Die ETA im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Schwerpunkt: Feuerungsanlagen, Abwasser- und Lüftungstechnik

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1 Die ETA im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung Schwerpunkt: Feuerungsanlagen, Abwasser- und Lüftungstechnik Moderatoren: Rudolf Kersten, Otto Fechner, Dirk Rolle 1 von 51

2 Inhalt 1. Referat III 5 im DIBt / Arbeitsgebiete 2. Der Weg zur ETA für Produkte der Technischen Gebäudeausrüstung an einem Beispiel 3. Anwendung der ETA 2 von 51

3 Referat III 5 im DIBt / Arbeitsgebiete Verwaltungsrat Siebzehn Länderministerien und zwei Bundesministerien mit sieben Stimmen Präsident Vizepräsident Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft Dr.-Ing. Karsten Kathage Abteilung ZD Abteilung I Abteilung II Abteilung III Abteilung P Zentrale Angelegenheiten Konstrukt. Ingenieurbau Bautechn. Prüfamt Gesundheits- und Umweltschutz EnEV-Registrierstelle Bauphysik Technische Gebäudeausrüstung Präsidialabteilung ZD 11 Rechtsangelegenheiten (intern) ZD 12 Controlling ZD 2 ZD 3 ZD 4 ZD 5 Haushalt Personal Poststelle EDV, IS-ARGEBAU Unternehmenskommunikation Internationale Beziehungen I 1 Beton- u. Stahlbetonbau Spannbetonbau I 2 Befestigungs- u. Bewehrungstechnik Treppen I 3 Metallbau, Verbundbau, Lager, Glasbau I 4 Betontechnologie I 5 Holzbau I 6 Mauerwerksbau Erd- u. Grundbau Bauwerksabdichtungen II 1 Wärmedämmverbundsysteme EnEV-Registrierstelle II 2 Behälter, Rohre und Sicherheitseinrichtungen für wassergefährdende Stoffe II 3 Abwasserbehandlungsanlagen II 4 Gesundheitsschutz Innenraumhygiene Bauchemie II 6 Umweltschutz Nachhaltigkeit III 1 Wärme- und Schallschutz III 2 Brandschutz für Lüftungsund Leitungsanlagen III 3 Brandverhalten von Bauteilen, Brandsicherheit III 4 Brandverhalten von Baustoffen, Brandschutzbeschichtungen III 5 Feuerstätten Abgasanlagen Haustechnik P 1 Nationales Recht Koordinierung ARGEBAU P 2 Europäische Normung EOTA UEAtc P 3 Europäisches und internationales Recht P 4 Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen P 5 Bauregellisten, Technische Baubestimmungen, Bauforschung I 7 Kunststoffbau Fassadenbau II 7 Gewässerschutz Abdichtungen gegen wassergefährdende Stoffe P 6 Marktüberwachung 3 von 51

4 Referat III 5 im DIBt / Arbeitsgebiete Feuerstätten Einzelfeuerstätten, Sammelfeuerstätten, raumluftunabhängige Ausführungen Kamineinsätze für raumluftunabhängige Feuerstätten Wärmedämmstoffe Katalysatoren Abgasanlagen Schornsteine Abgasleitungen Luft-Abgas-Systeme Formstücke und Bauteile Querschnittsverminderungen Abgasreinigungseinrichtungen Wand- und Deckendurchführungen 4 von 51

5 Referat III 5 im DIBt / Arbeitsgebiete Lüftungstechnik Einzelraumlüftungsgeräte Zu- und Abluftgeräte mit Führungsgröße Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnungsgeräte (Luft/Luft, Luft/Wasser) Zuluftgeräte Sicherheitseinrichtungen Abwassertechnik Rohre, Formstücke, Schächte Sanierungsverfahren Reparaturverfahren Verbindungsmittel Innenauskleidungen Versickerungselemente Bauprodukte der Heiztechnik Wasserversorgung 5 von 51

6 Bauprodukte und Bausätze Beispiele für Bauprodukte, für die keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind. Zur Zeit werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. 6 von 51

7 Bauprodukte und Bausätze Feuerungsanlage Bauprodukte, für die zurzeit allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Abgasanlage und darunter angeordnete Feuerstätte für feste Brennstoffe ABS-Anlage - EZTL Kingfire (Firma Schiedel) 7 von 51

8 Bauprodukte und Bausätze Abgaswärmeübertrager Bauprodukte, für die zurzeit allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Abgaswärmeübertrager Rücklauf TAS =Thermische Ablaufsicherung (Firma TurbuFlex) Abgas 8 von 51

9 Bauprodukte und Bausätze Partikelabscheider Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden AL-TOP der Firma Schräder zur Nachrüstung und Erstausstattung von Abgasanlagen 9 von 51

10 Bauprodukte und Bausätze Partikelabscheider Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Oekotube Inside und Oekotube der Firma Schraeder Abgastechnologie 10 von 51

