Hauptstadt heißt: dem ganzen Deutschland dienen Thesen zur Hauptstadtaufgabe (Langfassung)

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1 Hauptstadt heißt: dem ganzen Deutschland dienen Thesen zur Hauptstadtaufgabe (Langfassung) A. Präambel Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. So steht es seit dem Jahr 2006 im Artikel 22, Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Bund und Länder haben somit Berlin beauftragt, die Hauptstadt Deutschlands zu sein. Die Funktion Berlins als Hauptstadt ist damit durch die Verfassung mit dem gesamtstaatlichen Repräsentationsauftrag des Bundes in verbindlicher Weise verbunden. Die Konkretisierung des Verfassungsauftrages nach Artikel 22, Abs. 1, Satz 3 Grundgesetz obliegt dem Bundesgesetzgeber. Dieses Bundesgesetz ( Hauptstadtgesetz ) gibt es bisher nicht. Die maßgebenden Hauptstadtregelungen finden sich im Berlin-Bonn-Gesetz sowie in einer ganzen Reihe von vertraglichen Regelungen (Hauptstadtvertrag, Hauptstadtfinanzierungsvertrag). Der Bund hat sich mittlerweile auch an einer Reihe national bedeutsamer kultureller Einrichtungen und von Maßnahmen zur Pflege des geschichtliches Erbes der deutschen Nation in Berlin beteiligt. Allerdings fehlt bisher ein Gesamtkonzept zur Rolle der Hauptstadt Berlin sowie zu der in ihr zu leistenden Repräsentation des Gesamtstaates durch den Bund. Klingelhöferstraße Berlin Tel Fax mail@stiftungzukunftberlin.eu Stiftungsrat Markus Schächter (Vorsitzender) Christina Rau (stellv. Vorsitzende) Christine Bergmann Thomas Risse Dieter Rosenkranz (Stifter) Si Rosenkranz Thomas Rühle Peter Schiwy Stephan Schwarz Vorstand Volker Hassemer (Vorsitzender) Karin Kohler Stefan Richter Geschäftsführung Ulrike Petzold In der Verfassung von Berlin steht im Vorspruch : In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und den Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben. In Artikel 1 der Berliner Verfassung zum Status Berlins als Bundesland und Stadt gibt es zur Hauptstadt keine weiteren Ausführungen. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht auch in der Berliner Verfassung ( Artikel 1 ) explizit auf Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen wird und Näheres zu Rolle und Aufgaben, Rechten und Verpflichtungen der Hauptstadt in einem Landesgesetz konkretisiert wird. Berlin muss sich als Hauptstadt neu denken und weiterentwickeln. Weder Paris noch London, weder Moskau noch Peking, weder Washington noch Tokio haben Anlass, über ihre Rolle als Hauptstadt nachzudenken. Hauptstadt sind sie schon lange. Welche Rolle und Aufgaben hat die Hauptstadt Berlin in einem föderalen Staat? Was muss, kann und sollte die deutsche Hauptstadt mehr und besser leisten als jede andere deutsche Stadt? Welche besonderen Leistungen muss eine moderne Hauptstadt im 21. Jahrhundert im Innenverhältnis und im Außenverhältnis des Landes erbringen? Wie korrespondiert ein neues Selbstverständnis Deutschlands seit der Wiedervereinigung mit einem neuen Selbstverständnis der Hauptstadt Berlin? Welche Hauptstadt braucht Deutschland? Ausgehend vom Grundgesetz bestimmt die Repräsentation des Gesamtstaates in maßgebender Weise das Wesen und das Selbstverständnis der Nation. Hauptstadt ist nicht nur das politische Steuerungszentrum eines Landes, in dem vor allem die Verfassungsorgane ihren Sitz haben. Hauptstadt ist darüber hinaus der Ort, der maßgebende nationale Integrationsfunktionen wahrnimmt. Die Hauptstadt ist der Ort, in dem sich die Eigenbefindlichkeit und das Selbstverständnis einer Nation widerspiegeln. Die Hauptstadt wird vom Prinzip der Selbstdarstellung des Gesamtstaates bestimmt. Von ihr haben die maßgebenden politischen, kulturellen und sozialen Ausstrahlungs- wie Bindungskräfte auszugehen. (Rupert Scholz) Die Initiative Hauptstadt Berlin der Stiftung Zukunft Berlin hat sich intensiv mit Rollen und Aufgaben, Verpflichtungen, Chancen und Herausforderungen der deutschen Hauptstadt Berlin befasst und legt den ersten Entwurf eines Strategiepapiers zur Diskussion vor. An dieser Diskussion sind sowohl der Bund und die Hauptstadt Berlin als auch alle Bundesländer, aber auch nationale Organisationen und Institutionen sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Hauptstadt Berlin als attraktives Aushängeschild für das ganze Deutschland kann nur gemeinsam definiert und gestaltet werden. Darin liegen große Chancen für Deutschland und für Berlin. Initiative zur Hauptstadtfrage Christine Bergmann Herrmann Borghorst Joachim Braun Eberhard Diepgen Peter Schiwy Bernhard Schneider Rupert Scholz Jürgen Zöllner Verantwortlicher für die Initiative: Dr. Volker Hassemer Hassemer@stiftungzukunftberlin.eu Koordination: Ulrike Petzold Tel Petzold@stiftungzukunftberlin.eu

