Happy. Helbraer. Halloween. Kommunalanzeiger

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1 er Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt,, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Happy Halloween Jahrgang 25 Nummer 10/2015 Mittwoch, den 14. Oktober 2015

2 - 2 - Nr. 10/2015 Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Verbandsgemeinde - Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnvorhaben Beseitigung des Bahnübergangs Bahn-km 29,06 mit Neu-/Ausbau L164/L223 südlich bzw. in Erdeborn einschließlich Neubau Eisenbahnüberführung Bahn-km 29,552 A2: Gemeinde Benndorf - Bekanntmachung der Benndorfer Wohnungsbau GmbH über den Jahresabschluss 2014 B1: Amtliche Bekanntmachung anderer Behörden - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Halle - Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Osterhausen (A38), Verf.-Nr.:61-7 ML016 - Abwasserzweckverband Eisleben - Süßer See - Hinweisbekanntmachung C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte - Information zur Wiederholungswahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hergisdorf - Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek - Veranstaltungen - Vorbereitung des Weihnachtsmarktes in - Schulobstprogramm in der GS Ahlsdorf - Buchvorstellung mit der Hexe Ellie Engel in der Grundschule Holdenstedt - Spannende Waldrallye in der Grundschule Holdenstedt - Musiktheater in der Grundschule Holdenstedt - Sommerferien im DRK Hort Lindenspatzen C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung - Bekanntmachung aus der Bau- und Ordnungsverwaltung - Baumaßnahmen in - Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen - Feuerwehren im Einsatz der Menschlichkeit - Feuerwehr Klostermansfeld - Feuerwehr und MITNETZ STROM trainieren für den Ernstfall D1: Informationen aus den Gemeinden - Volkstrauertag in der Gemeinde - Gemeinde - Danke an die Sparkasse Mansfeld- Südharz - Der Komödienstadl kommt nach E1: Glückwünsche der Gemeinde F1: Vereine melden sich zu Wort - Volkschor Ahlsdorf feierte 170-jähriges Bestehen - Sommerfest des Männerchores Ziegelrode - Gesangsverein Blankenheim - Gelungenes Sängerfest - Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los - Abschluss Badesaison im Neptunbad - Information an die Mitglieder GGA Hergisdorf - Vorschau Heimspiele des BSV 1928 Klostermansfeld - Mitgliederversammlung des BSV Klostermansfeld - BSV 1928 Klostermansfeld freut sich über neuen Bus - Volkstrauertag in Klostermansfeld - Einladung zum Seniorenforum am 20. Oktober Pressemitteilung Der Mensch in Bewegung 2015 Vierter Bundesweite DEB - Bildungstag in Leipzig - Angebot der KVHS Eisleben - Bereich Eisleben G1: Kirchliche Nachrichten - Evangelischer Pfarrbereich - Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld - Kath. Pfarrei St. Gertrud - Kath. Pfarrei St. Georg H1: Religionsgemeinschaft Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 11. November 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 30. Oktober 2015 Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -, An der Hütte 1, IMPRESSUM - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3 Nr. 10/ Anlage 2 Bekanntmachung Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnbauvorhaben Beseitigung des Bahnübergangs Bahn-km 29,06 mit Neu-/Ausbau L 164/L 223 südlich bzw. in Erdeborn einschließlich Neubau Eisenbahnüberführung Bahn-km 29,552 in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (Gemarkungen Erdeborn und Aseleben) und in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund (Gemarkung Wimmelburg) im Landkreis Mansfeld-Südharz Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Eisenbahn- Bundesamtes, Außenstelle Halle, das Anhörungsverfahren im Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (Gemarkungen Erdeborn und Aseleben) und in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - (Gemarkung Wimmelburg) beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 18. November 2015 während der Dienststunden Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -, An der Hütte 1 in Erdgeschoss Zimmer 207 Fachdienst Bau/Ordnungsverwaltung zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen finden Sie zu Ihrer Information auch auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes ( unter Wirtschaft > Planfeststellung > Planunterlagen > Eisenbahn. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Anhörungsverfahrens ausschließlich die ausgelegten Planunterlagen sind. Das Bereitstellen der Planunterlagen auf der Internetpräsenz des Landesverwaltungsamtes erfolgt lediglich informatorisch und stellt keine Auslegung nach 73 Absatz 3 VwVfG in Verbindung mit 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA dar. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 2. Dezember 2015, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- An der Hütte 1, FD Bau/Ordnungsverwaltung Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben ( 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. 17 Abs. 1 und 2 sowie 72 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, werden, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

