Potsdam Brandenburg an der Havel Wildau 2014/15. Freizeit/Kultur Beratung Wohnen Hochschulgastronomie Finanzierung Studentenwerk

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1 Potsdam Brandenburg an der Havel Wildau 2014/15 Freizeit/Kultur Beratung Wohnen Hochschulgastronomie Finanzierung Studentenwerk

2 Gesundheit in besten Händen. AOK Studenten-Service AOK STUDENTEN-SERVICE IHRE EXPERTEN AN DER UNI POTSDAM Egal ob für Ihr Studium, die Karriere oder das Studentenleben wir sind überall in Ihrer Nähe. Universität Potsdam Am Neuen Palais 10 Haus Potsdam / 87 ass-potsdam@nordost. aok.de

3 Vorwort 3 Vorwort Ganz egal ob Sie in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren, gern unterstützen wir Sie außerhalb Ihres Studiums, wenn es um soziale, kulturelle und wirtschaftliche Belange geht. Unser Wegweiser soll es Ihnen leichter machen, unsere vielfältigen Angebote kennenzulernen. Das Aktuellste erfahren Sie immer auf unseren Internetseiten unter: Wegen der Vielzahl der von uns be t reuten Hochschulen haben wir Informatio nen zum Studium bewusst ausgelassen. Antworten zu diesen Fragen gibt es im Studienführer, Vorlesungsverzeichnis bzw. in der Beratungsstelle der entsprechenden Hochschule. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Studentenwerk Potsdam keine Gewähr übernehmen. Für Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung dieser Broschüre sind wir immer dankbar. Vielen Dank all denen, die durch Informationen und Beiträge an der Erarbeitung des Wegweisers mitgewirkt haben. So wie allen Inserenten, die es durch ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen, dass dieses Heft kostenlos abgegeben werden kann. Ich hoffe, dass diese kleine Broschüre Ihnen viele nützliche Tipps gibt. Besonders den Studienanfängern wünsche ich einen guten Start im Land Brandenburg und einen erfolgreichen Einstieg ins Studium. Wir freuen uns auf Sie. Peter Heiß, designierter Geschäftsführer

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5 Inhalt 5 Inhalt Studentenwerk Studentenwerk? Nie gehört... 7 Das Studentenwerk Potsdam... 8 Service-Point...12 Finanzierung Ausbildungsförderung (BAföG) BAföG-Novelle Wer erhält BAföG? Wo wird der Antrag gestellt?...18 Wann sollte man den Antrag stellen? Wie ist der Höchstsatz des BAföG? Was bestimmt die Höhe des BAföG? Wie lange wird BAföG gezahlt? BAföG nach Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel Zinsloses Darlehen Stipendien Stiftungen Bundesversorgungsgesetz Bildungskredit Härtefalldarlehen Studienabschlussdarlehen Jobben neben dem Studium Hochschulgastronomie Leistungen und Preise Mensen Cafeterien Wohnen Studentenwohnheime Wohnsituation Was bietet das Studentenwerk? Antrag für Studentenwohnheimzimmer.. 54 Wohnheimtutoren Wie hoch ist die monatliche Miete? Private Zimmervermittlung Sprechzeiten der Hausmeister Übersichts-/Lagepläne Einwohnermeldeämter Meldepflicht Kommunales Begrüßungsgeld Beratung Sozialberatung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Sozialhilfe Studieren mit Kind Mutterschaftsgeld Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Studierendenkindergeld Kinderbetreuung Beratung und Hilfe für Studierende mit Handicap...92 Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden Wohnberechtigungsschein Wohngeld Gebührenermäßigungen für Rundfunk, Fernsehen und Telefon Rechtsberatung Versicherungen Psychotherapeutische Beratung Reisen STA Travel Reiseangebote Jugendherbergen Internationaler Studentenausweis (ISIC)..115 Hochschulen Freizeit und Kultur Potsdam Brandenburg an der Havel Wildau Studentenwerk Potsdam kompakt Stichwortverzeichnis Impressum Freizeit/Kultur Beratung Wohnen Hochschulgastronomie Finanzierung Studentenwerk

6 Übersicht: alle Studentenwerke in Deutschland 6 Übersicht aller Studentenwerke in Deutschland Kiel SCHLESWIG- HOLSTEIN HAMBURG Hamburg Rostock MECKLENBURG- VORPOMMERN Greifswald Oldenburg BREMEN Bremen NIEDERSACHSEN BERLIN Osnabrück Hannover Potsdam Berlin Frankfurt/O. Magdeburg Münster Bielefeld Braunschweig BRANDENBURG NORDRHEIN-WESTFALEN Paderborn SACHSEN-ANHALT Essen Dortmund (Essen-Duisburg) Bochum Göttingen Halle Wuppertal Witten Düsseldorf (Witten/Herdecke) Kassel Leipzig SACHSEN Freiberg Dresden Aachen Köln HESSEN Siegen Marburg Bonn THÜRINGEN Jena (Thüringen) Chemnitz Koblenz Gießen (Chemnitz-Zwickau) RHEINLAND-PFALZ Frankfurt/M. Mainz Darmstadt Trier Kaiserslautern SAARLAND Saarbrücken Mannheim Heidelberg Karlsruhe Stuttgart Würzburg Bayreuth (Oberfranken) Erlangen (Erlangen-Nürnberg) BAYERN Regensburg (Niederbayern/Oberpfalz) Tübingen (Tübingen-Hohenheim) BADEN-WÜRTTEMBERG Freiburg Ulm Konstanz (Seezeit Bodensee) Augsburg München