2 B. Leistungen der Hauptstadt für den Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland 1. Gewährleistung des Regierungssitzes Die Hauptstadt Berlin ist der Sitz der obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, außer des Bundesverfassungsgerichts mit Sitz in Karlsruhe. Die Hauptstadt stellt den Verfassungsorganen, den Bundesministerien, den Vertretungen der Bundesländer, den Botschaften auswärtiger Staaten, den nationalen und internationalen Verbänden, Institutionen und Einrichtungen sowie den Hauptstadtmedien einschließlich der internationalen Presse die notwendigen Gebäude und den Rahmen für die Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die Hauptstadt gewährleistet die öffentliche Sicherheit. Dies gilt gerade auch für staatszeremonielle Ereignisse. Berlin bietet öffentliche Räume, deren Dimension und Qualität den Hauptstadtfunktionen gerecht werden (z.b. Platz der Republik, Brandenburger Tor/Pariser Platz). Die Hauptstadt gewährleistet den genannten Einrichtungen die notwendige technische, soziale und kulturelle Infrastruktur (u.a. Kommunikation, Verkehr, Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport und Freizeit). 2. Berlin ist Ort deutscher Geschichte In der Hauptstadt Berlin begegnet Deutschland, begegnen die Deutschen ihrer Geschichte, im Guten wie im Bösen. In Berlin können Besucher aus aller Welt erfahren, dass Deutschland sich seiner Geschichte stellt. Diese Besucher - aus Deutschland und der Welt - zeigen ein ausgeprägtes Interesse an der Fülle historischer Zeugnisse, Erinnerungsorte und Gedenkstätten, die in der Hauptstadt deutsche und europäische Geschichte vergegenwärtigen. Die deutsche Aufklärung und die 48er Revolution, das Kaiserreich und das Ende der Monarchie, die Weimarer Republik als erster gescheiterter Versuch einer deutschen Demokratie, die Nazi-Diktatur samt Weltkrieg und Holocaust, der Kalte Krieg, die Teilung Deutschlands und die Diktatur der DDR, die friedliche Revolution von 1989 und das vereinte Deutschland als Teil Europas und der Weltgemeinschaft. Zahlreiche Museen, Gedenkstätten und Forschungseinrichtungen widmen sich der Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte, u.a. das Deutsche Historische Museum, das Jüdische Museum, die Topographie des Terrors, das Mauermuseum und das DDR-Museum. 3. Deutsche Hauptstadt und europäische Verantwortung Mit dem europäischen Einigungsprozess wandelt sich die Bedeutung von Nationalstaaten und damit auch der nationalen Hauptstädte. Deutschland und Berlin sind ohne europäische Integration nicht zu denken. Als einzige Stadt Europas hat Berlin während der Jahrzehnte der Teilung sowohl dem Westen als auch dem Osten angehört. Berlin ist Werkstatt der deutschen Einheit und kann Werkstatt der europäischen Integration sein. In der Europäischen Union wird die Notwendigkeit eines Europas der Bürger, eines Europas von unten erkannt. Die europäischen Hauptstädte könnten beim Aufbau eines transnational legitimierten Europas der Bürger einen wichtigen Beitrag leisten. Der Bund sollte gemeinsam mit Berlin andere Hauptstädte Europas einladen und einen Verbund der europäischen Hauptstädte gründen, um die europäische Identität zu fördern, den Erfahrungsaustausch zu organisieren sowie die Funktion der europäischen Hauptstadt des 21. Jahrhunderts für Demokratie, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Europa neu zu bestimmen. 4. Hauptstadt und föderale Vielfalt - Pilotfunktionen für Berlin Hauptstadt im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bedeutet nicht Zentralisierung. Die Hauptstadt Berlin ist Teil der polyzentrischen Struktur der Bundesländer, der Regionen, der Städte und Kommunen, in denen sich starke regionale Entwicklungen und Kompetenzzentren widerspiegeln. Das gilt z.b. sowohl für Wissenschaft, Forschung und Kultur als auch für Wirtschaftskraft, technologischen Fortschritt, Raumordnung und Stadtgestaltung. Die Hauptstadt Berlin kann aber auch als Bühne und Schaufenster für den Reichtum und die Vielfalt regionaler Identitäten und Leistungen dienen. Die Hauptstadt ist Schaufenster nach innen und 2

