Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutsche Postbank AG Fassung: 01. April 2011 Ber. 9

2 Inhaltsverzeichnis 1 Privat-Girokonto Monatliches Entgelt für die Kontoführung Scheckinkasso Einlösung eines Schecks, der mittels Direktinkassoauftrag vorgelegt wurde Eilauftrag Auftragserteilung mit Telefax Dauerauftrag Wechsel Formlos erteilter Auftrag Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten Sperre auf Wunsch des Kunden Widerruf Sonstige Entgelte Kontoinformation Nutzung des Postbank Telefon-Banking Nutzung des Postbank Online-Banking Erstellen einer Buchungsbestätigung Vormerkung eines Abbuchungsauftrags Bankauskunft Zinssatz für Überziehung eines Girokontos Zahlungsverkehrs- und Kreditkarten Postbank Card Postbank VISA Card / Postbank MasterCard Postbank VISA/MasterCard GOLD-Doppel Postbank MasterCard Gold Postbank VISA Card GOLD Postbank VISA Card PLATINUM Postbank VISA Card Prepaid Postbank VISA Shopping Card Postbank VISA Business Card Classic Postbank VISA Business Card Gold Postbank VISA Juristen Card Postbank VISA Corporate Card Guthabenverzinsung Barauszahlung mit Postbank Card, MasterCard, VISA Card und American Express Aufladen der GeldKarte am Ladeterminal Einsatz der Postbank Card im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen Einsatz der Postbank Kreditkarten im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie Barauszahlungen Einsatz der Postbank VISA Business Card Classic/Gold, Juristen Card und Corporate Card im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie Barauszahlungen Inanspruchnahme des Notfall-Telefonservice Inlandszahlungsverkehr Überweisung nach Bareinzahlung Zahlungsanweisung Zahlungsanweisung zur Verrechnung Bargeldzustellung an die Anschrift des Auftraggebers Nachforschungen Auslandszahlungsverkehr Beleghafter Auftrag ins Ausland Belegloser Auftrag ins Ausland Postbank Travel-Service Nachforschungen Klärung von Verwendungszweckangaben zu eingegangenen Zahlungen Auftrag zur Änderung einer ins Ausland abgeleiteten Zahlung Sperre eines zu Zahlungszwecken beauftragten Schecks Seite 1

3 5 Sparverkehr Postbank SparCard Nutzung des Postbank Telefon-Banking Ersatz-Sparbuch Sperre eines Sparbuchs aufgrund Verlustanzeige durch den Sparer Zinssatz für Spareinlagen Vorschusszinsen für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten Monatliches Entgelt für die Kontoführung Ausstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung Ausstellung eines zusätzlichen Sparkontoauszuges oder Ersatz-Sparkontoauszuges auf Wunsch des Kunden Postbank Privatkredite Ratenkredit Wertpapiere Transaktionspreis Internet Depotverwaltung/-verwahrung Kontoverwaltung Sonstige Dienstleistungen Postbank Altersvorsorgekonto Depotverwaltung/-verwahrung Provision bei Kauf Marge bei Verkauf Verwaltungsvergütung Tagesgeldkonto Monatliches Entgelt für die Kontoführung Kontoauszug Zinssatz für Tagesgeldkonto Wertstellung Gutschriften Lastbuchungen Rechnungsabschlussperiode Sonstige Entgeltregelungen Geschäftstag, Einlieferungsschlusszeit, Ausführungsfristen für Zahlungsvorgänge, technische Verfügungsobergrenzen für einzelne Zahlungsauftragsverfahren Wechselkurse Kundenbeschwerdestelle