4 - 4 - Nr. 10/2015 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Eisenbahn-Bundesamt, Ernst-Kamieth-Str. 5,06112 Halle (Saale), zugänglich. Im Auftrag Unterschrift Bekanntmachung der Benndorfer Wohnungsbau GmbH über den Jahresabschluss 2014 Die Gesellschafterversammlung der Benndorfer Wohnungsbau GmbH hat am zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme von ,88 EUR und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, versehen mit dem uneingeschränkten und nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertreten durch Herrn Karbaum, Sangerhausen wird festgestellt. 2. Feststellung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,16 EUR und einer Bilanzsumme von ,88 EUR festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch Entnahme aus der Sonderrücklage gemäß 27 Abs. 2 DMBiLG ausgeglichen. 3. Entlastung des Geschäftsführers Dem Geschäftsführer, Herrn Gerhard Blume, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 4. Entlastung des Aufsichtsrates Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. Wiedergabe des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sangerhausen. Öffentliche Auslegung: Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2014 und des Lageberichtes erfolgt in der Geschäftsstelle der Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1 in Benndorf in der Zeit vom zu folgenden Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Freitag Uhr Benndorf, den gez. Gerhard Blume Geschäftsführer Auszug aus dem Wirtschaftsprüferbericht: Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbh für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wir. Wir weisen diesbezüglich auf 328 HGB hin. Sangerhausen, Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 04. August 2015 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbh, Benndorf, zum 31. Dezember 2014 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 den folgenden uneingeschränkten

5 Nr. 10/ Halle, den ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, Weißenfels Telefon: Telefax: Außenstelle Halle, Mühlweg Halle (Saale) Flurbereinigungsverfahren Osterhausen (A 38), Verf.-Nr.: 61-7 ML 016 (alt: ML071E) Vorzeitige Ausführungsanordnung 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) I. Anordnung Mit Wirkung vom , 0.00 Uhr wird die vorzeitige Ausführung des durch Nachtrag 1 geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß 63 Absatz 1 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794), angeordnet. II. Hinweise Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen: 1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke. 2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über. 3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam. 4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch bestandskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung festgesetzten Zeitpunkt zurück 5. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der Vorläufigen Besitzeinweisung vom ( 66 FlurbG). Die Überleitungsbestimmungen bleiben, soweit sie inhaltlich noch Gültigkeit besitzen, in Kraft. Anträge auf Leistungen nach 69 FlurbG, den Ausgleich nach 70 Abs. 1 FlurbG und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach 70 Abs. 2 FlurbG sind spätestens 3 Monate nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zu stellen. 6. Die nach 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird bekannt gemacht. III. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach 80 Abs. 2 Sat 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 (34) des Gesetztes vom (BGBl. I S. 3044) wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben Begründung 1. Sachverhalt: Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben. Denen im Anhörungstermin am erhobenen Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan wurde abgeholfen. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Diese Anordnung wird vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen ( 3 Abs. 1 FlurbG). Rechtsgrundlage ist der 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die formellen Voraussetzungen des 63 FlurbG zur vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor. 2.2 Materielle Gründe Mit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über. Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt über die neuen Grundstücke getroffen. Die materiellen Voraussetzungen des 63 FlurbG zur Ausführungsanordnung liegen vor. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert würde. Die sofortigen Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. Die Voraussetzungen des 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels - Postanschrift: PF 1655, Weißenfels -, erhoben werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts beantragt werden. Im Auftrag Dr. Lüs Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See Landwehr 9, Lutherstadt Eisleben Am wurde durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See - die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Eisleben-Süßer See (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) beschlossen.

