Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule
|
|
- Gerrit Hafner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Universität Koblenz-Landau Seminar: Lebensproblemzentrierter Unterricht Dozent: Dr. Jutta Lütjen Referent: Tobias Fromme Sommersemester 2015
2 Gliederung 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen 2. Richtlinien und Instanzen 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 2.2. Jugendamt 2.3. Jugendhilfe 2.4. Arbeit mit Jugendlichen 2.5. Jugendverbände 3. Literatur
3 1. Schulsozialarbeit und ihre Allgemeine Ziele Grenzen Verhaltensabweichungen verhindern Förderliche Angebote und Aktionen Vermittler zwischen Schule und Jugendarbeit Betreuung der SuS Anbieten von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen
4 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen 60er Jahre: Unterscheidung zwischen Jugendhilfe und Schule Heute: Schulsozialarbeit soll präventiv, helfend, krisenintervenierend und vertraulich mit SuS und Lehrkräften agieren
5 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen Schwerpunkte in Kooperation mit Schule I. Kooperation mit Lehrkräften im Unterricht II. außerunterrichtlicher Freizeitbereich III. Außerschulischer Freizeitbereich
6 1. Schulsozialarbeit und ihre Konfliktebenen Grenzen 1. Falsche Erwartungen der Lehrer 2. Unterschiede im Professionalisierungsgrad 3. Verstecktes Konkurrieren (um SuS und Eltern) 4. Beidseitiges Desinteresse 5. Überweisung statt Unterstützung Folge: Keine vernünftigen Vertrauensverhältnisse!
7 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1991: Inkrafttreten des KJHG (betrifft auch Schulbereich) gesetzliche Grundlage für pädagogische Hilfsangebote Ermöglicht Strukturierung der Arbeitsfelder Umfasst 105 Paragraphen
8 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 11-15) Förderung der Erziehung in der Familie ( 16-21) Förderung in Tageseinrichtung/ Tagespflege ( 22-26) Hilfen zur Erziehung ( 27-40) Hilfe für junge Volljährige ( 41) Angebote für Kinder- und Jugendschutz Schutz vor gefährdenden Ein-flüssen Kritikfähigkeit/ Entscheidungsfähigkeit u.a. Familien- Bildung/Beratung/ Erholung Mutter-/Vater- Kind- Einrichtung Unterstützung bei Erfüllung der Schulpflicht Kindergärten Horten Krippen Tagespflege Erziehungs- Beratung soziale Gruppenarbeit Familienhilfe Heimerziehung Einzelbetreuung Persönlichkeit Selbstständig Verantwortung
9 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) [ ] jeder junge Mensch hat Rechtsanspruch auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. ( 1 KJHG ) Kinder und Jugendliche als Teil der Lebens- und Entwicklungsgemeinschaft Familie Autonomie von Jugendlichen und Familie soll gestärkt werden Eigenverantwortung
10 2.2. Jugendamt Durchführung der Aufgaben der Jugendhilfe Aufgaben: Förderung/Aufsicht von Einrichtungen I. Kindergärten II. Jugendfreizeitstätten III. Spiel und Erholungsplätze
11 2.2. Jugendamt JUGENDHILFEAUSSCHUSS Konzeptionelle Aufgaben Ressortübergreifende Aufgaben VERWALTUNG DES JUGENDAMTES Konkrete Durchführung der Jugendhilfe Befasst sich anregend, fördernd, beratend mit Aufgaben der Jugendhilfe Probleme erörtern Kinder- und Jugendhilfeplan
12 2.3. Jugendhilfe 1. Erziehung in Krippen und Kindergärten 2. Gestaltung und Betreuung von Spielplätzen 3. Jugendbildung, Jugendberatung, Freizeithilfen 4. Jugendverbandsarbeit 5. Kinder- und Jugenderholungsdienste 6. Jugendschutz 7. Internationale Jugendbewegung 8. Schulsozialarbeit
13 2.3. Jugendhilfe Alltagsorientierung: Familienorientiert Partizipation: Teilhabe an Angelegenheiten Integration und Dialog: gegenseitiger Umgang Regionalisierung: Spezifizierung vor Ort Prävention: oberste Priorität
14 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen. ( 11 KJHG)
15 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendarbeit a) Außerschulische Jugendbildung b) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit c) Arbeitswelt-, schul-, und familienbezogene Jugendarbeit d) Internationale Jugendarbeit e) Kinder- und Jugenderholung f) Kinder- und Jugendberatung
16 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendsozialarbeit Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollten im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. ( 13 KJHG)
17 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendsozialarbeit berufsbezogene Hilfen zeigen ganzheitliche Förderung: Jugendwerkstatt Ausbildungsmaßnahmen Beschäftigungsmaßnahmen Erlebnispädagogik
18 2.5. Jugendverbände In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. ( 12 KJHG)
19 2.5. Jugendverbände
20 3. Literatur Braun, K.-H., Wenzel, K.: Soziale Arbeit in der Schule, München Hopf, A.: Lebensprobleme und Lernprobleme von Schülern, Beltz Internetquelle: _Schulsozialarbeit_A5_gesamt.pdf e~kjhg.aspx
Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze
Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG = SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes
MehrErziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012
Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB
MehrDas Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)
Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher
MehrDie Entwicklung der Schulsozialarbeit
Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.