4 1 Privat-Girokonto 1.1 Monatliches Entgelt für die Kontoführung Abbuchung am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendervierteljahres Postbank Giro plus 1 bei Geldeingang 2 von mindestens im Kalendermonat, bei Geldeingang 2 unter im Kalendermonat 3 5,90 für Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, ab 22 Jahren mit entsprechendem Nachweis Postbank Giro extra plus 1 bei Geldeingang 2 unter im Kalendermonat 9,90 bei Geldeingang 2 von bis 3.999,99 im Kalendermonat 3,90 bei Geldeingang 2 von mindestens im Kalendermonat, Für die Dauer der Laufzeit des Giro extra plus Kontos entfallen das Jahresentgelt für die Postbank VISA Card (Hauptkarte) oder VISA Card Prepaid (Hauptkarte) die Depot-/Kontoführungsentgelte für das Postbank Depot/Anlagekonto Postbank Giro start direkt 1 für alle Kunden unter 22 Jahren, bei beleghafter Erteilung von Einzel-Überweisungsaufträgen und Scheck- oder Wechseleinzugsaufträgen je Auftrag 0,75 Mit Vollendung des 22. Lebensjahres des Kontoinhabers wird Postbank Giro start direkt als Postbank Giro plus weitergeführt. 1.2 Einzug eines Schecks Das Entgelt erhebt die Bank als erstes Inkassoinstitut vom Einreicher des Schecks Der Scheck wird eingelöst Einzug eines inländischen -Schecks, Einzug eines Auslands- oder Fremdwährungsschecks Scheckbetrag unter 11 5, Scheckbetrag ab 11 bis unter 20 10, Scheckbetrag ab 20 15, Einzug eines -Reiseschecks oder eines Reiseschecks in Fremdwährung 4, Der Scheck wird aus Gründen, die nicht von der Bank zu vertreten sind, nicht eingelöst. Zusätzlich zu dem Entgelt gemäß bis , 1.3 Einlösung eines Schecks, der mittels 15, Direktinkassoauftrag vorgelegt wurde Eilauftrag für Konten bei der Postbank 9,80 Auftrag für gesonderte Benachrichtigung des Empfängers (AVIS) zusätzlich 2, für Konten bei anderen Kreditinstituten 9,80 1 siehe unter Geldeingänge, die auf Bareinzahlungen des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zu Lasten eines Postbank Tagesgeldkontos zu Grunde liegt, werden nicht berücksichtigt. 3 Bei Teilnahme am Postbank Giro-3000 plus verringert sich für Inhaber eines Postbank Giro plus Kontos das monatliche Entgelt um 50 %, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind. Neue Teilnahme-Vereinbarungen werden nicht abgeschlossen. Produktanpassungen werden ebenfalls nicht mehr durchgeführt, die Geldeingangsgrenze für die kostenfreie Kontoführung liegt bei p.m. 4 Gilt nicht für Depots der Deutsche Postbank International S.A., für VL-Depots sowie für Depots, die von der Deutsche Postbank Privat Investment zunächst zur Postbank Easytrade AG und anschließend zur Deutsche Postbank AG überführt wurden, falls der Depotinhaber der Geltung der von der Easytrade AG verwendeten Depotbedingungen für dieses Depot seinerzeit nicht zugestimmt hat. 5 siehe unter Ber. 9

5 1.5 Auftragserteilung mit Telefax 4, Dauerauftrag Einrichtung, Änderung, Widerruf, 1.7 Wechsel Einzug eines Wechsels Das Entgelt erhebt die Bank als erstes Inkassoinstitut vom Einreicher des Wechsels Der Wechsel wird eingelöst Einzug eines inländischen -Wechsels 0,10 % der Wechselsumme mindestens 20, höchstens 200, Einzug eines inländischen Fremdwährungs-Wechsels 0,15 % der Wechselsumme mindestens 35, höchstens 350, Der Wechsel wird aus Gründen, die nicht von der Bank zu vertreten sind, nicht eingelöst. Zusätzlich zu dem Entgelt gemäß Nr oder , Einlösung eines inländischen -Wechsels 0,10 %, mindestens 20, höchstens 200, Einlösung eines inländischen Fremdwährungs-Wechsels 0,15 %, mindestens 35, höchstens 350, Einlösung eines Wechsels, der mittels 15, Direktinkassoauftrag vorgelegt wurde Bearbeitung eines Wechselrückrufs 10, 1.8 Formlos erteilter Auftrag 8, Die von der Bank bereitgestellten oder zugelassenen Zahlungsverkehrsvordrucke werden nicht verwendet Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten 3 10, Sperre auf Wunsch des Kunden Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Sperre ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat Sperre eines Überweisungsvordruckes oder mehrerer Überweisungsvordrucke 4, Schecksperre für 6 Monate 7,50 bei brieflicher Weiterleitung zusätzlich Porto 4 bei Weiterleitung mit Telefax oder Datenübermittlung zusätzlich 7,70 1 siehe unter Das Entgelt wird auch erhoben, wenn dem Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Bank die Möglichkeit eröffnet wurde, Überweisungen auch per Fax bei der Bank einzureichen, und er im Rahmen dieses Verfahrens nicht den von der Bank bereitgestellten Überweisungsvordruck benutzt. 3 Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Überweisung mit dem Formblatt Begleichung/Erstattung von Bestattungskosten, Haftungserklärung beauftragt worden ist. 4 siehe unter

6 1.11 Widerruf Bearbeitung eines Widerrufs nach Zugang 2 des Zahlungsauftrags je Widerruf 7,50 bei brieflicher Weiterleitung zusätzlich Porto 3 bei Weiterleitung mit Telefax oder Datenübermittlung zusätzlich 7, Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Zahlungsauftrags 0, Bemühen um Wiedererlangung eines Zahlungsbetrags auf Wunsch des Kunden 21, Saldenbestätigung auf Wunsch des Kunden 10, Belegkopie auf Wunsch des Kunden 5, 1.13 Kontoinformationen Kontoauszug Bereitstellung per Kontoauszugsdrucker, Online-Kontoauszug, Zusendung quartalsweise, Erstellung Doppelkontoauszug auf Wunsch des Kunden bis zu 3 Kontoauszugsdoppel je 2, Kontoauszugsdoppel 10, Kontoauszugsdoppel 21, für jede weiteren 10 Kontoauszugsdoppel 10, Zusendung Zwischenkontoauszug auf Wunsch des Kunden 0,90 Abbuchung am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendervierteljahres Finanzstatus Erstellung, Zusendung buchungstäglich 5 0,90 wöchentlich 5 0,90 zweimal monatlich 5 0,90 monatlich 5 0,90 Abbuchung am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendervierteljahres Das Versandentgelt für den Finanzstatus vom vorletzten und letzten Bankarbeitstag eines Kalendervierteljahres wird im folgenden Kalendervierteljahr abgebucht Nutzung des Postbank Telefon-Banking, Ersatz-PIN für Telefon-Banking 6, 1 Erklärt der Kunde gleichzeitig mit dem Widerruf eines Überweisungsauftrags den Wunsch nach Wiederbeschaffung des zugehörigen Überweisungsbetrags, ist nur das Entgelt nach Nr zu entrichten. 2 Ein Zahlungsauftrag ist der Bank zugegangen, wenn er in den Machtbereich der Bank gelangt ist. 3 siehe unter Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn der Anlass für das Bemühen um Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nicht auf einem rechtswidrigen Verhalten der Bank beruht. 5 Von Kunden, die das Produkt Giro start direkt nutzen, wird lediglich Porto erhoben. 3 Ber. 9

