Geschäftsbericht Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsbericht 2009. Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt"

Transkript

1 Geschäftsbericht 2009 Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt

2 Impressum Herausgeber: Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt Leitung: Dr. Detlev Klaus W.- Höpfner-Ring Magdeburg Tel.: 0391 / Fax: 0391 / jugendamt@magdeburg.de Internet: Titelbild: Landeshauptstadt Magdeburg Büro Oberbürgermeister Pressestelle (Urheber)

3 Inhalt Seite Vorwort 3 Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick 4 Jugendhilfeausschuss 10 Jugendhilfeplanung 13 Ausgewählte Schwerpunkte 2009: Die Einführung des NKHR 14 Die Arbeitsbereiche des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling 16 Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle 16 Abteilung Jugendförderung 17 Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen 18 Abteilung Tagesbetreuung 20 Die Leistungsbereiche des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling 21 Jugendförderung 22 Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen 32 Tagesbetreuung von Kindern 43 Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle 49 Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle 52 Abkürzungsverzeichnis 53 Anlagen 54 2

4 Vorwort Vorwort Die Vorbereitungen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in der Landeshauptstadt Magdeburg laufen seit Vereint sind hierin alle Bestrebungen, das kamerale Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung in Konten, kurz: Doppik, umzustellen. Seit ist das System der doppischen Haushaltsführung verbindlich. Für die Verwaltung des Jugendamtes war mit der Sicherung dieser Terminkette ein erheblicher Aufwand, Personaleinsatz und Schulungsbedarf verbunden. Die Anpassung des Produkt- bzw. Kostenstellenplans, die Beschreibung von Produkten und Leistungen oder die Überleitung aller Haushaltsstellen sind beispielhafte Schwerpunkte im Zusammenhang mit der neuen Haushaltssystematik. Die Jugendhilfe der Landeshauptstadt Magdeburg unterteilt sich aktuell in 11 Produkte und 49 Leistungen. Im Hinblick auf den Aufbau eines gesamtstädtischen Controllings sind Informationen über Leistungen und Kosten von wesentlicher Bedeutung. Doch in Bezug auf die Jugendhilfe erscheinen oft auch Fachkräften diese Positionen unvereinbar. Es ergibt sich daraus die Frage, ob die Jugendhilfe etwa ein besonders schwer erfassbarer Bereich ist bzw. was diesen Bereich von anderen, nicht industriellen Produktbereichen wie beispielsweise der Medizin, unterscheidet. Eine Antwort lautet: Sozialarbeiter arbeiten insbesondere über Beziehungsgestaltung und Ergebnisse bzw. Wirkungen ergeben sich häufig erst langfristig. Die Pisa-Studie hat bewiesen, dass auch der Bereich Schule einer Effektivitätsmessung zugänglich ist. Erstes Ziel derartigen Vergleichens ist nicht das Ausleuchten von Arbeitsmethoden (Prozessqualitäten) in all ihren Wirkungen und Effekten, sondern die Transparenz, Wirkung und Nachvollziehbarkeit des Erreichten (Ergebnisqualität). Es geht nicht um Zahlengläubigkeit, sondern um die notwendige Abschätzung vorgegebener Strukturdaten mit bestehenden Erfolgskriterien. So sollten beispielsweise im Jahresverlauf entstehende Mehr- und Zusatzbedarfe im Verhältnis zu laufenden Leistungen stehen. Eine wirksame Steuerung setzt einen solchen Überblick als notwendige Priorität voraus. Mit den politisch geforderten, neuen und höheren Erwartungen beispielsweise im Bereich der vorschulischen Bildung, Unterhaltssicherung oder Verfahrensgestaltung zur Kindeswohlsicherung wurden durch den Bund bzw. Landesgesetzgeber bisher nie die tatsächlichen Bedarfe (Kosten) berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass eine angewandte Doppik zukünftig auch die Bestimmung kommunal getragener (Folge)Kosten erleichtert. Die Betrachtung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt aller Aktivitäten bestimmt unsere tägliche Arbeit und gilt als wichtigste Investition für die Zukunft. Die Initiativen im Bereich Familie und soziale Integration bescheinigen zweifellos die Unverzichtbarkeit einer aktiven Jugendhilfe. In dieser Verpflichtung möchte der vorliegende Geschäftsbericht der Verwaltung des Jugendamtes alle Interessierten informieren, zur Diskussion und zum Lesen einladen. Dr. Detlev Klaus Amtsleiter Jugendamt Landeshauptstadt Magdeburg 3

5 Das Jugendamt im Überblick Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick Organisationseinheit Name Adresse Dezernat V Soziales, Jugend und Gesundheit Beigeordneter Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung Gleichstellungs- Beauftragte Ausländerbeauftragter Herr Brüning Herr Dr. Gottschalk Frau Beier Herr Coulibaly W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Hans- Werner.Bruening@stadt.magdeburg.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Ingo.Gottschalk@jsgp.magdeburg.de Alter Markt 6 Tel.: Mail: Editha.Beier@stadt.magdeburg.de Alter Markt 6 Tel.: Behindertenbeauftragter Herr Pischner Alter Markt 6 Tel.: Kinderbeauftragte Amtsleiter Vorzimmer Frau Thäger Herr Dr. Klaus Frau Szczekalla-Fett Alter Markt 6 Tel.: W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Detlev.Klaus@jga.magdeburg.de Tel.: Mail: Anke.Szczekalla-Fett@jga.magdeburg.de Jugendhilfeausschuss Frau Kiuntke Tel.: Finanzcontrolling Frau Mäder Tel.: Fachcontrolling Frau Germer Tel.: Qualitätsmanagement Frau Podei Tel.: Team Steuerung Frau Jänsch Tel.: Projektmanagement Herr Neuschulz Tel.:

6 Organisationseinheit Name Adresse 51.1 Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Herr Kracht W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Torsten.Kracht@jga.magdeburg.de Team Verträge nach 78/ Koordinierung WEH und Elternbeitragstelle Frau Wolf Tel.: Team Förderung Freier Träger Frau Gröseling Tel.: Team Haushalt/ Rahmenverträge Frau Schneider Tel.: Abteilung Jugendförderung Frau Wienholt W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Susanne.Wienholt@jga.magdeburg.de Team Jugendarbeit/ Familienförderung Frau Dr. Arnold Tel.: Mail: Cornelia.Arnold@jga.magdeburg.de Kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen NextGeneration Banane Magnet Bauarbeiter Müntzer Oase Werder Heizhaus Weizengrund/ Weiberkiste Herr Teichler Herr Wesemann Herr König Herr Bentenschneider Herr Rehan Herr Kunde Herr Papenberg Herr Hausner (kommiss.) Frau Gantze (kommiss.) Rogätzer Str. 21 Tel.: Mail: info@ng-jugendclub.de Quittenweg 52 Tel.: Mail: kjfebanane@t-online.de Lemsdorfer Weg 23 Tel.: Mail: KJZ-Magnet@t-online.de Silberschlagstr. 23 Tel.: Mail: kjfebauarbeiter@web.de T.-Müntzer-Str. 23 Tel.: Mail: muentzer@gmx.de Im Brunnenhof 9 Tel.: Mail: thomas_kunde@oase-md.de Mittelstr. 13/14 Tel.: Mail: werder1@gmx.net Harsdorfer Str. 33b Tel.: Mail: kjfeheiz.haus@web.de Rennebogen 167 Tel.: Mail: wg-wk@gmx.de 5

7 Organisationseinheit Name Adresse IJBZ Barleber See Team Jugendsozialarbeit/ Kinder- und Jugendschutz Jugendwerkstatt 51.3 Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Adoptionsvermittlungsstelle/ Pflegekinderdienst Frau Achatzi Herr Knopf Herr Krüger Frau Dörner Herr Selig Frau Steffen Frau Frenkel Barleber See Tel.: Mail: ijbz-barlebersee@t-online.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Angelika.Achatzi@jga.magdeburg.de Ferchlander Weg 1 Tel.: Mail: Jugendwerkstatt-volkerknopf@t-online.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Andreas.Krueger@jga.magdeburg.de Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Sozialzentrum I - Nord Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Amtsvormundschaft/ Beistandschaft/ Beurkundung Streetwork Unterhaltsvorschuss wirtschaftliche Erziehungshilfe Elternbeitragsstelle Herr Vesterling Lübecker Str. 32 Tel: Mail: Ralf.Vesterling@jga.magdeburg.de Sozialzentrum III -Olvenstedt Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe Frau Stechbarth B.-Beye-Ring 50 Tel.: Mail: Elke.Stechbarth@jga.magdeburg.de Sozialzentrum III - Olvenstedt (Leistungsabteilung) Amtsvormundschaft/ Beistandschaft/ Beurkundung Unterhaltsvorschuss Elternbeitragsstelle Frau Lachmund Katzensprung 2 Tel.: Mail: Evelyn.Lachmund@jga.magdeburg.de Sozialzentrum IV - Süd Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Amtsvormundschaft/ Beistandschaft/ Beurkundung Streetwork Unterhaltsvorschuss wirtschaftliche Erziehungshilfe Frau Böttge W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Kerstin.Boettge@jga.magdeburg.de 6

8 Organisationseinheit Name Adresse Sozialzentrum V - Südost Persönliche Hilfen Jugendgerichtshilfe Amtsvormundschaft/ Beistandschaft/ Beurkundung Streetwork wirtschaftliche Erziehungshilfe Frau Brink B.-Brecht-Str. 16 Tel.: Mail: Ute.Brink@jga.magdeburg.de Kinder- und Jugendnotdienst/ Inobhutnahme 51.4 Abteilung Tagesbetreuung/ Erziehungsberatung/ Frühförderung/ QM Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Herr Krämer Frau Pawletko Frau Orlamünder Frau Thüme Frau Garlipp G.-Hauptmann-Str. 46 Tel: Mail: kjnd46a@freenet.de W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: Mail: Heike.Pawletko@jga.magdeburg.de Tel: Mail: Heidrun.Orlamuender@jga.magdeburg.de Kroatenwuhne 1 Tel: Mail: psychol.beratung-ja.md@web.de Lumumbastr. 26 Tel.: Mail: fruehfoerderstelle-md@web.de 7

9 Regionale Übersicht über die Arbeitsbereiche des Jugendamtes [Quelle: LH MD, Jugendamt, Stand ] 8

10 Strukturelle Gliederung des Jugendamtes [Quelle: LH MD, Jugendamt, Stand ] 9

11 Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss führte 2009 insgesamt 11 Sitzungen durch, in denen 78 Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen mit folgenden Inhalten gefasst wurden: Direktanträge an den Stadtrat und aus dem Stadtrat Haushaltsplanentwurf 2009 Zuschüsse für freie Träger der Jugendhilfe Leistungsvereinbarungen Umsetzung Jugendpolitisches Programm, Lokaler Aktionsplan sowie Fachkräfteprogramm Prioritäten zur kommunalen Förderung von Bauinvestitionen für Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendfeizeiteinrichtungen freier Träger Umbau, Sanierung von Einrichtungen grundlegende Beschlüsse (Förderrichtlinien, Rahmenverträge, Infrastrukturplanung) Abstimmung über Projekte der Jugendhilfe Finanzierung freier Träger im Bereich Kindertagesstätten und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Zielvereinbarungen zwischen Jugendhilfe, Jugendamt u. a. Infrastrukturplanung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie Konzeptbestätigung freier Träger Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses der V. Wahlperiode Wahl des Unterausschusses Jugendhilfeplanung der V. Wahlperiode Infolge der Neuwahl der Stadträte am 07. Juni 2009 konstituierte sich der Jugendhilfeausschusses im August 2009 neu. Als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses wurde Herr Sven Nordmann, als Stellvertreter Herr Oliver Müller benannt. In der V. Wahlperiode setzt sich der Jugendhilfeausschuss personell wie folgt zusammen: Vorsitzende Stimmberechtigte Mitglieder Mitglied Stadträtin Ursula Biedermann Stadtrat Sven Nordmann Melanie Ockert StellvertreterIn Michael Meier Heidrun Skowronek Stefan Bublitz Jugendhilfeausschuss Fraktion/ freier Träger/ Institution SPD-Tierschutzparteifuture! SPD-Tierschutzparteifuture! SPD-Tierschutzparteifuture! Stadtrat Oliver Müller Evelyn Edler DIE LINKE Stadtrat Torsten Hans Jana Bork DIE LINKE Stadtrat Wigbert Schwenke Stadträtin Uta Siedentopf CDU-Fraktion Tobias Krull Freya Gergs CDU-Fraktion Stadtrat Thorsten Giefers Stadtrat Andreas Bock B90/ Grüne Mitglieder Jugendverbände/ freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit Stadtrat Gregor Bartelmann Erika Tietze Heinz-Josef Sprengkamp Karl-Michael Schmidt FDP-Fraktion Stadtmission/ Evangelischer Kirchenkreis Gerald Bache Gudrun Wollny Internationaler Bund 10

12 Jugendhilfeausschuss Mitglied Dr. Sabine Dutschko StellvertreterIn Marina Wölk Fraktion/ freier Träger/ Institution DPWV/ Familienhaus MD e. V. Heike Rudolf Carola Lissner AWO Liane Kanter Carola Böttger-Schmidt Spielwagen e. V. Nicole Friedrichsen Matthias Urban Caritas Beratende Mitglieder Andreas Hagensieker Heike Brunkenhövers Amtsgericht MD Petra Meyer Staatliches Schulamt Rainer Bode Heiko Zacher Polizeidirektion MD Rudolf Förster Lydia Kaps Katholische Kirche Ute Kopp Christian Neugebauer Evangelische Kirche Agnes Vogler Rüdiger Bodem Adventjugend Faina Lyashkevic Heike Ponitka Sabine Kronfoth n. n. Lilija Goldenberg Hans-Peter-Pischner Jüdische Gemeinde zu MD in der Mädchenarbeit Erfahrene Arbeit mit behinderten Kindern u. Jugendlichen Arbeit mit ausländischer Kindern u. Jugendlichen Ines Urmoneit Bernd Galetzka Stadtelternbeirat Ronald Mainka Maike Hoffmann Katrin Thäger Hans-Werner Brüning Dr. Detlev Klaus Hans-Jörg Beyerling Marcus Lahn StadtJugendRing Magdeburg e.v. Jugendforum Magdeburg Kinderbeauftragte Beigeordneter Dezernat V Amtsleiter Jugendamt Geschäftsführung Iris Kiuntke Jugendamt [Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA: Mitglieder JHA 2009] Unterausschuss Jugendhilfeplanung UA JHP Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung. An der Arbeit des Unterausschusses sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich und angemessen beteiligt führte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung zehn Sitzungen durch. Herr Wigbert Schwenke übernahm in der V. Wahlperiode den Vorsitz des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, als Vertreter wurde Herr Sven Nordmann benannt. Ab August 2009 setzte sich der Unterausschusses Jugendhilfeplanung personell wie folgt zusammen: 11

13 Mitglied UA JHP Fraktion/ freier Träger/ Institution Stadtrat Torsten Giefers Stadtrat Oliver Müller Stadtrat Sven Nordmann Stadtrat Wigbert Schwenke Erika Tietze B 90/ Grüne DIE LINKE SPD Tierschutzpartei - future! CDU-Fraktion Stadtmission Liane Kanter Spielwagen e. V. Dr. Detlev Klaus Amtsleiter Jugendamt [Quelle: Jugendamt/ Geschäftführung JHA: Mitglieder UA JHP 2009] 12