6 - 6 - Nr. 10/2015 Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben am Mittwoch, dem 30. September 2015, Jahrgang 25, Nummer 9, veröffentlicht. Einsichtnahme ist auch über die Homepage der Lutherstadt Eisleben unter der Adresse möglich. gez. Gimpel Verbandsgeschäftsführer Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt FD Zentrale DIenste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am , um Uhr Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am , um Uhr Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am , um Uhr Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am , um Uhr Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Information zur Wiederholungswahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/ der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hergisdorf Gemäß 73 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit 38 a der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zur Zeit gültigen Fassung mache ich hiermit bekannt, dass am 15. November 2015, in der Zeit von bis Uhr die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hergisdorf durchgeführt wird. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 29. November 2015 in der Zeit von bis Uhr statt. Hinweis: Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8a KWO abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Hergisdorf, den gez. Born Gemeindewahlleiter Empfehlungen der Gemeindebibliothek für den Monat Oktober Belletristik Indridason, Arnaldur Eiseskälte Verlag Bastei Lübbe Islandkrimi Link, Charlotte Die Betrogene Blanvalet Verlag Kriminalroman Mennen, Patricia Sehnsucht nach Owitambe Blanvalet Verlag Teil 1 bis 3 der Afrika-Saga Riley, Lucinda Das italienische Mädchen Goldmann Verlag Liebesroman Stein, Susanne Die Mätresse des Kaisers Knaur Verlag Historischer Roman Kinderbuch Fischer, Heiderose Das Apfeljahr Eigenverlag (ab 2. Klasse) Kinney, Jeff Gregs Tagebuch Nr. 9 Böse Falle! Baumhaus Verlag Sachbuch Chlewenjuk, Oleg Stalin - Eine Biographie Siedler Verlag (ab 4. Klasse) Öffnungszeiten: Montag 10 bis 13 Uhr Dienstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr Donnerstag 10 bis 13 Uhr Ihre Gemeindebibliothek Schulstraße 28 Tel.: gemeindebibliothekhelbra@web.de AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 70) Ihre Medienberaterin Jeannette Kist berät Sie gern. jeannette.kist@wittich-herzberg.de

7 Nr. 10/2015 Veranstaltungen Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter Feuerwehr Zeitungsaktion der Kinder- Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Uhr Gaststätte Katharinenholz Kreisfeld Heimatgeschichtlicher Vortrag Treff der VS Veranstaltung 70. Jahrestag der VS Annarode Herbstwanderung Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Uhr Burgruine Rittersaal Uhr Burgruine Rittersaal Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Ortsgruppe der VS Benndorf Feierstunde 70 Jahre Volkssolidarität Vortrag Dr. Lauenroth Menschen Schicksale im 3. Reich Dankeschönveranstaltung in Form eines Ritteressen Ortsgruppe der VS Blankenheim Heimatverein e. V. Bornstedt Heimatverein e. V. Bornstedt Feuerwehr Halloween Feuerwehr Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Jahreshauptversammlung Ortsgruppe der VS Blankenheim Uhr Treff der VS Geburtstag des Monats Ortsgruppe der VS Benndorf Uhr Treffpunkt Kreisfeld/Erholung mit Kleinbus zum Blankenheimer Forst Uhr Gaststätte Katharinenholz Kreisfeld Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Wanderung zum Faschingsanfang auf die Schweinsburg in Bornstedt Anmeldung erforderlich Heimatgeschichtlicher Vortrag Gestaltung von Weihnachtsgestecken Uhr Burgruine Hausschlachteabend und Bilder der letzten Tagesfahrt Gemeindehof Adventsnachmittag Kirchstraße Kindertagesstätte Weihnachtsmarkt in Blankenheim Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte Ortsgruppe der VS Blankenheim Heimatverein e. V. Bornstedt Schützenverein und Feuerwehr Klostermansfeld Kindertagesstätte und Vereine des Ortes Gaststätte Katharinenholz Weihnachtsmarkt Kreisfelder Pfingstgesellschaft u. Gaststätte Katharinenholz 28./ Festplatz Siedlung Weihnachtsmarkt Gemeinde Benndorf Vorbereitung Weihnachtsmarkt in der Gemeinde Der diesjährige Weihnachtsmarkt findet am 3. Advent, 12. und 13. Dezember 2015 auf dem Gelände des Kinder- und Jugendhauses Marianne und Gerhard Rohne statt. Hierfür suchen wir noch geeignete Händler. Interessenten melden sich bitte bei Sven Lange, 06311, Feldstraße 6, Handy- Nr.: , -Adresse: info@haraldino.de

