Rückerstattung von Kita-Beiträgen
|
|
- Renate Bretz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rückerstattung von Kita-Beiträgen Sie haben ab Kita-/Elternbeiträge für Ihr Kind bezahlt und rechnen/rechneten mit einer Rückerstattung aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes der Freien Hansestadt Bremen vom / (Az.: OVG 2 D 106/13) und des Senatsbeschlusses vom ? Basisinformationen Durch das o.a. Oberverwaltungsgerichtsurteil wird die seit dem gültige Beitragsordnung außer Kraft gesetzt. Das führt für die Fälle, deren Beitrag auf der Basis der Bremischen Beitragsordnung zu erheben war, zu folgenden Auswirkungen: Die bis zum angewendete Beitragsordnung wird wieder in Kraft gesetzt Der Verpflegungsanteil bei einer Betreuungszeit von 5 bis 8 Stunden mit Mittagessen beträgt wieder 22 &euro. Familien/Eltern mit geringem Einkommen werden vollständig von der Beitragszahlung für die Betreuung freigestellt. Im Falle einer Beitragsfreistellung gemäß Nr. 3 ist bei einer Inanspruchnahme von einem Betreuungsangebot von 5 bis 8 Stunden mit Mittagessen der Verpflegungsanteil in Höhe von 22 &euro grundsätzlich zu erheben/in Rechnung zu stellen. Nach Vorlage der "Blauen Karte" bzw. des "Bremen-Passes" ist dieser nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz weiterhin zu erlassen. Die vorgenannten Auswirkungen gelten rückwirkend ab Nach der Bremischen Beitragsordnung zu viel geleistete Beiträge sind ggf. zu erstatten.
2 Voraussetzungen Ein Abänderungsbescheid wird erstellt, wenn Ihr Kind in der Zeit vom bis im Kindergarten angemeldet war und in diesem Zeitraum Beiträge gezahlt wurden. Verfahren a) Eltern von Kindern, die Kindertagesstätten der evangelischen bzw. katholischen Kirche, von Wohlfahrtsverbänden oder von KiTa Bremen besucht haben, sollten automatisch eine Mitteilung oder einen Bescheid über die Rückerstattung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung zugesendet bekommen. Eine vorherige Antragstellung ist/war nicht erforderlich. Die Verfahrensumsetzung bei diesen Trägern konnte zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen werden. Sollten Sie noch keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Träger oder an den für Sie zuständigen Kindergarten. Die dortigen Mitarbeiter/innen können den Sachverhalt anhand der Aktenlage klären und Sie über das weitere Verfahren informieren. Gleiches gilt, wenn Sie Fragen zur Ermittlung und/oder Höhe des Rückerstattungsbetrages haben. b) Eltern von Kindern, die bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wurden, sollten automatisch einen geänderten "Bescheid über die Kindertagespflege gem. 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)" erhalten haben. Eine vorherige Antragstellung ist/ war nicht erforderlich. Sollte Sie noch kein geänderter Bescheid erreicht haben, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Sozialzentrum im Amt für Soziale Dienste in Verbindung. Die dortigen Mitarbeiter/ innen werden anhand der Aktenlage den Sachverhalt klären und Sie über das Ergebnis informieren. Gleiches gilt, wenn Sie Fragen zur Ermittlung und/oder Höhe des Rückerstattungsbetrages haben. c) Vor dem Hintergrund, dass den gemeinnützigen Elternvereinen, aufgrund ihrer überwiegend ehrenamtlichen Strukturen, der Organisationsaufwand für die rückwirkende Erstattung von Elternbeiträgen nicht zuzumuten war, musste für die betroffenen Sorgeberechtigten eine andere Vorgehensweise praktiziert werden. Sorgeberechtigte mit betreuten Kindern in Elternvereinen müssen deshalb eigenständig einen Antrag auf Rückerstattung anteiliger Elternbeiträge im Sozialressort (Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/OKZ 02-5, Bahnhofsplatz 29, Bremen) stellen. Der zuständige Elternverein bescheinigt die für die Antragsstellung notwendigen Daten auf einem sogenannten "Beitragsnachweis", da eine direkte Datenweitergabe an die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Dieser Beitragsnachweis wird/wurde den
