B e s c h l u s s. I. Bei dem Sozialgericht für das Saarland sind die in Teil B. aufgeführten Kammern gebildet.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "B e s c h l u s s. I. Bei dem Sozialgericht für das Saarland sind die in Teil B. aufgeführten Kammern gebildet."

Transkript

1 SOZIALGERICHT für das Saarland B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 ab 01. Januar 2018, zuletzt geändert durch Beschluss des Präsidiums vom A. Allgemeiner Teil I. Bei dem Sozialgericht für das Saarland sind die in Teil B. aufgeführten Kammern gebildet. II. Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richter ist zu der Geschäftsverteilung nach 23 Abs. 2 SGG gehört worden. III. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet, auf das sich die Klage bezieht, ausgehend davon, - soweit möglich - auf welche Rechtsgrundlage die Klage gestützt wird. Streitigkeiten nach den 81a, 81b SGB X werden den Fachgebietskammern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zugeordnet [gültig ab dem ]. Die Fachkammer verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht, sofern das Sozialgericht für das Saarland unzuständig ist. IV. Für die Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen, Beweissicherungsverfahren, Verweisungen von anderen Gerichten sowie für Entscheidung über Kosten und 1

2 Gebühren und über Anträge und Entscheidungen nach 205 SGG sind die nach Teil B dieses Beschlusses bezeichneten Kammern zuständig. V. 1.) Sind für einzelne Fachgebiete mehrere Kammern zuständig, erfolgt die Verteilung im Turnus gemäß den Turnuslisten I - VI. Anträge auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes sind in dem jeweiligen Fachgebiet in eine eigenständige Eingangsliste entsprechend den Turnuslisten I VI einzutragen. Zur Entgegennahme der von der Poststelle mit dem Zeitpunkt des Eingangs (Tag und Uhrzeit nach Stunde und Minute) versehenen neuen Turnus-Sachen besteht eine zentrale Eingangsstelle (ZESt). Der Leiter der ZESt verteilt die Turnussachen nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs, bei gleichzeitigem Eingang entsprechend der alphabetischen Reihenfolge des Familiennamens, bei gleichem Familiennamen entsprechend der alphabetischen Reihenfolge des ersten angegebenen Vornamens und bei gleichem Vornamen nach dem Anfangsbuchstaben des Wohnortes des Klägers nach dem Alphabet, auf die nach der Turnusliste zuständige Kammer. 2.) Wird bei neu eingehenden Verfahren festgestellt, dass bezüglich des Klägers in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung nur bezüglich des Klägers gemäß 183 SGG - bereits weitere Verfahren bei einer an derselben Turnusliste beteiligten Kammer anhängig sind, so ist das neu eingehende Verfahren dieser bei mehreren Kammern der Kammer mit dem ältesten Verfahren - unabhängig vom Turnus zuzuteilen; dies gilt auch für ruhende, einschließlich statistisch erledigter Verfahren und einschließlich erledigter ER- und BW-Verfahren mit demselben Streitgegenstand. Das Vorstehende gilt entsprechend für Verfahren verschiedener Personen einer - bestehenden oder streitigen Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Es gilt auch für neue Klagen von Angehörigen dieser Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft oder der früheren bzw. streitig gewesenen Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, soweit noch eine Klage eines solchen Angehörigen anhängig ist. Die Zuweisung ist als Gutschrift für die nächste turnusgemäße Zuteilung, bei der diese Kammer übergangen wird, zu vermerken. 2

3 Wird die o.g. Feststellung nach der turnusgemäßen Zuteilung getroffen, so gibt die Kammer, an die zugeteilt ist, das Verfahren an die Kammer, an der das/die weitere(n) Verfahren anhängig sind, ab. 3.)a Abgaben innerhalb des Gerichts werden wie Neueingänge behandelt. Der abgebenden Kammer wird eine Lastschrift erteilt, die mit der nächsten eingehenden Sache zu verrechnen ist. 3.)b Trennungen von Ansprüchen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung werden, soweit in diesen Verfahren Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben werden, nach der Turnusliste III wie Neueingänge verteilt. 4.) In allen Fällen gilt, dass Namensänderungen, Rechtsnachfolge, Beiladung oder Beitritt weiterer Beteiligter, Parteiwechsel, Wiederaufnahme eines ruhenden oder ausgesetzten Verfahrens, Entscheidungen über die Wirksamkeit der Klagerücknahme sowie Zurückverweisung der Streitsache durch die Rechtsmittelinstanz an der Zuständigkeit nichts ändern. 5.) Bei EH-Sachen sind in den Fällen des - 7 Abs. 3 Entwicklungshelfergesetz (EHG) die Krankenversicherungskammern - 9 und 15 EHG die Kammern für das Arbeitsförderungsrecht - 10 EHG die Unfallversicherungskammern gem. der jeweiligen Turnusliste zuständig. 6.) Über die Entschädigung von Befundberichten entscheiden die jeweiligen Fachkammern. VI. 1.) Die Vertretung der einzelnen Kammern richtet sich nach dem unter D.) aufgeführten Vertretungsplan. 3

