I. Ausschluss anderer Bedingungen

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1 Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Speck Pumpen Walter Speck GmbH & Co. KG (Speck Pumpen) Regensburger Ring 6 8, Roth I. Ausschluss anderer Bedingungen Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen diese Speck Pumpen-Bedingungen zugrunde, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom Besteller anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die Speck Pumpen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, bleiben unverbindlich, auch wenn Speck Pumpen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der 14, 310 Abs. 1 BGB. II. Angebot Die zu Angeboten von Speck Pumpen gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Speck Pumpen behält sich an schriftlichen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Speck Pumpen verpflichtet sich vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Seite 1 von 14 Stand 07/2007

2 III. Lieferung und Rücktrittsrecht von Speck Pumpen 1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftlichte Auftragsbestätigung oder das Angebot von Speck Pumpen alleine maßgebend. Nimmt der Besteller das Angebot von Speck Pumpen nicht rechzeitig an, wird dieses hinfällig. Eine verspätete Auftragsbestätigung ist als neuer Antrag des Bestellers zu werten und bedarf seitens Speck Pumpen einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung, Schweigen von Speck Pumpen gilt nicht als Annahme von Anträgen oder Angeboten des Bestellers. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Speck Pumpen. 2. Eine Lieferfrist gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Speck Pumpen und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn Speck Pumpen die Versandbereitschaft der Ware gemeldet hat. Vorzeitige Lieferung ist für Speck Pumpen jederzeit möglich, dann ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen - auch wenn Speck mit der Lieferung in Verzug ist - bei Eintritt von Hindernissen, die Speck Pumpen nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt, wenn Speck Pumpen Hindernisse nicht mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt abwenden konnte, gleich ob diese Hindernisse im Werk/Lager von Speck Pumpen oder bei deren Unterlieferanten eintreten. Dies gilt insbesondere bei Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und sonstigen erheblichen Betriebsstörungen sowie bei der Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe bei Speck Pumpen. Hindernisse teilt Speck Pumpen in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mit. Seite 2 von 14 Stand 07/2007

3 4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden - beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk/Lager von Speck Pumpen, mindestens jedoch 0,5 v.h. des Rechnungsbetrags der verzögerten Lieferung für jeden Monat, berechnet. Speck Pumpen ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers voraus. 6. Treten Hindernisse im Sinne von oben 3. unvorhersehbar und in ungewöhnlicher Weise auf, steht Speck Pumpen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der Inhalt der von Speck Pumpen übernommenen vertraglichen Verpflichtung sich nachträglich so erheblich verändert oder auf den Betrieb von Speck Pumpen auswirkt, dass eine Anpassung der vertraglichen Verpflichtungen in wirtschaftlich vertretbarer Weise nicht möglich ist oder vom Besteller abgelehnt wird. Insoweit steht Speck Pumpen auch ein Recht zum teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen des Rücktritts von Speck Pumpen bestehen nicht. Speck Pumpen ist verpflichtet, nach Erkenntnis der Tragweite der den Rücktritt bedingenden Ereignisse unverzüglich dem Besteller Mitteilung zu machen und alsbald den Rücktritt zu erklären. 7. Speck Pumpen ist zu Teillieferungen stets berechtigt. Seite 3 von 14 Stand 07/2007

4 IV. Preis und Zahlung 1. Sofern nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden von Speck Pumpen die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderung einer vereinbarten fremden Währung oder deren Wechselkurses zum Euro treffen den Besteller. 2. Die Preise geltend mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk jedoch ausschließlich Verpackung, die zum äußersten Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 3. Zahlungsanweisung, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen die ab Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet werden, die Weiterbegebung und Prolongation gilt nicht als Erfüllung. 4. Für Zahlungsfristen gelten die in der Auftragsbestätigung von Speck Pumpen angegebenen Termine. Die Zulässigkeit von Skontoabzügen richtet sich ausschließlich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung, ein Skontoabzug ist keinesfalls möglich, wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen von Speck Pumpen aus Warenlieferungen vom Besteller nicht beglichen worden sind. 5. Für den Beginn von Zahlungs- und Skontierungsfristen gilt grundsätzlich das Rechnungsdatum von Speck Pumpen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen spätestens aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichartigen Zahlungsaufforderung beim Besteller, stehen Seite 4 von 14 Stand 07/2007

5 Speck Pumpen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz mindestens zu, soweit höhere Zinsen nicht nachgewiesen werden. 6. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht zulässig, wenn Speck Pumpen diese Gegenansprüche bestreitet, es sei denn, sie sind gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden. V. Gefahrübergang, Versand und Fracht 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. 2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten von Speck Pumpen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers von Speck Pumpen, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Besteller unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. 3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Speck Pumpen nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 4. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch Speck Pumpen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Seite 5 von 14 Stand 07/2007