7 1.15 Nutzung des Postbank Online-Banking, Ersatz-PIN für Online-Banking 6, 1.16 Erstellen einer Buchungsbestätigung auf Wunsch des Kunden bei Auftragserteilung Erstellen einer Buchungsbestätigung über einen ausgeführten Einzelauftrag, Erstellen einer Buchungsbestätigung über einen ausgeführten Sammelauftrag 2, Erstellen einer Buchungsbestätigung auf Wunsch des Kunden nach Auftragserteilung 10, Vormerkung eines Abbuchungsauftrags 5, pro Jahr 1.18 Bankauskunft 1 erteilt im Auftrag oder nach vorheriger Einwilligung des Kunden 20, 1.19 Zinssatz für Überziehung eines Girokontos Zinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) siehe Zinsenabbuchung am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendervierteljahres Preisaushang Die Zinsberechnung erfolgt am letzten Bankarbeitstag nach dem Stand des vorletzten Bankarbeitstages eines Kalendervierteljahres Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen siehe Zinsenabbuchung am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendervierteljahres Preisaushang Die Zinsberechnung erfolgt am letzten Bankarbeitstag nach dem Stand des vorletzten Bankarbeitstages eines Kalendervierteljahres. 1 Der Preis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4

8 2 Zahlungsverkehrs- und Kreditkarten 2.1 Postbank Card Postbank Card für Kontoinhaber, pro Jahr Zusatzkarte 6, pro Jahr Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Postbank VISA Card / Postbank MasterCard VISA Card / MasterCard Hauptkarte , pro Jahr VISA Card Hauptkarte für die Dauer der Laufzeit des Postbank Giro extra plus Kontos, pro Jahr VISA Card / MasterCard Zusatzkarte 15, pro Jahr Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Card / MasterCard Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden 15, Motivwechsel vor Ablauf der VISA Card 15, VISA Card / MasterCard Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service 2.3 Postbank VISA/MasterCard GOLD-Doppel 5 Porto VISA/MasterCard GOLD-Doppel Hauptkarten 78, pro Jahr Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 50,00 % vom Jahresentgelt Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 100,00 % vom Jahresentgelt VISA/MasterCard GOLD-Doppel Zusatzkarten 58, pro Jahr Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA/MasterCard GOLD-Doppel Ersatzkarten auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karten) 15, VISA/MasterCard GOLD-Doppel Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto 1 Wünscht ein Kunde bei der Postbank gleichzeitig (Tag des Zugangs des Auftrags ist maßgeblich) die Eröffnung eines Postbank Giro plus Kontos/Postbank Giro start direkt Kontos und die Ausstellung einer VISA Card auf den Namen des Inhabers des beantragten Kontos, so ist im ersten Jahr der Gültigkeitsdauer das Entgelt nicht zu entrichten. Bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres ermäßigt sich zusätzlich das Entgelt für die Hauptkarte ab dem zweiten Jahr der Gültigkeitsdauer auf 5, pro Jahr. 2 Für Inhaber eines Privat-Girokontos bei der Postbank bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 5, pro Jahr. Diese Regelung gilt für MasterCard Verträge nur, wenn sie bis zum 30. November 2000 begründet worden sind. 3 Für vor dem begründete Vertragsverhältnisse beträgt das Entgelt 20, pro Jahr. 4 Die VISA Card Hauptkarte ist bei gleichzeitigem Abschluss mit einem Giro plus Konto bei Wahl der Teilzahlung und aktiver Nutzung (mindestens 1 Einkaufsumsatz) dauerhaft kostenlos (Angebot gilt für Neuabschlüsse ab dem ). 5 Nur für bis zum begründete Vertragsverhältnisse. Neue Kartenkonten werden nicht mehr eröffnet. 5 Ber. 9

9 2.4 Postbank MasterCard Gold MasterCard Gold Hauptkarte 51, pro Jahr MasterCard Gold Zusatzkarte 46, pro Jahr MasterCard Gold Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, MasterCard Gold Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto 2.5 Postbank VISA Card GOLD VISA Card GOLD Hauptkarte 49, pro Jahr VISA Card GOLD Zusatzkarte 29, pro Jahr Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Card GOLD Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Card GOLD Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto 2.6 Postbank VISA Card PLATINUM VISA Card PLATINUM Hauptkarte 99, pro Jahr VISA Card PLATINUM Zusatzkarte 79, pro Jahr Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Card PLATINUM Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Card PLATINUM Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto 1 Nur für bis zum 31. August 1998 begründete Vertragsverhältnisse. Neue Kartenkonten werden nicht mehr eröffnet. 6

