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1 Information ZT-Prüfung ZT-Befugnis Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7, 8010 Graz, Tel: 0316/ Fax: DW 25 Graz, Jänner 2017

2 Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis: 1) Abgeschlossenes Studium Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium bzw. Fachhochschulstudium einer technischen, montanistischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung, ein Architekturstudium im Rahmen der Akademie der angewandten und bildenden Künste, einer Studienrichtung der Bodenkultur oder eines Studiums irregulare Ingenieurgeologie, das an einer EWR-Universität absolviert oder nostrifiziert wurde. 2) Drei Jahre facheinschlägige Praxis Die Praxiszeit beträgt mindestens 3 Jahre, gerechnet nach Studienabschluss und kann zurückgelegt werden in einem Dienstverhältnis, als persönlich ausübender Gewerbetreibender eines reglementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst. Die Tätigkeit als freier Dienstnehmer isd 4 Abs 4 ASVG wird als "Angestelltenzeit" anerkannt, wenn die Dienstleistung persönlich unter der Leitung des Dienstgebers erbracht wurde. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind zulässig. Die Praxis kann sowohl im In- als auch im Ausland zurückgelegt werden. Für Architektur und beutechnische Studien ist innerhalb der 3 Jahre auch 1 Jahr Praxis auf Baustellen (örtliche Bauaufsicht) notwendig. Bei der Prüfung der Ansuchen wird auf diese Spezialpraxis besonderes Augenmerk gelegt. Für das Fachgebiet Vermessungswesen ist von der Gesamtpraxiszeit zumindest 1 Jahr auf dem Gebiet der Grenzvermessung notwendig. Der Praxisnachweis erfolgt durch ausführliche Praxis- bzw. Dienstzeugnisse. Art und Dauer der Beschäftigung müssen daraus klar hervorgehen. 3) Ziviltechnikerprüfung Informationen finden Sie auf den nächsten Seiten Ausgeschlossen von der Verleihung der Befugnis sind Personen die in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sind über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, sofern nicht innerhalb eines Jahres einem Antrag auf Abschließung eines Zwangsausgleiches stattgegeben oder ein Zahlungsplan bestätigt wurde über deren Vermögen der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde denen die Befugnis aberkannt wurde die in einem öffentlichen Dienstverhältnis des Dienststandes, es sei denn ausschließlich als Lehrer an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalten, stehen oder die aus dem öffentlichen Dienst aufgrund eines Disziplinarerkenntnisses entlassen wurden die nicht über die zur Ausübung erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Wie wird man ZiviltechnikerIn?

3 ZT-Prüfung Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung Das Ansuchen wird bei jener Kammer der ZiviltechnikerInnen gestellt, in deren Bereich der Bewerber / die Bewerberin seinen / ihren Wohnsitz hat. Liegt kein inländischer Wohnsitz vor, bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen nach freier Wahl. Anhang 1: Zusammenstellung der Unterlagen für das Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung Ihr Ansprechpartner in der Kammer der ZiviltechnikerInnen Siegfried Wittmann, Tel (0316) DW 16, siegfried.wittmann@ztkammer.at Nach Einholung einer Stellungnahme eines/r Fachreferenten/in und der entsprechenden Beschlussfassung durch das Präsidium der Kammer wird das Ansuchen an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) weitergeleitet. Bei positiver Erledigung durch das BMWFW werden die eingereichten Unterlagen und der Bescheid direkt an den/die Ansuchende/n zurückgesandt. Referent im Ministerium Bearbeitet wird das Ansuchen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) von der Abteilung I/3, 1011 Wien, Stubenring 1. Gebühren Für die Bescheiderlassung werden vom BMWFW je nach Anzahl der Beilagen Euro 45,- bis Euro 70,- vorgeschrieben. ZT-Prüfung Nach Erhalt eines positiven Bescheids des BMWFW über die Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung ist bei der zuständigen Landesregierung eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten. Eine Wiederholung der Prüfung ist zweimal möglich. Prüfungsgegenstände sind: Österreichisches Verwaltungsrecht Betriebswirtschaftslehre Berufs- und Standesrecht sowie die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften Referentin in der Stmk. Landesregierung Im Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist die Abteilung 15, 8010 Graz, Landhausgasse 7, zuständig: Marion Himmel, 5. Stock, Zimmer 540, Tel (0316) DW 26 74

4 Vorbereitungskurs ZT-Prüfung Organisation Als Vorbereitung für die ZT-Prüfung werden vom ZIVILTECHNIKER-FORUM spezielle Vorbereitungsseminare angeboten. Ort Die Seminare finden in den Räumen des ZIVILTECHNIKER-FORUMS, 8010 Graz, Schönaugasse 7, 3. Stock, statt. Frühjahrstermine März/April Allgemeiner Teil für alle Fachgebiete, auch für jene, für die es keinen Fachteil gibt sowie Fachteil Architektur und Raumplanung/Raumordnung Herbsttermine Oktober/November Fachteil Architektur und Raumplanung/Raumordnung, Fachteil Bauingenieurwesen, WIW/Bauwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Erdwissenschaften, Ingenieurgeologie Dauer 14 Tage ganztags inkl. Samstag Kosten Allgemeiner Teil + Fachteil: Allgemeiner Teil: ca. Euro 1.960,- (zuzügl. 10 % USt) ca. Euro 1.150,- (zuzügl. 10 % USt) Voranmeldung/Anmeldung Im ZIVILTECHNIKER-FORUM, 8010 Graz, Schönaugasse 7/3. Ansprechpartnerin im ZIVILTECHNIKER-FORUM Michaela Grössing, Tel (0316) DW 17, michaela.groessing@zt-forum.at

5 ZT-Befugnis Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis Das Ansuchen um Verleihung der Befugnis wird bei jener Kammer der ZiviltechnikerInnen gestellt, in deren Bereich sich der Sitz der Kanzlei befinden wird. Anhang 2: Zusammenstellung der Unterlagen für das Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis Ihr Ansprechpartner in der Kammer der ZiviltechnikerInnen Siegfried Wittmann, Tel (0316) DW 16, Das Ansuchen um Befugnisverleihung wird nach einer Stellungnahme der Kammer dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermittelt. Das BMWFW entscheidet über das Ansuchen mit Bescheid. Bearbeitungszeit Die Bearbeitung eines Ansuchens nimmt ca. 8 Wochen in Anspruch. Gebühren Im Rahmen der Neugründungsförderung (Informationen dazu im Anhang 2) besteht die Möglichkeit der Befreiung von den Gebühren! Für die Bescheiderlassung werden vom BMWFW Gebühren in Höhe von ca. Euro 220,- vorgeschrieben. Eid Die Kammer erhält vom Ministerium eine Kopie des Befugnisbescheides und schreibt die Vorlage des Rundsiegels vor. Vor der Eidesablegung ist die Form des Siegels zu genehmigen. Muster für die Gestaltung des Rundsiegels sind in der Kammerdirektion erhältlich. Mit der Bestätigung der Kammer der ZiviltechnikerInnen über die Vorlage des Rundsiegels ist die Anmeldung zum Vereidigungstermin mit der Landesregierung, in dem der Kanzleisitz angestrebt wird, möglich. Terminvereinbarung Vereidigung - AnsprechpartnerInnen in den Landesregierungen Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, 8010 Graz, Landhausgasse 7, 5. Stock, Zimmer 540, Marion Himmel, Tel (0316) DW Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, A07, 9020 Klagenfurt, Mießtalerstraße 1, 6. Stock, Zimmer 621, Mag. Dr. Stephan Guzely, Tel (050) DW 17028

6 Kosten ZT-Befugnis Kammerumlage ruhende Befugnis 2017: Euro 1.125,- aktive Befugnis 2017: ab Euro 1.125,- (Mindestumlage für Umsätze des Jahres 2015 bis Euro ,-) NeueinsteigerInnen bezahlen in der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten keine Eintragungsgebühr. Startbonus Für neu eintretende Mitglieder gibt es einen besonderen Startbonus. Im ersten Berufsjahr wird die Kammerumlage um bis zu 67 % und im zweiten Berufsjahr um bis zu 33 % der regulären Kammerumlage ermäßigt. NeueinsteigerInnen Kammerumlage 1. Jahr: Euro 375,- Kammerumlage 2. Jahr: Euro 750,- Pensionsversicherung Seit sind ZiviltechnikerInnen im FSVG (Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger) pensionsversichert. Wer ist ab wann versichert? Die Versicherungspflicht ist an die aufrechte Befugnis gebunden und besteht für alle selbstständig erwerbstätigen ZiviltechnikerInnen und die angestellten GeschäftsführerInnen von Ziviltechnikergesellschaften. Wie hoch sind die Beiträge? Der Beitragssatz beträgt im FSVG 20 % der ZT-Einkünfte. Der Mindestbeitrag für 2017 beträgt Euro 1.736,40 (reduzierte Beitragsgrundlage für NeugründerInnen), der Höchstbeitrag Euro ,-. Welche Leistungen gibt es? Die Pensionsversicherung nach dem FSVG unfasst Altersleistungen, Hinterbliebenenleistungen und Berufsunfähigkeitsleistungen. Näheres dazu finden Sie im Internet unter Krankenversicherung Seit dem Jahr 2000 ist jedes Einkommen (auch Ihr ZiviltechnikerInnen-Einkommen) der Krankenversicherungspflicht unterworfen. Hiefür gibt es drei gesetzliche Möglichkeiten: ASVG, GSVG oder Gruppenvertrag der Kammern der Freien Berufe. Die gesamten Jahreskosten einer ZiviltechnikerInnenbefugnis (Vergleich aktive und ruhende Befugnis) finden Sie im Anhang 2.

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