Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt

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1 Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt Geschäftsbericht 2010

2 Impressum Herausgeber: Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt Leitung: Dr. Detlev Klaus W.- Höpfner-Ring Magdeburg Tel.: 0391 / Fax: 0391 / jugendamt@magdeburg.de Internet: Titelbilder: Stadtarchiv Magdeburg

3 Inhalt Seite Vorwort 3 Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick 5 Jugendhilfeausschuss 11 Jugendhilfeplanung 14 Themenschwerpunkt 2010: Erziehungsberatung 16 Die Arbeitsbereiche des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Abteilung Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling 18 Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle 18 Abteilung Jugendförderung 19 Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen 20 Abteilung Tagesbetreuung 22 Die Leistungsbereiche des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling 24 Jugendförderung 26 Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen 35 Tagesbetreuung von Kindern 47 Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle 53 Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle 55 Abkürzungsverzeichnis 56 Anlagen 57 2

4 Vorwort Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, 2010 beging die Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Magdeburg ihr 100-jähriges Jubiläum. Seit 100 Jahren ist das Jugendamt in seiner Zweigliedrigkeit damit Teil der öffentlichen Verwaltung und kommunalen Grundversorgung ebenso wie Schulen, Polizei oder Feuerwehr. Im Vergleich zur Jugendhilfe erfahren die genannten Institutionen jedoch grundsätzlich oder überwiegend positivere Bewertungen durch die Öffentlichkeit. Bei einem Brand werden beispielsweise benötigte Fahrtzeiten zum Brandherd bzw. die Brandbekämpfung selbst als messbare Kriterien zur Ergebnisbewertung würdigend heran gezogen. Nicht so bei einem Brand in der Jugendhilfe. Kindern, Familien darf offensichtlich selbst in der Vorstellung nichts passieren. Reflexartig und medial gesteigert äußert sich das öffentliche Hauptinteresse zumeist in den Fragen: Wo war die Jugendhilfe? Was wusste sie? Wieso konnte es überhaupt zu einem Brand kommen? Was unterscheidet die Jugendhilfe von anderen Bereichen? Eine mögliche Antwort ist der Wunsch, Kinder und Familie behütet zu wissen. Eine andere Antwort folgt der Erfahrung, dass sich Ergebnisse und Wirkungen in der Jugendhilfe häufig erst langfristig ergeben und nicht erzwingen lassen. Vor diesen Hintergründen erscheint die Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente zur Darstellung von Ergebnissen in der Sozialarbeit selbst im Kollegenkreis vielfach als nicht praktikabel. Grundsätzlich ist der Bedarf an Hilfen und Unterstützung dynamisch und immer von verschiedenen Umständen, handelnden Personen oder Krisensituationen abhängig. Für die verantwortlichen Sozialarbeiter/-innen ergeben sich daraus die allgegenwärtigen Fragestellungen: Wann wird eine Hilfe installiert und welchen Wert bzw. welches erreichbare Ziel hat diese Hilfe? Auch zukünftig ist das Jugendamt gefordert, dem Bedarf an Hilfen in der Landeshauptstadt Magdeburg gerecht zu werden. Stabile Geburtenzahlen, neue Zuständigkeiten und Erwartungen, die sich aus gesetzlichen Veränderungen ergeben sowie der kontinuierliche Anstieg der Hilfebedarfe erfordern neben einem effektiven bzw. effizienten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auch die Erweiterung von Ressourcen zum Ausbau vorhandener Hilfesysteme, die Ausdehnung des fachlichen Dialoges zu Themen wie Kooperation, Qualität und Wirksamkeit der Hilfen. Gleichermaßen steht die Frage nach der Steuerung des Handelns der öffentlichen und freien Jugendhilfe bzw. der Nachvollziehbarkeit von Erfolg oder Misserfolg erbrachter Hilfen im Mittelpunkt der fachlichen Auseinandersetzungen. Diese Aufgabenstellung bot 2010 u. a. Anlass zur Erarbeitung eines Positionspapiers im Hinblick auf die Entwicklung der erzieherischen Hilfen. Im Rahmen des Ausbaus und der Differenzierung eines städtischen, abgestuften und praktikablen Angebots- und Hilfesystems beteiligte sich das Jugendamt darüber hinaus an der inhaltlichen Ausgestaltung des Fachtages Ressortübergreifendes Arbeiten in der Jugendhilfe. Zum erfolgte im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in der Landeshauptstadt Magdeburg die Umstellung auf das System der doppelten Buchführung (Doppik). Der in diesem Zusammenhang aktualisierte Produktplan unterteilt sich nunmehr in 11 Produkte und 49 Leistungen (Anlage 1). Die Zuordnung aller Aufgaben des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises zu diesen Produkten ermöglicht zukünftig die Definition von Zielen und ihre Sicherstellung durch ein kennzahlengestütztes Controlling (Anlage 2). 3

5 Das vielfältige Aufgabenspektrum bescheinigt zweifellos die Unverzichtbarkeit einer aktiven Jugendhilfe. In dieser Verpflichtung enthält der vorliegende Geschäftsbericht der Verwaltung als Teil des Jugendamtes Magdeburg einen Gesamtüberblick über die erbrachten Leistungen. Er untersetzt damit eindrucksvoll die Arbeit, Ziele und Strategien der Jugendhilfe im Jahr 2010 und eröffnet zugleich den Blick auf künftige Aufgaben und damit verbundene Herausforderungen. Wir hoffen, allen Interessierten einen Überblick über die Arbeit des Jugendamtes geben zu können und in diesem Sinne die fachliche Diskussion zu befördern. Dr. Detlev Klaus Amtsleiter Jugendamt Landeshauptstadt Magdeburg 4

6 Das Jugendamt im Überblick Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick Organisationseinheit Name Adresse Dezernat V Soziales, Jugend und Gesundheit Beigeordneter Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung Gleichstellungsbeauftragte Herr Brüning Herr Dr. Gottschalk Frau Beier W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Hans-Werner.Bruening@stadt.magdeburg.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Ingo.Gottschalk@jsgp.magdeburg.de Alter Markt 6 Tel.: Mail: Editha.Beier@stadt.magdeburg.de Ausländerbeauftragter Herr Coulibaly Alter Markt 6 Tel.: Behindertenbeauftragter Herr Pischner Alter Markt 6 Tel.: Kinderbeauftragte Gesundheits- und Veterinäramt Amtsleiter Sozial- und Wohnungsamt Amtsleiter Frau Thäger Herr Dr. med. Hennig Frau Borris Alter Markt 6 Tel.: Lübecker Straße Magdeburg Tel.: Mail: gesundheitswesen@magdeburg.de, veterinaerwesen@magdeburg.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Jugendamt Amtsleiter Herr Dr. Klaus W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Detlev.Klaus@jga.magdeburg.de Vorzimmer Frau Szczekalla-Fett Tel.: Mail: Anke.Szczekalla-Fett@jga.magdeburg.de Jugendhilfeausschuss Frau Kiuntke Tel.: Finanzcontrolling Frau Mäder Tel.: Fachcontrolling Frau Germer Tel.:

7 Organisationseinheit Name Adresse Qualitätsmanagement Frau Podei Tel.: Team Steuerung Frau Jänsch Tel.: Projektmanagement Herr Neuschulz Herr Kubisch Tel.: Tel.: Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Herr Kracht W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Torsten.Kracht@jga.magdeburg.de Team Förderung freier Träger Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Verträge nach 78 a ff SGB VIII Frau Wolf Tel.: Team Förderung Freier Träger Kindertageseinrichtungen Frau Gröseling Tel.: Team Haushalt/ Rahmenverträge Frau Schneider Tel.: Abteilung Jugendförderung Frau Wienholt W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Susanne.Wienholt@jga.magdeburg.de Team Jugendarbeit Frau Dr. Arnold Tel.: Mail: Cornelia.Arnold@jga.magdeburg.de Kommunale Kinder- und Jugendhäuser NextGeneration Banane Magnet Bauarbeiter Müntzer Herr Teichler Herr Wesemann Herr König Herr Bentenschneider Herr Rehahn Rogätzer Str. 21 Tel.: Mail: info@ng-jugendclub.de Quittenweg 52 Tel.: Mail: kjfebanane@t-online.de Lemsdorfer Weg 23 Tel.: Mail: KJZ-Magnet@t-online.de Silberschlagstr. 23 Tel.: Mail: kjfebauarbeiter@web.de T.-Müntzer-Str. 23 Tel.: Mail: muentzer@gmx.de 6

8 Organisationseinheit Name Adresse Oase Werder Heizhaus Weizengrund/ Weiberkiste IJBZ Barleber See Team Jugendsozialarbeit/ Kinder- und Jugendschutz/ Familienbildung Herr Kunde Herr Papenberg Herr Hausner (kommiss.) Frau Gantze (kommiss.) Frau Achatzi Im Brunnenhof 9 Tel.: Mail: thomas_kunde@oase-md.de Mittelstr. 13/14 Tel.: Mail: werder1@gmx.net Harsdorfer Str. 33b Tel.: Mail: kjfeheiz.haus@web.de Rennebogen 167 Tel.: Mail: wg-wk@gmx.de Barleber See Tel.: Mail: ijbz-barlebersee@t-online.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Angelika.Achatzi@jga.magdeburg.de Jugendwerkstatt Herr Knopf Ferchlander Weg 1 Tel.: Mail: Jugendwerkstatt-volkerknopf@t-online.de 51.3 Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Herr Krüger W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Andreas.Krueger@jga.magdeburg.de Adoptionsvermittlungsstelle/ Pflegekinderdienst Sozialzentrum Nord Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe Elternbeitragsstelle Sozialzentrum Mitte Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe (Leistungsabteilung) Beistandschaft/ Beurkundung Unterhaltsvorschuss Frau Dörner Herr Selig Frau Steffen Frau Frenkel Herr Vesterling Frau Stechbarth Frau Lachmund Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Lübecker Str. 32 Tel: Mail: Ralf.Vesterling@jga.magdeburg.de Katzensprung 2 Tel.: Mail: Elke.Stechbarth@jga.magdeburg.de J.-Bremer-Str. 8 Tel.: Mail: Evelyn.Lachmund@jga.magdeburg.de 7

9 Organisationseinheit Name Adresse Sozialzentrum Süd Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe Frau Böttge W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Kerstin.Boettge@jga.magdeburg.de Sozialzentrum Südost Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe Kinder- und Jugendnotdienst/ Inobhutnahme Frau Brink Herr Krämer B.-Brecht-Str. 16 Tel.: Mail: Ute.Brink@jga.magdeburg.de G.-Hauptmann-Str. 46 Tel: Mail: kjnd46a@freenet.de 51.4 Abteilung Tagesbetreuung/ Erziehungsberatung/ Frühförderung/ QM Frau Pawletko W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Heike.Pawletko@jga.magdeburg.de Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Frau Orlamünder Frau Thüme Frau Garlipp Tel: Mail: Heidrun.Orlamuender@jga.magdeburg.de Kroatenwuhne 1 Tel: Mail: psychol.beratung-ja.md@web.de Lumumbastr. 26 Tel.: Mail: fruehfoerderstelle-md@web.de 8

10 Regionale Übersicht über die Arbeitsbereiche des Jugendamtes [Quelle: Jugendamt Stand ] 9

11 Strukturelle Gliederung des Jugendamtes [Quelle: Jugendamt Stand ] 10

12 Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss führte 2010 insgesamt 13 Sitzungen, davon eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Bildung, Schule, Sport durch, in denen 110 Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen mit folgenden Inhalten gefasst wurden: Direktanträge an den Stadtrat und aus dem Stadtrat Haushaltsplanentwurf 2011 Zuschüsse für freie Träger der Jugendhilfe Leistungsvereinbarungen Umsetzung Jugendpolitisches Programm, Lokaler Aktionsplan sowie Fachkräfteprogramm Prioritäten zur kommunalen Förderung von Bauinvestitionen für Kindertagesstätten sowie Kinderund Jugendfeizeiteinrichtungen freier Träger Umbau, Sanierung von Einrichtungen grundlegende Beschlüsse (Förderrichtlinien, Rahmenverträge, Infrastrukturplanung) Abstimmung über Projekte der Jugendhilfe Finanzierung freier Träger im Bereich Kindertagesstätten und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Zielvereinbarungen zwischen Jugendhilfe, Jugendamt u. a. Infrastrukturplanung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie Konzeptbestätigung freier Träger In der V. Wahlperiode setzt sich der Jugendhilfeausschuss personell wie folgt zusammen: Jugendhilfeausschuss Mitglied Stellvertreter/-in Fraktion/ freier Träger/ Institution Vorsitzender Stadtrat Sven Nordmann SPD -Tierschutzparteifuture! Stellvertretender Vorsitzender Stadtrat Oliver Müller DIE LINKE Stimmberechtigte Mitglieder Stadtrat Sven Nordmann Heidrun Skowronek SPD -Tierschutzparteifuture! Stadträtin Ursula Biedermann Michael Meier SPD -Tierschutzparteifuture! Melanie Ockert Stefan Bublitz SPD -Tierschutzparteifuture! Stadtrat Oliver Müller Evelyn Edler DIE LINKE Stadtrat Torsten Hans Jana Bork DIE LINKE Stadtrat Wigbert Schwenke Stadträtin Uta Siedentopf CDU - Fraktion Tobias Krull Freya Gergs CDU - Fraktion Stadtrat Thorsten Giefers Stadtrat Andreas Bock B90/ Grüne Stadtrat Gregor Bartelmann Heinz-Josef Sprengkamp FDP - Fraktion 11

