Personenbezogene Daten erhalten: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte. grundstücksgleicher Rechte
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- Otto Beyer
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1 Produkte des Liegenschaftskatasters Eine Garantie für die Sicherung des Eigentums Das auf der Grundlage des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen von den Vermessungs- und Katasterämtern geführte Liegenschaftskataster weist die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) einschließlich der Angaben zu den Eigentums- und Erbbaurechtsverhältnissen flächendeckend für das ganze Landesgebiet nach. Als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung ist das Liegenschaftskataster Garant für die Sicherung des Eigentums. In ihm sind auch die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachgewiesen. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung gewährleistet die regelmäßige Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Durch die Bildung neuer Flurstücke im Rahmen von hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen schafft es die Voraussetzungen für neue Eigentumstitel. Die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse liegende Abmarkung von Grenzpunkten ist ein Element der Eigentumssicherung und trägt wesentlich zum Grenzfrieden bei. Das Liegenschaftskataster übt für die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, des Natur- und Umweltschutzes und vieler andere Bereiche eine Basisfunktion aus. Insbesondere bildet es die Integrationsplattform für einen Aufbau von raum- und grundstücksbezogenen Informationssystemen bei Behörden und in der Privatwirtschaft. Die Daten des Liegenschaftskatasters können - mit Ausnahme von Daten des Liegenschaftszahlenwerks und von personenbezogenen Daten - grundsätzlich an jede Person und jede Stelle abgegeben werden. Personenbezogene Daten erhalten: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber sonstiger grundstücksgleicher Rechte Behörden und sonstige öffentliche Stellen zur Erfüllung eigener Aufgaben Personen und andere Stellen außerhalb des öffentlichen Rechts bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, soweit überwiegend schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen. Das Liegenschaftskataster besteht aus: Grafikdaten (Liegenschaftskarte und Punktinformationen) Sachdaten (beschreibende Angaben zu den Flurstücken und Gebäuden sowie Eigentumsangaben) Die Daten werden digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS ) geführt. Die Altverfahren des Liegenschaftskatasters wurden 2010 durch ALKIS abgelöst. Dadurch hat sich auch das Erscheinungsbild der analogen Produkte verändert. Informationen zu AFIS-ALKIS-ATKIS finden Sie auf den übernächsten Seiten. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ferdinand-Sauerbruch-Straße Koblenz Telefon Telefax poststelle@lvermgeo.rlp.de Bestellungen: per Fax oder im Internet: 04/
2 Liegenschaftsbeschreibung Im beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters werden alle 6,4 Mio. Flurstücke (umgangssprachlich auch Parzelle oder Plannummer genannt) des Landes Rheinland-Pfalz digital registriert. Zu jedem Flurstück werden u.a. folgende Informationen geführt: Flurstücksbezeichnung Lagebezeichnung Angabe zur Nutzung Angabe zum Flächeninhalt Eigentumsangaben Grundbuchbezeichnung Angaben über öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.b. Baulasten, Denkmalschutz, Schutzgebiete, Klassifizierungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens einschließlich der amtlichen Bodenschätzung usw.). Das Liegenschaftskataster hat in den letzten Jahrzehnten eine seiner dynamischsten Entwicklungen erlebt, die mit der Einführung von ALKIS in 2010 ihren besonderen Ausdruck findet. Verkleinerter Darstellung der Liegenschaftsbeschreibung Auszug aus den Geobasisinformationen Flurstücks- und Eigentümernachweis Hergestellt am Flurstück 40/12, Flur 3, Gemarkung Moselweiß Gebietszugehörigkeit: Gemeinde: Koblenz Landkreis: Stadt Koblenz Lage: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15 Rudolf-Virchow-Straße 2 Rudolf-Virchow-Straße 4 Fläche: m² Tatsächliche Nutzung: Angaben zu Buchung und Eigentum Buchungsart: Buchung: Eigentümer: m² Fläche besonderer funktionaler Prägung Grundstück Grundbuchamt Koblenz Grundbuchbezirk Moselweiß Grundbuchblatt 