4 Ist eine Vertretung danach nicht möglich, wird die Vertretung von den anwesenden Richterinnen/Richtern in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit dem/der Letzten im Alphabet aufsteigend zum Alphabetanfang wahrgenommen. 2.) Ein Vertretungsfall liegt bei dienstlicher, urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit einer Richterin/eines Richters vor. 3.) Bei Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit entscheidet der nach dem Geschäftsverteilungsplan in D beschlossenen Vertretungsregelung zunächst der 3. Vertreter, bei dessen Verhinderung der 2. Vertreter und bei dessen Verhinderung der 1. Vertreter. VII. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes entscheidet auf Antrag das Präsidium. VIII. 1.) Kommt es bezüglich der alten Kammer 12 (Soziales Entschädigungsrecht und Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale, Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Fickinger) zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Zurückverweisung des Verfahrens seitens des Berufungsgerichts oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung, so erhält das Verfahren ein neues Aktenzeichen und wird nach der Turnusliste 1 zugeteilt. 2.) Kommt es zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens, einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung in der früheren Kammer 25 (Angelegenheiten nach 7 SGB IV, 7a SGB IV und 28p SGB IV), so werden diese gemäß der Turnusliste VI zugeteilt. 3.) Kommt es zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens, einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung in der früheren Kammer 15 (Rentenversicherung), so erhält das Verfahren ein neues Aktenzeichen und wird gemäß der Turnusliste VI zugeteilt. 4

5 B. Besetzung der Kammern mit Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte 1. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet. - entsprechend der Turnusliste III - 2. Kammer Sachgebiet: Vertragsarztrecht 3. Kammer Sachgebiet: Gewerbliche und landwirtschaftliche Unfallversicherung, einschließlich der Bergbau-Unfallversicherung. - entsprechend der Turnusliste V - 4. Kammer Sachgebiet: a) Gewerbliche und landwirtschaftliche Unfallversicherung, einschließlich der Bergbau-Unfallversicherung. - entsprechend der Turnusliste V - b) Güterichter gem. 202 Satz 1 SGG, 278 Abs. 5 ZPO 5

6 5. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 6. Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - entsprechend der Turnusliste VI b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind. - entsprechend der Turnusliste VI - c) Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung. d) Handwerkerversorgung. e) Alterssicherung der Landwirte. zu c) bis e) - entsprechend der Turnusliste II - 7. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 8. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG). b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG). c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe. - entsprechend der Turnusliste I - 9. Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - entsprechend der Turnusliste VI - 6

7 b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind. - entsprechend der Turnusliste VI - c) Angelegenheiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 10. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I Kammer Sachgebiet: Kindergeldrecht mit Ausnahme der Streitigkeiten nach 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - und Angelegenheiten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit. 12. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend der Turnusliste IV - c) Streitigkeiten nach 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend der Turnusliste IV - 7

8 13. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - entsprechend Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - entsprechend der Turnusliste VI - b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind - entsprechend der Turnusliste VI - c) Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung d) Handwerkerversorgung e) Alterssicherung der Landwirte zu c) bis e) - entsprechend der Turnusliste II Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- 8

9 Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV Kammer ist nicht mehr gebildet worden 18. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I - d) Streitsachen mit Eingang ab dem , für die nach dem Geschäftsverteilungsplan keine andere Kammer zuständig ist. 9

10 19. Kammer Sachgebiet: Pflegeversicherung, soweit die Verfahren nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeteilt sind. 20. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III - c) Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter. 21. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend der Turnusliste IV c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend der Turnusliste IV 22. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 10

