B e s c h l u s s. I. Bei dem Sozialgericht für das Saarland sind die in Teil B. aufgeführten Kammern gebildet.
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- Emil Bruhn
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1 SOZIALGERICHT für das Saarland B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 ab 01. Januar 2018, zuletzt geändert durch Beschluss des Präsidiums vom A. Allgemeiner Teil I. Bei dem Sozialgericht für das Saarland sind die in Teil B. aufgeführten Kammern gebildet. II. Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richter ist zu der Geschäftsverteilung nach 23 Abs. 2 SGG gehört worden. III. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet, auf das sich die Klage bezieht, ausgehend davon, - soweit möglich - auf welche Rechtsgrundlage die Klage gestützt wird. Streitigkeiten nach den 81a, 81b SGB X werden den Fachgebietskammern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zugeordnet [gültig ab dem ]. Die Fachkammer verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht, sofern das Sozialgericht für das Saarland unzuständig ist. IV. Für die Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen, Beweissicherungsverfahren, Verweisungen von anderen Gerichten sowie für Entscheidung über Kosten und 1
2 Gebühren und über Anträge und Entscheidungen nach 205 SGG sind die nach Teil B dieses Beschlusses bezeichneten Kammern zuständig. V. 1.) Sind für einzelne Fachgebiete mehrere Kammern zuständig, erfolgt die Verteilung im Turnus gemäß den Turnuslisten I - VI. Anträge auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes sind in dem jeweiligen Fachgebiet in eine eigenständige Eingangsliste entsprechend den Turnuslisten I VI einzutragen. Zur Entgegennahme der von der Poststelle mit dem Zeitpunkt des Eingangs (Tag und Uhrzeit nach Stunde und Minute) versehenen neuen Turnus-Sachen besteht eine zentrale Eingangsstelle (ZESt). Der Leiter der ZESt verteilt die Turnussachen nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs, bei gleichzeitigem Eingang entsprechend der alphabetischen Reihenfolge des Familiennamens, bei gleichem Familiennamen entsprechend der alphabetischen Reihenfolge des ersten angegebenen Vornamens und bei gleichem Vornamen nach dem Anfangsbuchstaben des Wohnortes des Klägers nach dem Alphabet, auf die nach der Turnusliste zuständige Kammer. 2.) Wird bei neu eingehenden Verfahren festgestellt, dass bezüglich des Klägers in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung nur bezüglich des Klägers gemäß 183 SGG - bereits weitere Verfahren bei einer an derselben Turnusliste beteiligten Kammer anhängig sind, so ist das neu eingehende Verfahren dieser bei mehreren Kammern der Kammer mit dem ältesten Verfahren - unabhängig vom Turnus zuzuteilen; dies gilt auch für ruhende, einschließlich statistisch erledigter Verfahren und einschließlich erledigter ER- und BW-Verfahren mit demselben Streitgegenstand. Das Vorstehende gilt entsprechend für Verfahren verschiedener Personen einer - bestehenden oder streitigen Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Es gilt auch für neue Klagen von Angehörigen dieser Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft oder der früheren bzw. streitig gewesenen Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, soweit noch eine Klage eines solchen Angehörigen anhängig ist. Die Zuweisung ist als Gutschrift für die nächste turnusgemäße Zuteilung, bei der diese Kammer übergangen wird, zu vermerken. 2