8 - 8 - Nr. 10/2015 Schulobstprogramm in der Grundschule Alsdorf Jubiläumsjahr - Schulobstprogramm Im Schuljahr 2015/16 geht unser Schulobstprogramm in die 5. Runde und damit in die Jubiläumsrunde. Seit fünf Jahren nun erhalten die Kinder unserer Schule zweimal pro Woche eine Portion Obst bzw. Gemüse zum Frühstück. Erstmalig 2011/12 von der EU gefördert, gelingt es uns auch aktuell, unsere Verpflichtung, das Schulobstprogramm fortzusetzen, mit Leben zu füllen. Immer montags und mittwochs leistet die Grundschule Ahlsdorf ihren Beitrag zur gesunden Ernährung und setzt damit einen Teil ihres Schulprogramms erfolgreich um. Frau Schmidt, Klassenleiterin der vierten Klasse, bereitet in diesem Jahr die leckeren Vitaminteller. Tatkräftige Unterstützung erhält sie von Schülerinnen und Schülern ihrer Lerngruppe, die bereits in der dritten Klasse erfolgreich am Projekt Ernährungsführerschein unter der Leitung von Frau Simonson teilnahmen. Ein herzliches Dankeschön für die tollen Vitaminspritzen. News aus der Grundschule Holdenstedt Spannende Waldrallye Im Vorfeld unserer Waldrallye wurden alle Schüler der Grundschule Holdenstedt in 10 Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe suchte sich einen lustigen Namen aus, z. B. Die wilden Hasen. Die Mitarbeiter der Ökologiestation Sangerhausen unter Leitung von Herrn Seeber bereiteten die Waldrallye mit spannenden und interessanten Stationen vor. Am Mittwoch, dem startete unsere Waldrallye. Die Schüler waren schon sehr aufgeregt, denn die Tour führte von der Schule - in den nahegelegenen Wald - in die Schule zurück. Jede Gruppe folgte dem abenteuerlichen Eichhörnchenpfad von Station zu Station. Eine große Herausforderung war für die Gruppenleiter aus der 4. Klasse alle Mitglieder zusammen zu halten. Diese schwierige Aufgabe haben alle Schüler der 4. Klasse gut gelöst. An 10 verschiedenen Stationen z. B. Laubbaumrätsel, Nistkastenrätsel, Hindernislauf und dem Dachspuzzle konnten die Schüler ihre Kenntnisse über den Wald anwenden und Punkte sammeln. Buchvorstellung mit Hexe Ellie Engel Der 23. September 2015 war ein ganz besonderer Tag für die Schüler der Grundschule Holdenstedt. Hexe Ellie Engel hatte ihren Besuch angekündigt, um ihre zwei neuen Bücher vorzustellen. Ihre Gestalt wirkte besonders auf die Schulanfänger furchteinflößend. Doch Ellie versicherte, dass sie eine gute Hexe wäre. In Begleitung ihres Hexenbesens und des Raben Rabrax brachte sie den Schülern ihre Geschichte nahe. Begeistert lauschten die Kinder den Ausführungen der Hexe. Besonders als Rabe Rabrax mit seinen lila leuchtenden Augen zum Einsatz kam waren alle hin und weg. Gekonnt bezog Hexe Ellie die Schüler in ihre lebhaften Erzählungen ein. Das Hexeneinmaleins mussten alle Kinder gemeinsam aufsagen. Auch im Bilden des Schutzzaubers bewiesen alle ihr Können. Viel zu schnell verging die Zeit. Wie es dem Raben Rabrax oder Lisa ergeht und welche Abenteuer beide bestehen müssen, liegt an jedem selbst herauszufinden. Die Beziehung zum Harz mit den vielen Sehenswürdigkeiten, die auch von vielen Kindern schon persönlich besucht wurden, machen diese Bücher besonders interessant und lesenswert. Ellie Engel nutzt Witz, Spannung, Heimatverbundenheit und tolle bildliche Darstellungen, um ihre Geschichten Kindern nahe zu bringen. D. Sefrin Viele Schüler schossen zum ersten Mal mit einem Pfeil beim Bogenschießen. Unsere interessante Waldrallye ging nach dem Mittagessen mit der Siegerehrung zu Ende. Sieger wurde die Gruppe Waldeulen. Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Ökologiestation Sangerhausen bedanken. Angela Müller PM - GS Holdenstedt

9 Nr. 10/ Kindermusiktheater in der Grundschule Holdenstedt Am 15. September war das Musiktheater zum Thema: Das Geheimnis des Waldes in unserer Grundschule zu Gast. Alle Schülerinnen und Schüler lauschten der Geschichte, welche von der Waldfee Elfi und ihrem Freund Galoppel, dem Einhorn erzählt wurde. Die linke Seite des Waldes war krank geworden, da Menschen ihren Müll im Wald gelassen hatten. Die Bäume erstrahlten nicht mehr im vollen Grün und die Tiere waren verschwunden. Verzweifelt versuchte die Waldfee mit dem Waldhüter Robin Wood den Wald zu retten. Auch die Kinder der Schule durften dabei helfen. Während des Theaters wurden Kinder auf die Bühne gebeten um mitzuspielen. FD Bau- und Ordnungsverwaltung Vorankündigung umfangreicher Baumaßnahmen in Der AZV Eisleben-Süßer See hat für 2015 und 2016 kurzfristig Fördermittel für umfangreiche Kanalbaumaßnahmen in zugeteilt bekommen. Die Arbeiten müssen alle noch in diesem Jahr (geplanter Start am ) begonnen werden und sollen bis Ende 2016 fertig gestellt sein. Im Rahmen der leider nur geringen finanziellen Möglichkeiten wird sich die Gemeinde voraussichtlich mit einigen Straßenbauleistungen an den Maßnahmen beteiligen. Folgende Abschnitte sind vorgesehen: 1) Holzhaussiedlung mit Kiefernweg, Am Anger (Nordteil), Fliederweg, Freier Blick und Sonnenweg 2) Auguststraße, Am Winkel (entlang Telekom-Gebäude), Am Anger (Südteil) und ein Stück vom Gartenheim vom Anger nach Westen (ca. 50,00 m) 3) Ackerstraße, Heinrichstraße und ein Stück der Parkstraße von der Heinrich- bis zur Krugstraße Vollständiger Straßenausbau wird am Kiefernweg und im Nordteil vom Anger erfolgen (Holzhaussiedlung). In der Ackerstraße wird ein durchgehender Asphaltdeckenschluss vorgenommen. Alle durften mitsingen und mitmachen. Durch die Lieder und das Theater