KMU-Förderung für Forschung und Innovation

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1 Themenreihe EU-Förderung konkret 1. Halbjahr 2014 KMU-Förderung für Forschung und Innovation

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3 KMU-Förderung für Forschung und Innovation Editorial EUROPA: Innovation im Fokus Das Programm Horizont Das KMU-Instrument in Horizont EU-Finanzinstrumente in Horizont DEUTSCHLAND: Förderung von Verfahren, Demonstration und Prototypen KMU-innovativ Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) BMWi-Innovationsgutscheine SIGNO KMU-Patentaktion ERP-Innovationsprogramm NORDRHEIN-WESTFALEN: Realisierung innovativer Ideen KMU-Innovationsgutschein NRW NRW.BANK.Innovationskredit NRW/EU Programm Wachstum und Beschäftigung Impressum Halbjahr

4 Hinweis für Abonnenten: Sollten Sie die Zusendung unserer Themenreihe EU-Förderung konkret nicht mehr wünschen, nutzen Sie bitte die Abmeldemöglichkeit unter Halbjahr 2014

5 Editorial Innovation ist ein Schwerpunkt der Strategie Europa 2020 der Europäischen Union. Die Erhöhung der Ausgaben der EU für Forschung und Entwicklung (F&E) auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist dabei ein Kernziel, um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa zu steigern und Europa im globalen Wettbewerb zu stärken. In der aktuellen EU- Förderperiode kommt dem Rahmenprogramm Horizont 2020 eine Schlüsselrolle in der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung zu. Denn mit rund 77 Mrd. ist das Programm das volumenstärkste Forschungsförderprogramm weltweit. Es zielt darauf ab, durch Innovationen Lösungen für große gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energie- und Ressourcenknappheit oder den demographischen Wandel zu finden. Mit Horizont 2020 soll auch das beträchtliche Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Europa gehoben werden. Ein spezifisches Instrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Instrument) unterstützt die Entwicklung innovativer und technologieorientierter Lösungen bis zur Marktreife; spezielle EU-Finanzinstrumente erleichtern den Zugang zu Risikokapital für Unternehmen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen geht in seiner Innovationsstrategie davon aus, dass Innovationen, Kreativität und Wissen die wichtigsten Ressourcen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sind. Neben der Wissenschafts- und Forschungsförderung sind die Förderung einer leistungsfähigen und innovationsstarken Industrie und die Erhöhung der unternehmensinternen F&E-Ausgaben wesentliche Ziele der Innovationspolitik des Landes. Kleine und mittlere Unternehmen können hierbei von landesspezifischen Förderprogrammen für Forschung und Innovation profitieren. Auch das neue NRW/EU Programm Wachstum und Beschäftigung , das mit EU-Strukturfonds- und NRW-Landesmitteln finanziert wird, sieht eine spezifische Förderachse für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren durch kleine und mittlere Unternehmen vor. Die vorliegende Ausgabe unserer Themenreihe EU-Förderung konkret vermittelt einen Überblick über die vielfältigen Instrumente zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen. Neben der europäischen F&E-Förderung werden dabei auch Instrumente der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein- Westfalen vorgestellt, die alle darauf abzielen, Innovation, Kreativität und Wirtschaftskraft von Unternehmen zu stärken. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern möchten vielmehr kleine und mittlere Unternehmen dazu anregen, die vielfältigen Fördermöglichkeiten aktiv zu suchen und zu nutzen. Gern unterstützen wir Sie dabei - gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ZENIT GmbH - im Konsortium NRW.Europa. Ihr Team der EU- und Außenwirtschaftsförderung Ingrid Hentzschel NRW.BANK Partner im Enterprise Europe Network der Europäischen Kommission 1. Halbjahr

6 1 EUROPA: Innovation im Fokus 1.1 Das Programm Horizont 2020 Was wird gefördert? Sie sind forschungsstark und suchen im europäischen Verbund mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen Antworten auf technologische Fragestellungen. Sie gehören in Ihrem Marktsegment zur europäischen Spitze. Mit rund 77 Mrd. für den Zeitraum 2014 bis 2020 ist Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für Forschung und Innovation. Gefördert werden exzellente Innovationsvorhaben in internationalen Konsortien. Obwohl das Programm sehr vielschichtig angelegt ist, verfolgt es einen gemeinsamen Nenner. Dieser heißt: Wissensgewinn generieren durch internationale Spitzenforschung in Kombination mit einer stringenten Verwertung der Projektergebnisse. Gefragt sind sowohl die Grundlagenforschung als auch die Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit Business- und Verwertungsplänen. Gerade dies macht Projekte für den Mittelstand spannend und ist eine der wesentlichen Neuerungen des Rahmenprogramms. Horizont 2020 bietet KMU mehrere Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Aufgrund des gestiegenen Budgets sowie der politischen Vorgabe, 20 Prozent der Budgets aus den Bereichen Industrielle Führerschaft / Schlüsseltechnologien und Gesellschaftliche Herausforderungen an KMU zu vergeben, sind KMU gefragte Projektpartner. Im Programmfokus stehen drei Schwerpunkte und verschiedene Förderinstrumente. Der Schwerpunktbereich Exzellente Wissenschaft setzt auf themenoffene Förderung von eher grundlagenorientierten Forschungsprojekten in verschiedenen Förderlinien, die vorrangig Hochschulen und Forschungseinrichtungen ansprechen. Allerdings wurden für KMU interessante Nischen geschaffen, in denen kleine Kooperationsprojekte vorgesehen sind, die zum Beispiel den Personalaustausch zwischen Industrie und Forschung unterstützen. Das Schwerpunktthema Industrielle Führerschaft der Industrie fokussiert die Finanzierung vorrangig industriegetriebener Forschungs- und Innovationsprojekte. Dies geschieht über die Bereitstellung von Risikokapital in den gesetzten Schlüsseltechnologiefeldern wie Informationstechnologie oder Biotechnologie. Ziel ist es, privatwirtschaftliche Investitionen in die angewandte Forschung zu stimulieren. Gesellschaftliche Herausforderungen heißt der dritte Schwerpunkt, der gesellschaftspolitisch wichtige Fragen wie den demographischen Wandel, den Umgang mit der Umwelt und den Ressourcen oder den Bereich Verkehr beinhaltet. Info: Kleine und mittlere Unternehmen - KMU-Definition der EU Ihr Unternehmen ist als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) anzusehen, wenn es - unter Berücksichtigung etwaiger verbundener und/oder Partner-Unternehmen - folgende Kriterien erfüllt: 1. Es werden (insgesamt) weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. oder die Bilanzsumme erreicht höchstens 43 Mio Halbjahr 2014

