Studienführer Fachschule für Technik

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1 Studienführer Fachschule für Technik 1. Allgemeines 1.1 Die Rheinische Akademie Köln ggmbh und ihre Einrichtungen 1.2 Die Fachschule für Technik der Rheinischen Akademie Köln ggmbh 1.3 Grundsätze der Ausbildung 1.4 Aufgaben der Fachschule für Technik Ziel der Ausbildung Schlüsselqualifikation Staatliche Abschlussprüfung Staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Fachhochschulreife 1.5 Finanzielle Förderung Agentur für Arbeit Versicherungsträger, z. B. Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung Bund/Land Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG (sog. Meister-BAföG) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Berufsförderungsdienst 1.6 Vorkurs 2. Der staatlich geprüfte Techniker im Beruf 2.1 Tätigkeitsbereiche 2.2 Der staatlich geprüfte Techniker in der freien Wirtschaft 2.3 Der staatlich geprüfte Techniker als Selbständiger 2.4 Der staatlich geprüfte Techniker in Verbänden und Gesellschaften 2.5 Der staatlich geprüfte Techniker in Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichen Dienst 3. Organisation der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker 3.1 Organisation 3.2 Quereinstieg 3.3 Ausbildungsbeginn 3.4 Ort und Zeit der Lehrveranstaltungen 3.5 Unterrichtszeitraum 3.6 Versetzung/Abschlussprüfung 4. Aufnahmebedingungen 4.1 Voraussetzungen 4.2 Bewerbungsunterlagen 4.3 Zulassung zur Ausbildung 5. Zusatz- und Mehrfachqualifikation während der Ausbildung 6. Qualifikation nach der Ausbildung 7. Studienberatung 1

2 1. Allgemeines 1.1 Die Rheinische Akademie Köln ggmbh und ihre Einrichtungen Die Rheinische Akademie Köln ggmbh ist ein Berufskolleg in freier Trägerschaft. Ihren Zielsetzungen entsprechend fördert sie in besonderer Weise die Weiterbildung in Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaft. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit seit nunmehr 40 Jahren ist die Ausbildung und berufliche Weiterbildung auf naturwissenschaftlichem, technischem und wirtschaftlichem Gebiet für mittlere und gehobene Positionen in Wirtschaft und Verwaltung. An der Rheinischen Akademie gibt es verschiedene Fachschulen, Höhere Berufsfachschulen und Lehranstalten. 1.2 Die Fachschule für Technik der Rheinischen Akademie Köln ggmbh Die Fachschule für Technik dient der vertiefenden beruflichen Fort- und Weiterbildung. Im Zuge wachsender Rationalisierung in allen Bereichen der Technik werden immer höhere Anforderungen an die Qualifikation der dort Beschäftigten gestellt. Das Verständnis für die komplizierter werdenden technischen Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahrensweisen erfordert ein solides Grundwissen und geistige Flexibilität. Die berufliche Erstausbildung reicht heute nicht mehr aus, ständige Weiterbildung ist erforderlich. Durch berufliche Weiterbildung können neue Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten über Zusammenhänge und Verbesserungen von Verfahren erworben werden. Nur so kann man den wachsenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernprozesses ist auch notwendig, damit der einzelne bewusst an den Entwicklungsprozessen in den verschiedenen Lebensbereichen teilhaben kann. Die Rheinische Akademie Köln ggmbh bietet die berufliche Weiterbildung zum "staatlich geprüfter Techniker" in folgenden Fachrichtungen und Schwerpunkten: Bautechnik - Schwerpunkt Hochbau - Schwerpunkt Tiefbau Elektrotechnik Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Kraftfahrzeugtechnik Maschinenbautechnik Medizintechnik 2

