Korruption (Stand: )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Korruption (Stand: )"

Transkript

1 Korruption (Stand: ) Einleitung Die folgenden Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Korruption gelten für alle MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates Innsbruck und sollen das klare Bekenntnis der Stadt Innsbruck gegen jede Art von Korruption zur Geltung bringen. Unter Korruption versteht man ganz allgemein den Missbrauch einer anvertrauten Macht in jedem Bereich des öffentlichen Lebens zum privaten Nutzen oder Vorteil. Der Begriff Korruption stammt aus dem Lateinischen (corrumpere = verderben, vernichten, bestechen). Begriffe wie Bestechung bzw. Bestechlichkeit, Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung, verbotene Interventionen usw. fallen darunter. Korruption unterwandert die Einrichtungen der Demokratie und gefährdet die Gerechtigkeit und letztlich den Rechtsstaat nachhaltig. Bei Korruption handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Problem. Die/der Einzelne macht sich dadurch angreifbar, erpressbar und dienst- und strafrechtlich verfolgbar. Im Endergebnis steht der Vertrauensverlust der/des Einzelnen und der Ansehensverlust der gesamten Institution. In diesem Zusammenhang ist vor allem wichtig, nicht erst im Fall des Bekanntwerdens eines Korruptionsfalles zu reagieren. Korruption muss schon im Vorfeld verhindert werden! Grundsätzlich sollte man wissen, wo die Grenze zwischen korrektem und moralisch vertretbarem bzw. dienst- und strafrechtlich relevantem Verhalten liegt. Die vorliegenden Verhaltensregeln dienen daher den MitarbeiterInnen dazu, in zweifelhaften Fällen die richtige Entscheidung für sich und die Stadt Innsbruck zu treffen. Wenn ich die Regeln kenne, fällt es mir leichter, mich auch den Regeln entsprechend zu verhalten. Darum ist es wichtig, dass ich mich mit den Bestimmungen gegen Korruption beschäftige und diese verinnerliche. Die Einhaltung schützt mich und garantiert die Unangreifbarkeit meiner Person und des Stadtmagistrates Innsbruck, als Dienstgeber. Seite 1 von 7

2 Fälle von Korruption Wie bereits erwähnt, gibt es keine allgemein gültige Definition des Begriffes Korruption. Man kann sagen, dass jede Annahme von ungerechtfertigten Vorteilen, welcher Art auch immer, durch MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates Innsbruck in Ausübung ihres Dienstes, darunter fällt. Hiezu gehören jedenfalls die Annahme eines nicht orts- oder landesüblichen Geschenkes, jede Schaffung eines persönlichen Vorteils, gewisse Nebenbeschäftigungen und die Mitwirkung an Entscheidungen bei Befangenheit. Was ist Befangenheit? Befangenheit Befangenheit liegt vor, wenn wichtige Gründe die absolute Unparteilichkeit jener Person, die im Rahmen ihrer Dienstausübung eine Entscheidung trifft, beeinflussen. Das gilt sowohl in Angelegenheiten, die jemanden selbst betreffen, als auch in Angelegenheiten von Angehörigen und Bekannten. Auch wenn es zu Überschneidungen zwischen dem privaten und dem dienstlichen Bereich kommen kann, so müssen Entscheidungen ausschließlich objektiv getroffen werden. Wichtig ist, dass Unvoreingenommenheit vorliegt, damit kein Anschein von Zweifel bezüglich der Objektivität aufkommen kann. Wird eine Entscheidung trotz Befangenheit getroffen, kann dies dienst- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist meine Aufgabe, mich immer zu fragen, ob im Fall der Erfüllung einer dienstlichen Aufgabe ein Interessenskonflikt mit meinen familiären, freundschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Verpflichtungen besteht. Wenn ich eine Angelegenheit bearbeite, muss meine Unvoreingenommenheit garantiert sein. Diese Frage muss ich für mich beantworten, da nur ich den ganzen Sachverhalt kenne. Wichtig bei der Beurteilung ist, dass ich jedes Verhalten, das bei anderen Personen den Anschein erwecken könnte, meine Entscheidung sei nicht unvoreingenommen und unparteiisch, erkenne und meiner/meinem Vorgesetzten melde. Wichtig ist auch die Frage, ob ich bei der Erfüllung meiner Aufgaben alle Beteiligten gleich behandle. Auch ich möchte in Verfahren betreffend meine Person fair behandelt werden. Ich muss jede parteiische Entscheidung vermeiden. Ich darf keine unsachliche Bemerkung bzw. diskriminierende Äußerung machen. Nur so ist eine Gleichbehandlung gewährleistet und ein korrektes Erscheinungsbild der Stadt Innsbruck vermittelbar. Seite 2 von 7

