Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine

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1 Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine Bachelor Thesis 2016 Auftraggeberschaft: Aargauischer Jagdschutzverein Autorin: Yves Hürlimann Dozent: Thomas Schwarb Ort, Datum: Brugg,

2 Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine Autor Yves Hürlimann Herr 5200, Brugg Dozent Thomas, Schwarb Fachhochschule Nordwestschweiz Auftraggeber Schaft Aargauischer Jagdschutzverein AJV Rainer, Klöti Herr 5300 Turgi Brugg, August 2016 I

3 Ehrenwörtliche Erklärung Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe. Die wörtlich oder inhaltlich den im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen und Hilfsmitteln entnommenen Stellen sind in der Arbeit als Zitat bzw. Paraphrase kenntlich gemacht. Diese Bachelor Thesis ist noch nicht veröffentlicht worden. Sie ist somit weder anderen Interessenten zugänglich gemacht noch einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden. Brugg, Unterschrift II

4 1 Management Summary 1.1 Ausgangslage Grundlage aller jagdlichen Aktivitäten in unserem Land bildet das Bundesgesetz über die Jagd und Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. (JSG) Dabei haben die Kantone folgenden Auftrag zu erfüllen: die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel erhalten; bedrohte Tierarten zu schützen; die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen; eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten Die Kantone haben die sogenannte Jagdhoheit und regeln die Ausübung der Jagd im Rahmen des Eidgenössischen Jagdgesetzes. Der Kanton Aargau übt die sogenannte Revierjagd aus und verpachtet seine 210 Jagdreviere für die Dauer von 8 Jahren an die jeweiligen Jagdvereine. Diese bezahlen dafür einen Pachtzins und haben neben dem Recht die Jagd auszuüben gemäss dem JSG auch diverse festgelegte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die im gesamten Jagdbetrieb erbrachten Leistungen sind in der Analyse aufzuzeigen und nach einem anerkannten Bewertungsmodell zu bewerten. Das erarbeitete Bewertungsmodell kann nach Abschluss der Arbeit als Grundlage für die im Herbst stattfindende Revierbewertung verwendet werden. Benötigte Zahlen und Fakten können auf Anfrage durch die Auftraggeberschaft zur Verfügung gestellt werden. 1.2 Ziele Ein Kurzbeschrieb der durch die Aargauer Jagdvereine erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist zu erstellen. Eine monetäre Bewertung der erbrachten Leistungen der Jagdvereine ist vorzunehmen und soll aufzeigen, was der Kanton Aargau für einen Leistungsauftrag zahlen müsste. Es sollen die theoretischen Kosten für den Kanton Aargau berechnet werden, wenn die Leistungen komplett vom Kanton selbst erbracht würden. Das erarbeitete Bewertungsmodell kann nach Abschluss der Arbeit als Grundlage für die im Herbst stattfindende Revierbewertung verwendet werden. III

5 1.3 Vorgehen Während des Kick-off Meetings sowie an diversen bilateralen Treffen mit der Auftraggeberschaft wurden mir die Rahmenbedingungen und die Ziele der Arbeit vorgegeben. In einem ersten Schritt ging es darum, möglichst viele Informationen über den Jagdbetrieb zu gewinnen, um den Kurzbeschrieb der erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen beschreiben zu können. Um anschliessend eine monetäre Bewertung der erbrachten Leistungen vornehmen zu können, haben wir uns darauf geeinigt, einheitliche Stundensätze für die persönlich erbrachten Leistungen der Jägerschaft festzulegen. Viele Daten konnten aus der kantonalen Jagdstatistik oder dem Pächterverzeichnis gewonnen werden. Trotzdem sind viele Schätzwerte in der Arbeit enthalten. Die Bewertung wird jeweils in tabellarischer Form in Excel vorgenommen. Eine vereinfachte Erfolgsrechnung fasst am Ende das Ergebnis zusammen. Die theoretischen Kosten für den Kanton Aargau werden in einem ersten Verfahren aus den Erfahrungswerten im Kanton Genf abgeleitet. In einem zweiten Modell werden aus der Erfolgsrechnung die Aufwände und Erträge neu berechnet. 1.4 Ergebnisse Mit Hilfe der Gesetzesartikel, der Homepage des Aargauischen Jagdverbandes und der tatkräftigen Unterstützung der Auftraggeberschaft ist es gelungen, ein Kurzbeschrieb der durch die Aargauer Jagdvereine erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu erstellen und mit einer Übersicht zu veranschaulichen. Die Stundensätze für Jungjäger, Jäger und Jagdaufseher wurden festgelegt und sämtliche persönlich erbrachten Leistungen der Jagdgesellschaften in Anzahl Stunden abgeschätzt. Wo statistische Angaben vorhanden waren, wurden diese verwendet. Nach der Bewertung sämtlicher Leistungen konnte der Betrag ermittelt werden, welcher der Kanton für einen Leistungsauftrag zahlen müsste. Die theoretischen Kosten für den Kanton Aargau, wenn die Kosten komplett vom Kanton selbst erbracht würden, konnten ebenfalls ermittelt werden. Bei beiden Verfahren handelt sich um eine theoretische Berechnung. Die Ergebnisse sollten deshalb mit Vorsicht betrachtet werden. Für die bevorstehende Revierbewertung sollen die Anmerkungen im Schlusswort beachtet werden. IV

6 Inhaltsverzeichnis Ehrenwörtliche Erklärung... II 1 Management Summary... III 1.1 Ausgangslage... III 1.2 Ziele... III 1.3 Vorgehen... IV 1.4 Ergebnisse... IV Inhaltsverzeichnis... V 2 Einleitung Was ist Jagd? Warum braucht es die Jagd? Zwei Jagdsysteme Die Jagd im Kanton Aargau Verpachtung und Bewertung der Jagdreviere Jagdlehrgang Die Jagdprüfung Jägerpflichten Jagdaufsicht Neue Aargauer Jagdgesetz Hintergrund Die wichtigsten Ziele Aufgabenteilung Mehr Gewicht für die Schiessfertigkeit Stärkung für den Arten und Lebensraumschutz Wildschaden Zukunft der Jagd... 7 V

7 3 Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine Definition gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen Übersicht der erbrachten Leistungen der Aargauer Jagdvereine Bewertung Erlöse Mitgliederbeiträge Verkauf von Wildbret Entschädigung durch Wildschäden Lebensraumschutz Aufwände Pachtzins Mitgliederbeiträge AJV Jagdbetrieb Jagdhunde Jagdaufsicht Aus- und Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Verhütung von Wildschäden Schutz der Mutter- und Jungtieren Lebensraumschutz Jagdstatistik führen Investitions-, Unterhalts- und Betriebskosten Abschussplanung Erfolgsrechnung Bewertung des Leistungsauftrags Leistungsauftrag an die Jagdvereine VI

8 3.7.2 Erfolgsrechnung als Ausgangslage Best Worst Case Szenario Jagdbetrieb durch Kanton Modell Genf Kosten Kanton Aargau Schlusswort Literatur- und Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhang Pächterverzeichnis Kantonale Jagdstatistik VII