7 Abbildung 1: Die drei Schwerpunkte von Horizont 2020 Wie sehen die Konditionen aus? Verbundforschungsprojekte erfordern die Beteiligung von Unternehmen und damit die Verwertungsabsicht (Exploitation) in den Projekten viel stärker als in der Vergangenheit. Es wird der Turnaround der letzten Ausschreibungen aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) stringent fortgesetzt. Die Projekte werden neben ihrer wissenschaftlichen Exzellenz, der Eignung des Konsortiums sowie der Umsetzung des Projektvorhabens verstärkt an der Innovations- und Marktwirkung der Projektergebnisse gemessen. Verbundprojekte in Horizont 2020 werden vor allem über zwei Förderinstrumente umgesetzt: Research and Innovation Action (RIA,100 Prozent der direkten förderfähigen Kosten plus pauschal 25 Prozent Overhead für KMU) Innovation Action (IA, 70 Prozent der direkten förderfähigen Kosten plus 25 Prozent Overhead für KMU) Beide Linien orientieren sich strikt an den Inhalten der Calls (Bewerbungsaufrufe), die von den Konsortien sehr eng interpretiert werden müssen. In diesen sogenannten Top-Down-Bereichen von Horizont 2020 besteht kein Freiraum für die Konsortien, eigene Themen zu setzen. Von den Konsortien wird erwartet, die im Ausschreibungstext auf etwa einer Seite formulierten Fragestellungen zu bedienen. Gefördert werden im Wettbewerbsverfahren die vielversprechendsten Projekte entlang festgelegter Evaluationskriterien. Die Projektgröße wird durch das Pflichtenheft des Calls sowie das dort angegebene Budgetfenster bestimmt. Mindestvoraussetzung für Konsortien sind drei, in der Praxis deutlich mehr, voneinander unabhängige Teilnehmer aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizont 2020 assoziierten Staaten, wie etwa Norwegen, Türkei oder Israel. 1. Halbjahr

8 Zusätzlich verortet der Ausschreibungstext das Projekt auf der Wertschöpfungskette durch die Vorgabe von Technologiereifegraden. Die Technology Readiness Level (TRL) reichen von 1 (Grundlagenforschung) bis 9 (Nachweis der erfolgreichen Marktimplementation). Die meisten Projekte bewegen sich im Fenster zwischen TRL 3 (experimenteller Proof of Concept) und TRL 7 (operativer Prototypentest). Die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen hat auf das Design eines erfolgreichen Projekts maßgeblichen Einfluss. Darüber hinaus bestehen für kleine und mittlere Unternehmen zusätzliche Programmbereiche in Horizont 2020, die eine eigene Themensetzung vorsehen. Dies umfasst: Projektbezogener Personalaustausch zwischen Hochschulen und KMU (RISE) für ein trilaterales Forschungsvorhaben. Ziel ist es, den Wissenstransfer und die Durchlässigkeit durch den Austausch von Forschenden und ggf. Technikern und Managementpersonal zu unterstützen. Eine Express-Förderlinie (Fasttrack to Innovation, FTI) für Projekte, die einer besonders schnellen Markteinführung bedürfen. Als Querschnittsmaßnahme von Horizont 2020 soll FTI das Antragsverfahren von der Einreichung bis zur Vertragsunterzeichnung auf maximal sechs Monate verkürzen. Die geförderten Projekte erhalten normalerweise eine Förderquote von 70 Prozent der direkten abrechenbaren Kosten, welche bei Horizont 2020 für marktorientierte und marktnahe Vorhaben (so genannte Innovation Action ) vorgesehen ist. Diese wird durch eine Pauschale von 25 Prozent für indirekte Kosten ergänzt. Die Förderung ist auf maximal 3 Mio. pro Projekt begrenzt. Kriterien für die Auswahl der Anträge sind Wirkung beziehungsweise Impact (stärker gewichtet), Qualität, Effizienz der Umsetzung und Exzellenz. KMU-Instrument, siehe Folgebeitrag Wo findet man weitere Informationen? Detaillierte Informationen liefern die Internetseiten der EU sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Öffentliche Informations- und Beratungsstellen EU-Büro des BMBF Tel.: h2020@dlr.de Internet: ZENIT GmbH Projekt NRW.Europa Förderberatung Tel.: Internet: Halbjahr 2014