7 Studentenwerk 7 Studentenwerk? Nie gehört Das werden sich viele fragen, wenn sie das Wort Studentenwerk zum ersten Mal hören. Studiert wird doch eigentlich an einer Uni - versität oder Hochschule. Dort befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Labors. Da wird mir Wissen vermittelt, muss ich zur Prüfung und kann in die Forschung einsteigen. Wozu dann noch ein Studentenwerk? Macht man sich dann aber weitergehende Gedanken, muss man sich fragen:»wie finanziere ich mein Studium?Wo wohne ich während des Studiums?Wo kann ich gut und preiswert essen?«es muss also doch noch etwas geben, was das Studium wirtschaftlich ermöglicht und seine Durchführung erleichtert. Genau hier setzt die Tätigkeit der Studentenwerke ein. Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Belange der Studierenden außerhalb des eigentlichen Studiums kümmern. Dazu gehören die Durchführung des Bundesausbildungsför - derungsgesetzes (BAföG), die Bereitstellung von preisgünstig em Essen und Zimmern in Studentenwohnanlagen sowie die gesundheitli che, soziale und kulturelle Betreuung und Beratung der Stu dierenden. Die Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studenten - werk (DSW) zusammengeschlossen. Das DSW organisiert den Erfah - rungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Studentenwerken und führt Schulungen der Mitarbeiter durch. Es vertritt die sozialpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bund und den Ländern. Studentenwerk Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11, Berlin Tel.: 030/ , Fax: dsw@studentenwerke.de Internet:

8 Studentenwerk Das Studentenwerk Potsdam 8 Das Studentenwerk Potsdam Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18. September 1990 nahm das Studentenwerk Potsdam zum 1. Januar 1991 seine Arbeit auf. Es ist für die Betreuung von ca Studierenden zuständig. Diese verteilen sich auf die Universität Potsdam Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Fachhochschule Potsdam Technische Hochschule Wildau [FH] Fachhochschule Brandenburg Unsere 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Studienfinanzierung (BAföG), Mensen und Cafeterien, Wohnen und Bauen, Soziale Dienste und Zentrale Verwaltung arbeiten, wollen den Studierenden gute Studienbedingungen bieten. Wir sind bestrebt, unseren Service ständig zu verbessern. Leitbild Das Studentenwerk Potsdam ist ein leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen für Studierende. Es orien tiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden. Damit schafft es die sozialen Rahmen bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Das Studentenwerk Potsdam ist ein Teil des Lebensraums Hochschule im Land Brandenburg. Unser Ziel ist Versorgung und Betreuung Studierender in hoher Servicequalität. Leistungswille, Qualität und Kreativität der Bediensteten des Studentenwerks bilden die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, ebenso Wirtschaftlichkeit und partnerschaft liche Zusammenarbeit mit den Studierenden, den Hochschulen und den Kommunen. Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam: Babelsberger Straße 2, Potsdam (Eingang Lange Brücke) Postanschrift: PF , Potsdam Tel.: 03 31/ , Fax: post@studentenwerk-potsdam.de Internet: Das Studentenwerk Potsdam ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Seine Organe sind der Verwal-

9 9 Das Studentenwerk Potsdam befindet sich verkehrsgünstig und zentral in den Potsdamer Bahnhofspassagen. tungsrat und die Ge - schäftsführerin. Der Verwaltungsrat setzt sich aus sechs Studierenden, fünf nicht studentischen Hochschulangehörigen, einer Person des öffentlichen Lebens, einem von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellten Vertreter sowie einem Bediensteten des Studentenwerks zusammen und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnheime um nur die größten Bereiche zu nennen, zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus Sozialbeiträgen (Semesterbeitrag) der Studierenden. Zu Beginn jeden Semesters muss jeder Studierende seinen Beitrag in Höhe von zurzeit 50,00 Euro an das Studenten - werk zahlen. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Frei - zeit unfallversicherung der Studierenden, die Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen und Freitische für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziert. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt. Studentenwerk

