Korbball Meisterschafts - Reglement Region 2
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- Sven Hermann
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1 20 Anhang I G E B U E H R E N UND B U S S E N O R D N U N G A. GEBUEHREN 1. Einsätze der Mannschaften werden jeweils vor der Meisterschaft festgelegt. 2. Protestgebühr Art Fr B. HAFTGELD Haftgeld pro Mannschaft Aktive Fr Haftgeld pro Mannschaft Jugend Fr C. BUSSEN 1. Disqualifikation einer Mannschaft Art. 9.1 Fr ** 2. Nichtantreten zu einem Spiel Art. 8.2 Fr ** 3. Rückzug einer Mannschaft Art. 9.2 Fr ** 4. Ein satz nicht berechtigter Spieler / pro Spiel Art. 4.1 Fr Tenue ohne Nummern pro Spiel Art. 7.2 Fr Uneinheitliches Tenue / pro Spiel Art. 7.1 Fr Nichttragen der Armbinde durch den Mannschaftsführer / pro Spiel Art. 7.5 Fr Fehlende Linienrichter pro Spiel Art Fr Unentschuldigtes Fernbleiben an der Spielführersitzungen Fr Fehlen der Spielerliste Art. 4.3 Fr Antreten zur Rangverkündigung ohne einheitliches Dress Art. 15 Fr Nichteinhalten der Meldefrist Art Fr Nichteinhalten der Zahlungsfrist Fr ** Ansätze Jugend die Hälfte Bussen werden den Mannschaften am Haftgeld abgezogen. Sollten die Bussen mehr als das Haftgeld betragen, so haben die Mannschaften vor der neuen Meisterschaft, diese zu begleichen und das Haftgeld wieder auf die volle Höhe zu bringen. Solange das nicht geschen ist, ist die Mannschaft nicht spielberechtigt. Korbball Meisterschafts - Reglement Region 2 SOLOTHURNER TURNVERBAND TURNVERBAND BASELSTADT BASELBIETER TURNVERBAND Ausgabe 2004 Dieses Gebühren- und Bussenreglement bildet einen integrierten Bestandteil des Meisterschafts-Reglementes Korbball 2004 der Region 2. 12
2 Solothurner Turnverband (SOTV) Baselbieter Turnverband (BLTV) Turnverband Baselstadt (TVBS) Fachkommission Spiele (FK-Spiele) Im Januar 2004 MEISTERSCHAFTS-REGLEMENT KORBBALL 1 Organe 3 2 Wettkampfleitung 3 3 Spielklassen 3 4 Teilnahmebedingungen 4 5 Durchführungsmodus 4 6 Wertung 5 7 Bekleidung 6 8 Antreten 7 9 Mannschaftsrückzug 7 10 Proteste 8 11 Versicherung 8 12 Verantwortung 8 13 Schieds und Linienrichter 8 14 Auszeichnungen 9 15 Rangverkündigung 9 16 Strafmassnahmen 9 17 Finanzen Anmeldung und Abmeldungen Schlussbestimmungen Anhang I G E B U E H R E N UND B U S S E N O R D N U N G Schlussbestimmungen 19.1 Inkraftsetzung Dieses Reglement ist tritt ab Meisterschaft 2004 in Kraft, und ersetzt alle vorhergehenden Reglemente der Korbballmeisterschaft Ergänzungen und Anpassungen Alle in diesem Reglement nicht geregelten Fälle werden durch die KBK Region 2 endgültig entschieden. Änderungen können nur auf Jahresbeginn vorgenommen werden. Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. Das vorliegende Korbball Meisterschafts-Reglement gilt aber auch für die Spielerinnen. Genehmigt an der Spielführersitzung 23. Januar 2004 Im Namen des BLTV TK-Präsidentin Bea Häring Im Namen des SOTV TK-Präsidentin Sibille Burkhalter Im Namen der KBK Region 2 Präsident Franz Brunner Im Namen der FK-Spiele BLTV Marcel Thommen Im Namen des TVBS TK Präsidentin Doris Mösch 2 11
3 17 Finanzen 17.1 Allgemein Die Meisterschaft hat finanziell selbsttragend zu sein Mannschaftseinsatz Zur Deckung der Korbballmeisterschaftsauslagen wird ein Mannschaftseinsatz erhoben. Die Höhe des Einsatzes wird jährlich durch die KBK Region 2 festgelegt Verbandsbeitrag Jeder Turnverband leistet an die Organisationskosten einen Beitrag pro teilnehmende Mannschaft seines Verbandes Haftgeld Jede Mannschaft, die an der Korbballmeisterschaft teilnimmt, hat ein Haftgeld zu entrichten. Dieses wird den Mannschaften, welche die Meisterschaft zu Ende spielen, für das nächste Jahr gutgeschrieben. Mussten im Verlaufe der Meisterschaft Haftgeldabzüge vorgenommen werden, so ist dieses vor Meisterschaftsbeginn, zusammen mit dem Mannschaftseinsatz wieder auf die volle Höhe zu bringen. Die KBK Region 2 bestimmt die Höhe des Haftgeldes. Bei Disqualifikation einer Mannschaft verfällt das Haftgeld der Meisterschaftskasse der Region Anmeldung und Abmeldungen 18.1 Anmeldung Die Anmeldung der Mannschaften hat nach der Ausschreibung termingerecht zu erfolgen. Bei Nichteinhalten des Anmeldetermins, wird eine Busse erhoben. (Art Bussen) 18.2 Rückzug einer Mannschaft Zieht sich eine Mannschaft von der Korbballmeisterschaft zurück, so hat sie dies vor Beginn der neuen Meisterschaft, sicher aber vor dem Meldeschluss des betreffenden Jahres der KBK Region 2 schriftlich mitzuteilen. 1 Organe 1.1 Korbballkommission Region 2 (KBK Region 2) Die Regio-Korbballkommission mit Vertreter des Solothurner Turnverbandes, des Baselbieter Turnverbandes und des Turnverbandes Baselstadt organisieren gemeinsam Sommermeisterschaften. 1.2 Schiedsrichter Verantwortliche Die Schiedsrichterverantwortlichen sind für die Schiedsrichterinstruktion und die Regelinterpretationen verantwortlich. 1.3 Schiedsgericht Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden durch die jeweilige Spielführersitzung auf Vorschlag der KBK Region 2 bestimmt. Pro Meisterschaft werden 5 Mitglieder bestimmt, die wenn nötig das Schiedsgericht bestehend aus 3 Mitgliedern bilden. Die drei Personen dürfen nicht Mitglieder der direktbetroffenen Vereine sein. 2 Wettkampfleitung 2.1 Verantwortlichkeit Die Wettkampfleitung liegt in den Händen der Korbballkommission Region 2 (KBK Region ) 2.2 Ausschreibung Die Meisterschaft wird durch die KBK Region 2 in den Verbandszeitungen Solothurn, Baselland und Baselstadt ausgeschrieben. Die Vereine erhalten eine persönliche Einladung. 2.3 Bestimmung der Spielorte Die Spielorte werden nach Eingang der Anmeldungen durch die KBK Region 2 bestimmt. Für die Durchführung der Spieltage ist das Pflichtenheft "Durchführung einer Korbballrunde" einzuhalten. 3 Spielklassen Die Meisterschaften werden nach Möglichkeit in Spielklassen der 1. Liga bis 3. Liga, Jugend und Junioren ausgetragen. 10 3
4 4 Teilnahmebedingungen 4.1 Spielberechtigung Die Meisterschaft ist allen Vereinen des SOTV, SOKTV, BLTV, TVBS und dem Firmensport offen. Die Spieler müssen Mitglieder des teilnehmenden Vereins sein und dürfen innerhalb der Region 2 pro Saison nur in einem Verein mitspielen. Pro Liga dürfen im Maximum 2 Mannschaften des gleichen Vereins spielen. An der Meisterschaft sind Mannschaften, welche in der Nationalliga A und B mitspielen, nicht spielberechtigt. 4.2 Spielerwechsel Ein Spielerwechsel von einer unteren Liga in eine höhere Liga ist erlaubt, jedoch nur für 2 Spiele. Ab dem dritten Spiel ist er automatisch nur noch in der oberen Liga spielberechtigt. Ausnahme Spieler der Jugend- und Juniorenmeisterschaft können mehrere Spiele in der oberen Liga spielen. Innerhalb der gleichen Liga dürfen keine Spieler ausgewechselt werden. Wenn nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt werden, geht das betreffende Spiel forfait (5:0) verloren. Der fehlbare Spieler wird für drei Spiele gesperrt. 4.3 Spielerliste Vor jeder Spielrunde muss eine Spielerliste abgegeben werden, auf welcher ersichtlich ist, in welchem Spiel wer eingesetzt ist. Bei fehlender Spielerliste wird eine Busse erhoben (Art Bussen) 4.4 Spielerzahl In der Meisterschaft sind zwölf Spieler pro Spieltag, 10 Spieler pro Spiel und Mannschaft spielberechtigt. 5 Durchführungsmodus 14 Auszeichnungen Der Ligenerste ist Regionalmeister der Region 2 seiner Liga und erhält einen Meisterwimpel. Je die drei Ersten jeder Liga werden mit 10 Medaillen in Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. 15 Rangverkündigung Diese erfolgt in allen Ligen anschliessend an das letzte Meisterschaftsspiel. Die Mannschaften haben zur Rangverkündigung in einheitlichem Vereinsdress anzutreten. Nicht Einhalten dieser Bestimmung zieht eine Busse nach sich. 16 Strafmassnahmen 16.1 Schiedsgericht Das Schiedsgericht entscheidet gemäss Artikel 26 des Korbballreglementes STV. Ein Rekurs gegen die Entscheide des Schiedsgerichtes ist nicht möglich. Das Schiedsgericht kann folgende Strafmassnahmen aussprechen: Verweis Spielwiederholung Forfait Punkteabzug Ausschluss aus der Meisterschaft Spielsperren Bussen (Art. 16.2) 5.1 Auf- und Abstiegsmodus Liga In der 1. Liga spielen 9 Mannschaften (7 Stock, 2 Absteiger). Bei den übrigen Ligen gibt es je zwei Aufsteiger und Absteiger Bussen Die Höhe der Bussen richtet sich nach "Anhang I Bussen" dieses Reglements Aufstiegsspiele NLB Die Erst -, Zweit und eventuell die Drittplatzierten der 1. Liga, je nach Kontingent STV, nehmen von der Region 2 an den Aufstiegsspielen in die NLB teil. Verzichtet eine berechtigte Mannschaft, so steht das Teilnahmerecht der nächstrangierten Mannschaft zu. 4 9
5 einen Tag nach dem Spiel (Datum des Poststempels) eingeschrieben an die Wettkampfleitung zu senden. An der Schlussrunde ist der schriftliche Protest spätestens 30 Minuten nach Ende des betreffenden Spieles der Wettkampfleitung abzugeben. Gleichzeitig ist die Protestgebühr von Fr zu bezahlen. Bei Ablehnung des Protestes durch das Schiedsgericht verfällt die Protestgebühr zu Gunsten der Meisterschaftskasse Region Rückerstattung Bei Gutheissen des Protestes durch das Schiedsgericht wird die Protestgebühr zurückbezahlt. 11 Versicherung Jeder Spieler muss gegen Unfall versichert sein. Der Veranstalter und die KBK Region 2 lehnen jede Haftung ab. 12 Verantwortung Die Vereine sind allein für die Spielberechtigung ihrer Spieler und für die Einhaltung der Reglemente verantwortlich. Unwissenheit der Reglemente schützen nicht vor Anwendung der Strafbestimmungen. 13 Schieds und Linienrichter 13.1 Schiedsrichter Jede Mannschaft stellt einen ausgebildeten Schiedsrichter mit Kantonal- oder STV - Brevet. Der Schiedsrichter muss an jeder Spielrunde 15 Minuten vor Spielbeginn der Rundenleitung schriftlich gemeldet werden. Alle Mannschaften die keine Schiedsrichter stellen können, werden pro Samstagrunde 3 Punkte und an Abendrunden 2 Punkte abgezogen. Neu gemeldete Mannschaften müssen ab dem dritten Jahr einen Schiedsrichter stellen Linienrichter Linienrichter müssen in allen Ligen gestellt werden. (ausser Jugend / Junioren) Der Schiedsrichter hat das Recht den Linienrichter wegzuweisen. Bei Nichterscheinen oder Wegweisung wird die fehlbare Mannschaft gebüsst (Art Bussen). 8 Ist die Meisterschaft bis zum Meldetermin noch nicht abgeschlossen, so wird die Rangierung der Vorrunde berücksichtigt. Die Meldung an den STV erfolgt in jedem Fall durch die KBK Region Ab- Aufstieg NLB / 1. Liga Steigt eine Mannschaft in die Nationalliga B (NLB) auf, steigt nur eine Mannschaft aus der 1. Liga in die 2. Liga ab. Steigt eine Mannschaft aus der NLB ab, steigt eine weitere Mannschaft pro Liga ab. Wird vom Absteiger eine Saison oder länger pausiert, folgt die Neueinteilung in der untersten Liga. 5.2 Modusänderungen Die KBK Region 2 behält sich das Recht vor, Änderungen vor jeder Meisterschaft vorzunehmen. Die Modusänderungen werden jeweils an der Spielführersitzung zur Genehmigung vorgeschlagen. 5.3 Neuansetzung von Spielen Für die Festsetzung von Ort und Zeit für einzelne Spiele, die wiederholt oder aus anderen Gründen nicht nach Spielplan gespielt werden können, ist die Wettkampfleitung zuständig. 6 Wertung 6.1 Spielzeit Die Spielzeit wird vor jeder Meisterschaft von der Wettkampfleitung bestimmt. Richtzeit nach Korbballreglement STV. 6.2 Spielregeln Es wird nach dem neusten Reglement des STV gespielt. 6.3 Rangierung bei Punktgleichheit Sind nach Abschluss der Meisterschaft zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheiden der Reihe nach folgende Regeln über die Rangfolge: 1. Punktzahl aus den direkten Begegnungen der betroffenen Mannschaften. 2. Korbdifferenz aus den direkten Begegnungen der betroffenen Mannschaften. 3. Höhere Zahl der erzielten Körbe aus den direkten Begegnungen der betroffenen Mannschaften. 4. Korbdifferenz aus der ganzen Meisterschaft. 5. Bessere Zahl der erzielten Körbe aus der ganzen Meisterschaft. 6. Strafwurfwerfen (Art. 6.4 dieses Reglements). 5
