Bedeutung der Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung der Richtlinie
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- Eleonora Jaeger
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1 Bedeutung der Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung der Richtlinie Markus Seifert
2 Grenzübergreifende Daten heute Gleiche Daten, aber... Unterschiede bezüglich Aktualität, Erfassungskriterien, Geometrie und Darstellung
3 Derzeitige Situation in Europa Datennutzungsbestimmungen uneinheitlich Gebühren, Copyright, Zugangsberechtigungen, Lizenzierung Kaum horizontale und vertikale Integration Grenzüberschreitend Zwischen Ressorts und Verwaltungsebenen Kaum gemeinsame Standards, die genutzt werden Informationen nicht austauschbar GIS nicht interoperabel, keine Dienste Informationen nicht flächendeckend Mehrfacherfassung und Pflege Daten fehlen Nur analog vorhanden Unterschiedliche Maßstäbe, Aktualität Keine Geodateninfrastruktur Europa hat Dateninseln mit unterschiedlichen Standards und Qualität...
4 Grenzübergreifende Daten morgen
5 Einführung INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe INSPIRE Initiative aus dem Umweltbereich der Europäischen Kommission Ziel ist die Schaffung europaweit harmonisierter Rahmenrichtlinien für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE legt auch detaillierte und abgestimmte Durchführungsbestimmungen fest
6 Ziel: Einheitliche Basis Vereinheitlichung von geodätischen Bezugssystemen: Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen, vertikalen Referenzsystems Unterschiede (cm) zwischen einem geplanten europäischen Referenzsystem (UELN) und den nationalen Höhensystemen in Europa
7 Ziel: Interoperabilität - nur wie? Gleichartige Dinge sollten auch gleich definiert sein oder zumindest einheitlich beschrieben werden (Vereinheitlichung der Inhalte) Der Transport der Dinge Sollte nach einheitlichen Regeln laufen (Vereinheitlichung der Dienste, Schaffung einer Infrastruktur) Für diese Vereinheitlichung braucht Es klare Regeln (eben die Durchführungsbestimmungen), an die sich alle halten
8 Datenmodellierung als Grundlage für INSPIRE Einfaches Überlagern von Karten im Internet benötigt kein objektstrukturiertes Datenmodell, sondern entsprechende Such- und Visualisierungsregeln (Internetdienste) Künftig steigen die Anforderungen an die Geoinformationsvielfalt, d.h. Geoinformationen müssen (automatisch) auswertbar sein Anforderungen Standardisierte und auswertbare Beschreibung der enthaltenen Informationen in Form eines Datenmodells (wie z.b. das AAA-Datenmodell) Internetdienste, die Objektinformationen im Internet verarbeiten (suchen, finden, interpretieren, bearbeiten, übertragen und darstellen Web Feature Services) Eine künftige GDI braucht daher sowohl Web-Funktionalitäten als auch einheitliche Datenmodelle für die Beschreibung aller Geoinformationen (Geobasisdaten und Geofachdaten)
9 INSPIRE Architektur INSPIRE soll auf vorhandenen und verteilten Geodaten aufsetzen, d.h. eine Nacherfassung oder Migration soll nicht erforderlich sein INSPIRE Katalog IT-Infrastruktur (Europäische Geodateninfrastruktur) INSPIRE Dienste Transformation Daten Land A INSPIRE Dienste Transformation Regionale Regionale Fachdaten Fachdaten INSPIRE Dienste Transformation Regionale Regionale Geobasisdaten Geobasisdaten
10 Warum Durchführungsbestimmungen? Beispiel: Geodatensätze Artikel 7 1. Durchführungsbestimmungen, mit denen technische Modalitäten für die Interoperabilität und, wenn durchführbar, die Harmonisierung von Geodatensätzen und -diensten festgelegt werden und die eine Änderung dieser Richtlinie durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen bewirken, sind gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle zu erlassen. Bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen sind die einschlägigen Nutzeranforderungen, bestehende Initiativen und die internationalen Normen zur Harmonisierung von Geodatensätzen