Groß- und Außenhandelskaufleute

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Groß- und Außenhandelskaufleute"

Transkript

1 Groß- und Außenhandelskaufleute Beigesteuert von R. Pauluhn Inhalt. Der Ausbildungsberuf. Schule 3. IHK-Prüfungen 4. Ansprechpartner Der Ausbildungsberuf. Aufgabenbereich Kaufleute im Groß- und Außenhandel kaufen Waren in über Branchen und verkaufen sie an Handel, Handwerk und Industrie. Sie sorgen für kostengünstige Lagerhaltung und Transportlösungen. Ein wesentliches Ziel ihrer Arbeit ist es, die Ware termingerecht an den richtigen Ort zu liefern. Sie beraten die Kunden umfassend über die Eigenschaften der Waren und bieten zusätzlich Finanzierungs-, Service- und Marketingleistungen an. Kaufleute im Groß- und Außenhandel beobachten den Markt und geben ihre Informationen auch an die Produzenten weiter. Sie führen die vorgenannten Aufgaben selbständig aus. Der Beruf bietet die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen.. Anforderungen Zur Wahrnehmung der Aufgaben ist eine umfassende berufliche Handlungskompetenz erforderlich: - ein kaufmännisches und großhandelsspezifisches Grundwissen in allen Funktionsbereichen, verbunden mit Markt- und Warenkenntnissen - die selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsabläufen - verantwortungsvolles, kostenbewusstes, qualitätsorientiertes und umweltbewusstes Handeln - Nutzung technischer, informationstechnologischer und organisatorischer Mittel und Medien, um Problemlösungen im Team herbeizuführen. Deshalb liegt der Schwerpunkt der schulischen Ausbildung auf selbstständigem, analytischem und vernetztem Denken sowie der Fähigkeit, Probleme sachgerecht zu lösen und Verantwortungsbewusstsein zu zeigen..3 Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Sie kann jedoch auf oder / Jahre verkürzt werden. Dies geschieht entweder schon bei Vertragsschluss oder wenn bei zunächst 3-jähriger Ausbildungsdauer der Betrieb und die Schule der Verkürzung zustimmen. Die Zustimmung der Schule kann ab einem Notendurchschnitt von,49 in den für die Ausbildung wesentlichen Fächern erfolgen. Grundlage ist das letzte Berufsschulzeugnis vor der vorzeitigen Prüf. Download des Formulars für die Verkürzung der Ausbildungsdauer Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

2 .4 Berichtsheftführung (Infos der IHK Mönchengladbach) Muss ich das Berichtsheft führen? Ja, das Führen des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Muss ich mein Berichtsheft bei der IHK abgeben? Das Berichtsheft muss nach dem derzeitigem Stand nicht bei der IHK eingereicht werden. (Stand 4, ohne Gewähr!) Wo kann ich ein Berichtsheft kaufen? Berichtshefte können im gut sortierten Schreibwarenhandel erworben werden. Sind Wochenberichte notwendig? Ein wöchentlicher Bericht ist nicht notwendig (auch wenn dies in einigen im Schreibwarenhandel zu erwerbenden Berichtsheften vorgegeben ist). Über welchen Zeitraum darf sich ein Einzelbericht erstrecken? Allerdings darf der Berichtszeitraum für den Einzelbericht eine Ausbildungszeit von 4-6 Wochen nicht überschreiten. Müssen Berichte von den Abteilungsleitern unterschrieben werden? Ja. Bei kleineren Betrieben werden sie von der Geschäftsführung unterschrieben. Im Vordruck der IHK gibt es ein Feld für die Unterschrift des Betriebsrates... Der Betriebsrat muss nicht unterschreiben. Der Sichtvermerk durch den Betriebsrat ist so zu verstehen, dass dem Betriebsrat das Recht auf jederzeitige Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis zusteht. Muss auch der Schulstoff in den Berichten erfasst werden? Die Unterrichtsinhalte der Berufsschule sind ebenfalls bei der Berichtsheftführung zu berücksichtigen. Schule. Stundentafel ) Fächer Wochenstunden Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