14 Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung Das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit setzt sich organisatorisch aus dem Sozialund Wohnungsamt, Jugendamt, Gesundheits- und Veterinäramt und der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung zusammen. Die hauptamtlich beschäftigte Kinderbeauftragte bzw. der Behindertenbeauftragte sowie der ehrenamtlich bestellte Senioren- und Integrationsbeauftragte sind dem Dezernat organisatorisch zugeordnet waren für das Dezernat und die Stabsstelle im Rahmen der Jugendhilfeplanung u. a. folgende Aufgabenstellungen relevant: Erarbeitung einer Finanzierungsrichtlinie für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit dem Ziel einer einheitlichen Finanzierungsregelung Begehungen aller kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit durch den Beigeordneten, der Kinderbeauftragten, der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung und der Fachabteilung des Jugendamtes mit der Zielstellung einer fachlichen Analyse der Arbeit vor Ort, einer Einschätzung zur bedarfsgerechten Umsetzung vorhandener Angebote sowie weitergehender Schlussfolgerungen in Bezug auf sozialräumliche Erfordernisse. Die qualitativen Anforderungen und Entwicklungsbedarfe in der Kinder- und Jugendarbeit fließen im Rahmen einer ressourcen-, träger- und produktübergreifenden Arbeit mit generations- und lebenslagenorientiertem Ansatz in die Planungsfortschreibung der Jugendarbeit (2. Planungsschritt 11 SGB VIII) als weitere Aufgabenstellung in 2009 ein. Erarbeitung eines Konzeptes zur Suchtbekämpfung und Suchtprävention in der Landeshauptstadt Magdeburg für den Zeitraum 2010 bis Als Schlussfolgerung aus den Praxiserfahrungen der zurückliegenden Jahre nahm im April 2009 ein Suchtstreetworker seine Arbeit auf Umsetzung der 2. Magdeburger Fachkonferenz Kinder- und Familienarmut mit den Schwerpunktthemen Schuldnerberatung und Schuldenprävention als gemeinsames Projekt des Dezernates mit der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Magdeburger Stadtmission, dem Deutschen Roten Kreuz, dem DPWV, dem Caritasverband für das Dekanat Magdeburg und dem Arbeiterwohlfahrt Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und dem Dezernat. 15 Projekte wurden in 2009 mit den unterschiedlichsten Fachbereichen umgesetzt. Beginn des Pilotprojektes Integrierte soziale Arbeit in der Sozialregion Nord Aufnahme von Einrichtungen in den Bedarfs- und Entwicklungsplan für Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Magdeburg Umsetzung des Förderprogramms Stärken vor Ort des BMFSFJ zur Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bzw. von Frauen mit Problemen beim (Wieder)Einstieg ins Erwerbsleben Fortführung des im Jahr 2008 begonnenen Schulprojektes Verrückt na und? als Präventionsprojekt für Schüler der 9./10. Klassen zur seelischen Gesundheit Begleitung und Umsetzung von gemeinwesenorientierten Aktionen und Projekten mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebensqualität in Stadtteilen. Aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit wurden insgesamt 166 Stadtteilprojekte gefördert, an denen sich insgesamt ca Bürger beteiligten. [Quelle: LH MD, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit: Geschäftsbericht 2009] 13

15 Ausgewählte Schwerpunkte 2009 Ausgewählte Schwerpunkte 2009: Die Einführung des NKHR Auf der Konferenz der Innenminister aller Bundesländer (IMK) wurde 1999 eine Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechtes verabschiedet. Mit Beschluss der Innenministerkonferenz 2003 wurden die Leitregelungen für eine neue Gemeindehaushaltsverordnung festgelegt. Das bisherige kameralistische Rechnungssystem (Einnahmen- und Ausgabenrechnung = stattfindender Zahlungsverkehr) soll durch ein ressourcenorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, um den Anforderungen an eine transparente und betriebswirtschaftlich orientierte Haushaltswirtschaft öffentlicher Kommunen in ausreichendem Maß zu entsprechen. Die tiefgreifende Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesen vereint alle Bestrebungen, das kamerale Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung in Kommunen, kurz: Doppik umzustellen. Damit bildet die Doppikeinführung ein elementares Element im Modernisierungsprozess öffentlicher Verwaltungen. Ein effektiver, nachhaltiger und produktorientierter Umgang mit knappen finanziellen Ressourcen soll eine neue Qualität der Verwaltungssteuerung ermöglichen und den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume zur kommunalen Selbstverwaltung erhalten (LSA, Ministerium des Inneren, Rundbrief 1/2007). In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung wird bei der kommunal praktizierten Doppik zukünftig ein Drei- Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (Bilanz), die erstmalig einen vollständigen Überblick über Vermögen bzw. Schulden einer Kommune verdeutlicht, die Ergebnisrechnung (Gewinn- u. Verlustrechnung) und die Finanzrechnung (Finanzplan). Das Drei- Komponenten-Modell kann durch eine Kosten- und Leistungsrechnung als viertes Modul ergänzt werden. Die Kosten- und Leistungsrechnung unterstützt die Messung der Effizienz laufender Vorhaben (Projekte, Leistungen, Investitionen) in allen Organisationsstrukturen sowie die Suche nach betriebswirtschaftlich rentableren Alternativen und/ oder Einsparpotentialen. Zentraler Bestandteil der Reform ist die Umstellung der bisher zahlungsorientierten Darstellung von Einnahmen und Ausgaben auf eine vollständige Abbildung des Ressourcenaufkommens bzw. -verbrauches durch die Erfassung von Erträgen und Aufwendungen. Die Zuordnung aller Aufgaben des übertragenen und/ oder eigenen Wirkungskreises zu Produkten ermöglicht zukünftig die Definition von Zielen und ihre Sicherstellung durch ein entsprechendes Controlling. Für jedes Produkt erfolgt eine eindeutige Zuweisung von Ressourcen. Dadurch erhalten Verwaltungen bzw. politische Vertretungsorgane bessere Entscheidungsgrundlagen und Steuerungspotentiale (LSA, Ministerium des Inneren, Rundbrief 1/2007). Im Rahmen des Beschluss der Innenministerkonferenz 2003 sind alle Kommunen und kommunalen Verbände in Sachsen-Anhalt verpflichtet, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum einzuführen sowie bis spätestens zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz (Inventarisierung und Vermögensbewertung) aufzustellen und alle Geschäftsvorgänge für das Haushaltsjahr 2011 nach dem System der Doppik zu erfassen. Die Vorbereitungen zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in der Landeshauptstadt Magdeburg laufen seit Zum erfolgte die Umstellung auf das doppische System. Im Vergleich zur Kameralistik stellt die Systematik der doppelten Buchführung hohe Anforderungen an die Prozessgestaltung der Finanzbuchhaltung. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Landeshauptstadt Magdeburg eine zentrale Finanzbuchhaltung. Die Belegprüfung (sachlich und rechnerisch richtig), die Anordnung und Vorerfassung der Belege erfolgt jedoch dezentral. Als unverzichtbare Voraussetzung erweist sich im Zusammenhang mit der Doppikeinführung die Anpassung der Produktpläne, die einschließlich Haushaltskennziffern, Produktbeschreibungen 14

16 sowie Kostenträgern und Kostenträgersteckbriefen in einem Produktbuch zusammengeführt werden. Für die Gestaltung eines gesamtstädtischen Controllings sind Informationen über Leistungen und Kosten kommunaler Produkte und Organisationseinheiten von wesentlicher Bedeutung. Dies wurde durch die Einführung des NKHR 2010 einschließlich der Strukturierung des Haushaltsplanes nach Organisationseinheiten, Kostenstellen und Produkten nochmals verstärkt. Für das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg ergaben sich 2009 im Rahmen der Doppikeinführung folgende vorbereitende Schwerpunkte: Anpassung des Produktplanes (Anlage) Beschreibung von Produkten Anpassung des Kostenstellenplanes Neue Haushaltssystematik (alt: Unterabschnitt und Haushaltsstelle; neu: Kostenträger, Kostenstelle und Sachkonto) Überleitung aller Haushaltsstellen in neue Haushaltssystematik Planung entsprechend Plankostenstellen und Sachkonten Aufteilung des Teilergebnisplanes auf die Produkte Einrichtung einer Schnittstelle zwischen der Anwendersoftware OK.JUG im Bereich Unterhaltsvorschuss und NSys (NewSystem) als neue Buchführungssoftware der Landeshauptstadt Magdeburg Schulungen aller HaushaltsmitarbeiterInnen und Führungskräfte. 15

17 Arbeitsbereiche des Jugendamtes Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Die Arbeitsbereiche Qualitäts- und Projektmanagement sowie Finanz- und Fachcontrolling sind mit jeweils einer Stelle besetzt und arbeiten als zentrale Servicebereiche abteilungsübergreifend. Neben umfangreicher Schnittstellenarbeit realisieren die vier MitarbeiterInnen u. a. folgende konstante Arbeitsschwerpunkte: Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Qualitätsmanagement Projektarbeit im Rahmen von Qualitätsmanagement (Prozessbetrachtung, Dokumentation, Evaluation) Realisierung von Befragungen Auditierungen von Einrichtungen im Hinblick auf Qualitätssicherung und -entwicklung Geschäftsführung der Steuerungsgruppe des Jugendamtes Projektmanagement Administration von Fachverfahren Optimierung der softwaregestützten Datenerfassung Erstellung von Datenauswertungen Entwicklung und Einführung neuer Softwarekonzepte Koordinierung der IT-Infrastruktur (Hard-, Software, Drucker, Trouble-Shooting, Internet, Datenarchivierung) Finanzcontrolling Finanz- und Kostenanalysen einschließlich Berichtswesen Koordinierung der Doppikeinführung einschließlich Produktplanung Kosten- und Leistungsrechnung Interkommunaler Vergleich der Jugendämter ostdeutscher Großstädte Fachcontrolling Leistungserfassung im Bereich Hilfen zur Erziehung Leistungsbezogenes Berichtswesen Aufbau und Optimierung eines abteilungsübergreifenden Berichtswesens Geschäftsberichte des Jugendamtes Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe Die Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Team Elternbeitragstelle, Verträge nach 78, Koordinierung wirtschaftliche Erziehungshilfe (WEH) Sechs MitarbeiterInnen der Elternbeitragstelle prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege das Vorliegen der Voraussetzungen für Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle eine ganztägige Kita-Betreuung (mehr als 5 Stunden pro Tag; 3 Abs. 1 Nr. 1 KiFöG LSA) eine Elternbeitragsstaffelung bei vorhandenen Geschwisterkindern ( 90 Abs. 1 SGB VIII) die Übernahme des Elternbeitrages durch das Jugendamt (ganz oder teilweise) wegen geringen Einkommens ( 90 Abs. 3 SGB VIII). 16

18 Team Förderung freier Träger Dreizehn MitarbeiterInnen des Teams prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen Anträge sowie sonstige verwaltungs- und finanztechnische Vorgänge im Zusammenhang mit der Finanzierung sämtlicher Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Kostenerstattung oder Pauschalfinanzierung, insb. 11 Abs. 4 KiFöG LSA) einschließlich einer o o o o o Prüfung der eingereichten Anträge und dazu gehörenden Kostenplanung schriftlichen Anhörung des Trägers zur Prüfung des Antrages und der Kostenplanung Erteilung der Vorschussbescheidung für das laufende Haushaltsjahr Mittelausreichung entsprechend der Vorschussbescheidung in zweimonatlichen Raten Prüfung der vorgelegten Kostennachweise mit abschließender Bescheiderteilung zum tatsächlichen Kostenerstattungsanspruch Ermittlung des Mittelbedarfes für das folgende Haushaltsjahr auf Grundlage der Kostenplanung durch die Träger sowie der durchschnittlichen Kinderzahl aus dem zurückliegenden Haushaltsjahr in Abstimmung mit der Fachabteilung Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (insb. 74 SGB VIII) Zustimmung und Finanzierung zur Betreuung von Kindern in und aus Fremdgemeinden (insb. 3b und 11 Abs. 5 KiFöG LSA) Finanzierung von Tagespflege ( 11 Abs. 6 KiFöG LSA) Bearbeitung von Einnahmen Bearbeitung des Vermögenshaushaltes (Antragstellung, Auszahlung und Prüfung). Team Haushalt/ Rahmenverträge Den fünf MitarbeiterInnen des Teams obliegt für das gesamte Jugendamt die Haushaltsplanung und -durchführung, Begleitung der Haushaltskonsolidierung sowie die Koordinierung der Doppikeinführung einschließlich aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie die zentrale und dezentrale Rechnungsbearbeitung im laufenden Haushaltsjahr, die Erstellung von Statistiken und Haushaltsberichten, die Inventarisierung und Fahrzeuganalyse, die Beschaffung und ggf. notwendigen Ausschreibungen sowie die Koordinierung der Fachabteilungen bezüglich haushaltstechnischer Angelegenheiten. Die Abteilung Jugendförderung Team Jugendarbeit Jugendförderung Jugendarbeit beinhaltet gemäß 11 SGB VIII die Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Das Angebotsspektrum umfasst außerschulische Jugendbildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugenderholung, internationale Jugendarbeit und Jugendberatung. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Kinder und Jugendliche an den Entscheidungen und der Entwicklung von Maßnahmen selbst beteiligt werden und die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen berücksichtigt werden. Das Team Jugendarbeit setzt sich aus fünf MitarbeiterInnen zusammen. 17

19 Team Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Familienförderung Das Team besteht aus vier MitarbeiterInnen. Die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII zielen auf den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und auf die Überwindung individueller Beeinträchtigungen ab und sollen die schulische und berufliche Ausbildung unterstützen, in die Arbeitswelt eingliedern und die soziale Integration junger Menschen fördern. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII ist ein präventives Angebot, das junge Menschen stärken und befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Maßnahmen sollen die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit fördern. Mit den Angeboten sollen aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte angesprochen werden. Im Rahmen der Familienförderung nach 16 Abs. 2 SGB VIII stehen Maßnahmen der Familienbildung im Vordergrund, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken und entwickeln sollen. Die Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Bereich Persönliche Hilfen Im Bereich Persönliche Hilfen` werden Eltern und Personensorgeberechtigte sowie junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr bzw. in Ausnahmen bis zum 27. Lebensjahr durch insgesamt 33 SozialarbeiterInnen und 4 leitende SozialarbeiterInnen in folgenden Angelegenheiten beraten und unterstützt: Leistungen u. Hilfen in besonderen Problemlagen allgemeine Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung Fragen zum Sorgerecht Konflikte in Familien und Erziehungsprobleme (z. B. Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Schulbummelei, Weglaufen, Lügen, Stehlen, Taschengeld, Pubertät und Ablösungsprozesse vom Elternhaus) Regelung der elterlichen Sorge Ausübung des Umgangsrechtes durch nicht sorgeberechtigte Väter oder Mütter, Pfleger und Vormünder Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Die SozialarbeiterInnen vermitteln: Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche bei seelischer Behinderung Hilfen für junge Volljährige allgemeine soziale Beratung und ggf. an spezielle Beratungseinrichtungen an andere soziale Dienste und Beratungsstellen und wirken weiterhin bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht sowie in Verfahren zum Wohle des Kindes mit. Bereich Wirtschaftliche Erziehungshilfe Für die Zahlung von Entgelten an Leistungserbringer für Jugendhilfemaßnahmen und die Prüfung einer Kostenheranziehung der Eltern sind in diesem Arbeitsbereich sechs Mitarbeiterinnen zuständig. 18