lernten die Kinder, wie wichtig der Wald ist und wozu wir ihn brauchen. Das Mitmachtheater fand großen Gefallen bei den Schülern. Interessiert hörten sie zu und sangen und tanzten mit. Es war eine spannende und lehrreiche Vorstellung für große und kleine Besucher. Natürlich konnte man die CD mit allen gesungenen Liedern käuflich erwerben. Sommerferien im DRK Hort Lindenspatzen Unsere Sommerferien standen in diesem Jahr unter dem Thema: Tiere unserer Heimat. Gemeinsam mit den Kindern planten wir Aktivitäten, die zum Thema und zum pädagogischen Schwerpunkt, der Bewegung, passten. Wir unternahmen Ausflüge in die nähere Umgebung und beobachteten Tiere in ihrem Lebensraum. Im Walbecker Tierpark konnten wir verschiedene einheimische Tiere nicht nur sehen, sondern anfassen. Wie ein Eichhörnchen zu klettern und den Ausblick durch die Bäume zu genießen, konnten wir im Kletterwald in Wippra. Herr Julke kam aus Halberstadt mit seiner Erlebniswerkstatt zu uns. Er erzählte uns lustige Abenteuergeschichten aus seiner Kindheit und die Kinder konnten Tiere aus dem Material Holz gestalten. Besonderer Dank gilt der Jagdvereinigung und dem Reit- und Fahrverein Das Tier, dein Freund und Partner e. V. Herr Klaus und Herr Kopatz unternahmen mit uns, einen Ausflug in ihr Revier, wo man den Wildwechsel beobachten konnte, die Funktionen des Waldes erklärt wurden. Gemeinsam pflanzten wir 2 Fichten. Nach einen ereignisreichem Tag, stärkten wir uns mit einer Wurst vom Grill. Zum Höhepunkt beim Reitverein gehörten natürlich die lustigen Reiterspiele. Am Lagerfeuer konnten wir den Geschichten, über das Erlebte lauschen. Es waren gelungene Ferien und wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Die Erzieher und Kinder des DRK Hortes Lindenspatzen Für die betroffenen Anwohner werden folgende Anliegerversammlungen im Sonnensaal um jeweils 18:00 Uhr durchgeführt: : Abschnitt 3 (Ackerstraße/Heinrichstraße) : Abschnitt 1 (Holzhaussiedlung) : Abschnitt 2 (Auguststraße/Winkel/Anger) Die unmittelbar betroffenen Anlieger werden über separate Schreiben noch direkt zum jeweiligen Termin eingeladen. In den betroffenen Straßenzügen und den anliegenden Bereichen ist während der Arbeiten mit Behinderungen und Verkehrseinschränkungen zu rechnen. FD Bau- und Ordnungsverwaltung Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen Aus aktuellem Anlass werden hiermit nochmals die Zeiten bekannt gegeben, zu denen nach der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen im Bereich unserer Verbandsgemeinde möglich ist. Gemeinde Ahlsdorf Gemeinde Benndorf Gemeinde Blankenheim Gemeinde Bornstedt April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und Uhr Samstag von 8-13 Uhr 15. März bis 30. April Montag bis Samstag 8-17 Uhr März/April und Oktober/November Freitag von 8-18 Uhr März/April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8-18 Uhr Samstag von 8-12 Uhr Gemeinde - nicht erlaubt - Gemeinde Hergisdorf März/April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und Uhr Samstag von 8-13 Uhr

10 Nr. 10/2015 Gemeinde Klostermansfeld nach vorheriger schriftlicher Antragstellung an Bürgermeister vom 1. Oktober bis 30. November Montag bis Freitag von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit Samstag 7-13 Uhr Gemeinde Wimmelburg April und Oktober/November Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und Uhr Samstag von 8-13 Uhr Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz nur trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, z. B. grobe Reste krautiger Pflanzen sowie verholzte Pflanzen und Pflanzenteile (gerodete Gehölze und Sträucher). Darüber hinaus ist das Verbrennen bei lang anhaltender Trockenheit, bei starkem Wind sowie Regen verboten. Der Verbrennungsvorgang ist von einer geschäftsfähigen Person zu beaufsichtigen. Die Mindestabstände beim Verbrennen sind einzuhalten. Durch den entstehenden Rauch dürfen Nachbarn nicht belästigt werden. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung Feuerwehr Klostermansfeld Ortsfeuerwehr Klostermansfeld leistet Amtshilfe in der ZASt Halberstadt 24-Stunden-Diensten sind die Kameradinnen und Kameraden für den abwehrenden Brandschutz zuständig. So gibt es in der Anlaufstelle eine kleine Feuerwache mit einem Tanklöschfahrzeug, welches es gilt im Brandfall zu besetzen. Matthias Hartung, stellvertretender Ortswehrleiter der Feuerwehr Klostermansfeld sagte dazu: Auch für uns ist dies eine neue Herausforderung. Wir wollen damit unseren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskatastrophe leisten. Er dankte den Arbeitgebern, die ihre Betriebsangehörigen für diese besonderen Einsätze freistellen. Aber vor allem den Kameradinnen und Kameraden selbst, die ihren Dienst in Halberstadt leisten und denen, die die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in Klostermansfeld aufrechterhalten. Feuerwehr und MITNETZ STROM trainieren für den Ernstfall Die Freiwillige Feuerwehr Klostermansfeld mit den Standorten in Benndorf und Klostermansfeld und die MITNETZ STROM trainieren die Zusammenarbeit