Der Eintritt erfolgt nach bestätigter Aufnahme und vorheriger Vereinbarung mit der Heimleitung.

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1 Taxordnung Gültig ab Mai 2015 Zweck Das Im Bellevue, Wohnen im Alter, ist ein Zuhause für ältere Einzelpersonen und Ehepaare, die keinen eigenen Haushalt mehr führen wollen oder können. Organisation Der Gemeinderat ist verantwortlich für das im Bellevue. Er hat die Oberaufsicht, entscheidet in allen Fragen, für die keine andere Stelle zuständig ist, wählt die Heimkommission und die Mitarbeiterinnen und erlässt die Hausordnung. Die Heimkommission übt unmittelbare Aufsicht über das Haus aus und ist für die Betriebsführung verantwortlich. Sie setzt sich aus einem Mitglied des Gemeinderates und zwei weiteren Personen zusammen. Die Heimkommission bereitet die Geschäfte zuhanden des Gemeinderates vor und stellt den Antrag. Die Leitung des Heims obliegt der Heimleitung. Der Aufgaben- und Kompetenzbereich wird im Stellenbeschrieb festgelegt, der vom Gemeinderat erlassen wird. Aufnahme Das Im Bellevue steht in erster Linie EinwohnerInnen der Gemeinde Wildhaus- Alt St. Johann offen. Wenn die Platzverhältnisse es zulassen, können auch BewohnerInnen anderer Gemeinden aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Pflegeleitung und Heimleitung zusammen mit der Altersheimkommission. Die Zimmerzuweisung erfolgt durch die Heimleitung, sie kann beim Vorliegen besonderer Gründe innerhalb des Heimes ein anderes Zimmer zuweisen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Anmeldeformulare können bei der Heimleitung bezogen werden. Der Eintritt erfolgt nach bestätigter Aufnahme und vorheriger Vereinbarung mit der Heimleitung. Im Grundtarif sind u. a. folgende Leistungen inbegriffen: In der Heimtaxe sind folgende Leistungen enthalten: Unterkunft mit Nasszelle, möbliert mit Bett, Bettinhalt, Nachttisch, Einbauschrank mit Schrankfach. Vollpension inkl. Tee und Nachmittagskaffee mit kleinem Dessert, inkl. allfällig erforderlicher Diät. Bett- und Frottierwäsche inkl. Besorgung dieser Wäsche 1

2 Besorgung der privaten Wäsche, sofern diese mit vollem Namen gekennzeichnet ist. (keine chemische Reinigung) Besorgung des Zimmers, inkl. der wöchentlichen gründlichen Reinigung Personalpräsenz während 365 Tagen/ 24 Stunden; erreichbar durch Schwesternruf von jedem Zimmer aus Nutzung der angebotenen Infrastruktur Pflege der Umgebung Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser Radio- und TV- Anschluss im Zimmer Telefonapparate (ohne Anschlusskosten und Gesprächstaxe) Anlässe und Veranstaltungen, die allen BewohnerInnen gemeinsam angeboten werden Administrative Leistungen Hauswartung und Werterhaltung der Liegenschaft Pflegebett bei Bedarf Die Tagespauschale richtet sich je nach Grösse, Lage des Zimmers. Bei Ehepaaren im gleichen Zimmer wird auf die Tagespauschale eine Preisreduktion gewährt. Im Grundtarif nicht enthalten sind die folgenden Leistungen Pflege und Betreuung Arztkosten, ärztliche verordnete Diäten, Medikamente Pflegematerial, Hilfsmittel Ausserordentliche Zimmerreinigung Chemische Reinigung Coiffeur und Pedicure Personentransporte Flick- und Näharbeiten bei Privatsachen und Kleidern (Zuzüglich Material) Haustier- Auslagen Selbstverschuldete Sachbeschädigung und ausserordentliche Abnützung Besorgungen und Begleitungen ausser Haus Sitzwachen Todesfallkosten Zimmerendreinigung Zimmerservice aus Komfortgründen Lebensmittelbezüge, Getränke, usw. Reparaturen von persönlichen Effekten Zimmerschlussreinigung bei Austritt Die nicht in der Grundtaxe oder in der Pflegetaxe enthaltenen Leistungen werden separat verrechnet. Besondere Bestimmungen Für den Ein- und Austrittstag wird die volle Taxe verrechnet. Bei Abwesenheit von Bewohnern (z.b. Ferien- oder Spitalaufenthalt) wird die Grundtaxe um Fr pro Tag reduziert, wobei die Tage des Weggangs und 2