10 Studentenwerk Das Studentenwerk im Überblick 10 Das Studentenwerk Potsdam im Überblick Service-Point Regine Gallinat Öffentlichkeitsarbeit Gudrun Wewetzer Zentralabteilung Peter Heiß Sekretariat: Nicole Rochlitz Rechnungswesen Peter Heck Allgemeine Verwaltung Kersten Tota Personalstelle Kerstin Wolf EDV Thomas Gottschlich Sozialberatung Karolin Kozur Jobvermittlung Roswitha Körber Psychotherapeutische Beratung Anne Hermanns, Potsdam Nicole Kiesow, Brandenburg a.d.h. Kay-Uwe Christoph, Wildau Amt für Ausbildungsförderung Mike Duckerschein Sekretariat: Sieglinde Ahlefeldt Rückforderung: Barbara Cikrit Hauptsachbearbeiter Widersprüche: Robert Probst HauptsachbearbeiterInnen Astrid Naumann Peter Radeck Caroline Schulz SachbearbeiterInnen Anna-Sophia Unterdörfer (A, Ba-Bann) Corinna Gonzalez (Bano-Bz) Kerstin Bürth (C, D, E) Luisa Pasewald (F, Ga-Gri) Kathleen Götze (Gro-Gz, Ha-Hop) Frank Meinzenbach (Hor-Hz, I, J, Ka-Kl) (wird ab neu besetzt) Simone Mart (Km-Kur) Michaela Schuster (Kus-Kz, L, Ma-Mans) Tina Siebert (Mant-Mz, Na-Ng) René Wünsch (Ni-Nz, O, P, Q, Ra-Reb) Gabriele Beyer (Rec, Rz, Sa-Schmidt, L.) Cindy Bümsen (Schmidt, M.-Stee) Stefanie Götzky (Stef-Sz, T, U, Z) Doris Wefers (V, W, X, Y) (ab Frank Meinzenbach) Personelle Änderungen ab 1. November 2014: Geschäftsführer: Peter Heiß Leiter der Zentralabteilung: Mike Duckerschein Leiter(in) des Amtes für Ausbildungsförderung: N. N. (bei Redaktionsschluss)

11 11 Verwaltungsrat Geschäftsführerin Karin Bänsch Wohnen und Bauen Roland Heinke Sekretariat: Petra Lebek Innenrevision Thomas Gottschlich Sekretariat Angelika Hauschildt Mensen und Cafeterien Corinna Hagemeister Sekretariat: Marion Schäfer Studentenwerk Wohnen Ronald Ostermann Zentrale Wohnheimverwaltung Gundel Kühnel, Matthias Eschen, Marina Schwanke Verwaltungseinheit Potsdam, Kaiser-Friedrich-Str. Monika Schildknecht Verwaltungseinheit Potsdam, Forststr. Gunter Ritscher Verwaltungseinheit Golm Mario Mainka Verwaltungseinheit Potsdam, Breite Str. Ralph Rammelt Verwaltungseinheit Potsdam, Park Babelsberg Detlef Gabsch Verwaltungseinheit Studentendorf Potsdam, Stahnsdorfer Str. Frank Körber Verwaltungseinheit Wildau Olaf Kauer Verwaltungseinheit Brandenburg Martin Schäricke Bauen Anett Wallasch Zentrale Verwaltung der Mensen und Cafeterien Zentraleinkauf: Tobias Hille Mensa Potsdam, Am Neuen Palais Frank Ehrlich Cafeteria Am Neuen Palais Mathias Gutewort Mensa und Cafeterien Golm Ingo Habermann Mensa Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. Gerd Freitag Mensa und Cafeteria Potsdam, Griebnitzsee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Brandenburg Norbert Fröhnel Mensa und Cafeteria Wildau Thomas Schreiner Cafeteria»filmriss«Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Potsdam, Pappelallee Thomas Wiegner Stand: Juli 2014

12 Studentenwerk Servicepoint 12 Service-Point im Studentenwerk Im Service-Point gibt es Informationen zu den Leistungen des Studentenwerks und es wird Ihnen bei Orientierungsproblemen in der Stadt geholfen. BAföG-Formblätter und die Publikationen des Studenten werks sind hier erhältlich und der Internationale Studentenausweis (ISIC) wird verkauft. Ebenso können Sie die Waschkarten für die Automaten in den Wohnheimen erwerben und aufl aden lassen. Der Service-Point befindet sich im Foyer. In unmittelbarer Nähe laufen die aktuellen Angebote der Jobvermittlung über einen Bildschirm. Der Service-Point im Foyer des Studentenwerks ist täglich geöffnet hier liegen auch Infos und Prospekte aus.

13 13 Studentenwerk Studentenwerk Potsdam Service-Point Babelsberger Straße 2, Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/ , Fax: Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr

14 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 14 Ausbildungsförderung»Ohne Moos nichts los!«dieses Sprichwort hat auch für das Studium seine Gültigkeit. Schließlich benötigt man Studienmaterialien, muss ab und zu mal was essen, wohnt man nicht Zuhause, wird Miete abverlangt, das Studentenwerk braucht den Semester beitrag und auf die einen oder anderen schönen Dinge des Lebens möchte man auch nicht vollständig verzichten. Auch wenn es eine Reihe von Ver günstigungen für Studierende gibt, ganz ohne Geld geht es nicht. Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten darüber informieren, wie man als Studierender zu Geld kommen kann. Achtung! Das Studentenwerk Potsdam ist nur für die Gewährung von Ausbildungsförderung zuständig, wenn das Studium oder vorgeschriebene Praktikum in Deutschland durchgeführt wird. Für die Förderung im Ausland gibt es für jedes Land ein speziell benanntes Auslandsamt. Also Studienabschnitte im Ausland rechtzeitig beim Studentenwerk Potsdam anzeigen, um Rückforderungen zu vermeiden. Eine Änderung des Ausbildungsortes ist zwingend anzuzeigen. 23. BAföG-Novelle Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbesserten sich zum Wintersemester 2010/11. Die Förderungssätze wurden um 2 Prozent und der Elternfreibetrag um 3 Prozent angehoben. Studierende mit eigenem Wohnsitz und eigener Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu 670,00 Euro im Monat beanspruchen. Stipendien, die aus leistungsbezogenen Gründen gezahlt werden, werden nicht durch entsprechende Kürzung des»bafög«wieder aufgezehrt; sie bleiben daher bis zu 300,00 Euro monatlich anrechnungsfrei. Auch wurde die Altersgrenze bei der Förderung von Masterstudien gängen von 30 auf 35 Jahre angehoben. Ziel ist es, den Absolventen von Bachelorstudiengängen nach einer ersten