10 2.7 Postbank VISA Card Prepaid VISA Card Prepaid Hauptkarte 22, pro Jahr VISA Card Prepaid Zusatzkarte 15, pro Jahr VISA Card Prepaid Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Card Prepaid Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Motivwechsel vor Ablauf der Karte 15, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, 2.8 Postbank VISA Shopping Card Shopping Card Hauptkarte 1. Jahr entgeltfrei, danach 9,90 pro Jahr - bei einem Vorjahreseinkaufsumsatz größer , Shopping Card Zusatzkarte -, pro Jahr Shopping Card Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, Shopping Card Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto 2.9 Postbank VISA Business Card Classic VISA Business Card Classic Hauptkarte 30, pro Jahr Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Business Card Classic Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Business Card Classic Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto Entgelt für Firmen-Logo/Schriftzug auf der Karte einmalig 256, (für alle Karten zzgl. der gesetzlichen MwSt) Auslandskrankenversicherung 5,10 pro Jahr 7 Ber. 8

11 2.10 Postbank VISA Business Card Gold VISA Business Card Gold Hauptkarte 80, pro Jahr Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 50,00 % vom Jahresentgelt Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 100,00 % vom Jahresentgelt Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Business Card Gold Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Business Card Gold Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto Entgelt für Firmen-Logo/Schriftzug auf der Karte einmalig 256, (für alle Karten zzgl. der gesetzlichen MwSt) 2.11 Postbank VISA Juristen Card VISA Juristen Card Hauptkarte 80, pro Jahr Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 50,00 % vom Jahresentgelt Rückerstattung ab einem Einkaufsumsatz von pro Jahr 100,00 % vom Jahresentgelt Zinssatz für Teilzahlungsfunktion siehe Preisaushang VISA Juristen Card Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Juristen Card Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto Einprägung des Kanzleinamens auf der Karte, 2.12 Postbank VISA Corporate Card VISA Corporate Card Hauptkarte 18, pro Jahr VISA Corporate Card Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15, VISA Corporate Card Ersatz-PIN auf Wunsch des Kunden 6, Freischaltung der PIN nach vorheriger Sperre wegen mehrmaliger Falscheingabe der PIN durch den Kunden 3, Rechnungsdoppel auf Anforderung des Kunden 5, 8

12 Zusendung der Kreditkarten-Monatsabrechnung bei gleichzeitiger Teilnahme am Kreditkarten Online-Service Porto Entgelt für Firmen-Logo/Schriftzug auf der Karte einmalig 256, (für alle Karten zzgl. der gesetzlichen MwSt) 2.13 Guthabenverzinsung Zinssätze für Kreditkartenkonten siehe Preisaushang 2.14 Barauszahlung mit Postbank Card, MasterCard, VISA Card und American Express Barauszahlung an eigene Kunden bei der Bank mit Postbank Card am Schalter, am Geldautomaten, mit Postbank Kreditkarten 1 am Geldautomaten 2,50 %, mindestens 5, Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Kreditinstituten mit Postbank Card bei Kreditinstituten im Inland am Geldautomaten der: Commerzbank AG, Deutsche Bank AG und HypoVereinsbank AG ( Cash Group ) sowie der Cash Group angeschlossenen inländischen Konzerngesellschaften, anderer Kreditinstitute 2, mit Postbank Card bei Kreditinstituten im Ausland am Geldautomaten bei ausländischen Niederlassungen der Deutsche Bank AG 3, in den Staaten der Europäischen Union 4 in der Landeswährung Euro 1,00 %, mindestens 5,99 in anderen Landeswährungen 1,00 %, mindestens 5,99 in anderen Staaten 1,00 %, mindestens 5, mit Postbank Kreditkarten bei fremden Kreditinstituten im Inland und Ausland 5 am Schalter 3,00 %, mindestens 5, am Geldautomaten 1 6 2,50 %, mindestens 5, 1 Für Inhaber eines Giro extra plus Kontos wird bei Geldautomatenverfügungen im Ausland mit VISA Card oder VISA Card Prepaid das Entgelt nicht berechnet. 2 Sie haben dem fremden Kreditinstitut ein Entgelt zu entrichten. Die Höhe des Entgeltes wird Ihnen bei Eingabe Ihres Auszahlungswunsches am Geldautomaten angezeigt. Das Entgelt wird Ihrem Girokonto belastet. 3 In Belgien, Italien, Polen, Portugal und Spanien. 4 Dies sind derzeit folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 5 In den Staaten mit der Landeswährung Euro werden 0 %, in anderen Landeswährungen 1,85 % des Auslandsumsatzes zusätzlich berechnet. Bei Transaktionen außerhalb der EU oder nicht in Euro beachten Sie bitte auch Sofern das fremde Kreditinstitut im Inland und in den Staaten der Europäischen Union (vgl. 2 ) in der Landeswährung Euro bei einer Postbank MasterCard nach den MasterCard-Regularien ein eigenes Entgelt für die Barauszahlung am Geldautomaten berechnet 1,25 %, mind. 2,50. 9 Ber. 9