MehrKonzeption der. Schulsozialarbeit. an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental
Konzeption der Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental Inhalt 1. Rechtsgrundlagen und Ziele der Arbeit 2. Angebotsstruktur 2.1 Arbeit mit einzelnen Schülern und Schülerinnen
Mehr1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien
IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz
MehrFinanzbudgets lokaler Bildungslandschaften. Heinrich-Böll-Stiftung. Dr. Dieter Dohmen Berlin, 4. Dezember 2015
Finanzbudgets lokaler Bildungslandschaften Heinrich-Böll-Stiftung Dr. Dieter Dohmen (D.Dohmen@fibs.eu) Berlin, 4. Dezember 2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Bildung im sozialen Raum regionale Bildungsräume
MehrVom 7. Juli Fundstelle: GVOBl. M-V 1997, S. 287 Zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVOBl. M-V 2005, S. 640
Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinderund Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher
MehrAmtliche Statistiken der sozialen Sicherung und der Kinder- und Jugendhilfe
Amtliche Statistiken der sozialen Sicherung und der Kinder- und Jugendhilfe Vortrag an der evangelischen Hochschule Ludwigsburg 23.06.2015 Dr. Barbara Pflugmann-Hohlstein Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
MehrKonzept. der Schulsozialarbeit. Grund- und Gemeinschafts- schule. in Schwarzenbek
Konzept der Schulsozialarbeit an der Grund- und Gemeinschafts- schule in Schwarzenbek Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkungen 2. Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit a) Gesetzliche Grundlagen der Schulsozialarbeit
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg Stand:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg Stand: 01.01.2002 1. Allgemeine Förderungsrichtlinien 1.1 Grundsätze der Jugendförderung Neben Elternhaus und Schule stellt das gesamte
MehrAufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen
MehrKinder- und Jugendarbeit als Kooperationspartner im Ganztag?
Kinder- und Jugendarbeit als Kooperationspartner im Ganztag? 1 Arbeitsformen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Zielgruppen, Methoden, Konzepte 2 Kinder und Jugendarbeit als Feld der Jugendhilfe,
MehrStatistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil II: Angebote der Jugendarbeit nach
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil II: Angebote der Jugendarbeit nach 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach 74 Absatz 6 SGB VIII 2015
MehrJugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen
Referat Kommunale Jugendarbeit Winfried Pletzer Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen 1. Aufgaben der Jugendarbeit
MehrRahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena
Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena 1. Definition Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist ein professionelles Angebot an Schulen, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch sozialpädagogische
MehrFrankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis
Mehr2. Kinder- und Jugendbericht RLP Konsequenzen für die Fachpolitik, Fachplanung, Fachpraxis
2. Kinder- und Jugendbericht RLP Konsequenzen für die Fachpolitik, Fachplanung, Fachpraxis 18.02.2016 2 Gliederung Leitfragen Jugendarbeit im Gesamt der Kinder- und Jugendhilfe Warum heute über Jugendarbeit
MehrDas neue Jugendfördergesetz NRW 3. AG-KJHG NRW. Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!!
