Das Abstandsflächen recht in Bayern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Abstandsflächen recht in Bayern"

Transkript

1 Das Abstandsflächen recht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Dr. Franz Dirnberger Direktor Bayerischer Gemeindetag 2., überarbeitete Auflage, 2011 ) BOORBERG

2 Vorwort 5 Übersicht 7 Literatur 13 A. Einführung 1 15 I. Eine - äußerst - kurze Geschichte der Abstandsflächen II. Zwecksetzungen der Abstandsflächen 9 18 III. Verhältnis von Bauplanungsrecht und Abstandsflächen IV. Nachbarschutz B. Die Grundforderung nach Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 1 BayBO) I. Erforderlichkeit von Abstandsflächen Regelungsgehalt Die erfassten Anlagen a) Gebäude b) Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO) Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung Freihalten von oberirdischen baulichen Anlagen II. Vorrang des Planungsrechts (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO) Allgemeines Notwendiger Grenzanbau (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 1. Alt. BayBO) a) Festsetzungen im Bebauungsplan b) Innenbereich nach 34 BauGB Möglicher Grenzanbau (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. BayBO) III. Behandlung von Fremdkörpern" C. Die Lage der Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 2 BayBO) I. Grundsatz (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO) II. Abstandsflächen auf öffentlichen Flächen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO) 82 48

3 III. Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO) Allgemeine Fragen Nichtüberbaubarkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Die schriftliche Zustimmung des Nachbarn D. Das Überdeckungsverbot (Art. 6 Abs. 3 BayBO) I. Grundsatz (Art. 6 Abs Halbsatz BayBO) II. Zulässige Überdeckungen (Art. 6 Abs Halbsatz BayBO) U Allgemeines Die Fallgruppen des Art. 6 Abs Halbsatz BayBO a) Außenwände mit einem Winkel von mehr als 75 Grad b) Außenwände zu einem fremder Sicht entzogenen Gartenhof c) Bauliche Anlagen, die in Abstandsflächen zulässig sind E. Das Maß der Abstandsfläche H (Art. 6 Abs. 4 BayBO) I. Grundsatz (Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO) Allgemeines Einzelfälle II. Die Wandhöhe (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO) Allgemeines Die Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt Die Schnittlinie mit der Dachhaut bzw. der Wandabschluss als oberer Bezugspunkt III. Berücksichtigung von Dach- und Giebelflächen (Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BayBO) Allgemeines Hinzurechnen von Dachhöhen Anrechnung von Dachaufbauten Hinzurechnen von Giebelhöhen F. Die Bemessung der Abstandsflächen (Art.6 Abs. 5 BayBO) I. Allgemeines

4 II. III. IV. Abhängigkeit der Abstandsfläche vom Gebietscharakter (Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO) Vorrang gemeindlicher Entscheidungen (Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO) Allgemeines Voraussetzungen a) Städtebauliche Satzungen und Satzungen nach Art. 81 BayBO b) Determinierung von Außenwänden c) Berücksichtigung der abstandsflächenrechtlichen Zwecksetzungen Rechtsfolgen Einheitlich abweichende Abstandsflächen in der umgebenden Bebauung (Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO) G. Das 16 m-privileg" (Art. 6 Abs. 6 BayBO) I. Allgemeines (Normalfall) II. Der Begriff der Außenwandlänge Die Außenwand Die Länge der Außenwand III. Nachbarschutz H. Die Experimentierklausel" (Art. 6 Abs. 7 BayBO) I. Allgemeines II. Die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 7 BayBO Rechtsnatur der gemeindlichen Satzung Satzung oder Bebauungsplan Ermessensentscheidung der Gemeinde ffl. Die Rechtsfolgen des Art. 6 Abs. 7 BayBO Veränderte Anrechnungsregeln Veränderte Abstandsflächentiefe IV. Art. 6 Abs. 7 BayBO als Paket oder Abstandsflächensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO Paketlösung des Art. 6 Abs. 7 BayBO Örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO Exkurs: Abgrenzung bauplanungsrechtlicher von bauordnungsrechtlichen Regelungen V. Text einer Mustersatzung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO

5 I. Vortretende Bauteile, Vorbauten und Dachgauben (Art. 6 Abs. 8 BayBO) I. Allgemeines II. Die Regelung im Einzelnen Vor die Außenwand tretende Bauteile (Art. 6 Abs. 8 Nr. 1 BayBO) Untergeordnete Vorbauten (Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO) a) Erfasste Vorbauten b) Größenbegrenzungen Untergeordnete Dachgauben (Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 BayBO) ]. Abstandsflächenirrelevante bauliche Anlagen (Art. 6 Abs. 9 BayBO) I. Allgemeines II. Die von Art. 6 Abs. 9 BayBO erfassten Anlagen Gebäude (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO) a) Begriffe b) Größenbegrenzungen aa) Allgemeines bb) Wandhöhe maximal 3 m cc) Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9m c) Überlange Grundstücksgrenzen d) Gesamtlänge der Grenzbebauung von 15 m (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO) Solaranlagen (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 BayBO) Stützmauern und geschlossene Einfriedungen (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO) III. Die Rechtsfolgen des Art. 6 Abs. 9 BayBO K. Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften nach Art. 63 BayBO Bayerische Bauordnung (BayBO) - Auszug 161 Stichwortverzeichnis

Übersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Übersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Übersicht Inhaltsverzeichnis 9 Literatur 13 A. Einführung 1 15 B. Die Grundforderung nach Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 1 C. Die Lage der Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 2... 79 47 D. Das Überdeckungsverbot

Mehr

Abstandsflächenrecht in Bayern

Abstandsflächenrecht in Bayern Abstandsflächenrecht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Bearbeitet von Dr. Franz Dirnberger 2., überarbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 168 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen Abstandsflächen Grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Regelungen Art. 6 Abs. 5 Tiefe 1 H mind. 3 m Kerngebiet 0,5 H mind. 3 m Gewerbe-, Industriegeb. 0,25 H mind. 3 m Art. 6 Abs. 6 Vor zwei Außenwänden

Mehr

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zulässig? Vorliegen eines qualifizierten

Mehr

IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts

IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts Vorbemerkung Bauordnungsrecht Regelt die ordnungs-/sicherheitsrechtlichen Anforderungen an ein konkretes Bauwerk Generalklausel, Art.3 Abs.1 BayBO Bauliche Anlagen

Mehr

II. Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes

II. Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes Seite Rn Abkürzungen... 15 1 Literatur... 21 1 A. Einführung... 23 1 I. Sitz der Materie im Landesbaurecht...... 23 1 1. Allgemeines...... 23 1 2. Sachlicher Anwendungsbereich der LBO... 24 3 3. Abstandsflächenrechtliche

Mehr

Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS)

Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS) Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS) Vom 11. Juli 2016 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006 232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur

Mehr

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg

Mehr

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot B. Abstandsflächengebot I. Grundsatz 1. Allgemeines 5 Abs. 1 Satz 1 LBO ordnet an, dass vor Außenwänden 1 von (oberirdischen) 2 baulichen Anlagen ( 2 Abs. 1 LBO) grundsätzlich Abstandsflächen liegen müssen

Mehr

Simon/Busse BayBO Art. 6 Rn BAYERN.RECHT

Simon/Busse BayBO Art. 6 Rn BAYERN.RECHT Seite 1 von 6 BayBO Art. 6 Abstandsflächen, Abstände Dhom/Franz/Rauscher Simon/Busse, Bayerische Bauordnung Rn. 349-352 127. EL November 2017 Januar 2009 EL 93 b) Außenwände nicht länger als 16 m aa) Regelfall

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot 28 Es gibt verschiedene Arten von Gebäuden mit unterschiedlicher baurechtlicher Relevanz, nämlich oberirdische Gebäude (vgl. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 5 Abs. 1 Satz 1 LBO). Ein Gebäude ist oberirdisch,

Mehr

Kompaktkommentar zu Artikel 6 BayBO

Kompaktkommentar zu Artikel 6 BayBO Kompaktkommentar zu Artikel 6 BayBO Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Funktion der Abstandsflächen 3 Die Prinzipien des Abs. 1 Satz 1 4 Abstandsflächen und Bauplanungsrecht 5 Lage der Abstandsflächen nach

Mehr

Newsletter 08/16. Bauordnung 2017

Newsletter 08/16. Bauordnung 2017 Dipl.-Ing. Joachim Wanjura Dipl.-Ing.(FH) Stefan Kaluza Newsletter 08/16 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beratende Ingenieure Von-der-Gablentz-Straße 19 D-13403 Berlin (Reinickendorf) Telefon

Mehr

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich

Mehr

Neubiberg Lkr. München

Neubiberg Lkr. München Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen Beispiele und Anregungen Grundsatzbeschluss des Kreistages Am 12.12.2005 2005 hat sich der Kreistag Starnberg für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie ausgesprochen und folgenden Grundsatzbeschluss

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

Bauordnung Berlin 2017

Bauordnung Berlin 2017 Dipl.-Ing. Joachim Wanjura Dipl.-Ing.(FH) Stefan Kaluza Newsletter 07/16 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beratende Ingenieure Von-der-Gablentz-Straße 19 D-13403 Berlin (Reinickendorf) Telefon

Mehr

Vortrag zur Novelle Bauordnungsrecht

Vortrag zur Novelle Bauordnungsrecht Struktur des Vortrages A B C D Vorstellung Bürokratieabbaugesetz I Novelle BauO NRW Diskussion A Vorstellung Vita 1973 geboren in Hagen 1993-2001 Studium "Architektur und Städtebau" Universität Dortmund

Mehr

Berechnungen gemäß BauO NRW 2018

Berechnungen gemäß BauO NRW 2018 Berechnungen gemäß BauO NRW 2018 Inhalt Systemvoraussetzungen... 1 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben... 2 Abstandsflächenberechnung gemäß 6 BauO NRW 2018... 3 Gebäudeklassenermittlung gemäß 2(3) BauO

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter

Mehr

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.