11 Bauprodukte und Bausätze Decken-/Dachdurchführungen Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Beispiel für die Ausführung einer Durchdringung einer Abgasleitung durch ein hochgedämmtes Dach 11 von 51

12 Bauprodukte und Bausätze Wanddurchführungen Bauprodukte und Bauarten, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Durchführung eines Verbindungsstückes zwischen Feuerstätte und senkrechter Abgasleitung durch eine hochgedämmte Außenwand 12 von 51

13 Bauprodukte und Bausätze Raumluftunabhängiger Heizeinsatz Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden (Firma Hark) 13 von 51

14 Bauprodukte und Bausätze Raumluftunabhängige Raumheizer Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Heizeinsatz der Firma Hark 14 von 51

15 Bauprodukte und Bausätze Nicht besteigbare Reinigungs- und Inspektionsschächte Bauprodukte, die von nicht harmonisierten europäischen Normen abweichen, für die zurzeit allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Firma WAVIN SX 350 Schacht Tegra 600 mit Schachtrohr 15 von 51

16 Bauprodukte und Bausätze Kubische Versickerungskörper zum Versickern von Niederschlagswasser Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Firma WAVIN 16 von 51

17 Bauprodukte und Bausätze Halbkreisförmige Versickerungskörper für Niederschlagswasser Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden 17 von 51

18 Bauprodukte und Bausätze Besteigbare Kontrollschächte Bauprodukte, die von nicht harmonisierten europäischen Normen abweichen, für die zurzeit allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Schachtunterteil Schachtrohr Schachtkonus DN 1000 der Firma WAVIN Tegra von 51

19 Bauprodukte und Bausätze Linerendmanschette Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden 19 von 51

20 Bauprodukte und Bausätze Schlauchliner Bauprodukte und Bauarten, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Drucktrommel (Firma KOB) Einzug von Schlauchlinern mittels Inversionstrommel innerhalb von Gebäuden (Firma Trelleborg Pipe Seals Duisburg GmbH) 20 von 51

21 Bauprodukte und Bausätze Bauprodukte und Bauarten, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Beispiel: Einzug eines Schlauchliners für die UV-Härtung (Firma Saertex) Beispiel: Inversion eines Schlauchliners mittels Wasser für die Warmwasser-Härtung (Firma Insiutuform) 21 von 51

22 Bauprodukte und Bausätze Wohnraumlüftungsgerät Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden mit Wärmerückgewinnung der Firma TROX 22 von 51

23 Bauprodukte und Bausätze Wohnraumlüftungsgerät Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Wohnraumlüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung der Firma Vaillant 23 von 51

24 Bauprodukte und Bausätze Sicherheitseinrichtungen Bauprodukte, für die zurzeit keine harmonisierten europäischen Normen vorhanden sind und für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden Sicherheitseinrichtungen für den gefahrlosen gemeinsamen Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten mit Raumluft absaugenden Anlagen Sicherheitseinrichtung mit Differenzdrucküberwachung 24 von 51

25 Der Weg zur ETA Inhalt 1. Der Weg zum CE 2. CE nach Norm oder ETA 3. Bauproduktenverordnung 4. Abweichungen von der Norm 5. Beispiel 25 von 51

26 Der Weg zur ETA ETA oder ETB? Europäische Technische Bewertung ETA! European Technical Assessment 26 von 51

27 Der Weg zur ETA Norm Eine harmonisierte Norm verpflichtet alle Hersteller zur CE-Kennzeichnung 27 von 51

28 Der Weg zur ETA ETA Eine ETA verpflichtet den Hersteller, für dessen Bauprodukt eine ETA ausgestellt ist, zur CE-Kennzeichnung 28 von 51

29 Der Weg zur ETA Bauproduktenverordnung Damit ein Hersteller eines Bauprodukts eine Leistungserklärung für ein Produkt ausstellen kann, das nicht oder nicht ganz von einer harmonisierten Norm erfasst ist, ist es erforderlich, eine Europäische Technische Bewertung vorzusehen. 29 von 51

30 Der Weg zur ETA In welchen Fällen kann eine ETA beantragt werden? Das Produkt oder der Bausatz fällt nicht in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm Die harmonisierte Norm enthält für mindestens ein Wesentliches Merkmal nicht geeignete Bewertungsverfahren Die harmonisierte Norm enthält mindestens ein Wesentliches Merkmal nicht Das Produkt kann von einer nicht harmonisierten europäischen Norm erfasst sein. 30 von 51

31 Der Weg zur ETA Der Weg zum CE 31 von 51

32 Der Weg zur ETA Beschreibung des Bauprodukts mit seinen Wesentlichen Merkmalen; hier können auch Leistungsgrenzen in Zahlen angegeben werden! Fall 1: Bauprodukt von einem EAD erfasst Fall 2: Bauprodukt entspricht einer Leitlinie ETAG Fall 3: Bauprodukt ist teilweise von einer hen oder einem EAD erfasst Fall 4: Bauprodukt ist von keiner hen, keiner ETAG, keinem EAD erfasst 32 von 51