9 2 Einleitung 2.1 Was ist Jagd? Jagd im engeren Sinn bezeichnet die spezifisch menschliche, legale Verfolgung von freilebendem Wild unter Verwendung zusätzlicher Mittel, mit der Absicht, es zu fangen, zu erlegen und es sich anzueignen. Jagd ist nur gegeben, wenn das der Verfolgung ausgesetzte Tier eine Chance zum Entkommen hat. Jagd im weiteren Sinn ist ein Instrument zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Es basiert auf dem Ausgleich unter den Wildpopulationen und dem Lebensraum. Damit können einerseits benachteiligte Tierarten gefördert und andererseits Wildschäden an der Vegetation, an anderen Tieren und an Menschen verhütet und begrenzt werden. Die Jagd trägt auch wesentlich zur Wildgesundheit bei. Mit der Jagd werden wertvolle Produkte der Natur für die Gesellschaft verfügbar gemacht, etwa schmackhafte Wildgerichte oder attraktive heimische Pelzprodukte. Die Jagd ist eine behördliche Aufgabe, die in der Bundesverfassung verankert ist. Die Verwaltung kann dabei auf die freiwillige und fachmännische Unterstützung der Jägerschaft zählen, die mit ihren Gebühren die Arbeit der kantonalen Jagdverwaltungen und der staatlichen Wildhüter und damit ganzer Ämter finanziert. Jagd gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Die herausfordernde Auseinandersetzung mit frei lebenden Wildtieren, die für frühe Menschen wichtiger Bestandteil der Nahrung waren, stellte einen wesentlichen Auslöser der menschlichen Evolution dar. Diese Tradition entwickelt sich ständig weiter und hält mit dem Lauf der Zeit Schritt. Moderne Jagd ist nachhaltig und sie trägt den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anliegen Rechnung (vgl. JagdSchweiz). 2.2 Warum braucht es die Jagd? Die Tradition allein bietet keine ausreichende Rechtfertigung, auf der Jagd Tiere zu töten. Jagd braucht einen vernünftigen Grund, und der liegt in der naturnahen, nachhaltigen Nutzung des Wildes. Jagen gibt den Jägern Motivation und Anreiz, die Wildbestände und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten und zu pflegen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Jagd in der heutigen Form keine Tierart in ihrer Existenz bedroht. Vielmehr wird durch die Jagd nur ein Teil des Bestandes genutzt, und es wird einzig der Zuwachs abgeschöpft. Am einfachsten wird die Notwendigkeit der Jagd in unserem Lande erkennbar, wenn man sich vor Augen hält, was ohne Bejagung mit den Tierarten passieren würde. Der Zustand der heutigen Kul- 1

10 turlandschaft setzt den meisten Wildtierarten immer engere Grenzen. Dichte und vor allem die Ausbreitung grösserer Raubtiere wie Luchs, Wolf und Bär, welche in einer Naturlandschaft für die natürliche Regulation sorgen, ist insbesondere im Mittelland durch die Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft kaum mehr möglich. Deshalb würden sich die Schalenwildbestände wie Hirsch, Reh, Gams, Steinbock und Wildschwein ohne jagdliche Regulierung ungehemmt vermehren. Dies wiederum führt in einer ersten Phase zu Überpopulationen und innerartlichem Stress, verbunden mit Krankheiten, Seuchen und allgemeinen Degenerationserscheinungen. Zunehmen würden zudem die Schäden im Forst und in der Landwirtschaft sowie die Anzahl der Wildunfälle. Es ist auch ökonomisch sinnvoll, unsere Wildtiere angemessen zu nutzen (vgl. Revier Jagd Schweiz). 2.3 Zwei Jagdsysteme Aus historischen Gründen gibt es in der Schweiz zwei Jagdsysteme: Die Revier- und Patentjagd. Beide Systeme sind gleichwertig. Beide verlangen von den Jägern gleiche Haltungen und Fähigkeiten. Gut 70% der Schweizer Jäger üben die Patentjagd aus, knapp 30% die Revierjagd. Die Patentjagd ist die Jagd der Gebirgskantone, der Westschweiz und des Tessins. Die Revierjagd wird in den Kantonen des Mittellandes von St. Gallen bis Basel mit Ausnahme von Bern betrieben. Beim Patentsystem darf in der Regel auf dem ganzen Gebiet des Kantons die Jagd ausgeübt werden. Dabei ist gesetzlich umschrieben, was jeder Jäger erlegen darf, eventuell sogar in welcher Reihenfolge. Die Hauptjagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt. Staatliche Wildhüter überwachen die Einhaltung der Vorschriften. Beim Reviersystem verpachten die Kantone ihr Gebiet an die Jagdgesellschaften und übertragen ihr das Jagdrecht für eine bestimmte Zeitperiode. Die Pachtbewerber müssen analog der Patentjagd über eine bestandene und vom Kanton anerkannte Jägerprüfung verfügen. Die Verpachtung erfolgt meistens durch Versteigerung, an einigen Orten auch durch direkte Vergabe. Tendenziell wird der Wert der Reviere im kantonalen Vergleich festgelegt und die Höhe des Pachtzinses begrenzt. Die Abschlussplanung ist in erster Linie Sache der Pächter, ebenso die Durchführung von Hegemassnahmen. Die Oberaufsicht über die Jagd liegt dagegen beim Kanton. Bei der Revierjagd steht die Eigenverantwortung im Vordergrund. Das Eigeninteresse am Jagdrevier und n dem darin lebenden Wild garantiert einen pfleglichen Umgang mit dem Natur Gut Wild und macht aufwändige Kontrollinstanzen wie eine Jagdpolizei überflüssig (vgl. Revier Jagd Schweiz). 2

11 2.4 Die Jagd im Kanton Aargau Der Kanton Aargau kennt die sogenannte Revierjagd. 210 Reviere unterschiedlicher Grösse werden durch den Kanton auf die Dauer von jeweils acht Jahren verpachtet. Zur Pacht eines Reviers können sich so viele Pächter vereinen, wie es dessen Grösse und Beschaffenheit zulassen, mindestens aber drei Jägerinnen und Jäger. Etwa 1000 Pächter und Jagdaufseher sowie halb so viele Gäste üben das Jagdrecht aus. Das Jagdgesetz und weitere jagdrechtliche Erlasse können von der Staatskanzlei in Aarau bezogen werden. Ehrenamtlich tätige Jagdaufseher sorgen für den Schutz des freilebenden Wildes. Sie sind ein fester und unverzichtbarer Teil der Jagdgesellschaften. Die kantonale Sektion Jagd und Fischerei vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt überwacht den Jagdbetrieb im Auftrag des Staates. Jede Jagdgesellschaft entrichtet einen jährlichen Pachtzins an den Kanton und leistet Beiträge an Verhütungsmassnahmen im Wald. Zudem gilt die Jagdgesellschaft Schäden ab, die jagdbare Wildtiere an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen anrichten (vgl. Umwelt Aargau 2011). 2.5 Verpachtung und Bewertung der Jagdreviere Die Jagdreviere werden vom Kanton ausgeschrieben, worauf sich die Jagdgesellschaften bewerben können. Im Falle von mehreren Bewerbungen gibt es klare Vergabekriterien. Die Grenzen der Jagdreviere orientieren sich nicht mehr primär an den Gemeindegrenzen, sondern sollen wildbiologische und jagdliche Kriterien berücksichtigen. Sie werden nach Anhörung der Jagdgesellschaften und Gemeinden durch den Regierungsrat festgelegt. Die Revierbewertung orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche und der Beschaffenheit des Jagdreviers und basiert allein auf Daten aus dem geografischen Informationssystem AGIS. Der Regierungsrat legt auf Beginn einer neuen Pachtperiode die jährlichen Pachtzinseinnahmen fest. Das für die Jagd zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt bestimmt dann auf Antrag der kantonalen Jagdkommission die Pachtzinsen für die einzelnen Jagdreviere. Die Pachtzinseinnahmen kommen dem Kanton zu. Mit der Pacht erhalten die Jagdgesellschaften nicht nur das Recht zu jagen, sie übernehmen auch Verpflichtungen für die Erhaltung gesunder Wildtierbestände und für die Minimierung von Konflikten zwischen den Lebensraumansprüchen der Wildtiere und den Ansprüchen unserer Gesellschaft (vgl. Umwelt Aargau 2011). 2.6 Jagdlehrgang Gestützt auf das Reglement über die Jagdprüfung hat das zuständige Departement den Aargauischen Jagdschutzverein mit dem Jagdlehrgang betraut. Der Jagdlehrgang umfasst Kurse und Übungen sowie praktische Tätigkeiten in einem oder mehreren aargauischen Jagdrevieren. Er um- 3