3 der Rückkehr nicht als Abwesenheitstage zählen. Pflege- und Betreuungszuschläge werden nur für die Tage des Weggangs und der Rückkehr erhoben. Wird ein Bett bzw. ein Zimmer bis zum Eintrittsdatum reserviert, ist der volle Grundtarif zu bezahlen. Im Todesfall oder bei einem Zimmerwechsel wird der Grundtarif, abzüglich Fr pro Tag, bis zur Räumung und/oder nötigenfalls Instandstellung des Zimmers verrechnet, immer mindestens 14 Tage zusätzlich. Für Schäden, die an Gebäuden, Einrichtungen, Mobiliar oder am Eigentum Dritter verursacht werden, haften die Heimbewohner. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Bei Austritt (Heimwechsel oder Rückkehr nach Hause) ist eine Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende des Kalendermonats einzuhalten; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Spezielle Leistungen Für nicht im Grundtarif oder in den Pflegetaxen enthaltende Leistungen werden folgende Ansätze in Rechnung gestellt: Ausserordentliche Zimmereinigung nach Aufwand effektiv Chemische Reinigungen nach Aufwand effektiv Coiffeur und Pédicure nach Aufwand effektiv Personentransporte (zuzüglich Km-Entschädigung) nach Aufwand Fr /Std. Flick- und Näharbeiten bei Privatsachen und Kleider (zuzüglich Material) nach Aufwand Fr /Std. Telefon-Abonnement (pro Monat) Fr Haustier-Betreuung nach Aufwand Fr /Std. Haustier-Taxe pro Tag Fr Kleiderbeschriftung pauschal Fr Möbeltransporte (zuzüglich Km-Entschädigung) nach Aufwand Fr /Std. Selbstverschuldete Sachschäden und Abnützungen nach Aufwand effektiv Besorgungen und Begleitungen ausser Haus nach Aufwand Fr /Std. Todesfallkosten pauschal Fr Wäschebesorgung für Dritte pro Kilo Fr Zimmerendreinigung pauschal Fr Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit Fr Genehmigungsvermerk Vom Gemeinderat auf Antrag der Heimkommission an der Sitzung vom 15. April 15 erlassen. Diese Tarifordnung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Pflege- und Betreuungszuschläge Zur Abklärung des Pflege- und Betreuungsbedarfs und zur Ermittlung des Pflegeaufwandes wird das RAI-NH System eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein differenziertes und fundiertes Bewohner-Beurteilungs-Instrument, das von den Krankenversicherern anerkannt ist und seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen und zwischenzeitlich auch in St. gallischen Institutionen erfolgreich angewendet wird. 3