Das neue 3. AG-KJHG NRW Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!! Wer, wie, was? Wer: Zielgruppe des Gesetzes Wie: Orientierungen, Paradigmen Was: Handlungsfelder Anforderungen an Kommunen Lokale Verfahren
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben
MehrInhalt. Konzeption des Skateboard e.v. Bad Dürrenberg. Gliederung. Ziele und Aufgaben. Zielgruppe/ Definition. Mitglieder/ Arbeit im Verein/ Personal
Konzeption des Skateboard e.v. Bad Dürrenberg Inhalt Gliederung 1. Ziele und Aufgaben 2. Zielgruppe/ Definition 3. Mitglieder/ Arbeit im Verein/ Personal 4. Räumlichkeiten 1 / 12 5. Zukunftspläne 6. Finanzierungskonzept
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrJugendhilfe - Reparaturbetrieb oder Gestaltungskraft?
Jugendhilfe - Reparaturbetrieb oder Gestaltungskraft? Jugendhilfe - Reparaturbetrieb oder Gestaltungskraft? Die Frage und einige schnelle Antworten Frage nach der Einheit der Jugendhilfe Was würden Familie
MehrAusbildung von staatlich anerkannten Erziehern und Erzieherinnen an Fachschulen für Sozialpädagogik
Ausbildung von staatlich anerkannten Erziehern und Erzieherinnen an Fachschulen für Sozialpädagogik Welche Kompetenzen sollen sie erwerben, wie lernen sie diese und wie kommen ErzieherInnen in die Ganztagsschule?
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrFAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach
FAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach Zum Konzept: Umsetzung des 72a SGB VIII (Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen)
MehrGesetz zur Neuordnung des Kinderund Jugend hil fe rechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG)
Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG Seite 1 Gesetz zur Neuordnung des Kinderund Jugend hil fe rechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG) in der Fassung vom 8.12.1998 (BGB Bl. I S. 3546) (Auszug: 1-4, 11-14,
MehrBeschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendarbeit als Teil der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII hier insbesondere Schülerclub.
Beschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendarbeit als Teil der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII hier insbesondere Schülerclub und Beschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendsozialarbeit als Teil
MehrKreisjugendamt Konstanz
Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln
Mehr- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe
Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen
MehrDialog eigenständige Jugendpolitik RLP
JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen
MehrSatzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn
Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und
MehrKindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach
Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 1 5. Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine
MehrLeistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem AsylbLG 42 Buchungsstelle Erläuterungen Erstattungen Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Pauschale, Erstattungen vom Land 4200.1610 außerhalb von Einrichtungen
MehrRichtlinien für die Projektförderung in der Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland (Projektrichtlinie)
Richtlinien für die Projektförderung in der Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland (Projektrichtlinie) Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
MehrFreie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag
Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen
MehrRichtlinie für die Förderung von Jugendgruppen und verbänden in der Stadt Fulda
Richtlinie für die Förderung von Jugendgruppen und verbänden in der Stadt Fulda Förderrichtlinien der Stadt Fulda Seite 2 Vorwort Die Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Fulda hat schon immer einen
MehrOffene Jugendarbeit Träger: Stadtjugendring Sindelfingen e.v.