6 5. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller, auch wenn sie Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII, zunächst entgegen zu nehmen. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Von Speck Pumpen gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von Speck Pumpen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei Speck Pumpen. 2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte von Speck Pumpen beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. 3. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an Speck Pumpen ab, die diese Abtretung bereits jetzt annehmen. Ungeachtet der Abtretung von Speck Pumpen ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber Speck Pumpen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von Speck Pumpen hat der Besteller unverzüglich sämtliche erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung gegenüber Speck Pumpen zu machen. Speck Pumpen kann jederzeit die Abtretung offenlegen und die Forderung einziehen und vom Besteller verlangen, die Abtretung seinen Vertragspartnern bekannt zu geben. Seite 6 von 14 Stand 07/2007

7 4. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für Speck Pumpen vor, ohne dass für Speck Pumpen hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Speck Pumpen gehörenden Waren steht Speck Pumpen der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltesware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Speck Pumpen und der Besteller darüber einig, dass der Besteller Speck Pumpen im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese neue Sache unentgeltlich für Speck Pumpen verwahrt. 5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretene Forderung hat der Besteller Speck Pumpen unverzüglich schriftlich unter Übergabe aller für eine Intervention von Speck Pumpen notwendigen Unterlagen mitzuteilen. 6. Speck Pumpen verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zur sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Schäden aus Diebstahl, Bruch-, Sturm-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige von Speck Pumpen verlangte, versicherbare Risiken zu versichern. Seite 7 von 14 Stand 07/2007

8 VII. Mängelansprüche und Ausschluss von Mängelansprüchen 1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Zugang der Ware beim Besteller. Der Besteller hat die Ware unverzüglich gründlich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Ware sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei Speck Pumpen anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen, es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Wird eine andere als die bestellte Ware oder eine von der Bestellung abweichende Menge an Waren geliefert und dies vom Besteller nicht unverzüglich angezeigt, gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Abweichung ist so erheblich, dass eine Genehmigung des Bestellers von Speck Pumpen als ausgeschlossen betrachtet werden muss. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen seiner Ansprüche wegen des Mangels selbst, für den Zeitpunkt seiner Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige. 2. Bei Lieferung von gebrauchten Waren sind Mängelansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Speck Pumpen haftet nicht für natürliche Abnutzung, für Schäden an Verschleißteilen wie Dichtungen, Lagern und ähnlichem, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektrochemischen und elektrischen Einflüssen, es sei denn, Speck Pumpen habe diese zu verantworten. Insbesondere bestehen keine Mängelansprüche bei Verstößen des Bestellers gegen mitgelieferte Betriebsanleitungen, deren Vorgaben strikt und ausnahmslos einzuhalten sind. Abweichungen des Bestellers von den Vorgaben der Betriebsanleitungen sind von Speck Pumpen ausdrücklich schriftlich zu genehmigen. Seite 8 von 14 Stand 07/2007

9 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert oder ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Speck Pumpen Änderungen an der Ware vornimmt. 3. Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet Speck Pumpen nach ihrer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Sachmängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die von Speck Pumpen gelieferte Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Nettokaufpreis der von Speck Pumpen gelieferten Ware und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nur dann nicht, wenn Speck Pumpen die pflichtwidrige Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Speck Pumpen nicht. Der Inhalt von Betriebsanleitungen und Produktbeschreibungen von Speck Pumpen stellt keine Garantie dar, auch wenn als Beschaffenheit der von Speck Pumpen gelieferten Ware der Inhalt der Produktbeschreibung oder der Betriebsanleitung von Speck Pumpen als vereinbart gilt. 5. Führt die Benutzung der von Speck Pumpen gelieferten Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im Inland, wird Speck Pumpen auf ihre Kosten dem Besteller das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in für Seite 9 von 14 Stand 07/2007

10 den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im Inland nicht mehr besteht. Rechte des Bestellers wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder Rechten ähnlicher Art im Ausland, ist ausgeschlossen. Ist die Beseitigung der Verletzung von gewerblichem Schutzrecht oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im In- und Ausland zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen Speck Pumpen nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter diesen Voraussetzungen steht auch Speck Pumpen ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Speck Pumpen wird dem Besteller nur vom unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen in- oder ausländischer Inhaber von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten freistellen. Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, wenn solche Ansprüche von Speck Pumpen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 6. In jedem Fall gelten folgende Haftungsbeschränkungen: VIII. Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Speck Pumpen überhaupt nicht. 2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung von Speck Pumpen von vorneherein auf den nach Art der Lieferung der Ware von Speck Pumpen oder der Leistung von Speck Pumpen vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter von Speck Pumpen und Erfüllungsgehilfen. Seite 10 von 14 Stand 07/2007