Mehr

Abstandsflächenrecht. Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht

Abstandsflächenrecht. Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht Abstandsflächenrecht Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht 1 Abstandsflächenrecht in Brandenburg nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Neufassung vom 17. September

Mehr

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Rechtsanwalt Fabian Gerstner München, den 25.07.2012 Einführung praktische Bedeutung von Kleinwindkraftanlagen

Mehr

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Dieses Merkblatt besteht aus 2 Teilen: 1. Beurteilung der Verfahrensfreiheit 2. Ausfüllhilfe für das Formular Antrag auf isolierte Abweichung Eine

Mehr

Geodäsie + Geoinformation einfach clever

Geodäsie + Geoinformation einfach clever Über Uns Karl-Liebknecht-Str. 101 14612 Falkensee Tel.: +49 (0) 3322 286 53-10 Fax: +49 (0) 3322 286 53-11 Email: info@geobusters.de Web: http://www.geobusters.de Geodäsie + Geoinformation einfach clever

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Marktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße

Marktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße 9/ 0/ 9/ / 0 / / 0/ 0/ 6 / 6 9 0/ / 69/ / 69 / 9 6 Erdinger Straße / Marktplatz 90/ HsNr. / 90/ 9 0,60,00 Dorfener Straße /,0 / a / / 6/ / 6/ / / / /6 / 6/ 6/ 6 / 6/ Gemeinde Taufkirchen (Vils) Bebauungsplan

Mehr

Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts

Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Teil 1: Einführung 1 Bauen Was der Bauherr zu bedenken hat I. Baufreiheit im Rechtsstaat Materiell-rechtliche Aspekte I Verfahrensrechtliche Aspekte 2 Gesetzgebungszuständigkeiten

Mehr

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,

Mehr

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung der Grundstücke- 4 Abs. 3 (3) Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot B. Abstandsflächengebot I. Grundsatz 1. Allgemeines 5 Abs. 1 Satz 1 LBO ordnet an, dass vor Außenwänden 1 von (oberirdischen) 2 baulichen Anlagen ( 2 Abs. 1 LBO) grundsätzlich Abstandsflächen liegen müssen

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. November 2010 Überschreitung hinterer

Mehr

Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/2433 31.08.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen A Problem Es

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Textliche Festsetzungen: (rechtsverbindlich seit 23.06.1998) 1 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücke Abs. 1: Die Mindestgröße der Baugrundstücke

Mehr

In Berlin gibt es derzeit keine Garagenverordnung, die die. Voraussetzungen für Stellplätze

In Berlin gibt es derzeit keine Garagenverordnung, die die. Voraussetzungen für Stellplätze Baden- Württemberg Bauantrag oder genehmigungsfreies Bauen? Maximale Grundfläche 30 m² Voraussetzungen für Stellplätze Breite: mind. 2,50m, Garagen Tiefe (Länge): mind. 5m Mindestabstände zwischen Garage

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

Zielkatalog: 1. Wohngebäude

Zielkatalog: 1. Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich:

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. l Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

Standorte Windenergieanlagen. Maßstab : 1 / WEA 6 WEA 4 WEA 5 WEA 3 WEA 2 WEA 1 WEA 15 WEA 13 WEA 14 WEA 11 WEA 12 WEA 10

Standorte Windenergieanlagen. Maßstab : 1 / WEA 6 WEA 4 WEA 5 WEA 3 WEA 2 WEA 1 WEA 15 WEA 13 WEA 14 WEA 11 WEA 12 WEA 10 ÜBERSICHT Standorte Windenergieanlagen Maßstab : 1 / 25000 WEA 6 WEA 4 WEA 5 WEA 3 WEA 2 WEA 1 WEA 14 WEA 15 WEA 13 WEA 12 WEA 11 WEA 10 Lageplan temp. Montagefläche Rodungsfläche Zeichnerischer Teil z

Mehr

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung) www.buerosieber.de Örtliche Bauvorschriften (Stand der 2. Änderung) Stadt Marktoberdorf Fassung vom 15.11.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rechtsgrundlagen 3 3 Geltungsbereiche 4 4 Vorschriften

Mehr

Veit Schmelzle. Abstande und Abstandsflachen im Spannungsfeld von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht UÏZ. Herbert Utz Verlag München

Veit Schmelzle. Abstande und Abstandsflachen im Spannungsfeld von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht UÏZ. Herbert Utz Verlag München Veit Schmelzle Abstande und Abstandsflachen im Spannungsfeld von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht UÏZ Herbert Utz Verlag München Inhaltsverzeichnis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 7 A. Regelung

Mehr

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44 Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt

Mehr

Schutz des Wohnumfelds im Baurecht Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau?