3 . Jahr. Jahr 3. Jahr Berufsbezogener Lernbereich Großhandelsprozesse (GHP)) 4 Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO) 3 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) 4 Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

4 Datenverarbeitung (DV)3) Fremdsprachliche Kommunikation Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation3) Politik3) Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

5 Religion/Gesellschaftslehre3) Sport/Gesundheitsförderung3) ) Wir behalten uns Änderungen aus personellen und organisatorischen Gründen vor. ) Großhandelsbetriebslehre wird bei der Berechnung der Durchschnittsnote auf dem Abschlusszeugnis doppelt gewichtet. 3) Die zuletzt erteilte Zeugnisnote in diesem vorzeitig abgeschlossenen Fach erscheint auf dem Abschlusszeugnis.. Unterrichtsorganisation Die Klassen der Unter- und Mittelstufe haben je Berufsschultage, die Oberstufe wird an einem oder zwei Berufsschultagen unterrichtet. Der Unterricht kann sowohl vor- als auch nachmittags stattfinden..3 Vorgehensweise im Krankheitsfall Im Krankheitsfall rufen Sie vor dem Unterrichtsbeginn im Sekretariat an (66-979). Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, geben Sie eine von Ihrem Ausbilder unterschriebene und gestempelte Kopie Ihrer ärztlichen Krankmeldung bei Ihrem Klassenlehrer ab. Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

6 .4 Berufsschulzeugnis Die Berufsschüler/innen erhalten in der Unter- und Mittelstufe je ein Jahreszeugnis. In der Oberstufe erhalten Sie ein Halbjahreszeugnis und ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält einen Notendurchschnitt, bei dessen Berechnung das Kernfach Großhandelsbetriebslehre doppelt gewichtet wird. Sollte die Schülerin / der Schüler zwei oder mehr Fächer mit der Note "mangelhaft" oder ein Fach mit der Note "ungenügend" abgeschlossen haben, erhält er lediglich ein Abgangszeugnis. 3 IHK-Prüfungen 3. Die Zwischenprüfung Inhalte und Ablauf Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung Arbeitsorganisation: Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit Warenwirtschaft: Grundlagen, Warendistribution, Warenkenntnisse, Marketing Wirtschafts- und Sozialkunde: Stellung, Rechtsform und Struktur, Organisations- und Entscheidungsstrukturen, Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Personalwirtschaft, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, berufsbezogenes Rechnen Geprüft werden dabei sowohl auch die im Ausbildungsbetrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse als auch der Berufsschulstoff. Es ist ein Prüfungsbogen in programmierter Form zu beantworten. Die Prüfungszeit beträgt Minuten. Zeitpunkt und Bestehen der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung findet im Frühjahr oder im Herbst statt und wird bei einer ½- oder 3-jährigen Ausbildung in der Mittelstufe, bei einer -jährigen Ausbildung in der Unterstufe abgelegt. Sie muss auch bei mangelhafter Leistung nicht wiederholt werden. Sie dient lediglich der Information des Prüflings und des Ausbildungsbetriebes über den derzeitigen Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

7 Leistungsstandes. 3. Die Abschlussprüfung Inhalte und Ablauf. Großhandelsprozesse - 8 Minuten - in konventioneller Form, d.h., der Prüfling muss seine Antworten frei formulieren - besteht aus Situationsaufgaben, Fachfragen und einem Brief oder einer . Kaufmännische Steuerung und Kontrolle - 9 Minuten - in programmierter Form 3. Wirtschafts- und Sozialkunde ( WiSo ) - 6 Minuten - in programmierter Form Voraussetzungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn a) in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen (5 Punkte) erreicht wurden und b) die Prüfungsleistungen in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurden und c) die Addition der Punkte in den vier Prüfungsfächern einen Durchschnitt von mindestens 5 Punkten ergibt. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe des Berichtsheftes (s.o.)! Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung Punktzahl Großhandelsbetriebslehre * Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