20 Wenn für ein Kind oder einen Jugendlichen Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses geleistet wird, übernimmt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten der Jugendhilfeleistung soweit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Eltern die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten bzw. nicht möglich ist. Die Heranziehung der Kosten erfolgt durch die Erhebung eines Kostenbeitrages soweit nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes oder des Jugendlichen auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeht. Bereich Pflegekinderdienst Im Bereich Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlungsstelle arbeiten insgesamt vier MitarbeiterInnen, von denen im Pflegekinderdienst zwei Mitarbeiterinnen im vollzeitbeschäftigt sind und zwei MitarbeiterInnen mit jeweils 0,5 Stellen im Pflegekinderdienst und in der Adoptionsvermittlungsstelle angesiedelt sind. Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes beraten Pflegestellenbewerber informell, prüfen ihre Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes und bereiten die Aufnahme des Pflegekindes in den Haushalt der zukünftigen Pflegeeltern vor. Während des Pflegeverhältnisses beraten und begleiten sie die Pflegefamilien. Bereich Adoptionsvermittlungsstelle Die MitarbeiterInnen des Arbeitsbereiches Adoptionsvermittlungsstelle als hoheitliche Aufgabe der Kommune prüfen die Eignung von Adoptionsbewerbern und die Vermittlungsfähigkeit von Kindern. Sie beraten und vermitteln zwischen abgebenden und annehmenden Eltern mit Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren, begleiten Adoptionsverfahren und unterstützen adoptierte Personen mit Vollendung der Volljährigkeit im Rahmen ihrer Identitätsfindung. Bereich Jugendgerichtshilfe Im Bereich Jugendgerichtshilfe arbeiten acht Mitarbeiterinnen, die straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren beraten, unterstützen und begleiten. Sie unterbreiten dem Gericht u. a. folgende angemessene erzieherische Maßnahmen: eine richterliche Ermahnung die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden (d. h. unentgeltlich in der Freizeit in einer Einrichtung zu arbeiten) die Zahlung einer Geldauflage, die z. B. einem gemeinnützigen Verein zugute kommt die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs oder die Annahme einer Betreuungsweisung die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich die Verhängung eines Freizeitarrestes (meistens an Wochenenden), Dauerarrestes (Zeitraum von einer bis zu vier Wochen) die Verhängung einer Jugendstrafe auf Bewährung oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Bereich Unterhaltsvorschuss und Rückgriff Insgesamt neun Mitarbeiterinnen prüfen und bewilligen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für eine Zahlungsdauer von längstens 72 Monaten nach schriftlicher Antragstellung für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. dauernd getrennt lebt und Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig vom anderen Elternteil erhält. Im Bereich `Rückgriff` bearbeiten die Mitarbeiterinnen Rückforderungen der Unterhaltsvorschussleistungen von Unterhaltsschuldnern. Bereich Amtsvormundschaften, Beurkundung, Beistandschaften In diesem Bereich sind zehn MitarbeiterInnen für die Feststellung, Beurkundung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für allein Sorgeberechtigte sowie getrennt lebende Elternteile zuständig. 19

21 Bereich Streetwork Das Aufgabenspektrum der fünf Streetworker ist aufsuchende, niederschwellige, stadtteilorientierte Sozialarbeit. Sie kann ohne Voraussetzungen von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, ist ein lebensweltnahes Dienstleistungsangebot der öffentlichen Jugendhilfe, knüpft an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an und fördert nachhaltig die soziale Integration junger Menschen. Konkret umfasst die inhaltliche Arbeit drei Schwerpunkte: Einzelfallhilfe Gruppen- und Projektarbeit, Freizeitgestaltung und Erlebnispädagogik Gemeinwesen- und Öffentlichkeitsarbeit. Kinder- und Jugendnotdienst Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über einen Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Diesem obliegen die Aufgaben, die sich aus der Umsetzung des 42 SGB VIII ergeben. Hier finden im Rahmen von Kriseninterventionen Kinder und Jugendliche eine kurzfristige Aufnahme und Unterbringung zur Abklärung weiterer notwendiger Hilfemaßnahmen. Dieses stationäre Angebot wird 24 Stunden täglich und ganzjährig vorgehalten. Im KJND arbeiten zwei SozialarbeiterInnen und vier ErzieherInnen. Die Abteilung Tagesbetreuung Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung Tagesbetreuung Die Gesamtverantwortung für die bedarfsgerechte und konzeptionell vielfältige Bereitstellung von Kindertagesbetreuungsplätzen in Einrichtungen und Tagespflege trägt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Kindertageseinrichtungsplätzen, in denen jedes Kind im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang betreut, gebildet und erzogen wird. Mit der Umsetzung dieser Aufgabenstellung sind im Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung insgesamt 5 Mitarbeiterinnen betraut. Psychologische Familien- und Erziehungsberatungsstelle Das Team der Psychologischen Familien- und Erziehungsberatungsstelle setzt sich aus vier Psychologinnen, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungsfachkraft zusammen. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und deren Eltern einschließlich junge Erwachsene sowie MitarbeiterInnen sozialer und pädagogischer Einrichtungen, die im sozialen Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Eltern wirksam werden. Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Hauptaufgabenfeld der acht Mitarbeiterinnen in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle ist das frühzeitige Erkennen von Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen sowie die Milderung bzw. Behebung von Behinderungen und ihren Folgen. 20

22 Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Die Steuerungsgruppe des Jugendamtes, bestehend aus dem Amtsleiter, allen AbteilungsleiterInnen sowie den Mitarbeiterinnen der Bereiche Finanz-, Fachcontrolling und Qualitätsmanagement tagte 2009 insgesamt dreimal zu folgenden, fachlich relevanten Themen bzw. zum Stand laufender Projekte: Stand der Doppik-Einführung Stand der Einführung des Fachcontrollings/Berichtswesens Prozessoptimierung Produktverantwortung Produkt- und Leistungsbeschreibungen Information und Kommunikation (IUK) und Projektmanagement Koordinierende Jugendhilfeplanung Belegschaftsversammlung Im Verlauf des Projektes Prozessoptimierung wurde mit der Betrachtung von Schnittstellen, der Benennung von Verantwortlichkeiten und Terminketten sowie der Neugestaltung von Mitzeichnungswegen begonnen. Im Hinblick auf die Kita - Elternbefragung 2007 wurden Rückmeldungen der Einrichtungen und Träger zum Umgang mit den Ergebnissen eingeholt und geprüft, inwiefern die Befragungsergebnisse nachhaltig bei Trägern und Einrichtungen zu weiteren Aktivitäten und Maßnahmen geführt haben. Auch die Neuregelung der Kita - Finanzierung wurde im Vorfeld durch eine Befragung von Trägern von Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt, um Hinweise und Tendenzen der Träger gezielt in die Diskussion einer finanziellen Neuausrichtung einfließen zu lassen. Eine Auditierung in Form eines umfangreichen Qualitätsfeststellungs- und Verbesserungsverfahrens erfolgte in einer kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) wurden für den Leistungsbereich des Jugendamtes der Produktplan aktualisiert, die Produktverantwortung neu definiert sowie Produkt- und Leistungsbeschreibungen erarbeitet, die neben fachlichen Definitionen und gesetzlichen Grundlagen kostenrelevante und qualitative Zielstellungen und Kennzahlen enthalten. Die Erweiterung der kontinuierlichen Berichterstattung für die Hilfen zur Erziehung sowie die Leistungen der Erziehungsberatungsstellen waren ebenso wie die Optimierung der softwaregestützten Datenerfassung in den Bereichen Persönliche Hilfen, Wirtschaftliche Erziehungshilfe und Jugendgerichtshilfe und die Weiterentwicklung einer Software im Kindertagesstättenbereich zur internetgestützten Information, Anmeldung, Belegung und Finanzierung weitere Arbeitsschwerpunkte in diesem Jahr. Im Interkommunalen Vergleichsring Jugendhilfe der KGST wurden neben dem Vergleich von Leistungen der Hilfen zur Erziehung im fachlichen Austausch der 14 teilnehmenden Kommunen die Stellenausstattung in den sozialen Diensten, die tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten und die Auswirkungen des neuen Kommunalen Finanzwesens (Einführung der Doppik) als inhaltliche Schwerpunktthemen aufgegriffen. Ab Januar 2010 wird der Arbeitsbereich Projektmanagement (IuK) personell um eine Stelle erweitert. 21

23 Jugendförderung Jugendförderung Die Abteilung Kinder- Jugend- und Familienförderung bearbeitet Leistungen außerhalb der Hilfen zur Erziehung. Unter besonderer Berücksichtigung der Prävention werden Angebote der Freizeitgestaltung vorgehalten bzw. Angebote initiiert, die vor allem belastete Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen sollen, mit kritischen Lebenssituationen besser umzugehen. Das Spektrum der Maßnahmen umfasst sowohl Beratung und vorbeugende Unterstützung als auch gezielte Hilfen zur Erschließung von Selbsthilferessourcen. In der Umsetzung dieser Angebote hat sich in den letzten Jahren eine Verlagerung der Schwerpunkte ergeben. Die Ursachen hierfür sind in der wachsenden Anzahl sozial belasteter Familien als auch in notwendigen Prioritätensetzungen vor dem Hintergrund eines stark defizitären Haushaltes der Landeshauptstadt Magdeburg begründet. Die Arbeit in Zahlen Ausgaben Jugendarbeit 11 SGB VIII Angebote der Jugendarbeit Freier Träger a. v. E.* Kommunale Angebote der Jugendarbeit a. v. E* Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit** Einrichtungen der Jugendarbeit Freier Träger** ,52 EUR ,05 EUR ,24 EUR Jugendsozialarbeit (JSA), Kinder- und Jugendschutz (KJSch), Familienförderung (FamFö) 13, 14, 16 (2) SGB VIII Unterkunft in Ausbildung JSA, KJSch, FamFö durch Freie Träger a. v. E.* Kommunale Angebote der JSA, des KJSchutz u. der FamFö a. v. E.** Kommunale Jugendwerkstätten** Jugendwerkstätten Freier Träger** Einrichtungen des KJSch Freier Träger** Einrichtungen der FamFö Freier Träger** Gesamtausgaben**** ,88 EUR ,20 EUR ,29 EUR ,40 EUR ,25 EUR ,53 EUR Einwohner im Alter von 0 - u. 27 Jahren*** Kommunale Ausgaben 11, 13, 14, 16 (2) SGB VIII gesamt pro Einwohner (0 - u. 27 Jahre) 102 EUR 111 EUR 111 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abt. Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Haushaltsrechnung 2009] * a. v. E. : außerhalb von Einrichtungen ** einschließlich Personal- und Betriebskosten *** LH MD, Amt für Statistik, Jugendamt: eigene Fortschreibung **** Im Geschäftsbericht 2008 wurden für die Jahre 2007 und 2008 andere Summen im Verwaltungshaushalt gesamt ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist der ab 2007 nachträglich vorgenommene Abzug von Kosten für das Jugendforum und die Kinder- und Jugendbeauftragte der LH MD, da diese nicht als Ausgaben im o. a. Bereich berücksichtigt werden können. 22

24 In den einzelnen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendarbeit wurden folgende Angebote umgesetzt: Leistungsbereiche Freizeiten Internationale Jugendbegegnungen Jugendleiterschulungen Bildungsmaßnahmen Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen Jugendarbeit Anzahl der Maßnahmen gesamt Jugendarbeit Anzahl der Träger gesamt [Quelle Jugendamt/ Abteilung Jugendförderung, Statistik der Jugendarbeit 2009] Entwicklung der Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeit ab August BIB-Programm Schulstandorte Sekundarschulen Sekundarschulen Sekundarschulen Förderschulen Förderschulen Förderschulen Grundschule Grundschule Grundschule Stellen 50 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 3 Vollzeitstellen 6 Teilzeitstellen (30 h) 50 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 9 Teilzeitstellen (30h) 1 Teilzeitstelle (20h) [Quelle Jugendamt/ Abteilung Jugendförderung, Statistik Schulsozialarbeit 2009] 40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 9 Teilzeitstellen (30h) 1 Teilzeitstelle (20h) 2009 ESF-Programm 4 Sekundarschulen 1 Förderschule 1 Grundschule 2 Integrierte Gesamtschulen (IGS) 1 Gymnasium 1 Berufsbildende Schule (BBS) II 13 Vollzeitstellen 23

25 Entwicklung der Familienbildungsarbeit: Familienbildungsarbeit Anzahl der Träger Anzahl der Maßnahmen Anzahl der TeilnehmerInnen [Quelle Jugendamt/Abteilung Jugendförderung, Statistik Familienförderung 2009] Schwerpunkte und Ergebnisse Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über eine gut ausgebaute Struktur von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, geprägt durch eine Vielfalt an Trägern und konzeptionellen Ausrichtungen. Neben standortgebundenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Sport- und Spielmobile, Jugendräume, Aktiv- und Bauspielplätze und Begegnungszentren existieren standortungebundene Freizeit- und Bildungsangebote verschiedener Träger der Jugendarbeit. Insgesamt verfügt die Landeshauptstadt Magdeburg über 39 standortgebundene Angebote bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Zuständigkeit als auch in freier Trägerschaft, die sich wie folgt zusammen setzen: Jugendarbeit 25 Kinder- und Jugendhäuser 5 Jugendräume 2 Jugendtreffs in Selbstverwaltung 2 Sport- und Spielmobile 3 pädagogisch betreute Aktions-, Bau und Naturspielplätze 1 Jugendbegegnungszentrum Barleber See. Die standortgebundenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung 11 SGB VIII als notwendige und geeignete Infrastruktur bis 2013 bestätigt. In ausgewählten Einrichtungen werden generationsübergreifende oder familienorientierte Angebote vorgehalten. Darüber hinaus werden Angebote für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, für Szenejugendliche, für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für junge Familien vorgehalten. Neben mobilen Formen der Arbeit, gemeinwesenorientierten Ansätzen und erlebnispädagogischen Maßnahmen findet offene Kinder- und Jugendarbeit überwiegend in Jugendhäusern mit hauptamtlich tätigen pädagogischen MitarbeiterInnen statt. Die Häuser bieten neben einem offenen Türbereich verschiedene themenspezifische Angebote und Jugendberatung an und sind vielfach auch Anlaufstelle oder Zuhause für junge Menschen. Selbstverwaltete Jugendtreffs und Jugendräume werden ohne hauptamtliches Personal durch Jugendliche inhaltlich und organisatorisch geführt und durch SozialpädagogenInnen des Jugendamtes fachlich unterstützt. Sport- und Spielmobile verstehen sich als zeitlich befristete Spielplätze und kommen in erster Linie dort zum Einsatz, wo keine betreuten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit existieren. Als offener Spiel- und Erlebnisraum für Kinder und Jugendliche bietet der durch SozialpädagogenInnen betreute Aktions-, Bau und Naturspielplatz gute Möglichkeiten, die Entwicklung eines positiven Körpergefühls oder die Kompensierung von Frustrationserlebnissen bzw. Aggressionspotentialen bei Kindern und Jugendlichen positiv zu unterstützen. Das Jugendbegegnungszentrum (JBZ) am Barleber See steht Kindern und Jugendlichen ganzjährig zur Verfügung. Innerhalb der Ferien werden hier Ferienfreizeiten durchgeführt, 24

