Hydraulik-Schraubarmaturen Hydraulic-Screw fittings
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- Joseph Eberhardt
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1 Fluid Technology Hydraulik-Schraubarmaturen Hydraulic-Screw fittings Eckstein GmbH D Diez Werner-von-Siemens-Str. 3 tel.: +49 (0) fax: +49 (0) info@eckstein.de web: EH-S
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3 Inhaltsverzeichnis Table of content Bezeichnung Seite Description Page Armaturen BE (Rohrstutzen) metrisch 6-7 DKJ (Dichtkopf) UNF DKR (Dichtkopf) zöllig 8-9 NPT (Aussengewinde) Zoll, konisch 13 RN (Ringauge) Metrisch 12 RN (Ringauge) zöllig 12 Fassungen 5 Schlauch 4 3
4 Hydraulikschlauch Hydraulic hose 1SN Mitteldruckschlauch EN 853 Typ HST-1 / 1SN hydraulic hose type HST-1 Seele: NBR-Gummi. 1 Stahldrahteinlage, abriebfeste Außendecke Temperatur: -40 C bis +100 C (kurzfristig bis +125 C) Material: NBR-rubber, 1 steel layer, abraisionproof cover Temperature range: -40 C up to +100 C (short termed up to +125 C) DN ID AD WP BP Biegeradius (mm) (bar) (bar) HST ,4 13, HST ,9 15, HST ,5 17, HST ,7 20, HST ,9 23, HST ,0 27, HST ,4 35, SN Hochdruckschlauch EN 853 Typ HST-2 / 2SN hydraulic hose type HST-2 Seele: NBR-Gummi. 2 Stahldrahteinlagen, abriebfeste Außendecke Temperatur: -40 C bis +100 C(kurzfristig bis 125 C) Material: NBR-rubber, 2 steel layers, abraisionproof cover Temperature range: -40 C up to +100 C (short termed up to +125 C) DN ID AD WP BP Biegeradius (mm) (bar) (bar) HST ,4 15, HST ,0 16, HST ,5 19, HST ,7 22, HST ,0 25, HST ,0 29, HST ,4 38, R8 Thermoplastschlauch EN 855 Typ TP / R8 hydraulic hose type TP..-R8 Seele: Polyester. Zwei Aramidgeflechte, Polyurethan Außendecke;Temperaturbereich: -40 C bis +100 C Material: polyester. Two aramide braidings, polyurethane cover. Temperature range: -40 C up to +100 C Art. Nr. Art. N Bezeichnung Description DN ID AD WP (bar) BP (bar) TP 06-R8 06 6,4 11, TP 08-R8 08 8,0 14, TP 10-R8 10 9,5 16, TP 12-R ,0 20, Biegeradius (mm) 4
5 Schraubfassungen Ferrules Schraubfassung 1SN Typ IFAS..-1 / Schälfreie Montage DN IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS Schraubfassung 2SN Typ IFAS..-2 / Schälfreie Montage DN IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS IFAS Schraubfassung R7/R8 Typ IFTP / Schälfreie Montage DN IFTP IFTP IFTP IFTP
6 BEL / BES BE - Schraubarmatur Typ IR / Rohrstutzen DN Rohr IR 06/ IR 06/ IR 06/ IR 06/ IR 08/ IR 08/ IR 08/ IR 10/ IR 10/ IR 10/ IR 10/ IR 12/ IR 12/ IR 12/ IR 16/ IR 16/ IR 20/ IR 20/ IR 20/ IR 25/ IR 25/ BE - Schraubarmatur Typ IKR../4 / Rohrstutzen DN Rohr IKR 06/06/ IKR 06/08/ IKR 06/10/ IKR 08/10/ IKR 08/12/ IKR 10/12/ IKR 10/14/ IKR 12/15/ IKR 12/16/ IKR 16/18/
7 BEL / BES 90 BE - Schraubarmatur Typ IKR../9 / Rohrstutzen DN Rohr IKR 06/06/ IKR 06/08/ IKR 06/10/ IKR 06/12/ IKR 08/08/ IKR 08/10/ IKR 08/12/ IKR 10/10/ IKR 10/12/ IKR 10/14/ IKR 10/15/ IKR 12/15/ IKR 12/16/ IKR 12/18/ IKR 16/18/ IKR 16/20/ IKR 20/20/ IKR 20/22/ IKR 20/25/ Überwurfmutter Typ 15-30/... / Screw cap type 15-30/... Art. Nr. Art. N Bezeichnung Description Ø Rohr Ø Tube Gewinde Thread /L 06 6 M12x1, /L 08 8 M14x1, /L M16x1, /L M18x1, /L M22x1, /L M26x1, /L M30x2, /L M36x2, /S 06 6 M14x1, /S 08 8 M16x1, /S M18x1, /S M20x1, /S M22x1, /S M24x1, /S M30x2, /S M36x2, /S M42x2,0 Schneidring Typ 15-31/... / Cutting ring type 15-31/... Art. Nr. Art. N Bezeichnung Description Ø Rohr Ø Tube / L/S / L/S / L/S / L/S /L /L /L /L /S /S /S /S /S