13 mit Postbank VISA Business Card Classic/Gold, Juristen Card und Corporate Card bei Kreditinstituten im Inland und Ausland 1 am Schalter 3,00 %, mindestens 5, am Geldautomaten 2,00 %, mindestens 5, 2.15 Aufladen der GeldKarte am Ladeterminal eigene Kunden am Ladeterminal der Postbank, eigene Kunden am Ladeterminal der Commerzbank AG, Deutsche Bank AG und HypoVereinsbank AG (Cash Group) sowie der Cash Group angeschlossenen inländischen Konzerngesellschaften, eigene Kunden am Ladeterminal bei anderen Kreditinstituten: (Die Postbank belastet die ihr durch das ladeterminalbetreibende Institut berechneten Entgelte dem Kontoinhaber.) fremde Kunden von Kreditinstituten im Inland am Ladeterminal der Postbank folgender Institutsgruppen: der Commerzbank AG, Deutsche Bank AG und HypoVereinsbank AG (Cash Group) sowie der Cash Group angeschlossenen inländischen Konzerngesellschaften, anderer Kreditinstitute: (Ob und ggf. in welcher Höhe das kontoführende Kreditinstitut/die kartenausgebende Stelle ein Entgelt für das Aufladen der GeldKarte verlangt, kann dort erfragt werden.) 2.16 Einsatz der Postbank Card im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in den Staaten der Europäischen Union 2 in der Landeswährung Euro, in anderen Landeswährungen 1,85 % des Auslandsumsatzes in anderen Staaten 1,85 % des Auslandsumsatzes 2.17 Einsatz der Postbank Kreditkarten im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie Barauszahlungen in den Staaten der Europäischen Union 2 in der Landeswährung Euro, in anderen Landeswährungen 1,85 % des Auslandsumsatzes in anderen Staaten 1,85 % des Auslandsumsatzes 2.18 Einsatz der Postbank VISA Business Card Classic/Gold, Juristen Card und Corporate Card im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie Barauszahlungen in den Staaten der Europäischen Union 2 in der Landeswährung Euro, in anderen Staaten 1,50 % des Auslandsumsatzes 2.19 Inanspruchnahme des Notfall-Telefonservice 100, bei MasterCard und VISA Card 1 In den Staaten mit der Landeswährung Euro werden 0 %, in anderen Landeswährungen 1,85 % des Auslandsumsatzes zusätzlich berechnet. Bei Transaktionen außerhalb der EU oder nicht in Euro beachten Sie bitte auch Dies sind derzeit folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 10

14 3 Inlandszahlungsverkehr 3.1 Überweisung nach Bareinzahlung zugunsten Dritter auf ein Postbank Girokonto von Spenden für mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Hilfsorganisationen, für Fernsehlotterien (Monats-/Jahreslos),50 für sonstige Überweisungen nach Bareinzahlung bis 5, 3, über 5, bis 5.000, 5, für jede weiteren angefangenen oder vollen bis 5.000, 5, auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut bis 5, 4,50 über 5, bis 5.000, 8, für jede weiteren angefangenen oder vollen bis 5.000, 8, auf das eigene Postbank Privat-Girokonto, 3.2 Zahlungsanweisung als Einzelauftrag 1 bis 50, 6,50 für jede weiteren angefangenen oder vollen 50,, als Sammelauftrag für jede zugehörige Zahlungsanweisung bis 50, 6,50 für jede weiteren angefangenen oder vollen 50,, Zahlungsanweisung zur Verrechnung für jede Barauszahlung Höchstbetrag bis 50, 3,50 über 50, bis 250, 4, über 250, bis 500, 5, über 500, bis 1.000, 6, über 1.000, bis 1.500, 7, Bargeldzustellung an die Anschrift des Auftraggebers 12, 3.5 Nachforschungen bei Zahlungsdiensten, die in der Währung eines Staates innerhalb des EWR 2 zu erbringen sind und bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Inland ansässig ist: Das Zahlungskonto des Zahlungsempfängers wird bei der Postbank geführt, Das Zahlungskonto des Zahlungsempfängers wird bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt, der Zahlungsbetrag wird dem Zahlungsempfänger durch einen anderen Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt: Nachforschung zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges bis zum Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers), Nachforschung, ob und ggf. wann die Zahlung dem Zahlungskonto des 1 siehe unter Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Britisches Pfund, Isländische Krone, Lettischer Lats, Schweizer Franken, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Auslagen für anfallende Kopien sind gesondert zu entrichten; siehe unter Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Nachforschung nicht auf einem rechtswidrigen Verhalten der Bank beruht. 11 Ber. 8

15 Zahlungsempfängers gutgeschrieben oder in sonstiger Weise dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt worden ist. 10, bei Zahlungsdiensten, die in der Währung eines Staates außerhalb des EWR 1 zu erbringen sind und bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Inland ansässig ist: Das Zahlungskonto des Zahlungsempfängers wird bei der Postbank geführt, Das Zahlungskonto des Zahlungsempfängers wird bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt, der Zahlungsbetrag wird dem Zahlungsempfänger durch einen anderen Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt: Nachforschungen zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges bis zur ersten zwischengeschalteten Stelle), Nachforschungen zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges nach Eingang bei der ersten zwischengeschalteten Stelle) 21, Auslandszahlungsverkehr Beleghafter Auftrag ins Ausland zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 6 mit Angabe der IBAN des Empfängers und des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 6 ohne Angabe 7 der IBAN des Empfängers und/oder des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers 10, zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR 6 8 8, zur Ausführung mit Scheck (einschließlich Porto) 8, zur Barauszahlung Auftrag zur Barauszahlung bis 250, 15, jede weiteren angefangenen oder vollen 250, 5, mit sofortiger Datenübertragung (Eilauftrag) zusätzlich zu oder oder , 4.2 Belegloser Auftrag ins Ausland im Postbank Online-Banking zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 6 mit Angabe der IBAN des Empfängers und des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 6 ohne Angabe 7 der IBAN des Empfängers und/oder des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers 10, zur Gutschrift auf ein Girokonto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR 6 1, zur Ausführung mit Scheck (einschließlich Porto) 4, 1 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Britisches Pfund, Isländische Krone, Lettischer Lats, Schweizer Franken, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 2 Auslagen für anfallende Kopien sind gesondert zu entrichten; siehe unter Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Nachforschung nicht auf einem rechtswidrigen Verhalten der Bank beruht. 4 siehe unter Telefonisch erteilte und als Dauerauftrag erteilte Aufträge werden hinsichtlich der Entgelterhebung wie beleghafte Aufträge behandelt. 6 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 7 Aufträge mit fehlerhafter Angabe der IBAN des Empfängers und/oder des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers werden hinsichtlich der Entgelterhebung wie Aufträge ohne Angabe der IBAN und/oder des BIC behandelt. 8 Beleghaft erteilte SEPA-Überweisungen nach Monaco und in die Schweiz sind hinsichtlich der Entgelterhebung den Aufträgen nach Nr gleichgestellt. 12

16 4.2.2 als Sammelauftrag mit Gutschriften auf Girokonten bei ausländischen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR 1 mit Angabe der IBAN des Empfängers und des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers je Datensatz, mit Gutschriften auf Girokonten bei ausländischen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR 1 ohne Angabe 2 der IBAN des Empfängers und/oder des BIC des Zahlungsdienstleiters des Empfängers je Datensatz 10, mit Gutschriften auf Girokonten bei ausländischen Zahlungsdienstleister außerhalb der EWR 1 je Datensatz 1, zur Ausführung mit Scheck (einschließlich Porto) je Datensatz 4, zur Barauszahlung je Datensatz Auftrag zur Barauszahlung bis 250, 15, jede weiteren angefangenen oder vollen 250, 5, mit sofortiger Datenübertragung (Eilauftrag) zusätzlich zu bis , 4.3 Postbank Travel-Service Vermittlung von Verkäufen von Reiseschecks pro Währung und pro Produkt 7, Der maximale Bestellwert für Reiseschecks beträgt Euro pro Tag und pro Person Vermittlung von Verkäufen von Sorten zum Sorten-Verkaufskurs pro Währung und pro Produkt 7, Der maximale Bestellwert für Sorten beträgt Euro pro Tag und pro Person 4.4 Nachforschungen bei Zahlungsdiensten, die in der Währung eines Staates innerhalb des EWR 5 zu erbringen sind und bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Ausland, aber innerhalb des EWR 1 ansässig ist: Nachforschung zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges bis zum Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers), Nachforschung, ob und ggf. wann die Zahlung dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben oder in sonstiger Weise dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt worden ist. 21, bei Zahlungsdiensten, die in der Währung eines Staates außerhalb des EWR 5 zu erbringen sind oder bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Ausland und außerhalb des EWR 1 ansässig ist: Nachforschung zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges bis zur ersten zwischengeschalteten Stelle), Nachforschung zum Verbleib einer Zahlung (Recherche innerhalb des Übertragungsweges nach Eingang bei der ersten zwischengeschalteten Stelle) 21, Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 Aufträge mit fehlerhafter Angabe der IBAN des Empfängers und/oder des BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers werden hinsichtlich der Entgelterhebung wie Aufträge ohne Angabe der IBAN und/oder des BIC behandelt. 3 siehe unter siehe unter Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Britisches Pfund, Isländische Krone, Lettischer Lats, Schweizer Franken, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Auslagen für anfallende Kopien sind gesondert zu entrichten; siehe unter Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Nachforschung nicht auf einem rechtswidrigen Verhalten der Bank beruht. 13 Ber. 8