3 nach außen. Allerdings muss die Hauptstadt auch deutlich die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft und Weltoffenheit Deutschlands dokumentieren und lebendig gestalten. Berlin ist insofern gefordert, Pilotprojekte struktureller, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Innovationen zu entwickeln und sie gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern umzusetzen. Diese Pilotfunktionen können sich beziehen auf öffentliche Daseinsvorsorge, soziale Stadtentwicklung, Migration und Integration, Bildung und Ausbildung, Start-ups / Gründerhauptstadt sowie Zusammenarbeit Hochschulen und Unternehmen / Wissenstransfer. 5. Bund initiiert und fördert Projekte von besonderer nationaler gesamtstaatlicher Bedeutung Die Verwirklichung der gesamtstaatlichen Repräsentation auf dem Gebiet der Hauptstadt, wie im Grundgesetz festgelegt, bezieht sich nicht nur auf die Bewahrung der deutschen und europäischen Geschichte, sondern auch auf die Gestaltung der Gegenwart und vor allem der Zukunft. Der Bund sollte deshalb wissenschaftliche, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Projekte sowie Institutionen, Forschungsinstitute und Stiftungen nationaler Bedeutung initiieren und gestalten. Der Ort der Hauptstadt ist in besonderer Weise prädestiniert, solche Zukunftsprojekte zu gewährleisten, die auch in europäischer und internationaler Hinsicht von großer Bedeutung und Ausstrahlung sind. Beteiligte sind nicht nur der Bund bzw. Bundesinstitutionen sondern ggf. auch die Bundesländer und nationale Einrichtungen. Beispiele im Kulturbereich sind die Akademie der Künste, das im Entstehen befindliche Humboldt-Forum im Herzen Berlins, das Kulturforum als größter Standort der vom Bund und den Ländern getragenen Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Philharmonie und Neue Nationalgalerie. Zukunftsprojekte von nationaler Bedeutung könnten u.a. eine Nationale Akademie der Wissenschaften, eine Akademie für nationale und internationale Sicherheitspolitik, eine Nationale Akademie der politischen Bildung, eine Stiftung für die nationale Sozialforschung, eine Stiftung Nationaler Wissenschaftspreis, ein Forschungsinstitut für Migration, Integration und Demografie sowie ein Forschungsinstitut Rolle Deutschlands in Europa und der Welt sein. 6. Hauptstadt Berlin ist eine weltoffene Metropole mit eigenem Profil und Gewicht Die Hauptstadt Berlin repräsentiert in besonderem Maße das Verhältnis des heutigen Deutschland zur Welt. Berlin genießt ein hohes Ansehen und hat eine hohe Anziehungskraft. Immer mehr Menschen kommen nach Berlin, entweder als Touristen- national und international - oder um in Berlin zu wohnen und zu arbeiten. Berlin ist Sehnsuchtsort für viele junge Leute, für kreative Geister und Zuflucht von Dissidenten. Dies signalisiert nach innen und außen Offenheit, Toleranz und Internationalität. Berlin ist eine der großen Ankunftsstädte Europas, in denen sich Migration und Integration bewähren müssen. Die Fähigkeit der Hauptstadt zur Aufnahme Fremder ist ein Prüfstein für die Integrationsfähigkeit des ganzen Landes. Die Vielfalt der Lebensstile und der kulturellen Orientierungen ist in Berlin besonders ausgeprägt. Berlin braucht sowohl als Hauptstadt als auch als Stadt zum Leben und Arbeiten ein eigenes Profil und Gewicht. Berlin hat eine ausgeprägte Kultur- sowie Wissenschafts- und Forschungslandschaft, hat eine wachsende Technologie- und Gründerszene, der Tourismus ist Wachstumsbranche. Die Hauptstadt Berlin muss auch wieder eine starke europäische Wirtschaftsmetropole werden, die die strukturellen Schwächen der Berliner Wirtschaft, z.t. noch aus Zeiten der Teilung, überwindet. Zur Wirtschaftsmetropole Berlin gehören eine starke, innovative, technologieorientierte Industrie sowie wettbewerbsfähige Dienstleistungen. Die Stadt kann nicht nur allein von Kunst, Kultur, Tourismus und Regierung leben. Deshalb brauchen wir ein weltoffenes, wirtschafts- und industriefreundliches Berlin, offen für internationale Investoren und Partner. Eine starke Wirtschaftsmetropole entwickelt hohe Eigendynamik und sichert eine gute finanzielle Basis für die Stadt. 3

4 C. Anforderungen an ein Bundesgesetz (Hauptstadtgesetz) Nach Artikel 22, Abs. 1, Satz 3 Grundgesetz obliegt es dem Bundesgesetzgeber, den Verfassungsauftrag durch ein Bundesgesetz zu konkretisieren. Im Rahmen dieses Strategiepapiers soll nur auf einige Anforderungen an dieses Bundesgesetz hingewiesen werden: - Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Der Bund nimmt die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt wahr. Der Bund nimmt dazu in besonderer Weise die Unterstützung und Mitwirkung des Landes Berlin in Anspruch. - Der Bund ist zuständig für die Verfassungsorgane, die Bundesministerien, die Institutionen, Organisationen und Einrichtungen des Bundes. Der Bund unterstützt die Bundesländer, die Botschaften und andere auf die politische Arbeit in der Hauptstadt bezogenen nationalen und internationalen Organisationen, Institutionen und Einrichtungen hinsichtlich ihrer Unterbringung und angemessenen Arbeitsweise in der Stadt. - Die Bund trägt die Verantwortung, gemeinsam mit den Bundesländern die Repräsentation des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland in der Hauptstadt zu definieren und weiterzuentwickeln. Dazu sind neue Kooperationsformen sowie Informations-, Arbeits- und Entscheidungsgremien zu bilden. - Der Bund trägt die Verantwortung, die Hauptstadt Berlin gemeinsam mit den Bundesländern als identitätsstiftender Ort sowohl für die deutsche und europäische Geschichte als auch für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu gestalten. Dazu gehören auf der einen Seite Erinnerungsorte, Museen, Gedenkstätten, Forschungseinrichtungen und der historische Diskurs sowie auf der anderen Seite Zukunftsprojekte, die in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht Pilotcharakter haben. Dies geschieht unter Wahrung der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. - Der Bund unternimmt angemessene Maßnahmen, um die Hauptstadt Berlin zur Hauptstadt der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zu machen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Identifikation mit Demokratie, Staat, politischen Institutionen und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. - Der Bund unterstützt die Hauptstadt Berlin bei der Entwicklung von Pilotprojekten struktureller, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Innovationen, die das friedliche Zusammenleben der Menschen fördern. Der Reichtum und die Vielfalt regionaler Identitäten und Leistungen in Deutschland sind dabei zu berücksichtigen. - Der Bund initiiert und fördert Projekte von besonderer nationaler gesamtstaatlicher Bedeutung auf den Gebieten von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Sozialen Fragen und Demografie, internationalen Beziehungen sowie Wirtschaft und Innovationen. Soweit erforderlich werden dazu neue Institutionen, Forschungseinrichtungen und Stiftungen gegründet. - Der Bund fördert die Rolle und Aufgabe der Hauptstadt Berlin sowohl in einem vereinten Deutschland als auch in einem vereinten Europa. Nationale und internationale Integrationsleistungen sind wichtig für das ganze Deutschland. Der Bund initiiert und fördert die Zusammenarbeit der Hauptstädte in der EU zur Stärkung des Europagedankens. Der Bund gründet gemeinsam mit Berlin den Verbund der europäischen Hauptstädte. - Ausführungen zur Organisation und Finanzierung des Verfassungsauftrages zur Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Berlin. 4

5 D. Anforderungen an eine Änderung der Verfassung von Berlin Artikel 1 der Verfassung von Berlin (heute) (1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Artikel 1 der Verfassung von Berlin (Vorschlag) (1) Berlin ist durch den Auftrag des Grundgesetzes die Hauptstadt Deutschlands. Berlin unterstützt den Bund bei der Repräsentation des Gesamtstaates. (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Stadt. (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. E. Anforderungen an ein Landesgesetz des Landes Berlin Im Rahmen dieses Strategiepapiers soll nur auf einige Anforderungen an das Landesgesetz hingewiesen werden. - Berlin unterstützt den Bund nach Kräften bei der Verwirklichung des Verfassungsauftrages, die Repräsentation des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland in der Hauptstadt Berlin wahrzunehmen. Berlin sichert die Repräsentation der Verfassungsorgane, der Bundesländer und der kommunalen Selbstverwaltung (Städte und Gemeinden) im Rahmen der föderalen Ordnung. - Berlin unterstützt die Verfassungsorgane, die Bundesministerien, die Institutionen, Organisationen und Einrichtungen des Bundes, die Bundesländer, die Botschaften sowie andere auf die politische Arbeit in der Hauptstadt bezogene nationale und internationale Organisationen, Institutionen und Einrichtungen hinsichtlich ihrer Unterbringung und angemessenen Arbeitsweise in der Stadt. Berlin gewährleistet die öffentliche Sicherheit sowie die technische, soziale und kulturelle Infrastruktur. - Berlin unterstützt und fördert Einrichtungen und Projekte, die die Hauptstadt Berlin als identitätsstiftenden Ort für Deutschland gestalten und trägt sie ggf. mit: - die Geschichte Deutschlands an Erinnerungsorten dokumentieren, - das Gedächtnis der Geschichte Deutschlands wachhalten. Dazu gehören sowohl die Dokumentation wie die Erforschung und der Diskurs dieser Geschichte, - die das Werteverständnis, die aktuelle Leistungsfähigkeit und Kompetenz Deutschlands, seine Weltoffenheit und internationale Kooperationsbereitschaft entwickeln und dokumentieren, - die das Gesicht und das Wirken Deutschlands in der Welt betreffen, sowohl was die Klärung von Position und Rolle Deutschlands wie auch deren praktische Wahrnehmung angeht. 5

6 - Berlin sieht sich in der Verpflichtung, sich vorbildlich und beispielgebend für die Leistungskraft und die Attraktivität Deutschlands in kultureller, wissenschaftlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu zeigen. Dabei geht es sowohl um die Leistungsfähigkeit des Landes wie um seine Anstrengungen, sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Berlin ist deshalb bereit, in allen gesellschaftlichen Bereichen Pilotprojekte zu verwirklichen, die erproben sollen, wie Deutschland zukunftsfähig gemacht werden kann, und für die gerade die Hauptstadt gute Voraussetzungen bietet. - Berlin sieht sich in der Pflicht, für Deutschland bei der Fortentwicklung von Aufgaben und Rollen nationaler Hauptstädte im internationalen Zusammenhang mitzuwirken. Darin eingeschlossen ist insbesondere die sich entwickelnde Rolle nationaler Hauptstädte im Einigungsprozess Europas. Berlin ist bereit, sich hierfür im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und den europäischen Institutionen an konzeptionellen Klärungen und konkreten Konsequenzen zu beteiligen. - Berlin hat eine Reihe öffentlicher Räume, deren historischer Bezug sowie Dimension und Qualität Hauptstadtfunktionen signalisieren und gerecht werden (u.a. Platz der Republik, Brandenburger Tor/Pariser Platz). Berlin ist bereit, im Zusammenwirken mit dem Bund die Gestaltung dieser öffentlichen Räume vorzunehmen. Orte und Stadtgebiete von gesamtstaatlicher Bedeutung werden im Einvernehmen mit dem Bund festgelegt. - Berlin verpflichtet sich, nach Kräften darauf hinzuwirken, dass es in der Stadt ein angemessenes Angebot an internationalen Schulen gibt. Öffentliche und private Bildungseinrichtungen jeder Stufe sollen bereitgestellt und gefördert werden. - Berlin ist bereit, als Hauptstadt und Gastgeber Deutschlands nationale und vor allem internationale Sportveranstaltungen in die Stadt zu holen und sich darum zu bewerben. Die Hauptstadt sucht dafür frühzeitig die Unterstützung des Bundes. - Berlin ist bereit, zur Verwirklichung der Hauptstadt-Ziele neue Kooperationsformen mit dem Bund und der Gemeinschaft der Länder einzugehen. Gemeinsame Informations-, Arbeits- und Entscheidungsgremien sind zu bilden. Die Finanzierung der genannten Aufgaben der Hauptstadt Berlin ist gesondert zu regeln. Stand:

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