12 fasst 70 Pflichtstunden in diversen Fachgebieten. Die geleisteten Einzeltätigkeiten und Arbeitspositionen sind jeweils sofort im Lehrgangheft einzutragen und bescheinigen zu lassen. Das Lehrgangsheft ist mit der Anmeldung zum abschliessenden Prüfungsteil der kantonalen Fachstelle fristgerecht einzureichen. Sinn und Zweck dieses vielfältigen Lehrganges ist es, dass sich der angehende Jäger mit möglichst vielen Bereichen der Jagdpraxis befasst und somit während ein bis zwei Jahren die unerlässlichen Erfahrungen sammelt, um später als Jäger bestehen zu können (vgl. Aargauischer Jagdschutzverein). 2.7 Die Jagdprüfung Die staatliche Jagdprüfung umfasst im praktischen Teil eine Schiessprüfung mit Kugel- und Schrottwaffe. Die Kandidaten haben sich ebenfalls über Kenntnisse im Jagdrecht, in der Jagdpraxis, in der Waffenhandhabung und im Distanzen schätzen auszuweisen. Im theoretischen Teil werden folgende Fächer geprüft (vgl. Aargauischer Jagdschutzverein): Jagdrecht Jagdkunde Wildkunde Lebensraukunde Schiess- und Waffenkunde Jagdhundewesen und Wildkrankheiten 2.8 Jägerpflichten Die Jäger führen Wildbeobachtungen und Bestandes Kontrollen durch, regulieren die Wildbestände, machen Gesundheits- und Fallwildkontrolle, Biotophege, retten das Kitz während der Setzzeit und sind viel mit Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt (vgl. Aargauischer Jagdschutzverein). 2.9 Jagdaufsicht Die Jagdgesellschaft stellt in ihrem Revier die Jagdaufsicht sicher. Dazu bestimmt sie einen Jagdaufseher sowie einen Stellvertreter. Insgesamt sind im Aargau 347 Jagdaufseher in diesen 210 Jagdrevieren im Amt. Sie müssen die Zustimmung von der Gemeinde erhalten und werden vom Kanton mit einem Ausweis in Pflicht genommen. Die Jagdaufseher üben die zum Schutz der Wildtiere und zur Gewährleistung der Jagd notwendigen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus. Sie sind primär für die Beratung bei Wildschäden, für die Bekämpfung von Tierseuchen, für die Kontrolle der Jagdpässe und für die Abwicklung bei Wildunfällen zuständig. In den beiden Wasser- und Zugvogelreservaten Flachsee und Klingnauer Stausee ist die Jagd verboten. Dort 4

13 übernehmen primär zwei kantonale Reservatsaufseher die Aufgaben der Jagdaufseher wie Aufsichtsdienst und notwendige Hegeabschüsse. Der Aargauer Jagdaufseher ist übrigens im Schnitt 59 Jahre alt. Der Frauenanteil liegt bei 1,2 Prozent (vgl. Umwelt Aargau 2011) Neue Aargauer Jagdgesetz Hintergrund Das bis Ende 2009 gültige Aargauische Jagdgesetz stammte aus dem Jahre Es hat sich im Grundsatz gut bewährt. Der gesellschaftliche Wandel und neue Erkenntnisse und Erfahrungen führten zu einem erweiterten Verständnis der Aufgaben der Jagd im Management der jagdbaren und der geschützten wild lebenden Tierarten. Der Druck auf die Lebensräume der Wildtiere ist aufgrund der Entwicklung von Siedlungen, Verkehr, Bevölkerung und Freizeitaktivitäten stark gestiegen. Die Vernetzung der Lebensräume ist zu einem dringenden und wichtigen Thema geworden. Aufgrund neuer Gesetze seit 1969 in den Bereichen Natur und Landschaft, Raumentwicklung, Umwelt und Wald, die sich ebenfalls mit dem Schutz und der Aufwertung der Lebensräume der Wildtiere befassen, wurde die Koordination der verschiedenen Bereiche wichtiger. Die Entwicklungen im Umfeld der Jagd und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben im Dienste der Gesellschaft sind damit anspruchsvoller und zeitaufwändiger geworden. Die Bejagung muss sich auch auf neue räumliche und zeitliche Gegebenheiten ausrichten (vgl. Umwelt Aargau 2011) Die wichtigsten Ziele Im Rahmen des Normkonzeptes hat man die Ziele der Totalrevision des kantonalen Jagdrechtes festgelegt. Die wichtigsten davon sind die Folgenden (vgl. Umwelt Aargau 2011): Entschlackung des Gesetzes und Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an veränderte Situationen und örtliche Verhältnisse durch klare Kompetenznormen Vereinfachung der Verfahren und der administrativen Abläufe und Schaffung klarer Zuständigkeiten Verbesserung des Schutzes wild lebender Säugetiere und Vögel und bessere Vernetzung der Lebensräume Entflechtung der Aufgaben und Entlastung der Gemeinden und der Bezirksämter von Aufgaben, die besser und schlanker durch den Kanton erfüllt werden können Neue und klarere Regelung der Verantwortung für die Verhütung und Vergütung von Schäden durch wild lebende Tiere 5