13 Jugendhilfeausschuss Mitglied Stellvertreter/-in Fraktion/ freier Träger/ Institution Mitglieder Jugendverbände/ freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit Erika Tietze n. b. Stadtmission/ Ev. Kirchenkreis Gerald Bache Gudrun Wollny Internationaler Bund Dr. Sabine Dutschko Marina Wölk DPWV/ Familienhaus MD e. V. Heike Rudolf Heiko Grote AWO Liane Kanter Carola Böttger-Schmidt Spielwagen e. V. Nicole Friedrichsen Matthias Urban Caritas Beratende Mitglieder Andreas Hagensieker n. b. Amtsgericht MD Wolfgang Meier Staatliches Schulamt Rainer Bode Heiko Zacher Polizeidirektion MD Rudolf Förster Lydia Kaps Katholische Kirche Ute Kopp Christian Neugebauer Evangelische Kirche Agnes Vogler Rüdiger Bodem Adventjugend Faina Lyashkevic Heike Ponitka Sabine Kronfoth Saadat Ismayil Lilija Goldenberg Hans-Peter-Pischner Svetlana Oster Jüdische Gemeinde zu MD in der Mädchenarbeit Erfahrene Arbeit mit behinderten Kindern u. Jugendlichen Arbeit mit ausländischer Kindern u. Jugendlichen Bernd Galetzka Uta Sierig Stadtelternbeirat Ronald Mainka Hans-Jörg Beyerling StadtJugendRing Magdeburg e. V. Maike Hoffmann Marcus Lahn Jugendforum Magdeburg Katrin Thäger Hans-Werner Brüning Dr. Detlev Klaus Kinderbeauftragte Beigeordneter Dezernat V Amtsleiter Jugendamt Geschäftsführung Iris Kiuntke Jugendamt [Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA 2011] 12

14 Unterausschuss Jugendhilfeplanung Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung. An der Arbeit des Unterausschusses sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich und angemessen beteiligt führte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung 16 Sitzungen durch. Herr Wigbert Schwenke übernahm in der V. Wahlperiode den Vorsitz des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, als Vertreter wurde Herr Sven Nordmann benannt. Personell setzt sich der der Unterausschusses Jugendhilfeplanung wie folgt zusammen: UA JHP Mitglied UA JHP Fraktion/ freier Träger/ Institution Stadtrat Wigbert Schwenke - Vorsitzender CDU - Fraktion Stadtrat Oliver Müller DIE LINKE Stadtrat Sven Nordmann - stellv. Vorsitzender SPD - Tierschutzpartei - future! Stadtrat Torsten Giefers B 90/ Grüne Erika Tietze Stadtmission Liane Kanter Spielwagen e. V. Dr. Detlev Klaus [Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA 2011] Amtsleiter Jugendamt 13

15 Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung Das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit setzt sich organisatorisch aus dem Sozial- und Wohnungsamt, Jugendamt, Gesundheits- und Veterinäramt und der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozialund Gesundheitsplanung zusammen. Die hauptamtlich beschäftigte Kinderbeauftragte bzw. der Behindertenbeauftragte sowie der ehrenamtlich bestellte Senioren- und Integrationsbeauftragte sind dem Dezernat organisatorisch zugeordnet waren für das Dezernat und die Stabsstelle im Rahmen der Jugendhilfeplanung u. a. folgende Aufgabenstellungen relevant. Beratung von Einrichtungsträgern zu Erlaubnisvoraussetzungen zur Betriebsführung von Kindertageseinrichtungen, Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen und Erstellung von Prüfberichten, Erteilung oder Versagung von Betriebserlaubnissen bei fehlenden Erlaubnisvoraussetzungen unter Maßgabe der Gewährleistung des Kinderwohls. In der Stabsstelle wurde diesbezüglich eine zusätzliche Stelle geschaffen, da die Aufgabenerfüllung für 126 Kindertageseinrichtungen die Zusammenarbeit und Abstimmung mit verschiedenen am Verfahren beteiligten Ämtern und Institutionen erfordert. In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses startete das Pilotprojekt Integrierte soziale Arbeit in der Sozialregion Nord mit dem Ziel, eine ressort-, produkt-, träger- und generationsübergreifende Netzwerkplanung umzusetzen sowie wirksame, bedarfsgerechte und wohnortnahe Hilfsangebote und Kooperationsmodelle zu etablieren. Dazu sollen insbesondere die Lebenslagen von Alleinerziehenden und deren Kindern sowie die junger Menschen unter 25 Jahren, von Erwachsenen über 55 Jahren, von Menschen mit Migrationshintergrund und behinderten Menschen verbessert und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Magdeburg systematisch erweitert werden. Im September 2010 fand die Auftaktveranstaltung für Sachsen-Anhalt zum Projekt "jungbewegt - Dein Einsatz zählt" in Kooperation mit dem Land Sachsen-Anhalt, der Bertelsmann Stiftung und der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Das bis 2014 laufende Projekt soll jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Bildungsstand Zugänge zum gesellschaftlichen Engagement vermitteln und sie zur aktiven Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens motivieren. Im Rahmen des Entwicklungsansatzes mehrgenerativer Arbeit wurden verschiedene Vorhaben, wie die Eröffnung des Mehrgenerationenhauses Alte Schule Salbke, die Beschreibung von Anforderungen für den Betrieb eines Mehrgenerationenhauses in Ottersleben sowie die abschließende Planung für den Stadtteiltreff Neustädter See konzeptionell begleitet. Der Auftrag des Stadtrates zum 2. Planungsschritt zur Jugendarbeit, bei dem insbesondere der standortbezogene Entwicklungsbedarf der Einrichtungen der Jugendarbeit beschrieben werden soll, wurde mit dem Jugendhilfeausschuss bzw. dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung, freien Trägern und der Verwaltung des Jugendamtes fortgesetzt. Im November 2010 wurde dieser Prozess aufgrund eines weiteren Stadtratsbeschlusses unterbrochen, um unter sozialräumlichen Aspekten ein Angebot der Jugendarbeit im Stadtteil Altstadt zu implementieren. Die Fortsetzung des 2. Planungsschrittes erfolgt ab Für das Netzwerk Kinderschutz in Magdeburg wurde im September 2010 ein Konzeptentwurf vorgestellt. Den Entwurf hatte das Jugendamt gemeinsam mit den anderen Ämtern des Sozialdezernates, den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Servicebüro Für ein kindgerechtes Deutschland erarbeitet. Das durch das Jugendamt koordinierte Netzwerk Kinderschutz soll auf vorhandene Netzwerkstrukturen in Magdeburg aufbauen und mit verbindlichen Algorithmen die Handlungssicherheit der Akteure vor Ort stärken. Im März 2010 fand die erste Bildungskonferenz der Landeshauptstadt Magdeburg unter dem Titel Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie - Analyse, Perspektiven und Strategien 14