9 1.2 Das KMU-Instrument in Horizont 2020 Was wird gefördert? Horizont 2020 will Anreize für Investitionen des Privatsektors in Forschung, Entwicklung und Innovation setzen. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen. Für innovative Unternehmen und Projekte, insbesondere Innovationen in KMU, soll zusätzlich der Zugang zu Förder- und Sie forschen alleine oder mit Partnern für eine Produkt- oder Prozessinnovation mit europäischer Dimension. Sie benötigen Unterstützung bei Machbarkeitsstudie, Prototypentwicklung und Markteinführung. Finanzierungsinstrumenten erleichtert werden. Das KMU-Instrument ist ein Querschnittsinstrument. Es ist in den Schwerpunkten Führende Rolle der Industrie und Gesellschaftliche Herausforderungen implementiert. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, andere Organisationen können per Unterauftrag eingebunden werden. Das KMU-Instrument ist dreiphasig aufgebaut, wobei eine direkte Förderung nur in den beiden ersten Phasen erfolgt. Phase 1: Bewertung von Konzept und Durchführbarkeit Gefördert wird die Prüfung der wissenschaftlichen und technischen Durchführbarkeit und das kommerzielle Potenzial einer neuen Idee ( proof of concept ), für die ein Business Plan erarbeitet wird. Fällt die Prüfung positiv aus, können Fördermittel für die nächste Phase gewährt werden. Dauer der Projekte in Phase 1 sind maximal 6 Monate. Der pauschale Zuschuss ist auf begrenzt. Phase 2: F&E, Demonstration, Markteinführung Unterstützt werden F&E-Arbeiten mit besonderem Schwerpunkt auf Demonstration (Erprobung, Prototypen und Dienste, Leistungsüberprüfung, u.a.) und Markteinführung. Dauer der Projekte in Phase 2 sind maximal 24 Monate. Der Zuschuss variiert, je nach beantragtem Projektvolumen zwischen 0,5 und 2,5 Mio.. Entsprechend dem Förderinstrument Innovation Action, werden diese marktnäheren Projekte mit 70 Prozent der direkt abrechenbaren Kosten zuzüglich eines Overheads von 25 Prozent gefördert. Phase 3: Vermarktung/ Finanzierungsunterstützung ohne direkte Förderung Abgesehen von Unterstützungsleistungen wird in dieser Phase keine direkte Förderung gewährt, sondern der Zugang zu Risikokapital und innovationsfördernden Rahmenbedingungen (öffentliche Kredite, Garantien, Bürgschaften, Risikokapital) aufgezeigt. 1. Halbjahr

10 Abbildung 2: Die drei Phasen des KMU-Instruments Wie sehen die Konditionen aus? Im KMU-Instrument ist das Einreichen von Projektvorschlägen ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen jederzeit möglich. Zu vierteljährigen Bewertungsterminen ( Cut-off Dates ) erfolgt die Evaluierung der eingereichten Vorschläge. Durch dieses Verfahren soll auch die Anschlussfinanzierung und Durchlässigkeit der Phasen gewährleistet werden. Im KMU- Instrument ist formal eine Einzelantragstellung möglich. Sie macht aber nur dann Sinn, wenn das KMU in der Lage ist, den Impact und die Verwertung der Ergebnisse nicht nur regional/ national zu leisten, sondern dies perspektivisch für den gesamten Europäischen Binnenmarkt darstellen kann. Die Ausschreibungen für das KMU-Instrument sind weitgehend themenoffen, haben aber inhaltlichen Bezug zu den jeweiligen thematischen Schwerpunkten. Diesen stehen unterschiedliche Budgets zur Verfügung. Formal können KMU die Unterstützung in Phase 2 ohne erfolgte Förderung des Business Plans in Phase 1 beantragen. Die Europäische Kommission empfiehlt jedoch die Beantragung beider Phasen. Wo findet man weitere Informationen? Allgemeine Informationen zum KMU-Instrument liefert die folgende Internetseite: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Nationale Kontaktstelle KMU Projektträger im DLR Heinrich-Konen-Str Bonn Tel.: info@nks-kmu.de Internet: ZENIT GmbH Projekt NRW.Europa Förderberatung Tel.: Internet: Halbjahr 2014

11 1.3 EU-Finanzinstrumente in Horizont 2020 Horizont 2020 sieht neben den vielfältigen Zuschüssen und Beratungsangeboten auch spezifische Finanzierungsinstrumente vor. Diese Finanzierungsinstrumente werden über die Europäische Investitionsbank (EIB) beziehungsweise den Europäischen Investitionsfonds (EIF) an Finanzintermediäre in den jeweiligen Regionen Sie sind ein technologieorientiertes und innovatives KMU oder Midcap-Unternehmen und benötigen ein Darlehen, um Ihre innovative Geschäftstätigkeit oder ein innovatives Projekt umzusetzen. Ihre Bank hat das richtige Produkt für Sie noch nicht gefunden. und Ländern der Europäischen Union weitergeleitet. Finanzintermediäre können Banken, Garantiegesellschaften, Risikokapital- oder Aktienfonds sein, die den Unternehmen entsprechende Garantien, Darlehen oder Risikokapital zur Verfügung stellen. Ziel ist es, mit Hilfe der EU-Finanzinstrumente weiteres Kapital für Unternehmen zu mobilisieren. Im Gesamtbudget des Horizont 2020 Programms sind rund 2,7 Mrd. für diese EU- Finanzinstrumente eingeplant. Mindestens ein Drittel der Mittel soll an KMU und kleine Midcaps (Unternehmen bis 500 Mitarbeiter) gehen. Die Mittel fließen in eine Kreditbürgschaftsfazilität und eine Risikokapitalfazilität ein. Aus der Kreditbürgschaftsfazilität stehen Darlehen und Garantien für Investitionen in Forschung und Innovation bis zu 7,5 Mio. für Midcaps und größere Unternehmen (sog. RSFF II Risk Sharing Finance Facility) zur Verfügung. Zudem werden Garantien für Darlehen zwischen und 7,5 Mio. für forschungsintensive und innovative KMU und kleine Midcaps (sog. RSI II Risk Sharing Instruments) ausgereicht. 50 Prozent der Risiken der Finanzintermediäre werden hier durch Bürgschaften oder Rückbürgschaften des EIF gedeckt. In Deutschland nutzt beispielsweise die LfA Förderbank Bayern das Risk Sharing Instrument (noch aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm) für den Universalkredit Innovativ. Der Universalkredit Innovativ bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 3 Mio. für innovative bayerische KMU mit einer Haftungsfreistellung von 70 Prozent an. Die Risikoübernahme wird durch das RSI ermöglicht. Die ILB Brandenburg stellt seit Mai 2014 für die Hausbanken von innovativen brandenburgischen KMU Haftungsfreistellungen von bis zu 60 Prozent für Kredite zur Verfügung. Neben dieser Risikoentlastung mit Finanzierungsmitteln aus dem RSI kann die Haftungsfreistellung über die Einbindung der Bürgschaftsbank Brandenburg um zusätzliche 20 Prozent ausgedehnt werden. Auch die Deutsche Bank bietet Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, die ein Darlehen aufnehmen, eine 50 prozentige Haftungsfreistellung unter Einsatz von RSI-Mittel an. Die KfW ist derzeit in der Vorbereitung ihres KfW-Unternehmerkredit Plus mit RSI- Absicherung. Das Darlehen richtet sich an innovative Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Darlehenslaufzeit soll sieben Jahre betragen. Verfügt das antragstellende Unternehmen über nicht ausreichende Banksicherheiten, kann optional eine zusätzliche 50 prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank bei der KfW beantragt werden. Das Darlehen wird voraussichtlich ab Herbst 2014 für Unternehmen zur Verfügung stehen. 1. Halbjahr

