Information zur Prüfung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit AO 2008
|
|
- Jens Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information zur Prüfung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit AO 2008
2 Ausbildungsdauer Servicekraft f. Schutz- u. Sicherheit Fachkraft f. Schutz- u. Sicherheit 2 Jahre 3 Jahre
3 Schematischer Ausbildungsablauf Gemeinsame Qualifikationen 1. Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 2. Sicherheitsdienste 3. Kommunikation und Kooperation 4. Schutz und Sicherheit 5. Verhalten u. Handeln bei Schutz- u. Sicherheitsmaßnahmen 6. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Qualifikationen FK SuS 7. Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation 8. Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen 8.1 Markt- und Kundenorientierung 8.2 Risikomanagement 8.3 Betriebliche Angebotserstellung 8.4 Auftragsbearbeitung 8.5 Teamgestaltung 2 Jahre 3 Jahre
4 Abschlussprüfung Teil I offene schriftliche Aufgaben; 60 Minuten; zwei zu bearbeitende Fälle offene schriftliche Aufgaben; 90 Minuten; zwei zu bearbeitende Fälle Abschlussprüfung Teil II offene schriftliche Aufgabe (Konzepterarbeitung); 90 Minuten; zwei Rahmensituationen zur Wahl schriftliche Aufgaben (gebunden u. ungebunden); 60 Minuten Grundlage: Konzept (s. o.); Gesprächssimulation; 30 Minuten
5 Grundlage ist das Konzept, das im Zuge der schriftlichen Prüfung Konzepte für Schutz und Sicherheit erstellt wurde Prüfling erhält unbewertete Kopie des Konzeptes Gesprächssimulation mit Kunden Bewertungskriterien: kunden- u. serviceorientiertes Handeln und Kommunizieren Vorstellung/Begründung des Konzeptes und Aufzeigen alternativer Lösungen qualitätssichernde Organisation der Sicherheitsleistungen im Team
6 Abschlussprüfung Teil I der Prüfungsbereiche 20 % 20 % Abschlussprüfung Teil II der Prüfungsbereiche 30 % 10 % 20 % 40 % 60 %
7 Gesamtergebnis aus Teil 2 mind. ausreichend eines mind. ausreichend mind. ausreichend Gesamtergebnis mind. ausreichend
8 Beispiel 1 Gesamtergebnis aus Teil 2 29 Punkte 29 Punkte 72 Punkte 67 Punkte 73 Punkte 71 Punkte Gesamtergebnis 55 Punkte Prüfung bestanden, trotz ungenügender Leistunen in Teil I
9 Beispiel 2 Gesamtergebnis aus Teil 2 56 Punkte 78 Punkte 46 Punkte 67 Punkte 73 Punkte 62 Punkte Gesamtergebnis 62 Punkte Prüfung nicht bestanden; Sperrfach Konzepte für Schutz und Sicherheit mangelhaft; mündliche Ergänzungsprüfung möglich
10 Beispiel 3 Gesamtergebnis aus Teil 2 56 Punkte 78 Punkte 66 Punkte 48 Punkte 46 Punkte 53 Punkte Gesamtergebnis 61 Punkte Prüfung nicht bestanden; WiSo und Sicherheitsorientiertes Kundengespräch mangelhaft; mündliche Ergänzungsprüfung in WiSo möglich
11 Beispiel 4 Gesamtergebnis aus Teil 2 56 Punkte 78 Punkte 54 Punkte 32 Punkte 51 Punkte 46 Punkte Gesamtergebnis 56 Punkte Prüfung nicht bestanden; Ergebnis Teil II mangelhaft; mündliche Ergänzungsprüfung in WiSo möglich
12 Beispiel 5 Gesamtergebnis aus Teil 2 43 Punkte 36 Punkte 54 Punkte 62 Punkte 51 Punkte 56 Punkte Gesamtergebnis 48 Punkte Prüfung nicht bestanden; Gesamtergebnis mangelhaft; Wiederholung Teil I komplett
13 Ausb. jahr Zwischenprüfung schriftlich 90 Min. 2-jähriger Beruf Abschlussprüfung Situationsgerechtes Verhalten und Handeln * Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste * WiSo Durchführung von Schutzund Sicherheitsmaßnahmen 3-jähriger Beruf gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 Situationsgerechtes Verhalten und Handeln * Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste * WiSo Teil 2 Konzepte für Schutz und Sicherheit Sicherheitsorientiertes Kundengespräch 40% 60% * Identität der Prüfungsbereiche; Befreiung von diesen Prüfungsteilen bei Fortführung der Ausbildung
Herzlich willkommen!
