Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule

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1 Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Universität Koblenz-Landau Seminar: Lebensproblemzentrierter Unterricht Dozent: Dr. Jutta Lütjen Referent: Tobias Fromme Sommersemester 2015

2 Gliederung 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen 2. Richtlinien und Instanzen 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 2.2. Jugendamt 2.3. Jugendhilfe 2.4. Arbeit mit Jugendlichen 2.5. Jugendverbände 3. Literatur

3 1. Schulsozialarbeit und ihre Allgemeine Ziele Grenzen Verhaltensabweichungen verhindern Förderliche Angebote und Aktionen Vermittler zwischen Schule und Jugendarbeit Betreuung der SuS Anbieten von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen

4 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen 60er Jahre: Unterscheidung zwischen Jugendhilfe und Schule Heute: Schulsozialarbeit soll präventiv, helfend, krisenintervenierend und vertraulich mit SuS und Lehrkräften agieren

5 1. Schulsozialarbeit und ihre Grenzen Schwerpunkte in Kooperation mit Schule I. Kooperation mit Lehrkräften im Unterricht II. außerunterrichtlicher Freizeitbereich III. Außerschulischer Freizeitbereich

6 1. Schulsozialarbeit und ihre Konfliktebenen Grenzen 1. Falsche Erwartungen der Lehrer 2. Unterschiede im Professionalisierungsgrad 3. Verstecktes Konkurrieren (um SuS und Eltern) 4. Beidseitiges Desinteresse 5. Überweisung statt Unterstützung Folge: Keine vernünftigen Vertrauensverhältnisse!

7 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1991: Inkrafttreten des KJHG (betrifft auch Schulbereich) gesetzliche Grundlage für pädagogische Hilfsangebote Ermöglicht Strukturierung der Arbeitsfelder Umfasst 105 Paragraphen

8 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 11-15) Förderung der Erziehung in der Familie ( 16-21) Förderung in Tageseinrichtung/ Tagespflege ( 22-26) Hilfen zur Erziehung ( 27-40) Hilfe für junge Volljährige ( 41) Angebote für Kinder- und Jugendschutz Schutz vor gefährdenden Ein-flüssen Kritikfähigkeit/ Entscheidungsfähigkeit u.a. Familien- Bildung/Beratung/ Erholung Mutter-/Vater- Kind- Einrichtung Unterstützung bei Erfüllung der Schulpflicht Kindergärten Horten Krippen Tagespflege Erziehungs- Beratung soziale Gruppenarbeit Familienhilfe Heimerziehung Einzelbetreuung Persönlichkeit Selbstständig Verantwortung

9 2.1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) [ ] jeder junge Mensch hat Rechtsanspruch auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. ( 1 KJHG ) Kinder und Jugendliche als Teil der Lebens- und Entwicklungsgemeinschaft Familie Autonomie von Jugendlichen und Familie soll gestärkt werden Eigenverantwortung

10 2.2. Jugendamt Durchführung der Aufgaben der Jugendhilfe Aufgaben: Förderung/Aufsicht von Einrichtungen I. Kindergärten II. Jugendfreizeitstätten III. Spiel und Erholungsplätze

11 2.2. Jugendamt JUGENDHILFEAUSSCHUSS Konzeptionelle Aufgaben Ressortübergreifende Aufgaben VERWALTUNG DES JUGENDAMTES Konkrete Durchführung der Jugendhilfe Befasst sich anregend, fördernd, beratend mit Aufgaben der Jugendhilfe Probleme erörtern Kinder- und Jugendhilfeplan

12 2.3. Jugendhilfe 1. Erziehung in Krippen und Kindergärten 2. Gestaltung und Betreuung von Spielplätzen 3. Jugendbildung, Jugendberatung, Freizeithilfen 4. Jugendverbandsarbeit 5. Kinder- und Jugenderholungsdienste 6. Jugendschutz 7. Internationale Jugendbewegung 8. Schulsozialarbeit

13 2.3. Jugendhilfe Alltagsorientierung: Familienorientiert Partizipation: Teilhabe an Angelegenheiten Integration und Dialog: gegenseitiger Umgang Regionalisierung: Spezifizierung vor Ort Prävention: oberste Priorität

14 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen. ( 11 KJHG)

15 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendarbeit a) Außerschulische Jugendbildung b) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit c) Arbeitswelt-, schul-, und familienbezogene Jugendarbeit d) Internationale Jugendarbeit e) Kinder- und Jugenderholung f) Kinder- und Jugendberatung

16 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendsozialarbeit Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollten im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. ( 13 KJHG)

17 2.4. Arbeit mit Jugendlichen Jugendsozialarbeit berufsbezogene Hilfen zeigen ganzheitliche Förderung: Jugendwerkstatt Ausbildungsmaßnahmen Beschäftigungsmaßnahmen Erlebnispädagogik

18 2.5. Jugendverbände In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. ( 12 KJHG)

19 2.5. Jugendverbände

20 3. Literatur Braun, K.-H., Wenzel, K.: Soziale Arbeit in der Schule, München Hopf, A.: Lebensprobleme und Lernprobleme von Schülern, Beltz Internetquelle: _Schulsozialarbeit_A5_gesamt.pdf e~kjhg.aspx

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