Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
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- Ralf Fiedler
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1 Anlage 1 Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht Bilanz nach dem Fachgespräch im MU am hinsichtlich der Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht und Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der geplanten Umfassenden Sicherheitsüberprüfung (USÜ) für die im Leistungsbetrieb befindlichen Niedersächsischen Kernkraftwerke Im Rahmen des Fachgesprächs Status der Sicherheitsprüfungen laufender Atomkraftwerke in Niedersachsen am wurden die Fragen der Teilnehmer aufgenommen und protokolliert, soweit sie nicht direkt beantwortet werden konnten. Nachdem die Fragen strukturiert und gebündelt worden waren, wurden die offenen Punkte in der Bewertung durch das Fachreferat übernommen. Bereits im Laufe der Veranstaltung wurden in den Präsentationen der Referenten die Aktivitäten sowohl der Betreiberinnen als auch der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde dargestellt. Hierbei fanden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen gemäß 19 AtG (PSÜ) sowie die Überprüfungen zur Umsetzung der Maßnahmen der BMU- Nachrüstliste im Rahmen des 7d AtG (NRL) Erwähnung. Ferner wurde auf abgeschlossene Überprüfungen wie die RSK- SÜ und den EU- Stresstest sowie weitere, teilweise noch anhängigen RSK- Beratungen, die 2013 in Kraftgesetzten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke, die noch in Bearbeitung befindliche Weiterleitungsnachricht der GRS (WLN) sowie die kontinuierlichen Aktivitäten der CNS eingegangen. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die durch den EU- Stresstest initiierten Folgeprozesse wie den ENSREG- Actionplan und den unter der Federführung des BMUB abgeleiteten Nationalen Aktionsplan gelegt. Sämtliche aus Post- Fukushima- Maßnahmen resultierenden Empfehlungen sind von der Niedersächsischen Atomaufsicht im sogenannten Masterplan zusammengefasst worden, dies wurde anhand eines Beispiels verdeutlicht. Von den Betreibervertretern wurde gezeigt, dass diese Empfehlungen mit konkreten Maßnahmen, teils durch Beschaffung und Einbau von Hardware, teils durch die Erstellung von Anweisungen, umgesetzt werden bzw. in weiten Teilen schon umgesetzt sind.
2 - 2 - Es zeigt sich folgender Sachstand: KWG: Der aus dem EU- Stresstest abgeleitete Deutsche Aktionsplan sieht zur Umsetzung der Empfehlungen für das Kernkraftwerk Grohnde in der aktuellen Überarbeitungsversion 28 anlagenspezifische Aktivitäten bzw. Maßnahmen vor. Von diesen sind 23 bereits umgesetzt, fünf befinden sich noch in der Bearbeitung. Dies sind im Einzelnen: 1. Schaffung EVA- geschützter Einspeisepunkte zum Anschluss mobiler Notstromaggregate im Bereich des Notspeisegebäudes. Auslegung und Planung sind abgeschlossen, die Realisierung der Einspeisepunkte ist in Arbeit. Die Umsetzung ist in diesem Jahr geplant. 2. Überprüfung der Anforderungen und ggf. Optimierung an das System zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters unter Berücksichtigung von Station- Blackout- Bedingungen, ungünstigen radiologischen Bedingungen und der Wirksamkeit nach naturbedingten äußeren Bemessungseinwirkungen. Der Abschluss ist in diesem Jahr geplant. 3. Überprüfung der Notwendigkeit zusätzliche anlageninterne Notfallmaßnahmen auch von der Notsteuerstelle einleiten zu können. Der Abschluss ist in diesem Jahr geplant. 4. Eine Überprüfung der Robustheit der Notfallmaßnahme SDE und Bespeisen DE wurde durchgeführt. Der Abschluss ist für dieses Jahr geplant. 5. Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte. Ein Konzept wurde erstellt, die Umsetzung der Maßnahmen ist in Arbeit, der Abschluss ist für dieses Jahr geplant.
3 - 3 - KKE: Der aus dem EU- Stresstest abgeleitete Deutsche Aktionsplan sieht zur Umsetzung der Empfehlungen für das Kernkraftwerk Emsland in der aktuellen Überarbeitungsversion 20 anlagenspezifische Aktivitäten bzw. Maßnahmen vor. Von diesen sind 16 bereits umgesetzt, vier befinden sich noch in der Bearbeitung. Dies sind im Einzelnen: 1. Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken. Diese Einspeisemöglichkeiten sind implementiert. Die Unterlage zur Beschreibung der einzelnen Schritte wird derzeit erstellt, die Fertigstellung ist in diesem Jahr geplant. 2. Die Überprüfung der Robustheit und Bewertung der Konsequenzen einer auslegungsüberschreitenden Ringraumüberflutung einschließlich der Kühlung des Brennelement- Lagerbeckens wurde im Rahmen der Robustheitsanalysen angestoßen. Der Abschluss ist in diesem Jahr geplant. 3. Anschaffung eines weiteren Feuerwehrfahrzeugs, wobei die Standorte der beiden Fahrzeuge auf dem Kraftwerksgelände getrennt gewählt werden, so dass bei Bedarf der Zugriff auf Ausrüstungen und Hilfsmittel an unterschiedlichen Stellen auf dem Anlagengelände gewährleistet ist. Das Feuerwehrfahrzeug befindet sich derzeit in der Fertigung, die Auslieferung erfolgt bis Ende Februar Die Druckentlastung ist bei den meisten äußeren Bemessungseinwirkungen und bei Station- Blackout möglich. Nachweise der Wirksamkeit der Einrichtungen zum Wasserstoffabbau wurden mit Implementierung der H2-Rekombinatoren erbracht. Die Wirksamkeit der gefilterten Druckentlastung bei Erdbeben soll ggf. durch qualifizierte Begehungen bewertet werden. Die Durchführung ist in diesem Jahr geplant. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beantwortung der aus dem Fachgespräch vom 15. Januar 2014 hinsichtlich der Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht protokollierten Fragestellungen wie folgt:
4 - 4 - War die Ursache für die Kernschmelze in Fukushima das Erdbeben oder der darauffolgende Tsunami? Zur Beantwortung der Frage wird auf den aktuellen Bericht der GRS Fukushima Daiichi Unfallablauf, radiologische Folgen verwiesen (2. überarbeitete Auflage März 2013, GRS-S-53, ISBN ). Hier wird ausgeführt, dass bereits während des Unfalls ersichtlich war, dass sowohl das Erdbeben als auch der Tsunami den nachfolgenden Unfallablauf entscheidend geprägt haben. Durch das Erdbeben fiel die externe Stromversorgung der Anlage aus. Die durch den Tsunami verursachte Überflutung des Anlagengeländes führte unter anderem zum Ausfall der Notstromdiesel und zusätzlich nahezu aller Batterien in den Blöcken 1 4 und zerstörte die Nachkühlsysteme. Der dadurch bedingte Ausfall der Nachwärmeabfuhr führte letztlich zur Kernschmelze in den Blöcken 1-3. Ob bereits durch das Erdbeben Schäden an den Reaktorblöcken verursacht wurden, die einen bedeutenden Einfluss auf den weitern Unfallablauf hatten, ist noch nicht abschließend geklärt. Die durch den Tsunami verursachten Schäden hätten jedoch alleine ausgereicht, um einen vergleichbaren Unfallablauf zu verursachen. Diese Ansicht wird auch durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geteilt (BfS- Schreiben SK/-gra vom ). Hierin wird ausgeführt, dass der Unfallablauf in der Anlage Fukushima- Daiichi maßgeblich durch das Tohoku- Erdbeben sowie den daraus entstandenen Tsunami bestimmt wurde, der für die Katastrophe maßgebliche Unfallablauf jedoch nach heutigen Erkenntnissen mit dem Eintreffen des Tsunamis ca. 50 Minuten nach dem Erdbeben einsetzte.
5 - 5 - Werden inhaltliche Aktivitäten der Atomaufsicht veröffentlicht? Im Fachgespräch am wurden die Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht dargestellt. Es wurde gezeigt, dass der ENSREG- Actionplan als Folgeprozess des EU- Stresstests in einen nationalen (deutschen) Aktionsplan überführt wurde, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet und noch im ersten Quartal 2014 durch BMU veröffentlicht werden soll. In diesem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Reaktorunfall in Fukushima sind alle Aktivitäten, die aufgrund des Fukushima- Unfalls für deutsche Kernkraftwerke getroffen wurden, zusammengefasst. Hierzu zählen Erkenntnisse und Maßnahmen aus der RSK- Sicherheitsüberprüfung, dem EU- Stresstest mit Folgeprozessen, der CNS Vertragsstaatenkonferenzen, RSK- Empfehlungen und der GRS- Weiterleitungsnachricht. Die Verfolgung der Umsetzung der Maßnahmen für die Anlagen Emsland, Grohnde und Unterweser durch die Kernkraftwerksbetreiber im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens obliegt der Niedersächsischen Atomaufsicht. Zu diesem Zweck wurde ein sogenannter Masterplan etabliert, der sich strukturell am nationalen Aktionsplan orientiert. Dieser Masterplan spiegelt den aktuellen Umsetzungsstand wieder und wird kontinuierlich aktualisiert. Da diese Datenbankanwendung durch den hinzugezogenen Sachverständigen, die TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG, gepflegt wird, besteht keine Möglichkeit des direkten Zugriffs für externe Stellen, dies gilt auch für den Betreiber. Allerdings wird im Rahmen von Statusgesprächen der jeweils aktuelle Status in regelmäßigen Abständen in Form einer Excel- Tabelle exportiert, diese könnte über den Internetauftritt des MU der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Welche Forderungen bestehen aus den Nachrüstlisten? Aus der Nachrüstliste sind insgesamt 21 Punkte mit Forderungen gestellt worden, auch diese sind Teil des oben angeführten Niedersächsischen Masterplans und können somit in der Datenbank bzw. der exportierten Tabelle eingesehen werden.
6 - 6 - Wie kommt es, dass aus technischer Sicht die Rückführung von Kühlwasser aus dem Reaktorsumpf bei keiner Anlage deutschlandweit vorhanden ist? Entsprechende Schaltungen der vorhandenen Pumpen sind in den Kernkraftwerken realisiert, in den Betriebsvorschriften festgelegt und durch die Sachverständigen geprüft. Diese Frage wurde im Rahmen der Veranstaltung ausführlich durch den Vertreter der Eon Kernkraft GmbH beantwortet. Geplantes weiteres Vorgehen Wie bereits in der Präsentation zu den Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht dargestellt wurde, ist beabsichtigt, mit der Durchführung der Umfassenden Sicherheitsüberprüfung USÜ die aus den bisher durchgeführten Post- Fukushima- Aktivitäten gewonnenen Erkenntnisse und die daraus gestellten und zu einem konkreten Zeitpunkt umgesetzten Empfehlungen zu nutzen, um spezifische Fragestellungen abzuleiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der erwähnte und kontinuierlich fortschreitende Prozess der Überprüfung durch die CNS- Vertragsstaaten momentan in der 6. Überprüfungskonferenz Ende März 2014 bei der IAEA in Wien mündet, deren Vorbereitung und Durchführung unter der Teilnahme Niedersächsischer Vertreter stattfindet, anhand der oben getroffenen Aussagen auch ersichtlich ist, dass für die im Leistungsbetrieb befindlichen Niedersächsischen Kernkraftwerke die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Deutschen Aktionsplan bis Ende 2014 voraussichtlich abgeschlossen sein wird, und somit bis zum Ende des Jahres 2014 eine weitere, überarbeitete Version des Deutschen Aktionsplanes vorliegen wird, die die bis dahin erfolgten Umsetzungen von Maßnahmen der Betreiber berücksichtigt.
7 - 7 - Auf Grundlage der Ergebnisse bzw. Erkenntnisse der voran genannten Prozesse im Herbst 2014 ist die konkrete Struktur der Umfassenden Sicherheitsüberprüfung abzuleiten. Der o. g. Masterplan für die Anlagen KWG und KKE wird im Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz gesondert eingestellt.
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