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der
MehrInformationen zur Prüfung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Informationen zur Prüfung der Servicekraft f. Schutz- u. Sicherheit Fachkraft f. Schutz- u. Sicherheit 2 Jahre 3 Jahre Schematischer Gemeinsame Qualifikationen 1. Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
MehrPräsentation. didacta Hannover Alles gut bewacht: Aus- und Weiterbildung in der Schutz- und Sicherheitsbranche.
Präsentation didacta Hannover 2009 Alles gut bewacht: Aus- und Weiterbildung in der Schutz- und Sicherheitsbranche Bundesinstitut für Berufsbildung» BIBB entwickelt auf Weisung der zuständigen Ministerien
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit SchSiAusbV 2008 Ausfertigungsdatum: 21.05.2008 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrNeuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008
Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008 Informationsveranstaltung BDWS und IHK Frankfurt/Main 30. April 2008 Dr. Franz Feuerstein Ehrenmitglied und Vorsitzender Fachausschuss
MehrUmsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt
Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung
Ralf Stroetmann: Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Fahrplan Rahmenbedingungen Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin
über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrDer neue Ausbildungsberuf: Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce
Der neue Ausbildungsberuf: Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce Bitte beachten Sie: Änderungen und Ergänzungen sind aufgrund des laufenden Verfahrens zur Schaffung des neuen Berufes möglich. Die nachfolgende
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrInformation zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker
Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan
Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
MehrGestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de
Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,
MehrDie neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016
Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik Infoveranstaltung am 19. September 2016 Inhalt I. Überblick Alt vs. Neu 1. Was hat sich geändert? 2. Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse II. Ausbildungsinhalte
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
Mehr1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)
1. Die Prüfungen im Überblick Prüfungen VFA-K Zwischenprüfung Abschlussprüfung Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) Teilnahme und Bestehen Voraussetzung für eine berufliche
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Abschnitt A: Berufsprofilgebende Lfd Nr 1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste ( 3 Abs Abschnitt A Nr 1) a) Rechtsgrundlagen
MehrHolzmechaniker. Stand: Februar 2015
Holzmechaniker Stand: Februar 2015 Einsatzfelder eines Holzmechanikers Jan Kurth (HDH), Informationsveranstaltung Neue Berufe 2015, 11.02.2015 2 Neuordnung Holzmechaniker mit langer Vorgeschichte Abschluss
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Schutz
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)
MehrUmsetzungsempfehlungen
Umsetngsempfehlungen für die Durchführung der Abschlussprüfungen Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Juni 2009 1 An den Umsetngsempfehlungen haben als Landesvertreter
MehrBerufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) 28. Juli 2015
Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) 28. Juli 2015 1 Aktivitäten IHK für Oberfranken Bayreuth AusbildungsScouts: Auszubildende
MehrNeuordnung Automobilkaufmann/frau
/frau Informationsveranstaltung Donnerstag 27.Juli 2017 1 1. Einführung 2. Struktur und Inhalte des neuen Berufsbildes 3. Die gestreckte Abschlussprüfung 4. Zusammenfassung Folie 2 1. Einführung Neueintragungen
MehrSachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages
MehrZeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung
Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages
MehrUmsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt
Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin
über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrNeue Berufe in der Metallindustrie
Neue Berufe in der Elektroindustrie Die fünf neuen Ausbildungsberufe 1. Industriemechaniker/in 2. Werkzeugmechaniker/in 3. Zerspanungsmechaniker/in 4. Konstruktionsmechaniker/in 5. Anlagenmechaniker/in
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit SchSiServAusbV Ausfertigungsdatum: 21.05.2008 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau
über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrBM Forum. Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement. Vorbereitung durch
BM Forum Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement Vorbereitung durch Betrieb Berufsschule Gestreckte Abschlussprüfung 1. Informationstechnisches Büromanagement Teil 1 Teil 2 Mitte des zweiten
MehrNeuordnung des Ausbildungsberufes für die Werbewirtschaft 2006
Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Werbewirtschaft 2006 1 Neugeordneter Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Marketingkommunikation Alt: Werbekaufmann/Werbekauffrau 2 Was hat sich geändert? Berufsbezeichnung
MehrNeue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August Bootsbauer / Bootsbauerin
Neue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August 2011 Bootsbauer / Bootsbauerin Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen Abteilung Berufliche Bildung, Petra Friederich Seite 2 Beteiligungen
MehrAuszug Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund
MehrNeuer Ausbildungsberuf. Stanz- und Umformmechaniker
Neuer Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker 1 Ordnungsbedarf BiBB-Vorprojekt Strukturierung und Schneidung einer Berufsgruppe Metall ergibt einen Bedarf für einen neuen, dreijährigen Ausbildungsberuf.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.
MehrNeuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013
Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1 Ordnungsbedarf BiBB-Vorprojekt Strukturierung und Schneidung einer Berufsgruppe Metall -> Modernisierungsbedarf für den Fertigungsmechaniker
MehrFachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000
Informationen für die Praxis Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Stand: Januar 2010 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung... 1 2.1 Praktischer Teil... 1 2.2
MehrNeuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar mittelpunkt unternehmen 1
Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013 mittelpunkt unternehmen 1 BiBB-Vorprojekt Ordnungsbedarf Strukturierung und Schneidung einer Berufsgruppe Metall Modernisierungsbedarf für den Fertigungsmechaniker
MehrNeuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006
Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 1 Kaufmann/Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau 2 Was ist neu? Berufsbezeichnung
MehrVerordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrSachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Schutz
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Fachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Die sachliche
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
Mehrin der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt
MehrNEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2)
NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM 01.08.2017 HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) PRÜFUNG Zur gestreckten Abschlussprüfung: Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )
über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) vom 03. Juni 2016 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 08. Juni 2016) Auf Grund des 4
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003
über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrSituative Gesprächsphasen Bewertung und Dokumentation
Situative Gesprächsphasen Bewertung und Dokumentation 03/2006 1 Prüferschulung Abschlussprüfung Teil 1 Zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei der Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messung an unter Spannung
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 16. Mai 2008) Auf Grund des 6
MehrFachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung
Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des
MehrNeuordnung Kaufmann/frau im Einzelhandel Verkäufer/in Informationsveranstaltung
Kaufmann/frau im Einzelhandel Verkäufer/in Informationsveranstaltung Mittwoch 26.Juli 2017 1 1. Einführung 2. Struktur und Inhalte des neuen Berufsbildes 3. Die gestreckte Abschlussprüfung 4. Zusammenfassung
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zum Automatenfachmann / zur Automatenfachfrau vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Vom 11. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2612 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz
MehrNeuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner. Stand: Juni 2011
Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juni 2011 Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner 2005-2010 3.500 462 3.000 2.500 26 158 290
MehrBrauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung
Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Gesellenprüfung steht kurz
MehrBewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein
Prüfertournee 2014 Bewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein März 2014 In Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Dipl.-Ing. (FH) Joachim Syha - Zentralverband
MehrGroß- und Außenhandelskaufleute
Groß- und Außenhandelskaufleute Beigesteuert von R. Pauluhn Inhalt. Der Ausbildungsberuf. Schule 3. IHK-Prüfungen 4. Ansprechpartner Der Ausbildungsberuf. Aufgabenbereich Kaufleute im Groß- und Außenhandel
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrPrüfungsstruktur Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner
Prüfungsstruktur Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Grundsätzliche Aspekte Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2 In der Abschlussprüfung ist die berufliche
MehrDie neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK. Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf
Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, 40215 Düsseldorf Inhaltliche Gliederung 1. Neues im Überblick 2. Gesellenprüfung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Biologielaborant / Biologielaborantin
über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Biologielaborant / Biologielaborantin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02. Juli 2009) Auf Grund
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Abschlussprüfung
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Anlage zu 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 3 Abs. 1 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
MehrPRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE)
PRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE) AUSBILDUNGSBERUF FACHLAGERIST Stand: April 2014 Aus & Weiterbildung Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.
MehrNeue Ausbildungsordnung ab 1. August Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK
Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2016 Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK Neuordnungsverfahren Ablauf Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 2 Beteiligungen des Handwerks Federführender
MehrFachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung
Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 6 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit
MehrKAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016
KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016 I. Eckdaten des KBM II. Struktur des KBM III. Wahlqualifikationen IV. Berufliche Schulen V. Prüfung NEUORDNUNG DER BÜROBERUFE Kaufleute für Bürokommunikation
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrNeuordnung der Einzelhandelsberufe
Neuordnung der Einzelhandelsberufe Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 17. Mai 2004 1 Bisher: Berufsbild Verkäufer/Verkäuferin lt. Erlass vom 27. März 1968 VO über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau
MehrVerordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008
über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund
MehrVom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt
MehrAuszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt
MehrInformationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)
Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrInfoblatt über die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Gestalter/-in für visuelles Marketing (VO vom ) Stand: Januar 2016
A) Prüfungsteile Infoblatt über die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Gestalter/-in für visuelles Marketing (VO vom 12.05.2004) Stand: Januar 2016 Die Abschlussprüfung erstreckt sich
MehrVerordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrHandreichung. zur Abschlussprüfung. neugeordnete industrielle Metallberufe. Stand 2012
Handreichung zur Abschlussprüfung neugeordnete industrielle Metallberufe Stand 2012 Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Mügelner Straße 40 01237 Dresden Tel.: 0351
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin
über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
Mehr