14 Aufgabenteilung Eine der grössten Änderungen betrifft die Zuständigkeiten. Bisher haben die Gemeinden die Jagdreviere im Namen des Kantons verpachtet und die rund 1.2 Millionen Franken Pachtzins eingenommen. Neu verpachtet der Kanton die Jagdreviere direkt und nimmt den Pachtzins ein, der primär für den Wildschaden, für Massnahmen des Arten- und Lebensraumschutzes sowie für Vollzugsaufgaben im Sinne dieses Gesetzes verwendet wird. Für die Vergabe des Jagdreviers an eine Jagdgesellschaft braucht es jedoch die Zustimmung der Gemeinden, ebenso für die von der Jagdgesellschaft vorgeschlagenen Jagdaufseher. Die Gemeinden werden jedoch von administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Jagd, von finanziellen Beiträgen an Wildschadenvergütung und -verhütung entlastet. Damit der Kontakt zwischen Jagdgesellschaft und Gemeinde jedoch bestehen bleibt, informiert die Jagdgesellschaft ihre Gemeinden jährlich über ihre Tätigkeiten (vgl. Umwelt Aargau 2011) Mehr Gewicht für die Schiessfertigkeit Das Schiessen ist ein grundsätzliches Handwerk der Jägerinnen und Jäger, das beherrscht werden muss. Auf jagdlichen Schiessständen wird zu Übung auf Rehbockscheiben, fliegende Tontauben und auf sich bewegende Wildtierscheiben gezielt. Mit dem neuen Jagdgesetz wurde auch ein periodischer Schiessnachweis für alle Jäger, die im Kanton Aargau jagen möchten, eingeführt. Neu werden Jagdpässe von Jägern aus Nachbarkantonen, die dort einen gültigen Jagdpass besitzen, für die Jagd im Kanton Aargau anerkannt. Dies dient der Erleichterung der kantonsübergreifenden Jagd (vgl. Umwelt Aargau 2011) Stärkung für den Arten und Lebensraumschutz Das neue Jagdgesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um Massnahmen zum Schutz der Wildtiere über Leistungsvereinbarungen mit Gemeinden, Jagdgesellschaften und Verbänden zu fördern Dies könnten zum Beispiel Lebensraumaufwertungsmassnahmen für Wildtiere sein. Neu wird die Vernetzung der Lebensräume für Wildtiere als Kantonsaufgabe erwähnt. Zudem wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, um die Wildtiere vor Störungen zu schützen. Der Regierungsrat kann zum Beispiel die Zugänglichkeit bestimmter Gebiete kleinräumig und zeitlich zum Schutz der Wildtiere einschränken. Konsequenter als bisher sind die Wildtiere vor Störungen in der Brut- und Setzzeit geschützt. Neu gilt eine generelle Leinenpflicht in der für Wildtiere sensiblen Aufzuchtzeit vom 1.April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand (vgl. Umwelt Aargau 2011). 6

15 Wildschaden Wie bisher sind für die Verhütung von Wildschäden in erster Linie die Grundeigentümer verantwortlich. Sie haben ein Anrecht auf angemessene Abgeltung von Schäden, sofern sie die zumutbaren Verhütungsmassnahmen getroffen haben. Die Abgeltung von Schäden erfolgt neu bis zu einem bestimmten Betrag (ein Viertel des Pachtzinses) direkt durch die betreffende Jagdgesellschaft, und zwar auch bei Wildschweinschäden. Dafür werden die Jagdgesellschaften von dem bisher vom Kanton eingezogenen Staats- und Wildschadenzuschlag finanziell entlastet Eine gewisse finanzielle Verantwortung bleibt jedoch bei den Jagdgesellschaften, weil die Jagd ein wichtiges Instrument zur Regulierung der Wildtierbestände, der Beeinflussung ihres Verhaltens und ihrer räumlichen Lenkung ist (vgl. Umwelt Aargau 2011) Zukunft der Jagd Derzeit sind knapp 0.5% der Schweizer Bevölkerung Jägerinnen und Jäger. Die nicht jagende Mehrheit betrachtet diese heute oft mit Unverständnis, werden in ihnen doch Menschen gesehen, die einer nicht mehr zeitgemässen Freizeitbeschäftigung nachgehen und dabei Tiere töten. Eines ist sicher, die heutige Form der Jagd hat sich von den Ursprüngen weit entfernt und die Jagd wird sich weiter wandeln. Zeitgemässe Jagd versteht sich heute als Teil der erstarkenden Natur- und Tierschutzbewegung. Die Jägerinnen und Jäger engagieren sich an ihren Wohnorten und in ihren Revieren für ökologische und umweltpolitische Anliegen. Dank dieser zeitgemässen Interpretation kann die Jagd mit Recht ihren Platz finden und beanspruchen. Jagd bedeutet Pflicht, treuhänderisch und verantwortungsvoll über die frei lebenden Tiere zu walten und gibt das Recht, eine natürliche Ressource nachhaltig zu nutzen. Jagd ist somit naturnahe und massvolle Nutzung der Wildtiere. Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen dann den grössten Erfolgt bringt, wenn er mit verantwortungsvoller Nutzung einhergeht. In einem durch die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche und den technischen Fortschritt sich ständig wandelnden Umfeld sucht die Jagd eine gesunde Position zwischen Tradition, Ökologie und nachhaltiger Naturnutzung (vgl. Revier Jagd Schweiz). 7

16 3 Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine In einem ersten Schritt werden die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Aargauer Jagdvereine beschrieben und in tabellarischer Form Schritt für Schritt bewertet. 3.1 Definition gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen Um eine genau Abgrenzung der Leistungen machen zu können, braucht es ein gemeinsames Verständnis des Begriffs Gemeinwirtschaft. Gemeinwirtschaft bezeichnet im Allgemeinen die Gesamtheit aller Wirtschaftsformen, bei denen nicht das private Gewinnstreben, sondern das Wohl der Gesellschaft im Vordergrund steht. Die Aargauer Jagdvereine und der Kanton sind also nicht bestrebt, durch die Jagdausführung einen Gewinn zu erwirtschaften. Abgeleitet aus dem Leitbild von Jagdschweiz können wir die gemeinwirtschaftlich erbrachten Leistungen der Jagdvereine wir folgt verallgemeinern: Die Jagdvereine setzen sich für die Erhaltung der Artenvielfalt und die massvolle Nutzung der Wildtierbestände ein. Die Jagd umfasst zahlreiche handwerkliche, gesellschaftliche, kulturelle und Wissenschaftliche Tätigkeiten. Dazu gehören die Überwachung von Wildtieren und ihrer Gesundheit, ebenso wie die Erhaltung und Pflege der Lebensräume sowie die wissenschaftliche Abklärung wildbiologischer Fragen. Jäger engagieren sich in konkreten Projekten für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und die Vernetzung von Lebensräumen. Ruhezonen können wertvolle Rückzugsgebiete schaffen und erhalten. Wildtierbestände regulieren sich von selber. Diese Selbstregulierung bringt jedoch Schäden in Wald und Feld, Unfallgefahren, Massensterben und Seuchenzüge mit sich. In der weitgehend von Menschen gestalteten Umwelt ist es deshalb verantwortungslos, das Wild sich selber zu überlassen. Jäger können die Wildtierpopulationen fein abgestimmt regulieren. Wildbret ist biologisch. Aus dem Fleisch gesunder Tiere entstehen qualitativ hochwertige Lebensmittel. Wildbret ist wertvoll und bildet eine sinnvolle Alternative zum Konsum industriell erzeugter Nahrungsmittel. 8