8 + Punktzahl Rechnungswesen + Punktzahl WiSo + Punktzahl Praktische Übungen * ) = Gesamtpunktzahl ) Die Praktischen Übungen gelten als Sperrfach, d.h., es muss mindestens die Note ausreichend erreicht werden. Gesamtpunktzahl : 6 = Durchschnittspunktzahl (mind. 5 Punkte!) Notenschlüssel Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

9 Punkte Note von bis 9 sehr gut 9 8 gut 8 67 befriedigend 66 Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

10 5 ausreichend 49 3 mangelhaft 9 ungenügend Was ist, wenn......ich ein Prüfungsfach mit "mangelhaft" abgeschlossen habe? Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 5 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden...ich zwei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe? Eine der beiden mangelhaften Leistungen muss durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Die Ergänzungsprüfung wird vor oder nach der mündlichen Prüfung durchgeführt. Dabei setzt sich die Note wie folgt zusammen: (Schriftliche Punktzahl * + Punktzahl der Ergänzungsprüfung ) : 3 = Gesamtergebnis des Faches, das mindestens "ausreichend" sein muss. Eine Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn hierdurch die Prüfung bestanden werden kann. Das Ziel der Notenverbesserung reicht nicht. Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 5 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden...ich drei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe? Die Prüfung ist nicht bestanden. Wiederholung der Prüfung Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

11 Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, frühestens nach 6 Monaten. Der Prüfling hat Anspruch auf eine Verlängerung seines Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (max. Jahr). Wo wird die Prüfung abgelegt? Die Großhandelskaufleute legen ihre Zwischen- und Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. 4 Ansprechpartner Leiter des Bildungsgangs sind Frau StD Gietemann sowie Herr OStR Hintzen. Powered by Joomla! Generiert: January, 7, :59

Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung

Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung Industriekaufleute Beigesteuert von C. Gerhards Inhalt. Der Ausbildungsberuf 2. Schule 3. IHK-Prüfungen Der Ausbildungsberuf. Aufgabenbereich Die Aufgaben des Industriekaufmannes bzw. der Industriekauffrau

Mehr

Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung

Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung Automobilkaufleute Von A. Vandelaar Inhalt 1. Der Ausbildungsberuf. Schule 3. IHK-Prüfungen 4. Vorzeitige Zulassung zur Prüfung 5. Ansprechpartner 1 Der Ausbildungsberuf 1.1 Aufgabenbereich Der Beruf des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Vom 11. März 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1586 vom 19.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m

Mehr

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel - Branchen: Bürobedarf, Elektro, Glas/Haushaltswaren, Juwelen/Uhren/Schmuck, Kfz-Teile, Leder, Schuhe, Tankstelle - Die Bildungsgänge im Einzelhandel

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)

Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung

Mehr

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Informationen über den Ausbildungsberuf Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann

Informationen über den Ausbildungsberuf Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann 3-jähriges Wirtschaftsgymnasium 6-jähriges Wirtschaftsgymnasium 2-jährige Berufsfachschule Duales Berufskolleg Kaufmännische Berufsschule Fritz-Erler-Schule Westliche 215 75172 Pforzheim Operativ eigenständige

Mehr

Industriekaufmann / frau

Industriekaufmann / frau Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Information zur Prüfung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit AO 2008

Information zur Prüfung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit AO 2008 Information zur Prüfung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit AO 2008 Ausbildungsdauer Servicekraft f. Schutz- u. Sicherheit Fachkraft f. Schutz- u. Sicherheit 2 Jahre 3 Jahre Schematischer Ausbildungsablauf

Mehr

Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 12 (1-jährig, Vollzeit)

Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 12 (1-jährig, Vollzeit) Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 1 (1-jährig, Vollzeit) Beigesteuert von H. Liewald Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung [Ziel des Bildungsganges] [Stundentafel] [Abschlussprüfung]

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998)

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998) über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und / zur Fachangesellten für Medien- und vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1257 vom 15. Juni 1998) zur Änderung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin [Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Mehr

Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung

Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung A. Was hat sich geändert? Die Ausbildungsinhalte sind völlig neu strukturiert worden. Die Berufsausbildung gliedert sich neu in: I. Berufsübergreifende berufsprofilgebende