3 1.3 Grundsätze der Ausbildung Der Ablauf der Ausbildung an der Fachschule für Technik der Rheinischen Akademie Köln ggmbh beinhaltet folgende Punkte, die eine Technikerausbildung optimal gestalten: 1. Intensiver Praxisbezug, d. h. die Lehrkräfte sind darauf bedacht, den Lehrstoff praxisbezogen und anschaulich darzustellen und ihn von nicht erforderlichem theoretischem Ballast zu befreien. 2. Kompaktheit, d. h. die Ausbildung ist auf eine Dauer von vier Semestern mit anschließender staatlicher Abschlussprüfung angelegt. Der Ausbildungsplan ermöglicht einen zügigen und kontinuierlichen Ablauf der Ausbildung. 3. Optimale Lehr- und Lernsituationen, d. h. die Lehrveranstaltungen werden in überschaubarem Rahmen abgehalten. Kleine Praktikumsgruppen ermöglichen kooperative Arbeitsweisen, bei Übungen können individuelle Fragen und Anregungen berücksichtigt werden. 1.4 Aufgaben der Fachschule für Technik Ziel der Ausbildung im Fachbereich Technik ist, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für technisch-naturwissenschaftliche und gestaltende Arbeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zum staatlich geprüften Techniker zu qualifizieren. Dabei lernt der künftige Techniker, ökonomische, ökologische und gesellschaftspolitische Gesichtspunkte bei seiner Tätigkeit zu berücksichtigen. Die technische Entwicklung hat in den vergangenen Jahrzehnten zu weitreichender Veränderungen in Industrie und Handwerk geführt, so prägen z.b. Elektro- und Maschinenbautechniker den Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich. Den staatlich geprüften Technikern kommt bei der Umsetzung der neuen Technologien in der Praxis große Bedeutung zu. Sie sind es, die für die Realisierung vor Ort verantwortlich sind. Der Techniker steht zwischen dem stark praxisorientiertem Meister und den mehr theoretischen Diplomingenieur. Er ist der Praktiker unter den Theoretikern Schlüsselqualifikationen sind langfristig wirksame Fähigkeiten, Einstellungen und Werthaltungen, die staatlich geprüfte Techniker in die Lage versetzen, selbständig Probleme ihrer Berufsbereiche zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und Wege zur Lösung dieser Probleme in wechselnden, Situationen zu finden. Sie müssen zu wirtschaftlichem Denken und verantwortlichem, leistungsbewusstem Handeln befähigt sein. Wesentlich ist die Gabe, Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und zu beurteilen. Wichtig ist die Fähigkeit zur Teamarbeit. Darüber hinaus erfordern die vielfältigen internationalen Verflechtungen der Unternehmen Fremdsprachenkenntnisse. Mehr denn je hängt der Erfolg eines Unternehmens von der beruflichen Qualifikation und Handlungskompetenz seiner Mitarbeiter ab. 3

4 1.4.3 Staatliche Abschlussprüfung Die staatliche Abschlussprüfung (Fachschulexamen) findet am Ende des vierten Semesters statt, nach der für das Land Nordrhein-Westfalen gültigen Prüfungsordnung der Fachschule für Technik (APO-BK vom , Anlage E). Die Abschlussprüfung wird unter staatlichem Vorsitz eines Beauftragten der Bezirksregierung Köln von den Lehrern der Rheinischen Akademie Köln ggmbh, Fachschule für Technik, durchgeführt Staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Technikerin" "Staatlich geprüfter Techniker" mit Angabe der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen Fachhochschulreife Durch eine zusätzliche Fachhochschulreifeprüfung kann die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife erworben werden (APO-BK vom , Anlage E, 2. Abschnitt). 1.5 Finanzielle Förderung Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Agentur für Arbeit möglich. Maßnahmen zur Rehabilitation werden bei der Agentur für Arbeit beantragt. Erkundigungen hierüber sind frühzeitig vor Studienbeginn bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Agentur für Arbeit (erster Wohnsitz) einzuholen Versicherungsträger z.b. Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund/ Land Die verschiedenen Versicherungsträger finanzieren bei Vorliegen der Voraussetzungen Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen, in der Regel in Verbindung mit der Agentur für Arbeit Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (sog. Meister-BAföG) Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Das Gesetz wurde für alle Bundesländer zum bewilligt. Falls Sie einen anderen Finanzierungsträger haben, z.b. BAföG, BFD, LVA, BFA, BG, Agentur für Arbeit oder andere, entfällt der Anspruch auf Leistungen nach dem AFBG (siehe unten). Einzelheiten des Gesetzes der Bundesregierung zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (Meister-BAföG) gültig ab 01. Januar 1996 Antragsberechtigte: Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung zur/m - Staatlich geprüfte/r Techniker/in - Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in 4