16 in der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Veranstaltet wurde die Konferenz vom Dezernat für Kultur, Schule und Sport als Ergebnis der Fachkonferenz zur Kinder- und Familienarmut. Unter Federführung der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung begann im August 2010 die Vorbereitung der Investitionsplanung für Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern. Hierbei geht es um die Erarbeitung eines mittelfristigen Investitionsprogramms ab [Quelle: LH MD: Geschäftsbericht 2010] 15

17 Themenschwerpunkt 2010 Themenschwerpunkt 2010: Erziehungsberatung 28 SGB VIII Erziehungsberatung ist ein Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere erziehungsberechtigte Bezugspersonen in kritischen Entwicklungsphasen, zur Entlastung bei Konflikten in Familiensystemen und in Krisensituationen. Erziehungsberatung soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und ihrer zugrunde liegenden Faktoren einschließlich der Lösung von Erziehungsfragen unterstützen. Damit reagiert Erziehungsberatung auf einen erzieherischen Bedarf, der die Probleme des Kindes im Zusammenhang mit seiner Erziehungssituation berücksichtigt und nicht nur das auffällig gewordene Kind, sondern auch die Familie und wenn erforderlich weitere Bezugspersonen einbezieht. Mit dem Angebot der Erziehungsberatung erhalten Ratsuchende Einsicht in Problemzusammenhänge und erarbeiten Einstellungs- und Verhaltensänderungen. Eine grundsätzliche Zielstellung der Erziehungsberatung ist die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten des Kindes und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zum Wohl des Kindes. Als Pflichtaufgabe und durch Qualitätsstandards (u. a. BKE, QS 22) festgeschrieben, erfolgt Erziehungs- und Familienberatung auf der Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Das Leistungsspektrum der Erziehungsberatung umfasst originär Leistungen gem. 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) und 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge) sowie institutionell Leistungen gem. 28 SGB VIII in Verbindung mit pädagogischen und/ oder (psycho-)therapeutischen Interventionen im Einzel- oder Gruppensetting. Für den Erziehungsberatungsprozess ist ein flexibler Wechsel dieser Arbeitsformen charakteristisch. Gegenwärtig halten in der Landeshauptstadt Magdeburg fünf Beratungsstellen, davon vier in freier und eine in kommunaler Trägerschaft, Angebote gem. 28 SGB VIII vor. Integrierte Beratungsstelle der Magdeburger Stadtmission Leibnitzstraße Magdeburg Tel.: Beratungsstelle für Mädchen und Frauen Wildwasser Magdeburg e. V. Ritterstraße Magdeburg Tel.: Erziehungsberatung gem. 28 SGB VIII Pro familia Beratungsstelle Magdeburg Lübecker Straße Magdeburg Tel.: Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes der LH Magdeburg Kroatenwuhne Magdeburg Tel.: Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V. M.-J.-Metzger-Str Magdeburg Tel.: Zur Umsetzung dieses Leistungsspektrums werden durch die Landeshauptstadt Magdeburg insgesamt 8,5 Diplom-Psychologen/-innen und Diplom-Sozialpädagogen/-innen sowie 1,4 Verwaltungsfachkräfte gefördert. 16

18 Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung vom wurden, basierend auf den Empfehlungen des Deutschen Städtetages (DST) und der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den einzelnen Trägern von Erziehungsberatungsstellen Inhalte, Bedingungen und Standards der Leistungserbringung sowie Modalitäten der Finanzierung festgelegt. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wird mit jedem Träger jährlich ein Leistungsvertrag geschlossen, der das jeweils zur Verfügung stehende Budget definiert. Ausgehend von einer steigenden Fallkomplexität und der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 1997, die eine seitdem unveränderte jährliche Förderung der Erziehungsberatungsstellen freier Träger ausweist, ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der kommunalen Finanzierungspraxis ab Als Grundlage für die Neufinanzierung wurde 2007 ein einheitliches Berichtswesen für alle Erziehungsberatungsstellen implementiert, das einen Überblick über qualitative und quantitative Leistungsaspekte der Erziehungsberatung vermittelt. Unabhängig von den kommunalen Finanzierungsbestrebungen wurde 2010 entsprechend des Landtagsbeschlusses vom zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft in Sachsen- Anhalt eine Untersuchung initiiert. Eine diesbezüglich gebildete Projektgruppe wurde beauftragt, veränderte Beratungsbedarfe unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Art und Anzahl in einer Region vorzuhaltenden Beratungsstellen bzw. -angebote sowie mögliche Synergien zwischen den Trägern und/ oder den Beratungsstellen darzustellen und davon ausgehend Finanzierungsmodalitäten abzuleiten. Die in einer Bestandsaufnahme zusammengefassten Ergebnisse der Projektarbeitsgruppe fließen in die Neuregelung der Finanzierung ein. 17

19 Arbeitsbereiche des Jugendamtes Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Die Arbeitsbereiche Qualitäts- und Projektmanagement sowie Finanz- und Fachcontrolling sind mit jeweils einer Stelle besetzt und arbeiten als zentrale Servicebereiche abteilungsübergreifend. Neben umfangreicher Schnittstellenarbeit realisieren vier Mitarbeiter/-innen u. a. folgende konstante Arbeitsschwerpunkte: Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Qualitätsmanagement Projektarbeit im Rahmen von Qualitätsmanagement (Prozessbetrachtung, Dokumentation, Evaluation) Realisierung von Befragungen Auditierungen von Einrichtungen im Hinblick auf Qualitätssicherung und -entwicklung Geschäftsführung der Steuerungsgruppe des Jugendamtes Projektmanagement Administration von Fachverfahren Optimierung der softwaregestützten Datenerfassung Erstellung von Datenauswertungen Entwicklung und Einführung neuer Softwarekonzepte Koordinierung der IT-Infrastruktur (Hard-, Software, Drucker, Trouble-Shooting, Internet, Datenarchivierung) Finanzcontrolling Finanz- und Kostenanalysen einschließlich Berichtswesen Koordinierung der Doppikeinführung einschließlich Produktplanung Kosten- und Leistungsrechnung Interkommunaler Vergleich der Jugendämter ostdeutscher Großstädte Fachcontrolling Leistungserfassung im Bereich Hilfen zur Erziehung Leistungsbezogenes Berichtswesen Aufbau und Optimierung eines abteilungsübergreifenden Berichtswesens Geschäftsberichte und Präsentationen des Jugendamtes Die Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Team Förderung freier Träger Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit Fünf Mitarbeiter/-innen des Teams prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen sämtliche Anträge sowie sonstige verwaltungs- und finanztechnische Vorgänge im Zusammenhang mit der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit (insb. 74 SGB VIII). Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Team Förderung freier Träger Kindertageseinrichtungen Sieben Mitarbeiter/-innen des Teams prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen Anträge sowie sonstige verwaltungs- und finanztechnische Vorgänge im Zusammenhang mit der Finanzierung sämtlicher Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Kostenerstattung oder Pauschalfinanzierung, insb. 11 Abs. 4 KiFöG LSA) einschließlich einer o o Prüfung der eingereichten Anträge und dazu gehörenden Kostenplanung schriftlichen Anhörung des Trägers zur Prüfung des Antrages und der Kostenplanung 18