15 15 Berufsphase auch später noch den Einstieg in ein Masterstudium zu ermöglichen. Wer kann Ausbildungsförderung erhalten? Nach Maßgabe des BAföG besteht für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ein Rechtsan spruch auf Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung ent sprechenden Ausbildung ( 1 und 8 BAföG). Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn sie die in 8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen. Da die Veränderungen sehr umfangreich sind, informieren Sie sich bitte im BAföG-Amt. Finanzierung Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Diese Eignung wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an einem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Im Flyer sind alle Infos und Änderungen kompakt und mit Berechnungsbeispielen vorgestellt.

16 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 16 Dirk erhält elternunabhängige Förderung. Er hat bereits eine dreijährige Berufsausbildung absolviert und war anschließend drei Jahre erwerbstätig. Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Aufnahme des Studiums das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr bereits voll endet hat. Diese Altersbegrenzung gilt jedoch nicht, wenn die Hochschulzulassung über den zweiten Bildungsweg erworben bzw. nachgeholt wurde oder persönliche bzw. familiäre Gründe ursächlich für die späte Studienaufnahme waren. Derartige Ausnahmevoraussetzungen liegen gemäß 10 Abs. 3, Satz 2, Nr. 1-4 BAföG vor, wenn: 1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung zu einer Hochschule erworben hat, 1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,

17 17 1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach 7Abs.2 Nr. 2 oder 3 aufnimmt, 2. (weggefallen) 3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu be - ginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder 4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat. Satz 2, Nr. 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt der Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt. Finanzierung Konkret: Studierende erhalten bei der Erfüllung der Förderungsvoraussetzung Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ab dem 5. Fachsemester werden Studierende grundsätzlich nur dann weiter gefördert, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden.

18 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 18 Wo kann der Antrag gestellt werden? Alle Studierenden der Universität Potsdam der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF der Fachhochschule Potsdam der Fachhochschule Brandenburg der Technischen Hochschule Wildau [FH] der Fachhochschule für Sport und Management des Theologischen Seminars des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden können ihre Antragsformulare beim Studentenwerk Potsdam erhalten und abgeben. Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden. Unter oder Dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und abgeben bzw. abschicken. Auskünfte zur Gewährleistung von Ausbildungsförderung und zum Vollzug des BAföG erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam. Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2, Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/ , Sprechzeiten: Dienstag Uhr, Uhr Donnerstag Uhr Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten.

19 19 Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen und im Internet bekannt gegeben. Amt für Ausbildungsförderung Abteilungsleiter: Mike Duckerschein, ab : N.N. Tel.: 03 31/ , -301, Fax: Finanzierung Buchstaben Bearbeiter/ Telefon: -innen 03 31/ studentenwerk potsdam.de A, Ba-Bann Anna-Sophia Unterdörfer unterdoerfer@... Bano-Bz Corinna Gonzalez gonzalez@... C, D, E Kerstin Bürth buerth@ F, Ga-Gri Luisa Pasewald pasewald@... Gro-Gz, Ha-Hop Kathleen Götze goetze@... Hor-Hz, I, J, Ka-Kl Frank Meinzenbach meinzenbach@ (wird ab neu besetzt) Km-Kur Simone Mart mart@... Kus-Kz, L, Ma-Mans Michaela Schuster schuster@... Mant-Mz, Na-Ng Tina Siebert siebert@... Ni-Nz, O, P, Q, Ra-Reb René Wünsch wuensch@... Rec, Rz, Sa-Schmidt, L. Gabriele Beyer beyer@... Schmidt, M.-Stee Cindy Bümsen buemsen@... Stef-Sz, T, U, Z Stefanie Götzky goetzky@... V, W, X, Y Doris Wefers wefers@... (ab Frank Meinzenbach)

20 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 20 Wann sollte der Antrag gestellt werden? Der Erstantrag sollte sofort nach Erhalt eines Studienplatzes gestellt werden. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später nachgereicht werden. Durch eine unverzügliche Antragstellung wird gesichert, dass eventuell auftretende schwierige Fragen und Probleme bei der Antragsbearbeitung frühzeitig geklärt werden können. Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Bis zur ersten Zahlung ist mit einer Wartezeit von bis zu zehn Wochen ab Antragstellung zu rechnen. Die Erteilung der Bescheide erfolgt schon vorab. Weiterförderungsanträge bzw. Wiederholungsanträge sind, um eine möglichst lückenlose Förderung zu gewährleisten, zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen aktuellen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Der erste Kontakt mit dem BAföG-Amt und den anderen Abteilungen des Studentenwerks wird oft bei den Hochschulinformationstagen geknüpft.