11 23. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III Kammer ist nicht mehr gebildet worden 25. Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) - Mit Ausnahme der in der Anlage G verzeichneten Rechtstreitigkeiten der Kammern 31 bis Kammer Sachgebiet: a) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - entsprechend der Turnusliste IV - b) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV 11

12 31. Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer 12

13 Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz. gemäß Präsidiumsbeschluss vom

14 C. Ehrenamtliche Richter 1.) Die ehrenamtlichen Richter werden nach der in der Liste in Punkt F. aufgestellten Reihenfolge wobei die Reihenfolge aus dem Vorjahr fortgesetzt wird - zu den Verhandlungen herangezogen. Für die ehrenamtlichen Richter, die mehreren Kammern zugeteilt sind, bestimmt sich die Reihenfolge der Heranziehung zum Termin nach der zeitlichen Folge der Verfügungen. 2.) Ist ein ehrenamtlicher Richter verhindert, an einer Verhandlung teilzunehmen, wird der nächste in der Reihe als sein Vertreter zugezogen, sofern er nicht bereits zu einer Verhandlung geladen ist; ist auch dieser verhindert, der übernächste und so fort. Zur nächsten Verhandlung wird der in der Liste Nachfolgende geladen. 3.a.) Falls bei Ausfall eines ehrenamtlichen Richters die Ladung des nächsten in der Liste folgenden ehrenamtlichen Richters wegen Zeitmangels oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, sind von den Kammern die in Saarbrücken oder in der Nähe Saarbrückens wohnenden ehrenamtlichen Richter in der Reihenfolge des Verzeichnisses zuzuziehen. Nummer 2 gilt entsprechend. 3.b.) Sind aus der Liste bzw. den Listen alle ehrenamtlichen Richter verhindert, so sind die noch nicht geladenen ehrenamtlichen Richter der nächstfolgenden Kammer der jeweiligen Fachsparte heranzuziehen. 3.c.) Die Regelung Ziffer 3.b.) gilt für die Kammern 31 bis 37 mit folgender Maßgabe: 14

15 Sind aus der Liste einer dieser Kammern einer oder alle ehrenamtlichen Richter verhindert, so sind zunächst die noch nicht geladenen ehrenamtlichen Richter der Kammer 25 heranzuziehen. 3.d.) Existiert keine weitere Fachkammer, gilt Ziffer 3.b.) für fachnahe Kammern. 4.) Wird ein Verhandlungstermin auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, dann nehmen die bereits für diese Verhandlung nominierten ehrenamtlichen Richter an dieser Verhandlung teil. Die Heranziehung zu den nächsten Verhandlungen wird so gehandhabt, als hätte die vertagte Verhandlung zu dem ursprünglichen festgelegten Zeitpunkt stattgefunden. 5.) Wird ein Verhandlungstermin durch Verfügung aufgehoben, dann sind die für die Verhandlung vorgesehenen ehrenamtlichen Richter im Rahmen der aufgestellten Reihenfolge zu der nächsten noch nicht geladenen Verhandlung heranzuziehen. 6.) Sollte ein ehrenamtlicher Richter bzw. eine ehrenamtliche Richterin aus dem Amt ausscheiden, so tritt an die Stelle des/der Ausgeschiedenen der oder die von dem Minister für Justiz berufene Nachfolger oder Nachfolgerin. Die wiederberufenen ehrenamtlichen Richter und Richterinnen bleiben weiterhin der Kammer zugeteilt, der sie bisher angehört haben. 15

16 E. Turnuslisten ab Turnusliste I Turnus (Eingänge) 8 13/30 Kammern 10 4/ / /

17 Turnus (Eingänge) 8 13/ / / /

18 Turnusliste II Kammern Turnus (Eingänge) 6 1/2 14 1/2 1 X 2 X 3 X 4 X 18

19 Turnusliste III Kammern Turnus (Eingänge) 1 9/ / / / Plus Turnuslisten IIIa und IIIb 19

20 Turnusliste IIIa ab bis Kammern Turnus (Eingänge) 1 11/ / /20 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 10 X X 11 X X 12 X X 13 X X 14 X X 15 X X 16 X X 17 X X 18 X X 19 X X 20 X X 20

21 Turnusliste IIIb ab Kammern Turnus (Eingänge) 1 10/ / /20 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 10 X X 11 X X 12 X X 13 X X 14 X X 15 X X 16 X X 17 X X 18 X X 19 X X 20 X X 21