sowie Durchführbarkeits- und Kosten-Nutzen-Erwägungen zu berücksich-tigen. Einschlägige Normen, die von Organisationen des Völkerrechts festgelegt worden sind, um die Interoperabilität oder Harmonisierung von Geodatensätzen und -diensten sicherzustellen, werden in die in diesem Absatz genannten Durchführungsbestimmungen einbezogen, und gegebenenfalls werden dort die bestehenden technischen Mittel angegeben. Artikel 8 1. Bei Geodatensätzen mit Bezug zu einem oder mehreren Themen der Anhänge I und II müssen die in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen die in den Absät-zen 2, 3 und 4 des vorliegenden Artikels festgelegten Bedingungen erfüllen. 2. Die Durchführungsbestimmungen regeln folgende Aspekte von Geodaten: a) einen gemeinsamen Rahmen für die einheitliche Identifizierung von Geo-Objekten, denen Identifikatoren aus den einzelstaatlichen Systemen zugeordnet werden können, um ihre Interoperabilität sicherzustellen; b) die Beziehungen zwischen Geo-Objekten; c) Schlüsselmerkmale und entsprechende mehrsprachige Lexika, die in der Regel für politische Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erforderlich sind; d) Informationen über die zeitliche Dimension der Daten; e) die Aktualisierung der Daten.
11 Anforderungen an Durchführungsbestimmungen Müssen sich am Stand der Technik orientieren (ISO, OGC) Nicht das technisch Machbare steht im Vordergrund, sondern die Nutzeranforderungen Referenzmaterial beachten (ziemlich umfangreich) Müssen klare und vor allem verbindliche technische Vorgaben beinhalten (so verbindlich wie möglich, so unverbindlich wie nötig) Müssen überzeugen (nicht mit Gesetz drohen) Müssen fortgeschrieben werden können Nur das wirklich Notwendige als Gesetz Implementierung muss in allen EU-Staaten möglich sein (Anforderungen zu hoch?) Testphase vor endgültiger Festschreibung
12 Betroffene Geodaten (Auswahl) Annex I Themen (Umsetzung bis 2010) Koordinatenreferenzsysteme Geographische Bezeichnungen Verwaltungseinheiten Transportwege Hydrographie Schutzgebiete Annex II Themen (Umsetzung bis 2013) Höhen (Digitale Höhenmodelle) Addressen Katasterparzellen Topographie Orthophotos Annex III Themen (Umsetzung bis 2013) Statistische Einheiten Gebäude Bodenbedeckung (land cover) Geologie (Beschreibung von Bodengüte etc. ) Bodennutzung (land use) Gesundheit Risikogebiete Landwirtschaft (Ausrüstung, Produktionsstandorte)...
13 INSPIRE Drafting Teams Zur Erstellung der konkreten Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) wurden Anfang Oktober 2005 Projektgruppen (Drafting Teams DT) eingerichtet: Metadaten (Metadata) Spezifikation und Harmonisierung von Geodaten (Data Specification) Web Services (Network Services) Rechte und Gebühren (Data Sharing) Überwachung und Reports (Monitoring and Reporting) Damit können die Durchführungsbestimmungen für eine EU- Richtline mitentwickelt und ggf. beeinflusst werden.
14 Entwicklung der Durchführungsbestimmungen
15 Zeitachse
16 Zusammenwirken der DTs Application and Geoportals Service Bus Registry Service Discovery Service View Service Download Service Transf. Service Horizontal Services Invoke Service DT NS Registers Service Metadata Data Set Metadata Spatial Data Set Data Specifications (Feature Cat, App. Schema.. DT Metadata DT DS
17 Drafting Team für Metadaten (DT MD) Ziel: Erstellung einer Spezifikation zur Erfassung, Pflege und Aktualisierung von Metadaten zur Suche und Beschreibung von Datensätzen. Stand: Metadaten IR für die Datensuche sind fertig Metadaten wurden im Mai 2008 endgültig verabschiedet INSPIRE fordert Dinge, die nicht in ISO enthalten sind (z.b. Konformität); alle entsprechenden Kommentare wurden abgelehnt z.b. adresse als Pflichtelement Umweltthesaurus muss eingesetzt werden, was nicht so einfach geht Bestehende Implementierungen müssen erweitert werden Ausblick: Metadaten zur Datenbeschreibung erfolgt durch die thematischen Arbeitsgruppen (TWGs) für die einzelnen Annex-Themen.