21 21 Wie ist der Höchstsatz der Ausbildungsförderung? Der Grundbedarf nach dem BAföG, der im Regelfall jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen geleistet wird, ist davon abhängig, ob der Studierende noch bei den Eltern lebt oder ob er eine eigene Wohnung bewohnt. Wegen dieser unterschiedlichen Bedingungen muss das BAföG von pauschalen Bedarfssätzen ausgehen, die die Basis für die Berechnung bilden. Finanzierung BAföG-Bedarfssätze für Studierende in Deutschland bzw. innerhalb der EU (Angaben in Euro) Bedarfssätze bei den Eltern nicht bei den Eltern für Studierende wohnend wohnend Grundbedarf 373,00 373,00 Bedarf für die Unterkunft 49,00 224,00 Regelbedarf 422,00 597,00 Krankenversicherungszuschlag 62,00 62,00 Pflegeversicherungszuschlag 11,00 11,00 Maximalbedarf 495,00 670,00 Für die Mietkosten wird eine Pauschale gezahlt. Der Umstand, dass Studierende nicht bei den Eltern wohnen, kann durch Vorlage des Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag. Für das erste Kind gibt es 113,00 Euro im Monat, für jedes weitere Kind 85,00 Euro. Der Zuschlag wird als (Voll-)Zuschuss geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein entsprechender Antrag, der bis spätestens zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes

22 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 22 beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein muss. Die Zahlung erfolgt für Kinder, die die Altersgrenze von 10 Jahren noch nicht erreicht haben. Wovon wird die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt? Nach dem BAföG bilden Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern die kon - kre ten Berechnungsgrundlagen für die Förderung. Sie sind auch in dieser Reihenfolge zur Anrechnung zu bringen. Reicht bei einem verheirateten Auszubildenden das eigene Einkommen und Vermö gen sowie das Einkommen seines Ehegatten zur Deckung des Be darfs nicht aus, ist auch das Einkommen der Eltern anzurechnen. Das Kindergeld gilt seit nicht mehr als Einkommen. In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern des Antragstellers die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Dabei sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung der Eltern zu berücksichtigen sind (Angaben in Euro): die Eltern sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt 1.605,00 die Eltern leben dauerhaft getrennt oder sind geschieden (je Elternteil), verwitwet, ledig 1.070,00 für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte 485,00 für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten des Einkommensbeziehers 535,00

23 23 Einkommen der Eltern bleiben gemäß 11 Abs. 3 BAföG außer Betracht (elternunabhängige Förderung), wenn der Auszubildende bis zum Beginn des Ausbildungsabschnittes a) das 30. Lebensjahr vollendet hat, b) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig war, c) nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbil dung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war. Dieser Sachverhalt wird grundsätzlich durch das Amt für Ausbildungsförderung geprüft und kann nicht beantragt werden. Finanzierung Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt? Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, längstens jedoch bis zum letzten Prüfungsteil, gewährt. Über die Förde rungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungs - förderung nur in bestimmten, im Gesetz geregelten Ausnahmefällen ( 15 Abs. 3 Nrn. 1-5 BAföG) geleistet. Über mögliche Ausnahmen informiert Sie Ihr BAföG-Amt. Aber auch außerhalb dieser Ausnahmefälle besteht nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ein Anspruch auf Hilfe zum Studienabschluss in Form eines verzinsten Bankdarlehens, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde. Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens

24 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach ( 15) Abs. 3 Nrn. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Kann BAföG nach einem Studienabbruch oder Wechsel der Fachrichtung gewährt werden? Die für den Sachverhalt maßgebliche Regelung des 7 Abs. 3 BAföG bestimmt, dass Ausbildungsförderung für eine andere Aus bildung nur geleistet wird, wenn der Auszubildende aus wichti gem oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. So wird die Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen aus wichti gem Grund einen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vollzogen haben. Damit ist ein späterer Wechsel so gut wie ausgeschlossen, wenn der Anspruch auf BAföG nicht entfallen soll. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Der wichtige Grund muss sich stets auf die Aufgabe der bisherigen Ausbildung beziehen. Damit ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, müssen die erforderlichen Konsequenzen unverzüglich gezogen werden, d.h. die bisherige Ausbildung muss sofort abgebrochen werden. Ob für die bisherige Ausbildung Förderung erbracht wurde, ist bei der Beurteilung des Fachrichtungswechsels unerheblich.

25 25 Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn: der Auszubildende während der Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, dass die bisherige Ausbildung nicht seinen Neigungen entspricht (Neigungswandel), der Auszubildende trotz hinreichender Bemühungen keine durchschnittlichen Leistungen erzielen kann (Eignungsmangel); schlechte Leistungen allein begründen jedoch noch keinen Eignungsmangel; ein Mangel der Eignung zum Studium überhaupt ist kein wichtiger Grund, ein Wandel der Weltanschauung bei einer weltanschaulich gebundenen Ausbildung vorliegt, der Auszubildende von einem Parkstudium zum Wunschstudium in sogenannte NC-Fächer wechseln möchte (auch nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters möglich). Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten ist dagegen kein wichtiger Grund. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Aus - bildung wird in der Regel vermutet, dass der Wechsel oder Abbruch aus wichtigem Grund stattfindet, wenn dieser bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Werden aus der aufgegebenen Ausbildung Fachsemester auf die neue Ausbildung angerechnet, sind diese zu berücksichtigen. Ein»unabweisbarer Grund«liegt nur dann vor, wenn keine Wahl mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen Fachrichtung und einem Wechsel besteht (Beispiel: unfallbedingte Querschnittslähmung eines Sportstudenten). Das endgültige Nicht - bestehen einer Prüfung ist kein unabweisbarer Grund. Die Gründe für den Wechsel der Fachrichtung sind dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich und nachvollziehbar bekannt zu geben. Finanzierung