5 Leistungen: Lebensunterhaltsförderung (nur für Tagesschulen) max. 697,-- monatlich für Ledige max. 912,-- monatlich für Verheiratete zzgl. 210,-- monatlich für jedes Kind (50% Zuschuss) Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind. Die Förderung des Lebensunterhaltes ist einkommens- und vermögensabhängig bis zu 238,-- monatlich Zuschuss, der Rest als Bankdarlehen. Zinssatz Tilgung zinsfrei während der Schulungsdauer und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit, danach variabel. tilgungsfrei zwei Jahre nach Lehrgangsende, danach mindestens 128 monatlich innerhalb von 10 Jahren. Bei Existenzgründung oder Übernahme eines Unternehmens innerhalb von drei Jahren nach Abschluss wird auf Antrag 71% des Restdarlehens für die Lehrgangsgebühren erlassen, wenn das neugegründete Unternehmen nach drei Jahren noch besteht und spätestens bei Antragstellung für mindestens vier Monate zwei sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt sind. Ausschluss der Förderung Die Teilnahme an einer Maßnahme wird nach diesem Gesetz nicht gefördert, wenn für sie 1. Ausbildungsförderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz geleistet wird, 2. Unterhaltsgeld nach 44 des Arbeitsförderungsgesetzes oder nach 6 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes vom 23. Juni 1994 (BGBl. I S. 1311, 1314) geleistet wird oder 3. ein Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach 56 Abs. 3. Nr. 1 bis 3 des Arbeitsförderungsgesetzes oder 567 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung besteht o- der vergleichbare Leistungen nach der für einen anderen Rehabilitationsträger im Sinne des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890), geltenden Vorschriften erbracht werden. Der Anspruch auf Förderung nach diesem Gesetz ist auf die Leistungen zum Lebensunterhalt beschränkt, wenn die Kosten der Maßnahme nach 45 in Verbindung mit 46 Abs. 3. Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes erstattet werden. Infos: Wo werden Anträge gestellt? Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderungsanträgen und die Beratung sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz zuständig. 5

6 Ausnahme bestehen in folgenden Bundesländern: Zuständig: Nordrhein Westfalen: Bezirksregierung Köln in Aachen Bremen: Senator für Arbeit, Frauen und Soziales Hamburg: Handwerkskammer Hamburg Hessen: Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken Niedersachsen: Bezirksregierung Hannover Sachsen: Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche Schleswig Holstein: Investitionsbank Schleswig Holstein in Kiel Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar Stand: Änderungen vorbehalten - Ein Formular für die Anforderung von Antragsunterlagen bei den Behörden finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt Anmeldung. Sollten Sie noch Fragen zum AFBG haben, so können Sie uns gerne anrufen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Die Fachschule für Technik ist vom Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, in Aachen als förderungswürdig anerkannt. Für Fachschüler ist eine individuelle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG) daher möglich. Auskunft erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Stadt- oder Kreisverwaltung am Heimatort (1. Wohnsitz). Berechnung: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten Angehörige und ehemalige Angehörige der Bundeswehr bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch den zuständiger, Berufsförderungsdienst auf Antrag Studienförderung. Auskunft erteilen die Kreiswehrersatzämter. 1.6 Vorkurs Allen Bewerbern für die Fachschule für Technik, die seit längerer Zeit keine Schule besucht haben oder durch jahrelange Berufspraxis nicht mehr an systematischem Lernen gewöhnt sind, empfehlen wir den Besuch eines Vorkurses. Die Kurse werden in Kooperation mit RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln ggmbh durchgeführt, um den Start zu erleichtern und um zu prüfen, ob man für den Besuch der Schule geeignet erscheint. Eine Förderung über das Agentur für Arbeit ist bei entsprechenden Voraussetzungen nach dem AFG möglich. Kursinhalte: Neben einer Auffrischung der Kenntnisse in Mathematik (Algebra, Geometrie und Funktionslehre) werden die Grundlagen der Physik und Chemie sowie die Fachkunde für Metall- und Elektrotechnik grundlegend wiederholt und auf den Besuch der Technikerschule vorbereitend zugeschnitten. Termine: Der Vorkurs für das Wintersemester beginnt jeweils Mitte Mai und dauert 8 Wochen. Die genauen Daten erfahren Sie bei der Studienberatung oder unter Kosten: Die Lehrgangskosten betragen inkl. Lernmittel 810,00 *. Änderungen vorbehalten. * Stand:

7 2. Der staatlich geprüfte Techniker im Beruf 2.1 Tätigkeitsbereiche Aufgrund der Spezialisierung des staatlich geprüften Technikers entsprechend seiner bisherigen Tätigkeit ist die Fachschule für Technik nach Fachrichtungen und Schwerpunkten gegliedert. Die betrieblichen Einsatzmöglichkeiten der staatlich geprüften Techniker umfassen Tätigkeiten als führende Mitarbeiter in Planung, Konstruktion und Fertigung, Gestaltung und Ausführung, in Betriebsorganisation und Marketing, im Service und Kundendienst sowie Beratung und Gestaltung. 2.2 Der staatlich geprüfte Techniker in der freien Wirtschaft Abteilungsleiter Gruppenleiter Sachbearbeiter Versuch und Entwicklung Labor Konstruktion, Entwurf Arbeitsvorbereitung Fertigung Kontrolle, Abnahme Baustelle Montage Verkauf, Vertrieb Ingenieurbüro, Architekturbüro Technikum, Labor Umweltschutz Entsorgung Service, Kundendienst 2.3 Der staatlich geprüfte Techniker als Selbständiger Unternehmer Mitunternehmer Vorwiegend in mittleren und kleineren Unternehmen, Werkstätten, Labors, Handels- und Verkaufsbetrieben 2.4 Der staatlich geprüfte Techniker in Verbänden und Gesellschaften Abteilungsleiter Gruppenleiter Sachbearbeiter Fachverbände, Normenverbände Versicherungsgesellschaften Wohnungsbaugesellschaften Wohnungsgenossenschaften Siedlungsgesellschaften Landesverbände z.b. Landschaftsverband NW Umweltschutzverbände T Ü V DEKRA BVT 7

8 2.5 Der staatlich geprüfte Techniker in Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichen Dienst Angestellter oder Beamter Deutsche Bahn AG Telekom Kommunale Versorgungsbetriebe Bauämter Bundeswehr Umweltschutzbehörden Gesundheitswesen Kliniken, Krankenhäuser 3. Organisation der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker 3.1 Organisation Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker an der Fachschule für Technik ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert. Während im ersten Abschnitt überwiegend schwerpunktübergreifende Inhalte unterrichtet werden, ist der zweite Abschnitt weitgehend den speziellen berufsbezogenen Fächern vorbehalten. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Der wöchentliche Unterricht umfasst im Durchschnitt 30 Unterrichtsstunden je 45 Minuten, die auf fünf Unterrichtstage verteilt sind. 3.2 Quereinstieg Sofern freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerber bei einem Wechsel von einer anderen Fachschule in NRW in den zweiten Ausbildungsabschnitt an der Fachschule aufgenommen werden, sofern sie die gleiche Fachrichtung / Schwerpunkte belegt haben. 3.3 Ausbildungsbeginn Der Ausbildungsbeginn für die Vollzeitform ist Anfang September eines jeden Jahres. Die genauen Daten erfahren Sie bei der Studienberatung oder unter Die Studienplätze werden nach dem Eingangsdatum der Studienanmeldung vergeben. 3.4 Ort und Zeit der Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen der Fachschule für Technik finden statt in den Schulungsräumen: Vogelsanger Straße 295, Köln (Ehrenfeld). 3.5 Unterrichtszeitraum Montag bis Freitag. In der Zeit von bis Uhr werden durchschnittlich 30 Unterrichtsstunden bzw. Praktikumstunden erteilt. Die tägliche Anzahl der Unterrichtsstunden ist dem jeweils aktuellen Stundenplan zu entnehmen. 3.6 Versetzung/Abschlussprüfung Die Versetzung erfolgt nach Abschluss des 2. Semesters (1. Schuljahr). Nach erfolgreichem Besuch der Fachschule erfolgt im 4. Semester die Abschlussprüfung (das Fachschulexamen). 8

9 4. Aufnahmebedingungen 4.1 Aufnahmevoraussetzungen 1. Der Besuch der Fachschule setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine sich daran anschließende Berufspraxis von einem Jahr voraus. 2. In die zweijährige Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer a) die Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach Landesrecht erfolgreich abgeschlossen hat und b) eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und c) den Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, nachweist. Die einjährige Berufstätigkeit nach Buchstabe b kann auch in Form eines gelenkten Praktikums absolviert werden. 3. In die zweijährige Fachschule für Technik kann abweichend von Absatz 2 auch aufgenommen werden, wer den Abschluss der Berufsschule und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die Aufnahme in Ausnahme- und Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht. Wegen der Vielzahl der möglichen Ausnahmefälle (Studienzeiten, berufliche Rehabilitation u.a.) ist hier ein Bewerbungsgespräch zu empfehlen. 4.2 Bewerbungsunterlagen Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden: - Studienanmeldung - Einschreibung - Lebenslauf - Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule - Abschlusszeugnis der Berufsschule - Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief - Nachweis der Berufspraxis - 2 Lichtbilder (Passfotos) - Geburtsurkunde oder Kopie Personalausweis 4.3 Zulassung zur Ausbildung Die Studienzulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Rheinischen Akademie. Die Fortbildung ist schulgeldfrei, es werden jedoch pauschalierte Lehrgangsgebühren/Nutzungsbeiträge von z.z. 520,--* pro Semester erhoben. * Stand September