22 Turnusliste IV Kammern Turnus (Eingänge) /8 13 2/8 16 1/8 21 1/8 26 2/8 X X X X X X X X 22

23 Turnusliste V Kammern Turnus (Eingänge) 3 5/ /16 1 X 2 X 3 X 4 X 5 X 6 X 7 X 8 X 9 X 10 X 11 X 12 X 13 X 14 X 15 X 16 X 23

24 Turnusliste VI Kammern Turnus (Eingänge) 6 1/3 9 1/3 14 1/3 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 24

25 Ziffer 1.: Kammer 31: Anlage G: 1. S 25 SO 82/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /14 25

26 Ziffer 2.: Kammer S 25 SO 83/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 26

27 Ziffer 3.: Kammer S 25 SO 90/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 27

28 Ziffer 4: Kammer S 25 SO 91/ /13 WA 3. 23/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 28

29 Ziffer 5: Kammer S 25 SO 99/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 29

30 Ziffer 6: Kammer S 25 SO 109/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /14 30

31 Ziffer 7: Kammer S 25 SO 158/ / / / / / / / / /15 31

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Sozialgerichts Osnabrück für das Geschäftsjahr 2016 Stand: 01.10.2016 Die nachfolgende Geschäftsverteilung bezieht sich nur auf Neueingänge ab 01.10.2016.

Mehr

Die Sachgebiete werden auf die Kammern und die Vorsitzenden wie folgt verteilt:

Die Sachgebiete werden auf die Kammern und die Vorsitzenden wie folgt verteilt: Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Hannover für das Jahr 2017 Stand: ab 23.01.2017 Präsidentin des Sozialgerichts: Vizepräsident des Sozialgerichts: I. Die nachfolgende Geschäftsverteilung bezieht

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle

Mehr

Sozialgericht Potsdam Der Direktor. Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan)

Sozialgericht Potsdam Der Direktor. Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan) 1 Sozialgericht Potsdam Der Direktor Az.: - 3213 E - Präsidiumsbeschluss 1/2011 (Geschäftsverteilungsplan) Gemäß 6 SGG in Verbindung mit 21 e GVG beschließt das Präsidium nach Anhörung des Ausschusses

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2016. Kammereinteilung Stand: 01.01.2016

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2016. Kammereinteilung Stand: 01.01.2016 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2016 Kammereinteilung Stand: 01.01.2016 Kammer Sachgebiet 1 R Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung: Eingänge entsprechend

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand: 01.07.2015

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand: 01.07.2015 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014 Kammereinteilung Stand: 01.07.2015 Kammer Sachgebiet 1 R Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung: Alle am 31.12.2013

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. ab 01. Januar 2015

Geschäftsverteilungsplan. ab 01. Januar 2015 Geschäftsverteilungsplan ab 01. Januar 2015 A. Verteilung der anfallenden Geschäfte auf die Kammern Die zuständige Kammer bestimmt sich, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, I. 1. nach

Mehr

Sozialgericht München GenA 1110. Kammern 1. Kammer Vertretung: Vorsitzende/r der 23. Kammer

Sozialgericht München GenA 1110. Kammern 1. Kammer Vertretung: Vorsitzende/r der 23. Kammer Sozialgericht München GenA 1110 B) Kammern 1. Kammer Vertretung: Vorsitzende/r der 23. Kammer I) Unfallversicherung für den Bergbau 1 0 II) Landwirtschaftliche Unfallversicherung 1 0 2. Kammer Vertretung:

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015 LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG C I 3 a/1/15 - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015 1. Besetzung der Kammern 1.1 Am Landesarbeitsgericht

Mehr

Geschäftsverteilung (Richter) für das Jahr 2015

Geschäftsverteilung (Richter) für das Jahr 2015 Wesentliche Auszüge aus den Beschlüssen des Präsidiums des Sozialgerichts Koblenz vom 15.12.2014 und 27.02.2015 betreffend die Geschäftsverteilung (Richter) für das Jahr 2015 Besetzung der Kammern mit

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Stade für das Jahr 2016 Stand: 1. März 2016

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Stade für das Jahr 2016 Stand: 1. März 2016 Sozialgericht Stade (6800) - Das Präsidium - Az.: S 3204/2 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Stade für das Jahr 2016 Stand: 1. März 2016 Auf Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Sozialgerichts

Mehr

SOZIALGERICHT HILDESHEIM Hildesheim, 27.10.2014 Das Präsidium - Az.: S 32 04/2 - Geschäftsverteilungsplan 2014. 8. Änderung ab 01.