26 Finanzierung Ausbildungsförderung BAföG 26 Wie wird das beim Bezug von BAföG gewährte zinslose Darlehen getilgt? Die Verwaltung und Einziehung des beim Bezug von BAföG seit dem Wintersemester 1990/91 eingeführten zinslosen Darlehens an die Studierenden in Höhe von 50 % der gewährten Ausbildungsförderung wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln durchgeführt. Dieses Amt erteilt den Studierenden etwa vier Jahre und vier Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld festgestellt wird. Zugleich wird dem Studierenden ein Bescheid zugestellt, in dem der Rückzahlungszeitraum und die Höhe der Raten festgesetzt werden. Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem begonnen haben, sind höchstens Euro zurückzuzahlen. Einzelfallbezogene Rückfragen oder konkrete Anträge zur Darlehens tilgung sind aus Zuständigkeitsgründen ausschließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu richten. Gleiches gilt für Mitteilungen über Veränderungen des Wohnortes. Dieses Amt erteilt alle im Rahmen der Darlehenstilgung erforderlichen Bescheide, insbesondere den Feststellungsbescheid, den Rückzahlungsbescheid, den Bescheid über leistungsabhängigen Darlehenserlass, den Darlehenserlass bei besonders zügigem Studium, den Darlehenserlass für Behinderte, den Darlehenserlass bei vorzeitiger Rückzahlung, den Freistellungsbescheid wegen geringen Einkommens und den Darlehenserlass wegen Kinderbetreuung. Die Rückzahlungspflicht beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt seit dem 1. Juli 1990 mindestens 105,00 Euro.

27 Finanzierung Stipendien 27 Stipendien Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Um das zu realisieren, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Mit dem Deutschlandstipendium soll begabten und leistungsstarken Studierenden in Deutschland der Rücken gestärkt werden. Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendien programms werden von den Hochschulen vergeben. Weitere Informationen unter: Finanzierung Darüber hinaus gibt es noch Stipendien überregionaler Stiftungen. Die Vergabe dieser Stipendien ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bewerber sollten jedoch beachten, dass Institutionen, die für die Förderung öffentliche Mittel einsetzen, im Sinne des BAföG als Begabtenförderungswerke gelten. Unabhängig von der Höhe des Stipendiums ist in diesem Fall eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG ausgeschlossen. Nachfolgend ist eine Aus wahl von Stiftungen aufgeführt, die auch Studienförde rung anbieten und an die sich Studierende bei entsprechender Eignung wenden können.

28 Finanzierung Stipendien Stiftungen 28 Stiftungen Cusanuswerk Bischöfl. Studienförderung e. V. Baumschulallee 5, Bonn Tel.: 02 28/ Internet: Evangelisches Studienwerk e. V. Haus Villigst Iserlohner Str. 25, Schwerte Tel.: / info@evstudienwerk.de Internet: Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.v. Postfach , Berlin Tel.: 030/ Internet: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Godesberger Allee 149, Bonn Tel.: 02 28/88 30 Internet: Friedrich-Naumann-Stiftung Abteilung Begabtenförderung Karl-Marx-Str. 2, Potsdam Tel.: 03 31/ Internet: Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Str. 39, Düsseldorf Tel.: 02 11/ Zentrale@Boeckler.de Internet: Für deutsche katholische Studierende mit überdurchschnittlicher Begabung bei aktiver Teilnahme an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes, Ferienakademien etc. Für evangelische Studierende mit dem Ziel der Fortbildung und Beratung über das Studium hinaus. Für jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit besonderer Begabung. Für Studierende mit überdurchschnittlicher Qualifikation und aktivem Interesse und Engagement an gesellschaftspolitischen Problemen. Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher Begabung und politischem und gesellschaftlichem Engagement. Für Arbeitnehmerkinder in Abhängigkeit von der sozialen Lage und bei gewerkschaftlichem Engagement.

29 29 Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstr. 33, München Tel.: 089/ Internet: Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. Rathausallee 12, St. Augustin Tel.: / zentrale-bk@kas.de Internet: Stiftung der Deutschen Wirtschaft Studienförderwerke Klaus Murmann Breite Str. 29, Berlin Tel.: 030/ sdw@sdw.org Internet: Studienstiftung des Deutschen Volkes e. V. Ahr-Str. 41, Bonn Tel.: 02 28/ sdv@studienstiftung.de Internet: Heinrich-Böll-Stiftung Schumannstr. 8, Berlin Tel.: 030/ Internet: Für Studierende, von denen besondere wissenschaftliche Leistungen zu erwarten sind und die bereit sind, sich gemeinnützig zu engagieren. Für hochbegabte, politisch engagierte Studierende, die den fach - lichen und politischen Gedankenaustausch pflegen. Für Studierende aller Fachrichtungen, die grundsätzliche Eignung für Fach- und Führungspositionen erkennen lassen. Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, die besondere Leistungen erwarten lassen. Für Studierende, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement erwarten lassen. Finanzierung