20 o o o Erteilung der Vorschussbescheidung für das laufende Haushaltsjahr Mittelausreichung entsprechend der Vorschussbescheidung in zweimonatlichen Raten Prüfung der vorgelegten Kostennachweise mit abschließender Bescheiderteilung zum tatsächlichen Kostenerstattungsanspruch Ermittlung des Mittelbedarfes für das folgende Haushaltsjahr auf Grundlage der Kostenplanung durch die Träger sowie der durchschnittlichen Kinderzahl aus dem zurückliegenden Haushaltsjahr in Abstimmung mit der Fachabteilung Zustimmung und Finanzierung zur Betreuung von Kindern in und aus Fremdgemeinden (insb. 3b und 11 Abs. 5 KiFöG LSA) Finanzierung von Tagespflege ( 11 Abs. 6 KiFöG LSA) Bearbeitung von Einnahmen Bearbeitung des Vermögenshaushaltes (Antragstellung, Auszahlung und Prüfung). Team Haushalt/ Rahmenverträge Den fünf Mitarbeiter/-innen des Teams obliegt für das gesamte Jugendamt die Haushaltsplanung und -durchführung, Begleitung der Haushaltskonsolidierung sowie die Koordinierung der Doppikeinführung einschließlich aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie die zentrale und dezentrale Rechnungsbearbeitung im laufenden Haushaltsjahr, die Erstellung von Statistiken und Haushaltsberichten, die Inventarisierung und Fahrzeuganalyse, die Beschaffung und ggf. notwendigen Ausschreibungen sowie die Koordinierung der Fachabteilungen bezüglich haushaltstechnischer Angelegenheiten. Die Abteilung Jugendförderung Team Jugendarbeit Jugendförderung Jugendarbeit beinhaltet gemäß 11 SGB VIII die Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Das Angebotsspektrum umfasst außerschulische Jugendbildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugenderholung, internationale Jugendarbeit und Jugendberatung. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Kinder und Jugendliche an den Entscheidungen und der Entwicklung von Maßnahmen selbst beteiligt werden und die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen berücksichtigt werden. Das Team Jugendarbeit setzt sich aus fünf Mitarbeiter/-innen zusammen. Team Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Familienförderung Das Team besteht aus vier Mitarbeiter/-innen. Die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII zielen auf den Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. auf die Überwindung individueller Beeinträchtigungen ab und sollen die schulische und berufliche Ausbildung unterstützen, in die Arbeitswelt eingliedern und die soziale Integration junger Menschen fördern. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII ist ein präventives Angebot, das junge Menschen stärken und befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Maßnahmen sollen die Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Eigenverantwortlichkeit fördern. Mit den Angeboten sollen aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte angesprochen werden. Im Rahmen der Familienförderung nach 16 Abs. 2 SGB VIII stehen Maßnahmen der Familienbildung im Vordergrund, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken und entwickeln sollen. 19

21 Die Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Bereich Persönliche Hilfen Im Bereich Persönliche Hilfen werden Eltern und Personensorgeberechtigte sowie junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr bzw. in Ausnahmen bis zum 27. Lebensjahr durch insgesamt 33 Sozialarbeiter/-innen und vier leitende Sozialarbeiter/-innen in folgenden Angelegenheiten beraten und unterstützt: Leistungen u. Hilfen in besonderen Problemlagen allgemeine Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung Fragen zum Sorgerecht Konflikte in Familien und Erziehungsprobleme (z. B. Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Schulbummelei, Weglaufen, Lügen, Stehlen, Taschengeld, Pubertät und Ablösungsprozesse vom Elternhaus) Regelung der elterlichen Sorge Ausübung des Umgangsrechtes durch nicht sorgeberechtigte Väter oder Mütter, Pfleger und Vormünder Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Die Sozialarbeiter/-innen vermitteln: Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche bei seelischer Behinderung Hilfen für junge Volljährige allgemeine soziale Beratung und ggf. Vermittlung an spezielle Beratungseinrichtungen an andere soziale Dienste und Beratungsstellen und wirken weiterhin bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, in Verfahren vor dem Familiengericht sowie in Verfahren zum Wohle des Kindes mit. Bereich Wirtschaftliche Erziehungshilfe Für die Zahlung von Entgelten an Leistungserbringer von Jugendhilfemaßnahmen und die Prüfung einer Kostenheranziehung der Eltern sind in diesem Arbeitsbereich sechs Mitarbeiterinnen zuständig. Wenn für ein Kind oder einen Jugendlichen Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses geleistet wird, übernimmt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten der Jugendhilfeleistung soweit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Eltern die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten bzw. nicht möglich ist. Die Heranziehung der Kosten erfolgt durch die Erhebung eines Kostenbeitrages soweit nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes oder des Jugendlichen auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeht. Bereich Pflegekinderdienst Im Bereich Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlungsstelle arbeiten insgesamt vier Mitarbeiter/-innen, von denen im Pflegekinderdienst zwei Mitarbeiter/-innen vollzeitbeschäftigt und zwei Mitarbeiter/-innen mit jeweils 0,5 Stellen im Pflegekinderdienst und in der Adoptionsvermittlungsstelle angesiedelt sind. Die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes beraten Pflegestellenbewerber informell, prüfen ihre Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes und bereiten die Aufnahme des Pflegekindes in den Haushalt der zukünftigen Pflegeeltern vor. Bereich Adoptionsvermittlungsstelle Die Mitarbeiter/-innen des Arbeitsbereiches Adoptionsvermittlungsstelle prüfen als hoheitliche Aufgabe der Kommune die Eignung von Adoptionsbewerbern und die Vermittlungsfähigkeit von Kindern. Sie beraten und vermitteln zwischen abgebenden und annehmenden Eltern mit Kindern und Jugendlichen 20