17 3.2 Übersicht der erbrachten Leistungen der Aargauer Jagdvereine Um herauszufinden, was der Kanton Aargau für einen Leistungsauftrag zahlen müsste, wurden zuerst sämtliche Tätigkeiten und Tatbestände der Aargauer Jagdvereine und des Kantons analysiert. Dazu wurden das Jagdgesetz und die Jagdverordnung, die Homepage des Aargauischen Jagdverbandes und Jagdschweiz beigezogen, sowie zwei bis drei Mitglieder von Jagdgesellschaften dazu befragt. Detaillierte Informationen konnten dann noch anhand von einzelnen Buchhaltungsabschlüssen der Jagdgesellschaften gefunden werden. Sämtliche Informationen wurden gesammelt und in einer Übersicht dargestellt. Die Übersicht ist gegliedert in Aufwände und Erträge und enthält sämtliche Tätigkeiten und Tatbestände mit Geldflüssen der Aargauischen Jagdvereine: 1.Abb.: Übersicht der erbrachten Leistungen der Aargauer Jagdvereine (eigene Darstellung) Unter Aufwand verstehen wird sämtliche Tätigkeiten oder Tatbestände, welche Kosten oder einen Geldabfluss für die Jagdgesellschaften verursachen. Bei den Erträgen sind sämtliche Tätigkeiten oder Tatbestände gemeint, welche Einnahmen für die Jagdgesellschaften generieren. 9

18 3.3 Bewertung Um die einzelnen gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu bewerten wurden unterschiedliche Ansätze gewählt. Bei Leistungen, in welchen eine Schätzung der aufgewendeten Stunden gemacht werden musste, wurde mit einem einheitlichen Stundensatz von CHF 25.- für Jungjäger in Ausbildung, respektive CHF 50.- für Jäger und Jagdaufseher gerechnet. Die CHF 50.- berücksichtigen, dass zum Teil sehr anspruchsvolle Tätigkeiten und Nachtarbeit verrichtet werden müssen. Wo dies möglich war, wurden die Zahlen Anhand von Statistiken abgelesen oder berechnet. Beispielsweise wurden beim Verkauf von Wildbret die Abschusszahlen aus der aargauischen Jagdstatistik verwendet. Einige Daten werden auch beim Aargauischen Jagdverband (AJV) oder der Sektion Jagd und Fischerei verwaltet, wie z.b. die Pachtzinsen der Jagdgesellschaften und Mitgliederbeiträge an den AJV. Letztlich wurden die Investitions- und Unterhaltskosten anhand einer Hochrechnung berechnet. Als Grundlage stand die Buchhaltung aus verschiedenen Jagdgesellschaften zur Verfügung. Die Investitions- und Unterhaltskosten der Jagdgesellschaften werden dabei mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor setzt sich aus dem Verhältnis der totalen Pachtzinsen zu den Pachtzinsen der Jagdgesellschaften zusammen. Somit werden die Aspekte der nutzbaren Fläche, Beschaffenheit und Grösse berücksichtigt Die Bewertungsmatrix soll eine Übersicht der verschiedenen Bewertungsansätze liefern: 2. Abb.: Übersicht der Bewertungsansätze (eigene Darstellung) Grundsätzlich muss bei den geschätzten Stunden und dem Hochrechnungsverfahren mit Abweichungen von plus-minus 20% gerechnet werden, da die Zahlen lediglich geschätzt wurden. 10

19 3.4 Erlöse Mitgliederbeiträge Die einzelnen Jagdgesellschaften verlangen von ihren Vereinsmitgliedern einen Jahresbeitrag. Dieser ist vom Buchhaltungsergebnis aus dem Vorjahr abhängig und liegt jeweils zwischen CHF und CHF pro Jahr. Der Aargauische Jagdverband besteht aus derzeit 1008 Kollektivmitgliedern und 262 Einzelmitgliedern. Derzeit sind 122 Jungjäger in Ausbildung. Tabelle 1: Total Erlös für Mitgliederbeiträge (eigene Darstellung) Verkauf von Wildbret Im Jahr 2015 gab es von Seiten des Aargauischen Jagdschutzverbandes eine Umfrage bezüglich der Vermarkung und Verwertung von Wildbret. Eine kurze Zusammenfassung der Aussagen möchte ich im Folgenden aufführen (vgl. Aargauischer Jagdschutzverein 2016): Die Mehrheit der befragten sagt aus, dass es für sie kein grosses Problem darstelle, ihr Reh und Schwarzwild zu vermarkten. Voraussetzung dafür ist natürlich eine Top Qualität des Fleisches samt einem guten Metzger, der sauber das Wild bearbeitet. Es ist darauf zu achten, dass das Wildbret rasch möglichst gekühlt wird. Trotzdem wird es zunehmend schwieriger, Metzger zu einem vernünftigen Preis zu finden. Das Wildbret der Jagdgesellschaften kann vor allem preislich nicht mit den Grossverteilern mithalten. Es wird deshalb wichtig sein, seitens des Aargauischen Jagdschutzverbandes Vereinbarungen mit den Grossmetzgereien bezüglich fairer Preisen und freiem Zutritt zu Anlagen zu treffen. Der Verkauf von Wildbret soll auch als Chance für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Z.B. über private Direktvermarktung im Weinbau oder der Landwirtschaft, wo lokale Produzenten im Hofladen ihr Sortiment erweitern können. Als Grundlage zur Berechnung des Erlöses aus Verkauf von Wildbret dient die kantonale Jagdstatistik. Da die Anzahl Abschuss von Jahr zu Jahr stark schwanken kann, wurde mit einem Schnitt über die letzten 5 Jahre gerechnet: 11

20 Tabelle 2: Erlegte Wildtiere über die letzten 5 Jahre (Kantonale Jagdstatistik) Der Verkaufspreis pro Kilogramm ergibt sich aus der Preistabelle der Vereinigung Thaler Jagdgesellschaften. Ebenfalls berücksichtigt wird ein pauschaler Abzug von CHF 30.- pro Wildschwein für die obligatorische veterinärmedizinische Untersuchung: Tabelle 3: Total Erlös für Verkauf von Wildbret (eigene Darstellung) Entschädigung durch Wildschäden Wildtiere können Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, im Wald und an Nutztieren anrichten. Ein festgestellter Wildschaden wird direkt beim zuständigen Jagdverein gemeldet, welcher das weitere Vorgehen koordiniert. Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verhütungsmassnahmen erfüllt, wird der Wildschaden angemessen vergütet. Wildschäden werden vor Ort abgeschätzt. Der Jagdverein bietet den für das Gebiet zuständigen Schadenexperten auf. Schäden bis CHF pro Parzelle können vom Jagdverein selber und in Absprache mit den Grundeigentümern abgeschätzt werden. Wildschäden werden nach deren Abschätzung direkt vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt vergütet. Bagatellschäden bis CHF werden nicht entschädigt. Das Departement rechnet die aufgelaufenen Wildschadenvergütungen pro Jagdrevier an die Jagdgesellschaften ab. Die Jagdgesellschaft beteiligt sich bis zu maximal einem Viertel des jährlichen Pachtzinses pro Jagdrevier an der Summe der Wildschäden sowie der Verhütungsmassnahmen im Wald (vgl. Departement Bau, Verkehr und Umwelt). Als Grundlage zur Berechnung des Erlöses Entschädigung durch Wildschäden dient die kantonale Jagdstatistik. Da die Anzahl Wildschäden von Jahr zu Jahr stark schwanken kann, wurde mit einem Schnitt über die letzten 7 Jahre gerechnet: 12

