Preisliste zum Gesamtkatalog Ein Unternehmen der EMKA Gruppe

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1 Preisliste zum Gesamtkatalog 2015 Ein Unternehmen der EMKA Gruppe

2 STRENGER immer eine Idee voraus. STRENGER ist der zuverlässige Partner, wenn es um zukunftsweisende Verschlusslösungen rund um Gebäude geht. STRENGER entwickelt und fertigt Produkte für vielfältige Kunststoff-, Holz-, Metall- und Glas-Anwendungen vom einfachen Riegel bis hin zum komplexen Schließmechanismus. Das Londoner The Shard ist das höchste Glasgebäude Europas und mit über Fensterbeschlägen von STRENGER ein eindrucksvoller Beleg für die Flexibilität und technische Kompetenz, mit der das Unternehmen selbst speziellste Ansprüche umsetzt. Welches Projekt auch realisiert werden soll: von STRENGER gibt es für jede Anforderung das passende Produkt. Als einer der führenden Riegelhersteller Europas mit inzwischen über 170 Jahren Erfahrung bietet STRENGER neben einem umfangreichen Standardprogramm außerdem Sonderanfertig ungen für jeden Einsatzbereich. Das technische Know-how und die Qualität Made in Germany machen STRENGER auch zu einem international gefragten Spezialisten.

3 Riegel-Programm Kapitel 1 Metallbau-Programm Kapitel 2 Glastürbeschläge Kapitel 3 Kistengriffe Kapitel 4 Spannverschlüsse Kapitel 5 Zylindervorreiber Kapitel 6

4

5 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

6 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

7 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

8 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

9 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

10 Riegelprogramm 10 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

11 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

12 Riegelprogramm 12 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

13 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

14 Riegelprogramm 14 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

15 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

16 Riegelprogramm 16 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

17 Riegelprogramm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

18 Riegelprogramm 18 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

19 Notizen

20

21 Metallbau-Programm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

22 Metallbau-Programm 22 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

23 Metallbau-Programm Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

24 Metallbau-Programm 24 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

25 Notizen

26

27 Glastürbeschläge Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

28 Glastürbeschläge 28 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

29 Glastürbeschläge Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

30 Glastürbeschläge 30 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

31 Glastürbeschläge Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

32

33 Klappgriffe Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

34

35 Spannverschlüsse Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

36 Spannverschlüsse 36 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

37 Spannverschlüsse Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

38 Spannverschlüsse 38 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2015

39 Notizen

40

41 Zylindervorreiber Alle weiteren Preise auf Anfrage! Heinrich Strenger GmbH & Co. KG

42 Preisstellung und Bemerkungen Preisstellung Die Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Sendungen ab einem Nettowarenwert 1.200,00 erfolgt die Lieferung frachtfrei. Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 Netto. Bei einem Auftragswert unter 100,00 Netto wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 erhoben. Die Preise sind gültig ab Januar Alle Preise verstehen sich in zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bemerkungen Preisänderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Mit dieser Preisliste sind alle früheren Preise ungültig. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch auszugsweise, nur nach schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. St.Nr.: ID-Nr.: DE Pers. haftende Ges.: Ulrich Strenger GmbH Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, HR A Geschäftsführer: Ulrich Kudlinski Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, HR B Kreissparkasse Düsseldorf (BLZ ) BIC: WELADED1KSD IBAN: DE National Bank AG (BLZ ) BIC: NBAGDE3EXXX IBAN: DE

43 VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN I. Angebot und Abschluss 1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. 2. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. 3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte etc., die in von uns herausgegebenen Katalogen, Preislisten oder ähnlichem enthalten sind, haben nur Gültigkeit, wenn wir sie als ausdrücklich verbindlich bezeichnen. Änderungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. II. Preise 1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Berechnung der Verpackungskosten erfolgt zu Selbstkostenpreisen. III. Versand und Gefahrübergang 1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wurde eine Verpackung vereinbart, erfolgt diese in handelsüblicher Weise gegen Aufpreis. 2. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. 3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. 4. Wir sind zu Teillieferungen und branchenüblichen Mehr- und Minderleistungen der abgeschlossenen Mengen berechtigt. IV. Lieferzeit 1. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. 2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wird. 3. Haben wir die Einhaltung eines Termines oder einer Frist zugesichert, so muss uns, geraten wir in Verzug, der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die berelts erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrage berechtigt. 4. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk oder bei einem unserer Vorlieferanten eingetreten sind, z.b. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe etc. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen dieser Umstände unmöglich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. V. Mängel, Gewährleistung 1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. 2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat. 3. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Kommen wir der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. 4. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. 5. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Abnehmer nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen. VI. Haftung/Verjährung 1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 2. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart sind. VII. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung 1. Zahlungen sind in bar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der für uns zuständigen LZB berechnet. 2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Abnehmers und sind sofort zahlbar. 3. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Abnehmers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrage zurückzutreten Dies entbindet den Abnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages. 4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware führt der Abnehmer für uns durch, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Wir erwerben das Eigentum nach 950 BGB. Der Abnehmer tritt uns im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang, wobei eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware nicht gestattet ist, alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware ab. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Wertes der be- und verarbeiteten Vorbehaltsware zurzeit der Verarbeitung oder Vermischung. Soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten des Abnehmers insoweit freizugeben, wobei wir die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten vorbehalten. IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht 1. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Heiligenhaus. Der Gerichtsstand richtet sich nach unserem Geschäftssitz. Wir behalten uns das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des Haager lichen Kaufabschlussgesetzes und des Haager lichen Kaufgesetzes sowie des UN-Kaufrechts gelten nicht.

44 Heinrich Strenger GmbH & Co. KG Riegel- und Baubeschläge Hauptstraße Heiligenhaus Tel: / Fax: / info@strenger.info

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