Offene Jugendarbeit Träger: Stadtjugendring Sindelfingen e.v. Rechtliche Grundlagen Auftrag Arbeitsfelder Fachliche Grundlagen/ Handlungsprinzipien Als Grundlage für die Arbeit gelten die 11 und 12 des
MehrBundesfachtagung Ausbildung Forum Ib: Die Sektionsjugend Aufgaben und Grenzen Martin Wittmann
Bundesfachtagung Ausbildung 2016 Forum Ib: Die Sektionsjugend Aufgaben und Grenzen Martin Wittmann FAHRPLAN Die Lebensphase Jugend damals und heute Gesetzliche Rahmenbedingungen Stellung der Jugend in
MehrBildungs- und Erziehungspartnerschaften. Eltern in Schule
nn?" Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern in Schule Karl-Heinz Kaup Koordinierungsstelle Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor Agenda Begriffsklärung Warum Elternarbeit? Rechtliche
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel-Nr. 3834 13001 Öffentliche Sozialleistungen K V 4 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-24 87 02.04.2015 Kinder- und Jugendhilfe Teil IV Ausgaben und der der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg
MehrWILLKOMMEN AUF DER HOMEPAGE DES KINDERHAUSES WILMA
WILLKOMMEN AUF DER HOMEPAGE DES KINDERHAUSES WILMA UND DEM HORT DER 56. GRUNDSCHULE. Beide Einrichtungen liegen im Dresdner Stadtteil Trachau. Unsere Aufgabe ist es, die Eltern bei der Erziehung Ihrer
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungskatalog Bisherige Fassung
MehrDie Angebote der Erfurter Brücke einer Einrichtung des Caritasverband für das Bistum Erfurt e.v. www.dicverfurt.caritas.de www.erfurter-bruecke.de 08.12.2016 Präsentation der Angebote Jugendhaus Erfurter
MehrZulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik
Checkliste: Zulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Sie erfüllen die Kriterien der Zulassung, wenn Sie folgende Zugangsvoraussetzungen Nachweise
MehrSchulsozialarbeit an den Schulen Forbach und Weisenbach
Schulsozialarbeit an den Schulen Forbach und Weisenbach Was ist Schulsozialarbeit? Rechtliche Grundlagen Aufgaben und Angebote Zusammenarbeit Stellenumfang 100% Stelle (39 Std./ Woche) 50% Forbach 50%
MehrJugendsozialarbeit - 1 -
Jugendsozialarbeit - 1 - - 2 - Adresse Telefon Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen SG Jugendsozialdienst, Bereich Streetwork Warschauer Straße 22 an der Havel Tel. 03381
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2.12.2015 Artikelnummer: 5225501147004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrAdressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung
Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Vortrag im Rahmen des Fachforums Vielfalt leben Vielfalt zeigen.
MehrKonzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker
Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute
MehrDie Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts. Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts.
Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts 1 Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts Johannesstifts 2 Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts Privatschule
MehrKinder- und Jugendhilfe im Wandel
Liane Pluto, Nicola Gragert, Eric van Santen, Mike Seckinger Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Eine empirische Strukturanalyse ULB Darmstadt 16884200 Verlag Deutsches Jugenäinstitut, MüücherT2007 Inhalt
MehrWenn Lehrkräfte und Sozialpädagogen kooperieren. Ein Projekt. Ingrid Sodemann (ZfsL) & Dr. Gabriele Nordt (TH Köln)
Wenn Lehrkräfte und Sozialpädagogen kooperieren Ein Projekt Bildunterschrift Arial 9 pt fett Ingrid Sodemann (ZfsL) & Dr. Gabriele Nordt (TH Köln) Zum Hintergrund Erweiterter Bildungsauftrag der OGS in
MehrFörderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms
Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms für die Gewährung von Zuschüssen der in der Folge beschriebenen Maßnahmen der Jugendarbeit. Gemäß 12 und 74 SGB VIII gewährt
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/15 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2015 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude:
MehrBeschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:
S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das
MehrPrinzip Nachhaltigkeit PädagogischeÜberlegungen zum professionellen Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen
Ev. Hochschule NürnbergN Institut für f r Praxisforschung und Evaluation Prinzip Nachhaltigkeit PädagogischeÜberlegungen zum professionellen Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen Fachtagung
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Workshop an der Fachtagung Schulsozialarbeit In Jena am 18.3.2010 Durchgeführt Von Hartmut Kick Stadtjugendamt München Abteilung KJF hartmut.kick@muenchen.de Kinder
MehrDEZERNAT III BILDUNG FAMILIE KINDER JUGEND GESUNDHEIT ES BILDET. ES FÖRDERT. ES WIRKT.
