Schutz des Wohnumfelds im Baurecht Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau?

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1 Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? Fachgespräch DUH 23. Oktober 2012 Dr. Benjamin Schirmer

2 Ausgangslage und Fragestellung Grundkonflikt beim Um- und Ausbau der Stromnetze Netzausbaubedarf kollidiert mit anderen Schutzgütern und Belangen Insbesondere Betroffenheit des Wohnumfelds / der Anwohner durch Leitungsbauvorhaben > geringe Akzeptanz des Netzum- und -ausbaus Instrumentarium / Methode, um Netzausbaubedarf mit Blick auf betroffene Anwohner, Natur und Umwelt insgesamt verträglicher zu gestalten? > Baurechtliche Instrumente als Vorbild für den Schutz des Wohnumfelds? Folgerungen aus dem Bauordnungsrecht und dem Bauplanungsrecht für die Verbesserung des Wohnumfeldschutzes? Insbesondere: baurechtliche Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? White & Case 1

3 Rechtsrahmen I: Bauordnungsrecht (1) Abstandsflächen > zentraler Gesichtspunkt des Bauordnungsrechts zur Gefahrenabwehr Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Multifunktionalität der Abstandsflächen > bestimmen den Rahmen dessen, was (dem Nachbarn) zuzumuten ist Dienen der Belichtung und Belüftung Haben erhebliche ökologische Bedeutung Erschweren Brände und erleichtern die Brandbekämpfung Dienen dem Wohnfrieden und bieten Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt Berühren Nachbarinteressen > Kurzum: sie legen die bauordnungsrechtlichen Grenzen einer optimalen Grundstücksausnutzung fest White & Case 2

4 Rechtsrahmen I: Bauordnungsrecht (2) Vorgaben zu Abstandsflächen nach 6 Musterbauordnung Inhaltsgleiche Regelungen in den Bauordnungen der Länder Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten, sie dürfen sich nicht überdecken und müssen grds. auf dem Grundstück selbst liegen Tiefe der Abstandsfläche abhängig von der Wandhöhe (= H) Im Regelfall 0,4 H (in Gewerbe-/Industriegebieten: 0,2 H), mindestens 3 m Andere Regelungsbereiche mit abstandsrelevanten Anforderungen bleiben unberührt Abstandsflächen sind Teil des Prüfprogramms für Zulassung einer baulichen Anlage Bauordnungsrecht > materiell-rechtliche Anforderungen an die Bauausführung Dienen den Interessen des Nachbarn Einhaltung der Abstandsflächen von ihm durchsetzbar White & Case 3

5 Rechtsrahmen I: Bauordnungsrecht (3) Beispiele für Abstandsflächen Gebäude mit Abstandsflächen ( 6 Abs. 1 S.1) Zulässige Abstandsfläche auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen ( 6 Abs. 2 S. 2) Abstandsflächen bei planungsrechtlicher Grenzbebauung ( 6 Abs. 1 S. 3) White & Case 4

6 Rechtsrahmen I: Bauordnungsrecht (4) Beispiele für Abstandsflächen (Forts.) Überschreitung der Nachbargrenze nur mit öffentlich-rechtlicher Sicherung (Baulast 82; 6 Abs. 2 S. 3) Überdeckungsverbot von Abstandsflächen ( 6 Abs. 3) White & Case 5

7 Rechtsrahmen II: Bauplanungsrecht (1) Schutz des Wohnumfelds bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen ( 1 Abs. 6 BauGB) Abwägungsgebot ( 1 Abs. 7 BauGB) > öffentliche und private Belange sind gegenund untereinander abzuwägen Hierzu gehören: Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung > Kurzum: Schutz des Wohnumfelds abwägungserheblicher Belang für Aufstellung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan White & Case 6