21 Tabelle 4: Entschädigung für Wildschäden über die letzten 7 Jahre (Kantonale Jagdstatistik) Wildschäden Kanton Aargau Wildschaden pro Jahr 800' ' ' ' ' ' ' ' Abb.: Wildschäden im Kanton Aargau (Kantonale Jagdstatistik) Lebensraumschutz Die Liste der im Kanton Aargau geschützten Wildtiere richtet sich nach den bundesrechtlichen Bestimmungen. Der Regierungsrat kann diese Liste erweitern oder die Schonzeiten jagdbarer Wildtiere verlängern. Zudem sind die Bestände geschützter Arten zu regulieren und Ruhezonen für Wildtiere einzurichten. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt fördert und koordiniert Lebensraumprojekte für solche Arten. Für die einheimischen, wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen für gezielte Lebensraumverbesserungen Mittel aus den Jagdpachtzinseinnahmen zur Verfügung. Ideen für Aufwertungsmassnahmen können von Jagdgesellschaften, Privatpersonen, Gemeinden oder anderen Organisationen kommen. Diese werden durch die Sektion Jagd und Fischerei nach Rücksprache mit anderen kantonalen Fachstellen genehmigt. Die Sektion Jagd und Fischerei führt zudem eigene Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen durch. Arbeitsstunden der 13

22 Jagdverbände werden dabei nicht vergütet. Allerdings können extern in Auftrag gegebene Arbeiten abgerechnet werden (vgl. Departement Bau, Verkehr und Umwelt). Gemäss Angaben der Sektion Jagd und Fischerei, wurden in den letzten vier Jahren Unterstützungsbeiträge für Lebensrauaufwertungen für Wildtiere von CHF im Schnitt pro Jahr geleistet. Ein Schnitt wurde gewählt, weil die Unterstützungsbeiträge von Jahr zu Jahr schwanken: Tabelle 5: Total Erlös für Lebensraumschutz (eigene Darstellung) Die Aufwendungen für Aufwertungsmassnahmen werden auf der Aufwandseite ebenfalls unter Lebensraumschutz ausgewiesen, da diese aus buchhalterischer Sicht separat ausgewiesen werden müssen. 3.5 Aufwände Pachtzins Die Jagdreviere werden durch den Kanton öffentlich ausgeschrieben und für die Dauer von acht Jahren an Jagdgesellschaften verpachtet. Der Entscheid, an welche Jagdgesellschaft das Revier verpachtet wird, bedarf der Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Jagdrevier wird in der Regel an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt legt auf Antrag der Jagdkommission die Pachtzinsen für die einzelnen Reviere fest. Der Pachtzins orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche und der Beschaffenheit des Reviers (vgl. Kanton Aargau 2009). Eine aktuelle Übersicht des Pächterverzeichnisses befindet sich im Anhang. Daraus ergibt sich einen Aufwand von Total CHF für die Jagdgesellschaften: 14

23 Pachtzinsverzeichnis 2015 Pachtzins pro Bezirk 180' ' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' Abb.: Pachtzinsverzeichnis 2015 (AJV, 2015) Mitgliederbeiträge AJV Der Aargauische Jagdverband besteht aus derzeit 1008 Kollektivmitgliedern und 262 Einzelmitgliedern, wobei davon 66 Ehrenmitglieder sind. 122 Jungjäger absolvieren zurzeit den Jagdlehrgang: Übersicht Mitglieder AJV 2015 Anzahl Mitglieder pro Kategorie Abb.: Übersicht Mitglieder Aargauischer Jagdschutzverband (AJV, 2015) Grundsätzlich bezahlen die Jagdgesellschaften die Mitgliederbeiträge für den Aargauischen Jagdverband. Für Ehrenmitglieder und Jungjäger in Ausbildung ist kein Jahresbeitrag zu leisten. Für ein 15

24 Einzelmitglied ist ein Jahresbeitrag von CHF 60.- zu bezahlen. Kollektivmitglieder sind Pächter und/oder Jagdaufseher eines Jagdvereins und bezahlen ebenfalls CHF Zudem sind 3% des Jahrespachtzinses als Grundbeitrag dem AJV zu bezahlen. Abgeleitet aus dem Pächterverzeichnis ergeben sich somit für das Jahr 2015 Mitgliederbeiträge in der Höhe von CHF : Tabelle 6: Total Kosten für Mitgliederbeiträge an den Aargauischen Jagdverband (AJV, 2015) Jagdbetrieb Der Jagdbetrieb besteht aus Wildbeobachtungen, Spuren lesen und der Regulation der Wildbestände. Für ein erlegtes Tier wird bei den Wildschweinen mit einem Zeitaufwand von 25 Stunden, bei Rehen mit fünf Stunden und bei den übrigen Wildtieren mit zwei Stunden gerechnet. Für die Anzahl der erlegten Tiere wurde aus der Kantonalen Jagdstatistik der Schnitt aus den letzten fünf Jahren genommen, was bei den Wildschweinen zu 1 186, bei Rehen zu und den übrigen Wildtieren zu erlegten Tieren führt. Bei einem Stundenansatz von CHF 50.- führt die zu Kosten aus dem Jagdbetrieb von CHF : Tabelle 7: Kosten für den Jagdbetrieb (eigene Darstellung) Ebenfalls dem Jagdbetrieb zugeordnet wurde die Ausrüstung zur Jagdausübung. Dazu gehören zwei verschiedene Waffen (Kugel, Schrot), Ziehilfen für das Wildtier, Feldstecher und zweckmäs- 16

25 sige Kleidung. Die Kosten wurden für 1392 Pächter pro Ausrüstungsgegenstand berechnet. Die Ausrüstung wird über 10 Jahre abgeschrieben: Tabelle 8: Ausrüstungskosten für Jagdbetrieb (eigene Darstellung) Somit sind insgesamt für den Jagdbetrieb mit Kosten von CHF zu rechnen Jagdhunde Auf der Jagd sind zum Aufstöbern und zur Nachsuche von Wildtieren nur geeignete und eingeübte Hunde zu verwenden. Dabei wird zwischen Schweiss- und Stöberhunden unterschieden. Schweisshunde werden dazu ausgebildet, verletzte Tiere zu suchen. Stöberhunde sind dazu da, um die Jagd effizienter zu gestalten und die Wildtiere bei der Jagd aufzusuchen. Die Anschaffung und Ausbildung der Tiere und Jäger verursacht einige Kosten: Tabelle 9: Total Anschaffungs- und Ausbildungskosten für Jagdhunde (eigene Darstellung) Bei Schweisshunden ist mit Anschaffungskosten von CHF und Aus- und Weiterbildungskosten von CHF zu rechnen, bis die Hunde für die Jagd geeignet sind. Unter Berücksichtigung der Lebens- und Einsatzdauer der Schweisshunde ist mit jährlichen Kosten von CHF zu rechnen. Bei Stöberhunden sind mit Anschaffungskosten von CHF und Aus- und Weiterbildungskosten von CHF zu rechnen, bis die Hunde für die Jagd geeignet sind. Unter Berücksichtigung der Lebens- und Einsatzdauer der Stöberhunde ist mit jährlichen Kosten von CHF zu rechnen. 17