3 In einem Verwaltungsverfahren in dem gute Bekannte Parteien sind, kann ich nicht mehr objektiv entscheiden. Somit bin ich befangen. Ich muss die dienstliche Behandlung dieser Angelegenheit ablehnen und meine Vorgesetzte/meinen Vorgesetzten sofort darüber informieren. Wie kann ich diese Entscheidung treffen? Folgende Fragen helfen mir bei meiner Entscheidung: Würde ich anders entscheiden, wenn ich keine der beteiligten Personen gut kenne? Könnte eine neutrale Person bei Kenntnis des Naheverhältnisses zu den Beteiligten des Verfahrens an meiner Unbefangenheit zweifeln? Nur wenn ich beide Fragen eindeutig mit NEIN beantworten kann, brauche ich mich nicht mehr mit der Prüfung einer möglichen Befangenheit beschäftigen. Was ist eine Nebenbeschäftigung? Nebenbeschäftigung Von einer Nebenbeschäftigung spricht man, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter ihre/seine Arbeitskraft außerhalb des Arbeitsverhältnisses beim Stadtmagistrat Innsbruck einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber zur Verfügung stellt und dafür entlohnt wird. Besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Dienstgeber, dem Stadtmagistrat Innsbruck, in diesem Zusammenhang? JA! Jede Nebenbeschäftigung muss dem Dienstgeber, dem Stadtmagistrat Innsbruck, gemeldet werden. Auch jede Tätigkeit/Arbeit in einem Verein, wenn man dafür entlohnt wird. Auch jede Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person muss dem Dienstgeber gegenüber unverzüglich gemeldet werden. Warum gibt es seitens des Arbeitgebers Stadtmagistrat Innsbruck Regeln im Zusammenhang mit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung? Für den Stadtmagistrat Innsbruck ist es wichtig, dass die MitarbeiterInnen sich mit ganzer Kraft für die Stadt Innsbruck einsetzen und die verbleibende Zeit als Freizeit zur Erholung nutzen. Darüber hinaus sollen Regeln im Zusammenhang mit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung die MitarbeiterInnen davor schützen, in Situationen zu geraten, in denen ihre gänzliche Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet scheint. Seite 3 von 7

4 Ich muss meine Tätigkeit beim Stadtmagistrat Innsbruck strikt von meinen sonstigen Erwerbstätigkeiten trennen. Dabei ist wichtig, dass nicht einmal der Anschein einer Befangenheit entstehen kann. Es ist auch meine Pflicht als Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Stadtmagistrates Innsbruck, dessen Ansehen und guten Ruf zu schützen. So würde es für Außenstehende eigenartig erscheinen, wenn sie im Laufe eines Verfahrens von meiner Nahebeziehung zu anderen Parteien des Verfahrens Kenntnis erlangen würde. Daher muss ich Fallbearbeitungen ablehnen, in denen eventuell Klienten aus dem Bereich meiner Nebenbeschäftigung oder auch Mitglieder jenes Vereins, für den auch ich arbeite, betroffen sind. Gleichzeitig muss ich meine Vorgesetzte/meinen Vorgesetzten von der von mir vermuteten Interessenskollision informieren. Dadurch kann ich mir sicher sein, dass ich keine Dienstpflichtverletzungen begehe, für die ich mich später womöglich dienst- und strafrechtlich verantworten muss. Geschenkannahme Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Dieser Ausspruch, so treffend er auch im privaten Bereich sein mag, hat im dienstlichen Verhältnis zwischen MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und den BürgerInnen bzw. Parteien keine Gültigkeit! Entscheidend ist, dass ein Geschenk fast immer mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden ist. Somit steht fest, dass von mir jedenfalls eine begünstigende Reaktion erwartet wird, wenn ich im Rahmen meines Dienstes ein Geschenk (unabhängig von dessen Wert) annehme. Diese Reaktion kann verschiedenste Erscheinungsformen haben: ein Ermessensmissbrauch bei einem Antrag, eine Beschleunigung des Verfahrens, ein Gegengeschenk und Ähnliches. MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates Innsbruck werden für ihre Arbeit ausschließlich von der Stadt Innsbruck bezahlt, sie nehmen weder Trinkgelder noch Schmiergelder an. Ausgenommen sind bei pflichtgemäßem Verhalten orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert. Was versteht man unter einem Geschenk im Sinne der Korruptionsrechtsbestimmungen? Nach den dienstrechtlichen Bestimmungen gelten orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert nicht als Geschenke. Damit sollen Situationen berücksichtigt werden, in denen die Annahme eines solchen Geschenkes kaum abgelehnt werden kann. Beispielsweise weil die Ablehnung unhöflich oder Seite 4 von 7