3 Wird die o.g. Feststellung nach der turnusgemäßen Zuteilung getroffen, so gibt die Kammer, an die zugeteilt ist, das Verfahren an die Kammer, an der das/die weitere(n) Verfahren anhängig sind, ab. 3.)a Abgaben innerhalb des Gerichts werden wie Neueingänge behandelt. Der abgebenden Kammer wird eine Lastschrift erteilt, die mit der nächsten eingehenden Sache zu verrechnen ist. 3.)b Trennungen von Ansprüchen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung werden, soweit in diesen Verfahren Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben werden, nach der Turnusliste III wie Neueingänge verteilt. 4.) In allen Fällen gilt, dass Namensänderungen, Rechtsnachfolge, Beiladung oder Beitritt weiterer Beteiligter, Parteiwechsel, Wiederaufnahme eines ruhenden oder ausgesetzten Verfahrens, Entscheidungen über die Wirksamkeit der Klagerücknahme sowie Zurückverweisung der Streitsache durch die Rechtsmittelinstanz an der Zuständigkeit nichts ändern. 5.) Bei EH-Sachen sind in den Fällen des - 7 Abs. 3 Entwicklungshelfergesetz (EHG) die Krankenversicherungskammern - 9 und 15 EHG die Kammern für das Arbeitsförderungsrecht - 10 EHG die Unfallversicherungskammern gem. der jeweiligen Turnusliste zuständig. 6.) Über die Entschädigung von Befundberichten entscheiden die jeweiligen Fachkammern. VI. 1.) Die Vertretung der einzelnen Kammern richtet sich nach dem unter D.) aufgeführten Vertretungsplan. 3
4 Ist eine Vertretung danach nicht möglich, wird die Vertretung von den anwesenden Richterinnen/Richtern in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit dem/der Letzten im Alphabet aufsteigend zum Alphabetanfang wahrgenommen. 2.) Ein Vertretungsfall liegt bei dienstlicher, urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit einer Richterin/eines Richters vor. 3.) Bei Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit entscheidet der nach dem Geschäftsverteilungsplan in D beschlossenen Vertretungsregelung zunächst der 3. Vertreter, bei dessen Verhinderung der 2. Vertreter und bei dessen Verhinderung der 1. Vertreter. VII. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes entscheidet auf Antrag das Präsidium. VIII. 1.) Kommt es bezüglich der alten Kammer 12 (Soziales Entschädigungsrecht und Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale, Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Fickinger) zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Zurückverweisung des Verfahrens seitens des Berufungsgerichts oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung, so erhält das Verfahren ein neues Aktenzeichen und wird nach der Turnusliste 1 zugeteilt. 2.) Kommt es zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens, einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung in der früheren Kammer 25 (Angelegenheiten nach 7 SGB IV, 7a SGB IV und 28p SGB IV), so werden diese gemäß der Turnusliste VI zugeteilt. 3.) Kommt es zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens, einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht oder zur Notwendigkeit einer anderen richterlichen Entscheidung in der früheren Kammer 15 (Rentenversicherung), so erhält das Verfahren ein neues Aktenzeichen und wird gemäß der Turnusliste VI zugeteilt. 4
5 B. Besetzung der Kammern mit Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte 1. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet. - entsprechend der Turnusliste III - 2. Kammer Sachgebiet: Vertragsarztrecht 3. Kammer Sachgebiet: Gewerbliche und landwirtschaftliche Unfallversicherung, einschließlich der Bergbau-Unfallversicherung. - entsprechend der Turnusliste V - 4. Kammer Sachgebiet: a) Gewerbliche und landwirtschaftliche Unfallversicherung, einschließlich der Bergbau-Unfallversicherung. - entsprechend der Turnusliste V - b) Güterichter gem. 202 Satz 1 SGG, 278 Abs. 5 ZPO 5
6 5. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 6. Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - entsprechend der Turnusliste VI b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind. - entsprechend der Turnusliste VI - c) Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung. d) Handwerkerversorgung. e) Alterssicherung der Landwirte. zu c) bis e) - entsprechend der Turnusliste II - 7. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 8. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG). b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG). c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe. - entsprechend der Turnusliste I - 9. Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - entsprechend der Turnusliste VI - 6