22 bis zu 18 Jahren, begleiten Adoptionsverfahren und unterstützen adoptierte Personen mit Vollendung der Volljährigkeit im Rahmen ihrer Identitätsfindung. Bereich Jugendgerichtshilfe Im Bereich Jugendgerichtshilfe arbeiten acht Mitarbeiter/-innen, die straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren beraten, unterstützen und begleiten. Sie unterbreiten dem Gericht u. a. folgende angemessene erzieherische Maßnahmen: eine richterliche Ermahnung die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden die Zahlung einer Geldauflage, die z. B. einem gemeinnützigen Verein zugute kommt die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder die Annahme einer Betreuungsweisung die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich die Verhängung eines Freizeitarrestes (meistens an Wochenenden) bzw. Dauerarrestes (Zeitraum von einer bis zu vier Wochen) die Verhängung einer Jugendstrafe auf Bewährung oder ohne Bewährung. Bereich Unterhaltsvorschuss Leistungsgewährung und Rückgriff Das Unterhaltsvorschussgesetz verfolgt das Ziel, Kindern Alleinerziehender finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Für die Leistungsdauer von maximal 72 Monaten kann der Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist, gezahlt werden. Im Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss stehen zehn Mitarbeiter/-innen beratend für die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Verfügung. Sie entscheiden über die Antragstellung durch Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid und sind zuständig für die Heranziehung der ausgezahlten Unterhaltsvorschussgelder. Da der Staat im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes nur in Vorleistung tritt, besteht ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Rückerstattung erbrachter Unterhaltsleistungen (Rückgriff), wozu u. a. folgende inhaltliche Schwerpunkte zählen: Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Unterhaltsberechnungen Schaffung von gerichtlichen Unterhaltstiteln und deren Durchsetzung im Wege von Pfändungsund Zwangsvollstreckungsversuchen Bearbeitung von Stundungsanträgen, Ratenzahlungsvereinbarungen, befristeten und unbefristeten Niederschlagungen Beteiligung an Insolvenzverfahren von Unterhaltsschuldnern. Bereich Beratung und Unterstützung, Beistandschaft, Ergänzungspflegschaft, Beurkundung Schwerpunkte der acht Mitarbeiter/-innen in diesem Arbeitsbereich sind die Beratung und Unterstützung gem. 18 und 52 a SGB VIII sowie die Beistandschaft, Ergänzungspflegschaft und Beurkundung. Neben Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und junge Volljährige ist häufig eine intensive Fallbearbeitung erforderlich, die neben Auskunftsersuchen, Unterhaltsberechnungen, freiwilligen Beurkundungen ermittelter Unterhaltsbeträge auch die Korrespondenz bzw. die Gesprächsführung mit den Beteiligten für eine einvernehmliche Regelung von Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten umfasst. Eine Beistandschaft kann erforderlich werden, wenn die Vaterschaftsfeststellung und/ oder die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches im gerichtlichen Verfahren notwendig ist oder durchgreifende Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Zwangsvollstreckung, erforderlich werden. Nach Antragstellung der Elternteile fungiert das Jugendamt als Beistand für den genannten Aufgabenbereich. 21

23 Nicht zum Wirkungskreis der Beistandschaft zählt die Vaterschaftsanfechtung. Im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder auch Unterhaltsabänderungsverfahren werden die Mitarbeiter/-innen dieses Aufgabenbereiches durch das zuständige Amtsgericht zum Ergänzungspfleger bestellt. Zu den Aufgaben der ermächtigten Urkundspersonen des Leistungsbereiches zählen die kostenlose Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungsurkunden bzw. Abänderungen, Sorgeerklärungen und Beglaubigungen. Bereich Amtsvormundschaften In der Neustrukturierung des Bereiches Amtsvormundschaften, Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundungen und Beistandschaften wurde der Bereich Amtsvormundschaft zum Ende des Jahres 2009 herausgelöst. In diesem Bereich übernehmen aktuell eineinhalb Sachbearbeiter/-innen persönlich geführte Vormundschaften mit regelmäßigem Kontakt zum Mündel, um auf dieser Grundlage zur persönlichen Förderung und Gewährleistung von Pflege und Erziehung des Mündels beizutragen. Bereich Streetwork Das Aufgabenspektrum der fünf Streetworker ist aufsuchende, niederschwellige, stadtteilorientierte Sozialarbeit. Sie kann ohne Voraussetzungen von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, ist ein lebensweltnahes Dienstleistungsangebot der öffentlichen Jugendhilfe, knüpft an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an und fördert nachhaltig die soziale Integration junger Menschen. Konkret umfasst die inhaltliche Arbeit drei Schwerpunkte: Einzelfallhilfe Gruppen- und Projektarbeit, Freizeitgestaltung und Erlebnispädagogik Gemeinwesen- und Öffentlichkeitsarbeit. Kinder- und Jugendnotdienst Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über einen Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Diesem obliegen Aufgaben, die sich aus der Umsetzung des 42 SGB VIII ergeben. Hier werden im Rahmen von Kriseninterventionen Kinder und Jugendliche kurzfristig aufgenommen und zur Abklärung weiterer notwendiger Hilfemaßnahmen betreut. Dieses stationäre Angebot wird 24 Stunden täglich und ganzjährig vorgehalten. Im KJND arbeiten zwei Sozialarbeiter/-innen und vier Erzieher/-innen. Die Abteilung Tagesbetreuung Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung Tagesbetreuung Die Gesamtverantwortung für die bedarfsgerechte und konzeptionell vielfältige Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder in Einrichtungen und Tagespflege trägt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Kindertageseinrichtungen, in denen jedes Kind im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang betreut, gebildet und erzogen wird. Mit der Umsetzung dieser Aufgabenstellung sind im Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung insgesamt 5 Mitarbeiterinnen betraut. Psychologische Familien- und Erziehungsberatungsstelle Das Team der Psychologischen Familien- und Erziehungsberatungsstelle setzt sich aus vier Psychologinnen, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungsfachkraft zusammen. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und deren Eltern einschließlich junge Erwachsene sowie Mitarbeiter/-innen sozialer und pädagogischer Einrichtungen, die im sozialen Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Eltern wirksam werden. 22

24 Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Hauptaufgabenfeld der acht Mitarbeiterinnen in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle ist das frühzeitige Erkennen von Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen sowie die Milderung bzw. Behebung von Behinderungen und ihren Folgen. 23