5 unangemessen wäre. Darunter kann zum Beispiel nur die Annahme von einem Kaffee, einem Erfrischungsgetränk oder einer kleinen Süßigkeit (Krapfen, Kuchenstück oder Keksen) verstanden werden. Keinesfalls fallen darunter Gutscheine, unübliche Preisnachlässe und Bargeld. Hinsichtlich Eintrittskarten oder Freikarten für Konzerte, Theaterbesuche oder Sportveranstaltungen muss gezielt hinterfragt werden, warum der einzelnen Mitarbeiterin/dem einzelnen Mitarbeiter dieser Vorteil gewährt wird. Wenn hinter der Teilnahme zu einer solchen Veranstaltung ein sachliches bzw. ein dienstrechtlich gerechtfertigtes Interesse steht, so ist die Annahme gesetzlich erlaubt und entspricht auch den Korruptionsbestimmungen der Stadtgemeinde Innsbruck. Wichtig bei der Beurteilung ist, dass die beruflichen und NICHT die privaten Interessen überwiegen. Diese Abwägung zwischen privaten und beruflichen Interessen müssen die MitarbeiterInnen reinen Gewissens für sich bzw. im Zweifel nach Rücksprache mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten treffen. Keinesfalls berechtigen diese Privilegien/Verpflichtungen aus dem Dienstverhältnis zur Mitnahme von Familienmitgliedern oder Freunden zu diesen Veranstaltungen, sofern diese nicht die allgemein gültigen Eintrittspreise bezahlen. Die Haltung des Stadtmagistrates Innsbruck bezüglich Geschenkannahme schützt die MitarbeiterInnen vor allem vor dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen. Sie stellt keinesfalls Schikane dar. Mit relativ kleinen Aufmerksamkeiten geringen Wertes kann mein Ruf als unabhängige Mitarbeiterin/unabhängiger Mitarbeiter des Stadtmagistrates Innsbruck in Frage gestellt werden. Warum lässt mir jemand diese Aufmerksamkeiten zukommen? Aus welchem Grund werden mir Weinflaschen oder Eintrittskarten zu einer Sportveranstaltung (z.b. einem Fußballspiel) oder einer Konzertveranstaltung angeboten? Was erwartet sich mein Gegenüber in der Folge von mir? Was ist mir meine Unbefangenheit wert? Nur wenn ich strikt NEIN zu nicht orts- oder landesüblichen Geschenken bzw. Vorteilsannahmen sage, bleibe ich unangreifbar! Zusammengefasst kann ich bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Annahme von Geschenken nach folgenden Fragestellungen vorgehen: Bekomme ich das Geschenk unabhängig von der beruflichen Position, die ich bekleide? Würde ich das Geschenk auch annehmen, wenn meine Vorgesetzte/mein Vorgesetzter anwesend wäre oder Außenstehende davon Kenntnis erlangten? Würde ich das Geschenk auch annehmen, wenn ich morgen darüber in der Zeitung lesen würde? Nur für den Fall, dass ich alle diese Fragen guten Gewissens mit einem eindeutigen JA beantworten kann, ist die Annahme dienst- und strafrechtlich nicht relevant. Seite 5 von 7

6 Ich erledige meine Arbeit frei von jeglicher Einflussnahme und hüte mich von Außenstehenden Gefälligkeiten nicht orts- oder landesüblicher Art anzunehmen oder einzufordern, mich bestechen zu lassen oder irgendwelche ungerechtfertigte Vorteile anzunehmen. Nur so kann ich garantieren, dass ich meine Arbeit korrekt erledige und nicht Gefahr laufe, dienst- und strafrechtlich verfolgt zu werden. Sollte ich also ein nicht orts- oder landesübliches Geschenk bekommen, verweigere ich die Annahme dieses Geschenkes höflich aber bestimmt unter Verweis auf die Korruptionsbestimmungen. Sollte für mich ein nicht orts- oder landesübliches Geschenk abgegeben werden, so melde ich dies unverzüglich meiner Vorgesetzten/meinem Vorgesetzten. Diese/dieser hat über die Annahme des Geschenkes zu entscheiden. Amtsverschwiegenheit Was versteht man unter Amtsverschwiegenheit? Alle MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates Innsbruck sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Die Geheimhaltung muss insbesondere im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Innsbruck, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten sein. Ich muss Ereignisse und Tatsachen, die ich im Rahmen meines Dienstes beim Stadtmagistrat Innsbruck erfahre, für mich behalten. Es ist mir nicht gestattet, darüber mit Außenstehenden und Freunden oder auch Familienangehörigen zu sprechen. Für den Fall, dass ich diese Amtsverschwiegenheit verletze und einer Person dadurch ein Schaden entsteht, kann ich dienst- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es mir untersagt ist, mir oder Außenstehenden Daten zu besorgen, indem ich beispielsweise in das Zentrale Melderegister, das Grundbuch, das Firmenbuch oder vergleichbare Datenbanken Einsicht nehme, ohne einen dienstlichen Auftrag dafür zu haben. Es ist mir bekannt, dass alle Datenzugriffe zu diesen Registern automatisch protokolliert und ausgewertet werden und ich somit jederzeit mit Kontrollen rechnen muss. Durch persönliche Neugier und Datenmissbrauch verletze ich datenschutzrechtliche Bestimmungen und mache mich strafbar. Seite 6 von 7

7 Verbotene Intervention Was versteht man unter verbotener Intervention? Von verbotener Intervention spricht man dann, wenn man für sich selbst oder Außenstehende einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, indem man Einfluss auf eine Person, die mit der Entscheidung befasst ist, geltend macht. Die Möglichkeit der Einflussnahme kann ihren Ursprung in beruflichen, geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen haben. Entscheidend für mich ist, dass ich es zu unterlassen habe, zum Beispiel bei meinen ArbeitskollegInnen oder meinen mir dienstlich unterstellten MitarbeiterInnen für mich oder für Bekannte eine in deren Sinn positive Vorgangsweise zu erwirken. Ich darf meinen Einfluss aufgrund des kollegialen und freundschaftlichen Verhältnisses nicht ausnutzen bzw. diesen geltend machen, indem ich meine ArbeitskollegInnen zu einem pflichtwidrigen Verhalten verleite. Dabei würde ich mich strafbar machen. Schluss Zusammengefasst spricht sich die Stadt Innsbruck klar und deutlich gegen jede Art von Korruption aus. Die vorliegenden Verhaltensregeln sind nicht erschöpfend, sollen aber der/dem Einzelnen als Prävention, Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung dienen. Seite 7 von 7

14. Management-Fachtagung des EVVC

14. Management-Fachtagung des EVVC 14. Management-Fachtagung des EVVC Gliederung Begriff der Korruption Strukturen Strafrechtliche Verfolgung Arbeits-/ Dienstrechtliche Vorschriften Arbeits-/Dienstrechtliche Folgen Prävention Was ist Korruption?

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Stand: Dezember 2009 1. Allgemeines 2. Was ist Korruption? 3. Wie sollen Sie sich verhalten? 4. Was dürfen Sie annehmen? 5. Ansprechpartner

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17 Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Januar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Korruptionsprävention und Whistleblowing. Hinschauen, handeln, informieren und reagieren

Korruptionsprävention und Whistleblowing. Hinschauen, handeln, informieren und reagieren Korruptionsprävention und Whistleblowing Hinschauen, handeln, informieren und reagieren Korruption in der Bundesverwaltung? In der Schweiz ist die Korruptionsrate im öffentlichen Sektor niedrig oder gering.

Mehr

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention Leitlinien zu Personalfragen Juni 2009 intranet.infopers.admin.ch InfoPers Fokus Korruptionsprävention Hinschauen statt Wegschauen Korruption in der Bundesverwaltung? Die Schweiz gehört weltweit zu den

Mehr

Verhaltenskodex für die Gemeindeverwaltung Stäfa

Verhaltenskodex für die Gemeindeverwaltung Stäfa Stand: Januar 2018 SKR: 1.202.0 Verhaltenskodex für die Gemeindeverwaltung Stäfa Vom Gemeinderat am 16. Januar 2018 verabschiedet auf den 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt Verhaltenskodex SKR 1.202.0 Seite

Mehr

Korruptions- und Amtsmissbrauchsbestimmungen des StGB (Stand: )

Korruptions- und Amtsmissbrauchsbestimmungen des StGB (Stand: ) Korruptions- und Amtsmissbrauchsbestimmungen des StGB (Stand: 07.04.2016) 153 Untreue (1) Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht

Mehr

Verhaltenskodex Bundesverwaltung

Verhaltenskodex Bundesverwaltung Verhaltenskodex Bundesverwaltung vom 15. August 2012 Kodex für das Personal der Bundesverwaltung zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen (Verhaltenskodex

Mehr

Korruptionsprävention und Whistleblowing

Korruptionsprävention und Whistleblowing Korruptionsprävention und Whistleblowing 1 Hinschauen statt Wegschauen Korruption in der Bundesverwaltung? In der Schweiz ist die Korruptionsrate im öffentlichen Sektor niedrig oder gering. Das ist aber

Mehr

Verhaltenskodex efko Gruppe

Verhaltenskodex efko Gruppe Verhaltenskodex efko Gruppe Das Ziel der efko Gruppe ist es, ein ehrlicher, verlässlicher und transparenter Partner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie die gesamte Umwelt zu sein. Aus diesem

Mehr

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH

Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6.. 8. 9.. 11. 12. 13. 14. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch 133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört,

Mehr

COMPLIANCE-ORDNUNG. der ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSBEHÖRDE. 30. Jänner 2017

COMPLIANCE-ORDNUNG. der ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSBEHÖRDE. 30. Jänner 2017 COMPLIANCE-ORDNUNG der ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSBEHÖRDE 30. Jänner 2017 Die APAB ist die "zuständige Stelle" im Sinne des Art 2 Z 10 der Richtlinie 2006/43/EG und des Art. 3 der Verordnung (EU) Nr 537/2014,

Mehr

Verhaltenskodex. des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Verhaltenskodex. des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien www.bmvit.gv.at infothek.bmvit.gv.at Dezember 2016 Bundesministerium

Mehr

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema Größere Sensibilität durch Medien, Unternehmen, größere Aufmerksamkeit in

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

Dienstanweisung. zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach

Dienstanweisung. zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach 1. REGELUNG: Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG VOM: 18.01.2011 3. INKRAFTTRETEN:

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben

Mehr

s StGB. Korruptionsstrafrecht

s StGB. Korruptionsstrafrecht Sommersession 05 e-parl 09.06.05 0:0 - - 4.035 s StGB. Korruptionsstrafrecht Entwurf des es Beschluss des es vom 30. April 04 vom 3. Juni 05 Zustimmung zum Entwurf, wo nichts vermerkt ist Schweizerisches

Mehr

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) ( ) Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum Dr. Hofer November 2006

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) ( ) Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum Dr. Hofer November 2006 Systemzahl 01-03/00-1100 Schlagwort(e) Amtsverschwiegenheit Befreiung AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Landesamtsdirektion - Abteilung Landesamtsdirektion Postanschrift 3109 St. Pölten,

Mehr

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten Ich bin heute von meinem Dienstgeber über den Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt worden.

Mehr

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK DE Diese inoffizielle konsolidierte Fassung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rates dient nur zu Informationszwecken. B EUROPÄISCHE ZENTRALBANK VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EZB-RATES

Mehr

Korruptionsstrafrecht. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012

Korruptionsstrafrecht. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 Korruptionsstrafrecht Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 Was ist Korruption? Missbrauch eines öffentlichen Amtes zu privatem Vorteil Kernbereich: Bestechlichkeit von Organen mit öffentlichen Funktionen

Mehr

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung;

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Merkblatt für die Beschäftigten der Landesverwaltung Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen (O 1559 A 411) vom 30. Dezember 2010 Was ist Korruption?

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex der Funke Medical AG

Code of Conduct Verhaltenskodex der Funke Medical AG Code of Conduct Verhaltenskodex der Funke Medical AG 1 Inhaltsverzeichnis Brief des Vorstandes Seite 3 Leitfaden zur Entscheidungsfindung Seite 4 Verhaltenskodex Seite 5-7 2 Liebe Mitarbeiterinnen, liebe

Mehr

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen

Mehr

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Meldestelle Meldungen können platziert werden über: visana.ch/compliance

Mehr

Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung

Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung Prävention von Korruption Der Leitfaden und die Erfahrungen der Welthungerhilfe DZI Spenden-SiegelForum2008 Berlin, 8. April 2008 Kurzer Überblick Ausgangspunkte

Mehr

Eine Frage der Ethik - Wohlverhaltensregeln für den österreichischen Gemeindedienst

Eine Frage der Ethik - Wohlverhaltensregeln für den österreichischen Gemeindedienst Titelfolie Eine Frage der Ethik - Wohlverhaltensregeln für den österreichischen Gemeindedienst Schwechat, 25. April 2012 www.antikorruption.wien.at www.antikorruptionstelefon.wien.at Inhalt 2 2 Fachausschuss

Mehr

Richtlinien zur Korruptionsprävention

Richtlinien zur Korruptionsprävention Richtlinien zur Korruptionsprävention Präambel / Regelungsbedarf / Ziel Korruption steht im Widerspruch zu einer unbestechlichen, transparenten und unparteilichen Verwaltung, zu welcher der FWF gemäß seiner

Mehr

Anti-Korruption 6. Mai 2014

Anti-Korruption 6. Mai 2014 Anti-Korruption 6. Mai 2014 Mag. Eva Graf, LLM Compliance Officer Korruption in Zahlen Österreich auf Platz 26 (von 177) des Corruption Perception Index (Quelle: Transparency International) Altersgruppe

Mehr

FIDI-SATZUNG GEGEN BESTECHUNG UND KORRUPTION

FIDI-SATZUNG GEGEN BESTECHUNG UND KORRUPTION FIDI-SATZUNG GEGEN BESTECHUNG UND KORRUPTION (ANTI-BRIBERY & ANTI-CORRUPTION CHARTER) v. 1.2 JULI 2015 An vorderster Front im Kampf gegen die Korruption FIDI ist fest entschlossen, durch eine klare Haltung

Mehr

Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren. Stand: 10. Juni 2015

Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren. Stand: 10. Juni 2015 Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren Stand: 10. Juni 2015 2 Leitfaden zur Befangenheit in Berufungsverfahren Die Erweiterte Hochschulleitung

Mehr

Verhaltenskodex FAQ. der TIWAG-Gruppe

Verhaltenskodex FAQ. der TIWAG-Gruppe Verhaltenskodex FAQ der TIWAG-Gruppe FAQ - Frequently Asked Questions Diese Broschüre FAQ dient zur Erläuterung des Verhaltenskodex ( Kodex ) der TIWAG-Gruppe und zur Beantwortung von Standardfragen. Bei

Mehr

Code of Conduct. Verhaltenskodex der PBS Holding AG

Code of Conduct. Verhaltenskodex der PBS Holding AG Code of Conduct Verhaltenskodex der PBS Holding AG Vorwort des Vorstandes Liebe Kolleginnen und Kollegen, als starker Partner für Einzelhändler und Endverbraucher im Bereich Papier-, Büround Schreibwaren

Mehr

EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom )

EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom ) EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom 01.08.2011) A. Einführung...2 B. Die Verhaltensregeln im einzelnen:...2 1 Integrität...2 2 Transparenz...2 3 Primat des Kundeninteresses...3 4 Sorgfalt und Kompetenz...3

Mehr

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland Übersetzung aus dem Englischen GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN Straßburg, 2. Juli 2009 Öffentlich Greco RC-II (2007) 3E Nachtrag Zweite

Mehr

1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.