3 Sorgeberechtigten in der Regel zusammen mit einem Antragsformular vom zuständigen Elternverein vorab übersendet. Eine Antragstellung ist grundsätzlich noch bis einschließlich möglich. Sorgeberechtigte die bisher noch keinen Beitragsnachweis erhalten haben, wenden sich bitte an den Elternverein, der seinerzeit die Betreuung des Kindes sichergestellt hat. Nur dieser verfügt über die notwendigen Daten für die Ausstellung des Beitragsnachweises. Antragsformulare können auch im Dienstgebäude des Sozialressorts, Bahnhofsplatz 29, beim Empfang/Pförtner abgeholt werden. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, wenn vorab das ergänzte und unterschriebene Antragsformular bis zum bei der bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/OKZ 02-5, Bahnhofsplatz 29, Bremen, eingegangen ist. Unter der Voraussetzung, dass eine Antragstellung bis zum erfolgt ist, kann der vom Elternverein ggf. angeforderte "Beitragsnachweis" noch bis zum nachgereicht werden. Verfahrensstand zu Verfahrensvariante a) bei Betreuung des Kindes in einer evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Die Bremische Evangelische Kirche hat auf der Basis ihrer Datenlage zwischenzeitlich alle "Mitteilungen über die Rückerstattung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung" an die Sorgeberechtigten der von ihr betreuten Kinder per Post versendet. Ca. sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung sollte bei den Eltern/Sorgeberechtigten über die Höhe des Erstattungsbetrages ein Scheck von der Postbank mit der gewöhnlichen Post eingegangen sein. Weitere Informationen zur Verfahrens- und Zahlungsabwicklung für Betreuungsfälle der Bremischen Evangelische Kirche entnehmen Sie bitte der gesonderten Dienstleistungsbeschreibung: "Rückerstattung der KiTa-Beiträge für Kinder, die im Zeitraum bis in den Kindergärten der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) betreut wurden". zu Verfahrensvariante a)
4 bei Betreuung des Kindes in einer katholischen Kindertagesstätte oder in einer Tageseinrichtung für Kinder eines Wohlfahrtsverbandes Auf der Basis ihrer Datenlage haben diese Träger zwischenzeitlich geänderte "Miteilungen über die Rückerstattung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung" flächendeckend versendet. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt/e in der Regel auf ein Bank-/ Girokonto der Erstattungsberechtigten oder in Einzelfällen auch durch Barauszahlungen. zu Verfahrensvariante a) bei Betreuung des Kindes in einem Kinder- und Familienzentrum von KiTa Bremen Auch KiTa Bremen hat das Rückerstattungsverfahren bereits vor geraumer Zeit mit dem Versand von "Bescheiden über die Rückerstattung von Beiträgen zur Kindertagesbetreuung" abgeschlossen. Die Auszahlung von Erstattungsguthaben erfolgte über die Zustellung von Schecks per Post oder durch Überweisung auf ein Bank-/Girokonto. zu Verfahrensvariante b) bei Betreuung des Kindes durch eine/n Tagesmutter/Tagesvater Das zuständige Amt für Soziale Dienste hat zwischenzeitlich für sämtliche Betreuungsfälle geänderte "Bescheide über die Kindertagespflege gem. 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)" verschickt. Die berechneten Erstattungsbeträge wurden, nach Rückmeldung einer Bankverbindung, auf das entsprechende Bank-/Girokonto überwiesen. zu Verfahrensvariante c) bei Betreuung des Kindes in einem gemeinnützigen Elternverein oder bei einem sonstigen anerkannten gemeinnützigen Träger Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Antragsunterlagen dem Sozialressort vollständig vorliegen, wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen über einen Antrag entschieden und den Antragstellern ein schriftlicher Bescheid zugesendet. Sofern ein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Elternbeiträge festgestellt wird/wurde, erfolgt eine Überweisung auf das im Antrag aufgeführte Bank-/Girokonto. Zuständige Stellen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport: de/dienststelle/bremen02.c de
5 Ansprechpartner Hotline zur Rückerstattung von Kita-Beiträgen Hotline zur Rückerstattung von Kita-Beiträgen Tel.: Häufig gestellte Fragen Muss ich einen Antrag stellen, um mein Geld wieder zu bekommen? Grundsätzlich : Nein Ausnahme: Ihr Kind wurde in einem gemeinnützigen Elternverein betreut. Wichtige weitere Information zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte den vorherigen Ausführungen unter dem Punkt "Verfahrensstand zu Verfahrensvariante c)". Meine Kontoverbindung hat sich zwischenzeitlich geändert, an wen soll ich mich wenden? Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Absender der Mitteilung bzw. des Bescheides über die Rückerstattung der Kita-Beiträge in Verbindung. Wer erhält das Geld? Erfolgt die Rückerstattung durch einen Scheck, dann kann der Erstattungsbetrag nur an die/ den ausgewiesene/n Scheckempfänger/in ausgezahlt werden. Bei einer Überweisung des Rückerstattungsbetrages erfolgt die Auszahlung auf das von den Bescheid-/Mitteilungsempfängern angegebene Bank-/Girokonto. Wie erfahre ich wieviel Geld ich erhalte? Die Höhe des berechneten Erstattungsbetrages können Sie der Mitteilung oder dem Bescheid vom zuständigen Träger Ihrer Kindertagesstätte oder der zuständigen Behörde entnehmen. Ich habe Widerspruch gegen die Gebührenerhöhung zum eingelegt. Wie geht das Verfahren weiter?
6 Durch die Übersendung des Bescheides oder der Mitteilung über die Rückerstattung anteiliger Kita-Beiträge und durch die Neufestsetzung der Kita-Beiträge im Kindergartenjahr 2014/2015 wurde Ihrem Widerspruch stattgegeben. Durch diese Abhilfe wird das Verfahren als erledigt betrachtet. Muss ich gegenüber dem Jobcenter oder Sozialzentrum die Rückerstattung der Kindergartenbeiträge als Einnahme angeben, wenn ich dort Leistungen beziehe? Nein, es erfolgt keine Anrechnung als Einkommen. Ich habe bisher keine Mitteilung/keinen Bescheid von meinem Kindergarten erhalten? Wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Kindergarten. Die dortigen Mitarbeiter/innen können den Sachverhalt anhand der Aktenlage klären und Sie über das weitere Verfahren informieren. Wenn Ihr Kind in einem gemeinnützigen Elternverein betreut wurde, erfolgt der Versand eines Bescheides über die Rückerstattung anteiliger Elternbeiträge nur nach vorheriger Antragstellung. Wichtige weitere Information zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte den vorherigen Ausführungen unter dem Punkt "Verfahrensstand zu Verfahrensvariante c)". Ich habe zwischenzeitlich eine Mitteilung/einen Bescheid von meiner Kindertagesstätte erhalten, bin aber mit der Höhe des Rückerstattungsbetrages nicht einverstanden? Wenden Sie sich bitte an den Absender der Mitteilung bzw. des Bescheides. Nur dort kann anhand der Aktenlage Auskunft zum Einzelfall gegeben und/oder können Änderungen veranlasst werden.
Sie haben zwar eine Mitteilung von der BEK erhalten, haben aber Nachfragen zur Ermittlung/Höhe des Rückerstattungsbetrages?