SOZIALGERICHT HILDESHEIM Hildesheim, 27.10.2014 Das Präsidium - Az.: S 32 04/2 - Geschäftsverteilungsplan 2014. 8. Änderung ab 01. SOZIALGERICHT HILDESHEIM Hildesheim, 27.10.2014 Das Präsidium - Az.: S 32 04/2 - Geschäftsverteilungsplan 2014 8. Änderung ab 01. November 2014 Kammer I. Sachgebiet Vorsitzende(r) 1. Vertreter/in 2. Vertreter/in

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 01.05.2016 geltenden Fassung Vorbemerkung Infolge der Ernennung von RiArbG als ständiger Vertreter

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand 01.01.2014

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014. Kammereinteilung Stand 01.01.2014 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2014 Kammereinteilung Stand 01.01.2014 Kammer Sachgebiet 1 R Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung: Alle am 31.12.2013

Mehr

Die Sachgebiete werden auf die Kammern und die Vorsitzenden wie folgt verteilt:

Die Sachgebiete werden auf die Kammern und die Vorsitzenden wie folgt verteilt: Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Hannover für das Jahr 2016 Stand: ab 01. Januar 2016 Präsidentin des Sozialgerichts: Vizepräsidentin des Sozialgerichts I. Die nachfolgende Geschäftsverteilung

Mehr

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte Stand 01.01.2016 Präsidium des Sozialgerichts Speyer Das Präsidium bestehend aus der Präsidentin des Sozialgerichts den Richterinnen am Sozialgericht den Richtern am Sozialgericht Geschäftsverteilung für

Mehr

1.1 Verteilung der Vorsitzenden auf die Kammern und Vertretung der Kammervorsitzenden

1.1 Verteilung der Vorsitzenden auf die Kammern und Vertretung der Kammervorsitzenden Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Präsidium - Nr. /14 Geschäftsverteilungsplan 2015 Das Präsidium des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel hat am 08.12.2014 folgende Verteilung der

Mehr

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. für das richterliche Personal. ab 1. Januar 2015

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N. für das richterliche Personal. ab 1. Januar 2015 Präsidium des Arbeitsgerichts Würzburg G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N für das richterliche Personal ab 1. Januar 2015 Die Kammern des Arbeitsgerichts Würzburg und die Außenkammern Aschaffenburg

Mehr

Sozialgericht Schleswig, den 14. Juli 2015-3213 E - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2015 2. Änderung -

Sozialgericht Schleswig, den 14. Juli 2015-3213 E - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2015 2. Änderung - Sozialgericht Schleswig, den 14. Juli 2015-3213 E - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2015 2. Änderung - Das Präsidium des Sozialgerichts Schleswig hat nach der erfolgten Anhörung des Ausschusses

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Bremen für die Zeit ab dem 01. April 2015

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Bremen für die Zeit ab dem 01. April 2015 Sozialgericht Bremen Bremen, den 31. März 2015 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Bremen für die Zeit ab dem 01. April 2015 Das Präsidium des Sozialgerichts Bremen hat, nachdem der Ausschuss der

Mehr

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die

Mehr

7-27 ZWEITER ABSCHNITT Sozialgerichte

7-27 ZWEITER ABSCHNITT Sozialgerichte TK Lexikon Arbeitsrecht Sozialgerichtsgesetz 7-27 ZWEITER ABSCHNITT Sozialgerichte 7 [Sozialgerichte als Landesgerichte] HI1009565 HI1009566 (1) 1 Die Sozialgerichte werden als Landesgerichte errichtet.

