INFORMATIONSBLATT für BauwerberInnen

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1 MARKTGEMEINDE HAUGSDORF LAAERSTRASSE HAUGSDORF 0944/18 bzw Fax 0944/18*18 marktgemeinde@haugsdorf.at INFORMATIONSBLATT für BauwerberInnen Zuerst wollen wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie sich für ein Grundstück in der Gemeinde Haugsdorf interessieren oder bereits ein geeignetes Anwesen gefunden haben. Wir haben für Sie dieses Informationsblatt entworfen, damit Sie sich ein ungefähres Bild der Kosten, die im Zuge eines Grundstückserwerbs und dem anschließenden Bau eines Hauses anfallen, machen können. Bevor Sie mit den Planungen beginnen, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Bebauungsvorschriften für Ihr Grundstück. Das Bauamt steht Ihnen unter 0944/18 gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Die anfallenden Kosten unterscheiden sich grundsätzlich in zwei verschiedene Kategorien. Es gibt die einmaligen Kosten (fallen nur einmal an, wenn ein Grundstück erworben und anschließend gebaut wird) und die jährlichen Kosten. Einmalige Kosten: Kosten für die Vertragserrichtung Bei einem Ankauf eines Grundstückes werden die Kosten für die Vertragserrichtung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung geht zu Lasten des Käufers. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer liegt derzeit bei 3,5 % des Kaufpreises. Grundbuchseintragungsgebühr ab 016 Es wird nicht mehr zwischen Kauf und Schenkung unterschieden, sondern zwischen Familie und Nicht-Familie. Ehegatten, Kinder, Großeltern, (Ur-)Enkel, verschwägerte Verwandte, Neffen, Nichten, Geschwister, Stief-, Pflegekinder müssen bei einem unentgeltlichen Erwerb weiter nur 1,1 % des Verkehrswertes bezahlen. Das gilt sowohl bei Wohnhäusern und Grundstücken als auch bei Betriebsliegenschaften und landund forstwirtschaftlichem Vermögen. Die Punkte 4 bis 10 beinhalten verschiedenste Gebühren. Kurz gesagt haben Sie mit weiteren Kosten von 300,-- bis 800,-- zu rechnen. (4) Kommissionsgebühren, Verwaltungsausgaben Die Kosten für die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung sind je nach Größe des Bauvorhabens verschieden. Derzeit liegen die Kosten bei 0,50/m² neuer Geschoßfläche. Allerdings ist ein Mindestbetrag von 93,50 zur Vorschreibung zu bringen.

2 (5) Bundesgebühren Das Bauansuchen unterliegt je nach Bauvorhaben einer Bundesgebühr von 14,30. Planungsunterlagen (dreifach vorzulegen) unterliegen auch einer Gebühr. Bis zu einer Größe von A3 beträgt sie 3,90/Bogen. Über das Format A3 beträgt die Gebühr 7,80/Bogen. Projektunterlagen (technische Beschreibungen etc.) sind ebenfalls dreifach vorzulegen und unterliegen einer Bundesgebühr von 3,90 je Bogen. (6) Energieausweis Energieausweis 1,80 für Energieausweise (3-fache Ausfertigung) (7) Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz 9,70 (8) Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulichen Anlagen, für die Abänderung oder den Abbruch von Bauwerken sowie für Veränderungen der Höhenlage des Geländes 61,50 (9) Baubehördliche Bewilligung für Einfriedungen und für die Aufstellung von Maschinen, Geräten und Feuerungsanlagen 38,60 (10) Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten 38,60 Gebühr für Bausachverständiger anlässlich der Bau- bzw. Büroverhandlung 66,00 / ½ Stunde Aufschließungsabgabe Diese Abgabe errechnet sich mit folgender Formel: Aufschließungsabgabe = Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Der Einheitssatz beträgt derzeit 450,-- Der Bauklassenkoeffizient ist je nach Bauklasse verschieden: Bauklasse I = 1,5 Bauklasse II = 1,5 Bauklasse III = 1,50 Bauklasse IV = 1,75 usw. Falls die Bauklasse des Grundstückes nicht bekannt ist, kann diese bei der Marktgemeinde Haugsdorf erfragt werden. Die Nummer des Bauamtes: 0944/18 Grundfläche = 1.00 m² Einheitssatz = 450,-- Bauklasse I daher 1,5 Aufschließungsabgabe = Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Aufschließungsabgabe = 100 * 450 * 1,5 = ,57 Die Aufschließungsabgabe beträgt ,57

3 Wasseranschlussabgabe Grundsätzlich muss zuerst mit der Formel Berechnungsfläche = Fb * (G + 1) + Fg + 0,15 * Fu die Berechnungsfläche ermittelt werden. Fb bebaute Fläche (m²) (Wohnhaus) G. angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15 % = 75 m² Fg Fläche von sonstigen Gebäuden (m²) (Garage, Stadel, Schuppen, ) Die Wasseranschlussabgabe lässt sich danach mit folgender Formel berechnen: Wasseranschlussabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz Der Einheitssatz beträgt derzeit,66 netto zzgl. 10 % USt. Grundstücksgröße = 1.00 m² Wohngebäude Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauter Fläche (Außenmaße) Fb Unbebaute Fläche 1.00 m² m² = m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Zuerst wird die Berechnungsfläche ermittelt: Berechnungsfläche = Fb * (G + 1) + 0,15 * Fu Berechnungsfläche = 130 m² * ( + 1) + 0,15 * 500 m² = 70 m² Hat man die Berechnungsfläche ermittelt kann man mit folgender Formel die endgültige Abgabe berechnen. Wasseranschlussabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz Wasseranschlussabgabe = 70 x,66 = 718,0 Die Wasseranschlussabgabe beträgt inkl. 10 % USt. = 790,0 Dieser Betrag ist binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides fällig. Kanaleinmündungsabgabe Der Einheitssatz beträgt derzeit 10,3 netto zzgl. 10 % USt. Für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe ist die gleich Formel von Nöten wie für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe. Berechnungsfläche = Fb * (G + 1) + 0,15 * Fu die Berechnungsfläche ermittelt werden.

4 F bebaute Fläche (m²) (Wohnhaus) G angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15 % = 7 m² Fg Fläche von sonstigen Gebäuden (m²) (Garage, Stadel, Schuppen, ) Die Kanaleinmündungsabgabe lässt sich danach mit folgender Formel berechnen: Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz Grundstücksgröße = 1.00 m² Wohngebäude Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauter Fläche (Außenmaße) Fb Garage (freistehend) 40 m² (wenn nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen) Fg Unbebaute Fläche 1.00 m² m² - 40 m² = m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Zuerst wird die Berechnungsfläche ermittelt: Berechnungsfläche = Fb * (G + 1) + Fg + 0,15 * Fu Berechnungsfläche = 130 m² * ( + 1) ,15 * 500 m² = 70 m² Hat man die Berechnungsfläche ermittelt kann man mit folgender Formel die endgültige Abgabe berechnen. Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe = 70 x 10,3 =.786,40 Die Kanaleinmündungsabgabe beträgt inkl. 10 % USt ,04 Dieser Betrag ist binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides fällig. Generelle Regelung für Zahlungserleichterungen: Auf Ansuchen des Abgabepflichtigen kann eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Kosten für Stromanschluss: Die Kosten für den Stromanschluss sind bei der zuständigen EVN-Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1 zu erfragen (Tel.: 095/191-0) Kosten für Gasanschluss: Die Kosten für den Gasanschluss sind bei der zuständigen EVN-Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1 zu erfragen (Tel.: 095/191-0)

5 Jährliche Kosten 1. Kosten für die Müllabfuhr Die Kosten für die Müllabfuhr sind beim Abfallverband Hollabrunn, Badhausgasse 19 zu erfragen (Tel.: 095/5373). Wasserbezugsgebühr Je nach Verbrauch, Preis pro m³ derzeit 1,60 zzgl. 10 % USt = 1,76 3. Kanalbenützungsgebühr Berechnungsfläche nach den Außenmaßen der angeschlossenen Geschoße * Einheitssatz. a) Nur Schmutzwasser angeschlossen (Regenwasserableitung auf Eigengrundversickerung): Angeschlossene Geschoßflächen * 1,85 = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10 % USt. b) Schmutzwasser und Regenwasser angeschlossen: Angeschlossene Geschoßflächen *,035 = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10 % USt. Erd- und Obergeschoß angeschlossen, jeweils 130 m² Geschoßfläche, Regenwasser ist an den Kanal angeschlossen. 60 m² (zwei Geschoße je 130 m²) *,035 59, % USt. 5,91 Jährliche Kanalbenützungsgebühr = 58,01 4. Energieverbrauch (Strom, Gas, etc.) 5. Sonstige Fixkosten (Telefonanschluss, GIS, etc.) Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen oder Fragen haben, rufen Sie einfach im Gemeindeamt Haugsdorf an, oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Marktgemeinde Haugsdorf Laaer Straße Haugsdorf Tel.: 0944/18 Fax: 0944/18-18 marktgemeinde@haugsdorf.at

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