18 Drafting Team Data Specification (DT DS) Ziel: Spezifikation zur einheitlichen Beschreibung und Harmonisierung von Geodaten (Datenmodellierung, Geometrie, Topologie, OID, Semantik) Entwurf eines generischen, konzeptuellen Datenmodells als Grundlage für die Modellierung der einzelnen Themen Stand: Dokument D2.3 Definitionen ist fertig Dokument D2.5 Generisches Konzeptuelles Datenmodell in Abstimmung Dokument D2.6 Methodik zur Erstellung der fachspezifischen Datenmodelle in Abstimmung Dokument D2.7 Datenaustauschschnittstelle in Abstimmung Ausblick: Fertigstellung der Dokumente Begleitung der Erstellung der fachspezifischen Datenmodelle
19 Thematische Arbeitsgruppen (TWG)
20 Einrichtung von TWG TWG für Annex 1 Koordinatensysteme und Geographische Gittersysteme Geographische Bezeichnungen Verwaltungseinheiten Adressen Flurstücke Verkehrsnetze Hydrographie Schutzgebiete Insgesamt 8 TWG für alle Annex I Themen wurden gebildet Weitere Rollen pro TWG: Facilitator (kennt Methodik, entlastet TWG um formale Dinge) Editor (Dokumentation; Modelle) Ziel: Bis Ende August 2008 Fertigstellung der Datenmodelle
21 Diskussionspunkte zu DT DS Vorbereitung des Starts der TWG (thematische Arbeitsgruppen) ist Schwerpunkt D 2.3, D 2.5 und D 2.6: Gemeinsamer Workshop zur Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen ist erfolgt (ca Stellungnahmen pro Papier) Datenkodierung für die Schnittstelle (D2.7) steht noch aus; interner Entwurf fertig, Abstimmung mit Downloadservice, vor dem offiziellen Review Überarbeitete Versionen nach internen Review werden erstellt Wie sollen eigentlich die IR aussehen? Kommission kann noch keine konkreten Aussagen machen Weitere Pflege ebenso offen (z.b. technisch Rückwärtskompatibilität etc.) UML-Tools für die Arbeiten in den TWG werden zur Verfügung gestellt (Enterprise Architect)
22 Drafting Team für Network Services (DT NS) INSPIRE Dokumente für Netzdienste INSPIRE Directive INSPIRE Technical Architecture Overview INSPIRE Network Services Architecture Draft Implementing Rules For Discovery and View Services (IR1)
23 Drafting Team für Network Services Ziel: Spezifikation für interoperable Web Services: Upload-, Download-Dienste, Such- und Darstellungsdienste sowie Transformationsdienste Stand: IR für Metadatenrecherche (CSW) und Darstellungsdienst (WMS) sind fertig und in der Abstimmung mit den SDICs und LMOs Ausblick: Erstellung der Spezifikationen für die übrigen Dienste läuft Abstimmung mit anderen Drafting Teams
24 Diskussionspunkte zu DT NS Kommentare wurden/werden bearbeitet Technische Architektur: Dokument wurde verbessert; SOAP (man tendiert grundsätzlich dafür, ist aber nicht in den Standards enthalten); Erfahrungen der Länder sollen berücksichtigt werden Rechteverwaltung (DRM): Nur dort, wo wirklich erforderlich, aber es gibt noch keine brauchbaren Standards Performance: nach 3 Sek. Antwort gefordert (durchaus nicht unkritisch) Discovery Service muss zusätzliche Elemente transportieren, CSW muss erweitern werden View services ist nichts Neues; WMS ist aber technisch gesehen auch ein Download-Service! Download Service: Entwurf noch nicht fertig, da angeblich WFS noch nicht fertig ist (d.h. WFS ist noch keine ISO-Norm) Transformationsdienst WCTS; Anforderungen von JRC noch nicht klar; vielleicht auch Modelltransformation (z.zt. noch zurückgestellt)