17 Preis- und Leistungsverzeichnis 4.5 Klärung von Verwendungszweckangaben zu eingegangenen Zahlungen 10,50 unter Mitwirkung eines im Ausland ansässigen Zahlungsdienstleisters im Auftrag des Zahlungsempfängers 4.6 Auftrag zur Änderung einer ins Ausland abgeleiteten Zahlung 10, Sperre eines zu Zahlungszwecken beauftragten Schecks Aufrag, einen zur Ausführung einer Zahlung von der Postbank ausgestellten -Orderscheck zu sperren 10,50 über eine Korrespondenzbank bewirkten Scheck zu sperren 21, 5 Sparverkehr 5.1 Postbank SparCard Rückzahlung an Geldautomaten fremder Kreditinstitute im Inland 5,50 mit dem Akzeptanzsymbol VISA PLUS Rückzahlung an Geldautomaten fremder Kreditinstitute im Ausland mit dem Akzeptanzsymbol VISA PLUS 1. bis 10. Rückzahlung pro Kalenderjahr und Sparkonto, ab der 11. Rückzahlung je Rückzahlung 5, Ersatzkarte (Entgelt für Ausstellung der Karte) 2 6, Sperre einer Postbank SparCard auf Wunsch des Kunden 8, Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Sperre ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat. 5.2 Nutzung des Postbank Telefon-Banking, Ersatz-PIN für Telefon-Banking auf Wunsch des Kunden 6, 5.3 Ersatz-Sparbuch (Entgelt für Ausstellung des Sparbuchs nach Verlustanzeige durch den Sparer) 6, des Ersatz-Sparbuchs ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat. 5.4 Sperre eines Sparbuchs aufgrund Verlustanzeige durch den Sparer 8, Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Sperre ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat. 5.5 Zinssatz für Spareinlagen 3 mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,20 % pro Jahr mit 1jähriger Kündigungsfrist * 1,75 % pro Jahr mit 2 1 2jähriger Kündigungsfrist * 2,05 % pro Jahr mit 4jähriger Kündigungsfrist * 2,25 % pro Jahr Mindestspareinlage 0,50 * Eine Kündigung ist frühestens sechs Monate nach Einzahlung der Spareinlage zulässig. 5.6 Vorschusszinsen für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen Postbank Quartal-Sparen 1,00 % pro Jahr Postbank DAX Sparbuch 4, Postbank Gewinn-Sparen, Postbank BörsenSieger und Postbank Aktiv-Sparen Die Hälfte der jeweils geltenden Grundverzinsung. Sonstige Spareinlagen Die Hälfte des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes. Bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, bei denen pro Kalendermonat und Sparkonto ohne Kündigung zurückgezahlt werden können, werden Vorschusszinsen für den übersteigenden Betrag für 90 Tage berechnet. Für andere Spareinlagen werden Vorschusszinsen für die Zeit vom Tag der Rückzahlung bis zum Tag der Fälligkeit, längstens für Jahre, erhoben. 5.7 Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten 5 10,50 1 siehe unter Auch der Verlust der PIN macht die Ausstellung einer Ersatzkarte erforderlich. 3 Neue Konten werden nicht mehr eröffnet. 4 DAX ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG. 5 Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Überweisung mit dem Formblatt Begleichung/Erstattung von Bestattungskosten, Haftungserklärung beauftragt worden ist. 14

18 Preis- und Leistungsverzeichnis 5.8 Monatliches Entgelt für die Kontoführung Entgelt für die Kontoführung für Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist pro Monat 1, Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn der Kontoinhaber minderjährig ist oder mehrere Konten bei der Bank unterhält oder das Sparkonto ein Guthaben von mehr als 60 Euro aufweist oder in den letzten fünf Jahren auf dem Sparkonto Ein- oder Auszahlungen zu verzeichnen sind. Das Entgelt wird am Ende eines jeden Kalendermonats fällig. Verfügt das Sparkonto über ausreichendes Guthaben, erhebt die Bank das Kontoführungsentgelt durch Belastung des Sparkontos. Die Bank ist berechtigt, das Kontoführungsentgelt mit dem Guthabenanspruch bis auf eine Einlage von 1 zu verrechnen. 5.9 Ausstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung 14, Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn der Anlass für die Ausstellung der Ersatz-Steuerbescheinigung nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt Ausstellung eines zusätzlichen Sparkontoauszuges 1 oder Ersatz-Sparkontoauszuges auf Wunsch des Kunden 2,50 Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn der Anlass für die Ausstellung des (Ersatz-)Sparkontoauszuges nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt. 6 Postbank Privatkredite Ratenkredit siehe Preisaushang 7 Wertpapiere 7.1 Transaktionspreis 2 Internet An inländischen Börsen gehandelte Wertpapiere bis Ordervolumen 7,95 bis Ordervolumen 9,95 bis Ordervolumen 14,95 über Ordervolumen 19, An ausländischen Börsen gehandelte Wertpapiere bis Ordervolumen 33, bis Ordervolumen 36, bis Ordervolumen 39, über Ordervolumen 45, Bei Fonds 4 zahlen Sie den jeweiligen Ausgabeaufschlag. Dieser variiert je nach Fonds in der Höhe und steht i.d.r. der Postbank zu. Bitte beachten Sie, dass die Mindesteinlage 500 beträgt. Bei einer Internetorder werden Preisvorteile beim Ausgabeaufschlag weitergegeben, soweit entsprechende Vertriebsvereinbarungen mit den Fondsgesellschaften bestehen. Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater Limit bei Nichtausführung (inländische/ausländische Börsenplätze) 2,50/4, Orderänderung/-streichung (inländische/ausländische Börsenplätze) 2,50/4, Vormerkung Zeichnungsauftrag Neuemissionen bei Nichtausführung (inländische/ausländische Börsenplätze), / nicht möglich Stockdividende/Bonusaktie, Berichtigungsaktien, 1 Gemäß Nr. 2.5 (1) der besonderen Bedingungen Postbank SparCard 3000 plus erhält der Inhaber einer Postbank SparCard einmal halbjährlich einen Sparkontoauszug, wenn zwischenzeitlich Buchungen angefallen sind. 2 Die Preise verstehen sich zzgl. fremder Spesen und Porto. Weiterhin behalten wir uns vor, hierin nicht enthaltene Positionen nach Aufwand zu berechnen Bitte beachten Sie: Insbesondere bei Ausführungen im Xetra kann es zu Teilausführungen kommen. Hierdurch können mehrfach Transaktionskosten anfallen. 3 Telefon: Transaktionspreis Internet plus 3, Postbank Finanzcenter/Finanzberatung: Transaktionspreis Internet plus 13, WAP: Transaktionspreis Internet 4 Dies bezieht sich auf außerbörslich gehandelte Fonds Ber. 8