Mehr

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter

Mehr

Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung

Stand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung E 3210_1-9/16 Stand: 01.09.2016 Abteilung für allgemeine Zivilsachen Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung 2 2.1 Allgemeine Zuständigkeiten

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt

Mehr

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG)

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) I. Kammern und Kammervorsitzende Kammer 1: Kammer 1 besteht aus dem Referat Hauptgericht (Passau) und

Mehr

B e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012

B e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012 B e s c h l u s s über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012 I. Die Kammern und deren Besetzung 1. Bei dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Die Sozialgerichte. Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel, Kosten

Die Sozialgerichte. Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel, Kosten Die Sozialgerichte. Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel, Kosten www.justiz.nrw LSG NRW, Essen SG Aachen SG Düsseldorf SG Köln SG Gelsenkirchen SG Detmold SG Dortmund SG Münster SG Duisburg Die nordrhein-westfälische

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1975, 2535 FNA: FNA Sozialgerichtsgesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1975, 2535 FNA: FNA Sozialgerichtsgesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SGG Neugefasst durch 23.09.1975 Bek. vom: Textnachweis ab: 01.01.1980 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1975, 2535 FNA: FNA 330-1 Sozialgerichtsgesetz Gesamtausgabe

Mehr

Amtsgericht Besigheim

Amtsgericht Besigheim Amtsgericht Besigheim Geschäftsverteilungsplan für die Verteilung der richterlichen Geschäfte, Fassung ab 1. Januar 2014 A. Bezirk und Zuständigkeit Das Amtsgericht Besigheim ist über den eigenen Bezirk

Mehr

Arbeitsergebnisse des Sozialgerichts Detmold 2014

Arbeitsergebnisse des Sozialgerichts Detmold 2014 Arbeitsergebnisse des Sozialgerichts Detmold 2014 12. Februar 2015 Präsident des Sozialgerichts Martin Wienkenjohann Vizepräsident des Sozialgerichts Uwe Wacker www.sg-detmold.nrw.de 05231 704-224 Inhaltsübersicht

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen/Richter. für das Jahr 2016

Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen/Richter. für das Jahr 2016 Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen/Richter für das Jahr 2016 I. 1. Errichtung von Kammern Bei dem Arbeitsgericht Kiel werden 5 Kammern gebildet. Die 2. Kammer besteht aus den Nummern 2 und 6.

Mehr

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette Satzung der BKK Pflegekasse Braun-Gillette - 2 - Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss

Mehr

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Rathenow - Präsidium - 3204 E-Sdb.1.13 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Januar 2016 - 2 - I. Das Präsidium hat folgende Geschäftsverteilung beschlossen:

Mehr

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aufgrund der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer

Mehr

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Sozialgerichtsgesetz (SGG) Sozialgerichtsgesetz (SGG) SGG Ausfertigungsdatum: 03.09.1953 Vollzitat: "Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 20 Absatz

Mehr

Das Präsidium des Sozialgerichts Berlin hat folgende. Geschäftsverteilung ab. beschlossen:

Das Präsidium des Sozialgerichts Berlin hat folgende. Geschäftsverteilung ab. beschlossen: 1 Sozialgericht Berlin Präs. 6303/1 Stand: 15. Februar 2016 B e s c h l u s s des Präsidiums des Sozialgerichts Berlin vom 8. Dezember 2015 Das Präsidium des Sozialgerichts Berlin hat folgende Geschäftsverteilung

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3651 07. 12. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1968, 661 FNA: FNA Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1968, 661 FNA: FNA Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: RsprEinhG Ausfertigungsdatum: 19.06.1968 Textnachweis ab: 01.10.1972 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1968, 661 FNA: FNA 304-1 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich

Mehr

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2002 (GVBl. I S. 676)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2002 (GVBl. I S. 676) Seite 1 von 6 Wahlprüfungsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2002 (GVBl. I S. 676) 1 WahlprüfG - Landesrecht Hessen Das Wahlprüfungsgericht beim Landtag besteht aus dem Präsidenten

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses 1 Errichtung und Zusammensetzung (1) Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main errichtet gem. 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten

Mehr

ARBEITSGERICHT ZWICKAU. Geschäftsverteilungsplan. - Richterliche Geschäfte. Geschäftsjahr 2016

ARBEITSGERICHT ZWICKAU. Geschäftsverteilungsplan. - Richterliche Geschäfte. Geschäftsjahr 2016 ARBEITSGERICHT ZWICKAU Geschäftsverteilungsplan - Richterliche Geschäfte Geschäftsjahr 2016 In der Fassung vom 03. Mai 2016 - 2 - A Organisation I. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zwickau

Mehr

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und

Mehr

Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch Auf der Grundlage des 12 der Landesverordnung M-V über