Rückerstattung der Kita-Beiträge für Kinder, die im Zeitraum 01.01.2013 bis zum 28.02.2015 in den Kindergärten der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) betreut wurden. Ihr Kind wurde im Zeitraum 01.01.2013
MehrDie vorgenannten Auswirkungen gelten alle rückwirkend ab
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Informationen für die Umsetzung des Urteils vom Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (2D106/13) Der Senat der
MehrVorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 19.01.2016 S. van Vloten-Bolte 361-15448 Lfd. Nr. 44/16 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend
MehrNr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August
Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 539 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 914 2016 Verkündet am 23. Dezember 2016 Nr. 134 Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Vom 20. Dezember 2016 Der Senat
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrFörderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017
Förderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017 Am 20.07.2010 hat der Kultur-, Sport- und Sozialausschuss die Richtlinie zur Zweitkinderförderung erlassen.
MehrKindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland
Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland Informationen für Eltern Kindertagesstättenbeitrag (Kita-Beitrag) 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kita-Beitrag 3. Welche Kinder sind vom Kita-Beitrag befreit?
MehrFrühkindliche Bildung im Kindergarten
Frühkindliche Bildung im Kindergarten Kinder, die drei Jahre alt werden, haben einen Anspruch auf frühkindliche Bildung im Kindergarten. Basisinformationen Kinder, die in einem Kalenderjahr (also bis zum
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 901 2016 Verkündet am 28. September 2016 Nr. 214 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit
MehrSatzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
Der Bürgermeister S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für
Mehr( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung
MehrAntrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen gem. 90 Abs. 3 SGB VIII
Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst 51 Kinder- und Jugendhilfe SG Kindertagesbetreuung Königsberger Str. 10 29439 Lüchow (Wendland) Eingang: Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
MehrS A T Z U N G der Stadt Reinbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten
A R B E I T S S A T Z U N G S A T Z U N G der Stadt Reinbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Diese Fassung berücksichtigt: - 1. Änderungssatzung vom 24.06.1994-2.
MehrAntrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII Jugendamt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Der Magistrat Antrag der Tagespflegeperson,
MehrAnmeldung zur Tagesbetreuung für Kinder
Anmeldung zur Tagesbetreuung für Kinder 1. Angaben zum Kind Vorname und Nachname des Kindes Geburtsdatum PLZ/Ort Straße, Hausnr. ID-Nr./Betreuungskennziffer (Kitapass) Betreuungsangebot Bitte ankreuzen:
Mehrfür meine Tochter / meinen Sohn :
Antragsteller: Name, Vorname Datum: Anschrift: (Straße, PLZ, Wohnort) Telefon: Erstantrag Beginn Datum Ende Datum Weiterbewilligung Beginn Datum Ende Datum Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 Jugend
MehrGemeinde Essen(Oldb.) Elternbeitragsordnung
Gemeinde Essen(Oldb.) Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen für die sich in Trägerschaft der Gemeinde Essen/Oldb. befindlichen Tageseinrichtungen für Kinder
MehrAntrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrages/Kostenbeitrages für eine Tageseinrichtung gemäß 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendförderung/Kita Karl-Marx-Straße 1 17291 Prenzlau AZ: 51.1804/ Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrages/Kostenbeitrages für eine Tageseinrichtung gemäß 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch
MehrAntrag auf Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Abteilung Kinder, Jugend und Familie Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) 1. Antragsteller/in (Tagespflegeperson) Name, Vorname Anschrift Telefon Bankverbindung:
MehrPräambel. 1 Allgemeines
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lilienthal in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 08.12.2015 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen
MehrSatzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis
Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S.
MehrStand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrStand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrAnmeldung eines Kindes in der Krippe, dem Kindergarten oder bei der Tagespflege zum Beginn des Kindergartenjahres
Anmeldung eines Kindes in der Krippe, dem Kindergarten oder bei der Tagespflege zum Beginn des Kindergartenjahres 01.08.2016 / Kita-Pass Sie wollen Ihr Kind in der Krippe / im Kindergarten oder bei einer
Mehr- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009
- 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009
MehrRechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Seite 1 von 5 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Ab 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
Mehr- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S
Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 03.07.2015 in der Fassung der 1. Satzung
MehrSchwerbehinderung: Neufeststellung beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Neufeststellung beantragen Eine Überprüfung der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht macht sich erforderlich, wenn bereits ein
MehrSatzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom
Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 11.07.2013 Der Rat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
MehrPräambel. 1 Allgemeines
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lilienthal in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 12.03.2013 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
MehrSatzung. der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder
Satzung vom 18.03.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.04.2013 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.
MehrSatzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrGEBÜHRENORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Dissen am Teutoburger Wald. (Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 15 vom , S.
GEBÜHRENORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Dissen am Teutoburger Wald (Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 15 vom 15.08.2014, S. 193) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrPersönliche Assistenzen von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/530 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Persönliche Assistenzen von Kindern in Kindertageseinrichtungen
MehrAntrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages/Kostenbeitrages für eine Tageseinrichtung gemäß 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Landkreis Uckermark Jugendamt SG Jugendförderung/Kita Karl-Marx-Straße 1 17291 Prenzlau AZ: 51.1804/ Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages/Kostenbeitrages für eine Tageseinrichtung gemäß 90 Abs.
Mehr1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 23.05.2013 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für
MehrKostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten und Hortbetreuung) der Stadt Büdingen
Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Büdingen vom 03.03.2017 (rückwirkend zum 01.01.2017), KA 11. März 2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.08.2017 (KA vom 26. August
MehrAntrag auf Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte außerhalb der Wohnortgemeinde
Absender: Stadt Wittingen FB Kinder, Jugend u. Soziales Bahnhofstraße 35 29378 Wittingen (Datum) Antrag auf Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte außerhalb der Wohnortgemeinde Mit diesem
MehrSATZUNG Anlage 1 Benutzungsgebühren (Kindertagesstätte Bünningstedt) geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
SATZUNG der Gemeinde Ammersbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.04.2018 Nachstehend wird der Wortlaut der Satzung über
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
(Version 01/2016) Eingang: ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Kind/Kinder: 1. (Vorname, Familienname)
MehrDer Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab
Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Mehr- Elternbeitragssatzung vom
Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für
MehrNutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte
Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nieders. GVBl.
MehrAntrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung
Ort, Datum... Antrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung... Name und Anschrift dieser heilpädagogischen Kindertageseinrichtung
MehrArt der Beiträge und Zuständigkeit
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Grevenbroich vom 16.12.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.12.2015 Der Rat der Stadt Grevenbroich
MehrName und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung
MehrLesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
MehrHundesteuer 2018, neue Hundesteuermarken 2018 bis 2021
Hundesteuer 2018, neue Hundesteuermarken 2018 bis 2021 Sie haben Fragen zur Hundesteuerfestsetzung 2018? Basisinformationen Das Finanzamt Bremen versendet Anfang Dezember 2017 die Hundesteuerbescheide
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/448 (15/312) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Elternbeiträge für Kindertagesstätten Vorbemerkung
MehrPräambel. Artikel 1 (rückwirkende Änderung der Satzung)
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflegeund Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg Präambel Aufgrund des 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2018 Das Amtsblatt
MehrErziehungsberechtigter: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer. Ehepartner/Lebenspartner: Name, Anschrift, Geburtsdatum
Kreis Rendsburg-Eckernförde Kinder, Jugend, Sport Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg eingegangen am: Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
MehrAufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
MehrAnmeldung. für einen Krippen- oder Kindergartenplatz in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Equord des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Peiner Land
Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Equord des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Peiner Land Gewünschtes Aufnahmedatum: Wunsch-Kita 1 Wunsch-Kita
Mehr1 Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst:
Anlage III Änderung der Kostenbeitragssatzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Sangerhausen Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung
Mehr(KitaBeitrSR) in der Fassung vom 20. Dezember 2018
Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbei- KitaBeitrSR 534 trägen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für
MehrFür Ihre Unterlagen: Informationen zur verbindlichen Einkommenserklärung