12 Die Risikokapitalfazilität aus Horizont 2020 sieht eine Frühphasenfinanzierung für innovative Unternehmen (vor allem in der Seed- und Start-up Phase) vor. Dabei beteiligt sich der EIF an Risikokapitalfonds, die insbesondere technologieorientierte und innovative KMU unterstützen. Diese Eigenkapitalfazilität ist der Nachfolger der Fazilität für Wachstum und innovative KMU (GIF - High Growth and Innovative SME Facility) aus dem bisherigen EU-Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Info: EIB Europäische Investitionsbank Die Europäische Investitionsbank EIB ist die Bank der Europäischen Union und unterstützt die EU in ihren strategischen Zielsetzungen. Sie vergibt in erster Linie Darlehen, aber auch Garantien, Mikrofinanzierungen und Kapitalbeteiligungen, zumeist über Finanzintermediäre oder im Konsortium mit Partnerbanken. Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der EIB sind Innovation, Zugang kleinerer Unternehmen zu Finanzierungen, Klimaschutz sowie strategische Infrastruktur. Der Europäische Investitionsfonds EIF ist eine spezialisierte Einrichtung der EIB- Gruppe. Er übernimmt die Risikokapitalfinanzierungen für kleine und mittelgroße Unternehmen. Wo findet man weitere Informationen? Weitere Informationen zu den EU-Finanzinstrumenten aus Horizont 2020 gibt es unter: Umfassende Informationen über die Finanzintermediäre für die EU-Finanzinstrumente in allen europäischen Ländern findet man in der EU-Datenbank Access2Finance : Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Nationale Kontaktstelle KMU Projektträger im DLR Heinrich-Konen-Str Bonn Tel.: info@nks-kmu.de Internet: NRW.BANK Projekt NRW.Europa Förderberatung der EU- und Außenwirtschafts-förderung Kavalleriestr Düsseldorf Tel.: europa@nrwbank.de Internet: Halbjahr 2014

13 2 DEUTSCHLAND: Förderung von Verfahren, Demonstration und Prototypen Neben den Fördermitteln der EU-Programme und den Finanzierungsinstrumenten der EIB/EIF können KMU verschiedene alternative Förderangebote der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Die Programme des Bundes fördern grundsätzlich vorwettbewerbliche Vorhaben; allerdings sind sie an unterschiedlichen Stellen des Innovationszyklus positioniert und bedienen sowohl die technische Demonstration als auch die Prototypenentwicklung. Die wichtigsten KMU- Programme in Deutschland sind KMU-innovativ und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Daneben existieren Fachprogramme und branchenbezogene Fördertöpfe. Neben projektbezogenen Zuschüssen für Forschung und Entwicklung unterstützt der Bund über Innovationsgutscheine das Innovationsmanagement in kleineren Unternehmen bis 100 Mitarbeitern, um verstärkt Innovationspotentiale in der deutschen Wirtschaft zu aktivieren. 2.1 KMU-innovativ Was wird gefördert? Dieses Forschungsprogramm bietet KMU Zuschüsse für Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen. Die Forschungsvorhaben werden vor allem über die wissenschaftliche Exzellenz und das Innovationspotential bewertet. Sie arbeiten in der Spitzenforschung und mit anderen KMU sowie mit Forschungsinstitutionen zusammen. Sie sind interessiert an Forschungszuschüssen zur Finanzierung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Dabei steht die technische Demonstration des Vorhabens im Mittelpunkt des Projekts. Entsprechende Vorarbeiten sollten die antragstellenden KMU, auch in der Zusammenarbeit mit Hochschulen, nachweisen können. Wie sehen die Konditionen aus? KMU-innovativ fokussiert sechs Themenfelder. Die Förderung innerhalb der Technologiefelder erfolgt weitgehend themenoffen. Anträge sind in diesen Leitmärkten möglich: Biotechnologie Nanotechnologie Informations- und Kommunikationstechnologien Produktionstechnologie Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz Medizintechnik Für KMU-innovativ hat der Bund Fachprogramme als Teil seiner Hightechstrategie geöffnet. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent der Projektkosten, wobei das Programm keine formale Deckelung oder Untergrenzen vorgibt. Somit ist die Förderhöhe abhängig vom Umfang des 1. Halbjahr