1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen. Seite - 1 - Verhaltenskodex gegen Korruption Dieser Verhaltenskodex soll ein Hilfsmittel für die Beschäftigten sein und sie davor bewahren, ungewollt in Korruption verstrickt zu werden. Er soll helfen,

Mehr

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Geschäftsgrundsätze Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Stand: Juni 2012 inhalt Vorbemerkung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Mitarbeiter Geschäftspartner Öffentlichkeit

Mehr

VERHALTENSKODEX ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION

VERHALTENSKODEX ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION LAND BURGENLAND LANDESAMTSDIREKTION - GENERALSEKRETARIAT VERHALTENSKODEX ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION FÜR ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER DIENSTSTELLEN DES LANDES BURGENLAND VERHALTENSKODEX KORRUPTIONSPRÄVENTION

Mehr

Oktober 2020 Ausgestellt am: Oktober 2018

Oktober 2020 Ausgestellt am: Oktober 2018 I. ZWECK Seite: 1 Als Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands von Modine ist es unsere ethische und gesetzliche Pflicht, die Interessen von Modine Manufacturing Company und seiner Tochtergesellschaften

Mehr

FIFA-ETHIKREGLEMENT, AUSGABE 2012 Die FIFA trifft eine besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Fussballs weltweit zu wahren.

FIFA-ETHIKREGLEMENT, AUSGABE 2012 Die FIFA trifft eine besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Fussballs weltweit zu wahren. FIFA-ETHIKREGLEMENT, AUSGABE 2012 Die FIFA trifft eine besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Fussballs weltweit zu wahren. Die FIFA ist unablässig bestrebt, den Ruf des Fussballs

Mehr

Rechtliche Erkenntnisse für GemeindemandatarInnen Korruptionsstrafrecht und weitere Fallen. Rechtsanwalt Dr. Dieter Neger

Rechtliche Erkenntnisse für GemeindemandatarInnen Korruptionsstrafrecht und weitere Fallen. Rechtsanwalt Dr. Dieter Neger Rechtliche Erkenntnisse für GemeindemandatarInnen Korruptionsstrafrecht und weitere Fallen Rechtsanwalt Dr. Dieter Neger Strafrechtliche Verantwortlichkeit von GemeindemandatarInnen Keine Immunität Volle

Mehr

Inspiricon AG 09/2017 Seite 1 von 6

Inspiricon AG   09/2017 Seite 1 von 6 VERHALTENSKODEX DER INSPIRICON AG Inhalt Vorwort... 2 1. Unser Umgang miteinander... 3 2. Unsere Werte... 3 3. Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit... 4 4. Spenden... 4 5. Vertraulichkeit... 4 6.

Mehr

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Antikorruptionsrichtlinie Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für alle seinem Weisungsrecht unterliegenden Beschäftigten der Landeshauptstadt München

Mehr

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND Liestal, 3. Mai 2004 1 Präambel Im Bewusstsein, dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

Mehr

Unternehmensrichtlinie zu Interessenkonflikten von MacLean-Fogg

Unternehmensrichtlinie zu Interessenkonflikten von MacLean-Fogg Unternehmensrichtlinie zu Interessenkonflikten von MacLean-Fogg DATUM DES INKRAFTTRETENS: 15. Februar 2018 VERANTWORTLICHER: Unternehmens-Compliance RICHTLINIE NUMMER: MF-LC2.04-P-20180215- CONFLICT OF

Mehr

Verhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014

Verhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014 Verhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014 Verhaltenskodex 2 I. Inhalt Verhaltenskodex... 1 I. Inhalt... 2 II. Erklärung des Vorstandes... 3 III. Prinzipien...

Mehr

VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT

VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT Einhaltung von Recht und Gesetz Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze sowie behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Das Gleiche gilt für interne

Mehr

Code of Conduct Lederer GmbH als Bestandteil des Compliance-Management-Systems. DK Version 1.0 Ennepetal, Januar 2018

Code of Conduct Lederer GmbH als Bestandteil des Compliance-Management-Systems. DK Version 1.0 Ennepetal, Januar 2018 Code of Conduct Lederer GmbH als Bestandteil des Compliance-Management-Systems DK1.4-01 Version 1.0 Ennepetal, Januar 2018 LEISTUNGEN MGNT REFERENZEN Vorwort Seit bald 50 Jahren ist Lederer als verantwortungsbewusstes

Mehr

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie Offergeld-Gruppe Anti-Korruptionsrichtlinie INHALT Seite Einleitung 3 Zielsetzung 4 Geltungsbereich 4 Begriffsbestimmung 4 Zuwendungen und Vergabe von Vorteilen an Dritter 5 Dokumentation 5 Verantwortung

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen. Verhandelt.... (Ort), den.. (Datum)

Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen. Verhandelt.... (Ort), den.. (Datum) Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen Verhandelt... (Ort), den.. (Datum) Vor dem Unterzeichneten erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die

Mehr

Leitfaden für die Arbeit der BILD hilft e.v. zur Prävention und Bekämpfung von Korruption

Leitfaden für die Arbeit der BILD hilft e.v. zur Prävention und Bekämpfung von Korruption Leitfaden für die Arbeit der BILD hilft e.v. zur Prävention und Bekämpfung von Korruption Präambel Kinderleben retten, ihre Not lindern, Verzweiflung besiegen und Hoffnung schenken dieser Aufgabe und Verpflichtung

Mehr

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Verhaltenskodex für die Mitglieder der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Verhaltenskodex für die Mitglieder der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Verhaltenskodex für die Mitglieder der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) Ausgabe vom: 22.07.2013 Letzte Änderung: Erstausgabe Verhaltenskodex

Mehr

Richtlinien zur Korruptionsprävention für Organmitglieder

Richtlinien zur Korruptionsprävention für Organmitglieder Richtlinien zur Korruptionsprävention für Organmitglieder Präambel Korruption ist ein abzulehnendes, auf privaten Vorteil gerichtetes Verhalten zum Schaden von Personen oder der Allgemeinheit. Kennzeichnend

Mehr

Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213)

Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213) Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213) Antrag der Fraktion DIE LINKE Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern

Mehr

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Vertrauensschutz vs. mediales Interesse Mag. Andrea Hubmer MAS Hintergrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten Verschwiegenheit der große Glassturz über

Mehr

Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern

Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern Personalamt des Kantons Bern Liebe Mitarbeiterin Lieber Mitarbeiter Vielleicht haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit schon Situationen erlebt, in denen Sie

Mehr

D I E N S T A N W E I S U N G

D I E N S T A N W E I S U N G 3/10/10 in Kraft getreten am 01.05.2008 D I E N S T A N W E I S U N G zur Verhinderung von Korruption Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich 3. Korruptionsdelikte nach StGB 3.1 Vorteilsannahme ( 331

Mehr

Compliance Richtlinien

Compliance Richtlinien Compliance Richtlinien Version 1.0 Vom Zentralvorstand genehmigt und der GRPK zur Kenntnis zugestellt am 15.01.2015 Auf der Mauer 11, Postfach, 8021 Zürich, T 043 244 73 00, F 043 244 73 79, info@suissetec.ch,

Mehr

EKATO Verhaltenskodex

EKATO Verhaltenskodex EKATO Holding GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliche Richtlinien 2. Umgang mit Informationen und geistigem Eigentum 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit 4. Soziale Verantwortung 5. Einhaltung des Verhaltenskodex

Mehr

Verhaltensgrundsätze der ICS Engineering GmbH

Verhaltensgrundsätze der ICS Engineering GmbH Beratung Strukturmechanische Berechnung Modalanalyse Am Lachengraben 5 D-63303 Dreieich Tel. (0 61 03) 92 24 40 Fax (0 61 03) 92 24 42 info@ics-engineering.com der ICS Engineering GmbH Stand 06.07.2017

Mehr

GB / 25 / / E

GB / 25 / / E Der GB-Chemie Verhaltenskodex GB Chemie GmbH / Zeilharderr Straße 25 / 64409 Messel Telefon + 49 6159 9161 0 / Telefax + 49 6159 91619 199 E Mail: info@ gb chemie.com / www.gb chemie.com Der GB-Chemie

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung

Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I. S. 1942) Frau/Herr Beschäftigte(r)

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ

Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ --------- Berlin 15. September 2015 Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr.

Mehr

Dr. Severin Glaser Änderungen im Strafrecht 2012 und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Definition von Korruption

Dr. Severin Glaser Änderungen im Strafrecht 2012 und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Definition von Korruption 1. Corporate Transparency Day Krems 14.02.2013 Dr. Severin Glaser Änderungen im Strafrecht 2012 und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Definition von Korruption Gesetzliche Definition von Korruption

Mehr

Berufsordnung. Art. 1 Berufsgrundsätze

Berufsordnung. Art. 1 Berufsgrundsätze Berufsordnung Art. 1 Berufsgrundsätze 1.1 Der diplomierte Mentalcoach / akademische Mentalcoach, im weiteren Text Mentalcoach, gemäss Schweizerischer Mental Coaching Verband, im weiteren Text SMCV, dient

Mehr

Ehrenratsordnung des ASV Fuhsetal e. V.

Ehrenratsordnung des ASV Fuhsetal e. V. des ASV Fuhsetal e. V. Anwendungsbereich 1 Der Ehrenrat ist in Streitfällen die Berufungs / Vermittlungsinstanz zwischen Vorstand und Mitglied. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind für den Vorstand sowie

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Führungsverhaltensanalyse

Führungsverhaltensanalyse 1 Führungsverhaltensanalyse 2 Fragebogen zur Einschätzung des Führungsverhaltens (FVA) Selbsteinschätzung Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen möglichst spontan und offen, indem Sie die zutreffende

Mehr

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,

Mehr

Ergänzende Richtlinien für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

Ergänzende Richtlinien für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Ergänzende Richtlinien für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen Vom 09.01.2006 Die Dienstanweisung des Senats zum

Mehr

CODE OF CONDUCT ROTTENDORF PHARMA. Stand ROTTENDORF PHARMA CODE OF CONDUCT. Der Verhaltenskodex der Rottendorf Pharma GmbH.