26 außerhalb der Ferien wird das JBZ für Veranstaltungen oder Kurzfreizeiten von Kinder- und Jugendgruppen, Jugendverbänden oder Schulklassen genutzt. Auch als Aus- und Fortbildungsstätte für Jugendgruppen und Fachkräfte der sozialen Arbeit steht das JBZ mit seinen vielseitigen lokalen und naturkundlichen Angeboten zur Verfügung. Insgesamt sind in den aufgeführten Einrichtungen ca. 73 hauptamtliche pädagogische Fachkräfte (berechnet auf 40-Stunden-Stellen) beschäftigt. 60% der pädagogischen Fachkräfte sind weiblich, 40% männlich. Die Arbeit der hauptamtlichen MitarbeiterInnen wird jährlich durch ca. 125 PraktikantenInnen, Zivildienstleistende, Personen in MAE, FSJ ler etc. unterstützt. Eine wichtige Maßgabe in der Kinder- und Jugendarbeit ist die Umsetzung des Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Damit soll eine Benachteiligung verhindert und die Gleichstellung zwischen Mädchen bzw. jungen Frauen und Jungen bzw. jungen Männern für eine nicht von Rollenmustern tangierte, freie und selbst bestimmte Lebensgestaltung gefördert werden. Um den aktuellen Erfordernissen der Kinder- und Jugendarbeit zu entsprechen, wurden die 2008 im Rahmen der Jugendhilfeplanung 11 SGB VIII neu entwickelten Leitlinien als Handlungsorientierung bei der Umsetzung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit angewandt: Jugendarbeit fördert Demokratieentwicklung und Demokratieverständnis Durch aktive und engagierte Umsetzung des Partizipationsgebotes im SGB VIII erlebt der junge Mensch die Möglichkeiten und Grenzen von Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung. Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen - im Kinder- und Jugendhaus, im sozialen Umfeld (Gemeinwesen), im politischen Raum und anderen Orten. Jugendarbeit sichert Selbstbestimmung und Selbstorganisation Voraussetzung für die Sicherung von Selbstbestimmung und Selbstorganisation ist eine verlässliche Basisinfrastruktur von Kinder- und Jugendhäusern verschiedenen Typs und unterschiedlicher Ausrichtung sowie eine entsprechend vielfältige Angebotsstruktur. Ressourcen sind (und insbesondere Stadtraum ist) für junge Menschen und deren Verwirklichungschancen zu erhalten oder zu erschließen (Verteilungsgerechtigkeit). Jugendarbeit gibt Orientierungshilfe Das sozialräumlich verortete Angebot der Jugendarbeit knüpft an die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Belastungen des Alltags junger Menschen an, legt dabei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Lebenslagen und unterstützt den Jugendlichen als Subjekt des eigenen Handelns. Im Gegensatz zur traditionellen Jugendhilfe ist die Jugendarbeit präventiv ausgerichtet. Besonders die Offene Jugendarbeit mit ihrem niederschwelligen Zugang für alle jungen Menschen gilt es zu erhalten und zu entwickeln. Jugendarbeit ist Bildungsbeteiligung Jugendarbeit hat als eigenständiges Bildungsforum die Vermittlung des kulturellen Erbes, der gesellschaftlichen Errungenschaften und Wissensbestände zu organisieren. Jugendarbeit muss dabei Situationen für soziale und emotionale Bildungsimpulse vor allem im Rahmen informeller Bildung schaffen. Jugendarbeit fördert Chancengerechtigkeit Jugendarbeit sensibilisiert für geschlechtsbezogene, kulturelle, soziale und individuelle Benachteiligungen und Beeinträchtigungen und kompensiert diese über entsprechende Angebote. Im Leistungsbereich der Ferienfreizeiten konzentrierte sich die Förderung in den letzten beiden Jahren zunehmend auf Maßnahmen mit ausgewählten sozialpädagogischen Zielstellungen und Zielgruppen. Besondere Unterstützung erhielten Träger, die sich konzeptionell auf Kinder und Jugendliche aus ressourcenschwachen Familien, insbesondere aus Familien in Betreuung der 25

27 Sozialzentren, ausrichteten. Die Teilnahme an Ferienfreizeiten wurde in diesem Jahr ca. 100 Kindern mit besonderem Hilfebedarf durch die anteilige Übernahme von Teilnehmerbeiträgen ermöglicht. Mit einem finanziellen Volumen von ca Euro wurde dieses Angebot in enger Zusammenarbeit mit den Sozialzentren realisiert. Die Förderung internationaler Jugendbegegnungen ist in den letzten Jahren stark rückläufig nutzten nur einzelne Träger Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Das Kinder- und Jugendhaus Oase der Landeshauptstadt Magdeburg setzte auch in diesem Jahr den bereits seit 2006 gepflegten Jugendaustausch mit Vietnam fort, der jungen Menschen beider Länder die Möglichkeit bietet, gemeinsam an themenspezifischen Projekten zu arbeiten. Künftig sollen sich weitere Kinder- und Jugendhäuser an internationalen Austauschprogrammen unter Berücksichtigung des europäischen Austausches bzw. des Austausches mit Partnerstädten der Landeshauptstadt Magdeburg beteiligen. Im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung wurden vielfältige Angebote von freien Trägern und Jugendverbänden umgesetzt. Neben politischen, kulturellen, ökologischen, kreativen, sportlichen und religiösen Themenfeldern wurden zunehmend Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen unterbreitet bzw. methodisch in bestehende Maßnahmen eingebunden. Einen besonderen Stellenwert nimmt das von der Landeshauptstadt Magdeburg vorgehaltene Graffitiprojekt ein. Hier wird mit Kindern und Jugendlichen präventiv gearbeitet, indem Flächen zum legalen Sprayen in Magdeburg zur Verfügung gestellt werden. Zur Bekämpfung illegaler Graffiti gibt es im Rahmen des Projektes eine enge Kooperation mit dem Kriminalpräventiven Beirat der Stadt. Auf der Internetseite des Jugendamtes können sich alle Interessierten über aktuelle Entwicklungen informieren. Als präventives Angebot der Jugendarbeit gewinnt das Graffitiprojekt zunehmend an Bekanntheit. Graffitiprojekt Flächenangebote für legale Graffiti Anzahl der legalen Graffitiprojekte [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Jugendförderung, Statistik Graffitiprojekt 2009] Im Oktober 2008 beschloss der Stadtrat die Fortsetzung des BIB-Magdeburg für den Zeitraum von 2009 bis Das Programm enthält eine Vielzahl von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienbildungsarbeit, die insgesamt auf die Zielstellung der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen ausgerichtet sind. Im Rahmen des BIB-Magdeburg werden u. a. folgende Angebote gefördert: Jugendsozialarbeit zwei Projekte zur Bekämpfung von Schulverweigerung schulübergreifende Schulsozialarbeit sowie Schulsozialarbeit an 9 Schulstandorten fünf Jugendwerkstätten Projekte der Familienbildung zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen die Jugendkompetenzagentur JuKoMa und die Jugendmigrationsdienste Projekte zur beruflichen Integration spezieller Zielgruppen sozialpädagogische Betreuung und Begleitung im Rahmen des Jugendwohnens die Drogenberatungsstelle DROBS und ein Schuldenpräventionskonzept. Nach zweijähriger Laufzeit des BIB-Magdeburg konnte eine Zwischeneinschätzung gegeben werden, welche jedoch noch keine umfassende Wirkungsanalyse zulässt. Die Zielstellungen des Programms erfordern langfristig angelegte Kooperationsstrukturen und für die jungen Menschen verlässliche Angebote und Orientierungshilfen. Deshalb ist eine umfassende Wirkungsanalyse 26

28 erst nach einer längerfristigen Umsetzung des Programms möglich. Dafür sind die Weiterentwicklung der Evaluationsmethoden und die Vereinbarung zu Kriterien für eine Erfolgsmessung erforderlich. Hierin lag ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Jugendsozialarbeit gem. 13 SGB VIII im Jahr Gemeinsam mit den Trägern wurden Evaluationskriterien und - instrumente erarbeitet, die ab 2010 Anwendung finden. Der Internationale Bund e. V. bietet für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung mit dem Ziel der Unterstützung ihrer beruflichen und sozialen Integration an. Im Rahmen des Jugendwohnens gem. 13 Abs. 3 SGB VIII wurden 2009 zehn junge Menschen betreut. 12 Jugendwohnen gem. 13 (3) SGB VIII laufende Fälle beendete Fälle Summe [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Gemäß 13 Abs. 1 SGB VIII wurden insgesamt 23 junge Menschen betreut. Hier unterlag die Betreuungssituation im Vergleich zu den Vorjahren keinen größeren Schwankungen. Die Reintegrationsklasse mit besonderem Hortangebot (RIK-H) des Internationalen Bundes für Sozialarbeit e. V. ist ein alternatives Beschulungs- und Betreuungsangebot für SchülerInnen im Alter von Jahren, die die Schule aus verschiedenen Gründen aktiv oder passiv verweigern und/oder ihrer Schulpflicht nur unregelmäßig nachkommen. Das Ziel der RIK-H ist die Reintegration dieser SchülerInnen in das Regelschulsystem wurden im Projekt insgesamt 22 SchülerInnen betreut, von denen zehn wieder in die Schule integriert werden konnten. Die Jugendkompetenzagentur "JuKoMa" des BAJ Magdeburg e. V. hat sich als spezielles Beratungs- u. Begleitungsangebot für sozial benachteiligte junge Menschen etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag im Netzwerk der Jugendberufshilfe wurden in der JuKoMa insgesamt 92 junge Menschen (davon 75 Case Management Fälle) beraten und begleitet, von denen ca. 19% in eine Ausbildung, 5% in Arbeit und 27% in andere geeignete Maßnahmen vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn 2006/07 werden die Kooperationsstrukturen im Förderzentrum Mitte und seit Schuljahresbeginn 2007/08 die Kooperationsstrukturen der Förderzentren Nord und Süd durch die Angebote der Schulsozialarbeit unterstützt. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Schulversagen konnten 2009 in Magdeburg weitere Schulsozialarbeiterprojekte, eine Netzwerkstelle für Schulerfolg sowie bildungsbezogene Angebote an den Schulen umgesetzt werden. Die regionale Netzwerkstelle in Trägerschaft des Deutschen Familienverbandes LV Sachsen-Anhalt e.v. nahm im Februar 2009 ihre Arbeit auf. Ziel der Arbeit der Netzwerkstelle ist die Initiierung, Umsetzung und Begleitung von Projekten und Netzwerken, die zum Schulerfolg beitragen. 27

29 Die aus dem ESF-Programm finanzierten SchulsozialarbeiterInnen wurden in die Arbeitsstrukturen des Teams Jugendsozialarbeit einbezogen. VertreterInnen aller freier Träger, die in der Landeshauptstadt Magdeburg Schulsozialarbeit umsetzen, nehmen am Arbeitskreis Kooperation Jugendhilfe-Schule teil, führen gemeinsam Veranstaltungen durch und tragen so zu einem kontinuierlichen Informationsfluss, einem Erfahrungsaustausch sowie zur Bearbeitung inhaltlicher Themen bei. Hierbei liegt insbesondere die Zielstellung zugrunde, Ressourcen durch Spezialisierungen in Form von individuellen Qualifikationen oder Trägerprofilen zu nutzen. Im Rahmen der Kooperation von Schule und Jugendhilfe wurden 2009 vier regionale Workshops im Stadtteil Olvenstedt realisiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Austausch zwischen VertreterInnen der Schulen vor Ort, den SchulsozialarbeiterInnen, den SozialarbeiterInnen des Sozialzentrums Mitte, der Netzwerkstelle für Schulerfolg und des Stadtordnungsdienstes zu verschiedenen Themen, Aufgabenbereichen sowie zur Elternarbeit statt. Diese Zusammenkünfte werden von allen Beteiligten im Hinblick auf eine effektivere Vernetzung zwischen den Institutionen sowie für eine bessere Abstimmung des Verfahrens in Einzelfällen, insbesondere in Fällen von Schulbummelei, als sinnvoll erachtet. Die fünf Jugendwerkstätten in Magdeburg führen durch Beratung, Betreuung und fachliche Anleitung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit verschiedensten Problemlagen an die Arbeitswelt heran und erhöhen die Chancen ihrer Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie bieten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung an, realisieren Bildungsund Qualifizierungsangebote, organisieren Praktika in Betrieben und kooperieren mit Schulen und Trägern der Jugendhilfe sowie mit der Agentur für Arbeit und der ARGE. Für eine bedarfsgerechte Ausrichtung dieser Angebote wurden die Konzepte fortgeschrieben und neue Elemente, u. a. eine intensivere Vernetzung mit den FallmanagerInnen der ARGE, impliziert. In mehreren Workshops wurden für die Jugendwerkstätten einheitliche Evaluationskriterien und - instrumente erarbeitet, die ab 2010 zur Anwendung kommen. Das Projekt Werk-Statt-Schule hat sich mit der Zielstellung Schulverweigerer zu einem Schulabschluss zu führen, auch in diesem Jahr bewährt und bildet einen wichtigen Baustein im Netzwerk gegen Schulversagen der Landeshauptstadt Magdeburg. Sieben SchülerInnen haben nach Beendigung des Projektes in 2009 eine Ausbildung begonnen. Bezeichnung Jugendwerkstätten Träger Arbeitsplätze Jugendwerkstatt Buntes Werkstattprojekt Landeshauptstadt Magdeburg, Jugendamt 34 Werkstatt "Die Brücke Magdeburg e. V." Die Brücke-MD ggmbh 10 ( + 14) Offene Jugendwerkstatt des BAJ Magdeburg e. V. BAJ Magdeburg e. V. 30 Jugendmetall-Selbsthilfewerkstatt Evangelischer Kirchenkreis 10 Projekt "Life", Teilprojekt Tagelöhner/gemeinnützige Arbeitsauflagen Der PARITÄTISCHE PSW-GmbH 10 [Quelle Jugendamt/ Abteilung Jugendförderung, Statistik Jugendwerkstätten 2009] In den Jugendwerkstätten werden jährlich auch ca junge Menschen bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden nach richterlicher Weisung begleitet und erhalten bei Bedarf Hilfsangebote zur sozialen und beruflichen Integration. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gem. 14 SGB VIII ist ein übergreifendes Aufgabenfeld, das in alle Leistungsbereiche der Jugendhilfe einzubinden ist. Die Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit haben sich in den letzten Jahren zunehmend Themen des Kinder- und Jugendschutzes angenommen und für ihre Zielgruppen bedarfsgerechte Angebote entwickelt. Kinderund Jugendschutz 28

30 Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurden 2009 verschiedene Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Multiplikatorenschulungen zu Themen wie Gewalt, Extremismus und Medienpädagogik umgesetzt. Partner bei der Umsetzung waren der Verein "fjp media e. V.", die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz, der Ortsverband Magdeburg des Deutschen Kinderschutzbundes sowie Schulen und das Kinder- und Jugendtelefon der Landeshauptstadt Magdeburg. Ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich Kinder- und Jugendschutz war die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans (LAP) im Rahmen des Bundesprogramms Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (kurz: VIELFALT TUT GUT ). Für den Förderzeitraum bis wurden insgesamt ca EUR für 16 Projekte ausgereicht, wovon EUR von der Landeshauptstadt Magdeburg bereitgestellt wurden. Als Koordinierungsstelle des LAP erhielt der Verein Miteinander e. V. Mittel in Höhe von ca EUR durch das Jugendamt. Im Rahmen des LAP wurden folgende Leitziele formuliert: Leitziel 1: Stärkung der demokratischen und politischen Kultur zur Prävention von Rechtsextremismus Leitziel 2: Förderung des interkulturellen Dialogs Leitziel 3: Förderung von Zivilcourage und zivilgesellschaftlicher Meinungsäußerung Innerhalb des ersten Leitzieles lagen die Schwerpunkte auf Maßnahmen im schulischen Bereich mit MultiplikatorInnen und SchülerInnen. In sieben geförderten Projekten wurde ein breites Spektrum an methodischen und konzeptionellen Ansätzen entwickelt, erprobt und angewandt. Vier Projekte setzten sich thematisch mit dem zweiten Leitziel auseinander, u. a. mit der Zielstellung, das Verständnis für interkulturelle Zusammenhänge von Kindern und Jugendlichen durch außerschulische Angebote zu erhöhen. Die öffentlichkeitswirksame Installation am ehemaligen Haus der Lehrer, die vielen BürgerInnen der Landeshauptstadt Magdeburg die Möglichkeit eröffnete, sich mit ihrem Porträt aktiv für eine demokratische Gesellschaft und gegen Rechtsextremismus zu positionieren, ist als eines von drei Projekten in der Auseinandersetzung mit dem dritten Leitziel des LAP zu nennen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes lag in der Erarbeitung des Konzeptes zur Suchtbekämpfung und Suchtprävention in der Landeshauptstadt Magdeburg unter Federführung der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung. In Bezug auf die Anzahl und Häufigkeit der Beratungen bzw. wahrgenommenen Beratungskontakte verzeichnen die MitarbeiterInnen der Drogenberatungsstelle DROBS des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren eine konstante Zunahme. Ursächlich hierfür sind komplexe Problemlagen, wie z. B. notwendige außerfamiliäre Unterbringungen, Verschuldung oder drohende Obdachlosigkeit verbunden mit schwierigen psychosozialen bzw. psychiatrischen Fragestellungen. DROBS Prävention ca TeilnehmerInnen ca TeilnehmerInnen ca TeilnehmerInnen ca. 408 Veranstaltungen ca. 900 Stunden (Veranstaltungen) ca. 976 Stunden (Veranstaltungen) 29

31 DROBS Beratung ca Beratungen ca Beratungen Beratungen 10 Infogespräche 497 KlientInnen 598 KlientInnen [Quelle Jugendamt/ Abteilung Jugendförderung, Statistik DROBS 2009] Die DROBS führt seit 2006 das Projekt Change an drei Magdeburger Schulen durch. Das Projekt richtet sich an SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern und umfasst Präventionsarbeit in den 7. Klassen zu suchtspezifischen und suchtunspezifischen Themen, die Ausbildung von SchülermultiplikatorenInnen sowie die Umsetzung von Methodenworkshops für LehrerInnen und Elternsprechstunden. Seit wird in Magdeburg das Fanprojekt Von Fans - für Fans des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Landeshauptstadt Magdeburg, das Land Sachsen-Anhalt und der Deutsche Fußballbund (DFB) fördern das Projekt jeweils mit ca EUR im Jahr. Das Fanprojekt leistet vor allem präventive Arbeit zur Eindämmung von Gewalt sowie zum Abbau extremistischer Orientierungen und delinquenter Verhaltensweisen. Mit der Eröffnung des Fanhauses Club 65 wurde 2009 ein fester Anlaufpunkt für die jugendlichen Fußballfans geschaffen. In den vergangenen fünf Jahren erfolgte ein verstärkter Abschluss von Vereinbarungen zur Leistungserbringung im Bereich der Familienbildungsarbeit gem. 16 Abs. 2 SGB VIII als ein Schwerpunkt der Jugendhilfe in Magdeburg. Die umgesetzten Maßnahmen enthielten gezielte, niedrig schwellige Angebote zur Entwicklung von Selbsthilfepotenzialen. Besondere Sorgfalt wurde auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch sozial benachteiligte und belastete Familien gelegt. Familienbildung Der Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e. V. organisierte 2009 insgesamt vier Familienbildungsmaßnahmen, bei denen ca. 89 Familien in besonderen Problemlagen die Möglichkeit erhielten, Handlungskompetenzen zur Gestaltung ihres innerfamiliären Zusammenlebens zu erwerben bzw. aufzubauen. Die AWO und der Verein MAPP e. V. setzten in Kooperation mit den Sozialzentren insgesamt drei Kursangebote (Eltern-AG, Eltern-Schule) für ca. 30 TeilnehmerInnen in verschiedenen Stadtteilen der Landeshauptstadt Magdeburg um. Der Deutsche Familienverband führte in Kooperation mit den SchulsozialarbeiterInnen der einbezogenen Schulen zwei Familienbildungswochenenden mit 44 Eltern und SchülerInnen des Förderzentrums Nord durch. Das Familienhaus Magdeburg realisierte für 14 Familien, die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe durch den Verein betreut werden, eine Familienbildungsfreizeit. Träger des Familienzentrums in der Landeshauptstadt Magdeburg ist Die Brücke Magdeburg ggmbh. Das Familienzentrum richtet sich mit seiner Arbeit vorrangig an junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis zu sechs Jahren. Das Spektrum ist vielseitig und beinhaltet u. a. Spiel-, Musik- und Bewegungsangebote für Kinder im Vorschulalter, Frauenfrühstück mit Kindern und PEKiP-Kurse. Ausblick 2010 Im Rahmen des zweiten Planungsschrittes der Jugendhilfeplanung gem. 11 SGB VIII werden die erarbeiteten Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit im kommenden Jahr weiter konkretisiert. Dabei steht die Definition, Beschreibung und Abgrenzung der Kinder- und Jugendarbeit in Magdeburg im Mittelpunkt. Aus den Ergebnissen der ersten Drucksache zur Infrastrukturplanung müssen weiterführende strategische und operative Ziele abgeleitet werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet in diesem Zusammenhang die Konkretisierung der Anforderungen für die Standorte der Jugendarbeit (u. a. Definition von Förderprioritäten auf der Basis vorliegender Erkenntnisse zu Bedarfslücken). 30

32 Der Lokale Aktionsplan wird mit neuen Ideen und Schwerpunkten weitergeführt. Die Sensibilisierung der Lokalmedien für die Themen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Stärkung von Migranten und Migrantenselbstorganisationen bleiben wichtige Ziele. Perspektivisch wird zunehmend die Förderung von Familienbildungsangeboten in Vernetzung mit Maßnahmen des BIB-Programms angestrebt. Weiterhin ist in diesem Leistungsbereich eine Bestands- und Bedarfsanalyse zu erarbeiten und die Vernetzung der Träger mit verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe zu fördern. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden die regionalen Workshops im Rahmen der Kooperation von Schule und Jugendhilfe auch 2010 weitergeführt und auf die Sozialregion Mitte ausgedehnt. In diesem Zusammenhang wird u. a. das Thema Schutz des Kindeswohls aufgegriffen. 31

33 Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Zur Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen gehören die Arbeitsbereiche Persönliche Hilfen, Wirtschaftliche Erziehungshilfe, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften/ Beistandschaften und Streetwork. Im 1. Halbjahr 2009 erfolgte durch den Fachbereich Personal- und Organisationsangelegenheiten (FB 01) eine Organisationsuntersuchung zur Optimierung der Arbeitsaufgaben und -abläufe in den Sozialzentren. Die Dokumentation mit Ergebnissen, Analysen und Hinweisen zur praktischen Umsetzung in 2009/2010 liegt vor. Die Arbeit in Zahlen Die Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung ist im direkten Zusammenhang mit der nachfolgend dargestellten Fallzahlentwicklung zu betrachten. Hilfeart Ausgaben 2007 Ausgaben 2008 Ausgaben 2009 Sonstige Hilfen zur Erziehung ( 27) EUR EUR EUR Soziale Gruppenarbeit EUR EUR EUR Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer EUR EUR EUR SPFH EUR EUR EUR Tagesgruppe EUR EUR EUR Vollzeitpflege EUR EUR EUR Kostenerstattung für 33 an andere Jugendämter Kostenerstattung von anderen Jugendämtern an das eigene Jugendamt für 33 (Einnahmen) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 34 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 stationär Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 ambulant Hilfen für seelisch behin. Kd/Jg 35a - ambulant Hilfen für seelisch behin. Kd/Jg 35a - teilstationär Hilfen für seelisch behin. Kd/Jg 35a - stationär EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Hilfen für junge Volljährige 41 - ambulant EUR EUR EUR Hilfen für junge Volljährige 41 - stationär EUR EUR EUR 32

34 Hilfeart Ausgaben 2007 Ausgaben 2008 Ausgaben 2009 Vorläufige Bereitschaftspflege EUR EUR EUR Schutzmaßnahmen 42/43 Inobhutnahmen EUR EUR EUR Jugendsozialarbeit (betreutes Jugendwohnen i. R. berufl. Ausbildung) 13.3 (3) Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 19 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gesamtkosten EUR EUR EUR Einwohner im Alter von 0 bis u. 21 Jahren* Kommunale Ausgaben HzE gesamt pro Einwohner (0 - u. 21 Jahre) 425 EUR 386 EUR 479 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle, Ausgaben entsprechend Haushaltsrechnung Stand 09/2010] *LH MD, Amt für Statistik, Jugendamt: eigene Fortschreibung Fallzahlenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung: Hilfe Trend 2009/2008 Mutter-Kind-Wohnen % Sonstige Hilfen zur Erziehung % Soz. Gruppenarbeit/ Sozialer Trainingskurs % Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer % Sozialpädagogische Familienhilfe % Tagesgruppe % Vollzeitpflege % Heimerziehung % Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Hilfen für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche 35 a % % Hilfe für junge Volljährige % Vorläufige Schutzmaßnahmen 42 (Inobhutnahmen) % Gesamt % [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle HzE am Stichtag und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] 33

35 Entwicklung im Bereich Adoptionsvermittlung: Adoptionsvermittlungen Adoptionsbeschlüsse Adoptionshilfen [Quelle: Jugendamt/ Abt. Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen, Statistik Adoptionsvermittlung 2009] Entwicklung im Bereich Jugendgerichtshilfe: Verfahren/ Aktivitäten JGH Fallzahlen 2007 Fallzahlen 2008 Fallzahlen 2009 Anklagen Polizeimitteilungen Ordnungswidrigkeiten Diversionsverfahren Täter-Opfer-Ausgleich Arbeitsauflagen in Stunden Betreuungsweisungen ( 30 SGB VIII) Sozialer Trainingskurs ( 29 SGB VIII) Gerichtstermine Fallbezogene Zusammenarbeit mit Bereich Hilfen zur Erziehung Fallbezogene Zusammenarbeit mit Dritten Haftbetreuung Beratungsgespräche Hausbesuche Sozialpädagogische Stellungnahmen Sachstandsmitteilungen [Quelle: Jugendamt/ Abt. Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen, Statistik Jugendgerichtshilfe 2009] 34

36 Entwicklung im Bereich Unterhaltsvorschuss: Unterhaltsvorschuss Ausgaben ,26 EUR ,21 EUR ,53 EUR Einwohner im Alter von 0 bis u. 12 Jahren* Kommunale Ausgaben pro Einwohner (0 - u. 12 Jahre) EUR 208 EUR 203 EUR Einnahmen gem. 7 UVG ,18 EUR ,21 EUR ,09 EUR Verhältnis Einnahmen/Ausgaben 12,36 % 10,08 % 11,76 % Fallzahlen [Quelle: Jugendamt/ Abt. Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen, Statistik Unterhaltsvorschuss 2009] *LH MD, Amt für Statistik, Jugendamt: eigene Fortschreibung Entwicklung im Bereich Vormundschaft/ Beistandschaft: Pflegschaften/ Vormundschaften/ Beistandschaften Pflegschaften/ Vormundschaften Beistandschaften [Quelle: Jugendamt/ Abt. Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen, Statistik Vormundschaft/ Beistandschaften 2009] Entwicklung im Bereich Streetwork: Maßnahmen Betreute Einzelfälle 120 k. A. 60 Familienunterstützende Projekte Sport- und Feizeitprojekte Projekte zur Natur- und Umweltbildung Erlebnispädagogische Maßnahmen (z. T. mehrtägig) Betreute Gruppen und Cliquen laufende Teilhabe an der Gemeinwesenarbeit (GWA) [Quelle: Jugendamt/ Abt. Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen, Statistik Streetwork 2009] 12 eintägig 2 mehrtägig 22 einmalig 4 fortlaufend k. A. k. A. 15 Schwerpunkte und Ergebnisse Mit der Umsetzung der Schnittstelle in der Software OK.JUG im Bereich der Wirtschaftlichen Erziehungshilfe soll der laufende Zahlungsverkehr für erbrachte Jugendhilfeleistungen zukünftig Wirtschaftliche Erziehungshilfe 35

37 softwaregestützt erfolgen. Deshalb ist diesem Bereich nachfolgend besondere Bedeutung zu zumessen. Der Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2008 zum Personalmehrbedarf wurde 2009 umgesetzt. Im Bereich Persönliche Hilfen wurde die Kapazität der SozialarbeiterInnen in jedem Sozialzentrum um eine Stelle erweitert. Persönliche Hilfen Der Ausbau des Frühwarnsystems zum Schutz vor Kindesvernachlässigung durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen, Ämtern, Ärzten, Hebammen, Kindergärten, Justiz, Schule und der Polizei bildete in 2009 einen grundlegenden Arbeitsschwerpunkt. Die Bedarfslagen von Familien haben sich hinsichtlich sozialer Risiken in den letzten Jahren bundesweit verschärft. Langzeitarbeitslosigkeit, ALG II, bildungsferne Eltern sowie der Verfall der Institution Familie hinterlassen bei Kindern und Jugendlichen zunehmend erhebliche Spuren. Die Sorgeberechtigten verfügen immer weniger über gut funktionierende soziale Netzwerke oder Ressourcen innerhalb der Familie, die zur Lösung von Problemen beitragen können. Die Folgen sind Resignation, Überforderung und mangelnde Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung, die eine altersgerechte emotionale, körperliche und seelische Entwicklung des Kindes verhindern. Vor diesem Hintergrund waren weitere Schwerpunktthemen im Bereich der Hilfen zur Erziehung: die Prüfung und Abwendung drohender Kindeswohlgefährdungen die Bewältigung von Problemen und aktueller Krisen in den Familien die Beratung zu Erziehungsfragen und -kompetenzen der Sorgeberechtigten die Beratung zu Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie zum Umgang das Aufzeigen gravierender Defizite im Elternhaus bzw. in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen die Klärung individueller familiärer Probleme. In der gemeinsamen Wohnform für Mütter/ Väter und deren Kinder setzt sich der Trend von 2008 fort. Junge Mütter und Väter mit zum Teil eigenen Entwicklungsrückständen waren zunehmend nicht in der Lage, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Fehlende Erwerbs- und Ausbildungsangebote sowie fehlender Rückhalt der eigenen Familie waren Hauptgründe, die die Betroffenen als Veranlassung sahen, auf die Hilfestellungen des Jugendamtes zurück zu greifen. Die Intention des Jugendamtes ist dabei nach wie vor die Gewährleistung einer umfassenden Unterstützung, um Mutter bzw. Vater und Kind(er) nicht trennen zu müssen. Leistungen gem. 19 SGB VIII Anzahl Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres; Angaben schließen jeweils Mutter und Kinder(er) in einem Fall ein] Mit der Öffnungsklausel des 27(2) SGB VIII ist das Jugendamt Magdeburg dazu übergegangen, Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Maßnahmekataloges (Leistungen nach 28 bis 35 SGB VIII) zu gewähren, die dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall entsprechen. Damit wurde der geforderten Flexibilität Rechnung getragen und eine bedarfsorientierte Ausgestaltung der Hilfen umgesetzt. Diese flexiblen Hilfen sind eine wichtige 36

38 Stütze und bieten schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei Ansätzen von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere aber für die Hilfegewährung bei Familien mit kleinen Kindern. Im Vergleich der letzten drei Jahre ist eine deutlich steigende Tendenz der Fallzahlen zu erkennen. Leistungen gem SGB VIII An zahl Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Die Entwicklung der Fallzahlen in der Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungsweisung in Verbindung mit 10 JGG zeigt ebenfalls einen steigenden Bedarf an dieser ambulanten Hilfe für junge Menschen in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren. Anzahl Leistungen gem. 30 SGB VIII Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Die Entwicklung der Fallzahlen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe gem. 31 SGB VIII unterstreicht nach wie vor den steigenden Bedarf an ambulanten Maßnahmen in der Landeshauptstadt Magdeburg. Die prozentuale Steigerung der in 2009 neu begonnenen Fälle lag gegenüber dem Jahr 2007 bei 138%. Insgesamt steigend ist die Tendenz, dass nach erfolgter Prüfung von Kindeswohlgefährdung primär die sozialpädagogische Familienhilfe zur Beratung und Begleitung der Familie als geeignete und notwendige Hilfeform angesehen wird. 37