14 individuellen Forschungsvorhabens und dem Eigenanteil, den die Unternehmenspartner in das Projekt investieren wollen und können. Die Projektlaufzeit ist auf zwei Jahre auszurichten. Für die Antragsberatung steht ein Lotsendienst zur Verfügung. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Nach Einreichung einer Projektskizze erfolgt eine Begutachtung zu halbjährlichen Stichtagen (15.4. und ). Bei positiver Beurteilung der Skizze wird der Projektträger zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail sind der jeweiligen Förderrichtlinie der einzelnen Technologiefelder zu entnehmen. Hier werden auch die förderfähigen Themenblöcke genauer vorgestellt. Wo findet man weitere Informationen? Weitere Informationen liefern die Internetseiten des Programms und der telefonische Lotsendienst zur Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes Lotsendienst für Unternehmen Tel.: Internet: Halbjahr 2014

15 2.2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Was wird gefördert? ZIM bietet Zuschüsse für KMU für projektbezogene angewandte Sie vergeben ein Forschungsprojekt an eine externe Forschung und Prototypenentwicklung, die zu innovativen Einrichtung und suchen eine Finanzierung hierfür. Produkten, Prozessen und Dienstleistungen führen soll. Wichtig ist, Sie benötigen Mittel, um Ihre Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte überführen zu können. dass das Vorhaben risikobehaftet und innovativ ist, also über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht, und dadurch neue Marktpotentiale eröffnen kann. Förderfähig sind insbesondere Einzelprojekte von KMU, Kooperationsprojekte von KMU und öffentlichen und privaten nichtgewinnorientierten Forschungseinrichtungen, Kooperationsnetzwerke sowie internationale F&E-Kooperationsprojekte. Einzelbetriebliche F&E-Projekte von KMU Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Es gibt keine Technologie- oder Brancheneinschränkung. Unternehmen können eine zusätzliche Förderung für die Beauftragung externer innovationsunterstützender Dienstund Beratungsleistungen erhalten. Kooperationsprojekte national und international Gefördert werden angewandte F&E-Projekte in ausgewogenen Partnerschaften von KMU untereinander und zwischen KMU und Forschungseinrichtungen, die klar definierte Forschungsaufgaben im Projekt realisieren. Alle beteiligten Partner müssen innovative Leistungen erbringen. Diese sind durch einen entsprechenden Arbeits- und Finanzierungsplan zu belegen. Bei internationalen Partnerschaften, einer Sonderkonstellation in ZIM, ist nur der deutsche F&E-Anteil förderfähig; der Fördersatz kann für deutsche beteiligte KMU hierbei um fünf Prozent erhöht werden. Kooperationsnetzwerke Es werden Kooperationen von mindestens sechs KMU durch ein Netzwerkmanagement unterstützt. Die Arbeit des Netzwerks ist in zwei Phasen unterteilt: Konzeption des Netzwerks und Entwicklung einer technologischen Roadmap sowie Sichtbarkeit des Netzwerkes in der (Fach-)Öffentlichkeit, Umsetzung des Konzepts, Maßnahmen zur Markteinführung und Verstetigung des Netzwerks. 1. Halbjahr

16 Wie sehen die Konditionen aus? KMU Definition Antragsteller sind eigenständige KMU gemäß EU-Definition mit maximal 250 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio.. Förderhöhe Die Zuschussförderung für KMU beträgt 35 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten für ein F&E-Vorhaben, maximal jedoch pro Vorhaben und KMU im Projekt. Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens und vom Ort des Firmensitzes. Kooperationsprojekte erhalten insgesamt maximal 2 Mio. Zuschuss. Die Kosten für einen Antrag auf zusätzliche externe Dienst-/Beratungsleistungen können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und einem Zuschuss von höchstens pro Vorhaben unterstützt werden. Internationalisierungsvorhaben können bis zu erhalten. Antragsstellung Die Antragstellung für ZIM-Projekte erfolgt beim jeweiligen Projektträger. Aktuell ist ZIM bis zum befristet. Anträge werden bis zu diesem Zeitpunkt entgegengenommen. Eine Verlängerung des Förderprogramms steht noch aus. Wo findet man weitere Informationen? Ausführliche Informationen liefern die Internetseiten des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Projektträger AiF Für Kooperationsprojekte AiF Projekt GmbH Tschaikowskistr Berlin Tel.: zim@aif-projekt-gmbh.de Internet: Projektträger EuroNorm GmbH Für Einzelprojekte Harald Decker Stralauer Platz Berlin Tel.: zim@euronorm.de Internet: Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Für ZIM-Kooperationsnetzwerke Steinplatz Berlin Frank Weitze, Netzwerkmanagement Tel.: Dr. Rainer Schneider, FuE-Projekte Tel.: zim-netzwerke@vdivde-it.de Halbjahr 2014

17 2.3 BMWi-Innovationsgutscheine Was wird gefördert? Die BMWi-Innovationsgutscheine bieten KMU anteilig Zuschüsse in Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter und Form von Beratungsgutscheinen für die Inanspruchnahme externer planen, Produkt- oder Verfahrensinnovationen in Management-, Beratungs- oder Ihrem Unternehmen vorzubereiten. Sie möchten sonstiger fachlicher Dienstleistungen. Die Einlösung der Inno- nehmen und haben von Beratungszuschüssen eine externe Beratung hierfür in Anspruch vationsgutscheine erfolgt bei gehört. Abschluss eines Beratervertrags mit einer für das Programm zertifizierten Beratungseinrichtung. Durch den Gutschein wird die Hälfte der Kosten für die Beratungsleistungen abgedeckt. Umfang, Dauer und Inhalt der Beratungsleistungen werden zwischen Unternehmen und der zertifizierten Beratungseinrichtung individuell im Vorfeld abgestimmt. Modul go-innovativ (Innovationsmanagement) Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen von autorisierten Beratungsunternehmen, mit denen betriebliche Produkt- und technische Verfahrensinnovationen vorbereitet werden. Förderfähig sind grundsätzlich alle Branchen oder Technologien, mit Ausnahme von Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffsbau und Kohle-/Stahl-Bereiche (EGKS-Vertrag). Gefördert werden Potenzialanalysen (Leistungsstufe 1) zum Beispiel das Erstellen eines Stärken-Schwächen-Profils und eines Finanzierungsplans Realisierungskonzepte bzw. Projektmanagement (Leistungsstufe 2) zum Beispiel das Durchführen einer Technologiebewertung, Unterstützung von Kooperationsanbahnungen mit externen Technologiegebern und anschließendes Kooperationsmanagement, Begleitung des KMU bei Bankgesprächen, Ergebnisbewertung Projektmanagement und Hilfestellung bei der Durchführung des Innovationsvorhabens Modul go-effizient (Rohstoff- und Materialeffizienz) Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen mit der Zielrichtung, den Rohstoff- und Materialeinsatz der Unternehmen zu verringern sowie gegebenenfalls Recyclingaktivitäten zu entwickeln. Potenzialanalyse (Leistungsstufe 1) zum Beispiel das Ermitteln von Materialverlusten, Vorschlag geeigneter Maßnahmen Vertiefungsberatung (Leistungsstufe2) zum Beispiel die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, Förderberatung 1. Halbjahr

18 Wie sehen die Konditionen aus? Modul go-innovativ Antragsteller sind kleine und mittlere gewerbliche oder Handwerksunternehmen mit Sitz in Deutschland, die max. 100 Mitarbeitern beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Mio. generieren. Die absoluten Förderhöchstgrenzen teilen sich wie folgt auf: Potenzialanalyse für höchstens zehn Tagwerke Realisierungskonzept für höchstens 25 Tagwerke Projektmanagement für höchstens 15 Tagwerke Go-innovativ erlaubt marktübliche Tagessätze von bis zu Die Kosten der Beratung werden zur Hälfte vom Unternehmen und zur Hälfte durch das Programm gedeckt. Die Zahl der Tagwerke, die über den Gutschein realisiert werden soll, wird individuell vereinbart. Modul go-effizient Antragsteller sind kleine und mittlere produzierende Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die max. 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. haben. Gegebenenfalls können diese Grenzen überschritten werden. Die absoluten Förderhöchstsätze sind: Potenzialanalyse: Vertiefungsberatung: (abzgl. des Werts des Potenzialgutscheins) Wo findet man weitere Informationen? Ausführliche Informationen liefert die folgende Internetseite: Hier ist auch eine Übersicht der zugelassenen Beratungseinrichtungen für beide Gutscheinlinien verfügbar. Öffentliche Informations- und Beratungsstellen EuroNorm GmbH Für go-innovativ Stralauer Platz Berlin Tel.: Internet: Deutsche Materialeffizienzagentur VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt für go-effizient : Steinplatz Berlin Tel.: info@demea.de Internet: Halbjahr 2014

19 2.4 SIGNO KMU-Patentaktion Was wird gefördert? Das Programm SIGNO KMU- Patentaktion des BMWi unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen rechtlichen Sicherung geistigen Eigentums, sowie der wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen. Daneben bietet der Projektträger SIGNO Beratungszuschüsse für Hochschulen und Erfinder an. Sie sind ein KMU aus der Technikbranche und möchten erstmals Ihr geistiges Eigentum sichern. Sie suchen Unterstützung bei der Vorbereitung einer Patentanmeldung und der weiteren notwendigen Schritte. Wie sehen die Konditionen aus? Antragsteller im Programm sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Mio. Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Bilanzsumme. Der Geschäftssitz beziehungsweise die Produktionsstätte des Antragstellers muss in Deutschland liegen. Ferner ist Voraussetzung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat. Die Zuschuss-Förderung beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten (Gesamtfördersumme max ) und erfolgt in fünf möglichen Bausteinen, in denen KMU sich Unterstützung durch externe Dienstleister einholen können Recherche zum Stand der Technik: Zuschusshöhe von max. 800 Kosten-Nutzen-Analyse: Zuschusshöhe von max. 800 Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung: Zuschusshöhe von max Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung: Zuschusshöhe max Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland: Zuschusshöhe max Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss des Vorhabenzeitraums von max. 18 Monaten und erfolgter Vorfinanzierung des Antragstellers. Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt über die für den Unternehmenssitz zuständigen SIGNO-Partner in den einzelnen Bundesländern. Eine Antragstellung ist für Unternehmen jederzeit möglich. Für Beratungszuschüsse an Hochschulen und Erfinder gelten veränderte Voraussetzungen und höhere Förderzuschussbeträge. 1. Halbjahr

20 Wo findet man weitere Informationen? Ansprechpartner für Unternehmen sind die SIGNO-Partner in den einzelnen Bundesländern. Der SIGNO-Partner unterstützt Antragsteller über den gesamten Projektzeitraum. Weitere Informationen sind auf folgender Internetseite: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer AGIT mbh Frau Havva Coskun Dennewartstraße Aachen Tel.: Internet: PROvendis GmbH Frau Ulrike Rathke Schloßstraße Mülheim an der Ruhr Tel.: Internet: ATHENA Technologie Beratung GmbH - Geschäftsstelle Köln Herr RA Frédéric M. Casañs Lindenstraße Köln Tel.: frederic.casans@myathena.de Internet: ATHENA Technologie Beratung GmbH - Geschäftsstelle Essen Dr. Ing. Irmgard Hoster Ruhrallee Essen Tel.: Irmgard.Hoster@myathena.de Internet: ATHENA Technologie Beratung GmbH - Geschäftsstelle Paderborn Herr Dr. Ing. Thomas Müller Technologiepark Paderborn Tel.: thomas.mueller@myathena.de Internet: Halbjahr 2014

