des Abschnitts A über. 3 Als nachgehende Entscheidung gelten auch solche nach 198 ff. SGG. 12) 1 In den Fällen einer Fortsetzung oder Wiederaufnahme von Verfahren, die nach 16 Abs. 13 AktO-SG 2009 in Verbindung mit 6 Abs. 3 c) oder d) als erledigt behandelt worden sind, verbleibt die Zuständigkeit bei der zuvor befassten Kammer. 2 Ist die Kammer im Zeitpunkt der Wiedereintragung des Verfahrens aufgelöst oder fachlich unzuständig geworden, wird es als Neueingang behandelt. 13) Im Falle der Verbindung von Verfahren aus mehreren Kammern wird diejenige Kammer zuständig, die die Verbindung beschließt. 14) Im Falle einer Änderung der Zuständigkeit verbleibt es bei ausgeführter Ladung zur Erörterung oder Verhandlung bei der ursprünglichen Zuständigkeit. 15) Bei allen Zweifeln über die Zuständigkeit entscheidet das Präsidium. C 1) Im Falle der Verhinderung sowie des Ausschlusses und Ablehnung des Kammervorsitzenden nach 60 SGG bestimmt sich dessen Vertretung nach dem in Abschnitt A niedergelegten Vertretungsplan. 2) Ist eine Vertretung nach Absatz 1) nicht gewährleistet, erfolgt eine nach Haupthaus (Rubensstraße 8) und Filiale (Berliner Straße 90) getrennte Ringvertretung

23 23 3) 1 Die Ringvertretung beginnt fortlaufend mit dem Vorsitzenden der Kammer, die der Nummer nach der zu vertretenden Kammer folgt. 2 Der höchsten Nummer folgt dabei die niedrigste. 3 Die Ringvertretung endet mit Dienstantritt eines der Vertreter nach Abschnitt A. 4) 1 Vertritt ein Kammervorsitzender in drei Kammern, ist er von weiteren Vertretungen ausgenommen, solange andere Kammervorsitzende weniger Kammern zu vertreten haben. 2 Dies gilt in entsprechender Anwendung von Abs. 2) auch in Abweichung von Abschnitt A. 3 Werden die Vertretungen gleichzeitig notwendig, so gilt diese Regelung für numerisch nachfolgende Kammern. 5) Die Regelung des Abschnitts B Absatz 15 gilt entsprechend. Verteilung der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen auf die Kammern D 1. Den Kammern werden die im Abschnitt E benannten ehrenamtlichen Richter zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach in nach Sachgebieten und für das Haupthaus und die Filiale getrennten Pools. 2. Die ehrenamtlichen Richter sind zu den Sitzungen der Kammer mit Beginn des neuen Geschäftsjahres in der Reihenfolge zuzuziehen, die sich aus der Liste in dem nach Sachgebiet und Standort zugewiesenem Pool ergibt Bei Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters tritt der nachfolgende noch nicht zu einer späteren Sitzung geladene ehrenamtliche Richter des jeweiligen Pools ein. 2 Der ausgefallene Richter ist erst erneut zu laden, wenn er nach der laufenden Nummer der Liste ansteht. 1 Steht zur Ladung des Nächstfolgenden eine genügende Frist nicht zur Verfügung, so dass eine anberaumte Sitzung ausfallen müsste, wird der am schnellsten zu erreichende ehrenamtliche Richter des betreffenden Pools herangezogen. 2 Ein so erforderliches Abweichen von der Reihenfolge ist unter Angabe des Grundes in dem Ordner "Sitzungsdienste" des jeweiligen Pools zu vermerken. 3 Der zugezogene ehrenamtliche Richter ist zu überspringen, wenn er in der laufenden Reihenfolge ansteht. 1 Sind alle ehrenamtlichen Richter einer Liste verhindert, ist auf die Liste desselben Sachgebietes des jeweils anderen Standortes zurückzugreifen. 2 Abs. 4 gilt entsprechend. 6. Wird eine Sitzung, zu der die ehrenamtlichen Richter bereits geladen sind, geschlossen auf einen anderen Sitzungstag verlegt, so sind die ehrenamtlichen Richter umzuladen.

24 Besetzung der Kammern mit ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen 24 E Kammern 3, 4, 11 ( 12 Abs. 2 SGG; Rubensstraße 8) I. Versicherte laut Liste II. Arbeitgeber laut Liste Kammern 2, 7, 10, 12, 15, 16, 17, 32, 36, 37, 48, 50 ( 12 Abs. 2 SGG; Berliner Straße 90) III. Versicherte laut Liste IV. Arbeitgeber laut Liste Kammer 1 ( 12 Abs. 3 SGG; Berliner Straße 90) V. Ärzte laut Liste VI. Zahnärzte VII. Krankenkassen laut Liste laut Liste Kammern 5, 9, 34 ( 12 Abs. 4 SGG; Rubensstraße 8) VIII. Versorgungsberechtigte/Behinderte laut Liste IX. Personen, die mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen der vertraut sind laut Liste Kammern 6, 18, 19, 22, 23, 24, 26, 27, 30, 38, 39, 42, 43 ( 12 Abs. 5 Satz 1 SGG; Rubensstraße 8) X. Arbeitnehmer laut Liste XI. Arbeitgeber laut Liste Kammern 8, 13, 14, 21, 25, 28, 29, 31, 33, 35, 40, 41, 45, 46, 47, 49

25 25 ( 12 Abs. 5 Satz 1 SGG; Berliner Straße 90) XII. Arbeitnehmer XIII. Arbeitgeber laut Liste laut Liste Kammer 20 ( 12 Abs. 5 Satz 2 SGG; Berliner Straße 90) XIV. laut Liste Potsdam, 22. Dezember 2010 Das Präsidium des Sozialgerichts Potsdam gez. Graf von Pfeil gez. Nürnberger Slottke gez. Weber gez. Schäfer

26 26

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