bei der Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen. So stand der Dienstabend der Kameraden am 4. September 2015 ganz im Zeichen der Brandbekämpfung in Umspannwerken und Ortsnetzstationen. Hierzu fand eine Schulungsveranstaltung im Servicecenter Klostermansfeld und im angrenzenden 110/20-kV-Umspannwerk Klostermansfeld/Süd der MITNETZ STROM statt. Im Mittelpunkt der Schulung standen die Gefahren bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen. Laut Frank Ochsner, Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Klostermansfeld, werden die Einsatzkräfte oft zu einfachen technischen Hilfeleistungen, wie umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste oder vollgelaufene Keller gerufen. Hierbei kommt es auch zu Einsätzen in Verbindung mit elektrischen Anlagen, z. B. infolge von Verkehrsunfällen mit umgefahrenen Niederspannungs-Kabelverteilerschränken oder Freileitungsmasten, bei Bäumen in Freileitungen und Bränden in Transformatorenstationen. Besondere Umsicht durch die zusätzlich ausgehende Gefährdung durch den elektrischen Strom ist dabei lebensnotwendig. Sie leisten erste Hilfe, geben Essen aus, bauen Feldbetten zusammen, transportieren Material, bauen Infrastruktur auf - Feuerwehren sind im Zuge der aktuellen Flüchtlingssituation in ganz Deutschland im Einsatz für die Menschlichkeit. Der Einsatz der ehren- und hauptamtlichen Kräfte ist mehr als nur ein öffentlich-rechtlicher Auftrag, eine Amtshilfe: Feuerwehren zeigen von Neumünster bis Halberstadt, von Lebach bis Neuenstadt, was gelebte Nachbarschaftshilfe bedeutet!, würdigt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), das bundesweite Engagement für Flüchtlinge. Die Feuerwehr steht für eine Gemeinschaft, die Menschen Hilfe leistet unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und Ansehen der Person. Die Feuerwehr steht für ein solidarisches Miteinander, Zusammenhalt, Kameradschaft und eine verlässliche Gemeinschaft, zitiert Kröger aus dem Leitbild des Deutschen Feuerwehrverbandes zur Interkulturellen Öffnung. Im Zuge der Amtshilfe war und ist die Ortsfeuerwehr Klostermansfeld in der Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge in Halberstadt durch den Landkreis Mansfeld-Südharz eingesetzt. In Aus diesem Grund unterstützt die MITNETZ STROM die Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Ausbildung Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen mit ihrem Fachwissen. Nach der Begrüßung durch den Gruppenleiter des Anlagenmanagementes MS/NS Thomas Behrend und dem Bürgermeister Uwe Tempelhof, begann die Schulung mit einer praktischen Unterweisung der Feuerwehr im 110/20-kV-Umspannwerk Klostermansfeld/Süd. Lothar Pusch, Gruppenleiter des Anlagenmanagementes HS, erläuterte hierbei den Kameraden die Umspannwerksanlagen und beantwortete insbesondere die Fragen zu praktischen Sachverhalten der Brandbekämpfung. Zeitgleich konnten die Kameraden die wichtigsten Brandlasten, wie ölge-

11 Nr. 10/ füllte Transformatoren und E-Spulen in Augenschein nehmen und sich über Zufahrtsmöglichkeiten sowie Standplätze ein Bild machen. Im anschließenden theoretischen Teil der Veranstaltung wurden durch Jürgen Tänzer, Gruppenleiter operativer Netzvertrieb, die praktischen Eindrücke im Umspannwerk durch die erforderliche fachliche Theorie sowie anhand vieler praktischer Beispiele ergänzt. Bei der abschließenden Auswertung kam es zu einem angeregten Meinungsaustausch über die Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen. Zur Klärung von noch offenen Fragen wurde den Kameraden eine spezielle Schulung zur Thematik Photovoltaikanlagen und Elektroauto angeboten, welche gern angenommen wird. Ortswehrleiter Frank Ochsner bedankte sich bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh für den interessanten Schulungsabend sowie für die sehr gute Zusammenarbeit. Informationen aus den Gemeinden Volkstrauertag in der Gemeinde Die Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet am Sonntag, dem 15. November 2015, um Uhr auf dem Friedhof in statt. Die Mitglieder des Kulturausschusses der Gemeinde rufen die Einwohner und Vereine auf, an dieser Gedenkfeier teilzunehmen. Gemeinde Danke der Sparkasse Mansfeld-Südharz Ein großes Dankeschön an die Sparkasse Mansfeld-Südharz/ Filiale. Die Gemeinde dankt für die großzügige Unterstützung der Sparkasse Mansfeld-Südharz/Filiale bei der Erneuerung von Bänken und Spielgeräten in unserem Park. Vielen Dank Frau Peters. Alfred Böttge Bürgermeister Das Komödiantenstadl kommt nach Endlich mal ein richtiges Bauern-Theater erleben, nicht im Fernseher sondern live! Wir machen es möglich, am ; Sonnensaal,. Beginn: Uhr; Einlass ab Uhr, Spieldauer ca. 100 min. 5 Schauspieler bringen das Stück Der Dorfdepp von Franz Pikola auf die Bühne. Ein lustiger Schwank in 3 Akten, gekonnt von den Schauspielern des Komödiantenstadl`s in Szene gesetzt. Eintrittspreise im VVK: Rentner: 13 EUR; Erwachsene: 15 EUR Abendkasse: 15/17 EUR Kartenvorverkauf bei Raumausstattung König, Hauptstraße 12 und an der Abendkasse. Inhaltsangabe: Nach dem Tot seiner Frau fängt Bauer Fesl zu trinken an. Seinen schlechten Zustand nützt die liebevolle Schwägerin Walli aus, um ihn mithilfe des Bürgermeisters entmündigen zu lassen. Als Vormund bringt sie nur Unfrieden ins Haus und versucht, sich Fesls Hof anzueignen. Nur Leni hält zu ihrem Vater, mit dem sie eigentlich in bester Harmonie lebt. Als sich dann Leni in einen jungen Rechtsanwalt verliebt, scheint sich die Situation zu Gunsten von Fesl zu wenden. Doch Walli lässt sich nicht so leicht ausbooten, denn schließlich hat... der Vormund das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen! Als dann auch noch bekannt wird, dass Fesl einen Millionengewinn gemacht haben soll, ist die Aufregung groß. Im Dorf steigt Fesls Ansehen rapid und Walli fühlt, dass jetzt ihre Stunde als Vormund gekommen ist, um über die Millionen zu bestimmen. Doch Leni hat mit ihrem Rechtsanwalt noch ein heißes Eisen im Feuer, so dass am Schluss der vermeintlich Dümmste doch der Klügste ist, und umgekehrt... Info: Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat Oktober den Senioren Frau Marianne Sliwinski Frau Ursula Teutsch Herr Lothar Bellach Frau Irmgard Klug Frau Ursula Zahn Frau Annitta Reißner Frau Irmgard Sattler Herrn Dr. Günter Jankowski Herrn Günter Knoll Herrn Hansi Pander Frau Waltraud Pander Herrn Herbert Huth Frau Regina Klose Frau Erika Traue Herrn Otto Höhndorf Frau Hildegard Kolbe Frau Gertrud Gläser Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Oktober den Senioren Frau Christa Meinicke Frau Rosemarie Gebhardt Herr Karl-Heinz Müller Herr Herrn Hubert Stefaniak Frau Erika Pfeiffer Frau Gertrud Radike Herrn Horst Schettig Frau Bettina Conrad Frau Anna Breitenfeld Herrn Horst Kabon Frau Bernhilde Drasdo Frau Ilse Peter Frau Renate Meißner Herrn Paul Hoffmann Frau Gertrud Schenker Frau Anita Wendt Frau Irene Weiser Herrn Rudolf Schenker Frau Rita Smolka Frau Regina Paul Herrn Rudolf Enseleit Herrn Heinz Schneemann Frau Edeltraut Tschischka Frau Käte Brahmann Herrn Hans Gerding Frau Brigitta Schuster Frau Anna Gall Frau Ella Kubiak Frau Irmgard Rost Frau Hildegard Meinhardt zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 99. Geburtstag

12 Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat Oktober den Senioren Herrn Rainer Schmidt Herrn Harry Pelzer Frau Renate Samtleben Herrn Hasso Weinreich Frau Meta Straube Frau Gerda Patz zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat Oktober den Senioren Herrn Dr. Christoph Nippert Frau Edith Mannchen Frau Gisela Höroldt Frau Anneliese Straube zum 86. Geburtstag zum 90. Geburtstag Die Gemeinde gratuliert im Monat Oktober den Senioren Frau Elfriede Tews Herrn Arnold Dietrich Frau Beate Jauernik Herrn Bernd Giller Herrn Harry Meinecke Herrn Reiner Müller Herrn Wolfgang Redlich Frau Ruth Prussak Frau Ruth Holzmann Frau Ursula Günther Herrn Rudolf Hiemer Frau Waltraud Altendorf Frau Gerda Schönborn Herrn Georg Zielezinski Frau Gisela Schachner Frau Gisela Kirsten Frau Hildegard Spengler Frau Irmgard Jelinski Frau Elfriede Dietrich Frau Margot Taute Frau Ruth Sobothe Herrn Gerhard Mölzner Frau Gisela Schulze Herrn Walter Krehan Herrn Erich Bratke Frau Elisabeth Brill Frau Waltraud Thiel Frau Magdalena Fischer Frau Gertrud Ciasto Frau Erna Papstein zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 95. Geburtstag Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Oktober den Senioren Frau Dagmar Klimm Frau Dagmar Bothe Herrn Adolf Diessner Herrn Dieter Peinhardt Frau Edith Löbert Frau Marianne Engelmann Frau Herta Kühnemund Herrn Walter Rauchfuß zum 87. Geburtstag zum 91. Geburtstag Nr. 10/2015 Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat Oktober den Senioren Herrn Helmut Pettkus Herrn Helmut Häsner Herrn Hans-Joachim Dittmar Herrn Kurt Rühlich Herrn Jochen Sauer Frau Regina Böttcher Frau Berta Schmidt Frau Brigitte Arlt Frau Ursula Rzepczyk Herrn Siegward Eßberger Herrn Rudi Müller Frau Erna Fogler Frau Hanna Kammer Frau Hildegard Pohler Frau Vera Herker Frau Marianne Krebs Herrn Lothar Börner Herrn Herbert Fulczyk Frau Ursula Riegelmann zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 93. Geburtstag Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Oktober den Senioren Herrn Jürgen Becker Frau Renate Nowicki Frau Margita Schoßig Frau Monika Zimmermann Herrn Lothar Nette Frau Silvia Fiebinger Herrn Horst Kaufmann Frau Runa Nürnberg Herrn Hans Gitzke Herrn Hans-Georg Krieger Herrn Walter Bruder Frau Liane Nebelung Frau Edith Haase Herrn Alexander Richter Frau Traude Silabetzschky zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Renate und Erich Hiebel aus, Roswita und Martin Richter aus, Jutta und Peter Dimmel aus Hergisdorf, Helga und Heinz Berndt aus Klostermansfeld, und Alma und Karl Heinz Höll aus Klostermansfeld, welche im Oktober das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Ursel und Otto Höhndorf aus Ahlsdorf, und Erna und Günter Kammlott aus Ahlsdorf/ Ziegelrode, welche im Oktober das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern.

13 Nr. 10/ Der Volkschor Ahlsdorf feierte sein 170-jähriges Bestehen Lasst uns fröhlich singen! Ein kleines Lied, wie geht s nur an, dass man so lieb es haben kann, was liegt darin? Erzähle! Es liegt darin ein wenig Klang, ein wenig Wohllaut und Gesang und eine ganze Seele. In diesem Sinne verbleiben wir mit allen guten Wünschen bis zum nächsten Wiedersehen, die Sängerinnen und Sänger des Volkschores Ahlsdorf. Manfred Kubicki August, der Monat 8, es ist Sommer und die Sonne lacht Unter diesem Motto beging der Ahlsdorfer Volkschor am 5. September sein 170-jähriges Bestehen. Im festlich geschmückten Ahlsdorfer Kulturhaus konnten wir viele Gäste begrüßen. Jeder der unzähligen Plätze war besetzt. Mit stimmungsvoller Blasmusik, dargeboten von den Musikanten des Klostermansfelder Musikvereins, wurden die Gastchöre aus Blankenheim, Erdeborn, Wettelrode und Ziegelrode und alle Gäste musikalisch begrüßt. So war von Anfang an beste Stimmung im Saal garantiert. Nach dem Verklingen des Steigerliedes brachten dann die einzelnen Chöre ihre Programme dar, die alle Anwesenden mit viel Beifall bedachten. Nachdem die Original Dippelsbacher Musikannten die Instrumente gestimmt hatten, ging es ohne Pause musikalisch weiter. Hier waren es vor allem die böhmischen Lieder, die mit Können und Herz vorgetragen wurden und die Zuhörer besonders erfreuten. Nachdem der letzte Kuchen und Kaffee verzehrt waren, ging der Nachmittag seinem Ende entgegen. Inzwischen hatte die Band Ganz und Gahr die Bühne besetzt und sorgte mit ihrer Musik, vor allem deutschen Schlagern, für gute Stimmung bis in den späten Abend hinein. Auf diesem Wege möchten wir uns bei folgenden Sponsoren bedanken: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Gemeinde Ahlsdorf Würzbergs Landhotel Autohaus Trumpf Wimmelburg Fa. Bodo Gahr Hergisdorf Splittherstellung Krughütte GmbH & Co.KG Fa.Prietzel Ahlsdorf Fa. Sachse Hergisdorf Blumenhaus Hörning Hergisdorf Foto Giller Sparkasse MSH Pfingstgesellschaft Ahlsdorf Feuerwehr Ahlsdorf Volkssolidarität Ahlsdorf Ein Dankeschön den Chören aus Blankenheim, Erdeborn, Wettelrode und Ziegelrode, dem Klostermansfelder Musikverein, den Original Dippelsbacher Musikanten und der Band Ganz und Gahr. Ein herzlicher Dank gilt der Familie Würzberg und dem gesamten Team des Ahlsdorfer Kulturhauses für die freundliche und tadellose Bewirtung. Unter diesem Motto feierte der Männerchor Ziegelrode am 22. August im Biergarten des Vereinslokales Zum Weißen Hirsch sein diesjähriges Sommerfest. Gemeinsam mit den Partnerinnen der Sänger und Freunden des Chores, darunter Angehörige ehemaliger Sänger verlebten alle schöne Stunden beim Kaffetrinken mit selbst gebackenen Kuchen. Bei Musik und Unterhaltung sowie Lieder des Chores und des Doppelquartetts verging der Nachmittag wie im Fluge. Vor dem Abendbrot nahm man Aufstellung zum Gruppenfoto, um das Ereignis im Bild festzuhalten. Im Laufe des Nachmittags gab es dann noch eine Überraschung für zwei Sänger. Frau Sauer vom Vorstand des Chorkreises Sachsen-Anhalt ehrte Manfred Klimowitz für 20 Jahre und Dietmar Holz für 10 Jahre Singen im Chor. Der Männerchor kann sich auch über einen neuen Sänger freuen. Dietmar Langer aus Ziegelrode verstärkt jetzt den Chor als Bass. Die musikalische Umrahmung und auch die Tanzmusik am Abend wurden an diesen Tag von den Waldgeistern aus Ziegelrode ausgeführt, dafür gebührt ihnen noch einmal ein besonderes Dankeschön vom Männerchor. Der Chor möchte sich auch auf diesem Weg noch einmal bei dem Gaststätten Ehepaar Bettina und Horst Friese und Team herzlich für die Treue zum Chor und die Bewirtung bedanken. Das Ehepaar führt nun seit 25 Jahren die Gaststätte Zum Weißen Hirsch und ermöglicht dem Chor durch Bereitstellung eines Vereinszimmer die regelmäßigen Chorproben am Freitag, zu den auch gern weitere Interessenten an der Chormusik als neue Sänger eingeladen werden. Lutz Dieter Heine MC Ziegelrode

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