21 2.5 ERP-Innovationsprogramm Was wird gefördert? Das ERP-Innovationsprogramm der KfW bietet KMU Finanzierungsmittel für die Aufwendungen für marktnahe Forschung, die Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen oder deren wesentlicher Weiterentwicklung. Die Mittel sind insbesondere für die F&E- Sie betreiben marktnahe Forschung oder entwickeln innovative Produkte oder Produktionsverfahren. Ihre Eigenmittel sind begrenzt und Sie planen, ein Darlehen zur Finanzierung der Aktivitäten aufzunehmen. Personalkosten des KMU gedacht. Das KMU sollte auch bei externer Vergabe der F&E-Tätigkeit einen wesentlichen eigenen innovativen Beitrag leisten. Das Vorhaben bzw. die Entwicklung muss nicht zwingend eine Marktneuheit, sondern nur für das Unternehmen neuartig sein. Wie sehen die Konditionen aus? Antragsteller können nur Unternehmen oder Freiberufler bis max. 500 Mio. Jahresumsatz sein, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind. Das Darlehen finanziert bis zu 100 Prozent der Vorhabenskosten. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 5 Mio.. Vorhaben im Rahmen der Energiewende können Darlehen von bis zu 25 Mio. erhalten. Die Darlehenslaufzeit beträgt zehn Jahre. Der Investitionsort muss in Deutschland liegen. Das ERP-Innovationsprogramm bietet Unternehmen eine langfristige Finanzierung in Form von zinssubventionierten Darlehen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese verlangt von ihren Kunden hierfür bankübliche Sicherheiten. Das Darlehen kann auch in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens gewährt werden. Es erhält die Qualität von zeitlich befristetem Eigenkapital, da im Insolvenzfall die KfW hinter die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditinstituten zurücktritt. Die Beantragung eines KfW-Darlehens erfolgt über die Hausbank. Wo findet man weitere Informationen? Weitere Informationen bietet die folgende Internetseite der KfW: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen NRW.BANK Service-Center Tel.: info@nrwbank.de Internet: KfW Infocenter Tel.: Internet: 1. Halbjahr

22 3 NORDRHEIN-WESTFALEN: Realisierung innovativer Ideen Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Unternehmen und Vorhaben durch eine Vielzahl von Instrumenten. Diese reichen von Beratungsgutscheinen über zinssubventionierte Förderdarlehen der landeseigenen Förderbank NRW.BANK bis hin zu vom Land geförderten Netzwerkaktivitäten und Projektförderungen. Zuständiges Ressort für die strategische Ausrichtung der Unterstützung von Innovationen ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes NRW. Auch die Kombinationen der Förderprodukte ist möglich: Erhalten Unternehmen z. B. für eine innovative Maßnahme bereits einen Zuschuss, kann es über ein ergänzendes Förderdarlehen gegebenenfalls die restlichen Kosten finanzieren. Unter Umständen können Unternehmen mit Hilfe eines Darlehens den in vielen Programmfinanzierungen geforderten Eigenanteil darstellen. 3.1 KMU-Innovationsgutschein NRW Was wird gefördert? Der Innovationsgutschein des Landes NRW bietet KMU Unterstützung entlang der Innovationskette, von der Produktidee bis zur Umsetzung am Markt. Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen wissenschaftlichen Beratungen und externen F&E-Tätigkeiten. Der Innovationsgutschein ist für kleine sowie Sie planen eine Produktinnovation und benötigen im Vorfeld externe wissenschaftliche Unterstützung, die finanziert werden muss. Da Sie keine eigenen F&E-Kapazitäten haben, möchten Sie Ihre Verfahrensinnovation von externen F&E-Experten umsetzen lassen. vorbereitende F&E-Projekte geeignet und leistet einen Finanzierungsbeitrag für projektorientierte Auftragsforschung. Wie sehen die Konditionen aus? Antragsteller sind kleine und mittlere produzierende Unternehmen mit Sitz in NRW, die max. 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. haben. Besondere Konditionen gelten für Anträge von kleinen Unternehmen mit max. 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio.. Der Einsatz der Gutscheine sieht keine Brancheneinschränkung vor. Die Innovationsgutscheine können bis zu 50 Prozent der externen Ausgaben des auftraggebenden Unternehmens erstatten. Für kleine Unternehmen gilt eine Förderquote von 80 Prozent. Es gelten absolute Kostenobergrenzen. Die Aufträge für externe Beratungen und Tätigkeiten können sowohl an deutsche wie auch an ausländische Hochschulen und Forschungseinrichtungen vergeben werden. Die Gutscheine müssen innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Die Kumulation von Gutscheinen von verschiedenen Unternehmen, die gemeinsam einen Auftrag vergeben möchten, ist möglich Halbjahr 2014

23 Variante: Innovationsgutschein B Förderfähig ist die Inanspruchnahme einer externen wissenschaftlichen Beratung, die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer qualitativen Produktverbesserung, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation in Anspruch genommen wird. In Frage kommen zum Beispiel Marktrecherchen und Werkstoffstudien. Der Gutschein hat einen Wert von max Variante: Innovationsgutschein F&E Förderfähig ist die externe Vergabe von F&E-Tätigkeiten mit dem Ziel, die Innovation bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife fertig zu stellen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Engineering-Leistungen, Prototypenbau oder Designtätigkeiten handeln. Der Gutschein hat einen Wert von max Die jeweiligen Gutscheine können unabhängig voneinander beantragt werden. Wo findet man weitere Informationen? Ausführliche Informationen liefert die Internetseite: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen e. V. Service-Büro Riemenschneiderstr Bonn Tel.: innovationsallianz@inno-nrw.de Internet: 1. Halbjahr