33 Der Weg zur ETA Beispiel: Fall 4 ETA-15/0878 System für den Kalt- und Warmwassertransport innerhalb von Gebäuden 33 von 51

34 Der Weg zur ETA Systembestandteile 34 von 51

35 Der Weg zur ETA Verfahrensschritte zum EAD und zur ETA Antrag an das DIBt DIBt DIBt DIBt DIBt DIBt Vereinbart mit dem Antragsteller Vorlage des Manufacturer s Technical File MTF, also technische Angaben zum Produkt Vereinbarung zur Vertraulichkeit mit dem Antragsteller Fertigt Consultation in enger Absprache mit dem Antragsteller und möglichst schon das Work Programme (hier Festlegung des Bereichscodes und des AVCP-Verfahrens) sendet Consultation an EOTA-Arbeitsgruppe Ggf. Vorschläge aus der EOTA-Arbeitsgruppe 35 von 51

36 Der Weg zur ETA Vereinbart mit dem Antragsteller Vorlage des Manufacturer s Technical File MTF, also technische Angaben zum Produkt Das MTF wird benötigt, um die Consultation für EOTA zu erstellen. Die Europäische Kommission wird (nur) über den Antragsgegenstand informiert. 36 von 51

37 Der Weg zur ETA Consultation 37 von 51

38 Der Weg zur ETA Vom MTF zum EAD 38 von 51

39 Der Weg zur ETA Was regelt ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD)? Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) beschreibt Wesentliche Merkmale, also die Merkmale eines Bauprodukts, die sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke (BWR) nach Anhang I der EU- Bauproduktenverordnung beziehen: BWR 1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit BWR 2 - Brandschutz BWR 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz BWR 4 - Sicherheit und Barrierefreiheit BWR 5 - Schallschutz BWR 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz BWR 7 - Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Aussagen hierzu werden zurzeit bauaufsichtlich nicht eingefordert) 39 von 51

40 Der Weg zur ETA Was regelt ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD)? In einem Europäischen Bewertungsdokument sind die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung des Produkts in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale enthalten. Nach Festlegung durch EOTA können im EAD auch Schwellenwerte oder Klassen angegeben sein. Hierfür ist die Zustimmung der Kommission erforderlich. Der Hersteller erklärt in seiner Leistungserklärung die gemäß ETA festgestellten Werte zu den im EAD aufgeführten Wesentlichen Merkmalen. 40 von 51

41 Der Weg zur ETA EAD-Vorlage 41 von 51

42 Der Weg zur ETA Was regelt ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD)? Beispiel für die Erfassung Wesentlicher Merkmale 42 von 51

43 Systeme der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit BauPVO Anhang V Kurzbezeichnung Feststellung des Produkttyps Hersteller notifizierte Stelle werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Prüfung von Proben nach Prüfplan Ermittlung der Produktleistung Erstinspektion (Werk + WPK) Überwachung, Bewertung + Evaluierung der WPK Stichprobenprüfung (vor dem Inverkehrbringen) Dokument der notifizierten Stelle Bescheinigung Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit der WPK der Konformität Leistungserklärung 43 von 51

44 Der Weg zur ETA EAD Beispiel 44 von 51

45 Der Weg zur ETA Was regelt eine ETA? Die ETA dokumentiert die Leistungen eines Bauproduktes. Mit der Erstellung der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Eine ETA kann aufgrund der Bauproduktenverordnung für Bauprodukte oder Bausätze (Kits) erteilt werden. 45 von 51

46 Der Weg zur ETA Was regelt eine ETA nicht? Eine ETA kann Aussagen für die Applizierung und/oder das Zusammenfügen einzelner Bauteile umfassen. Sie kann jedoch nicht für vollständige Verfahren erteilt werden, da das mit der CE-Kennzeichnung versehene Bauprodukt eine Handelsware mit definierten, festgestellten Eigenschaften darstellt. 46 von 51

47 Der Weg zur ETA Was spricht für eine ETA? Marktzugang in allen Mitgliedstaaten der EU Mit einer ETA können die in einer hen nicht adressierten bzw. nicht vollständig erfassten Leistungen eines Bauprodukts oder eines Bausatzes in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale erfasst werden. In einer ETA können auch produktbezogene Alleinstellungsmerkmale ausgewiesen werden. Detaillierte Produktinformationen im ETA-Verfahren unterliegen der Verschwiegenheit. 47 von 51

48 Der Weg zur ETA PDF ETA (ETB Beispiel 48 von 51

49 Anwendung der ETA Leistungserklärung 49 von 51

50 Anwendung der ETA CE ist ein Symbol des EU-Denkens: Der Hersteller ist für sein Produkt dauerhaft verantwortlich, der Gesetzgeber setzt nur Rahmenbedingungen. 50 von 51

51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D Berlin Rudolf Kersten Phone: Fax: rke@dibt.de Otto Fechner Phone: Fax: ofe@dibt.de 51 von 51

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