25 Drafting Team für Data Sharing Ziel: Rechtliche Regelungen zur Daten- und Dienste-Bereitstellung (Urheberrecht, Gebühren etc.) Stand: Review nach Entwurf, Kommentierung der anderen DTs erfolgt Neuer Entwurf ist fertig (Stand ) Rechtliche Aspekte müssen von den Ländern selbst (Contact point) gemanagt werden Framework-INSPIRE Agreements werden vorgeschlagen (so was wie Genossenschaft); EU wird als Vertragspartner definiert; Publikationsmöglichkeiten werden aber eingeschränkt; auch untergeordnete Nutzer können die Daten nutzen Wenn MS Daten kostenlos abgeben, dann darf auch EU Daten anbieten bzw. weitergeben Emergency use case: Daten ohne Restriktionen bereitstellen Modelllizenz: Kosten ja/nein, Nutzungsrechte, aber auch verhandelbare Optionen Ausblick: Abstimmung in den SDICs und LMO nach Annahme durch das JRC
26 Drafting Team für Monitoring und Reporting Ziel: Erstellung einer Überwachungsmethodik zur Umsetzung von INSPIRE Stand: Es gibt noch keinen fertigen Entwurf Indikatoren festgelegt (verschiedene Konformitätstests) Ein praktischer Test wird in IR einfließen, dann soll Review erfolgen Data sharing und Network Services werden aus Monitoring der Umsetzung herausgenommen; nur noch reines Reporting Termine wurden/werden nicht immer eingehalten Vier Länder haben Kennzahlen schon getestet Entwurf eines Guidence-Dokuments geplant Ausblick: Auswirkungen auf die EU-Staaten noch offen, da Aufgabe der EU selbst
27 Zeitachse für Durchführungsbetimmungen Milestone date Article Description Entry into force of INSPIRE Directive Adoption of IR for the creation and updating of metadata * 21(4) Adoption of IR for monitoring and reporting Heute * 16 Adoption of IR for discovery and view services * 16 Adoption of IR for download services * 16(a) Adoption of IR for coordinates transformation service * 17(8) (a) Adoption of IR governing the access rights of use to spatial data sets and services for Community institutions and bodies Adoption of IRs for the interoperability and harmonisation of spatial data sets and services for Annex I spatial data themes Provisions of Directive are brought into force in MS * (b) Adoption of IR for schema transformation and invoke spatial data services services Adoption of the IR s for the interoperability and harmonization of spatial data sets and services for Annex II and III
28 Unterstützung der Umsetzung Europäische Fördertöpfe Beispiel: econtentplus Ziel des econtentplus-programms ist, digitale Informationen in Europa besser verfügbar, verwendbar und auswertbar zu machen sowie die Erfassung und Verteilung der Informationen zu erleichtern. Dies muss im Bereich des öffentliches Interesses auf europäischer Ebene erfolgen. Gezielte finanzielle Förderung von Projekten mit INSPIRE-Bezug Test von Durchführungsbestimmungen Zusammenarbeit mit INSPIRE DTs Födersumme für Geoinformation ca. 18 Mio Euro in 2008
29 Wird nun alles gut? Und andere offene Fragen... Herausforderungen Mitarbeit in den Drafting Teams lastet auf wenigen Personen Werden alle Betroffenen erreicht? Aufgaben werden zunehmend technischer und komplexer Wie erfolgt die Abstimmung in den Ländern (von freundlichen Durchwinken bis zur totalen Ablehnung Amtssprache ist im Übrigen Deutsch!, aber auch vereinzelt konstruktive Vorschläge Werden Änderungsvorschläge auch berücksichtigt? Was sind die tatsächlichen Nutzeranforderungen (z.b. Flurstücke im Europäischen Kontext)? Kommt mit INSPIRE wirklich die Einheitlichkeit? Wer behält den Überblick (DIN, OGC, CEN, ISO, INSPIRE )? Technische Anforderungen zu hoch?
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