39 Anzahl Leistungen gem. 31 SGB VIII Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Vier Träger der Freien Jugendhilfe halten das Angebot der Tagesgruppen in der Landeshauptstadt Magdeburg vor. Damit soll Kindern das soziale Lernen in der Gruppe sowie die Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit ermöglicht werden, um den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern. Anzahl Leistungen gem. 32 SGB VIII Laufende Hilfen Beendete Hilfen Summe laufender und beendeter Hilfen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] In der Fallzahlenentwicklung im Bereich 34 SGB VIII ist ein Anstieg der Summe laufender und beendeter Hilfeleistungen zu erkennen. Es ist festzustellen, dass im Jahr Fälle in der stationären Erziehungshilfe beendet wurden. In der Interpretation lässt sich vermuten, dass in der Anzahl von beendeten Hilfen im stationären Bereich und dem Anstieg der ambulanten und teilstationären Hilfen eine Verbindung zu sehen ist. Die sozialpädagogische Intervention zielt auf eine familienerhaltende Nachbetreuung in der Zeit der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Heimen in ihre Herkunftsfamilie. Die Fallzahlentwicklung im 34 SGB VIII ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass im Jahr 2009 nicht genügend Pflegestellen im Rahmen der Hilfegewährung gem. 33 SGB VIII zur Verfügung standen. 38

40 Leistungen gem. 34 SGB VIII Anzahl Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. In diesem Bereich der Vermittlung von Hilfen ist die Zusammenarbeit der SozialarbeiterInnen mit Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit Kinder- und Jugendpsychotherapeuten eine gesetzlich vorgeschriebene Rechtsnorm, in der die Hilfe gemeinsam, einzelfallorientiert, in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen, in 24-Stunden-Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen vermittelt wird ist ein Anstieg von Leistungen zur Gewährung von Eingliederungshilfen zu verzeichnen. Im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 haben sich die laufenden Fallzahlen mehr als verdoppelt. In der Interpretation dieses Fallzahlenanstieges liegt die Vermutung nahe, dass durch differenziertere medizinische, psychologische und psychotherapeutische Diagnostik Eltern sich vermehrt und vorrangig mit Störungen wie ADS/ ADHS und Autismus an das Jugendamt wenden. Leistungen gem. 35a SGB VIII laufende Leistungen Anzahl davon ambulant davon teilstationär davon stationär beendete Leistungen davon ambulant davon teilstationär davon stationär Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Im Vergleich zum Vorjahr ist in der Hilfe für junge Volljährige gemäß 41 SGB VIII keine Steigerung der Leistungswährung zu verzeichnen. Der Bedarf im Bereich der Hilfen für junge Volljährige hat sich aus sozialpädagogischer Sicht in den letzten Jahren primär in der Verweildauer der Leistungsgewährung gezeigt. Veränderte Problemlagen, wie fehlende Schulabschlüsse, fehlende Erwerbs- und Lehrangebote, Veränderungen in der Gesetzgebung des SGB II, Misserfolgserlebnisse und Ablehnung verzögern die in den Hilfeplänen fixierten 39

41 Verselbständigungsphasen und bedingen nach wie vor eine längere Verweildauer in der Jugendhilfe. Leistungen gem. 41 SGB VIII Anzahl Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Leistungen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] Der Pflegekinderdienst ist ein spezielles Angebot in der Vermittlung von Hilfen zur Erziehung. Dieser Dienst wird im Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe vorgehalten. Das bedeutet, dass die hier tätigen SozialarbeiterInnen einerseits Pflegeeltern werben und fachlich begleiten und andererseits die Lebenswege von Pflegekindern maßgeblich mitbestimmen. Pflegekinderdienst Im Bereich der Vollzeitpflege zeigt die Statistik einen Rückgang der Fallzahlen von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien leben. Diese Tendenz resultiert einerseits aus den Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt, eine Pflegestelle nur noch mit maximal zwei Kindern zu belegen und andererseits daraus, dass zunehmend weniger Familien motiviert sind, als Pflegefamilie zur Verfügung zu stehen. Dies entspricht einem bundesweiten Trend. Die Pflegefamilien sind durch die finanziellen Einschränkungen aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen betroffen. Auch die Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg für die Pflegegeldzahlung ist aus diesem Grund außer Kraft gesetzt worden. Anzahl Leistungen gem. 33 SGB VIII Laufende Leistungen Beendete Leistungen Summe laufender und beendeter Hilfen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: laufende Fälle am und beendete Fälle im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres, Angaben enthalten 1. Fälle in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des JA MD, 2. Fälle nur in fachlicher Zuständigkeit des JA MD und 3. Fälle nur in finanzieller Zuständigkeit des JA MD] Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes betreuten Pflegekinder in 107 Familien. 26 Kinder wurden in eine Pflegefamilie vermittelt. Von 107 Pflegestellen standen acht als 40

42 Bereitschaftspflegestellen, 15 als Kurzzeitpflegestellen und 33 als Sonderpflegestellen zur Verfügung. Auch in diesem Jahr führte der Pflegekinderdienst umfangreiche Informations- und Werbeveranstaltungen durch, in deren Ergebnis jedoch nur lediglich fünf potentielle Pflegefamilien und eine geeignete Adoptionsfamilie gewonnen werden konnten. Weiterhin wurden Seminare für Pflegeeltern im Rahmen der geforderten Eignungsprüfung sowie in Vorbereitung der Aufnahme eines Kindes durchgeführt. Der Pflegeeltern-Stammtisch gehört ebenfalls zum festen Bestandteil in der Arbeit mit Pflegeeltern. Für 2010 bilden die Fortsetzung der intensiven Werbung von Pflegefamilien und die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsschwerpunkte des Pflegekinderdienstes. Die Fallzahlen der Adoptionsvermittlung für Kinder, deren Eltern eine Vermittlung wünschen bzw. außerstande sind, für diese zu sorgen oder trotz der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ihre Elternverantwortung nicht übernehmen wollen oder können, sind in den letzten Jahren relativ konstant. Im Rahmen der Adoptionsvermittlung wurden 2009 sieben Kinder in Adoptionspflegestellen vermittelt sowie sieben Adoptionsbeschlüsse durch das Familiengericht erteilt. Die Suche nach leiblichen Verwandten (Adoptionshilfe) erfolgte in 187 Fällen und zeigt einen Anstieg von ca. 16% gegenüber dem Vorjahr. In Bezug auf Art und Häufigkeit der durch junge Menschen begangenen Straftaten wurden 2009 in Magdeburg Gewaltstraftaten, Diebstähle und Sachbeschädigungen auf gleichbleibend hohem Niveau registriert. In einigen Stadtteilen erhöhte sich der Anteil der weiblichen Delinquenten (Cliquen/ Bandenbildung) verbunden mit einem Absinken der Hemmschwelle zur Begehung von (Gewalt)Straftaten. Der Straftatbestand der Leistungserschleichung (Schwarzfahren), welcher in anderen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, hat maßgeblichen Anteil an der Höhe der registrierten Straftaten. Gleichermaßen ist auch in diesem Jahr eine anhaltend hohe Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch Schulbummelei festzustellen. In diesem Zusammenhang zeigt sich eine zunehmende Resistenz von Klienten (Jugendliche und sorgeberechtigte Eltern) gegenüber der Auflagenerfüllung, die häufig bis zum Arrestantritt führt. Ursächlich hierfür ist nicht immer nur das delinquente Verhalten junger Menschen, sondern auch ihr familiäres und schulisches Umfeld. Unterhaltsvorschuss Adoptionsvermittlung Jugendgerichtshilfe Für das kommende Jahr soll die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe weiter forciert werden. Das Jugendamt zahlte 2009 für Kinder entsprechend des Gesetzes zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von insgesamt ,53 EUR. Dagegen konnten ,09 EUR als Einnahmen verbucht werden. Zumeist ist die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile so eingeschränkt, dass sie sich nur mit sehr geringen Zahlungen am Unterhalt beteiligen können oder durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltszahlungen nachzukommen. Das geringe Einnahmevolumen basiert vielfach nicht auf der fehlenden Zahlungsmoral von Unterhaltspflichtigen, sondern auf soziökonomischen Belastungsfaktoren wie Arbeitslosigkeit oder einem geringen Einkommen. Durch das Jugendamt wurden 2009 insgesamt 186 Vormundschaften und Pflegschaften sowie Beistandschaften zur Klärung von Vaterschafts- und Unterhaltsanliegen geführt. Die freiwillige und kostenlose Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung oder die Aushändigung einer Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung wird immer häufiger von Eltern in Anspruch genommen wurden insgesamt Urkunden ausgestellt. Der komplexe Wirkungskreis von Streetwork wurde auch in diesem Jahr intensiv ausgebaut und partiell spezialisiert. Prävention, Beratung, Begleitung; Bildung und Erziehung waren hierbei Themen, die sich insbesondere in Projekten und erlebnispädagogischen Maßnahmen gut umsetzen ließen. Vormund-/ Beistandschaften Streetwork 41

43 Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in der Landeshauptstadt Magdeburg ist ein Teilbereich der stationären Erziehungshilfe und trägt zur Erfüllung der Pflichtaufgabe, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, bei. Er steht 24 Stunden täglich, an 365 Tagen im Jahr für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Not zur Verfügung und ist Partner, wenn Inobhutnahmen am Wochenende bzw. außerhalb der Dienstzeiten in den Sozialzentren des Jugendamtes erforderlich werden. Kinderund Jugendnotdienst Insgesamt wurden 2009 durch das Jugendamt 257 Inobhutnahmen ausgesprochen. Davon wurden 196 Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugendnotdienst stunden- oder tageweise platziert. 61 Kinder wurden in Bereitschaftspflegestellen ( 42 SGB VIII) oder durch andere Träger der Jugendhilfe in Obhut genommen. Darüber hinaus wurden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Landeshauptstadt Magdeburg in Obhut genommen, die nach Ablauf der Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung erhielten. Leistungen gem. 42 SGB VIII des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) 200 Inobhutnahmen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling: Inobhutnahmen des KJND im Zeitraum bis des jeweiligen Jahres] 42

44 Tagesbetreuung Tagesbetreuung von Kindern Die Arbeit in Zahlen Insgesamt wurden 2009 ca EUR für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich hieraus eine Steigerung der Gesamtausgaben um ca. 8%. Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2008 Haushaltsjahr 2009 Ausgaben Tagespflege (Tagesmütter) ,20 EUR ,23 EUR ,46 EUR Zuschuss/ Erlass Elternbeiträge (freie Träger der Kita's u. Horte) ,53 EUR ,89 EUR ,15 EUR Einrichtungsförderung (freie Träger der Kita's u. Horte) ,50 EUR ,11 EUR ,39 EUR Investive Zuschüsse an Einrichtungen ,32 EUR ,12 EUR Ausgaben gesamt: ,23 EUR ,55 EUR* ,12 EUR Einnahmen (Zuschüsse) Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Sachsen-Anhalt ,30 EUR ,85 EUR ,22 EUR Anteil Land Sachsen-Anhalt an Gesamtausgaben 32,76 % 30,86 % 32,84 % Kommunale Ausgaben abzgl. Landeszuschuss ,93 EUR ,70 EUR ,90 EUR Kommunaler Anteil an Gesamtausgaben 67,24 % 69,14 % 67,16 % [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung: Ausgaben und Zuschüsse entsprechend Haushaltsrechnung 2009] * Im Geschäftsbericht 2008 wurde für das Jahr 2008 eine andere Summe für die Ausgaben gesamt ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die fehlende Berücksichtigung des Investiven Zuschusses an Einrichtungen i. H. v ,32 EUR in den Ausgaben gesamt. In der Landeshauptstadt Magdeburg wurden 2009 in 126 Kindertageseinrichtungen (fünf Kinderkrippen, 82 Kindertagesstätten und 39 Horte) insgesamt Kinder (2.714 Kinderkrippe, Kindergartenkinder, Hortkinder) einschließlich 135 Kinder im Bereich Tagespflege betreut. Jahr Krippe Kindergarten Hort Tagespflege insgesamt [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Platzkapazitäten gem. Kitaplanung 2009] 43

45 Betreuung von Magdeburger Kindern in Kindertageseinrichtungen außerhalb von Magdeburg: Durchschnittliche Belegung pro Monat je Betreuungsart Jahr HO KG GT KG HT KK GT KK HT Summe Differenz zum Vorjahr [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] Abkürzungen: HO = Hort; KG GT = Kindergarten ganztags; KG HT = Kindergarten halbtags; KK GT = Kinderkrippe ganztags; KK HT = Kinderkrippe halbtags Jahr Kostenanspruch* der Gemeinden und Landkreise für die Betreuung von Magdeburger Kindern Differenz zum Vorjahr ,23 EUR ,60 EUR ,37 EUR ,27 EUR ,66 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] *Sollausgaben, welche die Landeshauptstadt Magdeburg für die Betreuung Magdeburger Kinder gegenüber den aufnehmenden Gemeinden und Landkreisen aufbringen müsste. (Es sind noch nicht alle zurückliegenden Forderungen geltend gemacht worden.) Betreuung von auswärtigen Kindern in Magdeburger Kindertageseinrichtungen: Durchschnittliche Belegung pro Monat je Betreuungsart Jahr HO gesamt KG GT KG HT KK GT KK HT Summe Differenz zum Vorjahr [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] Abkürzungen: HO gesamt = Hort, KG GT = Kindergarten ganztags; KG HT = Kindergarten halbtags; KK GT = Kinderkrippe ganztags; KK HT = Kinderkrippe halbtags 44

46 Jahr Einnahmen* der Landeshauptstadt Magdeburg für die Betreuung von auswärtigen Kindern Differenz zum Vorjahr ,54 EUR ,95 EUR ,41 EUR ,28 EUR ,33 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] *tatsächliche IST-Einnahmen, welche die Landeshauptstadt Magdeburg für die Betreuung auswärtiger Kinder von den aufnehmenden Gemeinden und Landkreisen im betreffenden Jahr erhalten hat Entwicklung im Bereich Tagespflege: Tagespflege Anzahl der Tagespflegepersonen tatsächlich betreute Kinder (Gesamtbelegung Jahresergebnis) [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung/ Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] Die Erstattung erforderlicher Kosten zur Kinderbetreuung erfolgt in der Landeshauptstadt Magdeburg auf Grundlage einer Pauschalfinanzierung oder einer Kostenerstattung. Bei der Kostenerstattung ( 11 Abs. 4 KiFöG LSA) entscheidet das Jugendamt Magdeburg auf der Grundlage einer vom Träger eingereichten Planung nach pflichtgemäßem Ermessen ( 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I) über die Höhe der Vorschusszahlungen zur Unterhaltung der Kindertageseinrichtungen. Der Träger legt nach Ablauf des jeweiligen (Haushalts)Jahres einen Kostennachweis vor und nach erfolgter Prüfung dieses Kostennachweises erfolgt die Erstattung der tatsächlichen Kosten. In der Pauschalfinanzierung sind vertragliche Vereinbarungen mit den Trägern die Grundlage für die Finanzierung der Einrichtungen ( 11 Abs. 4 KiFöG LSA). Die Pauschalhöhe wird aus den unterschiedlichen Betreuungsarten und -zeiten ermittelt. Daraus resultierend erhalten die Träger einen Pauschalbetrag auf Basis tatsächlich abgeschlossener Betreuungsvereinbarungen. Nach Ablauf des (Haushalts)Jahres legt der Träger einen einfachen summarischen Kostennachweis vor. Die Prüfung der ausgereichten Mittel erfolgt über die der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder. Finanzierungsarten von Kindertageseinrichtungen: Jahr Anzahl Träger in KE* in PF* Anzahl Einrichtungen davon Kita davon Krippe davon Horte in KE* in PF* [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle: Statistik 2009] Abkürzungen: KE = Kostenerstattung; PF = Pauschalfinanzierung * ein Träger erhält für eine Einrichtung Kosten sowohl im Rahmen der KE als auch im Rahmen der PF 45