Mehr

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Sozialgerichtsgesetz (SGG) Sozialgerichtsgesetz (SGG) SGG Ausfertigungsdatum: 03.09.1953 Vollzitat: "Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Geschäftsverteilung der Richter:

Geschäftsverteilung der Richter: Geschäftsverteilung der Richter: Abteilung I Richter: Direktor des Amtsgerichts Dr. Schlachter Vertreter: a. Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich

Mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Präsidium -

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Präsidium - Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Präsidium - Geschäftsverteilung 2015 für den richterlichen Dienst I. Die richterlichen Geschäfte des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern werden von

Mehr

- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421

- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421 - 523 - Ein Anspruch auf Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u.a. voraus, dass der Verletzte auf Dauer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Versicherte

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3204 Geschäftsverteilungsplan 2016 für den richterlichen Dienst bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen A. Grundsätzliche Bestimmungen: I. Kammern Die richterlichen Geschäfte des Landesarbeitsgerichts

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Verden für das Jahr 2016 mit Wirkung ab

Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Verden für das Jahr 2016 mit Wirkung ab Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst des Arbeitsgerichts Verden für das Jahr 2016 mit Wirkung ab 01.01.2016 A. Kammereinteilung 1. Kammer Vorsitzender: Direktor des Arbeitsgerichts Dr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Arbeitsgerichtsgesetz...

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Arbeitsgerichtsgesetz... Vorwort Vorwort Ein wesentliches Problem des Arbeitsrechts ist dessen Durchsetzungsschwäche. Viele Rechte stehen»auf dem Papier«, harren aber der tatsächlichen Durchsetzung in der betrieblichen Praxis.

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) 5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund

Mehr

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: / Vollmacht K a n z l e i R u l a n d Rechtsanwalt Felix Ruland Obergasse 26 a 61250 Usingen Fon: 06081 / 91 20 25 0 Fax: 06081 / 91 20 25 9 wird hiermit in Sachen:. (Mandant) gegen (Gegner) wegen Vollmacht

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Tenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240

Tenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240 SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14 Titel: Krankenversicherung Normenkette: 240 Schlagworte: Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, Beitragsverfahrensgrundsätze

Mehr

vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages

vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss

Mehr

(3) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.

(3) Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden. Ordnung für die Schiedsstelle des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gem. 56-63 des MVG der EKD vom 06.11.1992 in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes zum MVG der EKD vom

Mehr

Übersicht zur Satzung

Übersicht zur Satzung SATZUNG DER PFLEGEKASSE BEI DER BKK MAHLE Stand: 01.01.2011 - 2 - Übersicht zur Satzung 1 Name, Sitz, Aufgaben und Bezirk der Pflegekasse... - 3-2 Verwaltungsrat... - 3-3 Vorstand... - 4-4 Widerspruchsausschuss...

Mehr

Informationen zum Güterichterverfahren

Informationen zum Güterichterverfahren Landgericht Karlsruhe 1 Informationen zum Güterichterverfahren Informationen zum Güterichterverfahren 1. Gesetzliche Grundlage 278 Abs. 5 ZPO sieht in der seit 26.07.2012 geltenden Fassung vor, dass das

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März

Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März Sozialgericht Neuruppin - Der Direktor - 3204 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts Neuruppin - Verwaltung - - gültig ab 02. März 2015 - Gerichtsleitung in Vertretung Direktor des Sozialgerichts

Mehr

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 - 11 - Amtsgericht Wedding 32-3 (2016) 2016 Besonderer Teil Verteilung der Geschäfte I. Justizverwaltungssachen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN

VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN Auszugsweise Abschrift VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 vom 21. Dezember 2016 geändert durch Beschlüsse vom 11.01. und 17.01.2017 1 Zuteilung der Neueingänge

Mehr

Übersichten der Bekanntmachungen zu den Erlaubnissen als Rentenberater

Übersichten der Bekanntmachungen zu den Erlaubnissen als Rentenberater Übersichten der en zu den Erlaubnissen als Rentenberater 1 Übersichten der en zu den Erlaubnissen als Rentenberater Übersicht 1: Erlaubnis als Rentenberater ohne Beschränkung auf bestimmte Sach gebiete

Mehr

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der IHK Berlin

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der IHK Berlin Ausbildung Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 96704 Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der IHK Berlin Neufassung der Verfahrensordnung

Mehr

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Arbeits- und Sozialgericht

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Arbeits- und Sozialgericht Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Arbeits- und Sozialgericht Rechte und Pflichten von der Anbahnung über die Begründung bis zur Beendigung des Ehrenamtes Dr. jur. Peter Bader Vizepräsident

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 WB 50.13 In dem Wehrbeschwerdeverfahren des Herrn,, - Bevollmächtigte:, - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Kommentar auf Grund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Begründet von Professor Dr. jur. Fritz Auffarth Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R. und Dr. jur.