7 b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind. - entsprechend der Turnusliste VI - c) Angelegenheiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 10. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I Kammer Sachgebiet: Kindergeldrecht mit Ausnahme der Streitigkeiten nach 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - und Angelegenheiten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit. 12. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend der Turnusliste IV - c) Streitigkeiten nach 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend der Turnusliste IV - 7
8 13. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - entsprechend Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV Kammer Sachgebiet: a) Rentenversicherung einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - entsprechend der Turnusliste VI - b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sie nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeordnet sind - entsprechend der Turnusliste VI - c) Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung d) Handwerkerversorgung e) Alterssicherung der Landwirte zu c) bis e) - entsprechend der Turnusliste II Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- 8
9 Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV Kammer ist nicht mehr gebildet worden 18. Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I - d) Streitsachen mit Eingang ab dem , für die nach dem Geschäftsverteilungsplan keine andere Kammer zuständig ist. 9
10 19. Kammer Sachgebiet: Pflegeversicherung, soweit die Verfahren nicht den Kammern 1, 15, 20 und 23 zugeteilt sind. 20. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III - c) Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter. 21. Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - - entsprechend der Turnusliste IV c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend der Turnusliste IV 22. Kammer ist nicht mehr gebildet worden 10
11 23. Kammer Sachgebiet: a) Krankenversicherung einschließlich Beitragsstreitigkeiten, soweit die Krankenkassen für und mit den Pflegeversicherungen und soweit sie als Einzugsstelle entschieden haben oder zu entscheiden hätten, wozu auch Verfahren bezüglich der Mini-Job- Zentrale gehören soweit die Verfahren nicht der Kammer 2 zugeteilt sind b) Angelegenheiten gemäß 7, 7a, 28p SGB IV, soweit sich die Klage gegen eine Krankenkasse richtet - entsprechend der Turnusliste III Kammer ist nicht mehr gebildet worden 25. Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) - Mit Ausnahme der in der Anlage G verzeichneten Rechtstreitigkeiten der Kammern 31 bis Kammer Sachgebiet: a) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - entsprechend der Turnusliste IV - b) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - entsprechend der Turnusliste IV - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz - entsprechend Turnusliste IV 11
12 31. Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer 12
13 Sachgebiet: Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (Angelegenheiten des 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) gemäß Anlage G Ziffer Kammer Sachgebiet: a) Soziales Entschädigungsrecht ( 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG) b) Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale ( 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG) c) Streitigkeiten über die Gewährung einer Blindheitshilfe - entsprechend der Turnusliste I Kammer Sachgebiet: a) Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende b) Arbeitsförderung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - mit Ausnahme der Streitsachen aus dem Kindergeldrecht und Streitigkeiten nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit - c) Streitigkeiten gemäß 6a und 6b Bundeskindergeldgesetz. gemäß Präsidiumsbeschluss vom