2278 Laufende Nummer 14 1 Land Rheinland-Pfalz, Innere Verwaltung VERMESSUNGS- UND KATASTERAMT MAYEN Am Wasserturm 5a Mayen Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte oder einfach Katasterkarte genannt, bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Sie schafft mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung aller Flurstücke und Gebäude die Grundlage für die Sicherung Ihres Eigentums. Aus den Liegenschaftskarten können Sie u.a. ersehen: Bezeichnung und Geometrie der Flurstücke sowie deren Raumbezug Lagebezeichnung (Straßennamen, Gewannbezeichnungen) öffentlich-rechtliche Festsetzungen Lage der Gebäude Nutzungsarten. Mit den Angaben in der Liegenschaftskarte haben Sie eine zuverlässige, maßstabsgetreue Darstellung zur Hand, mit der Sie sich insbesondere bei Grundstücksgeschäften, Planung von Bauvorhaben oder Finanzierungen einen Überblick zur Lage und Geometrie Ihres Grundstückes verschaffen können. Verkleinerter Ausschnitt aus einer Liegenschaftskarte Mit ALKIS wurden die bisher getrennt vorliegenden Datenbestände des Automatisierten Liegen schaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in ein einziges Informations system überführt. Damit verbunden war die Neumodellierung der Daten nach internationalen Normen und Standards. Auf der Basis von Objekten, Relationen und Attributen werden die Daten deutschland weit einheitlich nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Län der der Bundesrepublik Deutschland (AdV) modelliert. Sowohl die Informationen der Liegenschaftskarte als auch die beschreibenden Daten werden als Ob jekte mit Attributen und Relationen gespeichert und liegen somit digital vor. Zu den Attributen zählen beispielsweise Angaben zur Entstehung und zur Qualität. Ein Grunddatenbestand, der von allen Vermessungsverwaltungen flächendeckend und aktuell vorzu halten ist, stellt sicher, dass ein Mindestdatenbestand länderübergreifend zur Verfügung steht. Der Datenbestand umfasst Angaben zum Flurstück, zum Gebäude, zur Lage und noch vieles mehr. Durch die automatisierte Führung der Bestandsdaten können Selektionen, Sortierungen und Auswer tungen nach unterschiedlichen Suchkriterien durchgeführt werden. Die Daten werden dezentral von den Vermessungs- und Katasterämtern geführt. Die gewünschten Angaben werden anderen Stellen in Form von Ausdrucken, als Datensätze über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) oder im Dialogverfahren zur Weiterverarbeitung bereitgestellt. 74
3 Datenbereitstellung Die Datenbereitstellung erfolgt durch das jeweils zuständige Vermessungs- und Katasteramt in Form der Gewährung von Einsicht, der Erteilung von Auskünften und der Überlassung von analogen oder digitalen Auszügen. Einsicht ins Liegenschaftskataster und analoge Auszüge in den Formaten DIN A3 und DIN A4 erhalten Sie auch bei vielen Kommunen und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI). ÖbVI erteilen auch Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind in folgenden Kombinationen zu beziehen: Liegenschaftskarte, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen, Liegenschaftskarte mit Flurstücksnachweis, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen und Flurstücks- und Eigentümernachweis. Die Daten der Liegenschaftsbeschreibung erhalten Sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes als Nachweise und Listen auf Papier, digitale Daten oder durch automatisierte Abrufverfahren. Zur Zeit sind folgende Nachweise erhältlich: Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis, Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier oder als PDF Mindestgebühr Liegenschaftskarte und Liegenschaftskarte mit Bodenschätzungsangaben bis DIN A3 pro Blatt 20,00 2 größer DIN A3 bis DIN A0 pro Blatt 40,00 1 Liegenschaftskarte in Kombination mit Orthophoto bis DIN A3 pro Blatt 23,00 2 größer DIN A3 bis DIN A0 pro Blatt 46,00 2 Nachweise aus der Liegenschaftsbeschreibung auf Papier oder als PDF Flurstücksnachweis Flurstücks- und Eigentümernachweis Grundstücksnachweis Bestandsnachweis Eigentümernachweis Bestandsdatenauszüge Liegenschaftskataster Basisbetrag pro km 2 Landschaftsfläche dauernde Verwendung 15,00 2 Auszüge im Rasterdatenformat je km² dargestellte Erdoberfläche 85,00 1 Standardformat: GeoTIFF Datenträger: CD-ROM/DVD-ROM projektbezogene, temporäre Verwendung (RP 51/71) bebauter Bereich, mit Eigentümerangaben 2700,00 900,00 (RP 51/71) unbebauter Bereich, mit Eigentümerangaben 340,00 110,00 (RP 52/72) bebauter Bereich,, ohne Eigentümerangaben 2450,00 820,00 (RP 52/72) unbebauter Bereich, ohne Eigentümerangaben 310,00 100,00 (RP 53) Eigentümerangaben bebauter Bereich 250,00 (RP 53) Eigentümerangaben unbebauter Bereich 30,00 Mengenermäßigungen erhalten Sie ab einer Abnahme über 500 km 2. Standardformat: NAS-Datenbankschnittstelle Datenträger: CD-ROM/DVD-ROM Eigentümernachweis. 