8 Rechtsrahmen II: Bauplanungsrecht (2) Durchbrechung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen durch Bauplanungsrecht Festsetzungen im Bebauungsplan haben Vorrang Festsetzungen der Bauweise oder der überbaubaren Grundstücksfläche Festsetzung von vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der Abstandsflächen Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans Möglichkeit im Einzelfall > Schutz des Wohnumfelds durch Bauleitplanung konkretisiert / relativiert Bauplanungsrecht > Regelung der rechtlichen Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit flächen- / grundstücksbezogene Anforderungen an Bauvorhaben Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung White & Case 7

9 Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? (1) Einhaltung von Mindestabständen als Zulassungsvoraussetzung für Leitungsbauvorhaben ( bauordnungsrechtliches Modell )? Rückgriff auf bewährtes, grds. leicht handhabbares Instrumentarium? Klar gegebener, optimaler Schutz des Wohnumfelds? Spielräume bei Ausgestaltung des Mindestabstands Feste Mindestabstände? Flexible Mindestabstände abhängig von Höhe der Masten oder Höhe des Erdseils im Einzelfall? > EnLAG nicht vergleichbar: Abstandsregel keine Zulassungsvoraussetzung > eröffnet (nur) Möglichkeit der Teilverkabelung mit besonderer Kostenregelung und Anordnungsbefugnis der Planfeststellungsbehörde für vier konkrete Abschnitte White & Case 8

10 Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? (2) Problemfelder Vorgesehener Netzausbau bei Einhaltung von vorgeschriebenen Mindestabständen überhaupt möglich? > Was wäre ein (noch) realistischer / realisierbarer Mindestabstand? 50 Meter? 100 Meter? Praxisbeispiel Planfeststellungsbeschluss Krümmel Görries Bündelung mit vorhandener Infrastruktur BAB A 24 Abstände zu Einzelgebäuden min. 37 Meter, von Siedlungen 149 Meter Überspannung eines Gebäudes (Erwerb und Abbruch durch Vorhabenträger) > Das Vorhaben hält solche Abstände zu Wohngebäuden ein, dass keine Beeinträchtigungen der Wohnnutzung zu erwarten sind. Rechtlicher Maßstab für die Zulässigkeit eines Mindestabstandserfordernisses? Sachliche Rechtfertigung für Überwälzung der (erhöhten) Kosten auf die Stromkunden über regulierte Netzentgelte (ARegV)? White & Case 9

11 Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? (3) Problemfelder (Forts.) Sachliche Gründe für die Bemessung des Mindestabstands? > Funktion des Mindestabstands? Gefahrenabwehr? > Schutz gesunder Wohnverhältnisse Gesundheitsschutz? Aber: Gesundheitsschutz über Immissionsschutzrecht (26. BImSchV) bei Einhaltung der Grenzwerte gesunde Wohnverhältnisse gegeben Andere Gefahren? Schutz vor optischen / ästhetischen Beeinträchtigungen? Schutzgut des Gefahrenabwehrrechts? Aber: grds. kein Schutz der Aussicht > bloße Lagevor- und -nachteile Schutz des Landschaftsbildes über naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erfasst Im Übrigen: bei welchem Abstand sind Beeinträchtigungen ausgeschlossen? White & Case 10

12 Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? (4) Problemfelder (Forts.) Vereinbarkeit mit anderen Schutzgütern und striktem Recht? Etwa FFH- und Vogelschutzgebiete und besonderer Artenschutz Schutz des Wohnumfelds als zwingendes öffentliches Interesse, das Abweichung / Befreiung rechtfertigt? Trassierungsgrundsätze zur Herleitung einer optimalen Trasse Gebot der Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen / Nutzung vorbelasteter Räume Minimierung der Eingriffe in Schutzgüter Technische Ideallinie > kurze, gradlinige Verbindung, Ausnutzung von Spannfeldlängen > Fazit: bauordnungsrechtliche Lösung problematisch > Bauplanungsrechtliches Modell als alternativer Lösungsweg? Schutz des Wohnumfelds bereits Abwägungsbelang ( 43 Satz 3 EnWG) Vorgaben für die Gewichtung der Abwägungsbelange? White & Case 11

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