14 C. Ehrenamtliche Richter 1.) Die ehrenamtlichen Richter werden nach der in der Liste in Punkt F. aufgestellten Reihenfolge wobei die Reihenfolge aus dem Vorjahr fortgesetzt wird - zu den Verhandlungen herangezogen. Für die ehrenamtlichen Richter, die mehreren Kammern zugeteilt sind, bestimmt sich die Reihenfolge der Heranziehung zum Termin nach der zeitlichen Folge der Verfügungen. 2.) Ist ein ehrenamtlicher Richter verhindert, an einer Verhandlung teilzunehmen, wird der nächste in der Reihe als sein Vertreter zugezogen, sofern er nicht bereits zu einer Verhandlung geladen ist; ist auch dieser verhindert, der übernächste und so fort. Zur nächsten Verhandlung wird der in der Liste Nachfolgende geladen. 3.a.) Falls bei Ausfall eines ehrenamtlichen Richters die Ladung des nächsten in der Liste folgenden ehrenamtlichen Richters wegen Zeitmangels oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, sind von den Kammern die in Saarbrücken oder in der Nähe Saarbrückens wohnenden ehrenamtlichen Richter in der Reihenfolge des Verzeichnisses zuzuziehen. Nummer 2 gilt entsprechend. 3.b.) Sind aus der Liste bzw. den Listen alle ehrenamtlichen Richter verhindert, so sind die noch nicht geladenen ehrenamtlichen Richter der nächstfolgenden Kammer der jeweiligen Fachsparte heranzuziehen. 3.c.) Die Regelung Ziffer 3.b.) gilt für die Kammern 31 bis 37 mit folgender Maßgabe: 14
15 Sind aus der Liste einer dieser Kammern einer oder alle ehrenamtlichen Richter verhindert, so sind zunächst die noch nicht geladenen ehrenamtlichen Richter der Kammer 25 heranzuziehen. 3.d.) Existiert keine weitere Fachkammer, gilt Ziffer 3.b.) für fachnahe Kammern. 4.) Wird ein Verhandlungstermin auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, dann nehmen die bereits für diese Verhandlung nominierten ehrenamtlichen Richter an dieser Verhandlung teil. Die Heranziehung zu den nächsten Verhandlungen wird so gehandhabt, als hätte die vertagte Verhandlung zu dem ursprünglichen festgelegten Zeitpunkt stattgefunden. 5.) Wird ein Verhandlungstermin durch Verfügung aufgehoben, dann sind die für die Verhandlung vorgesehenen ehrenamtlichen Richter im Rahmen der aufgestellten Reihenfolge zu der nächsten noch nicht geladenen Verhandlung heranzuziehen. 6.) Sollte ein ehrenamtlicher Richter bzw. eine ehrenamtliche Richterin aus dem Amt ausscheiden, so tritt an die Stelle des/der Ausgeschiedenen der oder die von dem Minister für Justiz berufene Nachfolger oder Nachfolgerin. Die wiederberufenen ehrenamtlichen Richter und Richterinnen bleiben weiterhin der Kammer zugeteilt, der sie bisher angehört haben. 15
16 E. Turnuslisten ab Turnusliste I Turnus (Eingänge) 8 13/30 Kammern 10 4/ / /
17 Turnus (Eingänge) 8 13/ / / /
18 Turnusliste II Kammern Turnus (Eingänge) 6 1/2 14 1/2 1 X 2 X 3 X 4 X 18
19 Turnusliste III Kammern Turnus (Eingänge) 1 9/ / / / Plus Turnuslisten IIIa und IIIb 19
20 Turnusliste IIIa ab bis Kammern Turnus (Eingänge) 1 11/ / /20 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 10 X X 11 X X 12 X X 13 X X 14 X X 15 X X 16 X X 17 X X 18 X X 19 X X 20 X X 20
21 Turnusliste IIIb ab Kammern Turnus (Eingänge) 1 10/ / /20 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 10 X X 11 X X 12 X X 13 X X 14 X X 15 X X 16 X X 17 X X 18 X X 19 X X 20 X X 21
22 Turnusliste IV Kammern Turnus (Eingänge) /8 13 2/8 16 1/8 21 1/8 26 2/8 X X X X X X X X 22
23 Turnusliste V Kammern Turnus (Eingänge) 3 5/ /16 1 X 2 X 3 X 4 X 5 X 6 X 7 X 8 X 9 X 10 X 11 X 12 X 13 X 14 X 15 X 16 X 23
24 Turnusliste VI Kammern Turnus (Eingänge) 6 1/3 9 1/3 14 1/3 1 X X 2 X X 3 X X 4 X X 5 X X 6 X X 7 X X 8 X X 9 X X 24
25 Ziffer 1.: Kammer 31: Anlage G: 1. S 25 SO 82/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /14 25
26 Ziffer 2.: Kammer S 25 SO 83/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 26
27 Ziffer 3.: Kammer S 25 SO 90/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 27
28 Ziffer 4: Kammer S 25 SO 91/ /13 WA 3. 23/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 28
29 Ziffer 5: Kammer S 25 SO 99/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /15 29
30 Ziffer 6: Kammer S 25 SO 109/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /14 30
31 Ziffer 7: Kammer S 25 SO 158/ / / / / / / / / /15 31
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