47 Auf der Grundlage des Jugendhilfebeschlusses vom zur Elternbeitragshöhe erheben die 32 freien Träger der 126 Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg die Elternbeiträge entsprechend der Betreuungsart und Betreuungsdauer: Für Kinder von 0 bis 3 Lebensjahren tägliche Verweildauer Betreuungskosten 1-Kind-Familie Betreuungskosten 2-Kind-Familie Betreuungskosten 3- Kindfamilie je Kind je Kind für das 1. und 2. Kind für das 3.Kind bis 5 Stunden 108,00 EUR 72,00 EUR 72,00 EUR 0,00 EUR über 5 Stunden 150,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR 0,00 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abt. Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle] Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung tägliche Verweildauer Betreuungskosten 1-Kind-Familie Betreuungskosten 2-Kind-Familie Betreuungskosten 3-Kindfamilie je Kind je Kind für das 1. und 2. Kind für das 3.Kind bis 5 Stunden 90,00 EUR 60,00 EUR 60,00 EUR 0,00 EUR über 5 Stunden 120,00 EUR 80,00 EUR 80,00 EUR 0,00 EUR [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abt. Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle] Für Kinder bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang tägliche Verweildauer Betreuungskosten 1-Kind-Familie Betreuungskosten 2-Kind-Familie Betreuungskosten 3-Kindfamilie je Kind je Kind für das 1. und 2. Kind für das 3. Kind Frühhort 6:00-8:00 10,23 EUR 6,80 EUR 6,80 EUR 0,00 nachschulischer Hort bis 18:00 33,23 EUR 22,14 EUR 22,14 EUR 0,00 [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Abt. Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle] Entsprechend 90 Abs. 1 (Staffelung) u. Abs. 3 (Übernahme) SGB VIII in Verbindung mit 13 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) können die Teilnahmebeiträge oder die Gebühren auf Antrag gestaffelt bzw. ganz oder teilweise übernommen werden. Die Entscheidung zur Übernahme gemäß 90 Absatz 3 SGB VIII wird nach sozialer Bedürftigkeit getroffen. Unter Berücksichtigung der sozialen und finanziellen Belastbarkeit der Erziehungsberechtigten darf eine zu hohe Kostenbeteiligung nicht dazu führen, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung gemäß 3 KiFöG LSA ausgesetzt wird. Besteht in diesem Zusammenhang ein gesetzlicher Anspruch auf Staffelung oder Erstattung von Elternbeiträgen, ist die Stadt verpflichtet, diese Zahlungen zu leisten. 46

48 Schwerpunkte und Ergebnisse In den letzten drei Jahren ist ein stetiger Anstieg an Betreuungsplätzen zu verzeichnen, der nur im Rahmen einer Auslastung der Planungsreserve von 3% bzw. durch eine vom Jugendamt und Landesverwaltungsamt genehmigten Überbelegung abgedeckt werden konnte. Die Bereitstellung eines Platzes und damit verbunden die Sicherung des Rechtsanspruches der Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder im gewünschten Zeitraum bzw. in der gewünschten Kindertageseinrichtung war nicht immer möglich. Die Familien nahmen in diesem Zusammenhang u. a. längere Anfahrtswege in Anspruch und die Kindertageseinrichtungen reagierten auf diese veränderte Situation beispielsweise in Form einer 25-Stunden-Betreuung an zwei bzw. drei Wochentagen oder einer flexiblen Halbtagsbetreuung. Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen entwickeln sich verstärkt zu Dienstleistungszentren und örtliche Anlaufstellen für Familien und Bürger. Beratungsangebote bzw. Angebote zur Familienbildung oder Familienbegegnung finden zunehmend mehr Beachtung in der Arbeit der Einrichtungen. Eine Kindertageseinrichtung wurde 2009 durch das Land Sachsen-Anhalt als Kompetenzzentrum frühkindlicher Bildung zertifiziert. Weitere Einrichtungen wurden zum Teil erneut als gesunde Kindertageseinrichtungen vom Landesverband für Gesundheit ausgezeichnet. Zehn Kindertageseinrichtungen wurden durch eine Bundesinitiative als Haus der kleinen Forscher ausgezeichnet. Im Rahmen des Programms Bildung: elementar - Bildung von Anfang an werden ErzieherInnen im Zeitraum von 2009 bis 2013 aus Mitteln des europäischen Sozialfonds qualifiziert. Das Qualifizierungscurriculum umfasst 100 Stunden, die Umsetzung erfolgt jeweils mit dem Team der Kindertageseinrichtung. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung frühkindlicher Bildung vom wurden Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen 2009 erstmalig Gelder zur Finanzierung von Vor- und Nachbereitungsstunden zur Verbesserung der vorschulischen Bildung ( 11 Abs. 10 KiFÖG) zur Verfügung gestellt. Im Kindergartenjahr 2009/ 2010 wird erstmals der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor ihrer Einschulung festgestellt. Dies wurde im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich verankert. Die Sprachstandsfeststellung wird mit dem zweistufigen Screeningverfahren Delfin 4 durchgeführt und gilt als professioneller Förderansatz zur Verbesserung einer zusätzlichen Sprachförderung von Kindern. Die Mittelausreichung an die Träger erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage des 11 Abs. 8 KiFöG. Zum Thema frühkindliche Bildung fand am eine Fachtagung mit freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, dem Jugendamt, verschiedenen Ausbildungsstätten, dem Landesverwaltungsamt und der Martin-Luther-Universität statt, in dessen Ergebnis Anregungen zur Bewältigung der Thematik innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen entwickelt wurden. Zur Verbesserung der Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen wurden 2009 für Bau- und Sanierungsmaßnahmen insgesamt EUR ausgegeben. Die Summe setzt sich aus Trägeranteilen in Höhe von EUR, aus kommunalen Anteilen in Höhe von EUR, aus Bundesanteilen in Höhe von EUR, aus Landesanteilen in Höhe von EUR sowie aus Anteilen des europäischen Strukturfonds in Höhe von EUR zusammen. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in diesem Jahr war die Weiterentwicklung einer internetgestützten Software, die Eltern perspektivisch eine Übersicht über freie Platzkapazitäten sowie das Anmeldeverfahren in Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Dieses Programm wird 2010 mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zur Betreuung von Kindern in der Landeshauptstadt Magdeburg weiterentwickelt. 47

49 Das Leistungsangebot Betreuung von Kindern in Tagespflege hat sich als Angebotsform bewährt. Viele Eltern fragen diese familiennahe und individuelle Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren an. Die Anzahl der Tagespflegepersonen und das damit verbundene Platzangebot stieg in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich an. Tagespflege Momentan werden 52 Tagesmütter durch das Jugendamt finanziert. Weitere sechs Tagespflegestellen befinden sich aktuell in Vorbereitung. Im Hinblick auf die neue Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagespflege und die in diesem Zusammenhang stehende Erhöhung der monatlich an die Tagesmütter zu zahlenden Betreuungsentgelte ist perspektivisch von einer Kostensteigerung auszugehen. Darüber hinaus beteiligt sich das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg seit anteilig (50%) an der Erstattung von Versicherungsleistungen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Tagesmütter. 48

50 Kommunale Beratungsstellen Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Die Arbeit in Zahlen Beratungen/ Kontakte (12 Monate) (12 Monate) (13 Monate) (12 Monate) (12 Monate) übernommene Beratungsfälle aus dem Vorjahr abgeschlossene Beratungsfälle durchschnittliche Fallzahl pro Beraterin Kontakteinheiten insgesamt (1 Kontakt = 30 bis 60 Minuten) Kontakteinheiten pro Mitarbeiterin (1 Kontakt = 30 bis 60 Minuten) [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Statistik PFBS Beratungen/ Kontakte 2009] Geschlecht (12 Monate) (12 Monate) (13 Monate) (12 Monate) (12 Monate) männlich 52,8 % 58,3 % 57,1 % 62,7 % 58,0 % weiblich 47,2 % 41,7 % 42,9 % 37,3 % 42,0 % [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Statistik PFBS Anteil Geschlecht 2009] Sozialräumliche Zuordnung Sozialregion Nord 22,6 % 23,2 % 18,5 % 16,1 % 18,5 % Sozialregion Mitte 17,6 % 17,1 % 15,2 % Sozialregion West 10,0 % 7,5 % 9,9 % 27,1 % 23,3 % Sozialregion Süd 26,7 % 31,3 % 34,1 % 33,4 % 35,6 % Sozialregion Süd-Ost 23,1 % 21,0 % 22,3 % 23,4 % 22,6 % [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Statistik PFBS Sozialräumliche Zuordnung Beratungsfälle 2009] 49

51 Vorstellungsgründe gem. Bundesstatistik 2007 ab Unversorgtheit des jungen Menschen 0,2 % 0,1 % 0,4 % Unzureichende Förderung/ Betreuung/Versorgung des jungen Menschen 1,1 % 0,6 % 0,4 % Gefährdung des Kindeswohls 0,4 % 0,2 % 0,3 % Eingeschränkte Erziehungskompetenzen 9,0 % 14,2 % 10,3 % Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte 6,2 % 6,4 % 8,2 % 10,1 % 12,4 % 11,6 % Auffälligkeiten im sozialen Verhalten 15,3 % 11,7 % 10,8 % Entwicklungsauffälligkeiten/ seelische Probleme des jungen Menschen 33,0 % 25,7 % 26,0 % Schulische/ berufliche Probleme des jungen Menschen 24,8 % 28,5 % 32,0 % Übernahme von einem anderen Jugendamt 0,2 % 0,2 % 0 % [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagesbetreuung, Statistik PFBS Vorstellungsgründe 2009] Schwerpunkte und Ergebnisse: Der Prozess des Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen ist anfällig für Störungen und stellt häufig eine große Herausforderung für Eltern dar. Einerseits sind es die individuellen Faktoren auf Seiten des Kindes oder Jugendlichen, die in enger Wechselwirkung mit den Erziehungskompetenzen stehen, andererseits wirken sich ökonomisch prekäre Lebenslagen von Eltern sowie Umfeldeinflüsse hinderlich auf kindliche Entwicklungsmöglichkeiten aus. Als besonders kritische Lebensereignisse mit hohem Belastungsgrad bzw. Entwicklungsrisiko für Kinder erweisen sich Trennungs- und Scheidungssituationen von Eltern. Zu beobachten ist auch die Zunahme diagnostischer Abklärungen von Leistungsauffälligkeiten im Zusammenhang mit einem gestiegenen Leistungsdruck für SchülerInnen im Spannungsfeld Schule. Tendenziell ist 2009 ein leichter Anstieg an Neuvorstellungen zu verzeichnen, der sich u. a. aus der Übernahme von KlientInnen der Frühförder- und Beratungsstelle des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg zur diagnostischen Abklärung möglicher Entwicklungsrückstände im Vorschulalter einschließlich der Feststellung eines heilpädagogischen Frühförderbedarfes ergibt. Angestiegen ist im Vergleich zum Vorjahr auch die Anzahl der Kontakteinheiten und verdeutlicht die zunehmende Komplexität von Beratungsprozessen. Auch in 2009 waren vorherrschende Gründe für das Aufsuchen der Beratungsstelle schulische oder berufliche Probleme junger Menschen. Im Rahmen der diagnostischen Abklärung von Leistungsbeeinträchtigungen und Verhaltensschwierigkeiten hält der Trend an, die Verdachtsdiagnose ADHS/ ADS mittels psychologischer Leistungsdiagnostik bei den vorgestellten Kindern abklären zu lassen. Weitere Gründe für eine Kontaktierung der Beratungsstelle waren Entwicklungsauffälligkeiten und/ oder seelische Probleme des jungen Menschen, die sich u. a. aus der diesjährigen Einbeziehung der Frühförder- und Beratungsstelle und ihrer Arbeitsaufgaben ergaben. Nachfolgend wurden als Zugangsgründe Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und eingeschränkte Erziehungskompetenzen der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten erfasst. Die 50

52 Unversorgtheit von Kindern oder die unzureichende Förderung, Betreuung bzw. Versorgung in der Familie nahmen als Zugangsgründe in der Beratungsstelle einen durchgängig untergeordneten Stellenwert ein. Um den 615 Beratungsfällen und ihren unterschiedlichen Zugangsgründen fachlich adäquat zu entsprechen, erfolgte in 34,9 % eine psychologische Diagnostik und in 18,1 % eine Kombination mit therapeutischen Interventionen sowohl im Einzel- und Gruppensetting für Kinder (Konzentrationstrainingsgruppen) als auch in einem familientherapeutischen Kontext. Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen des Jugendamtes im Rahmen des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche realisierte die Beratungsstelle 2009 zur Thematik Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter verstehen einen Fortbildungszyklus. Unter der Schirmherrschaft des Magdeburger Bündnisses für Familien nahm die Beratungsstelle im Mai 2009 am bundesweiten Aktionstag der Lokalen Bündnisse für Familie teil. In Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Magdeburg wurde die Frage erörtert, welche weiterführenden psychotherapeutischen Bedarfe bei Kindern aus Haushalten mit Gewalt bestehen. Die Ergebnisse wurden in einer Stellungnahme an das Dezernat V Soziales, Jugend und Gesundheit zusammengefasst. Ausblick wird die Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst fortgesetzt sowie die Vernetzung mit dem Landesjugendamt zur Thematik Adoptiveltern mit Findelkindern forciert. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch die Etablierung von Angeboten für Adoptionsfamilien in der Landeshauptstadt Magdeburg. Da nach wie vor Kinder im Grundschulalter die am häufigsten vorgestellte Altersgruppe in der Beratungsstelle darstellt, ist die Initiierung eines thematischen Elternabends für Eltern mit Kindern im Grundschulalter vorgesehen. 51

53 Kommunale Beratungsstellen Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Die Arbeit in Zahlen Frühförderung Anzahl der geförderten Kinder Anzahl der Frühfördereinheiten [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagespflege, Statistik der IFFBS 2009] Alter (Mittelwert) männlich 3,9 Jahre 3,6 Jahre 5,7 Jahre weiblich 4,2 Jahre 3,8 Jahre 5,3 Jahre [Quelle: Jugendamt/ Abteilung Tagespflege, Statistik der IFFBS 2009] Schwerpunkte und Ergebnisse Zielstellung der Interdisziplinären Frühförderung ist die Früherkennung von Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen, die Verhütung des Auftretens von Behinderungen sowie die Milderung oder Behebung von Behinderungen und ihren Folgen. Dadurch sollen dem Kind die bestmöglichen Chancen gegeben werden, sich optimal zu entwickeln, seine Kompetenzen zu entfalten und sich in seine Lebenswelt zu integrieren. Das komplexe Aufgabenspektrum der Frühförderung erfordert die Zusammenarbeit eines interdisziplinären Teams. Das Team der Frühförder- und Beratungsstelle setzt sich aktuell aus zwei Heilpädagoginnen, einer Sonderpädagogin, einer pädagogischen Mitarbeiterin, einer Diplom-Sozialpädagogin in Leitungsfunktion sowie einer Diplom-Psychologin für die Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik der betroffenen Kinder und ihrer Familien zusammen. Seit ist die Stelle einer SprachheilpädagogIn unbesetzt. Trotz des hohen Bedarfes wird diese Stelle künftig nicht mehr besetzt werden. Vor diesem Hintergrund strebt die Frühförder- und Beratungsstelle einen Kooperationsvertrag mit niedergelassenen logopädischen Praxen in der Landeshauptstadt Magdeburg an. Insgesamt wurden Kinder im Alter von durchschnittlich 5,5 Jahren gefördert. Die rückläufige Anzahl im Vergleich zum Vorjahr ist mit der ab Juli 2009 unbesetzten Stelle der SprachheilpädagogIn zu erklären. Aktionen, die 2009 durch die Frühförder- und Beratungsstelle initiiert wurden, waren u. a. ein Familiensportfest in der integrativen Kindertagesstätte Kinderland sowie eine Freizeitwoche in der Familienbildungsstätte St. Ursula in Kirchmöser für sozial benachteiligte Familien, die im Rahmen der Frühförderung bereits begleitet wurden. Darüber hinaus wurden mehrere Eltern- Kind-Treffen realisiert und es erfolgte in kontinuierlichem Rhythmus ein Austausch von Erfahrungen und Informationen mit den LeiterInnen von Integrativen Kindereinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg. Eine Fortsetzung dieser Aktivitäten im kommenden Jahr ist geplant. 52