Schutz des Wohnumfelds im Baurecht Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? Fachgespräch DUH 23. Oktober 2012 Dr. Benjamin Schirmer Ausgangslage und Fragestellung Grundkonflikt beim Um- und Ausbau der Stromnetze Netzausbaubedarf kollidiert

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW

Die neue Landesbauordnung NRW Die neue Landesbauordnung NRW Dr. Hans Vietmeier Partnerschaftsgesellschaft mbb, Münster Interessante Änderungen 1. Gebäudeklassen 2. Vollgeschossbegriff 3. Abstandflächen 4. Veränderung der Geländehöhen

Mehr

Satzung über örtliche Bauvorschriften. für

Satzung über örtliche Bauvorschriften. für Die Gemeinde Schwangau erlässt aufgrund des Art. 81 Abs.1 und 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 499, BayRS 2132-1-I, zuletzt geändert am 25.02.2010, S. 66) und

Mehr

Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau

Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau Bitte beachten Sie die Hinweise am Ende des Satzungstextes 32 Örtliche Bauvorschriften zur Ortsgestaltung der Gemeinde Eichenau Vom 9. März 1995 Die Gemeinde Eichenau erlässt aufgrund Art. 98 Abs. 1 Nrn.

Mehr

LBO Neuerungen im Abstandsflächenrecht. Erfahrungen aus der Praxis. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils

LBO Neuerungen im Abstandsflächenrecht. Erfahrungen aus der Praxis. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils Erfahrungen aus der Praxis LBO 2010 Neuerungen im nrecht Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils 12.11.2010 Was ist eine? n sind Freiflächen vor Außenwänden von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht Satzung über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung und über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Werbeanlagensatzung) vom 05.04.2011 Inhaltsübersicht

Mehr

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht"

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Angestelltenlehrgang II (60 Stunden = 30 Doppelstunden) Stand:.09.005 Themenbereich : Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" Aufgabenstellung

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

Abstandsflächenrecht in Bayern

Abstandsflächenrecht in Bayern Abstandsflächenrecht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Bearbeitet von Dr. Franz Dirnberger 2., überarbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 168 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

Neues zum Abstand(s)flächenrecht

Neues zum Abstand(s)flächenrecht Neues zum Abstand(s)flächenrecht Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 6 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2009; Az.: 7 B 1350/09 - Außenwände im Sinne

Mehr

10 Inhaltsverzeichnis

10 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.

Mehr

Abstandsflächenrecht in Brandenburg

Abstandsflächenrecht in Brandenburg Abstandsflächenrecht in Brandenburg nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Neufassung vom 17. September 2008 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2010 (GVBl.I/10, Nr.

Mehr

Michael Beisse Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Michael Beisse Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael Beisse Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsgrundlagen Im Bauordnungsrecht: Art. 2 Abs. 8 BayBO Legaldefinition Stellplatz Art. 47 BayBO zentrale Auffangnorm 20 GaStellV Art. 81 Abs. 1 Ziff. 4

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Landratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart!

Landratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart! Landratsamt München Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München Mit Checkliste der erforderlichen Unterlagen Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart! Ihr Weg zur Baugenehmigung Informationen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -

Bebauungsplan Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße

Mehr

der Gemeinde Wenzenbach

der Gemeinde Wenzenbach GEMEINDE WENZENBACH der Gemeinde Wenzenbach über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO und Art. 23 der

Mehr

Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen

Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Allgemein Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich

Mehr

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN

Mehr

04 Örtliche Bauvorschriften

04 Örtliche Bauvorschriften GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf

Mehr

Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks

Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks Gerd Gröger Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. Februar 2012 zur Teilung von

Mehr

Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen

Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen Übersicht: Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen 1. Erscheinungsformen von Flüchtlingsunterkünften. 2. Art der baulichen Nutzung 3. Neuregelung vom 20.11.2014 4. Neuregelungen

Mehr

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des

Mehr

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2.

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2. Gestaltungssatzung der Stadt Warendorf vom 13.02.1989 für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.27 Gemäß 4 und 28 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith LBO-Novelle 2015 Die wesentlichen Änderungen Forum Planen Bauen Freiburg, 23.04.2015 RA Dr. Björn Reith Übersicht I. Ziele und Inkrafttreten der LBO-Novelle 2015 II. III. Umgang mit vor Inkrafttreten eingeleiteten

Mehr

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.

Mehr

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung

Mehr