11 3. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Diese Haftungsbeschränkungen gelten weiter nicht, wenn Speck Pumpen grobes Verschulden vorwerfbar ist und wenn dem Besteller Speck Pumpen zurechenbare Körper- oder Gesundheitsschäden entstehen oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. Dem Besteller stehen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich. 4. Kommt Speck Pumpen mit ihren vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, ist von vornherein der vom Besteller zu beanspruchende Verzugsschaden auf 5 % des Nettoverkaufspreises der betroffenen Ware beschränkt. 5. Unbeschadet dieser Haftungsbeschränkungen im Übrigen, bestehen Ansprüche des Bestellers gegen Speck Pumpen wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte oder sonstiger Rechte nur, wenn a) ein Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und eine Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht worden ist, dass der Besteller die Ware selbst oder durch Dritte eigenmächtig geändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise verwendet hat, b) der Besteller Speck Pumpen unverzüglich von geltend gemachten Ansprüchen wegen der genannten Rechte unterrichtet und Speck Pumpen in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. die Durchführung der Modifizierung der Ware durch Speck Pumpen ermöglicht, und c) Speck Pumpen alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung mit jedermann vorbehalten bleiben und der Besteller nicht ohne ausdrückliche schriftliche Seite 11 von 14 Stand 07/2007

12 Zustimmung von Speck Pumpen Abwehrmaßnahmen oder außergerichtliche Regelungen oder gerichtliche Vergleiche trifft. IX. Reparaturaufträge Reparaturaufträge unabhängig von Mängelgewährleistungsverpflichtungen sind sofort, rein netto Kasse, zahlbar. Speck Pumpen ist berechtigt, Gegenstände gegen Nachnahme an den Besteller zurückzusenden oder bei Abholung Barzahlung zu verlangen. Demontage- und Frachtkosten im Zusammenhang mit Reparaturen können von Speck Pumpen in Rechnung gestellt werden, auch wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird (Rückversand der Ware dann im zerlegten Zustand). X. Datenschutz Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu Speck Pumpen zugehenden Geschäfts- und personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von Speck Pumpen gespeichert und automatisch verarbeitet werden. XI. Betriebsanleitungen und Weitergabe dieser Vorgaben an Dritte Betriebsanleitungen legen wir in Deutsch bei, wenn dies aufgrund der Bestellung erforderlich erscheint. Im Übrigen hat der Besteller die Betriebsanleitung bei uns anzufordern. Die Bereitstellung von Betriebsanleitungen in anderen Sprachen bedarf besonderer Vereinbarung. Die Vorgaben unserer Betriebsanleitungen sind strikt und ausnahmslos einzuhalten. Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Speck Pumpen möglich. Verstöße gegen die Vorgaben der Betriebsanleitung führen zum Verlust von Mängelansprüchen (vgl. VIII. 2. zweiter Absatz oben). Seite 12 von 14 Stand 07/2007

13 Der Besteller verpflichtet sich, seinen Abnehmern die Vorgaben unserer Betriebsanleitungen ausnahmslos, zur Vermeidung etwaiger produkthaftungsrechtlicher Ansprüche und Rückgriffsansprüche gemäß 474 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), weiterzugeben und seine Abnehmer zur Einhaltung unserer Betriebsanleitungen zu verpflichten. Unterlässt der Besteller die Aufgabe der Vorgaben unserer Betriebsanleitungen, hat der Besteller Speck Pumpen im Innenverhältnis von allen sich hieraus ergebenden Mängelansprüchen, produkthaftungsrechtlichen Ansprüchen und Ansprüchen aus Unerlaubter Handlung und sonstigen Ansprüchen vollständig freizustellen. XII. Bauleistungen Übernimmt Speck Pumpen Bauleistungen für den Besteller, gilt ergänzend zu individuellen vertraglichen Vereinbarungen die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B), in ihrer jeweils neuesten Fassung. XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Speck Pumpen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist der Sitz von Speck Pumpen. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis von Speck Pumpen mit dem Besteller sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit herrührende Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz von Speck Pumpen bestimmt. Speck Pumpen steht es jedoch frei, auch am Sitz des Lieferanten wegen aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zu klagen. Das Vertragsverhältnis zwischen Speck Pumpen und dem Besteller unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Seite 13 von 14 Stand 07/2007

14 XIV. Salvatorische Klausel Soweit Vorschriften dieser Bedingungen durch entgegenstehende Bestimmungen des im Bereich der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts (mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG), welches ausgeschlossen ist) unwirksam sind, besteht Einigkeit zwischen Speck Pumpen und dem Besteller, dass die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten, anzuwenden sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Speck Pumpen und dem Besteller einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommt. Sollten Haftungsbeschränkungen hinsichtlich der angegebenen Wertgrenzen oder Prozentsätze zu niedrig sein, gelten die von der Rechtsprechung im Bereich des Landgerichts Nürnberg-Fürth angenommenen Untergrenzen hinsichtlich solcher Wertgrenzen oder Prozentsätze als vereinbart, wenn dies zu einem höheren Schadenersatzanspruch führt, als ursprünglich mit diesen Bedingungen vorgesehen. Seite 14 von 14 Stand 07/2007

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