Mehr

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) 1. Die Prüfungen im Überblick Prüfungen VFA-K Zwischenprüfung Abschlussprüfung Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) Teilnahme und Bestehen Voraussetzung für eine berufliche

Mehr

Hinweise zur Zwischen- und Abschlussprüfung. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Hinweise zur Zwischen- und Abschlussprüfung. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Hinweise zur Zwischen- und Abschlussprüfung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner:

Mehr

Berufsausbildung im Einzelhandel

Berufsausbildung im Einzelhandel Berufsausbildung im Einzelhandel Der Einzelhandel eröffnet die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen in verschiedenen Fachrichtungen zu wählen. Immer ist es eine Entscheidung für die Vielseitigkeit:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016

KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016 KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016 I. Eckdaten des KBM II. Struktur des KBM III. Wahlqualifikationen IV. Berufliche Schulen V. Prüfung NEUORDNUNG DER BÜROBERUFE Kaufleute für Bürokommunikation

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1197 vom 09. Juli 1992) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 1 Kaufmann/Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau 2 Was ist neu? Berufsbezeichnung

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

Vom 24. März Struktur und Gegenstand der Erprobung

Vom 24. März Struktur und Gegenstand der Erprobung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Vom 24.

Mehr

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017)

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017) über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im und zur Kauffrau im (Verkäufer- und skaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV) vom 13. März 2017 (veröffentlicht im

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil vom 07. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 14. Mai 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 29. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 04. April 2017) Auf Grund des

Mehr

» "Lernorte" der Ausbildung und Organisationsform

» Lernorte der Ausbildung und Organisationsform Es handelt sich um einen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert.» Berufsbild» "Lernorte" der Ausbildung und Organisationsform»

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Vom 23. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2764 vom 26. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation

Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation Geschäftsbereich Bildung Besondere Rechtsvorschrift der Industrie- und Handelskammer Dresden zur Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung gemäß 9 und 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Fachpraktiker

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Leitfaden Ausbildung Bankkaufmann/ Bankkkauffrau

Leitfaden Ausbildung Bankkaufmann/ Bankkkauffrau Leitfaden Ausbildung Bankkaufmann/ Bankkkauffrau Wir heißen Sie als Auszubildende/Auszubildender an den Berufsbildenden Schulen in 1. Ort der Ausbildung Wittmund herzlich willkommen. Der Berufsschulunterricht

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Buchhändler und zur Buchhändlerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Buchhändler und zur Buchhändlerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin BuchhdlAusbV 2011 Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin vom 15. März 2011 (BGBl. I S. 422)

Mehr

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihre Ansprechpartner Tel. Beate Deutzmann 0221/ Datum

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihre Ansprechpartner  Tel. Beate Deutzmann 0221/ Datum IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihre Ansprechpartner E-Mail Tel. Beate Deutzmann beate.deutzmann@koeln.ihk.de 0221/1640-69 Datum 06.08.12 Buchhändler/Buchhändlerin (AO 11) Abschlussprüfung Nr. 9/12 Am 1.03.11 ist die

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zum Automatenfachmann / zur Automatenfachfrau vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht

Mehr

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Informationen für die Praxis Neu geordnete industrielle Elektroberufe Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Stand: Februar 2008 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Anlagen...1 ff.

Mehr

Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016

Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016 Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik Infoveranstaltung am 19. September 2016 Inhalt I. Überblick Alt vs. Neu 1. Was hat sich geändert? 2. Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse II. Ausbildungsinhalte

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin vom 14. März 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 23.

Mehr

Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe

Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe Bürokaufmann/ rokaufmann/-fraufrau Kaufmann/-frau frau für f r BürokommunikationB Fachangestellte/-n n für f r Bürokommunikation B (ö.(. D.) 2013 IG BCE, Katrin

Mehr

Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau

Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau Informationen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Der Ablauf, der Inhalt und die Dauer der Abschlussprüfung für Industriekaufleute sind durch die Verordnung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr