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- Nikolas Voss
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1 grenzüberschreitende Mobilität in Ostbrandenburg/ Unterstützung durch das EURES-Netzwerk IHK Ostbrandenburg, 10. Dezember 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen)
2 Inhalt 1. rechtliche Grundlagen / Begriffsbestimmungen 2. Situation in Ostbrandenburg 3. Unterstützungsangebote / Ansprechpartner Seite 2
3 1. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Seite 3
4 Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Staatsangehörige der EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz benötigen keine Aufenthalts- u Arbeitserlaubnis / üblicherweise auch deren Familienangehörige unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit trifft zu für : Belgien, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (Südteil) Seite 4
5 Familienmitglieder aus Drittstaaten erhalten als Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige Schweizer Bürger u deren Familienangehörige erhalten diese Bescheinigung als Aufenthaltserlaubnis Auskünfte u Infos dazu erteilen die Ausländerbehörden Seite 5
6 eingeschränkte Freizügigkeit gilt für Staatsbürger aus Kroatien ( seit EU- Mitgliedsstaat) Beschäftigung in D nur mit Arbeitsgenehmigung zulässig / zunächst bis zum / Beschränkung jedoch zulässig längstens bis zum Arbeitsgenehmigungen erteilt die ZAV der Bundesagentur für Arbeit / Infos dazu auf bzw. Seite 6
7 Ausnahmen: arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung z.b. für Geschäftsführer, für Ferienbeschäftigung von Studenten ausländischer Hochschulen, Beschäftigte im FSJ, Auszubildende, Saisonbeschäftigung, Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung eines AG, der seinen Sitz in den EU/EWR-Mitgliedsstaaten hat u AN zur Durchführung eines Auftrages in D einsetzt aber: bei Entsendung von AN durch einen AG mit Sitz in Kroatien ist eine Arbeitsgenehmigung für folgende Bereiche erforderlich: Bau u. verwandte Wirtschaftszweige, Reinigung von Gebäuden, Inventar u. Verkehrsmitteln, Innendekoration, Leiharbeitnehmer Seite 7
8 Beispiel: eine Baufirma aus Dublin setzt 10 AN (8 Iren u 2 Kroaten) zum Bau eines Wohnhauses in D ein -> alle AN benötigen keine Arbeitsgenehmigung eine Baufirma aus Zagreb setzt 10 kroatische AN zum Hausbau in D ein -> alle AN benötigen eine Arbeitsgenehmigung eine selbständige Tätigkeit darf durch kroatische Bürger bereits jetzt ohne Erwerbstätigkeitserlaubnis ausgeübt werden alle anderen auch für dt. Bürger geltenden Melde- u Erlaubnispflichten müssen eingehalten werden weitere Infos dazu im Internet unter Seite 8
9 Drittstaatsangehörige sind Ausländer, die keine Unionsbürger, Staatsangehörige des EWR-Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie Familienangehörige dieser Staatsbürger sind diese dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn es ihr Aufenthaltstitel zulässt Aufenthaltstitel erteilen die Ausländerbehörde bzw. die Botschaften/Konsulate der Bundesrepublik Deutschland, und zwar Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG Seite 9
10 Ausnahmen Tätigkeitsausübung ohne ausdrückliche Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit ist möglich für: Wissenschaftler, Geschäftsreisende, Künstler, Sportler, Fotomodelle, Studenten ausländischer Hochschulen für Ferienbeschäftigungen, Montagerbeiter oder Fahrpersonal unter der Bedingung, dass die Tätigkeit maximal 3 Monate in 12 Monaten dauert bei bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen ist ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ohne Aufenthaltstitel gestattet Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis erwerbstätig sein, Zugang zum Arbeitsmarkt frühestens nach 3- monatiger Wartezeit möglich Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Ausländerbehörden bzw. Botschaften/Konsulate der BRD Seite 10
11 Regelungen zur Beschäftigung von polnischen Arbeitnehmern Arbeitnehmerfreizügigkeit seit Wegfall der Arbeitserlaubnis / Gleichbehandlung wie für alle anderen EU-Bürger bei Einstellung Anmeldung zur Sozialversicherung in D (Krankenkassenwahlrecht beachten) Anmeldung zum Finanzamt / Abführung der Einkommenssteuer an das zuständige Finanzamt in D eine Freizügigkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich u wird von den Ausländerbehörden nicht mehr ausgestellt ( Richtlinie 2004/38/EG Art. 25) Wohnsitznahme in D ist im Grenzpendlerbereich grundsätzlich nicht erforderlich faire Mobilität Bezahlung der ausländischen Arbeitskräfte nach Tarif bzw. ortsüblich keine Dumpinglöhne / ab Januar 2015 Mindestlohngebot 8,50 Euro/Stunde Seite 11
12 2. Situation in Ostbrandenburg Seite 12
13 Die deutsch-polnische EURES-T-Region Oder-Odra Seite 13
14 Entwicklung der polnischen Beschäftigten im Land Brandenburg April 2011 = letzter Monat vor Beginn der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit Zahl der Beschäftigten insgesamt darunter: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr: Beschäftigte insgesamt Seite 14
15 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Grenzpendler aus Polen im Juni 2013 Geschlecht Betriebsgröße Arbeitszeit Männer Frauen Vollzeit 35,5 34,1 51,2 64,5 65,9 75,2 unter 10 Beschäftigten Beschäftigten Beschäftigten Beschäftigten Beschäftigten 500 und mehr Beschäftigten 6,7 7,6 7,5 8,8 12,6 8,4 6,9 17,7 17,4 17,2 48,9 40,3 Teilzeit Altersgruppen Jahre Jahre 24,8 18,3 13,8 33,9 31,3 48,7 Berufsabschluss Ohne Ausbildungsabschluss Mit Berufsabschluss 1) Hochschulabschluss 2) Unbekannt 7,9 7,9 3,4 2,9 17,7 21,9 71,0 67, Jahre Jahre Jahre 3,5 6,2 27,4 29,0 16,7 19,4 Staatsbürgerschaft Deutsche Brandenburg Berlin Polen 4,0 18,6 81,2 95,7 Seite 15
16 Grenzpendler nach Anforderungsniveau Helfer Fachkraft Spezialist Experte Unbekannt Brandenburg 68,7 26,4 Berlin 50,2 45,6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Seite 16
17 TOP 5 Berufsgruppen der Grenzpendler in Brandenburg Juni 2013 Seite 17
18 Grenzpendler nach Wirtschaftszweigen Juni 2013 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm. Baugewerbe Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Finanz- u. Versicherungs-DL Grundstücks- und Wohnungswesen Freiberufl., wissensch. u. techn. DL Sonstige wirtschaftliche DL Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte Brandenburg Berlin Seite 18
19 Zielkreise der Grenzpendler im Land Brandenburg Juni 2013 Uckermark Prignitz Ostprignitz-Ruppin Oberhavel Barnim Havelland Potsdam Märkisch-Oderland Brandenburg an der Havel Potsdam-Mittelmark Brandenburg Oder-Spree Frankfurt (Oder) Teltow-Fläming Dahme-Spreewald Cottbus Einpendler aus Polen nach Brandenburg am 30. Juni Elbe-Elster Spree-Neiße Oberspreewald-Lausitz Seite 19
20 in Ostbrandenburg gab es per Juni 2013 ca polnische Arbeitnehmer ( vor Mai 2011 waren es ca. 1000) davon pendeln ca wöchentlich oder auch täglich 41 polnische Jugendliche absolvierten im Erhebungszeitraum eine Ausbildung in der Grenzregion ( vor Mai 2011 gab es das nicht) rund 200 polnische Arbeitssuchende sind bei den Agenturen für Arbeit in der Grenzregion ( Frankfurt u Eberswalde) gemeldet regelmäßige Beratungen in der polnischen Grenzregion ( Slubice, Gorzow Wlkp., Sulecin, Kostrzyn, Zielona Gora dort bisher ca persönliche Gespräche, in den Agenturen für Arbeit Frankfurt u Eberswalde ca Vorsprachen) Seite 20
21 3. Unterstützungsangebote / Ansprechpartner Seite 21
22 EURES- Netzwerk (EURopean EmploymentServices) gegründet im Jahr 1993 als Kooperationsnetz der Europäischen Kommission u den EWR-Mitgliedsstaaten (EU+ Norwegen, Island u Liechtenstein) sowie anderen Partnerorganisationen 28 Mitgliedsländer, Schweiz ist Kooperationspartner über 850 Berater europaweit (ca. 150 in Deutschland, ca. 50 in Polen) überwiegend angesiedelt in über lokalen Arbeitsverwaltungen über Mitarbeiter bieten Dienstleistungen für Arbeitnehmer u Arbeitgeber an Seite 22
23 EURES - EURopean Employment Services EURES ist Spezialdienstleister für grenzüberschreitende Mobilität am Arbeitsmarkt erleichtert die Mobilität von tatsächlichen Pendlern und potentiell interessierten AN Angebot von Informations-, Beratungs- u. Vermittlungsdienstleistungen Unterstützung/Beratung von Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Personalrekrutierung Seite 23
24 EURES-T z.zt. über 20 grenzüberschreitende Partnerschaften, an denen mehr als 13 Länder beteiligt sind EURES-T-Berater decken Informationsbedarf für mobile Arbeitnehmer u bieten Unterstützung u Beratung hinsichtlich der Rechte u Pflichten versuchen, rechtliche, verwaltungstechnische oder steuerliche Mobilitätshindernisse zu beseitigen arbeiten vor Ort eng mit anderen Partnern zusammen (z.b. Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, lokalen Behörden, grenzüberschreitenden Einrichtungen bieten Dienstleistungen für Unternehmen, um deren Arbeitskräftebedarfen gerecht zu werden Seite 24
25 Stellenbesetzung mit ausländischen Arbeitnehmern / Auszubildenden erster Ansprechpartner ist der regional zuständige AGS der Bundesagentur für Arbeit Suche von regionalen BewerberInnen, eine Ausweitung auf bundesweite oder internationale Personalsuche für definierte Berufsfelder ist möglich Veröffentlichung der Stellenangebote auf der EURES-Webseite sowie auf Wunsch in ausgewählten nationalen Internetportalen ggfs. Beteiligung des AG bei Rekrutierungsveranstaltungen im EU-Ausland / in der Grenzregion Seite 25
26 besondere Dienstleistungen Weiterleitung an die ZAV/IPS der Bundesagentur für Arbeit bei : Arbeitsmarktzulassung für ausländische AN Stellenbesetzung bei einem Zweigwerk im Ausland Personalsuche für die oberste Managementebene Suche von darstellenden Künstlern für Messen, Veranstaltungen etc. Großkundenbetreuung Seite 26
27 7. Ansprechpartner in der Region Regina Gebhardt-Hille EURES-Beraterin Agenturen für Arbeit Frankfurt (Oder) u Eberswalde Oliver Fiedermann EURES-Berater Agentur für Arbeit Cottbus Arbeitgeberservice (AGS) Agenturen für Arbeit Frankfurt (Oder), Eberswalde u Cottbus weitere EURES-Berater auf Seite 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Regina Gebhardt-Hille Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) Heinrich-von-Stephan-Str. 2, Frankfurt (Oder) Tel Seite 28
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