8 DKR DKR - Schraubarmatur Typ IDZ / 60 Dichtkopf, zöllige Überwurfmutter (BSP) IDZ 06 1/4" 06 G1/ IDZ 06 3/8" 06 G3/ IDZ 08 1/4" 08 G1/ IDZ 08 3/8" 08 G3/ IDZ 10 3/8" 10 G3/ IDZ 10 1/2" 10 G1/ IDZ 12 1/2" 12 G1/ IDZ 16 3/4" 16 G3/ IDZ 20 3/4" 20 G3/ IDZ 25 1" 25 G DKR - Schraubarmatur Typ IKZ../4 / 60 Dichtkopf, zöllige Überwurfmutter (BSP) IKZ 06 1/4"/4 06 G1/ IKZ 08 3/8"/4 08 G3/ IKZ 10 3/8"/4 10 G3/ IKZ 10 1/2"/4 10 G1/ IKZ 12 1/2"/4 12 G1/ IKZ 16 3/4"/4 16 G3/ IKZ 20 3/4"/4 20 G3/ IKZ 25 1"/4 25 G1 38 8
9 DKR / AGR 90 DKR - Schraubarmatur Typ IKZ../9 / 60 Dichtkopf, zöllige Überwurfmutter (BSP) IKZ 06 1/4"/9 06 G1/ IKZ 06 3/8"/9 06 G3/ IKZ 08 1/4"/9 08 G1/ IKZ 08 3/8"/9 08 G3/ IKZ 10 3/8"/9 10 G3/ IKZ 10 1/2"/9 10 G1/ IKZ 12 1/2"/9 12 G1/ IKZ 16 3/4"/9 16 G3/ IKZ 20 3/4"/9 20 G3/ IKZ 25 1"/9 25 G1 38 AGR - Schraubarmatur Typ IAZ / Zölliges Aussengewinde (BSP), 60 Innenkonus IAZ 06 1/4" 06 G1/ IAZ 06 3/8" 06 G3/ IAZ 08 3/8" 08 G3/ IAZ 10 3/8" 10 G3/ IAZ 10 1/2" 10 G1/ IAZ 12 1/2" 12 G1/ IAZ 16 3/4" 16 G3/ IAZ 20 3/4" 20 G3/ IAZ 25 1" 25 G1 38 9
10 DKJ DKJ - Schraubarmatur Typ IDU / 74 Innenkonus, UNF-Überwurfmutter IDU 06 7/16" 06 7/ IDU 06 1/2" 06 1/ IDU 06 9/16" 06 9/ IDU 08 9/16" 08 9/ IDU 10 9/16" 10 9/ IDU 10 3/4" 10 3/ IDU 12 3/4" 12 3/ IDU 12 7/8" 12 7/ IDU 16 7/8" 16 7/ IDU /16" / IDU /16" / IDU /16" / DKJ - Schraubarmatur Typ IKU../4 / 74 Innenkonus, UNF-Überwurfmutter IKU 06 7/16"/4 06 7/ IKU 06 1/2"/4 06 1/ IKU 06 9/16"/4 06 9/ IKU 08 9/16"/4 08 9/ IKU 10 3/4"/4 10 3/ IKU 12 7/8"/4 12 7/ IKU /16"/ / IKU /16"/ /
11 DKJ / AGJ 90 DKJ - Schraubarmatur Typ IKU../9 / 74 Innenkonus, UNF-Überwurfmutter IKU 06 7/16"/9 06 7/ IKU 06 1/2"/9 06 1/ IKU 06 9/16"/9 06 9/ IKU 08 9/16"/9 08 9/ IKU 10 9/16"/9 10 9/ IKU 10 3/4"/9 10 3/ IKU 12 3/4"/9 12 3/ IKU 12 7/8"/9 12 7/ IKU /16"/ / IKU /16"/ / IKU /16"/ /16 38 AGJ - Schraubarmatur Typ IAU / 74 Aussenkonus, UNF-Gewinde IAU 06 1/2" 06 1/ IAU 08 9/16" 08 9/ IAU 10 3/4" 10 3/
12 RN RN - Schraubarmatur Typ IRS / Metrisches Ringauge DN Ring IRS 06/ IRS 06/ IRS 06/ IRS 08/ IRS 08/ IRS 10/ IRS 10/ IRS 12/ RN - Schraubarmatur Typ IRS / Zölliges Ringauge (BSP) DN Ring IRS 06 1/8" 06 G1/ IRS 06 1/4" 06 G1/ IRS 06 3/8" 06 G3/ IRS 08 3/8" 08 G3/ IRS 10 3/8" 10 G3/ IRS 10 1/2" 10 G1/ IRS 12 1/2" 12 G1/ IRS 16 3/4" 16 G3/ IRS 20 3/4" 20 G3/4 12
13 AGN / AGR-k AGN - Schraubarmatur Typ IAN / NPT-Aussengewinde, konisch IAN 06 1/4" 06 1/ IAN 08 1/4" 08 1/ IAN 10 3/8" 10 3/ IAN 10 1/2" 10 1/ IAN 12 1/2" 12 1/ IAN 16 3/4" 16 3/ IAN 20 3/4" 20 3/ IAN 25 1" AGR-k - Schraubarmatur Typ IAZK / BSP-Aussengewinde, konisch IAZK 06 1/4" 06 1/ IAZK 08 3/8" 08 3/ IAZK 10 3/8" 10 3/ IAZK 10 1/2" 10 1/ IAZK 12 1/2" 12 1/ IAZK 16 3/4" 16 3/ IAZK 20 3/4" 20 3/ IAZK 25 1"
14 Artikel-Nr. Verzeichnis Art.Nr. Seite Art.Nr. Seite Art.Nr. Seite Art.Nr. Seite Art.no. Art.no. Art.no. Art.no EH-S
15 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen 1. Angebot, Unterlagen Wir liefern ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, nur soweit sie mit unseren übereinstimmen. Vereinbarungen, mit denen von unseren Bedingungen abgewichen wird, gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen werden. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bereits im Angebotsstadium hat uns der Besteller schriftlich auf eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung an die zu liefernden Gegenstände, sowie andere Risiken hinzuweisen, die bei ihrer Verwendung entstehen können. Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf unseren Katalog oder unser Prospektmaterial, so gilt jeweils die letzte Ausgabe. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Anzeigen beschreiben unsere Produkte, enthalten aber technisch nur Annäherungswerte. 2. Vertrag Der Umfang der beiderseitigen Verpflichtungen richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 3. Preise Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt. Verändern sich die für die Preisbildung maßgebenden Faktoren wie Löhne und/oder die Kosten für Material und/oder Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 4. Zahlung Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto vom Nettowarenwert oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. 5. Lieferfrist Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis Ablauf der Frist versandbereit sind. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, gleichviel ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzuge sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller, nachdem eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, vom Vertrag insoweit zurücktreten, wie wir bis zum Eingang der Rücktrittserklärung bei uns den Kaufgegenstand oder Teile davon noch nicht versandt haben. Andere Ansprüche wegen des Verzuges, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Soweit dieser Ausschluß nicht zulässig ist, beschränkt sich unsere Haftung auf kausal auf unseren Verzug zurückzuführenden unmittelbaren Schäden. 6. Gefahrenübergang, Mehr- oder Minderlieferungen Unabhängig von der Art des Transportes und dessen Kosten reist die Ware auf Gefahr des Bestellers. Bei Sonderlieferungen werden angemessene Mehr- oder Minderlieferungen in der Lieferung berücksichtigt. 7. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis alle unsere Ansprüche gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt sind. 8. Beanstandungen Die von uns gelieferten Gegenstände gelten als genehmigt, wenn uns Beanstandungen nicht unverzüglich, das heißt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung zugehen. 9. Gewährleistung Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Besteller berechtigt, Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Nachbesserungspflicht. 10. Haftung für Nebenpflichten Rat und Auskunft über die Verwendung unserer Liefergegenstände geben wir nach bestem Wissen, schließen jedoch unsere Haftung hierfür aus, weil die Verantwortung hinsichtlich Eignung und bestimmungsgemäßer Verwendung unserer Liefergegenstände beim Besteller liegt. 11. Produkthaftung Für Fehler an unseren Liefergegenständen haften wir dem Besteller gegenüber ausschließlich gemäß der Bestimmungen in Abschnitt 8. Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung sind ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, daß alle Angaben in diesem Katalog unseren Erfahrungswerten entsprechen und ausschließlich Ihrer Information dienen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht hergeleitet werden. 12. Rücktrittsrecht Wird uns die Lieferung nachträglich unmöglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teiles der vertraglichen Leistung berechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden ist. Schadenersatzansprüche wegen Rücktritts bestehen nicht. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz. Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Diez/Lahn oder, nach unserer Wahl, der Geschäftssitz des Bestellers. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen der Vertragspartner gilt ergänzend zu den Vertragsbestimmungen nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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