30 Finanzierung Darlehen 30 Darlehen Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach 27 des Bundesversorgungs - gesetzes (BVG) haben Waisen, die Renten oder Waisenhilfe nach dem BVG beziehen sowie Kriegsbeschädigte, die Rente nach dem BVG beziehen, für ihre Kinder. Auf diese Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Studierende, die Anspruch auf diese Beihilfe haben, sollten daher ihren Anspruch möglichst noch vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG geltend machen. Die Anträge sind an die Hauptfürsorgestelle zu richten, in deren Regierungsbezirk der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bildungskredit Der Bildungskredit ist eine Fördermöglichkeit für Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung muss bestanden sein). Die Leistungen nach dem zweiten Semester müssen nachgewiesen werden. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen einkommensunabhängig, auch von den Eltern. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monat li chen Raten von 100,00 Euro, 200,00 Euro oder 300,00 Euro ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR zzgl. eines Verwaltungskostenaufschlags in Höhe von einem Prozent. In der Regel werden deutsche Staats-

31 31 bürger gefördert. Ausländische Auszubildende müssen noch spezielle Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszu bildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters erhalten. Bewilligt werden die Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet, beim BVA oder Ihrem BAföG-Amt. Die Leistungsbewilligung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Förderbank. Finanzierung Kontaktadressen: Bundesverwaltungsamt Abt. IV Bildungskredit, Köln Tel.: / Internet: KfW Bankengruppe Palmengartenstr. 5-9, Frankfurt am Main Tel.: 069/ Internet: Ab sofort können sich Studierende bei verschiedenen Banken und Sparkassen oder bei der KfW Förderbank unter umfassend über einen Studienkredit informieren. Härtefalldarlehen Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, die sich unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden,

32 Finanzierung Darlehen 32 können über das Amt für Ausbildungsförderung bei der Geschäftsführerin des Studentenwerks ein Härtefalldarlehen be antragen. Um ein solches Darlehen, das keinen Rechtsanspruch begründet und bis zu max. 500,00 Euro gewährt werden kann, zu erhalten, muss der Beantragende seine Bedürftigkeit nachweisen. Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können sein: der vom Antragsteller nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen, ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln, nichtplanbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankungen, sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe, z.b. Aufwendungen für Kinderbetreuung. Weitere Einzelheiten sind der Richtlinie über die Gewährung von Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, welche im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden kann, zu entnehmen. Studienabschlussdarlehen Der Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam will bedürftigen Studierenden durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Er richtet sich ausschließlich an Studierende im Erststudium, die ihr Studium in längstens zwei Semestern abschließen können. Eine Darlehensgewährung ist ausgeschlossen, wenn die notwendigen Studienaufwendungen, insbesondere die Lebenshaltungskosten, vollständig durch Maßnahmen anderer privater oder staatlicher Träger (bspw. durch den Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) abgesichert

33 33 werden können. Die Darlehenshöhe ist auf den 12-fachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus leben, begrenzt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in einer Höhe von maximal 1/12 der gesamten Darlehenssumme. Für den Antrag sind folgende Unterlagen persönlich im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen: ausgefüllter Darlehensvertrag auf Formblatt mit Angaben zum Verwendungszweck, Einkommens- und Vermögensnachweis, Nachweis der Unterhaltspflichten, Nachweis der Studienleistungen, Immatrikulationsbestätigung oder Bestätigung, dass sich der Antragsteller im Examen befindet, Bürgschaftserklärung, eigene Bankverbindung und Einzugsermächtigung auf Formblatt, Benennung von zwei Adressgaranten. Weitere Informationen sind der Richtlinie für die Vergabe von Stu - dienabschlussdarlehen durch den Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam zu entnehmen. Sie kann im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine individuelle Beratung während der allgemeinen Sprechzeiten sowie nach vorheriger Absprache bei Herrn Duckerschein, Zi. 4.23, möglich. Finanzierung Persönliche und diskrete Beratung bei finanziellen Fragen und Problemen.

34 Finanzierung Jobs 34 Jobben neben dem Studium Viele Studierende arbeiten neben dem Studium oder bessern die Kassenlage während der Semesterferien auf. Sie arbeiten in der Regel in drei Fallgruppen, die hier etwas näher vorgestellt werden. Fallgruppe 1: Geringfügige Beschäftigung/450-Euro-Job/Minijob (Kombination der Fallgruppe 1 mit der unten beschriebenen Fallgruppe 3 möglich) Hier sind Studierende angesprochen, die auf Dauer angelegte Beschäftigungen als Arbeitnehmer/innen mit einem Monatsentgelt von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro ausüben. Bei mehreren Minijobs gilt das Folgende nicht, wenn die Arbeitsverdienste zusammengerechnet mehr als 450,00 Euro je Monat betragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Minijobs bei der Minijob- Zentrale zu melden. 1. Geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 30 % an die Minijob-Zentrale ab: a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man zwar grundsätzlich steuerpflichtig, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob aber pauschal mit 2 % übernehmen. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitgeber/innen zahlen 13 % Pauschalbeitrag für die dauerhaft geringfügig Beschäftigten, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also einschließlich der Familienversicherten. Dies gilt nicht bei einer privaten Krankenversicherung.