26 3.5.5 Jagdaufsicht Die Jagdaufsicht wird durch die Jagdgesellschaft sichergestellt. Die Jagdaufseher üben die zum Schutz der Wildtiere und zur Gewährleistung der Jagd notwendigen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus. Ihr Aufgabengebiet umfasst einerseits die Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der jagdrechtlichen Bestimmungen. Andererseits sind sie für die Beratung bei Wildschäden, für die Bekämpfung von Tierseuchen, für die Kontrolle der Jagdpässe und für die Abwicklung bei Wildunfällen zuständig. Zudem wirken sie bei der Abschussplanung und der Jagdstatistik mit. Für die Durchsuchung von Räumen und Einrichtungen sind die Polizeikräfte von Kanton und Gemeinden zuständig. Jagdaufseher können diese bei Bedarf beiziehen. Jagdaufseher sind verpflichtet, bei Widerhandlungen gegen das Jagdrecht nachzugehen und diese den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Widerhandlungen können mit einer Busse von bis zu CHF bestraft werden. Fehlabschüsse können in einem vereinfachten Verfahren ohne Strafverfolgung geahndet werden (vgl. Kanton Aargau 2009). Die Berechnungen sind konservativ gerechnet und beinhalten keine Investitions- und Unterhaltskosten, welche zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Diese wurden separat berücksichtigt. Jagdbussen und Fehlabschüsse können ignoriert werden, da diese maximal CHF pro Jahr ausmachen. Bei der Berechnung der Kosten wurden folgende Annahmen getroffen: Aufsicht und Kontrolle der jagdrechtlichen Bestimmungen: Üblicherweise wird pro Jagdrevier und Woche ein Kontrollgang von 2 Stunden durchgeführt. Mitwirkung bei Jagdstatistik, Abschussplanung & Bekämpfung von Tierseuchen: Hier werden Pro Jagdrevier und Jahr ca. 2 Stunden dafür aufgewendet. Beratung von Grundeigentümer in der Anwendung von Verhütungsmassnahmen: Pro Jagdrevier und Jahr wird mit 4 Stunden gerechnet. In Wildschweinrevieren und Stadt nahen Agglomerationen ist der Schnitt etwas weniger, in anderen Gebieten etwas mehr. Abwicklung bei Wildunfällen: Ereignet sich ein Wildunfall erfolgt eine Meldung direkt an die Jagdaufsicht, oder an die Polizei, welche dann die Jagdaufsicht aufbietet. Bei den Total Wildunfällen von im Jahr 2015, wurde mal die Jagdaufsicht aufgeboten. Anschliessend wird die Unfallstelle gesichert und das Unfalltier muss getötet werden. Es erfolgt eine Bestätigung des Unfallereignisses an den Unfallverursacher und am Ende wird das Tier entsorgt. Für diesen ganzen Prozess muss im Jahr mit Stunden gerechnet werden. Fahrzeugentschädigung: Wenn die Jagdaufsicht aufgeboten wird, wird mit einer Entschädigung von CHF 20.- pro Fall gerechnet. 18

27 Tabelle 10: Total Kosten der Jagdaufsicht (eigene Darstellung) Aus- und Weiterbildung Im Kanton Aargau ist jagdberechtigt, wer einen vom Kanton Aargau anerkannten Jagdpass besitzt. Die Jagdpässe werden durch die Fachstelle Jagd und Fischerei gegen eine Gebühr abgegeben. Voraussetzung ist, dass die Person im Besitze eines Jagdfähigkeitsausweises ist, die Schiessfertigkeit jährlich nachweist und gegen Schäden durch die Jagdausübung versichert wurde. Den Jagdfähigkeitsausweis erhält man durch das Bestehen der Jagdprüfung. Dazu müssen Kandidierende einen Jagdlehrgang im Kanton Aargau absolviert haben. Dieser umfasst Kurse und Übungen sowie praktische Tätigkeiten in einer Jagdgesellschaft. Die nötigen Grundlagen und nötige Praxis kann somit in ein bis zwei Jahren erarbeitet werden. Daneben gilt es kantonale Basiskurse und ergänzende Übungen oder Exkursionen sowie verschiedene praktische Einsätze im Jagdrevier zu absolvieren (vgl. Kanton Aargau 2009). Bei der Ausbildung zum Jäger umfasst der gesamte Lehrgang insgesamt 70 Pflichtstunden. Hinzukommen ca. 2 Praxisstunden pro Jungjäger und Woche und 160 Schulstunden. Die Schiessfertigkeit wird an 5 Samstagmorgen à 3 Stunden absolviert. Pro Jahr schliessen im Schnitt ca. 36 Jungjäger die Ausbildung ab, womit mit insgesamt Stunden gerechnet werden muss: Tabelle 11: Ausbildungskosten für Jungjäger (eigene Darstellung) Jeder Jäger und Jagdaufseher ist verpflichtet, sich jährlich weiterzubilden. Die jährliche Schiessfertigkeit wird an einem Nachmittag von 5 Stunden abgelegt. Bei 1392 Pächter macht das Stunden. Die Jagdaufseher müssen zusätzlich noch eine praktische und theoretische Weiterbildung absolvieren. Diese bestehen aus je einer Veranstaltung à 5 und 3 Stunden. Zurzeit sind ca. 350 Jagdaufseher im Kanton Aargau unterwegs: 19

28 Tabelle 12: Weiterbildungskosten für Jäger und Jagdaufseher (eigene Darstellung) Somit entstehen Aus- und Weiterbildungskosten in der Höhe von CHF Öffentlichkeitsarbeit Es ist der Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet, dass die Jagd als eine der ältesten Formen der Landnutzung in der jüngeren Vergangenheit immer weiter aus dem Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung gerät. Einer breiten Öffentlichkeit durch die Presse zugänglich sind meist Schlagzeiten über Jagdunfälle mit schwerem oder gar tödlichem Ausgang und Fehlverhalten der Jäger. Das verbesserungswürdige Ansehen von Jagd und Jägern rührt meist von verbreiteter Unkenntnis über die Ziele, Aktivitäten und Anforderungen an die Jagd. Deshalb ist es wichtig, die Öffentlichkeit gezielt freundlich zu informieren. Die Öffentlichkeitsarbeit findet oft erfolgreich in kleinerem Rahmen statt. Beispielsweise können Führungen für interessierte Besucher oder Besuche von Kindergartengruppen und Schulklassen organisiert werden. Es werden auch Gespräche mit Hundehaltern, Joggern und Spaziergängern gesucht und Fachartikel für diverse Magazine ausgearbeitet. Über diesen einfachen Einstieg lässt sich der Kontakt zur Öffentlichkeit ohne grössere Berührungsängste herstellen (vgl. Revier Jagd Schweiz). Um den Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit zu schätzen, wurde unabhängig voneinander bei 2 Jagdgesellschaften angefragt, wie viel Zeit sie in die Öffentlichkeitsarbeit investieren. Mit 200 und 360 Stunden sind die aufgewendeten Stunden doch sehr unterschiedlich: 20