19 7.2 Depotverwaltung/-verwahrung Depotverwaltung pro Quartal 2,46 ab durchschnittlichem Depotvolumen von kostenlos Für die Dauer der Laufzeit des Postbank Giro extra plus Kontos, VL-Investmentdepot p. a. 18, Depotübertrag pro ISIN/WKN (Eingang/Ausgang), Einlösung fälliger Wertpapiere, Einlösung von Zins-/Dividendenscheinen, Stimmrechtskarte inländische/ausländische Hauptversammlung, /fremde Spesen Jahressteuerbescheinigung, 7.3 Kontoverwaltung Kontoführung pro Quartal 2 2,25 ab durchschnittlichem Depotvolumen von kostenlos Für die Dauer der Laufzeit des Postbank Giro extra plus Kontos, Zinssatz für das Anlagekonto siehe Preisaushang Ersatz-PIN für Online-Brokerage 6, Ersatz-PIN für Telefon-Brokerage 6, 7.4 Sonstige Dienstleistungen Ausstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung 14, Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Umstände für die Ausstellung der Ersatz-Steuerbescheinigung nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fallen Kopie Buchungsbeleg 3 5, Nachträgliche Belastung/Erstattung 14, Kapitalertragsteuer pro Posten 8 Postbank Altersvorsorgekonto 8.1 Depotverwaltung/-verwahrung, 8.2 Provision bei Kauf Laufzeit über 5 Jahre 4,00 % Laufzeit über 3 Jahre bis einschließlich 5 Jahre 3,00 % Laufzeit über 1 Jahr bis einschließlich 3 Jahre 2,00 % 8.3 Marge bei Verkauf 0,50 % 8.4 Verwaltungsvergütung 1,55 % p.a. 9 Tagesgeldkonto 9.1 Monatliches Entgelt für die Kontoführung, 9.2 Kontoauszug Erstellung, Zusendung jährlich, auf besondere Anforderung Porto Zinssatz für Tagesgeldkonto siehe Preisaushang 1 Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2 Zzgl. Porto für Kontoauszüge 3 Z. B. Überweisungen, Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge. 4 Siehe unter

20 10 Wertstellung 10.1 Gutschriften Bareinzahlungen auf Girokonten bei der Postbank Einzahlungstag Überweisungsgutschriften Eingangstag des Überweisungsbetrages 1 Lastschrifteinreichungen beleggebunden Eingangstag des Auftrages + 3 Bankarbeitstage beleglos Eingangstag des Auftrages + 2 Bankarbeitstage Scheckeinreichungen mit Schecks, die auf die Eingangstag des Auftrages Postbank gezogen sind Scheckeinreichungen mit Schecks, die auf Eingangstag des Auftrages ein anderes Kreditinstitut im Inland gezogen sind + 1 Bankarbeitstag Auslands- und Fremdwährungsschecks Buchungstag + 5 Bankarbeitstage Einreichungen von Reiseschecks in Eingangstag des Auftrages + 1 Bankarbeitstag in Fremdwährung Buchungstag + 5 Bankarbeitstage Wechsel Eingangstag des Wechselbetrages Lastbuchungen Barauszahlungen Überweisungen Lastschriften Verrechnungsschecks Wechsel Auszahlungstag Tag des Abflusses des Überweisungsbetrages 3 Tag des Abflusses des Lastschriftbetrages 3 Tag des Abflusses des Scheckbetrages 3 Tag des Abflusses des Wechselbetrages 3 1 Bei netzinternen Überweisungen gilt als Eingangstag des Überweisungsbetrages der Tag der Wertstellung der Lastbuchung auf dem Konto des Überweisenden. 2 Bei netzinternen Zahlungen (ein Wechsel ist auf eine Postbank Niederlassung zahlbar gestellt) gilt als Eingangstag der Tag der Wertstellung der Lastbuchung. 3 Bei netzinternen Zahlungsverkehrsvorgängen gilt als Tag des Abflusses des Zahlungsbetrages, des Scheckbetrages oder des Wechselbetrages der Tag der Lastbuchung. 17 Ber. 8

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