54 Abkürzungsverzeichnis ADHS/ADS Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/ Hyperaktivitätsstörung a. v. E. außerhalb von Einrichtungen AWO Arbeiterwohlfahrt BBS Berufsbildende Schule BIB Berufliche und soziale Integration Benachteiligter DPWV Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband DROBS Drogenberatungsstelle Doppik Doppelte Buchführung in Konten ESF Europäischer Sozialfonds e. V. eingetragener Verein FamFö Familienförderung FB Fachbereich FSJ Freiwilliges Soziales Jahr GT ganztags GWA Gemeinwesenarbeit HH Haushalt HT halbtags HO Hort HzE Hilfen zur Erziehung IFFBS Integrative Frühförder- und Beratungsstelle der Landeshauptstadt Magdeburg IGS Integrierte Gesamtschule IKO Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe mittlerer Großstädte Deutschlands IuK Information und Kommunikation JA Jugendarbeit JBZ Jugendbegegnungszentrum Barleber See JGH Jugendgerichtshilfe JGG Jugendgerichtsgesetz J/ H Jugendliche/ Heranwachsende JHA Jugendhilfeausschuss JHP Jugendhilfeplanung JSA Jugendsozialarbeit JuKoMa Jugendkompetenzagentur KE Kostenerstattung KiFöG LSA Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt Kita Kindertageseinrichtung KJFE Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen KJH Kinder- und Jugendhäuser KJSch Kinder- und Jugendschutz KJND Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Magdeburg KG Kindergarten KK Kinderkrippe LAP Lokaler Aktionsplan LH MD Landeshauptstadt Magdeburg MAE Mehraufwandsentschädigung NKHR Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen PF Pauschalfinanzierung PKD Pflegekinderdienst QM Qualitätsmanagement RIK-H Reintegrationsklasse mit besonderem Hortangebot SGB VIII Achtes Sozialgesetzbuch UA Unterausschuss Jugendhilfeplanung UVG Unterhaltsvorschussgesetz WEH Wirtschaftliche Erziehungshilfe 53

55 Anlagen Anlagen Jugendamt Magdeburg Produktplan NKHR 2010 bestätigt am mit Ergänzungen am , am Klasse Bereich Gruppe Produkt Leistungen Kostenträger Bezeichnung 3 Soziales und Jugend 34 Weitere soziale Leistungen 341 Unterhaltsvorschussleistungen NKHR Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss/ lfd. Bezug Unterhaltsvorschuss/ Rückgriffe 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 361 NKHR Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Tagesbetreuung in und aus Fremdgemeinden Übernahme von Elternbeiträgen für Kitas Tagespflege 362 Jugendarbeit NKHR Jugendarbeit Jugendarbeit a.v.e Angebote der Jugendarbeit freier Träger a. v. E Kommunale Angebote der Jugendarbeit a.v.e. Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe NKHR Landeshauptstadt JSA, KJSch, Magdeburg FamFö a.v.e. Jugendamt JSA, KJSch, FamFö a.v.e Unterkunft in Ausbildung NKHR JSA, KJSch und FamFö durch freie Träger a.v.e Kommunale Angebote der JSA, des KJSch und der FamFö a.v.e Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien 54

56 Klasse Bereich Gruppe Produkt Leistungen Kostenträger Bezeichnung Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Erziehung, Partnerschaft, Trennung/ Scheidung und Personensorge Mutter-Kind-Wohnen Betreuung in Notsituationen Hilfe zur Erziehung Sonstige Hilfen zur Erziehung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistandschaft Sozialpädagogische Familienhilfe Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung Sonstige betreute Wohnform Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe Hilfen für junge Volljährige Vorläufige Schutzmaßnahmen, Inobhutnahme Eingliederungshilfen für Menschen m. seel.beh. Adoption Adoptionverm., Unterstützung bei der Identitätsfindung Amtsvormundschaft Informationen und Auskünfte Beurkundungen und Beglaubigungen Kleine Beistandschaften Große Beistandschaften Pflegschaften und Vormundschaften Gerichtshilfe Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren Maßnahmen nach dem JGG Übrige Hilfen Streetwork Allgemeine Beratungsleistungen 55

57 Klasse Bereich Gruppe Produkt Leistungen Kostenträger Bezeichnung 365 Tageseinrichtungen für Kinder NKHR Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen freier Träger 366 Einrichtungen der Jugendarbeit NKHR Einrichtungen der Jugendarbeit Jugendarbeit i.v.e Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit 367 NKHR Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Einrichtungen der JSA, KJSch und FamFö Kommunale Jugendwerkstätten Jugendwerkstätten freier Träger Einrichtungen des KJSch freier Träger Einrichtungen der FamFö freier Träger Erziehungs- Jugend- und Familienberatungsstellen Komm. Erziehungs- Jugend- Familienberatungsstellen Erziehungs- Jugend- und Familienberatungsstellen freier Träger Frühförder- und Beratungsstelle Eingangsdiagnostik Frühförderung Kinder- und Jugendnotdienst [Quelle: Jugendamt: Produktplan 2010] Kinder- und Jugendnotdienst Kinderheim/ Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung Kinderheim/ Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung 56

58 57

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement

Neues Kommunales Finanzmanagement Neues Kommunales Finanzmanagement Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung Dr. F.-W. Meyer Die Renaissance der Produkte Erst durch das NKF erhalten die Produkte auch eine finanztechnische Bedeutung!

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)

Mehr

1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die

1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die GRUNDSÄTZE ZUR FÖRDERUNG VON FAMILIENZENTREN IN I RHEINLAND--PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz fördert aufgrund des 16 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit 17 des Landesgesetzes

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, OV-Frankfurt. Auftaktveranstaltung PAKKO-Passgenau in Arbeit mit Kind im Kreis Offenbach, 06.09.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, OV-Frankfurt. Auftaktveranstaltung PAKKO-Passgenau in Arbeit mit Kind im Kreis Offenbach, 06.09. Verband alleinerziehender Mütter und Väter, OV-Frankfurt Auftaktveranstaltung PAKKO-Passgenau in Arbeit mit Kind im Kreis Offenbach, 06.09.2012 Lebensform Alleinerziehen in Zahlen In Deutschland leben

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Guter Start Clearing -/ Koordinierungsstelle Niedrigschwelliges freiwilliges Angebot im Bereich Frühe Hilfen

Guter Start Clearing -/ Koordinierungsstelle Niedrigschwelliges freiwilliges Angebot im Bereich Frühe Hilfen Kurzprofil f. Stadt Coesfeld Name des Projektes: Guter Start Clearing -/ Koordinierungsstelle Niedrigschwelliges freiwilliges Angebot im Bereich Frühe Hilfen Geschichte, Entstehung des Projektes: Anfang

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Workshop 4 am 10.11.2011 Gerd Strunk Gesetzgebungsverfahren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zur Transparenz der

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zwischenbilanz grün-roter Bildungspolitik

Zwischenbilanz grün-roter Bildungspolitik Vernetzungstreffen Jugendarbeit und Schule: Zwischenbilanz grün-roter Bildungspolitik 1 Chancengleichheit mit der Gemeinschaftsschule Die ersten Gemeinschaftsschulen sind zum Schuljahr 2012/13 an den Start

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 4.2 A. Jugendarbeit Im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Cloppenburg, übernimmt

Mehr

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern aktion zusammen wachsen Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg Bildung legt den Grundstein für den Erfolg. Für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT. Jugendarbeit in Niedersachsen

STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT. Jugendarbeit in Niedersachsen Jugendarbeit in Niedersachsen STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT Negativtrend beenden! 12,3% 1992 Anteil der Ausgaben für Jugendarbeit an den Ausgaben der Jugendhilfe 9,5% 7,9% 7,8% 2008 Jugendhilfe 1.100 Mio

Mehr

Aufbau der Frühen Hilfen

Aufbau der Frühen Hilfen Ein Überblick Aufbau der Frühen Hilfen Start 2006 Auftrag Jugendhilfeausschuss: Entwicklung eines Konzeptes zur Gefahrenabwehr Frühwarnsystem Hintergrund: Situationsbericht Obere Sieg aktuell bekannt gewordenen

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr. 22

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Positionspapier beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007 Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher

Mehr

Patenprojekt - Aktiv gegen Wohungslosigkeit

Patenprojekt - Aktiv gegen Wohungslosigkeit Patenprojekt - Aktiv gegen Wohungslosigkeit Amt für Wohnen und Migration Zentrale Wohnungslosenhilfe Fachbereich Betreuung Präambel Das Patenprojekt München hilft Menschen, die in schwierigen sozialen

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Verfahrensbeistand ( 158 FamFG)

Verfahrensbeistand ( 158 FamFG) Seite 1 von 5 Stand 01.10.09 Zuordnung des Angebotes Verfahrensbeistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Allgemeine Beschreibung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen

Mehr

Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit

Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Wie wirkt Schulsozialarbeit? Was kann sie in der Schule leisten? GEW: Schulsozialarbeit wirkt! Professionelles Selbstverständnis und gute Arbeitsbedingungen,

Mehr

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der

Mehr

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012

Mehr

Erziehungsstellen. Fachpflegefamilien gem. 33,2 SGB VIII

Erziehungsstellen. Fachpflegefamilien gem. 33,2 SGB VIII Erziehungsstellen Fachpflegefamilien gem. 33,2 SGB VIII Pädagogische Konzeption Erziehungsstellen sind eine besondere Form der Pflegefamilie gem. 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebensfeldersetzende

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Martin-Luther-Haus. Stationäres Angebot erzieherischer Hilfen für Kinder und Jugendliche mit:

Martin-Luther-Haus. Stationäres Angebot erzieherischer Hilfen für Kinder und Jugendliche mit: Stationäres Angebot erzieherischer Hilfen für Kinder und Jugendliche mit: psychisch bedingten Störungen kognitiven und sozialen Orientierungsschwierigkeiten besonders hohen emotionalen Belastungen herausforderndem

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Leistungskatalog für Familienzentren - Jahresdokumentation für das Betriebsjahr:

Leistungskatalog für Familienzentren - Jahresdokumentation für das Betriebsjahr: Anlage 2 Leistungskatalog für Familienzentren - Jahresdokumentation für das Betriebsjahr: Name und Anschrift des Familienzentrums: 1. Einbindung und Beteiligung Hinweis zu Bearbeitung: Bitte nur die grauunterlegten

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen

Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis 2014 2. Was wird sich durch das neue

Mehr

Projektorganisation/ -struktur Projektstrukturplan

Projektorganisation/ -struktur Projektstrukturplan Projektorganisation/ -struktur Projektstrukturplan Lenkungsgruppe Projektgruppe des MI PwC Deutsche Revision AG (externer Berater) Projektleitung Projektteam I Projektteamleiter Projektteam II Projektteamleiter

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)

Mehr

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden: Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können

Mehr

Neues Kommunales Finanzrecht

Neues Kommunales Finanzrecht Neues Kommunales Finanzrecht Einführungsunterstützung durch KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh 1 Den Kommunen im Norden verpflichtet.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

SKILL Diskussionsthesen. Workshops. Auswertung. Fazit

SKILL Diskussionsthesen. Workshops. Auswertung. Fazit Diskussionsthesen Workshops Auswertung Fazit Diskussionsthesen Frühzeitigkeit Wer im Sommer ernten will, muss im Frühjahr säen! Der Einstieg in die Unterstützung sollte im 7. Schuljahr erfolgen, damit

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe

Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.

Mehr

Unternehmen Kindertagesstätte Ein praktisches Handbuch zur Übernahme und Führung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg

Unternehmen Kindertagesstätte Ein praktisches Handbuch zur Übernahme und Führung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg Unternehmen Kindertagesstätte Ein praktisches Handbuch zur Übernahme und Führung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg Impressum Die Erstellung dieser Veröffentlichung wurde vom Ministerium für Bildung,

Mehr

Statistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Revidierte Ergebnisse

Statistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Revidierte Ergebnisse Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen und tätige Personen - sonstige Einrichtungen - (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Revidierte Ergebnisse Erscheinungsfolge:

Mehr

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Mehr

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Leitbild Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Präambel Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft und die Einführung des neuen Steuerungsmodells stellen für die Politik und Verwaltung unserer

Mehr

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln. Mustervereinbarung Die vorliegende Mustervereinbarung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule soll Unterstützung, Orientierung und Anregung zur kreativen und verbindlichen Zusammenarbeit

Mehr

Ausschuss Caritas & Soziales. Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales. der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim

Ausschuss Caritas & Soziales. Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales. der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim Ausschuss Caritas & Soziales der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales 1. Was uns bewegt Die Kirche Jesu Christi, der nicht gekommen ist, um sich bedienen

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Bildungsregion Ruhr gestalten!

Bildungsregion Ruhr gestalten! Bildungsregion Ruhr gestalten! Modul 5 Informelles Lernen 1. Die besondere Herausforderung 2. Orte des informellen Lernens 3. Die Eingrenzung auf informelles Lernen im Jugendalter 4. Indikatoren zur Annäherung

Mehr

Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)

Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans

Mehr

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008 Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV Die Doppik Einführung Doppik in Deutschland: Grundlagen: 21.November 2003: Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service

KVJS Jugendhilfe Service KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW

Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW Empfehlung zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW Seite 2 I N H A L T Präambel 1. Definition eines traumatischen

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

Information. www.kompetenzagenturen.de. Kinder und Jugend EUROPÄISCHE UNION

Information. www.kompetenzagenturen.de. Kinder und Jugend EUROPÄISCHE UNION Information www.kompetenzagenturen.de Kinder und Jugend EUROPÄISCHE UNION Kompetenzen erreichen halten stärken Schulden, Drogen und nun habe ich auch noch meinen Ausbildungsplatz verloren. Ich weiß nicht

Mehr

Die landesweite Strategie OloV

Die landesweite Strategie OloV Die landesweite Strategie OloV Referat im Rahmen der Tagung Mit Fachkräften in die Zukunft Mehr Ausbildung in Freien Berufen am 23.01.2009 im Literaturhaus Frankfurt/Main Veranstalter: JOBSTARTER-Regionalbüro

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Kompaktwissen Rechnungswesen

Kompaktwissen Rechnungswesen Seminarnummer: H-13-001 (Anmeldeformular auf Seite 43) In unserer neuen Seminarreihe möchten wir Ihnen in drei Modulen die Buchführung und die Kosten- und Produktrechnung erklären und Ihnen sagen, wie

Mehr