DEZERNAT III BILDUNG FAMILIE KINDER JUGEND GESUNDHEIT ES BILDET. ES FÖRDERT. ES WIRKT. BÜRGERMEISTERIN DR. ULRIKE FREUNDLIEB Gute Bildung von Anfang an stellt die Weichen für die Zukunftschancen unserer
MehrFinanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Jugendamt Stadt Trier/Kinder- und Jugendförderung - Förderrichtlinien -
Jugendamt der Stadt Trier - Stadtjugendpflege - Rathaus/Am Augustinerhof 54290 Trier 0651/718-1545 0651/718-1508 Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Jugendamt Stadt Trier/Kinder- und Jugendförderung
MehrPartizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern. Gefördert von:
Partizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern Gliederung BDAJ-Bayern und seine strukturellen Ziele Partizipation und Engagement des BDAJ Förderliches und Hindernisse
MehrWas ist das Besondere an JaS? Jugendsozialarbeit an Schulen
Was ist das Besondere an JaS? Jugendsozialarbeit an Schulen Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Sperberstraße Nürnberg Schultyp Hauptschule mit M-Zug im sozialen Brennpunkt 390 Schülerinnen und Schülern
MehrDüsseldorfer Beratungsstellen nach 28, SGB VIII. Düsseldorfer Erziehungsberatungsstellen nach 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Düsseldorfer Beratungsstellen nach 28, SGB VIII Düsseldorfer Erziehungsberatungsstellen nach 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Grundlagen für Familien- und Erziehungsberatung in Düsseldorf: Anerkennung
MehrLWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht
1. Auf dem Weg zu einer Eigenständigen Jugendpolitik 2. Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit 3. Aktuelles aus der Jugendförderung NRW 4. Mehr Demokratie wagen in der Jugendverbandsarbeit
MehrS a t z u n g für das Jugendamt der Stadt Altena (Westf.) vom
S a t z u n g für das Jugendamt der Stadt Altena (Westf.) vom 21.12.1994 Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163), geändert durch Art. 2 des Gesetzes
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zur Schulsozialarbeit
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zur Schulsozialarbeit Ausbau und dauerhafte Absicherung Qualifikation, Arbeitsbedingungen und Bezahlung Beschlüsse des GEW Gewerkschaftstages
MehrSchnellübersicht VII. Seite. Das Kinder- und Jugendhilferecht kennen und anwenden 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9
Schnellübersicht Seite Das Kinder- und Jugendhilferecht kennen und anwenden 7 Abkürzungen 8 Kommentierung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 57 Stichwortverzeichnis 12 1 2 24 V VI VII
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/14 Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2014 Januar 2016 (Ausgaben) und (Einnahmen) Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrFrankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Johannes Münder, Jochem Baltz, Dieter Kreft, Thomas Lakies, Thomas Meysen, Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck, Britta Tammen, Thomas Trenczek Frankfurter Kommentar zum SGB VIII:
MehrRahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen
nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung
MehrAmtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gemeinsam planen und steuern; Fachtag für Jugendhilfeplanerinnen/-planer und kommunale Jugendreferate 28.01.2015
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
MehrSchulsozialarbeit an Gymnasien in Krefeld. Arbeitsgrundlage
Schulsozialarbeit an Gymnasien in Krefeld Arbeitsgrundlage Zusammenstellung Erstfassung: 2012-2014 An der Erstellung haben mitgearbeitet: Monika Daubenspeck Ricarda-Huch-Gymnasium Moerserstr. 36 47798
MehrSatzung für das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der VI. Nachtragssatzung
Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der VI. Nachtragssatzung Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seinen Sitzungen vom 30.08.1994, 28.03.1995, 19.12.1995, 25.03.1999,
MehrIm ersten Kapitel - erster Abschnitt des SGB VIII befinden sich die Allgemeinen Vorschriften, die in den 1 bis 10 SGB VIII näher erläutert werden.
Aufbau des SGB VIII Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beschreibt die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Amtsvormundschaft, das Zuständigkeitsverhältnis zu anderen
MehrKinderbetreuung in Tagespflege
Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt
Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),
MehrSozialpädagogische Arbeitsfelder
Sozialpädagogische Arbeitsfelder Ein Überblick 1 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 1. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Förderung der Entwicklung junger Menschen neben Familie,
MehrAktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V.
Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V. Jugendschutz und Exzessive Mediennutzung Susanne Schmitt, Projektleiterin, AKJS Brandenburg Potsdam, 21. März 2013 Aufgaben des Jugendschutzes Der Kinder-
MehrPressemappe Hintergrundwissen zur Arbeit der Jugendämter
Pressemappe Hintergrundwissen zur Arbeit der Jugendämter Inhaltsverzeichnis Ankommen. Willkommen. Und jetzt? Wie weiterkommen? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: wie werden sie vom Jugendamt unterstützt?...
MehrSatzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)
5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund
MehrKonzeption Jugendzentrum Hennstedt
Konzeption Jugendzentrum Hennstedt Grundkonzeption Offene Kinder-und Jugendarbeit Gliederung : 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Allgemeine Erziehungs- und Bildungsziele der OKJA 2.1. Arbeitsprinzipien der
MehrOffene Kinderund Jugendarbeit & Ganztagsschule. Kooperation für einen Qualitätssprung in der ganztägigen Bildung in Hamburg.
Hamburg Landesverband der Inneren Mission e.v. Kinder- und Jugendhilfe Offene Kinderund Jugendarbeit & Ganztagsschule Kooperation für einen Qualitätssprung in der ganztägigen Bildung in Hamburg 02 Ganztagsschule
MehrRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IN DER STADT FRANKFURT (ODER)
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IN DER STADT FRANKFURT (ODER) I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. Grundsätze der Jugendförderung II. Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit 1. Kinder- und
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrInformationen über das Praxiszentrum Familie und Kinder (Claudia Hermens, Dr. Claudia Roller)
Informationen über das Praxiszentrum Familie und Kinder (Claudia Hermens, Dr. Claudia Roller) Modul 12.2 Vorbereitung auf das Praxisstudium Informationsveranstaltung am 23.06.2016 Aktuelle Situation Familien
MehrErster Abschnitt Grundlagen
Rechtsverordnung über die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kinder- und Jugendordnung - KJO) Präambel 2
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Lünen vom
Ortsrecht Satzung für das Jugendamt der Stadt Lünen vom 05.02.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau 2 2 Zuständigkeit 2 3 Aufgaben 2 4 Mitglieder 3 5 Unterausschüsse 4 6 Verfahren 4 7 Eingliederung 4 8 Aufgaben
MehrJugendhilfeplanung. der Stadt Dessau-Roßlau. Teilplan: Kinder- und Jugendarbeit
Jugendhilfeplanung der Stadt Teilplan: Kinder- und Jugendarbeit Stand März 2012 Inhalt Seite I. Allgemeiner Teil 4 1.1 Einführung 4 1.2 Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit 5 1.3 Gesetzliche Grundlagen
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrRechtliche Grundlagen 2
SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (F1) Rechtliche Grundlagen 2 Rechtliche Grundlagen der verbandlichen am Beispiel der Strukturen der in Stuttgart Gesetzliche Grundlagen der verbandlichen Strukturen
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrSatzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014
Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Mehrzur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung
MehrVerwaltungshaushalt 2005
1.4510 Einnahmen 240001 Kostenbeiträge, sonstige Einnahmen UD 1.000 1.000 1.788 Einnahmen Unterabschnitt 4510 1.000 1.000 1.788 1.4510 Ausgaben 760002 Kinder- und Jugenderholung GD UD 14.000 14.000 16.430
MehrHeidenberger Teich. Schule am. e z. n o. n u
Heidenberger Teich Schule am anztagsschule G e n e d n u b e G pt e z n o k Kur z 2010 INHALTSVERZEICHNIS Unser Kurzkonzept im Überblick: BEDINGUNGEN UND FAKTOREN DER ORGANISATION EINES GANZTAGSBETRIEBES
MehrRichtlinien zur Förderung
Richtlinien zur Förderung von offener, kommunaler Jugendarbeit und Schulsozialarbeit in den Kreisgemeinden durch den Zollernalbkreis - 2 - Präambel: Der Landkreis misst der Förderung der Jugendarbeit im
Mehr