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n 6 Sa 74/07 31 Ga 281/06 (München) Verkündet am: 13. März 2007 Haberlander, RHS als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL A. In dem Rechtsstreit - Antragsteller,

Mehr

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 -ÜBERSICHT- 1 Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft 2 Erweiterte Beschlusskompetenzen zur Änderung von Vereinbarungen bzw. gesetzlichen Regelungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZB 73/06 BESCHLUSS vom 15. Februar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter ZPO 116 Satz 1 Nr. 1 und 2 Die Bewilligung

Mehr

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015 Amtsgericht Weinheim - Präsidium - Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015 Direktor des Amtsgerichts : Vertreter: Burk Richterin am Amtsgericht

Mehr

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Satzung Blatt 1 Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse vom 28.06.2002 in der Fassung des 5. Nachtrages Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Blatt 2 Inhaltsverzeichnis Artikel I Inhalt der Satzung

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/9627 16. Wahlperiode 18.06.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher

Mehr

Amtsgericht Bruchsal E 320

Amtsgericht Bruchsal E 320 Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung

Mehr

für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.

für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt

Mehr

9 Fragen und Antworten

9 Fragen und Antworten Ehrenamtliche 9 Fragen und Antworten 1. Worum geht es in der Sozialgerichtsbarkeit? Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten in Deutschland. Die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit

Mehr

Das Kantonsgericht des Staates Freiburg

Das Kantonsgericht des Staates Freiburg Reglement für das Kantonsgericht betreffend seine Organisation und seine Arbeitsweise Inkrafttreten: 01.01.2016 Änderung vom 12. November 2015 Das Kantonsgericht des Staates Freiburg gestützt auf das Justizgesetz

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n des Thüringer Landesarbeitsgerichts für das Geschäftsjahr 2015 =============== 2 Das Präsidium des Thüringer Landesarbeitsgerichts hat am 10.12.2014 die

Mehr

Statut. des Verwaltungsgerichts der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Artikel I

Statut. des Verwaltungsgerichts der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Artikel I 13. Januar 2014 Übersetzung * Statut des Verwaltungsgerichts der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Artikel I Es wird ein Verwaltungsgericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich errichtet.

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

Satzung der. Pflegekasse der. vom 1. Januar 2010

Satzung der. Pflegekasse der. vom 1. Januar 2010 Satzung der Pflegekasse der vom 1. Januar 2010 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 19.09.2014 Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 3 2 Aufgaben der

Mehr

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 320a E - 67 Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 A. Geschäftsverteilungs- und Vertretungsplan Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Meyer Vertreter: Richter

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,

Mehr

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts Satzung der actimonda pflegekasse Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 01.01.2014 - Seite 2 der Satzung der BKK ALP plus Pflegekasse - Übersicht zur Satzung Abschnitt A Verfassung...

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3.

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3. Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch von Richard Edtbauer und Winfried Kievel 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.....................................

Mehr

10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen

10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen 10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen Objektive Klagenhäufung Subjektive Klagenhäufung (Streitgenossenschaft) Beteiligung Dritter am Rechtsstreit Veräußerung des Streitgegenstandes Parteiwechsel

Mehr

BESCHLUSS DES GERICHTS (Rechtsmittelkammer) 12. Juni 2012(*)

BESCHLUSS DES GERICHTS (Rechtsmittelkammer) 12. Juni 2012(*) BESCHLUSS DES GERICHTS (Rechtsmittelkammer) 12. Juni 2012(*) Rechtsmittel Öffentlicher Dienst Beamte Verweisungsbeschluss Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen Geschäftsverteilungsplan für die Richter des Amtsgerichts Waiblingen ab 01. Januar 2015 I. Zivilabteilung, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdnr. 1 Referat 1 a) Zivil- und Räumungsschutzverfahren (C- und H-Sachen)

Mehr

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft

Mehr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr