SATZUNG. der. Verlegung des Vereinssitzes nach <WENZENDORF>, Eintrag in das. Namensänderung des Vereines durch Hauptversammlung am

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1 SATZUNG der Airbus-Hamburger Flugzeugbau Fluggemeinschaft e.v. Beschlssen vn der Hauptversammlung am , eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Nr. 69 VR 6157 am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am : Verlegung des Vereinssitzes nach <WENZENDORF>, Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tstedt unter Nr. VR Satzungsänderung durch Hauptversammlung am auf Veranlassung der Finanzbehörde Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Namensänderung des Vereines durch Hauptversammlung am Satzungsänderung durch Hauptversammlung am b : Nach Eintritt in den Sprtbund: Im Falle einer Vereinsauflösung bzw. Wegfall der Gemeinnützigkeit fließt das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen Verein im Luftsprtbereich in Niedersachsen, der Mitglied im LSB sein muss. 11 c : Die Einladung zu den Hauptversammlungen kann alternativ auch per versendet werden. Satzungsänderung durch Hauptversammlung am Verschiedene Änderungen und Neufrmulierungen nach Vrgabe Finanzamt

2 I. Name, Zweck und Sitz 1 a. Der Verein führt den Namen < Airbus - Hamburger Flugzeugbau Fluggemeinschaft e.v.> abgekürzt <Airbus - HFB Fluggemeinschaft e.v.>. b. Der Verein ist Mitglied im <Deutschen Aer Club e.v.>, abgekürzt <DAeC>, seinem Landesverband Niedersachsen, abgekürzt <LVN>, und im Dachverband der Airbus Operatins GmbH Sprt- und Flug- Gemeinschaften < Airbus Operatins GmbH Gesamtsprtgemeinschaft e.v.>, abgekürzt <GSG>. 2 a. Der Verein verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenrdnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Luftsprtes. b. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesndere durch Beschaffung, Betrieb und Weiterentwicklung der zur Ausübung des Luftsprtes erfrderlichen Geräte und Anlagen, swie durch fliegerische, flugtechnische und charakterliche Ausbildung aller an der Luftfahrt interessierten Persnen. Der Verein sll insbesndere Jugendliche an den Luftsprt heranführen und in den erfrderlichen Fertigkeiten ausbilden. c. Der Verein ist knfessinell und parteiplitisch neutral; jede parteiplitische Betätigung ist ihm untersagt. d. Der Verein erstrebt grundsätzlich keinen Gewinn und ist selbstls tätig; er verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. e. Direkte Geldzuwendungen an den Verein hne Zweckbindung der diesem auf unbestimmte Zeit zur unentgeltlichen Nutzung vm Eigentümer überlassene Sachwerte sind als Schenkungen anzusehen, wenn sie vm Vrstand nicht als Darlehen der Leihgabe bestätigt sind. Auslagen und Vrauszahlungen sind ausgenmmen. f. Es darf keine Persn durch dem Vereinszweck widersprechende Ausgaben der durch unverhältnismäßig hhe Vergütungen begünstigt werden. 3 Der Verein hat seinen Sitz in Wenzendrf und ist eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tstedt unter Nr. VR 1136

3 II. Art und Umfang der Mitgliedschaft 4 a. Die Mitglieder des Vereins sind: 1.Stimmberechtigte Vllmitglieder 2.Nch nicht stimmberechtigte Mitglieder auf Prbe 3.Förderer hne Stimmrecht 4.Gastmitglieder hne Stimmrecht 5.Ehrenmitglieder b. Mitgliedschaft nach a.1 4 kann jede unbeschltene Persn hne Ansehen des Standes der des religiösen Bekenntnisses auf eigenen Antrag erhalten. Ehrenmitglieder werden vn der Mitgliederversammlung ernannt. c. Die Abgrenzung und die Bedingungen zum Erlangen der Mitgliedschaften sind in der Geschäftsrdnung niedergelegt. 5 Die Mitgliedschaft endet durch : Td der bei juristischen Persnen durch deren Auflösung schriftliche Austritts-Erklärung Ausschluss gemäß Entscheidung der Mitgliederversammlung Verweigerung der Vllmitgliedschaft für Mitglieder auf Prbe Zeitablauf bei Gastmitgliedern Auflösung des Vereins III. Beiträge, Rechte und Pflichten der Mitglieder 6 a. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Satzung und Geschäftsrdnung swie Beschlüsse der zuständigen Vereinsrgane zu beflgen. b. Alle Mitglieder sind verpflichtet, vn der Mitgliederversammlung beschlssene Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen zu leisten (Ehrenmitglieder haben keine Beitragspflicht). c. Vllmitglieder und Mitglieder auf Prbe sind verpflichtet, sich an den Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung vn Flugbetrieb, Vereins-Anlagen und -Eigentum mindestens in dem vn der Mitgliederversammlung beschlssenen Umfang zu beteiligen. 7 a. Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. b. Vllmitglieder, Mitglieder auf Prbe und Gastmitglieder sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und vereinsinternen Bestimmungen als Flugzeugführer am Flugbetrieb teilzunehmen. c. Eine Übertragung dieser Rechte an Dritte ist nicht statthaft. 8 a. Bei Ende der Mitgliedschaft bleiben Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein bestehen, sweit sie aus der Zeit der Mitgliedschaft herzuleiten sind.

4 b. Bestätigte Darlehen, Vrauszahlungen der Leihgaben des ausscheidenden Mitgliedes an den Verein werden ihm vn diesem zurückgegeben der angemessen erstattet, falls er Sachleihgaben auf Dauer erwirbt. c. Der geschäftsführende Vrstand entscheidet über die Erstattung vn Umlagen, die das ausscheidende Mitglied geleistet hat; ein Anspruch auf Rückgabe vn Spenden und Schenkungen ist ausgeschlssen. IV. Organe des Vereins 9 Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung (berstes Organ) der geschäftsführende Vrstand der erweiterte Vrstand die Kassenprüfer 10 a. Den geschäftsführenden Vrstand gemäß 26 BGB bilden gemeinsam : 1.Vrsitzender 2.Vrsitzender Kassenwart b. Der geschäftsführende Vrstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. c. Mindestens zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vrstandes vertreten gemeinsam den Verein rechtsgültig. d. Den erweiterten Vrstand bilden gemeinsam : der geschäftsführende Vrstand Fachmitglieder gemäß der Geschäftsrdnung e. Dem erweiterten Vrstand können nur vllrechtsfähige Vllmitglieder angehören. f. Der erweiterte Vrstand ist an die Bestimmungen vn Satzung und Geschäftsrdnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der geschäftsführende Vrstand kann Beschlüsse der Mitgliederversammlung aussetzen, wenn diese zu Ausgaben der Minderung vn Einnahmen führen. Er hat dann binnen 6 Wchen eine erneute Mitgliederversammlung in der Sache einzuberufen, deren Beschluss dann in der Sache unwiderruflich ist. 11a. Die rdentliche Mitgliederversammlung ( Jahreshauptversammlung ) findet im 1. Quartal jeden Jahres statt. b. Außerrdentliche Mitgliederversammlungen finden statt auf: Verlangen des geschäftsführenden Vrstandes schriftlichen Antrag vn mindestens 10% der stimmberechtigten Vllmitglieder.

5 c. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie vm geschäftsführenden Vrstand schriftlich der per unter Ankündigung der Tagesrdnung mindestens 10 Tage (Pststempel bzw. Versendedatum der ) vr dem Versammlungstermin einberufen ist. d. Erweiterungen der Tagesrdnung während der Mitgliederversammlung sind zulässig, ausgenmmen sind: Ausschluss vn Mitgliedern Änderung vn Satzung der Geschäftsrdnung Auflösung des Vereins e. Stimmberechtigt sind nur Vllmitglieder. f. Wahlen und Beschlüsse erflgen mit einfacher Mehrheit, sweit es in Satzung der Geschäftsrdnung nicht anders bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1.Vrsitzenden, bei seiner Abwesenheit die seines anwesenden Stellvertreters den Ausschlag. g. Die Mitgliederversammlung ist zu prtkllieren. V. Geschäftsjahr und Geschäftsrd nung 12 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 13 Die Geschäftsrdnung und deren Änderungen werden vn der Mitgliederversamm- lung mit 2/3 Mehrheit beschlssen. In der Geschäftsrdnung sind niedergelegt: die Ausführungsbestimmungen zur Satzung, insbesndere bezüglich der Versammlungen und der Mitgliedschaften nach 4 6 und 11 Zusammensetzung und Zuständigkeiten des erweiterten Vrstandes nach 10 der Geschäftsgang innerhalb des Vereins der Flugbetrieb mit Vereinsflugzeugen der Betrieb des Segelfluggeländes Wenzendrf Richtlinien für die Nutzung des Segelfluggeländes Wenzendrf durch Flug zeuge, deren Halter Mitglieder sind VII. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins 14 a. Änderungen der Satzung werden vn der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlssen. b. Satzungsänderungen werden inhaltlich mit dem Zeitpunkt des Beschlusses gemäß 14a rechtswirksam vrbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts und

6 ggf. des zuständigen Finanzamtes (Erteilung der ggf. erfrderlichen steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung). c. Unter dem Vrbehalt aus 14b werden mit der Beschlussfassung vrangegangene Satzungsausgaben außer Kraft gesetzt. Jedes Mitglied hat das Recht auf Erhalt der aktuellen Text-Fassung. 15 a. Die Auflösung des Vereins wird vn der Mitgliederversammlung beschlssen. b. Im Falle der Auflösung des Vereins der bei Wegfall der steuerbegünstigter Zwecke werden dessen Vermögen und Verbindlichkeiten an einen Luftsprt treibenden ge- meinnützigen Verein in Niedersachsen übertragen, der vn der auflösenden Mitgliederversammlung als Empfänger bestimmt wird. Dieser Verein muss Mitglied im LandesSprtBund sein und darf das Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sprtliche Zwecke verwenden. Unabdingbare Vraussetzung ist, dass der Empfänger ebenfalls ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenrdnung verflgt. Die Entscheidung darf erst nach Einwilligung des Empfängers und der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes erflgen. c. Die auflösende Mitgliederversammlung ist zu 15 a, b nur beschlussfähig, wenn: sie vm geschäftsführenden Vrstand schriftlich unter Ankündigung dieser Tagesrdnung mindestens 30 Tage (Pststempel bzw. Versendedatum der ) vr dem Versammlungstermin einberufen ist, und zu diesen Punkten mindestens 3/4 der im Verein Stimmberechtigten anwesend der schriftlich ihr Stimmrecht ausgeübt haben. Abwesende Mitglieder können ihre Stimme beim 1.Vrsitzenden schriftlich abgeben, die Stimmabgaben müssen bei der Abstimmung in der Mitgliederversammlung vrliegen. Die Beschlüsse zu 15 a, b können nur mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. 16 Redaktinelle Änderungen, die lediglich aus frmalen Gründen vn Behörden verlangt werden, swie Textkrrekturen aus sprachlichen Gründen hne Änderung des Inhalts können durch den geschäftsführenden Vrstand beschlssen und eingearbeitet werden. Sie sind zu prtkllieren. Für die vrstehende Fa ssung: Wenzendrf, den Hans-Jachim Harald Rahman Behrens, Schliedermann, Purbagher, 1.Vrsitzender 2.Vrsitzender Kassenwart

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