1 Umsatzsteuerfrei. 2 einschließlich 19% Umsatzsteuer Als automatisiertes Abrufverfahren steht die ALKIS-Ausgabe- und Transferkomponente (ATK) zur Verfügung. Als Voraussetzung für die Einrichtung dieses Onlinezugangs wird eine gewisse Nutzungsintensität bzw. Abrufvolumen vorausgesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter 75
4 ab 2011: AAA für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen nutzbar afis-alkis-atkis der neue Standard für geobasisinformationen Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen in aller Kürze die durch die AAA- Einführung veranlassten Veränderungen der Geobasisinformationen vor. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ferdinand-Sauerbruch-Straße Koblenz Telefon Telefax Bestellungen: per Fax oder im Internet: Mit AAA wurden die in die Jahre gekommenen DV-Entwicklungen der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB), der Geotopographie und Kartographie sowie des vermessungstechnischen Raumbezugs abgelöst. Alle drei zusammen, AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA), bilden das sogenannte AAA- Referenzmodell als gemeinsamen Standard für die Geobasisdaten aller Vermessungs- und Katasterverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland. AFIS, das Amtliche Festpunktinformationssystem repräsentiert den vermessungstechnischen Raumbezug, unter ALKIS versteht man das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem und ATKIS steht für Amtliches Topographisch- Kartographisches Informationssystem. Warum der neue Standard? Die Einführung von AAA ist kein Selbstzweck der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sondern ein auf die Anforderungen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft abgestimmtes Vorgehen, welches die Nutzung der Geobasisdaten nachhaltig gewährleistet und sicherstellt. Gründe und Vorteile sind: Nutzerorientierte Verfügbarkeit von Geobasisinformationen ist Voraussetzung für geplantes Handeln von Staat und Wirtschaft. AAA ist das Tor ins Informationszeitalter für sämtliche Geodaten. Die bisher bestehenden Nachteile aufgrund der getrennten Verfahren ALB, ALK und ATKIS werden behoben, wie z.b.: redundante Datenführung und -erhebung fehlende Harmonisierung der verschiedenen Geobasisdatenbestände keine beschreibenden Qualitätsangaben (Metadaten) AAA entspricht internationalen Normen und Standards. Bundesweit einheitlicher Grunddatenbestand wird gewährleistet. AAA vereinfacht egovernment und den Aufbau einer Geodateninfrastruktur. Aktivierung der Geoinformationswirtschaft wird unterstützt. AAA ermöglicht moderne Produktgestaltung und Nutzerausrichtung /2012
5 Wann wurde AAA eingeführt? Die Vermessungs- und Katasterver waltung hat den Umstieg auf das neue AAA-Modell im Jahr 2010 vollzogen. AFIS und ATKIS sind Mitte 2010 landesweit zeitgleich eingeführt worden. Die Umstellung auf ALKIS bei den VermKÄ wurde ebenfalls Mitte 2010 begonnen und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens Anfang Dezember 2010 beendet. Ab stellt das AAA-Modell und das neue Koordinatenbezugssystem ETRS89/ UTM32 die neue Geodaten basis in Rheinland-Pfalz dar. Leitfaden und Flyer stehen an folgender Stelle zum Download bereit: Was ändert sich für die Nutzer? Die Umstellung auf den neuen Standard hat Konsequenzen für alle Nutzer unserer Geobasisdaten. Die wesentlichen Punkte sind: Der Nutzer muss zukünftig die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) in sein Geographisches Informationssystem (GIS) einbinden können. Dazu bedarf es einer Erweiterung der auf Nutzerseite eingesetzten Software (zumindest um einen NAS-Konverter). Das bisherige Aktualisierungsverfahren wird durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA) abgelöst. Nach Einführung von AAA werden ALB- und ALK-Daten nur noch übergangsweise und nicht verlustfrei abgegeben. AFIS und ATKIS werden nicht rückmigriert. Zeitgleich mit AAA wird das neue Lagebezugssystem ETRS89/UTM32 eingeführt. Die Geobasisdaten einschließlich der rückmigrierten Daten werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in ETRS89/UTM32 abgegeben. Eigene Fachdaten der Nutzer müssen ebenfalls in das neue System transformiert werden. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (VermKV) stellt dazu zwei Transformations-Services bereit: BeTA2007 Bundesweit einheitliches Transformationsverfahren für ATKIS TGU-RP Transformationsverfahren für das Liegenschaftskataster in Rheinland- Pfalz Änderung in den Produkten der VermKV AAA und der Lagebezugswechsel führen zu Änderungen und Neuerungen in den Ausgabeprodukten (z.b. Blattschnitt der Orthophotos). Die Anpassung der anwenderspezifischen IT-Systeme ist unumgänglich. Der Nutzer muss klären, ob: die Bestandserhaltung (Einsetzen eines NAS-Konverter) des bestehenden GIS ausreicht, oder ob eine Bestandserweiterung oder ein neuer Bestandsaufbau des Systems erforderlich ist. Wo werden weitere Informationen bereitgestellt? Sicherlich werfen die Umstellungen auf AAA und der Lagebezugswechsel viele Fragen auf Nutzerseite auf, die nicht abschließend mit dem Leitfaden beantwortet werden können. Deshalb wurde das AAA-Info-Team beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) eingerichtet, welches für sämtliche Fragen der Nutzer zur Verfügung steht, um Antworten und Hilfestellungen in Zusammenarbeit mit den Fachleuten im LVermGeo zu erarbeiten. Folgende Leistungen stehen für Sie bereit: AAA-Leitfaden AAA-Testdaten FAQ-Liste Newsletter Zentrale -Adresse: AAA-Internetseite: 77
6 ALKIs Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem Das Fachkonzept des Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystems (ALKIS ) wurde von der Arbeitsgemeinsschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zur integrierten Führung der Sach- (Automatisiertes Liegenschaftsbuch - ALB) und Grafikdaten (Automatisierte Liegenschaftskarte - ALK) des Liegenschaftskatasters entwickelt. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ferdinand-Sauerbruch-Straße Koblenz Telefon Telefax poststelle@lvermgeo.rlp.de Bestellungen: per Fax oder im Internet: Das ALKIS -Fachkonzept ist ein integraler Bestandteil des AFIS -ALKIS -ATKIS - Konzepts der AdV und unerlässlich zur Schaffung eines einheitlichen amtlichen Geobasisidatenbestandes der Vermessungsverwaltungen aus den digitalen Daten des Liegenschaftskatasters, der Geotopographie sowie des vermessungstechnischen Raumbezugs. Mit ALKIS wird die Nutzung der Geobasisdaten durch Dritte erleichtert. Insbesondere wird die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie und der Standardisierung im Bereich der Geoinformation berücksichtigt. Die Konzepte, nach denen ALB und ALK aufgebaut worden sind, stammten aus den 70er bzw. 80er Jahren des 20. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden Technik, der inzwischen umfangreichen Erfahrungen der Hersteller bei der Datenerfassung und den sich aus der Datennutzung ergebenden veränderten Anforderungen seitens der Anwender war es erforderlich, diese Konzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die bisher getrennten Informationssysteme ALK und ALB wurden deshalb in das Informationssystem ALKIS überführt. ALKIS ermöglicht eine redundanzfreie, maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Haltung der Daten des Liegenschaftskatasters. Durch die zusätzliche Speicherung von Meta- und Qualitätsdaten, z.b. zur Aktualität und Genauigkeit, wird der Nutzer in die Lage versetzt, die fachliche Eignung der Daten für seine Anwendung zu beurteilen. Alle katastertechnisch relevanten Sachverhalte und Rechtszustände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer etc.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Zudem erhalten alle Objekte ein Lebenszeitintervall. Untergegangene Objekte werden lediglich historisiert und weiterhin in der Datenbank geführt, so dass beliebige, zurückliegende Situationen rekonstruiert werden können. Die Modellierung der Datenstruktur und der Schnittstelle NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle) folgt den Normen und Standards der International Standardization Organisation (ISO) und des OpenGIS Konsortiums (OGC) /2012
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