35 35 Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung, pauschale Beiträge fallen nicht an. c) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung. Als Arbeitnehmer/in bleibt man versicherungsfrei, wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen wurde und das Arbeitsentgelt 400,00 Euro im Monat nicht übersteigt. (Auf die Versicherungsfreiheit können Sie jedoch verzichten und mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung erwerben.) Für alle anderen 450-Euro-Jobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen wurden, beträgt der Eigenanteil der Arbeitnehmer/innen 3,9 %. Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kann man sich jederzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist dann allerdings bis zum Ende der Beschäftigung bindend. Finanzierung Lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon ) beraten, bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichten. Andernfalls könnte beispielsweise eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder die Förderung der Riester-Rente entfallen.. 2. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen Eigenanteil von 13,9 % zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 12 % (2 % Lohnsteuer einschließlich Solidaritäts- und Kirchensteuer, 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung) an die Minijob-Zentrale ab (sonst wie oben).

36 Finanzierung Jobs 36 Fallgruppe 2: Mehr als geringfügige Beschäftigung Hier sind Studierende angesprochen, die regelmäßig mehr als 450,00 Euro im Monat verdienen. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2014: 8.354,00 Euro) bleibt, erhält man die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen (z.b. Wochenend- oder Nachtarbeit). c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungspflichtig. Allerdings gelten im sogenannten Niedriglohnsektor von 450,01 bis 850,00 Euro/Monat für den Arbeitnehmer reduzierte Rentenbeiträge (Aufstockung auf vollen Beitragsanteil jederzeit möglich). Je nach der Höhe des Lohnes steigt der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von aktuell max. 9,45 %, während der Arbeitgeber von 450,01 bis 850,00 Euro/ Monat immer 9,45 % zahlt. BAföG-Empfänger aufgepasst: Wenn das monatliche eigene Einkommen mehr als 400,00 Euro beträgt, dann gibt es Abzüge beim BAföG.

37 37 Fallgruppe 3: Jobben während der Semesterferien (Kombination der Fallgruppe 3 mit Fallgruppe 1 möglich) Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, auch wenn die Beschäftigung länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird. c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man grundsätzlich versicherungspflichtig. Beitragssatz 2014: 18,9 %. Die Beiträge tragen grundsätzlich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, also je 9,45 %. Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt. Finanzierung Viele müssen ihr Studium selbst finanzieren und arbeiten in einem Minijob.

38 Finanzierung Jobvermittlung 38 Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder im Voraus vertraglich oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Wer sich nicht unter den Fallgruppen 1-3 wiederfindet, arbeitet wie jede/r normale Arbeitnehmer/in (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig). Weitere Informationen auch zu Praktika unter: Jobvermittlung im Studentenwerk Unternehmen fast aller Branchen und Privatpersonen wenden sich an das Studentenwerk, um Aushilfskräfte für die Urlaubszeit und in Drucksituationen vermittelt zu bekommen. Für die Arbeit der Jobvermittlung wurden Richtlinien erstellt, die im Studentenwerk Potsdam aushängen und auch im Internet veröffentlicht sind. Die Anmeldung in der Jobvermittlung erfolgt seit Januar 2013 online unter Das gilt auch für Studierende, die bereits bis 2012 in der Jobvermittlung erfasst waren, denn die Stellenvermittlung läuft nur noch über das Onlineportal. Hinterlegen Sie dort auch die notwendigen Dokumente: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung evtl. Kopie der Arbeitserlaubnis. Nach der Erstanmeldung kommen Sie bitte noch persönlich in die Jobvermittlung.

39 39 Bringen Sie die oben genannten Dokumente im Original und 5,00 Euro Gebühr mit. (Die Gebühr fällt nur für die Studierenden an, die bisher noch nicht in der Jobvermittlung registriert sind.) Nach erfolgter»aktiv«- Schaltung können Sie sich die Angebote nicht nur anzeigen lassen, sondern auch Ihr Interesse an einem Job gegenüber dem Studentenwerk signalisieren. Danach erhalten Sie den Vermittlungsschein mit den Daten des Auftraggebers. Bitte nehmen Sie in den folgenden 24 Stunden mit ihm Kontakt auf. Finanzierung Studentenwerk Potsdam Jobvermittlung Babelsberger Straße 2, Potsdam (Eingang Lange Brücke) Sachbearbeiterin: Roswitha Körber, Tel.: 03 31/ Sprechzeiten: Dienstag Uhr, Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau wer den durch Aushänge an den Fachhochschulen und im Internet bekannt gegeben. Interessierte Studierende können sich auch an die Arbeitsagenturen in Potsdam und Brandenburg an der Havel wenden. Jeder, der bei seiner Tätigkeit erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbaren Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen, dies gilt vor Aufnahme der Arbeit. Die dazu notwendige Belehrung und im Anschluss ausgestellte Bescheinigung erhalten Sie in den Gesundheitsämtern. Uwe Steinbrich/pixelio.de

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