10 5. Zusatz- und Mehrfachqualifikationen während der Ausbildung Die Rheinische Akademie Köln ggmbh bietet in Kooperation mit dem RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln ggmbh neben der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker die Möglichkeit zusätzlicher Qualifikationen. Rückmeldungen von Absolventen und Anregungen aus Industrieunternehmen haben gezeigt, dass zusätzlich erworbene Qualifikationen in anderen Fachgebieten für eine spätere berufliche Tätigkeit von großem Nutzen sind. Darüber hinaus ergeben sich größere Chancen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Die Fachschule für Technik hat diese Entwicklung früh erkannt. Sie trägt ihr durch ein Angebot spezieller Kurse Rechnung. Folgende Zusatzqualifikationen werden z. Z. angeboten: 10 Dauer in Stunden à 45 Min. **) 120 Kurs Kursbezeichnung N r. 1. Berufs- und Arbeitspädagogik - Ausbildereignung 2. ECDL HTML Macromedia Dreamweaver CAD Aufbaukurs CAD Aufbaukurs für Bautechniker Windows 2008 Server Linux Objektorientierte Programmierung am 42 Beispiel C++ 9. SPS Grundkurs EPLAN Strahlenschutz nach StrlSchV Strahlenschutz nach RöV Auffrischung Strahlenschutz nach StrlSchV Auffrischung Strahlenschutz nach RöV Technischer Umweltschutz Laserschutzbeauftragter Baudenkmalpflege Baugeschichte Brandschutz Schall- und Wärmeschutz Gebäudeenergiepass ENEV Geographische Informationssysteme EG Umweltaudit Erneuerbare Energien Techn. Mechanik/Werkstofftechnik - Vertiefungskurs Technische Mechanik I (Statik) Technische Mechanik II (Dynamik) Technisches Englisch Wirtschaft - Englisch Cambridge Business Englisch Controlling Assistent Marketing Assistent Unternehmensanalyse Dienstleistungsplanspiel Internationales Rechnungswesen 42

11 **) Änderungen vorbehalten. Stand November 08. Das Angebot der Zusatzqualifikationen richtet sich nach dem Bedarf und den Anfragen aus der Industrie. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten. Die Zeiten der Zusatzqualifikationen werden nach Möglichkeit so gelegt, dass externe Bewerber die Möglichkeit der Teilnahme haben. 11

12 6. Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt Im Anschluss an die Technikerausbildung können Sie noch eine Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt bei uns absolvieren. Ziel des Bildungsganges Die Kombination aus fundiertem betriebswirtschaftlichen Fachwissen und praxisnahem technischen Verständnis macht die Technischen Betriebswirte zu gesuchten Mitarbeitern und eröffnet ihnen in allen Branchen beste Karriereaussichten in Führungspositionen oder in der unternehmerischen Selbstständigkeit. Aufgaben und Tätigkeiten Aufgrund ihres technischen und betriebswirtschaftlichen Wissens und Könnens sind Technische Betriebswirte besonders befähigt: abteilungsübergreifend zu arbeiten gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren technische Probleme unter ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten Führungsaufgaben zu übernehmen Dabei eröffnen sich vor allem folgende Tätigkeitsfelder: der Einsatz im Vertrieb der Einsatz in der Produktion einschließlich der Qualitätssicherung der Einsatz in der Kalkulation und Kostenplanung die Vermittlung zwischen kaufmännischen und technischen Mitarbeitern der Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter oder bei der Studienberatung. Kosten: 1850 (inkl. Lehrmittel). 7. Studienberatung Fachschule für Technik an der Rheinischen Akademie Köln ggmbh, Herr Feikes, Telefon 0221/ , Fax 0221/ Vogelsanger Str. 295, Köln - Ehrenfeld, Gebäude 1, Raum feikes@rak.de 12

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