25 Leistungsbereich Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Als Schnittstelle sind die Bereiche Qualitäts- und Projektmanagement sowie Controlling abteilungsübergreifend in viele Projekte und Arbeitsaufträge involviert. Besondere Schwerpunkte des Arbeitsbereiches Qualitätsmanagement im Jahr 2010 waren u. a.: die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe des Jugendamtes die Begleitung bei der Neuregelung interner Verwaltungsprozesse im Rahmen der Einführung der Kita-Software und deren Dokumentation die Evaluierung des Leistungsangebotes Tagespflege die Auditierung einer Kindertageseinrichtung die Begleitung interner Qualitätssicherungsprozesse einer Fachabteilung im Rahmen eines Coachings die Projektbegleitung der Abteilung 51.3 bei der Neuregelung der Aktenführung in Kooperation mit dem Bereich Finanzcontrolling die Begleitung und Umsetzung des Evaluationsprozesses der Finanzierungsrichtlinie Kindertageseinrichtungen Die Steuerungsgruppe des Jugendamtes, bestehend aus dem Amtsleiter und allen Abteilungsleiter/- innen tagte 2010 insgesamt dreimal zu folgenden Themen: Stand der Überarbeitung der Fachförderrichtlinie SGB VIII sowie der Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg koordinierende Jugendhilfeplanung Personal- und Stellenentwicklung Mitarbeitergespräche Verfolgung der Arbeitsschwerpunkte des Jugendamtes 2010 Im Vorfeld der Einführung einer überarbeiteten Richtlinie zur Tagespflege ab erfolgte die Evaluierung des bisherigen Leistungsangebotes auf der Grundlage einer systematischen Datenerhebung hinsichtlich der Entwicklung von Tagespflegestellen, Tagespflegepersonen und Kosten. Begleitend führte das Jugendamt eine qualitative Bestandsaufnahme in Form einer Elternbefragung durch mit dem Ziel, die Zufriedenheit mit der Betreuungssituation zu ermitteln. Die Ergebnisse trugen dazu bei, dass das Jugendamt seine beratende und begleitende Rolle fachlich stärker ausrichten und insbesondere bei der Entwicklung gezielter Fortbildungsangebote und einheitlicher, qualitativer Mindeststandards mitwirken konnte. Darüber hinaus begann 2010 ein umfangreicher Prozess zur Erstellung einer Aktenführung in der Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen. Diesbezüglich gründete sich eine interne Arbeitsgruppe, die aufbauend auf den momentanen Regelungen und gesetzlichen Anforderungen Lösungsvorschläge für eine einheitliche Neuregelung der Aktenführung sowie in Teilen den Entwurf einer zukünftigen Dienstanweisung mit allgemeinen und spezifischen Regelungen zur Aktenführung in der Fachabteilung einschließlich einer Gliederung des Schriftgutes erarbeitete. Bestandteil der neuen Finanzierungsrichtlinie Kita ab ist die Evaluierung der Umsetzung. Im April 2010 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Überprüfung dieser Evaluierung ab 2012 in Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Hierzu gründete sich im Herbst 2010 eine Arbeitsgruppe und begann mit den Vorbereitungen. Primäre Aufgabe war in diesem Zusammenhang die Erstellung eines kennzahlengestützten Evaluierungskonzeptes. Weiterhin wurden die im Zusammenhang mit der Finanzierungsrichtlinie benötigten Antrags- und Endabrechnungsformulare abgestimmt. Zum erfolgte die Umstellung auf das doppische Buchungssystem (Doppik) im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR). Im diesem Zusammenhang wurden für den Leistungsbereich des Jugendamtes im Vorfeld der Produktplan aktualisiert (Anlage 1), die Produktverantwortung neu definiert sowie die Produktbeschreibungen erarbeitet bzw. die Leistungsbeschreibungen vorbereitet. Die Produktbeschreibungen enthalten neben fachlichen Definitionen und gesetzlichen Grundlagen insbesondere kostenrelevante Kennzahlen, die 2011 erstmals mit Planwerten versehen werden (Anlage 2). 24

26 In Kooperation mit den Städten Chemnitz, Halle, Dessau, Leipzig und Dresden führt das Jugendamt Magdeburg seit 2003 einen kennzahlengestützten Vergleichsring durch, der neben finanziellen Aufwendungen und sozioökonomischen Faktoren von Kindern, Jugendlichen und Familien das gesamte Leistungsspektrum des Jugendamtes einschließlich der personellen Ausstattung berücksichtigt. Im Zeitraum von 2004 bis 2009 beteiligte sich das Jugendamt Magdeburg an einem Interkommunalen Vergleichsring der KGST mit dem Ziel, Leistungen und Strukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ( SGB VIII) sowie angrenzender Leistungs- und Maßnahmebereiche ( 35a, 42 SGB VIII) differenziert zu vergleichen erfolgte letztmalig die Datenaufbereitung für das zurück liegende Jahr, eine Fortsetzung der Teilnahme wurde nicht beschlossen. Im Bereich des fachlichen Controllings waren 2010 zudem folgende Arbeitsinhalte relevant: die kontinuierliche Datenaufbereitung erbrachter Leistungen aus den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Erziehungsberatung die softwaregestützte Datenaufbereitung im Bereich der Jugendarbeit die Fortsetzung der Leistungsbeschreibungen sowie die Überarbeitung der Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen. Zentrale Aufgabenstellungen im Bereich Projektmanagement (IuK), der 2010 personell um eine Stelle erweitert wurde, waren u. a.: die Administration und Optimierung der softwaregestützten Datenerfassung in den Bereichen Persönliche Hilfen, Wirtschaftliche Erziehungshilfe und Jugendgerichtshilfe die Weiterentwicklung einer Software im Kindertagesstättenbereich zur internetgestützten Information, Anmeldung, Belegung und Finanzierung die Erarbeitung einer Konzeption zur strategischen Druckernutzung sowie die Hard- und Softwarebetreuung im Jugendamt. 25