4 Beim Eintritt und in den folgenden zwei Wochen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der Bedarf abgeklärt. Ebenso wird der Hausarzt konsultiert. Die Bedarfsabklärung findet halbjährlich oder bei wesentlichen Veränderungen statt. Vorübergehende zusätzliche Aufwände bis max. zwei Wochen (z.b. Grippe, vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes oder ähnliche Situationen) bleiben in der Regel ohne Kostenfolge, d.h. sie führen nicht zu einer Erhöhung des Pflegetarifes. Die Pflegezuschläge werden gemäss Vertrag zwischen santésuisse (Schweizer Krankenversicherer) und CURAVIVA (Heimverbände St. Gallen, Thurgau, Glarus), gültig ab , in 12 Stufen geltend gemacht. Dementsprechend richten die Krankenversicherer ebenfalls ihre Beiträge in 12 Stufen an die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Im Rahmen des Vollzuges der Neuordnung der Pflegefinanzierung muss ab 1. Januar 2011 der Pflege- und der Betreuungsaufwand getrennt ausgewiesen und in Rechnung gestellt werden. Für die Pflegekosten werden Beiträge der Krankenversicherer und der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinden) ausgerichtet. Die Versicherten haben den pauschalen Selbstbehalt an die nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckten Pflegekosten (max. Fr pro Tag) und die vollen Betreuungskosten zu übernehmen. Rechnungsstellung Die Betreuungskosten, Pensionskosten und die übrigen Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Versicherungen der BewohnerInnen Für persönliche Geldmittel und Wertsachen, die im Zimmer aufbewahrt werden, haftet das im Bellevue nicht. Kleinere Geldbeträge können gegen Quittung bei der Heimleitung deponiert werden. Versicherungen von mitgebrachtem Mobiliar, Einrichtungsgegenständen, Schmuck und persönlichen Effekten sind Sache des/r BewohnersIn. Wir empfehlen ihnen eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung. Persönliche Effekten Sämtliche Effekten müssen in genügender Zahl, mit Namen und Vornamen beschriftet und in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden. Deren Unterhalt und Ergänzung ist Sache des/r BewohnersIn, oder seiner Angehörigen, allenfalls seiner Vertrauensperson. Soweit notwendig und erwünscht, ist die Heimleitung gerne behilflich. 4

5 Ferienaufenthalte Zur Entlastung von Angehörigen und Pflegenden bieten wir Ferienaufenthalte von mind. zwei und max. vier Wochen an. Sofern die Platzverhältnisse dies zulassen. Für Ferienaufenthalte wird pro Pensionstag ein Zuschlag von 20.- Fr. zur Betreuungskosten verrechnet. Besucheressen BesucherInnen haben bei Voranmeldung die Möglichkeit, gegen Bezahlung Mahlzeiten im Speisesaal einzunehmen. Für ältere EinwohnerInnen aus der Region besteht die Möglichkeit, Mahlzeiten regelmässig im Bellevue zum Preis von Besucheressen einzunehmen. Zimmerreinigung Bei Umzug, Auszug oder Todesfall werden allfällige Umzugskosten sowie die gründliche Zimmerreinigung, allfällige Umtriebs-, Lager- und Abfuhrkosten in Rechnung gestellt. Erforderliche Instandstellungskosten und Reparaturen, die nicht aufgrund normaler Abnützung anfallen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Abwesenheit Ist eine Bewohnerin oder ein Bewohnern mehr als 2 Tage vom Heim abwesend, (z.b. Ferien- oder Spitalaufenthalt) wird die Grundtaxe um Fr pro Tag reduziert, wobei die Tage des Weggangs und der Rückkehr nicht als Abwesenheitstage zählen. Pflege- und Betreuungszuschläge werden nur für die Tage des Weggangs und der Rückkehr erhoben. Preisblatt Das jeweils gültige Preisblatt ist integrierter Bestandteil dieser Tarifordnung. Es wird periodisch angepasst, sobald dies aufgrund des Resultats der Betriebsrechnung geboten erscheint. Anpassungen der Heimtaxen und der Pflegetaxen werden allen BewohnerInnen resp. Ihren gesetzlichen Vertretern schriftlich mitgeteilt Inkraftsetzung Diese Taxordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 15. April 2015 genehmigt und in Kraft gesetzt. Alt St. Johann, 01. Mai 2015 Namens des Gemeinderates Die Ratsschreiberin Sabrina Koller Der Gemeindepräsident: Rolf Züllig 5

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