CODE OF CONDUCT ROTTENDORF PHARMA. Stand ROTTENDORF PHARMA CODE OF CONDUCT. Der Verhaltenskodex der Rottendorf Pharma GmbH. Stand 11.2017 ROTTENDORF PHARMA CODE OF CONDUCT Der Verhaltenskodex der Rottendorf Pharma GmbH www.rottendorf.com VORWORT Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Mission, unsere Philosophie und

Mehr

CODE OF CONDUCT. fa_rl_08. Der Verhaltenskodex der. formart GmbH & Co. KG. für Vertragspartner

CODE OF CONDUCT. fa_rl_08. Der Verhaltenskodex der. formart GmbH & Co. KG. für Vertragspartner CODE OF CONDUCT fa_rl_08 Der Verhaltenskodex der formart GmbH & Co. KG für Vertragspartner INHALTSVERZEICHNIS A. Präambel... 3 B. Grundsätze... 3 C. Interessenskonflikte und Korruption... 4 C.1. Straftaten

Mehr

Verhaltenskodex gegen Korruption

Verhaltenskodex gegen Korruption Bezirksamt Mitte von Berlin Anlage 1 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Rechtsamt Prüfgruppe Korruptionsprävention Verhaltenskodex gegen Korruption Dieser Verhaltenskodex soll die Beschäftigten auf Gefahrensituationen

Mehr

Compliance-Richtlinie

Compliance-Richtlinie Compliance-Richtlinie der Architektenkammer Niedersachsen beschlossen durch die Vertreterversammlung am 12. Mai 2016... - 2 - Präambel Die Architektenkammer Niedersachsen ist der Zusammenschluss aller

Mehr

Niederschrift. Herr/Frau, geb. am,

Niederschrift. Herr/Frau, geb. am, Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung Herr/Frau, geb. am, tätig bei, in wird

Mehr

19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister

19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister - Übersicht, betr. Organisationen und Dienstleister Entwurf Ethik-Ausschuss, Stand 7.3.2013

Mehr

Verhaltenskodex. 28. August 2018

Verhaltenskodex. 28. August 2018 Verhaltenskodex 28. August 2018 Inhalt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit 1 2 Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten 1 Einhaltung von Gesetzen 1 Bestechung und Korruption 1 Wettbewerbs- und

Mehr

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Compliance Richtlinie RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Vorwort... 3 1. Grundlegendes... 4 2. Überblick Verhaltensanforderungen... 4 3. Antidiskriminierung & Gleichbehandlung... 4 4. Arbeitssicherheit...

Mehr

V e r k ü n d u n g s b l a t t

V e r k ü n d u n g s b l a t t V e r k ü n d u n g s b l a t t der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 16 Duisburg/Essen, den 12.04.2018 Seite 129 Nr. 32 Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen

Mehr

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Compliance Gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Verfahrensrecht 21./28. April 2009 S. 1

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Verfahrensrecht 21./28. April 2009 S. 1 - Zivilprozessrecht und Alternative Konfliktlösung, Sommersemester 2009 1 Anforderungen an die Konfliktbehandlung Verfahren Ressourcenschonend (Zeit und Kosten) Effizienz Fair Entscheidung verbindlich/nachhaltig

Mehr

Anti-Korruptionsrichtlinie

Anti-Korruptionsrichtlinie Anti-Korruptionsrichtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR 1. EINLEITUNG 1.1 Ausgangssituation Für den Umgang mit den Geschäftspartnern und Vertretern der öffentlichen

Mehr

ETHIK-RICHTLINIEN. Europäische Version

ETHIK-RICHTLINIEN. Europäische Version ETHIK-RICHTLINIEN Europäische Version An alle Mitarbeiter* WIESO HAT BRP ETHIK-RICHTLINIEN? Das Unternehmen ist eine juristische Person tatsächlich besteht es sogar aus mehreren juristischen Personen,

Mehr

Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren¹

Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren¹ Vorbemerkung: Mit Erlass des Verhaltenskodex für Mediatoren (European Code of Conduct for Mediators) hat die Europäische Kommission Institutionen, die Mediationsdienste anbieten, aufgefordert, sich an

Mehr

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex (Veröffentlicht im August 1998) I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung II. Leitsätze

Mehr

Code of Conduct. Düren, 01. Mai Die Geschäftsführung

Code of Conduct. Düren, 01. Mai Die Geschäftsführung Vorwort Bei Celestis Drone GmbH und den gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen (nachfolgend wir oder unser Unternehmen genannt) arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Fähigkeiten und

Mehr

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017

Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Korruptionspräventionsrichtlinie der Universität Duisburg-Essen Vom 18. Oktober 2017 (Verkündungsblatt Jg. 16, 2018 S. 129 / Nr. 32) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung

Mehr

Strength. Performance. Passion.

Strength. Performance. Passion. Strength. Performance. Passion. Verhaltenskodex Holcim Ltd Dieser Kodex ist der Leitfaden für unser Verhalten im Geschäftsleben Holcim ist einer der weltweit führenden Anbieter von Zement und Zuschlagstoffen

Mehr

Bene Ethik-Verhaltenskodex I AM BENE WE ARE BENE

Bene Ethik-Verhaltenskodex I AM BENE WE ARE BENE Bene Ethik- I AM BENE WE ARE BENE 2 INHALT 1. Grundlagen & Geltungsbereich S. 4 2. Grundsätzliches Verhalten S. 4 3. Korruption / Bestechung / Geschenkannahme S. 4 4. Spenden und Sponsoring S. 5 5. Wettbewerbsgerechtes

Mehr

Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur.

Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur. VERHALTENSKODEX 2 VORWORT Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur. Wir bekennen uns zu einem fairen, transparenten und ehrlichen

Mehr