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1 Sept. Dez Seminare Schutzrechte. Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) Patentrechercheur (TRA) Manager für Schutzrechte (TRA).

2 TÜV RHEINLAND PATENTZENTRUM Dienstleistungen aus einer Hand das TÜV Rheinland Patentzentrum. Vom Schutz Ihrer Innovationen bis zum Management der Schutzrechte, das TÜV Rheinland Patentzentrum bietet Ihnen die ent sprechenden Dienstleistungen aus einer Hand: Patentrecherchen und -überwachungen Patentbasierte Analysen und Patent-Datenmanagement Aufbau von firmeninternen Patent-Managementsystemen Öffentliches Patentzentrum Vermittlung von Fördergeldern (SIGNO KMU-Patentaktion) Ihre Vorteile auf einen Blick: Mit TÜV Rheinland als Ansprechpartner entscheiden Sie sich für Komplettlösungen in allen Schutzrechtsfragen profitieren Sie von über 130-jähriger Erfahrung im Patentbereich arbeiten Sie mit einem seriösen und verlässlichen Dienstleister zusammen Kontakt TÜV Rheinland Consulting GmbH Patente und Normen Tillystr Nürnberg Tel Fax patente@de.tuv.com 2

3 INHALT Seminare Schutzrechte Modulare Praxislehrgänge Schutzrechte und Intellectual Property (IP) 4 Patentmanagement 6 Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) 8 Patentrechercheur (TRA) 10 Manager für Schutzrechte (TRA) 12 Was wir sonst noch bieten TÜV Rheinland Patentzentrum 2 Organisatorisches Fax-Anmeldung 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15 Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint. 3

4 Schutzrechte und Intellectual Property (IP). Grundlagen zum Schutz geistigen Eigentums von Unternehmen: Patente, Marken, Design. In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Rechte zum Schutz von Patenten, Marken und Design kennen. Sie erfahren, welche Schutzrechte bzw. welche Schutzrechtssysteme sich für welchen Zweck eignen und welche Kriterien für die Beurteilung der Schutzfähigkeit herangezogen werden. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Recherche nach Schutzrechten, die Durchsetzung von Schutzrechten und die unterschiedlichen Akteure im Patent- und Marken wesen und deren Zusammenwirken. Dieses Seminar ist Bestandteil der modularen Weiterbildungen zum Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA), Patentrechercheur (TRA) bzw. zum Manager für Schutzrechte (TRA). Ihr Nutzen Sie sind mit nationalen, europäischen und internationalen Schutzrechtsarten und Schutzvoraussetzungen vertraut. Sie kennen Grundstrategien für die Nutzung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten. Sie wissen gezielt nach Schutzrechten zu recherchieren. Fallbeispiele aus der Praxis vertiefen Ihr Wissen. Inhalt Schutzrechte Abgrenzung zwischen Patent-, Marken- und Designschutz Was ist ein Patent und wofür werden Patente erteilt? Der Weg zum Patent Überblick über Patentsysteme Die verschiedenen Markenformen Der Weg zur registrierten Marke Überblick über nationale und internationale Markensysteme Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke absolute und relative Schutzhindernisse Wie kann man ein Design schützen? Wozu berechtigen Schutzrechte und wie lassen sie sich durchsetzen? Wie recherchiert man nach Schutzrechten? Akteure im Patent- und Markenbereich und deren Zusammenarbeit Zielgruppe Mitarbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen. Mitarbeitende von Patentanwaltskanzleien, Patentrecherchebüros und Patentinformationsdiensten. 4

5 Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis Hinweis Dieses Seminar ist das erste Modul unserer modularen Lehrgangsreihe zum Thema Schutzrechte / Patente. Nach Besuch dieses und des zweiten Moduls Patentmanagement (Sem.- Nr ) können Sie sich mit einem dritten Modul spezialisieren zum: Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) (Modul 3a Sem.-Nr ), Patentrechercheur (TRA) (Modul 3b Sem.- Nr ) oder Manager für Schutzrechte (TRA) (Modul 3c Sem.-Nr ). Selbstverständlich ist dieses Seminar auch einzeln buchbar, wenn Sie die Abschlüsse nicht anstreben. Seminar-Nr Nürnberg Veranstaltung Uhr Preis 870, zzgl. MwSt. Endpreis 1.035,30 inkl. 19% MwSt. 5

6 Patentmanagement. Anmeldung, Erteilung, Durchsetzung und Vernichtung von Patenten. Dieses Modul erläutert den Aufbau einer Patentanmeldung und die Bedeutung der Patentansprüche. Sie lernen die Grundlagen der Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung kennen und werden aus erster Hand von Prüfern des deutschen und des europäischen Patentamts über Recherche und Prüfung im jeweiligen Amt informiert. Die Vorteile einer internationalen Patentanmeldung und das dazugehörige Verfahren werden dargestellt und Sie erhalten einen Überblick über Patentschutz im Ausland. Sie erfahren, wie sich Patente vernichten lassen und was im Falle einer Patentverletzung aus Sicht des Patentinhabers und des potenziellen Patentverletzers zu tun ist. Dieses Seminar ist Bestandteil der modularen Weiterbildungen zum Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA), Patentrechercheur (TRA) bzw. zum Manager für Schutzrechte (TRA). Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über Patentschutz im In- und Ausland. Sie können die Patentfähigkeit einer Erfindung beurteilen. Sie wissen, was bei der Durchsetzung von Schutzrechten alles zu beachten ist. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Patentverletzungen. Fallbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung in der Praxis. Inhalt Aufbau einer Patentanmeldung Bedeutung von Patentansprüchen Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung Das deutsche Erteilungsverfahren Recherche und Prüfung beim DPMA Das europäische Erteilungsverfahren Recherche und Prüfung beim EPA Vorteile einer internationalen Patentanmeldung nach dem PCT Patentschutz im Ausland nationale Patentverfahren in ausgewählten Ländern Nutzung von Patentsystemen Systemvergleich und Überblick über Strategien Vernichtung von Patenten Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren Was tun bei Patentverletzung? Angriffs-, Verteidigungs- und Einigungsmöglichkeiten 6

7 Zielgruppe Mitarbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen. Mitarbeitende von Patentanwaltskanzleien, Patentrecherchebüros und Patentinformationsdiensten. Seminar-Nr Nürnberg Veranstaltung Uhr Preis 870, zzgl. MwSt. Endpreis 1.035,30 inkl. 19% MwSt. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis, Experten des deutschen Patent- und Marken amtes und des Europäischen Patentamtes. Hinweis Dieses Seminar ist Modul 2 unserer modularen Lehrgangsreihe zum Thema Schutzrechte / Patente. Nach Besuch von Modul 1 Schutzrechte und Intellectual Property (IP) (Sem.- Nr ) und dieses zweiten Moduls können Sie sich mit einem dritten Modul spezialisieren zum: Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) (Modul 3a Sem.-Nr ), Patentrechercheur (TRA) (Modul 3b Sem.- Nr ) oder Manager für Schutzrechte (TRA) (Modul 3c Sem.-Nr ). Selbstverständlich ist dieses Seminar auch einzeln buchbar, wenn Sie die Abschlüsse nicht anstreben. 7

8 Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA). Patente, Marken, Design Anmeldung, Fristwahrung, Umschreibung, Archivierung und Kommunikation mit Ämtern. Die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten ist mit zahlreichen Arbeiten verbunden. Fehler können zum Verlust eines Schutzrechts und damit zur Vernichtung erheblicher Werte führen. Die Sacharbeit zu Patent-, Marken- und Designschutz erfordert daher neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein hohes Maß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit. In diesem Modul werden Sie über die Organisation einer Patent- und Markenabteilung bzw. -kanzlei, deren Arbeitsabläufe und über die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure informiert. Bei diesem Seminar handelt es sich um das Abschlussmodul 3a unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente. Ihr Nutzen Sie verfügen über die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse zur kompetenten Sachbearbeitung von Schutzrechten. Sie können die verschiedenen Schutzrechte anmelden und weitere Schritte einleiten. Sie kennen wichtige Fristen und deren Überwachung sowie die Gebührenregelungen. Sie wissen mit Ämtern, Gerichten und Erfindern professionell zusammenzuarbeiten. Inhalt Organisation von Patentund Markenabteilungen / -kanzleien Zusammenarbeit interner und externer Akteure Arbeitsabläufe in einer Patentund Markenabteilung: Aktenführung, Fristenüberwachung, Posteingang und Postausgang, Ablage und Archiv Anmeldung von Patenten, Marken und Designs Anmeldeformulare und Online-Filing Weitere Verfahrensschritte Arten und Berechnungen von Fristen, Nachfristen und die Möglichkeit von Fristverlängerungen Was kann man bei Fristversäumnis tun? Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung Gebühren im Verfahrensverlauf Wie wird mit den Ämtern kommuniziert? Zusammenarbeit und Kommunikation mit unternehmensinternen Auftraggebern bzw. externen Mandanten 8

9 Vollmachten, Erfinderbenennungen und Prioritätsbelege Unterschriften, Bestätigungen und Übersetzungen zu Unterlagen (notarielle Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, Legalisierungen) Umschreibung von Schutzrechten Wie werden amtliche Register überprüft und wie erhält man aktuelle Registerauszüge zu Schutzrechten? Zielgruppe Patentsachbearbeiter; Bürofachkräfte und Assistenten aus Industrie und Kanzleien; Quereinsteiger, die sich in die Sachbearbeitung von Schutzrechten einarbeiten Abschluss Nach Abschluss der drei Module (Modul 1 Schutzrechte und Intellectual Property (IP) (Sem.- Nr ), Modul 2 Patentmanagement (Sem.-Nr ) sowie des vorliegenden Moduls 3a) können Sie an der abschließenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) der TÜV Rheinland Akademie. Daneben können Sie Abschlussmodule belegen zum Patentrechercheur (TRA) (Modul 3b Sem.-Nr ) oder zum Manager für Schutzrechte (TRA) (Modul 3c Sem.-Nr ). Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis Hinweis Dieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben. Seminar-Nr Nürnberg Veranstaltung Uhr Preis 870, zzgl. MwSt. Endpreis 1.035,30 inkl. 19% MwSt. Preis je Prüfung 160, zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 inkl. 19% MwSt. 9

10 Patentrechercheur (TRA). Praktische Anwendung von Methoden / Datenbanken zur Patent- / Marken- / Designrecherche sowie Schutzrechtsklassifikationen. Rechercheure für Intellectual Property (IP) ermitteln alle Informationen rund um Schutzrechte und liefern damit die fundierte Grundlage für Entscheidungen im IP-Bereich. Sie lernen in diesem Modul Datenbanken und Recherchetechniken sowie Schutzrechtsklassifikationssysteme kennen. Experten des Patentzentrums Nürnberg führen Sie in bewährte Verfahren der Patent- und Markenrecherche ein. Anhand von Beispielen und in Übungen sammeln Sie eigene Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Datenbanken. Bei diesem Seminar handelt es sich um das Abschlussmodul 3b unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente. Ihr Nutzen Sie lernen die wesentlichen Unterschiede der Informationsquellen bzw. Datenbanken kennen und können die für den konkreten Rechercheauftrag am besten geeigneten zielführend auswählen. Sie werden mit den relevanten, grundlegenden Recherchestrategien und -techniken vertraut und können diese anwenden. Sie können die relevanten Informationen ermitteln, Patentrecherchen vorbereiten, durchführen und die Ergebnisse Ihrem internen oder externen Kunden überzeugend darstellen. Inhalt Datenbanken für Patente, Marken und Designs im Überblick Patentklassifikationssysteme das internationale Patentklassifikationssystem IPC, die Cooperative Patent Classification CPC, die deutsche Prüferklassifikation DEKLA sowie nordamerikanische und japanische Klassifikationssysteme Klassifikationssysteme für Marken und Designs Nizza-Klassifikation und Locarno-Klassifikation Ermittlung des Kundenbedarfs Recherchetechniken und Recherchewerkzeuge Tipps und Tricks zur Stichwortrecherche Praktisches Arbeiten und Üben in den Datenbanken Depatisnet, Espacenet, esearch plus und DesignView 10

11 Grundlegende Recherchearten an Beispielen Grundlagen der Berichterstellung Einführung in Patentüberwachung und patentbasierte Analysen Daneben können Sie Abschlussmodule belegen zum Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) (Modul 3a Sem.-Nr ) oder zum Manager für Schutzrechte (TRA) (Modul 3c Sem.- Nr ). Zielgruppe Personen, die Patentrecherchen, Patentanalysen und Patentüberwachungen durchführen; Mitarbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen, Mitarbeitende von Patentanwaltskanzleien, Patentrecherchebüros und Patentinformationsdiensten. Abschluss Nach Abschluss der drei Module (Modul 1 Schutzrechte und Intellectual Property (IP) (Sem.- Nr ), Modul 2 Patentmanagement (Sem.-Nr ) sowie des vorliegenden Moduls 3b) können Sie an der abschließenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) zum Patentrechercheur (TRA) teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Patentrechercheur (TRA) der TÜV Rheinland Akademie. Trainer Experten des Patent- und Normenzentrums von TÜV Rheinland. Hinweis Dieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben. Seminar-Nr Nürnberg Veranstaltung Uhr Preis 1.295, zzgl. MwSt. Endpreis 1.541,05 inkl. 19% MwSt. Preis je Prüfung 160, zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 inkl. 19% MwSt. 11

12 Manager für Schutzrechte (TRA). IP-Management: Patent- und Markenstrategien, patentbasierte Analysemethoden sowie Patent- und Innovationsmanagement. Strategie und Management von Intellectual Property (IP) sind unternehmerische Kernaufgaben. Der IP-Manager betreut das Schutzrechtsportfolio seines Unternehmens. Er entwickelt Schutzrechtsstrategien und bereitet unternehmerische Entscheidungen im IP-Bereich durch Analysen und Bewertungen vor. Dementsprechend lernen Sie in diesem Modul die Aufgaben einer Patent- und Markenabteilung in einem Unternehmen und die Grundzüge des Arbeitnehmererfindungsrechts kennen. Verschiedene Patent- und Markenstrategien werden ebenso besprochen wie Kosten im Zusammenhang mit Schutzrechten. Experten des Patentzentrums Nürnberg erläutern Ihnen Patentstatistiken, patentbasierten Analysemethoden und die Bedeutung von Patenten als Informationsquelle. Sie erlernen den strategischen Umgang mit Patenten und erhalten einen Einblick in das Thema interne Patentbewertung sowie Patentmanagement. Bei diesem Seminar handelt es sich um das Abschlussmodul 3c unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente. Ihr Nutzen Sie erlernen den strategischen Umgang mit Schutzrechten und können Kosten für Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Schutzrechten abschätzen. Sie wissen, wie patentbasierte Analysen zur Wettbewerbsund Technologiebewertung durchzuführen sind. Sie kennen die Kriterien zur Bewertung von Schutzrechten sowie patentrelevante Methoden des Innovationsmanagements. Fallbeispiele aus der Praxis vertiefen Ihr Wissen. Inhalt Aufgaben der Patent- und Markenabteilung im Unternehmen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern als Erfinder Arbeitnehmererfindungsrecht Anmeldung von Patenten und Marken Anmeldestrategien Effektive Nutzung von Patenten und Marken Diskussion von Durchsetzungsstrategien Kosten von Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Schutzrechten Kann man mit Schutzrechten Geld verdienen? Lizenzverträge im Überblick 12

13 Informationen aus Patenten Patentbasierte Analysen zur Wettbewerbs- und Technologiebeobachtung Zum Unternehmen passende Patentstrategie Strategische Überlegungen zur optimalen Nutzung des eigenen Patentportfolios Effizientes Patentmanagement -- Aufbau eines internen Bewertungssystems --Entwicklung eines Patentdatenmanagementsystems -- Festlegung eines Anmeldeund Aufrechterhaltungsprozesses Theoretische und praktische Kernelemente des Innovationsmanagements Bedeutung von Schutzrechten Zielgruppe Geschäftsführer, Führungskräfte sowie Mitarbeitende aus den Entwicklungs- und Patentabteilungen aus Unternehmen aller Branchen. Abschluss Nach Besuch der drei Module (Modul 1 Schutzrechte und Intellectual Property (IP) (Sem.- Nr ), Modul 2 Patentmanagement (Sem.-Nr ) sowie des vorliegenden Moduls 3c) können Sie an der abschließenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Manager für Schutzrechte (TRA) der TÜV Rheinland Akademie. Daneben können Sie Abschlussmodule belegen zum Patentrechercheur (TRA) (Modul 3b Sem.-Nr ) oder zum Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) (Modul 3a Sem.-Nr ). Trainer Experten des Patent- und Normenzentrums von TÜV Rheinland und erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis. Hinweis Dieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben. Seminar-Nr Nürnberg Veranstaltung Uhr Preis 1.295, zzgl. MwSt. Endpreis 1.541,05 inkl. 19% MwSt. Preis je Prüfung 160, zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 inkl. 19% MwSt. 13

14 ANMELDUNG. PER FAX an Hiermit melde ich mich zu folgendem(n) Seminar(en) an: Seminar Seminar-Nr. Termin, Ort Seminar Seminar-Nr. Termin, Ort Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teil nehmer unterlagen inkl. Teilnehmeranschrift Firma USt-IdNr. Titel / akad. Grad Name, Vorname Geb.-Datum, Ort Abteilung / Funktion Straße PLZ, Ort Telefon/Fax * Rechnungsanschrift wie Teilnehmeranschrift Firma USt-IdNr. evtl. Abteilung Straße PLZ, Ort Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den umseitigen AGB finden. Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der -Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von TÜV Rheinland zu erhalten. 14 Datum, Unterschrift

15 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). für seminare, lehrgänge und studiengänge. 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen im Weiteren als Bildungsmaßnahmen bezeichnet der TÜV Rheinland Akademie GmbH nachfolgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/ oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teil zunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatz teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500, fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10, erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. Widerrufsbelehrung UND WIDERRUFSFORMULAR (ENDVERBRAUCHER). Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, Berlin, Fax: , Mail: ewiderruf@de.tuv.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, Berlin, Fax: , Mail: ewiderruf@de.tuv.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Ende der Widerrufsbelehrung. 15 TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, Berlin Stand: / Fernabsatz

16 TÜV Rheinland Akademie Tillystr Nürnberg Tel Fax servicecenter@de.tuv.com TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. DK /15L

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