24 3.2 NRW.BANK.Innovationskredit Was wird gefördert? Der NRW.BANK.Innovationskredit unterstützt Investitionen in neue innovative Produkte, Produktionsverfahren oder deren wesentlicher Verbesserung. Es können insbesondere auch Kosten von Vorführanlagen, der Bau von Demonstrationsanlagen sowie begleitende Maßnahmen wie Aufwendungen für externe Sie entwickeln für Ihr mittelständisches Unternehmen ein neues und innovatives Produkt. Ihnen fehlen die Eigenmittel, um die Umsetzung zu finanzieren. Beratungsdienstleistungen und erste Messeteilnahmen finanziert werden. Das geförderte Vorhaben muss gemäß den Fördervorgaben für das KMU neuartig allerdings nicht zwingend eine Marktneuheit sein. Wie sehen die Konditionen aus? Antragsteller können nur Unternehmen oder Freiberufler bis max. 500 Mio. Jahresumsatz sein, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind. Das Darlehen finanziert bis zu 100 Prozent der Vorhabenskosten. Darlehensbeträge liegen zwischen und 10 Mio.. Die Darlehenslaufzeit kann fünf oder zehn Jahre betragen. Der Investitionsort muss in NRW liegen. Der zinssubventionierte Kredit bietet Unternehmen eine mittel- bis langfristige Finanzierung für ihr Vorhaben. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese verlangt von Unternehmen hierfür bankübliche Sicherheiten. Auf Antrag kann die NRW.BANK die Hausbank ab einem Darlehensvolumen von gegebenenfalls zu 50 Prozent aus der Haftung für das Darlehen entlassen (Variante Haftungsfreistellung ). Wo findet man weitere Informationen? Ausführliche Informationen zum Förderdarlehen und zu den aktuellen Zinskonditionen gibt es auf der Internetseite der NRW.BANK: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen NRW.BANK Service-Center Tel.: Internet: Halbjahr 2014

25 3.3 NRW/EU Programm Wachstum und Beschäftigung Forschung, technologische Entwicklungen und Innovation zu stärken, ist einer von vier Schwerpunkten des NRW/EU Programms Wachstum und Beschäftigung (OP EFRE NRW) mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Mrd.. Das Programm wird zu je 50 Prozent aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land NRW Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und möchten in einem Konsortium mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen neue Produkte und Verfahren entwickeln. finanziert und ist das wichtigste wirtschafts- und strukturpolitische Instrument des Landes in den nächsten Jahren. Die sogenannte Prioritätsachse 1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sieht für den Förderzeitraum von sieben Jahren insgesamt 930 Mio. EFRE-Mittel vor. Wesentliche Ziele der Förderung sind anwendungsorientierte F&E-Potentiale in NRW zu erhöhen sowie die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. Was wird gefördert? Ein Großteil der Mittel wird für die Entwicklung von neuen innovativen, nachhaltigen und marktfähigen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den acht Leitmärkten des Landes NRW eingesetzt. Diese Leitmärkte spiegeln die spezifischen Stärken und Spezialisierungsvorteile NRWs wider und sind zentraler Bestandteil der Innovationsstrategie des Landes. Die acht Leitmärkte in NRW sind: Produktion (Maschinen-/Anlagenbau/Produktionstechnik) Neue Werkstoffe Mobilität und Logistik Informations- und Kommunikationstechnologien Energie- und Umweltwirtschaft Medien und Kreativwirtschaft Gesundheit Life Sciences Die Förderung erfolgt in Form von Projektkostenzuschüssen. In regelmäßigen Abständen werden in den Leitmärkten Wettbewerbsaufrufe (Calls) zur Einreichung von Projekten mit konkreten Auswahlkriterien veröffentlicht. Die besten Projekte in der Regel innovative umsetzungsorientierte Vorhaben, die noch keine Marktreife besitzen - werden dann zur Förderung vorgeschlagen. An diesen Wettbewerben können sich Unternehmen gemeinsam mit Forschungsinstituten beteiligen. Mit den ersten Aufrufen ist ab dem 4. Quartal 2014 zu rechnen. Es ist geplant, insgesamt acht Aufrufe zu veröffentlichen, für die es jeweils zwei feste Einreichungstermine geben wird. Darüber hinaus ist die Förderung marktnaher Innovationsvorhaben von KMU vorgesehen, um die Markteinführung von innovativen Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen. Geplant ist ein Innovationsfonds für KMU, der mit zinsgünstigen Darlehen und eigenkapitalersetzenden Elementen marktnahe Innovationsvorhaben und Markteinführungen finanziert. 1. Halbjahr

26 Cluster, Innovations- und Kompetenznetzwerke bilden einen weiteren Bestandteil der Förderung in der Prioritätsachse 1. Diese Cluster und regionalen Netzwerke unterstützen die Unternehmen in den acht Leitmärkten, indem sie den Austausch von Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen fördern, Zukunftsthemen identifizieren, Synergien und Cross- Innovationen generieren und neue Marktpotenziale erschließen. Wo findet man weitere Informationen? Weitere Informationen zum OP EFRE NRW stehen auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalens: Eine neu eingerichtete Leitmarktagentur beim Projektträger ETN am Forschungszentrum Jülich betreut Wettbewerbsinteressenten, nimmt Projektskizzen entgegen und veröffentlicht auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen: Öffentliche Informations- und Beratungsstellen Ziel2-Sekretariat Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) Haroldstr Düsseldorf Dr. Claudia Schulte Tel.: Fax: claudia.schulte@mweimh.nrw.de Halbjahr 2014

27 Impressum Verantwortlich V.i.S.d.P. Caroline Gesatzki Leiterin Presse und Kommunikation NRW.BANK Redaktion Ingrid Hentzschel Marcel Gleiß, Verena Würsig Tim Schüürmann (ZENIT GmbH) Herausgeber NRW.BANK Tel.: Internet: NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Handelsregister HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE Redaktionsschluss: NRW.Europa wird gefördert von der Europäischen Union, dem Land NRW und der NRW.BANK Disclaimer: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Alle Rechte vorbehalten. 1. Halbjahr

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