6 6.4 Ausführung Strafwurfwerfen Am Strafwurfwerfen dürfen sich nur Spieler beteiligen, die spielberechtigt und auf der Spielerliste aufgeführt sind. Spieler, die mit Spielsperren belegt sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Spieler haben in vorschriftsgemässen Spieltenues anzutreten. 1. Sechs verschiedene Spieler absolvieren je einen Wurf nach den Korbballregeln STV. 2. Die Reihenfolge der Mannschaften wird ausgelost. Die Mannschaften werfen abwechslungsweise. 3. Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang wird das Strafwurfwerfen gemäss Punkt wiederholt. 4. Wenn noch keine Entscheidung gefallen ist, wirft jeweils pro Durchgang nur noch ein Spieler der Mannschaft, bis eine Entscheidung gefallen ist. 5. Spielgruppen, die Entscheidungen verpassen, werden in den letzten Rang der Entscheidungsgruppe eingeteilt. 7 Bekleidung 7.1 Spiel-Tenue Die Mannschaften haben in ordentlichem, einheitlichem Tenue anzutreten. Das Spielen in uneinheitlichem Tenue wird mit Busse bestraft. (Art Bussen). 7.2 Nummerierung Die Leibchen oder Hosen müssen mit Nummern versehen sein. (ausser Jugend/Junioren) Beim Spielen ohne Nummern wird eine Busse auferlegt. (Art Bussen) 7.3 Wahl des Tenues/Ball Die Wahl des Tenues/Ball hat die auf dem Spielplan erstgenannte Mannschaft. 7.4 Auswechseltenues Jede Mannschaft hat ein Auswechsel-Tenue (andersfarbige Leibchen) mitzubringen. Auch dieses Tenue muss den Vorschriften gemäss Art. 7.1 entsprechen. Kann eine Mannschaft nicht im Auswechseltenue antreten, sind sie nicht spielberechtigt. 7.5 Mannschaftsführer Der Mannschaftsführer ist gemäss Korbballregeln STV (Art.9.1) zu bezeichnen. Bei Nichttragen der Armbinde durch den Mannschaftsführer wird die Mannschaft gebüsst (Art Bussen) Werbung Es gelten die "Richtlinien betreffend Werbung auf Turntenues an Turnerischen Anlässen des STV". 8 Antreten 8.1 Antreten Der Spielplan gilt als verbindliches Aufgebot für die Mannschaften. Zu spätes Antreten bewirkt Forfait -Verlust des Spieles (5:0). Bei Ausnahmefällen entscheidet die KBK Region Nichtantreten einer Mannschaft Mannschaften, die einem Spiel ohne akzeptablen Grund fernbleiben, werden mit einer Busse bestraft. (Art Bussen). Tritt eine Mannschaft zu einer Spielrunde nicht an, so werden alle Spiele der Vor- oder Rückrunde forfait (5:0) gewertet. 9 Mannschaftsrückzug 9.1 Verzicht Verzichtet eine bisherige Mannschaft der 1. oder 2. Liga auf die Teilnahme an der entsprechenden Meisterschaft, rückt die den Aufstiegsberechtigten im Range folgende Mannschaft der Spielklasse nach. Ist eine Mannschaft nicht gewillt aufzusteigen, wird sie von der kommenden Meisterschaft ausgeschlossen und mit einer Busse bestraft (Art Bussen). 9.2 Nach Anmeldeschluss Wird eine Mannschaft nach Anmeldeschluss zurückgezogen oder während der Meisterschaft disqualifiziert, wird sie auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und mit einer Busse bestraft (Art Bussen). 9.3 Ausgetragene Spiele Ausgetragene Spiele gegen eine Mannschaft, die sich zurückgezogen hat oder disqualifiziert wurde, werden nicht gewertet. 10 Proteste 10.1 Anmeldung Proteste sind gemäss dem neusten Korbballreglement STV Art. 22 anzumelden. An den Abendrunden ist von der Mannschaft ein schriftlich formulierter Protest bis spätestens 7
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