29 Um nun auf die Gesamtkosten der Aargauer Jagdgesellschaften zu schliessen, werden diese mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor setzt sich aus dem Verhältnis der totalen Pachtzinsen zu den Pachtzinsen der Jagdgesellschaften zusammen. Somit werden die Aspekte der nutzbaren Fläche, Beschaffenheit und Grösse berücksichtigt (Für die Berechnung des Faktors siehe auch Kapitel ): Tabelle 13: Total Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (eigene Darstellung) Da der Zeitaufwand für die Öffentlichkeitsarbeit der Jagdgesellschaften unterschiedlich ist, wird mit dem Schnitt aus den beiden Jagdgesellschaften von CHF gerechnet Verhütung von Wildschäden Wildtiere können Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, im Wald und an Nutztieren anrichten. Deshalb sind Grundeigentümer und Bewirtschafter verpflichtet, die zumutbaren Verhütungsmassnahmen zu treffen und diese mit der zuständigen Jagdgesellschaft abzusprechen. Die Jagdgesellschaften leisten Beiträge in Form von Geldzahlungen oder Arbeitsleistungen. Dazu sind z.b. Zäune und Einzelschütz zweckmässig zu erstellen und zu unterhalten. Sie werden entfernt, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Ziel der Verhütungsmassnahmen im Wald ist, diesen zu verjüngen und die standortgerechten Baumarten zu erhalten. Landwirtschaftliche Kulturen sind ebenfalls mit Zäunen zu schützen und Kuhfladenrechen sowie Maiskolben müssen entfernt werden. Nutztiere müssen vor dem Zugriff von Wildtieren wirksam geschützt werden (Kanton Aargau 2009). Tabelle 14: Total Kosten für Verhütungsmassnahmen von Wildschäden (eigene Darstellung) Es wird angenommen, dass für Verhütungsmassnahmen vier Stunden pro Pächter und Jahr aufgewendet werden. Bei 1392 Pächtern macht das 5568 Stunden im Jahr. Kuhfladenrächen und Maiskolben entfernen werden hier als nicht vergütete Wildschäden bezeichnet. Es wird angenommen, dass pro Pächter und Jahr zwei Stunden dafür aufgewendet wird, wobei nur die Reviere mit Wildschweinvorkommen davon betroffen sind. Da etwa die Hälfte der Reviere Wildschweinvor- 21

30 kommen haben, macht das 1392 Stunden pro Jahr. Die Geldleistungen wurden auf CHF pro Jahr geschätzt, womit mit Totalen Kosten für Verhütungsmassnahmen von zu rechnen ist Schutz der Mutter- und Jungtieren Die Kantone regeln den Schutz der Mutter- und Jungtiere während der Jagd. Die Aufgaben in diesem Bereich haben sich stark vereinfacht. Z.B wird das Jungwild nicht mehr beschützt und es werden keine Wildfütterungen mehr vorgenommen. Das heutige Verständnis der Wildtierbestandsregulierung überlässt es der Natur, sehr kalte Winter und nasse Zeiten zu überleben. Weiterhin ausgeführt wird die Kitzrettung während der Setzzeit (Kanton Aargau 2009). Es ist mit einem durchschnittlichen Einsatz von 3 Stunden pro Jahr und Jäger zu rechnen. Zudem werden noch Salzlecken bestickt, wo ebenfalls noch mit 2 Stunden pro Jahr und Jäger zu rechnen ist. Bei 1392 Jägern im Einsatz macht das pro Jahr CHF : Tabelle 15: Total Kosten für Schutz der Mutter- und Jungtieren (eigene Darstellung) Lebensraumschutz Die Liste der im Kanton Aargau geschützten Wildtiere richtet sich nach den bundesrechtlichen Bestimmungen. Der Regierungsrat kann diese Liste erweitern oder die Schonzeiten jagdbarer Wildtiere verlängern. Zudem sind die Bestände geschützter Arten zu regulieren und Ruhezonen für Wildtiere einzurichten (Kanton Aargau 2009). Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt fördert und koordiniert Lebensraumprojekte für solche Arten. Für die einheimischen, wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen für gezielte Lebensraumverbesserungen Mittel aus den Jagdpachtzinseinnahmen zur Verfügung. Ideen für Aufwertungsmassnahmen können von Jagdgesellschaften, Privatpersonen, Gemeinden oder anderen Organisationen kommen. Diese werden durch die Sektion Jagd und Fischerei nach Rücksprache mit anderen kantonalen Fachstellen genehmigt. Die Sektion Jagd und Fischerei führt zudem eigene Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen durch. Arbeitsstunden der Jagdverbände werden dabei nicht vergütet. Allerdings können extern in Auftrag gegebene Arbeiten abgerechnet werden. Die Unterstützungsbeiträge der Sektion Jagd und Fischerei für extern in Auftrag gegebene Arbeiten wurden bereits auf der Erlösseite ebenfalls unter Lebensraumschutz ausgewiesen. 22

31 Aufwertungsmassnahmen sind vor allem die Biotop- und Heckenpflege, für die pro Pächter ca. zwei Stunden pro Jahr investiert werden: Tabelle 16: Total Kosten für Lebensraumschutz (eigene Darstellung) Jagdstatistik führen Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdplanung in ihren Revieren zuständig und verantwortlich dafür, dass die Wildtierbestände den örtlichen Verhältnissen angepasst sind. Um dies zu kontrollieren, erfassen die Jagdgesellschaften die Bestände, Abschüsse und Fallwild der wichtigsten Wildtierarten in den Jagdrevieren und liefern die für die Jagdstatistik benötigten Angaben. Die Jagdgesellschaften melden der Fachstelle die jagdstatistischen Angaben des abgelaufenen Pachtjahres bis spätestens 31. Januar des Folgejahres. Die Fachstelle spricht zusätzliche Erhebungen für bestimmte jagdliche oder wildbiologische Projekte oder Fragestellungen mit der Jagdkommission ab (Kanton Aargau 2009). Für die Erfassung der Jagdstatistik werden folgende Tätigkeiten ausgeführt: Tabelle 17: Total Kosten für Jagdstatistik führen (eigene Darstellung) In Absprache mit Hr. Klöti wurde die Annahme getroffen, dass pro gemeldetes Tier mit einem Zeitaufwand von 5 Minuten gerechnet werden muss. Im Jahr 2015 wurden Tiere gemeldet Investitions-, Unterhalts- und Betriebskosten In diesem Abschnitt werden sämtliche Kosten dargestellt, welche nicht einem Prozess zugeordnet werden konnten, aus Kostensicht allerdings nicht vernachlässigt werden dürfen. Als Basis lagen vier Buchhaltungsabschlüsse von Jagdgesellschaften vor. Es wird in einem vereinfachten Hochrechnungsverfahren der einzelnen Kosten der Jagdgesellschaften auf die Gesamtkosten der Aargauer Jagdgesellschaften geschlossen. Die Kosten der Jagdgesellschaften werden dabei mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor setzt sich aus dem Verhältnis der totalen Pachtzinsen zu den 23

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