27 Leistungsbereich Jugendförderung Jugendförderung Die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung bearbeitet Leistungen außerhalb der Hilfen zur Erziehung. Unter besonderer Berücksichtigung der Prävention werden Angebote der Freizeitgestaltung vorgehalten bzw. Angebote initiiert, die vor allem belastete Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen sollen, mit kritischen Lebenssituationen besser umzugehen. Das Spektrum der Maßnahmen umfasst sowohl Beratung und vorbeugende Unterstützung als auch gezielte Hilfen zur Erschließung von Selbsthilferessourcen. In der Umsetzung dieser Angebote hat sich in den letzten Jahren eine Verlagerung der Schwerpunkte ergeben. Die Ursachen hierfür sind in der wachsenden Anzahl sozial belasteter Familien als auch in notwendigen Prioritätensetzungen vor dem Hintergrund eines stark defizitären Haushaltes der Landeshauptstadt Magdeburg begründet. Die Arbeit in Zahlen Ausgaben Jugendarbeit 11 SGB VIII Angebote der Jugendarbeit freier Träger a. v. E.* kommunale Angebote der Jugendarbeit a. v. E* kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit** Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger** ,05 EUR ,24 EUR ,90 EUR Jugendsozialarbeit (JSA), Kinder- und Jugendschutz (KJSch), Familienförderung (FamFö) 13, 14, 16 (2) SGB VIII Unterkunft in Ausbildung JSA, KJSch, FamFö durch freie Träger a. v. E.* kommunale Angebote der JSA, des KJSchutz u. der FamFö a. v. E.** kommunale Jugendwerkstätten** Jugendwerkstätten freier Träger** Einrichtungen des KJSch freier Träger** Einrichtungen der FamFö freier Träger** ,20 EUR ,29 EUR ,54 EUR Gesamtausgaben**** ,25 EUR ,53 EUR ,44 EUR Einwohner im Alter von 0 - u. 27 Jahren*** kommunale Ausgaben 11, 13, 14, 16 (2) SGB VIII gesamt pro Einwohner (0 - u. 27 Jahre) 111 EUR 111 EUR 108 EUR [Quelle: Jugendamt/ Haushalt: Haushaltsrechnung 2011] * a. v. E. : außerhalb von Einrichtungen ** einschließlich Personal- und Betriebskosten *** LH MD, Amt für Statistik/ Jugendamt: eigene Bevölkerungsfortschreibung **** Im Geschäftsbericht 2008 wurde für 2008 eine andere Summe im Verwaltungshaushalt gesamt ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist der nachträglich vorgenommene Abzug von Kosten für das Jugendforum und die Kinder- und Jugendbeauftragte der LH MD, da diese nicht als Ausgaben im o. a. Bereich berücksichtigt werden können. 26

28 In den einzelnen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendarbeit wurden folgende Angebote umgesetzt: Leistungsbereiche Freizeiten internationale Jugendbegegnungen Jugendleiterschulungen Bildungsmaßnahmen Veranstaltungen/ Veranstaltungsreihen Jugendarbeit - Anzahl der Maßnahmen gesamt Jugendarbeit - Anzahl der Träger gesamt [Quelle: Jugendamt/ Jugendarbeit/ Jugendförderung 2011] Entwicklung der Schulsozialarbeit: BIB-Programm ESF-Programm BIB-Programm ESF-Programm 3 Sekundarschulen 3 Sekundarschulen 4 Sekundarschulen 3 Sekundarschulen 5 Sekundarschulen 5 Förderschulen 5 Förderschulen 1 Förderschule 5 Förderschulen 1 Förderschule 1 Grundschule 1 Grundschule 1 Grundschule 1 Grundschule 2 Grundschulen Schulstandorte 2 Integrierte Gesamtschulen (IGS) 1 Gymnasium 1 Berufsbildende Schule (BBS) II 2 Integrierte Gesamtschulen (IGS) 1 Gymnasium 1 Berufsbildende Schule (BBS) II 50 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit Stellen 9 Teilzeitstellen (30h) 11 Teilzeitstelle (20h) 9 Teilzeitstellen (30h) 1 Teilzeitstelle (20h) 13 Vollzeitstellen 9 Teilzeitstellen (30h) [Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung 2011] 1 Teilzeitstelle (20h) 15 Vollzeitstellen 27

29 Entwicklung der Familienbildungsarbeit: Familienbildungsarbeit Anzahl der Träger Anzahl der Maßnahmen Anzahl der Teilnehmer/-innen [Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung 2011] Schwerpunkte und Ergebnisse Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über eine gut ausgebaute Struktur von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, geprägt durch eine Vielfalt an Trägern und konzeptionellen Ausrichtungen. Neben standortgebundenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Sport- und Spielmobile, Jugendräume, Aktiv- und Bauspielplätze und Begegnungszentren existieren standortungebundene Freizeit- und Bildungsangebote verschiedener Träger der Jugendarbeit. Insgesamt verfügt die Landeshauptstadt Magdeburg über 39 standortgebundene Angebote bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Zuständigkeit als auch in freier Trägerschaft, die sich wie folgt zusammen setzen: Jugendarbeit 25 Kinder- und Jugendhäuser 5 Jugendräume 2 Jugendtreffs in Selbstverwaltung 2 Sport- und Spielmobile 3 pädagogisch betreute Aktions-, Bau und Naturspielplätze 1 Internationales Jugendbegegnungszentrum Barleber See. Die standortgebundenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung 11 SGB VIII als notwendige und geeignete Infrastruktur bis 2013 bestätigt. In ausgewählten Einrichtungen werden generationsübergreifende oder familienorientierte Angebote vorgehalten. Darüber hinaus werden Angebote für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, für Szenejugendliche, für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für junge Familien vorgehalten. Neben mobilen Formen der Arbeit, gemeinwesenorientierten Ansätzen und erlebnispädagogischen Maßnahmen findet offene Kinder- und Jugendarbeit überwiegend in Jugendhäusern mit hauptamtlich tätigen pädagogischen Mitarbeiter/-innen statt. Die Häuser bieten neben einem offenen Türbereich verschiedene themenspezifische Angebote und Jugendberatung an und sind vielfach auch Anlaufstelle oder Zuhause für junge Menschen. Selbstverwaltete Jugendtreffs und Jugendräume werden ohne hauptamtliches Personal durch Jugendliche inhaltlich und organisatorisch geführt und durch Sozialpädagogen/-innen des Jugendamtes fachlich unterstützt. Sport- und Spielmobile verstehen sich als zeitlich befristete Spielplätze und kommen in erster Linie dort zum Einsatz, wo keine betreuten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit existieren. Als offener Spiel- und Erlebnisraum für Kinder und Jugendliche bietet der durch Sozialpädagogen/-innen betreute Aktions-, Bau und Naturspielplatz gute Möglichkeiten, die Entwicklung eines positiven Körpergefühls oder die Kompensierung von Frustrationserlebnissen bzw. Aggressionspotentialen bei Kindern und Jugendlichen positiv zu unterstützen. Das Internationale Jugendbegegnungszentrum (IJBZ) am Barleber See steht Kindern und Jugendlichen ganzjährig zur Verfügung. Innerhalb der Ferien werden hier Ferienfreizeiten durchgeführt, außerhalb der Ferien wird das IJBZ für Veranstaltungen oder Kurzfreizeiten von Kinder- 28

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