Für Ihre Unterlagen: Informationen zur verbindlichen Einkommenserklärung 1. Für welche Einrichtungen muss ich einen Elternbeitrag zahlen? für die Betreuung in einer tageseinrichtung (Kita) für die Betreuung
Mehr(Ort, Datum ) 1. Angaben zum Kind, für das Tagespflege beantragt wird:
Foto Stadt Geilenkirchen Der Bürgermeister - Jugendamt - Markt 9 52511 Geilenkirchen (Ort, Datum ) Antrag auf Kindertagespflege gem. 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (sofern für mehr als ein Kind Kindertagespflege
MehrEntgelt- und Benutzungsordnung. 1 Präambel
Entgelt- und Benutzungsordnung 1 Präambel Die Stadt hat für Ihr Gebiet durch Vereinbarung vom 30.08.2007 die dem Landkreis obliegende Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach 22, 22
MehrGebührenordnung: Beitragsstruktur unserer Einrichtungen
Gebührenordnung: Beitragsstruktur unserer Einrichtungen ALLGEMEINE INFORMATIONEN Kaution: Wir weisen darauf hin, dass bei Eintritt in eine unserer Einrichtungen eine einheitliche Kaution in Höhe von 400
Mehr1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum
Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 03.07.2015 Der Rat der Stadt Köln hat in
MehrMERKBLATT FÜR ELTERN UND TRÄGER: ERMÄSSIGUNG VON REGELBEITRÄGEN
M O N T E S S O R I MERKBLATT FÜR ELTERN UND TRÄGER: ERMÄSSIGUNG VON REGELBEITRÄGEN in Kindertageseinrichtungen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Kindergartenjahr 2013/2014 - 1 - Der Landrat des Kreises Herzogtum
MehrPräambel. 1 Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Satzung gilt für alle Tageseinrichtungen für Kinder i.s.d. 1 KiBiz.
Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch den Oberbergischen Kreis gefördert werden, und über die Erhebung
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Straße, Hausnummer Telefonnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland per E-Mail an: jugendamt@landkreismol.de
MehrInformationen zum Thema Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten
Informationen zum Thema Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten Wie war die Ausgangssituation? Was hat sich geändert? Warum ist die Lebenshilfe anderer Auffassung
MehrSatzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (TfK) Tagespflege Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
MehrKostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich
Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuches (HKJGB) in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022,
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
MehrS a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr
S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund
MehrGrundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming
4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung
MehrAntrag auf Bewilligung von Kindertagespflege. gem. 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Tagespflege wird ab dem Monat der Antragstellung (Antragseingang beim Landkreis Friesland) und für die Zukunft gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich! des / der Antragstellenden Straße,
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
MehrSatzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen
Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrEntgeltordnung für Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom i. d. F. des 10. Nachtrages vom
Entgeltordnung für Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.05 i. d. F. des 10. Nachtrages vom 12.12.16 Az.: 51.14.02.06 Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in
MehrSatzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
MehrGebührenordnung: Beitragsstruktur unserer Einrichtungen
Gebührenordnung: Beitragsstruktur unserer Einrichtungen ALLGEMEINE INFORMATIONEN Kaution: Wir weisen darauf hin, dass bei Eintritt in eine unserer Einrichtungen eine einheitliche Kaution in Höhe von 400
MehrAnmeldung zur Tagesbetreuung für Kinder. 1) Angaben zum Kind. Elternverein Kakadu e.v. Fritz-Gansberg-Str. 20, Bremen
Anmeldung zur Tagesbetreuung für Kinder Elternverein Kakadu e.v. Adresse Fritz-Gansberg-Str. 20, 28213 Bremen 1) Angaben zum Kind Vorname des Kindes Nachname des Kindes Geburtsdatum PLZ/Ort Straße, Hausnr.
MehrZentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze
Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale
MehrSatzung. 1 An- und Abmeldung, Ausschluss
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Kevelaer 1 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen
MehrName und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend und Soziales Fachstelle Familienförderung Herrn Fleischer Europaplatz
MehrHessisches Sozialministerium. Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung
Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung 9. Dezember 2013 Gliederung GLIEDERUNG I. Verfahrensstand II. Überblick HessKiföG und Verordnung zur Ausführung des HKJGB III. Ausgangslage in der
Mehr