Staffelung der Elternbeiträge für die Kindergärten und -spielkreise in der Samtgemeinde Hambergen
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- Magdalena Schmitz
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1 Staffelung der Elternbeiträge für die Kindergärten und -spielkreise in der Samtgemeinde Hambergen Stand EINFÜHRUNG (GESETZLICHE GRUNDLAGEN) 1 MINDEST- UND HÖCHSTBEITRÄGE JE MITGLIEDSGEMEINDE 5 KINDERTAGESSTÄTTENEINRICHTUNGEN UND IHRE TRÄGER 6 Merkblatt für die Seite 1 Samtgemeinde Hambergen
2 EINFÜHRUNG (GESETZLICHE GRUNDLAGEN) 1 Gemäß 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) sollen die Gebührensätze / Entgelte nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder gestaffelt werden. Bei der Festsetzung eines Mindest- und Höchstbetrages der Elternbeiträge geht der Landesgesetzgeber in 20 KiTaG davon aus, daß dieser Betrag zumutbar sein muß. Bei der Entwicklung eines Berechnungsmodells zur Ermittlung von gestaffelten Elternbeiträge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Modell sollte praktikabel, sozial gerecht, aber auch ohne allzu großen Verwaltungsaufwand, sein. 1. Grundbetrag nach 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 2. Pauschalierte Kosten für die Unterkunft nach der jeweils gültigen Wohngeldtabelle (Stufe II Bezugsfertigkeit ab ) Eine Einzelfallprüfung der Unterkunftskosten entfällt damit. 3. Familienzuschlag in Höhe von 80 vom Hundert des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes aufgerundet auf volle Euro für den nicht getrennt lebenden Ehegatten und jedes zu unterhaltende Kind im Haushalt Für die Ermittlung des Familieneinkommens dient das Jahreseinkommen des Vorjahres (bei Haushalten mit mehreren Einkunftsarten die jüngste Steuererklärung, bei Arbeitslosigkeit die aktuelle Leistung. Das anrechenbare Einkommen wird bei Arbeitnehmerhaushalten wie folgt ermittelt: Gesamtbruttoverdienst des Vorjahres + anteilige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld./. Lohn- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag./. Sozialversicherungsbeiträge./. 102,-- Werbungskostenpauschale + weitere Einkünfte (z.b. Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt, Miet- und Pachteinnahmen) Soweit solche Nachweise nicht vorliegen sollten, ist der Einkommenssteuerbescheid des jüngsten vor dem Aufnahmejahr in den Kindergarten / Kinderspielkreis gelegenen Jahres vorzulegen. Bei dem anrechenbaren Einkommen werden zudem nur positive Einkommen berücksichtigt. Änderungen der Einkünfte der Erziehungsberechtigten von mehr als 20 vom Hundert (Mehr- oder Mindereinnahmen) haben eine erneute Festsetzung des Entgeltes zur Folge. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, diese Änderung rechtzeitig anzugeben und nachzuweisen. Merkblatt für die Seite 2 Samtgemeinde Hambergen
3 Erfolgt kein schriftlicher Antrag bzw. werden die für die Festsetzung der Entgelte notwendigen Belege/Unterlagen nicht vorgelegt, wird der jeweilige Elternhöchstbeitrag festgesetzt. Aus der Differenz zwischen dem Einkommen und dem Freibetrag leitet sich der Betrag ab, der über den Mindestelternbeitrag hinaus für die jeweilige Einrichtung zu zahlen ist. Berechnung der Freibeträge () Alle Beträge in Euro 2-Personen-Haushalt Familienzuschlag 237,00 237,00 KdU 345,00 345, ,00 3-Personen-Haushalt Familienzuschlag 237, ,00 KdU 410,00 410, ,00 4-Personen-Haushalt Familienzuschlag 237, ,00 KdU 475,00 475, ,00 5-Personen-Haushalt Familienzuschlag 237, ,00 KdU 545,00 545, ,00 6-Personen-Haushalt Familienzuschlag 237, ,00 KdU 610,00 610, ,00 Der Grundbetrag und der Familienzuschlag werden jeweils zum eines Jahres durch das Land Niedersachsen neu festgelegt. Für die Sozialstaffelung werden die angepassten Beträge erst zu des Folgejahres angewendet. Für 4 Personenhaushalt Merkblatt für die Seite 3 Samtgemeinde Hambergen
4 Anrechenbares Einkommen 1.500, , ,00 Freibetrag , , ,00 Unterschiedsbetrag -255,00 245,00 745,00 davon 7,00 v.h. -17,85, 17,15 52,15 Mindestelternbeitrag 74,00 74,00 74,00 zu zahlender Beitrag 74,00 91,15 126,15 Bei einem Einkommen bis zur Höhe des Freibetrages wird der Elternmindestbeitrag festgesetzt. Für weitere Kinder, die zeitgleich die Einrichtung besuchen, wird das zu entrichtende Entgelt um 50 vom Hundert gemindert. MINDEST- UND HÖCHSTBEITRÄGE JE MITGLIEDSGEMEINDE 5 Mindestbeitrag Höchstbeitrag Gemeinde Axstedt 79,50 159,00 Gemeinde Hambergen 74,00 153,00 Gemeinde Vollersode 74,00 153,00 Diese Beitragssätze gelten jeweils für die Regelbetreuungszeit. Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten (Früh- und Spätdienst) sind extra Gebühren KINDERTAGESSTÄTTENEINRICHTUNGEN UND IHRE TRÄGER 6 Axstedt Kindergarten, Schulstraße 23, Axstedt Träger: Ev. Kirchengemeinde Bramstedt Hambergen Kindergarten Arche, Hambergen, Alte Schulstraße 17, Hambergen Träger: Ev. Kirchengemeinde Hambergen Kindergarten Heißenbüttel, Melksteh 1, Hambergen Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Osterholz Kindergarten Ströhe, Sandstraße 32, Hambergen Träger: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Osterholz Vollersode Kindergarten Wallhöfen, Schulstraße 9, Vollersode Träger: Ev. Kirchengemeinde Wallhöfen Sonstige Einrichtungen (ohne Anwendung der Sozialstaffelung) Lübberstedt Kinderspielkreis Lübberstedt, Bahnhofstraße 1, Lübberstedt Träger: Gemeinde Lübberstedt Merkblatt für die Seite 4 Samtgemeinde Hambergen
5 Holste Elterninitiative Holste, Stedener Straße 10, Holste-Steden Träger: Dorfinteressengemeinschaftsverein Holste e.v. Merkblatt für die Seite 5 Samtgemeinde Hambergen
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